[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
2. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9321
18. Wahlperiode 03.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9021 –
Freihandel mit Mexiko und Menschenrechte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die laufenden Verhandlungen über ein reformiertes Freihandelsabkommen, das
seit dem Jahr 2000 geltende „Globalabkommen“, zwischen der EU einerseits
und dem mexikanischen Staat andererseits werden nach bereits bekannten
Informationen erhebliche Auswirkungen auf den bilateralen Handel und die
sozialpolitischen Kompetenzen der mexikanischen Seite haben. Fachorganisationen
wie das in Berlin ansässige Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-
Lateinamerika e. V. (FDCL), das Bischöfliche Hilfswerk MISEREOR e. V.
oder die Hilfsorganisation Brot für die Welt – Evangelischer
Entwicklungsdienst weisen mit zunehmender Vehemenz auf wahrscheinliche
Einschränkungen für die mexikanische Seite hin, unter anderem durch die wachsende Macht
von Konzernen durch Investor-Staat-Schiedsverfahren oder die Festlegung von
Marktliberalisierungen (
www.fdcl.org/wp-content/uploads/2015/09/Fact-Sheet-
Handel-und-MR-Mexiko_web.pdf).
Zugleich sind schon jetzt industrielle Projekte in Mexiko eine Hauptursache
politischer Konflikte und gewaltsamer Auseinandersetzungen. Dokumentiert
wurden solche Dispute etwa bei großangelegten Windkraftprojekten im Süden des
Landes. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/8303 geht die Bundesregierung auf dieses
Engagement ein. Im Folgenden werden weitere Details erfragt, um eine mögliche
Mitverantwortung deutscher Akteure bei der Verletzung von Menschenrechten
verlässlich erörtern zu können.
I. Entwicklungspolitische Zusammenarbeit
1. Welche konkreten Inhalte haben die forstwirtschaftlichen
Investitionsprojekte in den mexikanischen Bundesstaaten Chihuahua, Durango, Oaxaca,
Puebla und Veracruz (siehe Bundestagsdrucksache 18/8303)?
Ziel des sich in Vorbereitung befindenden forstwirtschaftlichen
Investitionsprojekts ist die Förderung nachhaltiger Forstwirtschaft durch Unternehmen
kommunaler Waldbesitzer („Ejidos“ und „Comunidades“). Dies dient der Steigerung der
Einkommen dieser oft marginalisierten Zielgruppen, leistet einen Beitrag zur
Umsetzung der mexikanischen Strategie für nachhaltige Waldbewirtschaftung
zur Erhöhung der Produktion und Produktivität 2014 - 2018 (ENAIPROS)
und trägt zum Schutz von Ökosystemen bei. Die Maßnahmen sollen in einem
Teilgebiet der von der mexikanischen Forstbehörde (Comisión Nacional Forestal,
CONAFOR) definierten Zonen zur Reaktivierung holzwirtschaftlicher
Produktion angesiedelt werden. Das Programm stellt kommunalen Unternehmen
günstige Kredite zur Finanzierung von Investitionen bereit, die zu einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung beitragen. Darunter fallen u. a. Wegebau, Maschinen,
Ausrüstung, aber auch Investitionen in Verarbeitungskapazitäten von Holzprodukten
(Sägewerke, Lagerung, Trocknung, Holzverarbeitung, etc) und Investitionen in
die Nutzung von Sekundärprodukten.
2. Welche konkreten Inhalte hat das Projekt „Gerechter Vorteilsausgleich bei
der Nutzung biologischer Vielfalt in den Bundesstaaten Yucatán und
Oaxaca“, und in welchen Teilregionen wird es umgesetzt (siehe
Bundestagsdrucksache 18/8303)?
Die mexikanische Regierung hat sich mit der Ratifizierung des internationalen
Umweltabkommens zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über
biologische Vielfalt (sogenanntes „Nagoya-Protokoll“) verpflichtet, die biologische
Vielfalt durch gerechten Ausgleich zu schützen. Mit dem Projekt soll erreicht
werden, dass die Regeln zum Zugang zu genetischen Ressourcen und
traditionellem Wissen bekannt sind und angewendet werden, so dass eine gerechtere
Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenen Vorteile sichergestellt werden kann.
Darüber hinaus werden mit verschiedenen Schlüsselakteuren Anreize zum Schutz
und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt geschaffen.
Das Projekt fördert die Zusammenarbeit sowohl auf föderaler und
bundesstaatlicher Ebene mit den für Biodiversitätsschutz zuständigen Behörden, wie auch auf
lokaler Ebene in Pilotmaßnahmen. Bei den Pilotmaßnahmen auf lokaler Ebene
werden die Gemeinden in der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung
traditioneller Kulturpflanzen und dem Erhalt traditionellen Wissens beraten. Durch
nachhaltigere Anbaumethoden und durch damit verbundene neue
Einkommensmöglichkeiten sollen die indigenen und lokalen Gemeinschaften vom Erhalt
traditioneller Kulturpflanzen profitieren.
Konkrete Pilotmaßnahmen werden umgesetzt in Oaxaca in der Gemeinde San
Juan Evangelista Analco, Ixtlán de Juárez und in Yucatan in den Gemeinden
Choi, Chacnisikin und Sibi.
3. Welche Inhalte hat das Projekt „Mainstreaming von Biodiversität in der
mexikanischen Landwirtschaft“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/8303)?
Das Vorhaben zielt darauf ab, den Wert von biologischer Vielfalt und von
Ökosystemleistungen in Entscheidungen und Planungsinstrumente des
mexikanischen Agrarsektors zu integrieren. Gemeinsam mit öffentlichen Akteuren,
Forschungseinrichtungen, dem Privatsektor, der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie dem Umweltprogramm der
Vereinten Nationen (UNEP) werden Instrumente zum Biodiversitätsschutz und
zur Förderung nachhaltiger Landnutzungspraktiken exemplarisch umgesetzt und
in ausgewählte landwirtschaftliche Produktionssysteme und
Wertschöpfungsketten integriert. Lernerfahrungen aus Analysen, Konzeption und Anwendung von
Anreizen zur Förderung nachhaltiger Landnutzungspraktiken, die im Rahmen des
Projektes gemacht werden, sollen in öffentlichen Politiken verankert und in
Pilotregionen erprobt werden. Das Vorhaben fördert den intersektoralen Dialog und
liefert konkrete Beispiele für die Berücksichtigung von biologischer Vielfalt in
der Landwirtschaft, die in die internationale Debatte eingebracht werden.
4. In welcher Weise werden die Eigentümer der Besitztitel betroffener
Liegenschaften in je welchen Stadien von forst-, energiewirtschaftlichen oder
sonstigen Projekten unter deutscher Beteiligung einbezogen?
Gemäß der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW ist die Beteiligung der betroffenen
Bevölkerung sowie die Information der Öffentlichkeit im Partnerland Bestandteil
des Planungs- und Entscheidungsprozesses der Beurteilung der Umwelt-, Sozial
und Klimaverträglichkeit von Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit
(Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung). In diesem Zusammenhang prüft die
KfW, dass ein Verfahren eingerichtet wurde, mit dem Bedenken und
Beschwerden der Beschäftigten und der betroffenen Öffentlichkeit entgegengenommen und
behandelt werden. Grundlage dafür bilden sowohl die nationalen Standards als
auch die Prüfungsanforderungen der KfW. In Bezug auf die nationalen Standards
prüft die KfW das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren im Rahmen der
gesetzlich vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfung (Manifiesto de Impacto
Ambiental, MIA), ggf. sektorspezifische Anforderungen bzw. Richtlinien, wie
die als Teil der Ausführungsgesetzgebung der Energiereform vom mexikanischen
Energieministerium erarbeiteten Richtlinien zur Beurteilung sozialer Wirkungen
im Energiesektor (Evaluación de Impacto Social) sowie die
Öffentlichkeitsbefragung zum Schutz indigener Rechte (Consulta Previa). Verbindlicher Maßstab für
die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung der KfW sind die Standards der
Weltbankgruppe (d. h. Environmental and Social Safeguards der Weltbank bei
öffentlichen Trägern und die IFC Performance Standards bei der Zusammenarbeit
mit der Privatwirtschaft) und deren generelle und sektorspezifische Umwelt-,
Gesundheits- und Sicherheitsleitlinien.
Sind bei den Beratungsvorhaben der technischen Zusammenarbeit
Landrechtsfragen ein kritischer Faktor in einem Land, werden sie im Rahmen der
Vorhabenprüfung vorab untersucht. Bei Vorhaben im ländlichen Raum sind landbesitzende
Gemeinden in der Regel auch Teil der Zielgruppe und werden im Rahmen der
Vorhabendurchführung beraten.
Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) prüft bei allen
ihren Investitionen die historische, aktuelle und geplante Nutzung des Landes und
die damit verbundenen Landtitel, Pachtvereinbarungen oder Nutzungsrechte
entsprechend den Standards der Internationalen Finanz-Corporation (IFC
Performance Standards) und der nationalen Gesetzgebung. Darüber hinaus wird bzgl.
der DEG auf die Antworten zu den Fragen 34 und 37 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Sicherheitspolitische, wirtschaftliche und
entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Mexiko anlässlich der gegenseitigen Länderjahre
Mexiko-Deutschland in den Jahren 2016/2017“ auf Bundestagsdrucksache
18/8303 verwiesen.
5. Welche sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen, Opferverbände und
Menschenrechtsorganisationen, die in das Projekt „Förderung des
Rechtsstaats in Mexiko“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH einbezogen wurden bzw. qualifiziert werden sollen (bitte
einzeln auflisten)?
1. Asociación de Familiares de Detenidos Desaparecidos y Víctimas de
Violaciones a los Derechos Humanos en México (AFADEM/FEDEFAM)
2. Asociacion para el Desarrollo Integral de Personas Violadas A.C. (ADIVAC)
3. Asociación unidos por los desaparecidos de Baja California
4. Ciudadanos en Apoyo a los Derechos Humanos, A.C. (CADHAC)
5. Casa de Migrantes Casa Nicolás
6. Casa Del Migrante de Saltillo (CDMSALT)
7. Centro para el Desarrollo Integral de la Mujer A. C. (CEDIMAC)
8. Centro de Colaboración Cívica
9. Centro de Derechos Humanos Paso del Norte A.C.
10. Centro Interdisciplinario para el Desarrollo Social (CIDES IAP).
11. Centro Nacional de Comunicación Social (CENCOS)
12. Centro de Derechos Humanos “Miguel Agustín Pro Juárez” (Centro Prodh)
13. Ciencia Forense Ciudadana (CfC)
14. Comisión Mexicana de Defensa y Promoción de los Derechos Humanos
(CMDPDH)
15. Coalición contra el Tráfico de Mujeres y Niñas en América Latina y el Caribe
(CATWLAC)
16. Comité de Familiares de Personas Detenidas Desaparecidas en México
(Cofaddem) – „Alzando voces“
17. Colectivo Colibrí
18. Colectivo “Los otros desaparecidos”
19. Equis: Justicia para las Mujeres A.C.
20. Asociación de Familiares de Detenidos Desaparecidos y Víctimas de
violaciones a los Derechos Humanos en México (AFADEM-FEDEFAM)
21. Fuerzas Unidas por Nuestros Desaparecidos en Coahuila (FUNDEM), Centro
Diocesano para los Derechos Humanos “Fray Juan de Larios”, A.C.
22. Fundación para la Justicia y el Estado Democrático de Derecho (FJEDD)
23. Familias Unidas por Nuestros Desaparecidos Jalisco (FUNDEJ)
24. I(dh)eas, Litigio Estratégico en Derechos Humanos A.C.
25. Instituto para la Seguridad y la Democracia, A.C. (Insyde)
26. Justicia para Nuestras Hijas, Chihuahua
27. La Red Mesa de Mujeres de Ciudad Juárez, A.C.
28. Nuestras Hijas de Regreso a Casa, A.C.
29. Observatorio de Desarrollo Regional y Promoción Social A.C.
30. Servicio Internacional para la Paz (SIPAZ)
31. Sin fronteras, I.A.P.
32. Todos los Derechos para Todas y Todos - Red Nacional de Organismos
Civiles de Derechos Humanos (Red TDT)
Mit zwei Organisationen wurden gesonderte Finanzierungsverträge
abgeschlossen.
Mit der Nichtregierungsorganisation (NRO) I(dh)eas, Litigio Estratégico en
Derechos Humanos A.C.: Diese wird das einheitliche Protokoll zum Gewaltsamen
Verschwindenlassen pädagogisch aufarbeiten, damit es für Opfer leichter
verständlich ist.
Mit der NRO CentroProDH (Centro de Derechos Humanos „Miguel Agustín Pro
Juárez“ A.C.): Diese soll Vorschläge und Empfehlungen für die Beteiligung der
Opfer am Ermittlungsverfahren und das bessere Auffinden von Verschwundenen
entwickeln.
6. An welchem Windpark (Name und Region in Oaxaca) ist die DEG –
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Rahmen einer
Gemeinschaftsfinanzierung mit der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC)
und der Inkasso-Außendienst Deutschland Betriebsgesellschaft mbH (IADB)
beteiligt?
Die DEG ist derzeit an keiner Finanzierung eines Windparks in Oaxaca beteiligt.
Die Finanzierung der DEG für den in der Antwort zu Frage 34 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8303 genannten Windpark wurde im Mai
2016 auf Wunsch des Eigentümers vollständig zurückgeführt.
7. Liegt dieser Windpark in einer Region, in der die indigene Bevölkerung
vorab befragt werden muss (consulta indígena)?
Das mexikanische Energiegesetz vom 11. August 2014 enthält Verweise auf die
„Consulta Indigena“. Die Vorgaben für die Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung durch das mexikanische Umweltministerium werden derzeit
entsprechend angepasst. Dies sind erste Ansätze der mexikanischen Regierung, zu
konkretisieren, was eine „Consulta indigena“ in Mexiko umfasst, wann sie
anzuwenden ist und wie diese praktisch umzusetzen ist. Zum Zeitpunkt der Entwicklung
und Prüfung des Windparks vor etwa 10 Jahren lagen diese noch nicht vor, wären
aber heute bei neu zu planenden Vorhaben in Gemeinden mit indigener
Bevölkerung zu berücksichtigen.
Die 2006 und 2007 erfolgte Konsultation und Einigung mit der lokalen Gemeinde
und seinen Mitgliedern, deutlich vor Beginn des Baus des Windpark, entsprach
nach Aussage der DEG jedoch den Grundprinzipien der Konsultation mit
indigener Bevölkerung, die von der Nationalen Kommission für die Entwicklung
indigener Gemeinden 2013 in ihrem Protokoll vorgeschlagen wurden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 34 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/8303 verwiesen.
8. Welche konkreten „umfangreichen Verbesserungsmaßnahmen“
(Bundestagsdrucksache 18/8303) wurden ergriffen (bei Kompensationszahlungen
bitte Anzahl der Fälle und Höhe der Kompensationen angeben)?
Auf die Antworten der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8303 wird
verwiesen.
Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie und in welchen Sprachen sind die Beschwerdestellen der
Durchführungsorganisationen GIZ, DEG und KfW zu erreichen?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat 2012 mit
Verabschiedung der GIZ-Orientierung zu den Menschenrechten einen
menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus eingeführt. Die GIZ-Orientierung zu den
Menschenrechten ist im Internet (
www.giz.de/de/ueber_die_giz/98.html) in den
Verkehrssprachen englisch, spanisch, französisch und deutsch abrufbar. Eine
Beschwerde ist formlos an die E-Mail-Adresse humanrights@giz.de möglich.
Darüber hinaus wird auf der Internetseite
www.giz.de/de/ueber_die_giz/37500.html
wahlweise in Deutsch oder Englisch über das Beschwerdeverfahren und die
Erreichbarkeit informiert.
Das Beschwerdemanagement der DEG wird auf der DEG-Internetseite umfassend
wahlweise in Deutsch oder Englisch erläutert (
www.deginvest.de/Internationale-
Finanzierung/DEG/Die-DEG/Verantwortung/Beschwerdemanagement/index.html).
Die Beschwerde kann in jeder Amtssprache formuliert werden. Die DEG nimmt
Beschwerden telefonisch, per Post, per E-Mail oder über ein bereitgestelltes
Internetformular entgegen.
Das Beschwerdeverfahren der KfW ist auf der KfW-Internetseite in wahlweise
Deutsch oder Englisch erläutert (
www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-
Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/KfW-Entwicklungsbank-Beschwerde
formular.html). Diese Seite enthält ein Online-Formular über welches die
Beschwerde eingereicht werden kann. Die Erstkontaktaufnahme kann für
Betroffene, neben der vorgesehenen schriftlichen Form, auch telefonisch oder
persönlich z. B. im örtlichen KfW Büro oder der Zentrale in Frankfurt erfolgen.
Zudem ist es möglich, als externe Anlaufstelle den Ombudsmann der KfW zu
kontaktieren.
10. Hat die Bundesregierung im Zuge der Entwicklung bilateraler Projekte im
mexikanischen Veracruz gegenüber den mexikanischen Behörden
angesichts des Umstandes, dass dieser Bundesstaat die höchste Anzahl an
ermordeten Journalisten aufweist, darauf hingewirkt, dass entsprechende
Schutzmaßnahmen für Vertreter der Presse ergriffen werden, und wenn ja, auf
welche Art (
http://radio.uchile.cl/2016/02/11/mexico-17-periodistas-asesinados-
en-veracruz)?
Die deutsche Botschaft Mexiko-Stadt fördert von Februar bis Dezember 2016 die
mexikanische Menschenrechtsorganisation „I(dh)eas“ in einem Projekt, das
rechtliche Aufklärungsarbeit im Bereich des Verschwindenlassens leistet. Einer
der Schwerpunktbundesstaaten ist Veracruz. Die deutsche Botschaft Mexiko-
Stadt unterstützt zudem aktiv gemeinsame Erklärungen der lokalen EU-
Vertretung zu Morden an Journalisten aus Veracruz wie z.B. Ruben Espinosa und
Anabel Flores. In den Erklärungen werden die zuständigen Behörden aufgefordert,
die Fälle aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
II. Menschenrechte und bilaterale Beziehungen
11. Inwiefern werden die schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten
in Mexiko und die Ermordung von Journalisteninnen und Journalisten im
Rahmen der Veranstaltung „Mediendialog Journalismus“ und/oder anderer
Programmpunkte aufgearbeitet?
Im Rahmen des Mediendialogs diskutieren Journalisten aus Mexiko, Honduras,
El Salvador, Guatemala und Deutschland gemeinsam mit Vertretern von
Journalistenverbänden die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Medien. Auch
staatliche Behörden werden eingeladen, an dem Dialog teilzunehmen. In dem
Mediendialog werden u. a. folgende Themen erarbeitet und diskutiert: Ursprung und
Ursachen der Drohungen und Aggressionen gegen Journalisten, Rolle des Staates
in Bezug auf den Schutz bedrohter Journalisten Funktionsweise und Effektivität
existierender Schutzmechanismen.
Das Deutschlandjahr in Mexiko bietet zudem eine Reihe von
Dialogveranstaltungen, die sich vor allem gesellschaftspolitischen Fragestellungen widmen. Dabei
gibt es Anknüpfungspunkte zum Thema Gewalt, Gender, Migration, soziale
Gerechtigkeit und soziale Verantwortung.
12. Was verleitet die Bundesregierung zu der Annahme, dass dies angesichts von
60 000 Toten zwischen 2007 und 2012 (
www.amnestyusa.org/research/
reports/annual-report-mexico-2013) sowie offiziell 27 659 Verschwundenen
(
www.sz-online.de/nachrichten/die-verschwundenen-kinder-3398261.html?
desktop=true) ein adäquater Umgang mit dem Thema der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in Mexiko ist?
Rechtsstaatlichkeit und Transparenz sind zentrale Themen in den bilateralen
Beziehungen mit Mexiko. Die Bundesregierung hat sich wiederholt kritisch zur
Menschenrechtslage geäußert, so zuletzt Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter
Steinmeier bei seiner Reise nach Mexiko vom 4. bis 6. Juni 2016. Der
Mediendialog ist eine Maßnahme im Rahmen dieses Gesamtansatzes.
13. Wie geht die Bundesregierung mit dem Umstand um, dass die
Generalstaatsanwaltschaft Mexikos (PGR) nachweislich daran beteiligt war, im Fall der
43 im Jahr 2014 verschleppten und seither verschwundenen Studenten die
Ermittlungen zu behindern, indem sie die Version der Regierung Enrique
Peña Nietos stützte und andere Hinweise außer Acht ließ (
www.mexiko-
koordination.de/downloadarchiv/aide-memoires/194-mexikotagung-13-04-
2016/file.html)?
Die Bundesregierung hat die mexikanische Regierung wiederholt aufgefordert,
den Fall der 43 verschwundenen Studenten restlos aufzuklären. So zuletzt
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in seinem Gespräch mit seiner
mexikanischen Amtskollegin am 6. Juni 2016 in Mexiko-Stadt.
14. In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung das Deutschlandjahr in
Mexiko?
a) Welche finanzielle Ausstattung hat der darin enthaltene „Matching Fund“,
und zu welchem Anteil wurde dieser Fonds bereits ausgeschöpft?
b) Was genau wurde/wird mit dem „Matching Fund“ finanziert?
Das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut fördern das Deutschlandjahr in
Mexiko mit jeweils 2 Mio. Euro.
Die finanzielle Ausstattung des Matching-Fund ist in zwei Phasen aufgeteilt.
Insgesamt stehen für diesen Projektfonds 300 000 Euro aus öffentlichen Mitteln
(50 Prozent Goethe Institut und 50 Prozent Auswärtiges Amt) zur Verfügung. Es
werden insbesondere Projektvorschläge von Seiten der Zivilgesellschaft
gefördert, die das Gesamtprogramm des Deutschlandjahres ergänzen. Für die erste
Projektphase sind bisher ca. 140 000 Euro verplant. Finanziert werden Maßnahmen
aus dem gesamten Spektrum der Beziehungen deutsch-mexikanischer Kultur,
Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Zurzeit läuft die
Bewerbungsphase für die zweite Projektlaufzeit.
15. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/8303 so zu verstehen, dass eine Förderung von
Personen in staatlichen Strukturen Mexikos, die in die organisierte
Kriminalität verstrickt sind, durch deutsche Partnerprogramme nicht auszuschließen
ist, und wenn nein, weshalb nicht?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8303 verwiesen.
16. Welche Organisationen werden im Rahmen der „Initiative zur Stärkung der
mexikanischen Zivilgesellschaft“ des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert (bitte einzeln auflisten)?
Die Initiative zielt darauf ab, die mexikanische Zivilgesellschaft bei der
Erreichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal –
SDG) Nr. 16 der Agenda 2030 in Mexiko zu stärken. Dies betrifft damit
insbesondere die Themenfelder der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung.
Unterstützt werden Nichtregierungsorganisationen sowohl fachlich und
institutionell wie auch im Rahmen konkreter Projektfinanzierungen. In einer öffentlichen
Ausschreibung im ersten Halbjahr 2016 konnten sich
Nichtregierungsorganisationen mit Projekten bei der Initiative bewerben. Hieraus wurden bisher sechs
Projektvorschläge priorisiert, zu denen im weiteren Verlauf Fördervereinbarungen
verhandelt werden. Es handelt sich um folgende Organisationen und Projekte:
Name der Organisation Projektbeschreibung
Borde Politico Stärkung der Bundesstaaten Jalisco, Nuevo León und Sonora im Bereich
Transparenz und Antikorruption
Reforestamos México Stärkung der sozialen und zivilgesellschaftlichen Kontrolle und Monitoring in
ganz Mexiko zur Einhaltung der Informationspflicht staatlicher Stellen zu
Umwelt-Fragen wie z.B. Bodennutzung, Umweltverträglichkeitsprüfung und
Raumordnungsprozesse
Asistencia legal por los
derechos humanos
Verbesserung des Zugangs zur Justiz in den Staaten Oaxaca und Chiapas für
indigene Angeklagte unter Berücksichtigung der neuen Strafgesetzgebung
Equis justicia para las
mujeres
Stärkung der CJM (Centros de Justicias para Mujeres) zur Verhinderung von
Gewalt und Mordfällen sowie Verschwindenlassen von Frauen in den
Bundesstaaten Oaxaca und Yucatan
NRO „Altepetl“ Stärkung der Partizipation (v.a. von Frauen und Jugendlichen) bei der sozialen
Kontrolle öffentlichen Handelns mit Schwerpunkt auf Nutzung natürlicher
Ressourcen in den Bundesstaaten Chiapas, Guerrero, Oaxaca und Veracruz
NRO „Educación y
Ciudadania“
Projekt „Null Menschenhandel“ (Zero Trata): Stärkung der (bundes-)staatlichen
Kommissionen zur Prävention von gewaltsamen Verschwinden von Personen
(Comisión para prevenir, atender y erradicar la trata de personas – CPAETP) in
San Luis Potosí und Guerrero
17. In welchen Aspekten und/oder Funktionsmechanismen unterscheidet sich
die Menschenrechtsklausel im sogenannten Globalabkommen zwischen der
EU und Mexiko von der Suspendierungsklausel, auf welche die
Bundesregierung Medienberichten zufolge bei den Verhandlungen über ein
Abkommen über Zusammenarbeit und politischen Dialog zwischen der EU und
Kuba bislang bestanden hat (
www.presseportal.de/pm/59019/3350917)?
Die Klauseln unterscheiden sich nicht. Die Formulierungen sind annähernd
identisch und verfolgen den gleichen Zweck.
18. Hat sich die Bundesregierung in den ursprünglichen Verhandlungen mit
Mexiko um die Etablierung des Globalabkommens mit der EU, das seit dem
Jahr 2000 in Kraft ist, für eine Suspendierungsklausel eingesetzt, um die
Verhandlungen bei schweren Menschenrechtsverletzungen aussetzen zu
können?
Die Bundesregierung hat sich in den ursprünglichen Verhandlungen des
Globalabkommens bei der Abstimmung des Textes mit den anderen Mitgliedstaaten auf
die Formulierung des Artikels 58 Absatz 2 (b) i. V. m. Artikel 1 GG geeinigt.
a) Hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen um eine Erneuerung
dieses Abkommens für eine Suspendierungsklausel eingesetzt, zu dem
inzwischen die in Frage 12 aufgeführten Entwicklungen dokumentiert
wurden?
Die Verhandlungen über die Neufassung des Globalabkommens werden vom
dafür mandatierten Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen
Kommission mit Mexiko geführt werden. Einen Entwurfstext für ein erneuertes
Abkommen gibt es noch nicht. Die Bundesregierung achtet im Rahmen der
Zustimmung nach Schluss der Verhandlungen darauf, dass der von den EU-Institutionen
mit Drittstaaten vereinbarte Vertragstext eine Menschenrechtsklausel enthält.
b) Hat sich die Bundesregierung im Laufe der genannten
Verhandlungsrunden um einen Ausstieg aus und/oder eine Suspendierung der
Verhandlungen mit Mexiko eingesetzt, und wenn ja, wann in welcher Form?
Die Bundesregierung hat sich für eine rasche Aufnahme der Verhandlungen mit
Mexiko nach Mandatierung der Verhandlungsführer ausgesprochen.
19. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Menschenrechtsklausel
im Globalabkommen zwischen der EU und Mexiko ohne verbindliche
Regelungen ihr Ziel erfüllt?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die in Verträgen der EU mit
Drittstaaten regelmäßig enthaltene Menschenrechtsklausel ihren Zweck erfüllt.
III. Rüstungsexporte
20. Auf welche Güter bezogen sich die 22 für Mexiko genehmigten
Rüstungsexporte im Jahr 2015 (bitte einzeln auflisten)?
Folgende sonstige Rüstungsgüter wurden zur Ausfuhr genehmigt: Ausrüstung für
Piloten, Chloracetophenon, Fallschirme, Geländefahrzeuge, Software, Teile für
Flugzeuge, Teile für Geschütze, Teile für Handfeuerwaffen, Teile für
Marineschiffe.
21. Auf welche Dual-Use-Güter bezogen sich die 195 für Mexiko genehmigten
Rüstungsexporte im Jahr 2015 (bitte einzeln auflisten)?
Folgende Dual-Use-Güter wurden zur Ausfuhr genehmigt: A/D-Wandler, Alu-
Rohre, Auswuchtmaschinen, Beryllium, Borpartikel, Chloride, Dauerstrichlaser,
Dialkylaminoethyl-2-Chlorid, Diisopropylamin, Dimethylamin,
Durchlaufmischer, Gefriertrocknungsanlagen, Hafnium, Kaliumamid-Katalysatoren,
Kaliumcyanid, Kaliumfluorid, Koordinatenmessmaschinen, Kryptotechnik,
Längenmesseinrichtungen, Lithographieanlagen, Magnetometer, Massenspektrometer,
Methylphosphonsäuredimethylester, Minidrohnen, Mischknetwellen,
Molekularstrahlepitaxieanlagen, Monoalkylphosphorverbindungen, Nachweisausrüstung,
Natriumfluorid, natürliches und abgereichertes Uran, Nickelpulver,
Phosphoroxidchlorid, Reaktoren, Schutzanzüge, Software für
Kommunikationstechnik, Software für Werkzeugmaschinen, Spezialkameras, Stromfilter,
Thiodiglycol, Triethanolamin, Umwälzpumpen, Umweltprüfkammern, Vakuumpumpen,
Wärmetauscher, Werkzeugmaschinen, Wismut.
22. Wie hat die Bundesregierung drei Negativbescheide für Rüstungsexporte im
gleichen Zeitraum begründet?
25. Wie hat die Bundesregierung einen Negativbescheid für Exporte von Dual-
Use-Gütern im gleichen Zeitraum begründet?
Die Fragen 22 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Zu ablehnenden Entscheidungen in exportkontrollrechtlichen
Genehmigungsverfahren und deren Erwägungsgründen erteilt die Bundesregierung über die im
Rüstungsexportbericht und in der Jahresstatistik zu Dual-Use-Gütern gemachten
Angaben hinaus keine Auskünfte. Die Bundesregierung folgt damit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvE 5/11) zu den entsprechenden
Auskunftspflichten der Bundesregierung.
23. Auf welche Güter bezogen sich die zehn für Mexiko genehmigten
Rüstungsexporte zwischen dem 1. Januar und dem 17. April 2016 (bitte einzeln
auflisten)?
Die Angaben bezogen sich auf folgende Güter: Ferrocenderivate,
Kommunikationsausrüstung, Prüfeinrichtungen für Waffensysteme, Technologie für
Luftfahrzeuge, Teile für Hubschrauber und Flugzeuge, Teile für Bordwaffensteuerung.
24. Auf welche Dual-Use-Güter bezogen sich die 67 für Mexiko genehmigten
Rüstungsexporte zwischen dem 1. Januar und dem 17. April 2016 (bitte
einzeln auflisten)?
Folgende Dual-Use-Güter wurden zur Ausfuhr genehmigt:
Deuteriumverbindungen, Durchlaufmischer, Fermenter, Halbleitermikrowellenverstärker,
Koordinatenmessmaschinen, Kryptotechnik, Monoalkylphosphorverbindungen,
Natriumfluorid, Software für Werkzeugmaschinen, Spezialkameras, Stromfilter,
Werkzeugmaschinen.
IV. Globalabkommen EU – Mexiko
26. Welche Dienstleistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. von
den Verhandlungen ausgenommen?
Die Bundesregierung hat sich insbesondere aktiv dafür eingesetzt, dass die
Sonderstellung der Daseinsvorsorge und die dafür nötigen Gestaltungsspielräume
sowie die Vorgaben des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
einschließlich des Protokolls Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse,
ausdrücklich hervorgehoben werden. Ob über den Anwendungsbereich und die
Bestimmungen des GATS hinausgegangen wird, wird von den Vorschlägen der
Parteien abhängen und bleibt dem Ausgang der Verhandlungen vorbehalten.
27. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Dienstleistungen in den
Bereichen Wasser, Bildung, Gesundheit und Sozialdienste ausgenommen, um die
sozialpolitische Handlungsfähigkeit vor allem in den von Armut betroffenen
Gebieten im Süden des Landes zu sichern?
Die Verhandlungsleitlinien legen nicht konkret fest, in welchen
Dienstleistungssektoren die EU und ihre Mitgliedstaaten oder Mexiko Verpflichtungen zur
Marktöffnung im Dienstleistungsbereich übernehmen sollen. Die Entscheidung
darüber, ob und inwiefern Mexiko in den genannten Bereichen Verpflichtungen
übernehmen möchte, bleibt den mexikanischen Verhandlungsführern
vorbehalten.
28. Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Kapitel über
Investitionsschutz des neuen Globalabkommens mit Mexiko präzise Bestimmungen
zum Schutz vor direkter und indirekter Enteignung, und wie sind diese
beiden Bereiche jeweils definiert?
Das Verhandlungsmandat für die Überarbeitung des Globalabkommens der EU
und der EU-Mitgliedstaaten mit Mexiko sieht vor, beim Investitionsschutz
präzise Bestimmungen zum Schutz eines Investors vor direkter und indirekter
Enteignung aufzunehmen.
29. Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Kapitel über
Kapitalverkehr und Zahlungen des neuen Globalabkommens mit Mexiko die
vollständige Liberalisierung der laufenden Zahlungen und des Kapitalverkehrs,
und welche einschränkende Wirkung hätte hier eine Stillhalteklausel?
Welche Ausnahmeregelungen sind in diesem Bereich geplant?
Das Verhandlungsmandat für die Überarbeitung des Globalabkommens der EU
und der EU-Mitgliedstaaten mit Mexiko sieht eine vollständige Liberalisierung
der laufenden Zahlungen und des Kapitalverkehrs sowie eine Stillhalteklausel
vor. Die Ausgestaltung der Stillhalteklausel wird Bestandteil der Verhandlungen
sein. Darüber hinaus sind Ausnahmeregelungen geplant, die mit den
Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über den freien
Kapitalverkehr im Einklang stehen.
30. Welche konkreten Bestimmungen zur Bekämpfung und Verhinderung von
Korruption sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, und gibt es
dabei einschränkende Spezifizierungen, etwa in Bezug auf Bereiche, in denen
Korruption einen Schaden provoziert?
Nach den Verhandlungsrichtlinien soll das überarbeitete Abkommen
Vorschriften in Bezug auf Korruption enthalten, die Handel und Investitionen betreffen.
Der konkrete Inhalt solcher Vorschriften soll auf Europäischen und
internationalen Standards und Abkommen aufbauen.
31. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung verbindliche Maßnahmen zur
Maximierung der positiven und Minimierung der negativen ökologischen und
sozialen Auswirkungen geplant – in diesem Fall bitte detailliert auflisten –,
oder werden solche Maßnahmen nur in Betracht gezogen?
Zur Maximierung positiver und Minimierung negativer ökologischer und sozialer
Auswirkungen sehen die Verhandlungsrichtlinien eine Reihe von Vorgaben vor,
wie beispielsweise die Förderung menschenwürdiger Arbeit durch effektive
Umsetzung der IAO-Kernarbeitsnormen.
32. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Mechanismus geplant, der die
Überwachung der Umsetzung von Bestimmungen zum Schutz von
nachhaltiger Entwicklung sowie Streitfälle in diesem Bereich regelt?
a) Wie wird dieser Mechanismus funktionieren?
b) Werden daran Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt sein?
c) Wie wird die Auswahl dieser Organisationen stattfinden?
Die Verhandlungsrichtlinien sehen vor, dass mit Mexiko ein Mechanismus zur
Umsetzung der Bestimmungen zum Schutz von nachhaltiger Entwicklung unter
Einbindung der Zivilgesellschaft sowie zur Lösung von Streitfällen vereinbart
wird. Die Details des Mechanismus sind in den Verhandlungsrichtlinien nicht
vorgegeben und werden im Laufe der Verhandlungen konkretisiert. Eine
Vorstellung über die Vorschläge, die zur Nachhaltigkeit voraussichtlich seitens der EU
in die Verhandlungen eingebracht werden, lässt sich allerdings aus dem
veröffentlichten EU-Vorschlag für ein Nachhaltigkeitskapitel in TTIP sowie den
Kapiteln 22-24 von CETA gewinnen.
33. Welche Möglichkeiten hätte der mexikanische Staat nach Inkrafttreten des
reformierten Globalabkommens, die Privatisierung der Erdöl- und
Erdgasindustrie rückgängig zu machen?
Es gibt gegenwärtig noch keinen Entwurfstext des erneuerten Abkommens. Zum
jetzigen Zeitpunkt kann dazu daher keine Aussage getroffen werden.
34. Welche deutschen Energieunternehmen sind in Mexiko nach Kenntnis der
Bundesregierung aktiv?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die folgenden deutschen
Energieunternehmen in Mexiko aktiv:
Windenergie
BayWa r.e. Solar Projects, LLC
DEWI (UL International GmbH)
ENERCON GmbH
Nordex
Mersen
NOTUS Energía México, S.A. de C.V.
Senvion
Siemens
Sowitec
Solarenergie
Autarsys
IBC Solar
Krannich Solar
Meyerburger
Schmid
Solarnova
Energieeffizienz
ALENGO Interamericana, S.A. de C.V.
airleader WF Steuerungstechnik
Aprovis
Arqum
deutsche Passivhaus transfer
Ejot
geff
limón
Rehau
Robert Bosch México
wilo
Xella/Hebel
Öl & Gas
DEA.
35. Wie unterstützt die Bundesregierung die Etablierung deutscher
Energieunternehmen auf dem mexikanischen Markt?
Die Bundesregierung unterstützt die Etablierung deutscher Energieunternehmen
auf dem mexikanischen Markt über unterschiedliche Initiativen. Hierzu zählen
beispielsweise Dialogreihen für eine nachhaltige Zukunft unter Einbeziehung der
breiten Öffentlichkeit oder die Deutsch-Mexikanische Energiepartnerschaft.
Die Bundesregierung hat mit der Exportinitiative Energie (ehemals
Exportinitiative Erneuerbare Energien und Exportinitiative Energieeffizienz) ein
strategisches Instrument geschaffen, um deutsche Unternehmen aus den Bereichen
Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher im
Ausland zu unterstützen und die Verbreitung deutscher Technologien zu fördern.
Seit Gründung der Exportinitiative im Jahr 2003 ist Mexiko ein Schwerpunktland
in der Region. Der Fokus bei der Erschließung des mexikanischen Marktes liegt
auf Solarenergie und Energieeffizienz. Bislang wurden 13 Geschäftsreisen der
Außenhandelskammer (AHK), sieben Messebeteiligungen und ein
Referenzprojekt im Rahmen des dena-Renewable Energy Solutions-Programms im Land
realisiert. Weiterhin führte die Exportinitiative drei Informationsreisen
mexikanischer Entscheidungsträger nach Deutschland durch und organisierte vier
Informationsveranstaltungen für Unternehmen in Deutschland. 2014 konnte durch die
Exportinitiative das Weiterbildungsmodul European Energy Manager in Mexiko
initiiert werden.
Folgende Veranstaltungen wurden bzw. werden 2016 durchgeführt:
Informationsreise einer mexikanischen Delegation nach Deutschland zum
Thema „Energieeffizienz im industriellen Sektor“ (14. März - 17. März 2016)
Informationsveranstaltung in Deutschland zum Thema „Photovoltaik und
Speichertechnologien in Mexiko“/Auftaktveranstaltung zur AHK-
Konsortialreise, (24. Mai 2016)
AHK-Geschäftsreise nach Mexiko zum Thema „Energieeffizienz im
industriellen Sektor“ (20. Juni - 24. Juni 2016)
Informationsveranstaltung in Deutschland zum Thema „Bioenergie,
Abfallbehandlung und -entsorgung“ (13. September 2016)
Informationsreise einer mexikanischen Delegation nach Deutschland zum
Thema „Windkraft“ (19. September - 23. September 2016)
AHK-Geschäftsreise (Konsortialreise) zum Thema „Solar- und
Speichertechnologien“ (17. Oktober - 21. Oktober 2016)
Gemeinschaftsstand auf der Auslandsmesse „The Green Expo – Clean Energy
and Efficiency” in Mexiko (26. Oktober - 28. Oktober 2016).
36. Teilt die Bundesregierung die Einstufung von Erdgas – auch bei Gewinnung
durch hydraulische Frakturierung („Fracking“) – als „saubere Energie“ (www.
diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/LTE.pdf;
www.jornada.unam.mx/2015/
12/02/economia/031n3eco)?
Die Bundesregierung setzt sich bei der Förderung von Erdgas, insbesondere
Fracking, für höchste Standards zum Schutz von Umwelt, Wasser und Gesundheit
ein. Zur Klassifizierung von Energiequellen aus mexikanischer Sicht nimmt die
Bundesregierung keine Stellung.
37. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass einschlägige Regelungen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur vorherigen Konsultation
indigener Bevölkerungsgruppen bei Planung und Durchführung bi- oder
multilateraler Projekte – vor allem im Rahmen von Staat-Investor-
Schiedsverfahren – als Investitionshindernis gewertet und sanktioniert werden?
In den Verhandlungsleitlinien für die Überarbeitung des Globalabkommens
wurde das sogenannte „right to regulate“ (Regulierungsrecht des Gesetzgebers)
explizit verankert. Staatliche Maßnahmen zur Umsetzung von
Allgemeinwohlinteressen – wie dem Schutz von Arbeitnehmerrechten – werden damit keinen
Anspruch auf Schadensersatz begründen können. Das Mandat gibt zudem eine
präzise Definition der Investitionsschutzstandards vor. Der Investor wird nur dann
einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn er eine Verletzung dieser
Schutzstandards (z. B. Verbot entschädigungsloser Enteignung, faire und
gerechte Behandlung) durch einen staatlichen Eingriff in seine bereits getätigte
Investition nachweisen kann.
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ISSN 0722-8333]