[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juli 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9272
18. Wahlperiode 25.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Antwort der Abgeordneten Matthias Gastel, Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9145 –
Sicherheit im Fußball-Fanreiseverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seitdem Fans des 1. FC Union Berlin am 21. Mai 2016 in einem Regionalzug
Fenster-Rollos herunterrissen, Deckenverkleidungen einschlugen und
Schmierereien hinterließen, ist Vandalismus im Fußball-Fanreiseverkehr wieder
verstärkt im öffentlichen Interesse (vgl.
www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/1-
-fc-union-berlin-union-fans-verwuesten-zug-auf-dem-weg-nach-berlin-24097708).
Sachbe-schädigungen im Fußball-Fanreiseverkehr kosten die Deutsche Bahn
AG jährlich rund 1,5 Millionen Euro, denn die Züge müssen für die Reparatur
manchmal wochenlang aus dem Verkehr gezogen werden. Hinzu kommen
Sicherheitsstörungen, weswegen das Sicherheitspersonal aufgestockt werden
muss. Dies kostet circa 700 000 Euro pro Jahr (vgl.
www.welt.de/155308168).
Doch nicht nur die Züge, auch Bahnreisende ohne Fußballbezug leiden unter
randalierenden Fans (vgl. Nationales Konzept Sport und Sicherheit 2012, S. 18).
Das Land Nordrhein-Westfalen und die DB Regio AG – Region NRW haben
zur Rückrunde 2013/2014 ein Pilotprojekt gestartet, das von allen Beteiligten,
einschließlich der Bundespolizei, als Erfolg gewertet wird (vgl. NRW-
Pilotprojekt „Länderübergreifende Fußball-Zusatzzüge“, Bericht des Ministeriums für
Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 3). Für
ausgewählte, risikobehaftete Begegnungen werden zusätzliche Züge bereitgestellt,
welche ohne Zwischenhalt direkt zum Austragungsort fahren. In der Saison
2014/2015 beteiligte sich an den Kosten auch der Deutsche-Fußball-Bund e. V.
Gleichzeitig bietet die Deutsche Bahn AG Vereinen an, Züge zu chartern. Jedoch
wird dieses Angebot aus Kostengründen und vermutlich auch aufgrund der
Haftungspflicht der Vereine kaum angenommen (vgl.
www.wiwo.de/unternehmen/
dienstleister/fussball-fans-in-der-bahn-wer-traegt-das-risiko-fuer-vandalismus
schaeden/13594680-2.html).
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des
Schienenpersonennahverkehrs e. V. (BAG-SPNV) schätzt, dass pro Bundesliga-Spieltag 140 solcher
Sonderverbindungen nötig sind, um den Regelverkehr zu entlasten (vgl. www.
welt.de/155308168). Es ist geplant, die Verbindungen als reine Fanzüge
auszuschreiben. Dabei sollen die Züge dem besonderen Bedarf der Fans angepasst
werden: Anstelle der Abstellplätze für Fahrräder und Kinderwagen sind
Edelstahl-Urinalrinnen geplant, da häufig die Toilettenkapazität in den normalen
Zügen nicht ausreicht und es zu Ausfällen der Sanitäreinrichtungen kommt. Die
Deutsche Bahn AG will pro Verbindung sechs bis acht Waggons aus ihrem
Altbestand bereitzustellen (vgl.
www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/
fussballfans-in-der-bahn-so-wollen-bahn-und-fussballbund-vandalismus-vorbeugen/
13594680.html).Strittig ist jedoch, wer für etwaige Schäden in den Fanzügen
haftet und wer die rund 3 Mio. Euro für die Umrüstung übernimmt. Die
Deutsche Bahn AG sieht die Länder, bei länderübergreifendem Verkehr den Bund,
in der Pflicht (vgl.
www.welt.de/155308168).
In einem Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur –
Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv
bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ (Bundestagsdrucksache 18/6232) haben
die Fragesteller einen umfangreichen und zielgerichteten Maßnahmenkatalog
zur Stärkung der Fußball- und Fankultur vorgelegt.
Für die Beantwortung wird durch die Fragesteller ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass eine Fristverlängerung durch die Bundesregierung möglich ist.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Saison 2014/2015 haben ca. 3,4 Millionen überwiegend friedliche Fußball-
Fans Züge für die An-/Abreise zu den Fußballspielen genutzt. Trotz der
überwiegend friedlichen Fußball-Fans kommt es in den Bahnhöfen und Zügen immer
wieder zu Straftaten sowie der Beeinträchtigung von Reisenden ohne Bezug zu
den Fußballspielen und Mitarbeitern der Bahnunternehmen. Ursächlich hierfür ist
auch das Aufeinandertreffen rivalisierender Personengruppen. Bei den
begangenen Straftaten handelt es sich unter anderem um Köperverletzungen,
Sachbeschädigungen, Landfriedensbrüche, Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte,
Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und Beleidigungen. Diese Straftaten sind aus
Sicht der Bundesregierung nicht zu akzeptieren und mit der gebotenen
Konsequenz zu verfolgen. Zur Verhinderung und Verfolgung dieser Straftaten und
Beeinträchtigungen hat die Bundespolizei in der Saison 2014/2015 über 93 000
Polizeibeamte in ihrem bahnpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzt.
Fußball-Fansonderzüge, die ausschließlich von Anhängern einer Mannschaft
genutzt und durch vereinseigene Ordner begleitet werden, können dazu beitragen,
die Begehung solcher Straftaten nachhaltig zu verhindern. Diese Züge verkehren
grundsätzlich von einem Abfahrtbahnhof zu einem Zielbahnhof in der Nähe des
Stadions, ohne einen Halt an einem Unterwegsbahnhof oder einen
Umsteigevorgang.
Die Mitfahrt ist an den Besuch des Fußballspiels gekoppelt. Für Reisende, die das
Fußballspiel nicht besuchen wollen, ist daher eine Nutzung dieser Züge nicht
möglich. Die Züge können auch dazu beitragen, die Einsatzbelastung der
Bundespolizei deutlich zu reduzieren. Die Bundesregierung befürwortet daher den
Einsatz dieser Züge und setzt sich hierfür ein.
Die Gewährleistung des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr), als Teil der
staatlichen Daseinsvorsorge, liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder
schreiben hierzu über ihre Aufgabenträger, die in der BAG-SPNV
zusammengeschlossen sind, Verkehrsleistungen aus. Fußball-Fansonderzüge verkehren auch
über Ländergrenzen bzw. über die Grenzen der Verkehrsverbünde. Dies
erschwert eine Lösung bei der Finanzierung dieser Züge.
In der Rückrunde der Saison 2013/2014 hat Nordrhein-Westfalen aus seinem
Programm „Sicherheit & Service im ÖPNV“ rund 160 000 Euro für zehn
länderübergreifende Fußball-Fansonderzüge bereitgestellt. Zum Einsatz kamen die Züge bei
Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga mit erhöhtem Konfliktpotential
oder geringen Kapazitäten im Regelangebot. In der Saison 2014/2015 wurde das
Projekt auf die 3. Liga ausgeweitet. Der DFB (Deutscher Fußball-Bund e. V.) hat
sich mit 155 000 Euro beteiligt. Die beteiligten Behörden und Organisationen
(Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung des Landes Nordrhein-
Westfalen, der DFB, der Verkehrsverbund Rhein – Ruhr, die Bundespolizei, die
Sicherheits- und Fanbeauftragten der Vereine, die Deutsche Bahn AG – DB AG)
haben die Sonderzüge erfolgreich bewertet.
Eine Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz unter Leitung der BAG-
SPNV und unter Beteiligung der Bundespolizei, des DFB, der DFL – Deutsche
Fußball Liga GmbH, der DB AG, des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung des Landes Nordrhein – Westfalen und des Verkehrsverbundes
Rhein – Ruhr hat sich umfassend mit länderübergreifenden
Fußballfansonderzügen befasst. Die Arbeitsgruppe hat einen Bedarf von bundesweit 138
Fußballfansonderzügen je Saison festgestellt. Die Verkehrsministerkonferenz hat das
Ergebnis dieser Arbeitsgruppe anlässlich ihrer Konferenz vom 14. bis 15. April 2016
zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sie sich dafür ausgesprochen, zur
Finanzierung der Verkehrsleistung, zur Abdeckung von Vandalismusschäden,
zur Organisation der Verkehre, sowie zum Wagenmaterial und deren eventuellen
Umbau die Gespräche mit dem DFB/der DFL fortzusetzen und zu einem
verursachergerechten Ergebnis zu führen. Dies entspricht der Position der
Bundesregierung.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Attraktivität der Fußball-Fansonderzüge
ein entscheidendes Kriterium für deren Nutzung durch Fußball-Fans. Hierzu
gehören unter anderem die Fahrzeiten, die Fahrpreise, ausreichende und
funktionierende Entsorgungsmöglichkeiten sowie ggf. die individuelle Gestaltung der Züge.
Allgemeine Fragen
1. Welchen Konzepten und Vorstellungen folgt die Bundesregierung zur
Bekämpfung von Sachbeschädigungen und Sicherheitsstörungen im Fußball-
Fanreiseverkehr?
Das im Jahr 2012 fortgeschriebene „Nationale Konzept Sport und Sicherheit"
(NKSS) beinhaltet den Fußball-Fanreiseverkehr. Auf dem NKSS basieren die
strategischen und konzeptionellen Überlegungen der Bundespolizei zur
Verhinderung von Straftaten und Störungen im Fußball-Fanreiseverkehr.
2. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 mit
Fußballverbänden, -vereinen und Fanorganisationen sowie mit der Deutsche Bahn
AG und anderen Zugbetreibern geführt, um zu einer Reduzierung von
Schäden im Fanreiseverkehr zu kommen?
Das Bundesministerium des Innern und die Bundespolizei sind auf verschiedenen
Ebenen mit dem DFB, der DFL, den Fußballvereinen, Fanorganisationen, der DB
AG, anderen Eisenbahnunternehmen, den Polizeien der Länder und weiteren
Netzwerkpartnern regelmäßig und anlassbezogen im Gespräch. Unter anderem
im Nationalen Ausschuss für Sport und Sicherheit (NASS), in den örtlichen
Ausschüssen für Sport und Sicherheit (ÖASS) oder in den Regionalkonferenzen des
DFB/der DFL.
Die örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektionen führen regelmäßige
Gespräche mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern aus den Vereinen, die zum Teil in der
fünften und sechsten Liga spielen. Eine statistische Übersicht über alle Gespräche
wird nicht erhoben.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation und das Gewaltpotenzial im
Fußball-Fanreiseverkehr allgemein?
Die konstant hohen und anwachsenden Zuschauerzahlen in den Fußballstadien
führen auch zu einem Anstieg der Anzahl bahnreisender Fußball-Fans. Die
Bundespolizei verzeichnete in den zurückliegenden drei Spielzeiten jeweils einen
Rückgang der anlassbezogenen Straftaten und Gewaltdelikte. Die Anzahl der
insgesamt Verletzten blieb im gleichen Zeitraum auf einem nahezu gleichbleibend
hohen Niveau (siehe auch die Antworten zu den Fragen 33, 49 und 51). Das
Gewaltpotential im Fußball-Fan-Reiseverkehr ist damit weiterhin hoch.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie viele Fans waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Fußball-
Fanreiseverkehr in der Saison 2013/2014, in der Saison 2014/2015 und in der
Saison 2015/2016 unterwegs?
Wie viele Fans davon in Fansonderzügen, und wie viele im individuellen
Bahnverkehr?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei nutzten in den zurückliegenden drei
Spielzeiten jeweils ca. 3,4 Millionen Fußball-Fans Züge für die An- und Abreise
zu den Fußballspielen. Eine statistische Aufschlüsselung der Fanreisenden nach
Regel- und Sonderzügen wird durch die Bundespolizei nicht vorgenommen.
5. Wie viele Züge mussten in den Jahren 2013, 2014 und 2015 nach Kenntnis
der Bundesregierung aufgrund von im Fußball-Fanreiseverkehr verursachten
Schäden zur Reparatur aus dem Verkehr gezogen werden (bitte getrennt nach
S-Bahnen, Regionalzügen und Fernzügen darstellen)?
6. Wie viele Verbindungen fielen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von im Fußball-Fanreiseverkehr
verursachten Schäden aus (bitte getrennt nach S-Bahnen, Regionalzügen und
Fernzügen darstellen)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die DB AG teilt auf Anfrage mit, dass es in den Jahren 2013 bis 2015 eine
Vielzahl an Sachbeschädigungen in und an Zügen im Zusammenhang mit Fußball-
Fans gegeben hat. Die DB AG erfasst jedoch systembedingt nicht explizit die
Anzahl von Wagen, die aufgrund von Beschädigungen durch Fußball-Fans aus
dem Verkehr gezogen wurden.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenssumme im
Fußball-Fanreiseverkehr in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte nach den
einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG beläuft sich der geschätzte Schaden in den Jahren
2013 bis 2015 auf rund 1 500 000 Euro p. a., ohne die Berücksichtigung der
betrieblichen Auswirkungen.
Fanzüge
8. Wie bewertet die Bundesregierung das in der Einleitung angesprochene
Pilotprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen und der DB Regio AG – Region
NRW?
9. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial gesonderter Fanreisezüge
ein, um Sachbeschädigungen und Sicherheitsstörungen von Fans sowie
Belästigungen von Bahnreisenden ohne Fußballbezug zu verringern?
10. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial gesonderter Fanreisezüge
ein, um gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppen an
sogenannten Drittorten (z. B. Umsteigebahnhöfen, Autobahnraststätten, etc.)
zu vermeiden?
11. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial gesonderter Fanreisezüge
ein, um die Einsatzbelastung der Bundespolizei zu verringern?
12. Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung für die Umrüstung der
Züge zahlen (Hinweis: Die Deutsche Bahn AG sieht die Länder
beziehungsweise den Bund in der Pflicht; vgl.
www.welt.de/155308168)?
Die Fragen 8 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die kalkulierten 140
Verbindungen im Wettbewerb auszuschreiben (vgl.
www.welt.de/155308168)?
Die Ausschreibung im Wettbewerb ist eine Möglichkeit, um einen Betreiber für
die erforderlichen Züge zu finden.
14. Wie viele Fans könnten pro Zug nach Kenntnis der Bundesregierung mit den
Fanzügen zu den Fußballspielen gelangen?
Die Zahl der Fußball-Fans je Sonderzug hängt von dessen Kapazität (Anzahl der
Wagen) ab. Die in der Vorbemerkung genannte Arbeitsgruppe geht davon aus,
dass mit sechs bis acht Wagen bis zu 800 Personen befördert werden können.
15. Wer haftet nach Auffassung der Bundesregierung bei den gesonderten
Verbindungen für etwaige entstandene Schäden in und an den Zügen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Fußballvereine für durch
ihre Fans entstandene Schäden in den Fanzügen haften sollten?
a) Wenn ja, in welchem Umfang sollte dies geschehen, und plant die
Bundesregierung dafür eine Gesetzesvorlage?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vormerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung
ist derzeit der Auffassung, dass es auch ohne gesetzliche Lösungen
Möglichkeiten gibt, zu einer verursachergerechten Finanzierung zu kommen.
17. Welche weiteren Umbaumaßnahmen als die geplanten Edelstahl-
Urinalrinnen hält die Bundesregierung für sinnvoll?
Ob und wenn ja in welchem Umfang bauliche Anpassungen der Wagen
erforderlich und möglich sind, obliegt im Wesentlichen der Beurteilung der
Eisenbahnunternehmen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des
Landesministers für Inneres und Kommunales von Nordrhein-Westfalen,
Ralf Jäger, dass sich die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) an der
Finanzierung von Fansonderzügen beteiligen sollte (vgl.
www.presseportal.de/
blaulicht/pm/56636/3355828)?
Weitere Maßnahmen
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des
Landesministers für Inneres und Kommunales von Nordrhein-Westfalen,
Ralf Jäger, dass die Begleitung der reisenden Fußballanhänger durch
Fanbetreuer der Vereine zu mehr Sicherheit beiträgt (vgl.
www.presseportal.de/
blaulicht/pm/56636/3355828)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Darüber hinaus kommentiert die
Bundesregierung Aussagen von Landesregierungen nicht.
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen abseits der Fanzüge, um
Reiseüberschneidungen von Anhängern rivalisierender Clubs und längere
Umsteigeaufenthalte zu reduzieren?
Die Reduzierung der Gewalt im Fußballreiseverkehr hat für die Bundesregierung
weiterhin eine hohe Bedeutung. Eine Reduzierung kann langfristig nur im
Zusammenwirken aller beteiligten Netzwerkpartner (DFB/DFL,
Eisenbahnunternehmen, BAG SPNV, Fanvereinigungen, Bundespolizei, Polizeien der Länder
etc.) gelingen. Hierzu sind das Bundesministerium des Innern und die
Bundespolizei mit ihren Partnern in ständigen und anlassbezogenen Gesprächen.
Die Bundespolizei spricht bereits heute im Rahmen der Spieltagsplanung
Empfehlungen aus, um Reisewegüberschneidungen bzw. gemeinsame Zugnutzungen
von rivalisierenden/feindschaftlichen Fangruppierungen einzuschränken.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
21. Inwiefern ist eine verstärkte Videoüberwachung an Bahnhöfen und in Zügen
nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet Sachbeschädigungen und
Sicherheitsstörungen im Fußball-Fanreiseverkehr zu verhindern?
Videoüberwachung und Videoaufzeichnung in den Bahnhöfen und Zügen kann
dazu beitragen, Straftaten aufzuklären, potentielle Straftäter abzuschrecken und
sie so von möglichen Tathandlungen abzuhalten sowie das Sicherheitsgefühl der
Reisenden zu erhöhen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Videoüberwachung an Bahnhöfen
und in Zügen aus datenschutzrechtlicher Sicht?
Nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgt die Videoüberwachung und
Videoaufzeichnung in den Bahnhöfen und Zügen durch die Bundespolizei und die
Bahnunternehmen auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Dies schließt die jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen ein.
23. Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch
Videoüberwachung aufgezeichneten Bilder gespeichert, wer hat Zugriff auf sie, und
wie werden diese ausgewertet?
Die Dauer der Videoaufzeichnung und die Zugriffsregelungen richten sich nach
den für den jeweiligen Einzelfall geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
24. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene
dafür ein, dass nationale Stadienverbote gegenseitig anerkannt werden (Hinweis:
Die 202. Innenministerkonferenz bat das Bundesministerium des Innern und
das Land Nordrhein-Westfalen darum; vgl.
www.innenministerkonferenz.
de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=
publicationFile&v=3, S. 8)?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen, und wie beurteilt sie die Erfolgschancen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Ja. Die gegenseitige Anerkennung nationaler Stadionverbote ist Gegenstand
regelmäßiger Erörterungen in den zuständigen EU-Fachgremien.
Die unterschiedlichen nationalen Rechtscharaktere des Stadionverbotes stellen in
der gegenseitigen Anerkennung jedoch ein großes rechtliches Problem dar. Die
Bundesregierung setzt sich, wenngleich die Erfolgsaussichten aus den genannten
Gründen schwer objektiv beurteilt werden können, für eine abgestimmte
Verfahrensweise und praktikable Lösungen zwischen den einzelnen Nationen ein.
25. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene
für eine verstärkte Nutzung von Ausreiseverhinderungen ein (Hinweis: Die
202. Innenministerkonferenz bat das Bundesministerium des Innern und das
Land Nordrhein-Westfalen darum; vgl.
www.innenministerkonferenz.de/
IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=
publicationFile&v=3, S. 8)?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen, und wie beurteilt sie die Erfolgschancen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich schätzt die Bundesregierung Ausreiseverhinderungen in Form von
Einzelfallprüfungen als probates Mittel zur Eindämmung von Gewalt im
Zusammenhang mit Fußballspielen. Erörterungen hierzu werden auf europäischer Ebene
in den Fachgremien geführt. Ausreiseverhinderungen richten sich nach dem
jeweils geltenden präventiv-polizeilichen Recht der Mitgliedstaaten. Auch hier
sieht die Bundesregierung in einer Konsensfindung aufgrund der unterschiedlich
ausgestalteten Rechtsnaturen eine besondere Herausforderung.
26. Sieht die Bundesregierung aufgrund der konstant bleibenden, durch
Sachbeschädigungen und Sicherheitsstörungen im Fußball-Fanreiseverkehr
verursachten Kosten, den Bedarf, das geltende Recht anzupassen oder zu
verschärfen (Hinweis: Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich auf ihrer
Sitzung vom 14./15. April 2016 dafür aus; vgl.
www.verkehrsministerkonferenz.
de/VMK/DE/termine/sitzungen/16-04-14-15-vmk/16-10-06-07-beschluss.
pdf?__blob=publicationFile&v=2, TOP 4.4)?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Erwägungen kommt die
Bundesregierung zu diesem Schluss?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Die Verkehrsministerkonferenz spricht sich dafür aus, eine länderoffene
Arbeitsgruppe unter der Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen und unter
Beteiligung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) und der DB
AG einzurichten, die diese Fragen prüft und gegebenenfalls konkrete Vorschläge
zur Anpassung des geltenden Rechts erarbeitet. Gegebenenfalls ist die
Unterstützung eines rechtlichen Gutachters einzuholen.
27. Hält die Bundesregierung eine verstärkte Nutzung von
Beförderungsverboten im Fußball-Fanreiseverkehr für geeignet, um Sachbeschädigungen und
Sicherheitsstörungen zu verringern, und wie bewertet sie deren
Umsetzbarkeit (Hinweis: Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich auf ihrer Sitzung
vom 14./15. April 2016 dafür aus; vgl.
www.verkehrsministerkonferenz.de/
VMK/DE/termine/sitzungen/16-04-14-15-vmk/16-10-06-07-beschluss.pdf?__
blob=publicationFile&v=2, TOP 4.4)?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Erwägungen kommt die
Bundesregierung zu diesem Schluss?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Beförderungsverbote können grundsätzlich dazu beitragen, Sachbeschädigungen
und Sicherheitsstörungen im Fußball-Fanreiseverkehr zu verringern. Die
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten
der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die gemeinschaftsweit gilt und auch für den
innerstaatlichen Schienenpersonenverkehr Anwendung findet, verweist jeweils
zur Ergänzung ihrer Regelungen auf Teile der CIV (Einheitliche
Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen
und Gepäck, Anhang I der VO). Nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 1371/2007
i. V. m. Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs I (CIV) können die allgemeinen
Beförderungsbedingungen vorsehen, dass Reisende die
a) eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die
Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder
b) die Mitreisenden in unzumutbarer Weise belästigen,
von der Beförderung ausgeschlossen sind oder unterwegs davon ausgeschlossen
werden können.
Hiervon hat die DB AG in den Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Unternehmen der DB AG (BB Personenverkehr) Gebrauch gemacht. Die
bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen somit bereits einen
Beförderungsausschluss. Bei dieser Ermessensentscheidung hat das
Eisenbahnverkehrsunternehmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die grundsätzlich
bestehende Beförderungspflicht nach § 10 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) zu
berücksichtigen.
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Praxis der
Deutschen Bahn AG bei der Verhängung von Beförderungsverboten nicht mehr
bis zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zu warten (bitte auch nach
rechtsstaatlichen Punkten bewerten; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 27. Juni
2016, S. 22)?
Zu Überlegungen der DB AG äußert sich die Bundesregierung nicht.
Zusammenarbeit Bund und Länder
29. Wie läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsaustausch
zwischen Fußballvereinen und der Bundespolizei ab?
Welche Informationen werden weitergeben, und wie werden diese
ausgewertet?
Der anlassbezogene Informationsaustauch zwischen der Bundespolizei und den
Fußballvereinen, insbesondere den Fan- und Sicherheitsbeauftragten, erfolgt
grundsätzlich auf örtlicher Ebene. Inhalt, Art und Umfang der Gespräche hängen
vom konkreten Einzelfall ab, beispielsweise dem Reiseverhalten der Fans bei
einem bestimmten Spiel, und variieren von Verein zu Verein. Die Ergebnisse der
Gespräche fließen in die polizeiliche Lagebeurteilung ein.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
30. Wie soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung der von der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Intensivtäter Gewalt und Sport“ empfohlene „intensivere
Informationsaustausch“ zwischen Bund und Ländern gestalten (Hinweis:
Diese Handlungsempfehlung wurde auf der 202. Innenministerkonferenz
ausgesprochen; vgl.
www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/
tobeschluesse/2015-06-24_26/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
S. 8)?
Der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe empfohlene und abgestimmte
Informationsaustausch erfolgt in einem standardisierten Verfahren nach den Umständen
des jeweiligen Einzelfalls unter Beachtung der geltenden rechtlichen Regelungen.
Bundespolizei
31. Zieht die Bundesregierung aus dem Standpunkt der Bundespolizei, dass die
am 21. Mai 2016 die Unionfans begleitenden Bundespolizisten, die Schäden
erst in Berlin bemerkt haben, Konsequenzen (vgl.
www.berliner-zeitung.de/
berlin/polizei/1--fc-union-berlin-union-fans-verwuesten-zug-auf-dem-
wegnach-berlin-24097708)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundespolizei bereitet derzeit die polizeilichen Maßnahmen und die Vorfälle
während der Rückreise aus Anlass der Spielbegegnung F. C. Hansa Rostock –
1. FC Union Berlin am 21. Mai 2016 nach. Das Ergebnis der Nachbereitung bleibt
insofern abzuwarten.
32. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zu wenige Bundespolizisten
a) zu der in Frage 31 angesprochenen Zugfahrt eingeteilt waren,
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
b) generell für diese Aufgaben zur Verfügung stehen?
Die Bundespolizei beurteilt bei jedem polizeilichen Einsatzanlass die Anzahl der
erforderlichen Polizeibeamten. Hierbei wird unter anderem die Zahl der reisenden
Fans und deren Verhalten, die räumlichen Gegebenheiten, die Auslastung der
Züge, Reisewegüberschneidungen und bisherige Erfahrungen im Zusammenhang
mit bestimmten Spielbegegnungen berücksichtigt. Der Personalansatz der
Bundespolizei zur Bewältigung der Einsatzanlässe Fußball ist insgesamt angemessen.
33. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung im Laufe der Fußballsaison
a) 2015/2016 durch Auseinandersetzungen mit Fußballfans verletzt (bitte
nach Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
b) 2014/2015 durch Auseinandersetzungen mit Fußballfans verletzt (bitte
nach Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
c) 2013/2014 durch Auseinandersetzungen mit Fußballfans verletzt (bitte
nach Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
In der Spielzeit 2015/2016 wurden insgesamt 93 Polizeivollzugsbeamte und -
beamtinnen der Bundespolizei (PVB) im Rahmen des Fußball-Fanreiseverkehrs
verletzt. Davon 65 PVB durch Gewalteinwirkung, 10 PVB infolge der Detonation
von Pyrotechnik und 12 PVB im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Zwangsmitteln.
In der Spielzeit 2014/2015 wurden insgesamt 149 PVB im Rahmen des Fußball-
Fanreiseverkehrs verletzt. Davon 65 PVB durch Gewalteinwirkung, 57 PVB
infolge der Detonation von Pyrotechnik und 9 PVB im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Zwangsmitteln.
In der Spielzeit 2013/2014 wurden insgesamt 161 PVB im Rahmen des Fußball-
Fanreiseverkehrs verletzt, davon 70 PVB durch Gewalteinwirkung, 72 PVB
infolge der Detonation von Pyrotechnik und 8 PVB im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Zwangsmitteln.
Hinsichtlich der Schwere der jeweiligen Verletzung werden bei der
Bundespolizei keine statistischen Erhebungen geführt.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014
bis 2015/2016 verletzten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, und
worin sieht sie die Gründe für eine etwaige Entwicklung (bitte nach
Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
Grundsätzlich ist der Rückgang der Anzahl der verletzten Polizeibeamten positiv
zu bewerten. Der Rückgang ist unter anderem auf eine verbesserte Ausstattung
zurückzuführen.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 33 verwiesen.
35. Wie viele Tatverdächtigte im Fußball-Fanreiseverkehr konnten nach
Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der Fußballsaison
a) 2015/2016 ermittelt werden (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
b) 2014/2015 ermittelt werden (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
c) 2013/2014 ermittelt werden (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
a) 1 035 Tatverdächtige,
b) 1 515 Tatverdächtige,
c) 1 816 Tatverdächtige.
Die Bundespolizei führt keine statistische Aufschlüsselung nach Straftaten.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014
bis 2015/2016 ermittelten Tatverdächtigen, und worin sieht sie die Gründe
für eine etwaige Entwicklung (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
Straftäter werden durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden konsequent
verfolgt. Mit einer konsequenten Strafverfolgung ist auch eine generalpräventive
Wirkung verbunden. Aus Sicht der Bundespolizei ist in den letzten drei
Spielzeiten einhergehend mit dem Rückgang der Gesamtstraftaten auch ein Rückgang der
ermittelten Tatverdächtigen zu verzeichnen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Fußballsaison 2015/2016
Fans aufgrund intensiver Personalkontrollen der Bundespolizei an der
Teilnahme an einem Fußballspiel gehindert?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 37 bis 37b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
38. Wie viele Fankundige Beamte (FKB) sind aktuell bei der Bundespolizei im
Einsatz (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei verfügt derzeit über 182 Fankundige Beamte (FKB). Die
Anzahl und Verteilung kann von Saison zu Saison, aufgrund wechselnder
Ligazugehörigkeit der Vereine (Auf-/Abstieg) sowie Veränderungen innerhalb der Fanszene
variieren.
Bundespolizeiinspektion (BPOLI) Anzahl FKB
BPOLI Aachen 4 FKB
BPOLI Bad Bentheim 3 FKB
BPOLI Bremen 3 FKB
BPOLI Chemnitz 3 FKB
BPOLI Dortmund 8 FKB
BPOLI Dresden 4 FKB
BPOLI Düsseldorf 4 FKB
BPOLI Ebersbach 1 FKB
BPOLI Erfurt 6 FKB
BPOLI Frankfurt/Main 18 FKB
BPOLI Hamburg 5 FKB
BPOLI Hannover 6 FKB
BPOLI Kaiserslautern 15 FKB
BPOLI Karlsruhe 12 FKB
BPOLI Kiel 4 FKB
BPOLI Klingenthal 5 FKB
BPOLI Köln 3 FKB
BPOLI Leipzig 11 FKB
BPOLI Magdeburg 4 FKB
BPOLI München 13 FKB
BPOLI Münster 7 FKB
BPOLI Nürnberg 5 FKB
BPOLI Rostock 4 FKB
BPOLI Stuttgart 14 FKB
BPOLI Waidhaus 1 FKB
BPOLI Waldmünchen 2 FKB
BPOLI Weil am Rhein 4 FKB
BPOLI Würzburg 4 FKB
BPOLI Polizeiliche Sonderdienste 9 FKB
39. Plant die Bundespolizei in Zukunft mehr FKB einzustellen und einzusetzen?
Die Anzahl der FKB der Bundespolizei bestimmt sich unter anderem an der
Anzahl der relevanten Vereine sowie nach dem vorhandenen Risikopotential der
jeweiligen Fanszene. Insofern ist eine pauschalisierte Aussage hierzu nicht
möglich.
40. Zu welchen Dateien, in denen Fußballfans gespeichert werden, hat die
Bundespolizei Zugriff, und welche Dateien führt sie selbst?
Die Bundespolizei führt keine Datei über Fußball-Fans. Das Bundeskriminalamt
führt eine Verbunddatei Gewalttäter Sport, auf diese hat die Bundespolizei
Zugriff.
41. Inwiefern erfolgt bei Fußballeinsätzen ein standardmäßiger
Informationsaustausch zwischen Fankundigen Beamten und Szenekundigen Beamten?
Nach Bewertung der Bundespolizei arbeiten die FKB und die Szenekundigen
Beamten der Polizeien der Länder (SKB) eng und vertrauensvoll zusammen. Dies
umfasst einen kontinuierlichen und anlassbezogenen Informationsaustausch.
42. Sind FKB standardmäßig in Fanreisezügen präsent?
Der Einsatz der FKB der Bundespolizei erfolgt nach den Umständen des
jeweiligen Anlasses auf der Grundlage einer polizeilichen Lagebewertung. Hierbei wird
unter anderem die Zahl der Fans und deren Verhalten, die Auslastung der Züge,
Reisewegüberschneidungen und bisherige Erfahrungen im Zusammenhang mit
bestimmten Spielbegegnungen berücksichtigt.
43. Sind FKB standardmäßig in Zügen mit einem hohen Anteil von Fußballfans
präsent?
Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.
44. Begleiten FKB nur den Fußball-Fanreiseverkehr oder sind sie auch vor und
in den Stadien präsent?
Der Einsatz der FKB erfolgt grundsätzlich im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich
der Bundespolizei. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den SKB der Polizeien
der Länder, den Sicherheits- und Fanbeauftragten der jeweiligen Vereine und den
Fanprojekten kann anlassabhängig auch eine Präsenz im Umfeld bzw. in den
Stadien erfolgen.
Verletztenzahlen
45. Wie viel Zugpersonal wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe
der Fußballsaison
a) 2015/2016 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
b) 2014/2015 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
c) 2014/2013 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
46. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl des in den Saisons 2013/2014
bis 2015/2016 verletzten Zugpersonals, und worin sieht sie die Gründe für
eine etwaige Entwicklung (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
47. Steigt die Anzahl der Gewaltdelikte gegen das Zugpersonal nach Kenntnis
der Bundesregierung an Spieltagen der 1., 2. oder 3. Bundesliga an?
a) Wenn ja, in welchem Verhältnis steht diese Steigerung zu der Anzahl der
Gewaltdelikte an Nicht-Spieltagen (bitte nach Verletzungsursache und
-schwere aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede, und worin
sieht sie Gründe für diese?
48. Welchen Konzepten und Vorstellungen folgt die Bundesregierung zur
Bekämpfung von Gewaltdelikten gegen das Zugpersonal?
Die Fragen 45 bis 48 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen
beantwortet.
Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter von Eisenbahnunternehmen sind nicht
hinnehmbar. Straftäter sind durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden konsequent
zu verfolgen.
In Deutschland erbringen eine Vielzahl Eisenbahnverkehrsunternehmen
Verkehrsleistungen im Zusammenhang mit dem Fußball-Fanreiseverkehr. Eine
statistische Erfassung der Mitarbeiter aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im
Zusammenhang mit Fußballspielen verletzt worden sind, liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Nach Auskunft der DB AG entwickelt sich in den letzten drei Jahren die Anzahl
der Gewaltdelikte gegen ihr Zugpersonal im Zusammenhang mit Fußballspielen
rückläufig. Erkenntnisse, dass die Anzahl der Gewaltdelikte gegen Zugpersonale
an Spieltagen der Ersten, Zweiten und Dritten Bundesliga gegenüber spielfreien
Tagen ansteigt, liegen derzeit nicht vor.
Die DB AG erfasst alle Gewaltdelikte gegen ihre Mitarbeiter (nicht nur gegen
Zugpersonale), unter anderem zur Bestimmung von räumlichen und zeitlichen
Schwerpunkten. Diese Erfassung wird gemeinsam mit der Bundespolizei
analysiert und bewertet, Maßnahmen festgelegt und Handlungsfelder bestimmt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
49. Wie viele Unbeteiligte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe
der Fußballsaison
a) 2015/2016 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
b) 2014/2015 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
c) 2013/2014 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wurden im Fußball-Fanreiseverkehr
a) in der Spielzeit 2015/2016 insgesamt 123 Unbeteiligte verletzt, davon 102
Personen durch Gewalteinwirkung und 11 Personen infolge der Detonation von
Pyrotechnik,
b) in der Spielzeit 2014/2015 insgesamt 130 Unbeteiligte verletzt, davon 110
Personen durch Gewalteinwirkung, 6 Personen infolge der Detonation von
Pyrotechnik sowie 1 Person infolge des Zwangsmitteleinsatzes,
c) in der Spielzeit 2013/2014 insgesamt 130 Unbeteiligte verletzt, davon 97
Personen durch Gewalteinwirkung, 4 Personen infolge der Detonation von
Pyrotechnik sowie 12 Personen infolge des Zwangsmitteleinsatzes.
Hinsichtlich der Schwere der Verletzung werden bei der Bundespolizei keine
statistischen Daten geführt.
50. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014
bis 2015/2016 verletzten Unbeteiligten, und worin sieht sie die Gründe für
eine etwaige Entwicklung (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ist im Fußball-Fanreiseverkehr die
Zahl der verletzten Unbeteiligten in den zurückliegenden drei Spielzeiten
ungefähr gleich geblieben. Die Anzahl der verletzten Unbeteiligten spiegelt das
weiterhin vorhandene Gewaltpotential im Fußball-Fanreiseverkehr wieder.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
51. Wie viele sogenannte Störerinnen und Störer wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Laufe der Fußballsaison
a) 2015/2016 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
b) 2014/2015 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
c) 2014/2013 verletzt (bitte nach Verletzungsursache und -schwere
aufschlüsseln)?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wurden im Fußball-Fanreiseverkehr
a) in der Spielzeit 2015/2016 insgesamt 75 Störer verletzt, davon 31 Personen
durch Gewalteinwirkung Dritter sowie 37 Personen infolge des
Zwangsmitteleinsatzes,
b) in der Spielzeit 2014/2015 insgesamt 116 Störer verletzt, davon 27 Personen
durch Gewalteinwirkung Dritter, 1 Person infolge der Detonation von
Pyrotechnik sowie 78 Personen infolge des Zwangsmitteleinsatzes,
c) in der Spielzeit 2013/2014 insgesamt 71 Störer verletzt, davon 37 Personen
durch Gewalteinwirkung Dritter sowie 26 Personen infolge des
Zwangsmitteleinsatzes.
Hinsichtlich der Schwere der Verletzung werden bei der Bundespolizei keine
statistischen Daten geführt.
52. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in den Saisons 2013/2014
bis 2015/2016 verletzten sogenannten Störerinnen und Störer, und worin
sieht sie die Gründe für eine etwaige Entwicklung (bitte nach
Verletzungsursache und -schwere aufschlüsseln)?
Aus Sicht der Bundespolizei sind die Gründe für die Entwicklung nicht valide
bestimmbar. Im Übrigen wird im Zusammenhang mit verletzten Personen bei
Fußballspielen allgemein auf die online einsehbaren Jahresberichte der Zentralen
Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) unter
www.polizei.nrw.de/artikel__68.html
verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]