[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9261
18. Wahlperiode 21.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Annette Groth,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8967 –
Aktueller Stand und Pläne der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen
der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad in Chile
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die im Jahr 1961 gegründete deutsche Sektensiedlung Colonia Dignidad (CD)
in Chile war jahrzehntelang Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen.
Hunderte Gegner der Pinochet-Diktatur (1973 bis 1990) verschwanden dort, wurden
gefoltert und ermordet. Deutsche und chilenische Kinder wurden systematisch
jahrzehntelang sexuell missbraucht. Auch viele Bewohner der Siedlung wurden
Opfer schwerer Misshandlungen.
Unter anderem durch den im Jahr 2016 angelaufenen Kinofilm „Colonia
Dignidad“ von Florian Gallenberger hat die öffentliche Beschäftigung mit diesem
dunklen Kapitel der Pinochet-Diktatur in Chile, aber auch mit der nicht immer
rühmlichen Rolle der deutschen Außenpolitik und ihrer Institutionen, wieder
zugenommen. Denn obwohl es bereits seit dem Jahr 1967, als ein erster
Bewohner der damals noch jungen Siedlung aus ihr entkam und der deutschen
Botschaft von den Menschenrechtsverbrechen Bericht erstattete, Hinweise auf die
Verbrechen gab, ist dieses Kapitel bisher alles andere als aufgearbeitet.
Insbesondere den chilenischen Opfern der CD wurde in den Maßnahmen und der
Wahrnehmung in Deutschland bisher wenig Rechnung getragen.
Schon in der Bundestagsdebatte vom 15. November 2001 über den
fraktionsübergreifenden Antrag „Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad“
(Bundestagsdrucksache 14/7444) erklärten alle Fraktionen (einschließlich der Fraktion der
CDU/CSU, die den Tenor des Antrags ablehnte und sich enthielt), „die
Notwendigkeit, dieses gemeinsame dunkle Kapitel deutsch-chilenischer Vergangenheit
intensiv aufzuarbeiten und schnellstmöglich darauf hinzuwirken, dass die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und den Opfern möglichst bald
eine Schadensgutmachung zukommt“ (Abgeordneter Klaus-Jürgen Hedrich,
CDU).
Am 16. Mai 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU den Antrag zu Hilfsmaßnahmen für die
Opfer der CD, in dem das große Leid der Koloniebewohner anerkannt und
angekündigt wird, dass der Deutsche Bundestag alles in seiner Macht Stehende tun
werde, „damit die fortwährenden schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße
innerhalb der Colonia Dignidad wirksam abgestellt werden“. In dem Antrag
wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Einrichtung einer
Arbeitsgruppe in Chile mit deutscher Beteiligung einzusetzen, die ein Strategiepapier
zur Lösung des Problems der CD erstellen sollte. Zu den geforderten
Maßnahmen gehörten außerdem u. a. eine psychologische Betreuung der
Koloniebewohner, die sich aus der Abhängigkeit von der kriminellen Führungsgruppe der
CD lösen, und die Schaffung eines Fonds für Hilfsmaßnahmen für
Koloniebewohner.
Ferner sah der Beschluss vor, dass deutsche Experten die chilenischen Behörden
und Justiz bei der Aufklärung des CD-Komplexes unterstützen sollten und die
Bundesregierung einen entsprechenden Bericht an den Deutschen Bundestag
nach zwölf Monaten vorlegen solle, der von dieser in der Antwort auf die Kleine
Anfrage „Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Colonia Dignidad“
(Bundestagsdrucksache 14/9818) der Fraktion der PDS für Mai 2003 angekündigt wurde.
Doch weder der Bericht noch die anderen Forderungen des Deutschen
Bundestages an die Bundesregierung wurden in der Folge umgesetzt. Zwar wurden ab
ca. dem Jahr 2005 sogenannte Maßnahmen zur Integration der Bewohner der
Villa Baviera in die chilenische Gesellschaft durch das Auswärtige Amt
finanziert, aber bis heute konnten keine eindeutigen Effekte dieser Projekte vorgelegt
werden.
Im Jahr 2011 wurde Hartmut Hopp, die „rechte Hand“ Paul Schäfers, des
Gründers und Führers der CD, in Chile wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch
von Minderjährigen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der er sich durch
Flucht nach Deutschland entzog, wo ihn seine deutsche Staatsangehörigkeit vor
Auslieferung schützt. Am 7. Juni 2016 hat die zuständige Staatsanwaltschaft
Krefeld nach jahrelanger Prüfung beim Landgericht beantragt, die gegen
Hartmut Hopp in Chile verhängte Freiheitsstrafe in Deutschland zu vollstrecken.
Wenn das Landgericht Krefeld dem Antrag nachkommt, muss die
Bundesregierung eine Vollstreckung bewilligen.
Am 25. Januar 2013 verurteilte der Oberste Gerichtshof Chiles eine Reihe von
Mitgliedern der CD, darunter Hartmut Hopp, letztinstanzlich zu Haftstrafen
aufgrund ihrer Beteiligung am systematischen sexuellem Missbrauch von
chilenischen Kindern in der CD. Den Opfern wurden Entschädigungszahlungen
zugesprochen, zu denen sich die CD/Villa Baviera (VB), bzw. ihre Firmen in einer
Abmachung mit dem chilenischen Staatsverteidigungsrat (CDE) im Jahr 2009
verpflichtet hat. Diese Entschädigungszahlungen wurden bis heute nicht
beglichen.
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am 26.
April 2016 in einer Ansprache vor 400 Gästen im Auswärtigen Amt erstmals
deutliche Worte zum Regime der CD gefunden und dabei auch die Unterstützung
durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland offen kritisiert. „Der
Umgang mit der Colonia Dignidad ist kein Ruhmesblatt, auch nicht in der
Geschichte des Auswärtigen Amtes,“ so Dr. Frank-Walter Steinmeier. Bis in die
achtziger Jahre hätten deutsche Diplomaten „bestenfalls weggeschaut“. Als
Sektenchef Paul Schäfer im Jahr 2005 festgenommen wurde und sein Regime
zerfiel, habe „das Amt die notwendige Entschlossenheit und Transparenz
vermissen lassen, seine Verantwortung zu identifizieren und daraus Lehren zu
ziehen.“ Der Bundesaußenminister ordnete eine teilweise Öffnung der Archive zur
Rolle der westdeutschen Diplomatie bei den Verbrechen in der CD in Chile an.
Normalerweise betrage die Sperrfrist für Dokumente 30 Jahre, sagte Dr. Frank-
Walter Steinmeier. Er habe unter dem Eindruck der aktuellen Debatte aber
entschieden, diese Frist um zehn Jahre zu verkürzen. So sind nun auch Dokumente
aus dem politischen Archiv des Auswärtigen Amts bis Mitte der 90er-Jahre
einsehbar, zuvor waren alle Akten ab dem Jahr 1986 bis heute gesperrt. „Damit
machen wir die Akten der Jahre 1986 bis 1996 für Wissenschaftler und Medien
zugänglich,“ so der Bundesaußenminister.
Trotz der Kehrtwende in der Politik des Auswärtigen Amts gegenüber den
Verbrechen der CD bleiben etliche Fragen offen.
1. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundestagsbeschluss
vom 16. Mai 2002 in der Folge nicht umgesetzt?
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses
des Deutschen Bundestags vom 16. Mai 2002 ergriffen:
a. Die Colonia Dignidad war immer wieder Thema politischer Gespräche auf
höchster Ebene. Zum Beispiel hat der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, bei seinem Chile-Besuch 2006 mit
Staatspräsidentin Bachelet über die Colonia Dignidad gesprochen. Als konkretes
Ergebnis dieses Gesprächs wurden seitens der Bundesregierung Hilfsmaßnahmen für
die Bewohner der Colonia eingeleitet.
b. Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Öffnung der Gemeinschaft und
Integration der Mitglieder der Colonia Dignidad in die chilenische Gesellschaft
auf den Weg gebracht. Dazu zählen etwa Maßnahmen der Krisenintervention,
psychotherapeutisch-seelsorgerische Betreuung, pädagogisch-konzeptionelle
Beratung der lokalen Schule und Förderung der Transparenz in der
Buchführung der Unternehmen. Es wurden Fortschritte erzielt bei der Öffnung der
Gemeinschaft und der Integration der Mitglieder der Colonia Dignidad in die
chilenische Gesellschaft. Viele der früheren und heutigen Bewohner der Villa
Baviera, vor allem die Angehörigen der jüngeren Generation, sind inzwischen
in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und haben sich in die
chilenische Gesellschaft integriert. Bei der relativ großen Gruppe der älteren
Bewohner, die nahezu ihr gesamtes Leben unter dem extremen Zwangsregime
der Colonia Dignidad verbracht haben, konnten diese Ziele jedoch nur
ansatzweise erreicht werden.
c. Die Bundesregierung arbeitet seit Ende der 1990er Jahren eng mit der
chilenischen Regierung im Bereich der Rechtspolitik zusammen. Unter anderem
wurde über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) die
Implementierung einer Reform des Strafverfahrensrechts unterstützt.
d. Etwa die Hälfte der Bewohner hat die Villa Baviera (nach Umbenennung der
Colonia Dignidad) verlassen, ein größerer Teil von ihnen lebt inzwischen
wieder in Deutschland oder an anderen Orten in Chile. Gerade die ältesten
Bewohner lehnen eine Umsiedlung ab.
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand in Bezug
auf den Gesamtkomplex der CD?
Die Colonia Dignidad war von 1961 bis 1996 eine freikirchliche Sekte in Chile
um den Anführer Paul Schäfer. Er etablierte ein System von Denunziation,
Züchtigung und Zwangsarbeit. Kinder wurden von ihren Familien getrennt aufgezogen
und sexuell missbraucht, Eheschließung stand unter dem Vorbehalt seiner
Erlaubnis. Widerstand von Mitgliedern hatte Folter, wie schwere Körperverletzungen,
Elektroschocks und Medikamentenmissbrauch zur Folge. Paul Schäfer und die
ihm nachgeordnete, privilegierte Führungsriege kollaborierte mit der Pinochet-
Diktatur. Das Führungsmitglied Gerhard Mücke berichtete 2006 einem
chilenischen Untersuchungsrichter, dass zur Zeit der Militärdiktatur chilenische
Dissidenten auf dem abgeschotteten Gelände gefoltert und ermordet wurden. Auf
Befehl von Paul Schäfer seien etwa 20 Leichen chilenischer Staatsangehöriger auf
dem Gelände der Colonia Dignidad vergraben worden. 1978 seien die Leichname
ausgegraben, verbrannt und in einen angrenzenden Fluss geworfen worden.
Obwohl Berichte der Vereinten Nationen (ab 1976) und von Amnesty International
(1977) die Existenz von Folterstätten in der Colonia Dignidad belegten, stellte
sich die deutsche Regierung zunächst schützend vor die Colonia Dignidad. Erst
ab 1987 ging das Auswärtige Amt Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen
nach.
Das Gelände der Colonia Dignidad wurde Ende der 1980er Jahre umbenannt in
Villa Baviera, wo heute mit begrenztem wirtschaftlichem Erfolg mehrere
landwirtschaftliche Unternehmen einschließlich Lebensmittelproduktion sowie ein
Restaurant und ein Hotel betrieben werden. Es leben dort noch etwa 140
Personen, die meisten von ihnen altersbedingt krank und pflegebedürftig. Die Betriebe
beschäftigen mehrheitlich etwa 100 Personen aus den umliegenden Ortschaften.
Bei einem Besuch in Chile 2006 kamen Bundesaußenminister Steinmeier und die
chilenische Staatspräsidentin Bachelet überein, dass sich Deutschland um die
Integration der Bewohner von Villa Baviera in die chilenische Gesellschaft
kümmern und Chile die strafrechtliche Aufarbeitung der dortigen Vorfälle
vorantreiben solle.
Ziel der von deutscher Seite geförderten und unter der Antwort zu Frage 1
beschriebenen Maßnahmen war, den nach Chiles Rückkehr zur Demokratie und der
Flucht von Paul Schäfer begonnenen Prozess der Öffnung und Integration der
Villa Baviera in die chilenische Gesellschaft zu fördern, um einen Rückfall in
sektenähnliche, gewaltgeprägte Strukturen zu verhindern und die Lebensqualität
der Opfer zu verbessern.
Es bestand Konsens, zeitlich befristete Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, um die
Bewohner nicht in neue Abhängigkeit und Bevormundung zu führen. Mittel in
Höhe von insgesamt einer Million Euro verteilt auf vier Jahre (2008 bis 2011)
wurden für drei Felder (psychotherapeutische und seelsorgerische
Betreuungsmaßnahmen sowie Sozialfürsorge, Bildungsprojekte und Betriebsberatung)
eingesetzt. 2014 lief die Projektförderung aus. Restmittel wurden für ein Bilanz-
Seminar verwendet, das in Zusammenarbeit mit der Gedenk- und Bildungsstätte
„Haus der Wannseekonferenz“ Ende 2014 in Chile durchgeführt wurde.
Aufgrund des großen Erfolgs dieses Seminars, das erstmals einen Dialog einzelner
Bewohner der Villa Baviera mit Folteropfern der Pinochet-Diktatur und Vertreter
von Menschenrechtsinstitutionen wie dem Museo de la Memoria in Santiago
zustande brachte, wurde ein zweites, ebenfalls vom Auswärtigen Amt gefördertes
Seminar im Februar 2016 in Berlin durchgeführt, an dem zusätzlich Vertreter der
chilenischen Regierung teilnahmen. Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
hat sich am 26. April 2016 in einer öffentlichen Veranstaltung zur moralischen
Verantwortung der Bundesregierung und größerer Transparenz bekannt:
Die Schutzfrist der archivierten Akten des Auswärtigen Amts wurde um zehn
Jahre verkürzt.
Der Fall der „Colonia Dignidad“ wird in der Aus- und Fortbildung des
Auswärtigen Amts thematisiert.
Es werden psycho-soziale Maßnahmen für die Opfer gefördert.
Die Fortsetzung des Dialogprozesses zwischen allen Beteiligten (deutsche und
chilenische Bewohner der Colonia Dignidad, chilenische Pinochet-
Folteropfer, Angehörige von Verschwundenen und Vertreter der chilenischen
Regierung), der vom Auswärtigen Amt initiiert wurde, wird weiter gefördert und
aktiv begleitet. Die nächste Veranstaltung soll noch in 2016 stattfinden.
Der Lateinamerikabeauftragte ist Ende Juni 2016 nach Chile gereist und hat
mit heutigen und früheren Bewohnern der Villa Baviera, mit Vertretern der
Opferverbände und mit Vertretern der chilenischen Regierung Gespräche
geführt.
3. Wie viele der ehemaligen Mitglieder der CD leben heute noch
a) in der CD/VB,
b) außerhalb der CD/VB in Chile und
c) in der Bundesrepublik Deutschland?
In der Villa Baviera leben heute noch etwa 140 Personen der ehemaligen Colonia
Dignidad; exakte Informationen, wie viele ehemalige Mitglieder der Colonia
Dignidad außerhalb der Kolonie in Chile oder in der Bundesrepublik Deutschland
leben, liegen der Bundesregierung nicht vor (vergleiche Antwort zu Frage 1d).
4. Befinden sich unter den heutigen Bewohnern der CD/VB auch Mitglieder
der ehemaligen Führungsriege um Paul Schäfer und verurteilte Täter?
Wenn ja, um wen handelt es sich dabei, und welche Funktionen haben diese
heute innerhalb der VB?
Paul Schäfer und die Mitglieder seiner Führungsriege wurden vom obersten
Gerichtshof Chiles zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Soweit sie
nicht verstorben sind, befinden sie sich noch immer in Haft. Da in Chile keine
Meldepflicht besteht, verfügt die Bundesregierung nur punktuell über
Erkenntnisse zum Aufenthalt der Personen, die zu Bewährungsstrafen verurteilt oder
freigesprochen wurden.
5. Wie viele der derzeitigen bzw. ehemaligen Bewohner besitzen die deutsche
Staatsbürgerschaft, wie viele besitzen die chilenische, und wie viele sind
Doppelstaatler?
Von den etwa 140 in Villa Baviera lebenden Personen sind ungefähr 60
Doppelstaater; gemäß einer vorliegenden Altersstatistik sind diese Personen unter 50
Jahre alt und haben die chilenische Staatsangehörigkeit mindestens durch Geburt
in Chile (ius soli) erworben. Die weiteren etwa 80 Personen in Villa Baviera sind
überwiegend deutsche Staatsangehörige, ob und gegebenenfalls wieviele von
ihnen auch die chilenische Staatsangehörigkeit haben, ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
6. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Aufarbeitung der in der CD
von Deutschen an Deutschen und Chilenen begangenen schweren
Menschenrechtsverletzungen, und welchen konkreten Beitrag plant sie in
Zukunft zu leisten, um gemeinsam mit der chilenischen Regierung die
Aufarbeitung der Verbrechen der CD voranzubringen?
7. Findet bei der Aufarbeitung der von der CD begangenen
Menschenrechtsverletzungen eine Zusammenarbeit mit der chilenischen Regierung statt, und
falls ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
8. Wird die Bundesregierung eine Person im Auswärtigen Amt ernennen, die
beauftragt wird, zukünftig diese Maßnahmen mit der chilenischen Seite
abzustimmen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Innerhalb der Bundesregierung ist der Lateinamerikabeauftragte des Auswärtigen
Amts auch zuständig für Fragen, die die Colonia Dignidad betreffen.
9. Welche Personen bzw. Gruppen betrachtet die Bundesregierung als Opfer
der CD (bitte begründen)?
10. Welche der derzeitigen und ehemaligen Bewohner(-gruppen) der CD/VB
betrachtet die Bundesregierung als Opfer?
Anhand von welchen Kriterien wird zwischen Tätern und Opfern
unterschieden?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung sind alle früheren und heutigen Bewohner der
Colonia Dignidad beziehungsweise der Villa Baviera, die von Paul Schäfer und
der ihm nachgeordneten, privilegierten Führungsriege psychisch, physisch und/
oder sexuell missbraucht wurden, als Opfer der Colonia Dignidad anzusehen.
Selbst spätere Mitglieder dieser Führungsriege wie Hartmut Hopp sollen als Kind
von Paul Schäfer sexuell missbraucht worden sein. Viele, wenn nicht die meisten
ehemaligen Bewohner der Colonia Dignidad sind daher in unterschiedlichen
Abstufungen sowohl als Täter wie auch als Opfer anzusehen.
Darüber hinaus wurden auch Gegner des Pinochet-Regimes auf dem Gelände der
Colonia Dignidad vom chilenischen Geheimdienst DINA oder in seinem Auftrag
festgehalten, gefoltert und getötet.
11. Plant die Bundesregierung, sich bei den Opfern bzw. den verschiedenen
Opfergruppen zu entschuldigen?
Wenn ja, wann soll dies in welcher Form geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat sich am 26. April 2016 in
einer Rede zur der Verantwortung des Auswärtigen Amts bekannt und erklärt,
dass deutsche Diplomaten viel zu lange weggeschaut und zu wenig getan hätten
für den Schutz ihrer Landsleute in der Colonia Dignidad. Er hat kritisch
anerkannt, dass das Auswärtige Amt die notwendige Entschlossenheit und
Transparenz hat vermissen lassen und moniert, dass das Auswärtige Amt früher hätte
versuchen können, durch diplomatischen Druck die Spielräume der Colonia-
Führung zu verengen und juristische Schritte zu erzwingen. In ähnlicher Weise hat
sich Bundespräsident Joachim Gauck am 12. Juli 2016 bei seinem Staatsbesuch
in Chile geäußert. Die Offenheit und das Bekenntnis zu Transparenz und
Aufarbeitung der Geschehnisse fand ausdrücklich Anerkennung bei früheren
Bewohnern und Opfern der Colonia Dignidad.
12. Welche Unterstützungsmaßnahmen wird die Bundesregierung konkret für
die Opfer der CD ergreifen, und werden diese Hilfen allen Opfergruppen
zugutekommen?
Es wird auch auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Diese Unterstützungsmaßnahmen kommen allen früheren und heutigen
Bewohnern der Colonia Dignidad beziehungsweise der Villa Baviera, die von Paul
Schäfer und der ihm nachgeordneten, privilegierten Führungsriege psychisch,
physisch und/oder sexuell missbraucht wurden, zugute.
13. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung ehemaliger oder jetziger
Bewohner der CD, eine Anerkennung von unterlassenen Beitragszeiten
durch die Rentenversicherungsträger vorzunehmen, da die Leitung der CD
jahrzehntelang für ihre Mitglieder, die harte Arbeit leisten mussten, keine
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat?
In die deutsche Sozialversicherung sind grundsätzlich nur die Personen
einbezogen, die im Bundesgebiet beschäftigt oder selbständig tätig sind oder, sofern die
Vorschriften zur Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung eine
Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, hier ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Bezug zur deutschen
Rentenversicherung ist daher nicht erkennbar.
14. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die finanzielle
Unterstützung der Firmen der ehemaligen CD durch Mittel des Auswärtigen Amts,
und wie gestaltete diese sich im Detail (bitte entsprechend nach Jahr, Höhe
und Zweck der Zuwendung sowie Haushaltstitel angeben)?
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat in den Jahren
2009, 2010, 2011 und 2012 im Auftrag des Auswärtigen Amts als
Durchführungsorganisation der Bundesregierung Ausbildungs- und Beratungsaktivitäten
für einzelne Betriebe in der Villa Baviera zur Schaffung von
Einkommensmöglichkeiten für ihre Bewohnerinnen und Bewohner geleistet. Der Titel des
Vorhabens lautete: „Maßnahmen zur Integration der Villa Baviera in die chilenische
Gesellschaft“. Die Betriebe erfuhren keine finanzielle Unterstützung.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die nach der Festnahme von
Paul Schäfer im Jahr 2005 jahrelang Firmen der CD/VB (teilweise über die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH/Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH) unterstützt hat, aus
dieser Zeit über das Vermögen der CD/VB und seine Zusammensetzung?
Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung um rechtmäßig erworbenes
Vermögen?
Die Vermögenssituation der Colonia Dignidad beziehungsweise Villa Baviera
war für die von der GIZ durchgeführten Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen
nicht relevant. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse hierzu.
16. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, dass die CD/VB bzw.
einzelne ihrer Mitglieder oder Unterstützer Vermögenswerte ins Ausland
transferiert haben?
Falls ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich?
Nein.
17. Kennt die Bundesregierung die Gründe für das Ausbleiben der, im Zuge der
im Jahr 2013 erfolgten Verurteilung einer Reihe von Mitgliedern der CD
durch den Obersten Gerichtshof Chiles, gerichtlich festgelegten
Entschädigungszahlungen, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass
die CD/VB diese und künftige gerichtlich festgelegte
Entschädigungszahlungen begleicht?
Der Bundesregierung sind Gründe für das Ausbleiben der
Entschädigungszahlungen nicht bekannt. Die Durchsetzung dieser Entschädigungsansprüche richtet
sich nach dem chilenischen (Zwangs-)Vollstreckungsrecht. Auf diese Verfahren
hat die Bundesregierung keine Einflussmöglichkeit.
18. Hat das Auswärtige Amt einen Überblick über das Ausmaß der noch nicht
von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier freigegebenen
Akten zum Thema?
Das Auswärtige Amt hat die Sperrfrist für die Colonia Dignidad betreffende
Akten unter Wahrung der Rechte betroffener Personen um zehn Jahre verkürzt.
Damit können alle aktenkundigen Vorgänge mit Bezug zur Colonia Dignidad bis
zum Zeitpunkt der Flucht Paul Schäfers nachvollzogen werden. Die Akten
wurden bereits von mehreren in- und ausländischen Medienvertretern eingesehen.
Auch einzelne Betroffene, vor allem Opfer der Colonia Dignidad und ihre
Vertreter, haben von ihrem Recht auf Einsichtnahme in sie betreffende Akten bereits
Gebrauch gemacht. Besondere Schutzmaßnahmen bezüglich der Verwertung
wurden getroffen für in den Akten befindliche Dokumente chilenischer und
anderweitig fremder Provenienz. Eine weitere Verkürzung der Sperrfrist ist nicht
geplant.
a) Wie viele Akten von 1961 bis 1986?
Alle Akten sind freigegeben.
b) Wie viele Akten von 1987 bis 2016?
88 Archivakten ab 1997 sind noch nicht freigegeben.
c) Wie viele Verschlusssachen?
Alle archivierten Verschlusssachen zur Colonia Dignidad bis einschließlich 1996
wurden offengelegt.
19. Wie ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung die aktuelle
Bilanz der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen der CD in Chile und
Deutschland?
Für die Bilanz der juristischen Aufarbeitung bis 2011 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/7280 vom 4. Oktober 2011 verwiesen. Es wird
ergänzend auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Hartmut Hopp wurde vom Obersten Gerichtshof Chiles 2013 wegen Beihilfe zur
Vergewaltigung und zum sexuellen Missbrauch von Kindern,
Freiheitsberaubung, Nichtherausgabe von Minderjährigen und Strafvereitelung in Abwesenheit
zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt. Dem
zuständigen deutschen Landgericht liegt bei der derzeitigen Prüfung der Zulässigkeit einer
Übernahme der Vollstreckung konkret die Frage zur Entscheidung vor, ob das
Urteil in Deutschland vollstreckt werden kann. Die Staatsanwaltschaft Krefeld
führt ferner ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen Hopp.
20. Gegen wie viele Mitglieder der CD wurden Strafverfahren vor chilenischen
oder deutschen Gerichten aus welchen Gründen eingeleitet, und wie endeten
diese Verfahren, bzw. wie ist deren momentaner Stand?
Welche Mitglieder der CD wurden rechtskräftig verurteilt, und aufgrund
welcher Verbrechen?
Welche Mitglieder der CD mussten Haftstrafen antreten?
Der Oberste Gerichtshof Chiles (Corte Suprema) hat am 25. Januar 2013 in letzter
Instanz zahlreiche Mitglieder der ehemaligen Colonia Dignidad wegen Beihilfe
zur Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern,
Freiheitsberaubung, Nichtherausgabe von Minderjährigen und Strafvereitelung zu Haftstrafen
verurteilt. Gegen Günter Schaffrik, Gerhard Mücke, Hartmut Hopp, Gerd
Seewald, Kurt Schnellenkamp und Dennys Alvear wurden Freiheitsstrafen zwischen
fünf und elf Jahren verhängt. Die übrigen Angeklagten verurteilte das Gericht zu
Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und dreieinhalb Jahren. Die
Angeklagten Alfred Gerlach und Rebecca Schäfer wurden freigesprochen.
Gerhard Mücke und Kurt Schnellenkamp wurden 2015 in Chile wegen der
Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung und wegen Waffendelikten zu vier
Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Mit Ausnahme Hopps und derjenigen, deren Strafen ausgesetzt wurden, mussten
die Genannten die Haftstrafen antreten und verbüßen.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 19 verwiesen.
21. Wie viele Mitglieder der CD, außer Hartmut Hopp, die von chilenischen
Justizbehörden gesucht werden, halten sich gegenwärtig in der Bundesrepublik
Deutschland auf?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7280 vom
4. Oktober 2011 verwiesen.
22. Gegen wie viele und welche dieser Personen hat die chilenische Justiz
Auslieferungsersuchen, Rechtshilfeersuchen oder Anfragen an deutsche
Behörden gerichtet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 21 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7280 vom
4. Oktober 2011 verwiesen.
Die Auslieferung Hartmut Hopps, um die Chile 2012 und 2014 ersuchte, war
aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit abzulehnen.
23. Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit keine Straffreiheit für
deutsche Täter, die in Chile Menschenrechtsverbrechen begangen haben und
sich nun in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, entsteht?
Die Strafverfolgung ist Aufgabe der chilenischen Justizbehörden und, soweit das
deutsche Strafrecht anwendbar ist, der Justizbehörden der Länder. Letztere sind
nach dem Untersuchungsgrundsatz der deutschen Strafprozessordnung,
verpflichtet, etwaigen Anfangsverdachten selbstständig nachzugehen. Die
Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Zusammenarbeit der
jeweiligen Justizbehörden, etwa im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in
Strafsachen. Zur möglichen Übernahme der Vollstreckung eines chilenischen
Strafurteils wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
24. Wird die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen,
beispielsweise die Benennung einer Person durch das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), die nach Chile reist und den
Kontakt und den Austausch mit den chilenischen Justizorganen sucht, um
die Verfahren in beiden Ländern zu beschleunigen, ergreifen, damit den
deutschen Ermittlungen zu den Verbrechen der CD höhere Priorität
eingeräumt wird?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 23 wird verwiesen.
25. Wird die Bundesregierung die kürzlich freigegebenen Akten des
Auswärtigen Amts mit Blick auf neue Beweismittel und Ermittlungsansätze auch
gegen zahlreiche weitere ehemalige Folterer und Regimehelfer der CD, die
bisher in Deutschland von der Justiz unbehelligt leben, auswerten und den
Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen (bitte begründen)?
Eine Aktenauswertung für die Zwecke der Ermittlungsbehörden ist nicht Aufgabe
der Bundesregierung. Die Akten stehen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
den Ermittlungsbehörden zur Verfügung.
26. Sollte im Fall Hartmut Hopp das Landgericht Krefeld (und ggf. höhere
Instanzen) die Vollstreckung des chilenischen Urteils in der Bundesrepublik
Deutschland für zulässig halten, wird das Bundesamt für Justiz im
Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt eine Vollstreckung bewilligen (bitte
begründen)?
Sobald die Entscheidung des Landgerichts vorliegt, wird die Bundesregierung die
Bewilligungsfähigkeit prüfen. Evidente Bewilligungshindernisse, die den
zuständigen Landesjustizbehörden vorab mitzuteilen wären, bestehen aus Sicht der
Bundesregierung nicht.
27. Plant die Bundesregierung die sukzessive oder sofortige Freigabe aller Akten
zur CD, die sich im politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, im
Bundeskanzleramt, beim Bundesnachrichtendienst (BND), dem Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) oder anderen Ministerien und Behörden des Bundes
befinden, oder kennt sie entsprechende Überlegungen der in Frage
kommenden Institutionen?
Wenn ja, wie, und wann soll dies wo genau geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
Zur Regelung der Akteneinsichtnahme des Auswärtigen Amtes wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Das Bundeskanzleramt hat vergleichbare Regelungen getroffen: Die Akten des
Bundeskanzleramts zur Colonia Dignidad sind ganz überwiegend bereits
offengelegt. Soweit die Unterlagen die Arbeit oder Erkenntnisse der
Nachrichtendienste betreffen und einer VS-Einstufung unterliegen, soll geprüft werden, ob
und inwieweit der VS-Schutz auch heute noch erforderlich ist, wobei eine
möglichst umfassende Offenlegung angestrebt wird.
In den Aktenbeständen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) konnten
keine Akten zum angefragten Themenkreis ermittelt werden.
28. Ist das Thema vor dem Hintergrund der teilweisen Aktenfreigabe beim
Auswärtigen Amt im Bundeskabinett diskutiert worden?
Erörterungen im Kabinett fallen in den Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Angesichts der notwendigen Vertraulichkeit dieser Beratungen kann die
Bundesregierung zu dieser Frage keine Angaben machen.
29. Wie soll, nach der von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
verfügten Herabsetzung der Schutzfrist für die CD-Akten im Politischen
Archiv des Auswärtigen Amts, die wissenschaftliche Erschließung der Akten
zur CD erfolgen?
a) Ist die Einberufung einer unabhängigen Historikerkommission oder ein
Forschungsprojekt zur Erschließung der Akten und Aufarbeitung der
Geschichte der CD und der Verwicklungen deutscher Ministerien und
Behörden geplant, und wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?
Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat entschieden, dass die
Schutzfrist der Akten des Auswärtigen Amts zum Thema Colonia Dignidad verkürzt
wird. Daher stehen die archivierten Akten des Auswärtigen Amts, die vor 1996
entstanden sind, allen interessierten Wissenschaftlern zur Verfügung. Durch die
Einsetzung einer Historikerkommission oder ein eigenes Forschungsprojekt
würden diese Akten bis auf weiteres der Nutzung durch andere Interessierte entzogen.
Dies ist daher zurzeit nicht geplant.
b) Plant das Auswärtige Amt sich an der Finanzierung der
wissenschaftlichen Erschließung der Akten zur CD zu beteiligen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29a verwiesen.
30. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wann der BND zum ersten
Mal von Verbrechen in der CD erfahren hat, und wenn ja, wie sehen diese
aus?
Aus drei Sachakten des Bundesnachrichtendienstes, deren Inhalte sich teilweise
auf die „Colonia Dignidad“ beziehen, geht hervor, dass der
Bundesnachrichtendienst Kenntnis von einer Mitteilung in der chilenische Presse hatte, die die
„Colonia Dignidad“ im Jahre 1966 und unter anderem dortige „KZ-ähnliche
Methoden“ erwähnt.
31. Gibt es beim Bundeskanzleramt, beim BND und/oder dem BfV Akten oder
Aktenteile zur CD und Akten in ihrem Kontext, namentlich zu
a) Gerhard Mertins, Wolff Hartwig von Arnswaldt und Christoph Willeke
Flöel, dem Agenten des chilenischen Geheimdienstes DINA, der sich in
der Bundesrepublik Deutschland aufhielt?
b) der Private Sociale Mission in Siegburg (damalige Geschäftsstelle der CD
in der Bundesrepublik Deutschland)?
c) den Aktivitäten eines Mitarbeiters des BfV in der deutschen Botschaft im
Jahr 1974, der chilenische Asylbewerber wegen der damaligen
Sicherheitsüberprüfung befragte?
Die Fragen 31a bis 31c werden zusammengefasst beantwortet.
In Bezug auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird auf die Antwort
zu Frage 27 verwiesen.
In den erschlossenen Altunterlagen des Bundesnachrichtendienstes gibt es zur
„Colonia Dignidad“ drei Sachakten zu unterschiedlichen Themen und Inhalten,
die sich nicht ausschließlich auf die „Colonia Dignidad“ beziehen.
Ferner wurde bereits im Oktober 2010 eine weitere Akte mit Erkenntnissen des
Bundesnachrichtendienstes zur „Colonia Dignidad“ an das Bundesarchiv
abgegeben und ist dort unter der Signatur B 206/001 978 einsehbar.
In den Akten des Bundeskanzleramtes befinden sich Akten zu Gerhard Mertins.
Soweit diese Bezüge zu Colonia Dignidad haben, wird auf die Antwort zu
Frage 27 verwiesen. Beim Bundesnachrichtendienst befinden sich zu Gerhard
Mertins umfangreiche Akten. Bislang sind 22 Sachakten deklassifiziert und
können im Lesesaal des Bundesnachrichtendienstes in Pullach eingesehen werden,
weitere 35 Sachakten sind noch abschließend zu bearbeiten.
Ferner liegt zu Mertins eine personenbezogene Akte vor, die in Teilen bearbeitet
wurde und insoweit eingesehen werden kann. Hierzu wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7280 vom 4. Oktober 2011 verwiesen.
Zu Wolff Hartwig von Arnswald und Christoph Willeke Floel konnte im Archiv
des Bundesnachrichtendienstes nichts ermittelt werden. Zur Privaten Socialen
Mission in Siegburg existiert keine originäre Fundstelle im Archiv des
Bundesnachrichtendienstes. In den Unterlagen zu Mertins sind sehr wenige
Informationssplitter zu der genannten Mission enthalten.
Zu Frage 31c liegen dem Bundesnachrichtendienst keine Erkenntnisse vor.
Überdies liegen beim Bundesnachrichtendienst Unterlagen in Zusammenhang
mit den geführten Verwaltungsstreitverfahren und verschiedenen
parlamentarischen Anfragen zum Themenkomplex „Colonia Dignidad“ vor. Diese enthalten
keine über den Inhalt der in der Antwort zu Frage 31 aufgeführten Altunterlagen
hinausgehenden Sachinformationen.
Die Akten des Bundeskanzleramts enthalten keine Informationen zu von
Arnswaldt, Willeke Floer, der Privaten Socialen Mission und dem genannten BfV-
Mitarbeiter.
32. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dieser Mitarbeiter des BfV sich
zu diesem Zweck direkt oder indirekt der CD und/oder der DINA oder eines
anderen chilenischen Geheimdienstes bediente oder von diesen gewonnene
Informationen nutzte?
Auf die Antworten zu den Fragen 27 und 31 wird verwiesen.
33. Plant die Bundesregierung, durch Fristverkürzung und/oder Herabstufung
von Verschlusssachen die in Frage 30 genannten Akten für die Aufarbeitung
der Verbrechen der DINA und der CD zugänglich zu machen?
Wenn ja, um wie viel Jahre soll die Frist verkürzt werden?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
34. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, das Mandat der
Historikerkommission, die die NS-Vergangenheit des BND aufklären soll, um das
Thema Colonia Dignidad zu erweitern?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Mandat der Historikerkommission,
die die Vor- und Frühgeschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945 bis 1968
erforschen soll, zu erweitern. Im Übrigen stehen die einschlägigen Unterlagen
angesichts der abgelaufenen Schutzfristen und der geplanten möglichst
umfassenden Offenlegung weiterer Unterlagen für freie historische Forschungen zur
Verfügung.
35. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang die CD
im Waffenhandel und Waffenschmuggel aktiv war, mit wem sie
diesbezüglich in Geschäftskontakten stand, über welche Unternehmen sie den Handel
abwickelte, und inwieweit offizielle chilenische und/oder deutsche Stellen
davon unterrichtet wurden bzw. involviert waren, und wenn ja, wie sehen
diese im Detail aus?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7280 vom 4. Oktober 2011 wird
verwiesen.
36. Hat die Bundesregierung neuere Erkenntnisse darüber, wer in welchem
Umfang in der CD mit der Produktion und/oder Zulieferung biologischer oder
chemischer Substanzen oder Kampfmittel beschäftigt war, und wenn ja, wie
sehen diese im Detail aus?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
37. Plant die Bundesregierung im Kontext des Besuchs des Bundespräsidenten
Joachim Gauck in Chile, eine Rahmenvereinbarung mit der chilenischen
Regierung über die gemeinsame Errichtung und Finanzierung einer
Gedenkstätte in der CD und eines Dokumentationszentrums im ehemaligen
Stadthaus der CD in Santiago abzuschließen?
Die Bundesregierung begrüßt die Diskussion in Chile zur Schaffung einer
würdigen Gedenkstätte für die Colonia Dignidad. Die beiden Seminare, die in Santiago
und in Berlin aufgrund der Förderung des Auswärtigen Amts durchgeführt
wurden und durch die erstmals ein Dialog zwischen den verschiedenen interessierten
Gruppen initiiert werden konnte, haben die Grundlage gelegt für eine
Verständigung darüber, wie dieses Gedenken gestaltet werden kann. Das Auswärtige Amt
wird diesen Prozess auch weiter finanziell und inhaltlich fördern. Konkret ist
geplant, 2016 ein weiteres Seminar in Chile durchzuführen. Planungen für eine
Gedenkstätte oder ein Dokumentationszentrum können erst dann sinnvoll
aufgenommen werden, wenn der noch sehr offene Diskussionsprozess einen
entsprechenden Konsens erreicht.
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ISSN 0722-8333]