[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. September 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9556
18. Wahlperiode 06.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9302 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
30. Juni 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt
(vgl. zuletzt die Bundestagsdrucksache 18/7800, ursprünglich:
Bundestagsdrucksache 16/8321). Der Begriff „Flüchtlinge“ umfasst in dieser
Vorbemerkung nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch
Asylsuchende, Geduldete, Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus und
Ausreisepflichtige. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland
lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der
Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe
Hinweis in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).
Aufgrund der Angaben der Bundesregierung ergibt sich, dass die Zahl der in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge im Jahr 1997 mit über einer
Million Menschen weitaus höher war als etwa Ende des Jahres 2014 mit etwa
629 000 Geflüchteten. Von 1997 bis 2011 sank die Zahl der in Deutschland
lebenden Flüchtlinge auf unter 400 000, seit dem Jahr 2012 steigt die Zahl wieder
an. Ende des Jahres 2015 wurden im Ausländerzentralregister (AZR) etwa
950 000 Geflüchtete erfasst, allerdings fehlt hierbei eine unbekannte Zahl
Asylsuchender, die aufgrund behördlicher Engpässe noch keinen Asylantrag stellen
konnten (schätzungsweise bis zu 300 000 Personen).
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit
Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000
im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im
letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende des
Jahres 2015 lebten über 250 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, davon
über 100 000 Geflüchtete aus Syrien. Zudem hatten gut 50 000 Menschen einen
so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt aktuell im Jahr 2016
infolge einer geänderten Asylentscheidungspraxis deutlich an.
Rund 62 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2015 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23
Absatz 1, §§ 104a, 18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp
50 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer
Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie knapp 25 000 Personen aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut
6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer
individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden
Flüchtlinge sank zunächst von knapp 650 000 Ende des Jahres 1997 auf etwa 134 000
im Jahr 2011 und stieg dann bis Ende des Jahres 2015 wieder auf über 500 000
an (zuzüglich der benannten Dunkelziffer).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem
Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtliche Anerkennung, lag nach
offiziellen Angaben Ende des Jahres 2015 mit 950 000 noch unter der Zahl von
über einer Million Geflüchteten im Jahr 1997.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
39 645 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 386 männliche und
15 246 weibliche, sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst.
3 571 Personen waren unter 18 Jahren. 29 546 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 10 087 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 12
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Asylberechtigte insgesamt 39.645
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 78,4
befristete Aufenthaltsrechte 19,3
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,3
Asylberechtigte insgesamt 39.645
darunter Herkunftsländer:
Türkei 11.386
Iran 5.720
Syrien 5.697
Afghanistan 2.239
Irak 1.794
Sri Lanka 1.509
Kosovo 1.034
Pakistan 706
Polen 672
Äthiopien 647
Eritrea 594
Vietnam 585
Tschechische Republik 488
Serbien 419
Ungeklärt 412
Asylberechtigte insgesamt 39.645
Länder
Baden-Württemberg 5.084
Bayern 3.586
Berlin 2.303
Brandenburg 262
Bremen 573
Hamburg 1.859
Hessen 4.771
Mecklenburg-Vorpommern 140
Niedersachsen 5.159
Nordrhein-Westfalen 12.876
Rheinland-Pfalz 1.010
Saarland 686
Sachsen 242
Sachsen-Anhalt 129
Schleswig-Holstein 875
Thüringen 90
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 364 990 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 250 409 männliche und 114 323 weibliche, sowie 258 Personen mit
unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 87 141 Personen waren unter 18 Jahre alt.
44 549 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 320 437
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 4 Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 364.990
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 16,3
befristete Aufenthaltsrechte 68,2
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 15,5
Personen mit Flüchtlingsschutz
Herkunftsländer insgesamt 364.990
darunter:
Syrien 222.494
Irak 56.238
Eritrea 19.776
Iran 13.288
Afghanistan 11.295
Ungeklärt 8.879
Türkei 5.256
Staatenlos 4.074
Pakistan 3.727
Russische Föderation 2.681
Sonstige asiat. Staatsangehörigkeiten 1.961
Sri Lanka 1.600
Aserbaidschan 1.135
Äthiopien 1.051
China 886
Personen mit Flüchtlingsschutz 364.990
Länder
Baden-Württemberg 40.164
Bayern 50.734
Berlin 12.715
Brandenburg 10.033
Bremen 7.359
Hamburg 10.477
Hessen 27.656
Mecklenburg-Vorpommern 10.572
Niedersachsen 37.133
Nordrhein-Westfalen 87.311
Rheinland-Pfalz 13.253
Saarland 13.762
Sachsen 13.666
Sachsen-Anhalt 10.550
Schleswig-Holstein 12.119
Thüringen 7.486
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den
Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3
(Abschiebungsverbote) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2
(subsidiärer Schutz) AufenthG. Zum Stichtag 30. Juni 2016 sind 33 655 Personen mit
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 17 742
männliche, 15 903 weibliche und 10 mit im AZR nicht ausgewiesenem
Geschlecht. 6 669 Personen waren unter 18 Jahre alt. 16 082 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland und 17 573 Personen sechs Jahre oder
weniger. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz)
AufenthG waren 18 115 Personen zum Stichtag 30. Juni 2016 erfasst, davon
11 343 männliche, 6 763 weibliche und neun Personen mit unbekanntem
Geschlecht. 4 712 Personen waren unter 18 Jahren. 3 738 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 14 377 Personen sechs Jahre oder weniger.
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 3 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 33.655
darunter:
Afghanistan 12.966
Syrien 2.059
Kosovo 1.843
Irak 1.383
Türkei 1.260
Russische Föderation 1.246
Serbien 1.090
Somalia 866
Armenien 716
Iran 693
Bosnien-Herzegowina 627
Kongo, Dem. Republik 621
Aserbaidschan 595
Äthiopien 593
Eritrea 581
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer
Schutz) AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 18.115
davon:
Syrien 10.062
Afghanistan 2.097
Somalia 1.132
Irak 835
Ungeklärt 814
Eritrea 662
Iran 361
Staatenlos 356
Russische Föderation 276
Türkei 131
Sudan (ohne Südsudan) 125
Albanien 122
Sri Lanka 105
Äthiopien 85
Nigeria 70
Bundesland
AE nach § 25 Abs. 3
AufenthG
AE nach § 25 Abs. 2
(subsidiärer Schutz)
AufenthG
Deutschland 33.655 18.115
Baden-Württemberg 3.010 1.517
Bayern 4.470 1.605
Berlin 2.538 1.023
Brandenburg 618 289
Bremen 439 401
Hamburg 2.981 564
Hessen 4.348 2.033
Mecklenburg-Vorpommern 698 426
Niedersachsen 2.616 2.867
Nordrhein-Westfalen 6.898 3.799
Rheinland-Pfalz 1.229 1.169
Saarland 600 491
Sachsen 805 460
Sachsen-Anhalt 392 638
Schleswig-Holstein 1.369 659
Thüringen 644 174
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2016
anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status
differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach
„aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen,
waren 1 146 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 30. Juni 2016 eingeleitet und
anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren
1. Halbjahr 2016 1.146
darunter:
Irak 223
Syrien 197
Afghanistan 120
Türkei 105
Iran 81
Kosovo 48
Russische Föderation 41
Ungeklärt 28
Aserbaidschan 25
Pakistan 22
Vietnam 19
Serbien 18
Armenien 17
Libanon 15
Sri Lanka 14
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 21 095 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 685 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 1 010 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Anerkennung
widerrufen /
zurückgenommen
Flüchtlingseigenschaft
widerrufen /
zurückgenommen
subsidiärer Schutz
nach § 4 Abs. 1
AsylG widerrufen /
zurückgenommen
Summe
insgesamt 21.060 28 7 21.095
darunter mit dem
Aufenthaltsstatus: in % in % in % in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 78,2 32,1 0,0 77,2
befristete Aufenthaltsrechte 17,4 57,1 100,0 18,2
sonstiges (z.B. Duldung, kein
Status gespeichert) 4,4 10,8 0,0 4,6
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Herkunftsländer insgesamt 21.060
darunter:
Kosovo 7.263
Irak 3.851
Türkei 2.932
Serbien 1.393
Serbien-Montenegro (ehemals) 799
Albanien 589
Jugoslawien (ehemals) 389
Sri Lanka 383
Serbien (ehemals) 358
Polen 233
Syrien 210
Iran 201
Afghanistan 196
Vietnam 185
Togo 175
6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung
nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen
Bundesländern?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 10 620 Personen mit einer Duldung nach § 60a
Absatz 1 AufenthG, darunter 6 805 männliche und 3 792 weibliche sowie 23
Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 3 567 Personen waren unter
18 Jahre alt. 2 369 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
8 251 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 10.620
Bundesländer
Baden-Württemberg 1.553
Bayern 420
Berlin 102
Brandenburg 201
Bremen 278
Hamburg 11
Hessen 374
Mecklenburg-Vorpommern 87
Niedersachsen 1.214
Nordrhein-Westfalen 3.988
Rheinland-Pfalz 994
Saarland 58
Sachsen 210
Sachsen-Anhalt 104
Schleswig-Holstein 878
Thüringen 148
Personen mit Duldung
nach § 60a Abs. 1 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 10.620
darunter:
Serbien 1.346
Kosovo 984
Afghanistan 870
Mazedonien 747
Syrien 679
Irak 653
Albanien 452
Russische Föderation 410
Ungeklärt 336
Türkei 298
Libanon 260
Aserbaidschan 254
Armenien 248
Indien 246
Iran 217
Zur Frage, welche Abschiebestoppregelungen derzeit in den einzelnen
Bundesländern gelten, wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. März 2016 zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/7800 verwiesen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob darüber hinaus
weitere Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG in den
Ländern bestehen.
7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c in § 18a Absatz 1 Nummer 1 AufenthG
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Summe 112 8 20 140
männlich 85 7 17 109
weiblich 27 1 3 31
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
18 Jahre und älter 112 8 20 140
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Aufenthaltsdauer 112 8 20 140
6 Jahre und weniger 46 7 3 56
mehr als 6 Jahre 66 1 17 84
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Länder 112 8 20 140
Baden-Württemberg 23 - 5 28
Bayern 44 2 10 56
Brandenburg - 2 - 2
Hamburg 5 - - 5
Hessen 15 - 1 16
Niedersachsen 6 - - 6
Nordrhein-Westfalen 16 1 3 20
Rheinland-Pfalz 2 2 1 5
Sachsen 1 1 - 2
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 112
darunter:
Irak 21
Afghanistan 14
Türkei 6
Indien 5
Äthiopien 4
China 4
Kosovo 4
Iran 3
Aserbaidschan 2
Bangladesch 2
Bosnien-Herzegowina 2
Gambia 2
Ghana 2
Guinea 2
Kamerun 2
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 8
Indien 2
Afghanistan 1
Aserbaidschan 1
China 1
Japan 1
Marokko 1
Ungeklärt 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 20
Irak 12
Iran 3
Afghanistan 1
Gambia 1
Indien 1
Korea (Republik) 1
Korea, Dem. Volksrepublik 1
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 30. Juni 2016 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?
Bis zum 30. Juni 2016 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische
Zuwanderer insgesamt 206 638 Personen* aufgenommen. Hinzu kommen 8 535
Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens
eingereist waren. Insgesamt sind damit mindestens 215 173 jüdische Zuwanderer
mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren
Nachfolgestaaten eingereist.
Eine Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen Zuwanderer
wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Bundesland Einreisen (Ist-Verteilung Personen)
Baden-Württemberg 19.621
Bayern 31.555
Berlin 879
Brandenburg 7.547
Bremen 2.223
Hamburg 5.248
Hessen 18.246
Mecklenburg-Vorpommern* 6.588
Niedersachsen* 18.132
Nordrhein-Westfalen* 50.704
Rheinland-Pfalz* 11.475
Saarland 3.208
Sachsen 10.942
Sachsen-Anhalt 7.660
Schleswig-Holstein* 6.748
Thüringen* 5.862
Gesamt 206.638
* Für den Zeitraum vom 01.01.-30.06.2016 erfolgte von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Thüringen
noch keine Meldung, daher sind hier die Einreisen zum Stand 31.12.2015 aufgeführt.
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 30. Juni 2016
insgesamt 3 022 Personen, darunter 1 614 männliche und 1 406 weibliche sowie zwei
Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 242 Personen waren unter 18 Jahre alt.
178 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 2 844
Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 3.022
Länder
Baden-Württemberg 356
Bayern 410
Berlin 229
Brandenburg 103
Bremen 32
Hamburg 115
Hessen 230
Mecklenburg-Vorpommern 52
Niedersachsen 303
Nordrhein-Westfalen 665
Rheinland-Pfalz 125
Saarland 32
Sachsen 123
Sachsen-Anhalt 76
Schleswig-Holstein 117
Thüringen 54
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22
AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 3.022
darunter:
Afghanistan 2.273
Syrien 258
Iran 113
Irak 66
Ungeklärt 45
Libanon 40
Jordanien 26
Jemen 24
Eritrea 20
Bosnien-Herzegowina 15
Usbekistan 14
Aserbaidschan 10
Türkei 10
Russische Föderation 10
Staatenlos 9
10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 30. Juni 2016
insgesamt 6 108 Personen, darunter 3 151 männliche und 2 957 weibliche Personen.
1 771 Personen waren unter 18 Jahre alt. 4 799 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 1 309 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.108
Länder
Baden-Württemberg 551
Bayern 448
Berlin 1.540
Brandenburg 86
Bremen 58
Hamburg 161
Hessen 289
Mecklenburg-Vorpommern 18
Niedersachsen 601
Nordrhein-Westfalen 1.280
Rheinland-Pfalz 248
Saarland 120
Sachsen 133
Sachsen-Anhalt 134
Schleswig-Holstein 150
Thüringen 291
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 6.108
darunter:
Serbien 788
Kosovo 753
Türkei 670
Irak 339
Russische Föderation 293
Libanon 262
Armenien 253
Bosnien-Herzegowina 237
Mazedonien 222
Syrien 179
Aserbaidschan 164
Iran 160
Afghanistan 140
Vietnam 114
China 112
11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 bzw.
Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 32 673 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 8 833 Personen waren unter 18 Jahre
alt. 24 048 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 8 623
Personen sechs Jahre oder weniger und bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer
unbekannt. Zudem waren 20 007 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst,
von denen 6 834 Personen unter 18 Jahre alt waren. 1 113 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 18 894 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 23 AufenthG Absatz 1 Absatz 2
Summe 32.673 20.007
männlich 15.621 9.759
weiblich 17.035 10.188
unbekannt 17 60
Bundesland AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG
AE nach § 23
Abs. 2 AufenthG
Deutschland 32.673 20.007
Baden-Württemberg 4.321 2.831
Bayern 1.147 3.015
Berlin 3.544 1.124
Brandenburg 290 614
Bremen 698 192
Hamburg 1.667 482
Hessen 2.874 1.353
Mecklenburg-Vorpommern 115 387
Niedersachsen 3.250 1.684
Nordrhein-Westfalen 10.716 4.042
Rheinland-Pfalz 1.243 1.025
Saarland 556 194
Sachsen 490 1.254
Sachsen-Anhalt 560 524
Schleswig-Holstein 819 657
Thüringen 383 629
Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 32.673
darunter:
Syrien 6.914
Kosovo 4.289
Serbien 3.966
Türkei 2.480
Bosnien-Herzegowina 2.127
Libanon 2.088
Irak 1.418
Afghanistan 1.095
Ungeklärt 1.074
Iran 685
Russische Föderation 462
Pakistan 435
Sri Lanka 413
Ukraine 386
Vietnam 345
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 20.007
darunter:
Syrien 14.821
Irak 1.959
Ukraine 759
Russische Föderation 640
Ungeklärt 319
Staatenlos 297
Somalia 193
Eritrea 181
Iran 98
Weißrußland 85
Sudan (ohne Südsudan) 80
Usbekistan 80
Moldau (Republik) 70
Libanon 60
Äthiopien 57
12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 30. Juni 2016 waren im AZR insgesamt 1 423 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 580 Personen
waren unter 18 Jahre alt. Weitere Details können den folgenden Tabellen
entnommen werden:
AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m.
§ 104a AufenthG
AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m.
§ 104b AufenthG Summe
Insgesamt 1.365 58 1.423
männlich 690 26 716
weiblich 675 32 707
Bundesland AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104a AufenthG
AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m.
§ 104b AufenthG Summe
Deutschland 1.365 58 1.423
davon
Baden-Württemberg 27 0 27
Bayern 98 5 103
Berlin 36 0 36
Brandenburg 36 3 39
Bremen 34 0 34
Hamburg 34 0 34
Hessen 14 1 15
Mecklenburg-
Vorpommern
20
0
20
Niedersachsen 161 0 161
Nordrhein-Westfalen 740 47 787
Rheinland-Pfalz 67 0 67
Saarland 32 0 32
Sachsen 17 0 17
Sachsen-Anhalt 17 0 17
Schleswig-Holstein 27 1 28
Thüringen 32 0 32
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Abs. 1 i. V. m.
§ 104a AufenthG
AE nach § 23
Abs. 1 i. V. m.
§ 104b AufenthG
Summe
Herkunftsländer insgesamt 1.365 58 1.423
darunter:
Kosovo 466 6 472
Serbien 285 18 303
Türkei 111 2 113
Syrien 62 6 68
Libanon 37 3 40
Afghanistan 34 2 36
Vietnam 34 0 34
Irak 30 2 32
Ungeklärt 27 1 28
Serbien und Montenegro (ehemals) 24 1 25
Bosnien-Herzegowina 21 3 24
China 19 0 19
Mazedonien 16 3 19
Äthiopien 12 0 12
Russische Föderation 11 0 11
13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden. Daher
wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt.
14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15
wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 24 453 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 767 nach § 25 Absatz 4
Satz 1 AufenthG sowie 10 686 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 4 734
Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht,
Aufenthaltsdauer, Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Summe 13.767 10.686 24.453
männlich 7.406 4.971 12.377
weiblich 6.302 5.711 12.013
unbekannt 59 4 63
AE nach § 25
Abs. 4 AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 13.767 10.686 24.453
6 Jahre und weniger 11.685 1.470 13.155
mehr als 6 Jahre 2.082 9.213 11.295
unbekannt 0 3 3
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4
Satz 1 AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Deutschland 13.767 10.686 24.453
Baden-Württemberg 665 435 1.100
Bayern 3.339 349 3.688
Berlin 3.655 1.300 4.955
Brandenburg 43 75 118
Bremen 63 104 167
Hamburg 1.000 568 1.568
Hessen 784 336 1.120
Mecklenburg-Vorpommern 51 512 563
Niedersachsen 485 2.544 3.029
Nordrhein-Westfalen 3.080 3.584 6.664
Rheinland-Pfalz 276 332 608
Saarland 40 176 216
Sachsen 82 97 179
Sachsen-Anhalt 36 138 174
Schleswig-Holstein 143 101 244
Thüringen 25 35 60
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4
Satz 1 AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Herkunftsländer insgesamt 13.767 10.686 24.453
darunter
Libyen 3.029 60 3.089
Türkei 424 1.984 2.408
Russische Föderation 1.755 293 2.048
Saudi Arabien 1.410 23 1.433
Kosovo 218 1.190 1.408
Serbien 185 1.205 1.390
Kuwait 1.208 12 1.220
Libanon 92 828 920
Vereinigte Arabische
Emirate
809 6 815
Irak 353 305 658
Ukraine 420 109 529
Bosnien-Herzegowina 126 392 518
Ungeklärt 62 448 510
Syrien 171 248 419
Afghanistan 233 173 406
15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 76 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 11 Personen unter
18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
§ 25 Abs. 4a
AufenthG
§ 25 Abs. 4b
AufenthG Summe
Summe 66 10 76
männlich 10 1 11
weiblich 56 9 65
AE nach § 25 Abs. 4a und
4b AufenthG
§ 25 Abs. 4a
AufenthG
§ 25 Abs. 4b
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 66 10 76
6 Jahre und weniger 54 7 61
mehr als 6 Jahre 12 3 15
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
§ 25 Abs. 4a
AufenthG
§ 25 Abs. 4b
AufenthG Summe
Länder insgesamt 66 10 76
davon
Baden-Württemberg 4 - 4
Bayern 8 - 8
Berlin 8 3 11
Brandenburg 1 - 1
Bremen 2 - 2
Hamburg 5 2 7
Hessen 6 5 11
Mecklenburg-Vorpommern 1 - 1
Niedersachsen 10 - 10
Nordrhein-Westfalen 12 - 12
Rheinland-Pfalz 1 - 1
Saarland 4 - 4
Sachsen 3 - 3
Sachsen-Anhalt 0 - -
Schleswig-Holstein 1 - 1
Thüringen - - -
§ 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 66 10
darunter
Bulgarien 15
Rumänien 10
Nigeria 7
China 4
Albanien 3
Kosovo 3
Irak 2
Thailand 2
Ungeklärt 2
Brasilien 1
Dominikanische Republik 1
Ecuador 1
Ghana 1
Haiti 1
Iran 1
Tunesien 5
Vietnam 2
Kuwait 1
Russische Föderation 1
Ukraine 1
16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 30. Juni 2016 lebten 49 272 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 367 männliche und 22 894
weibliche, sowie 11 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15 521 Personen
waren unter 18 Jahre alt. 34 102 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 15 170 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen
entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Länder insgesamt 49.272
davon:
Baden-Württemberg 3.249
Bayern 2.504
Berlin 4.915
Brandenburg 825
Bremen 1.799
Hamburg 3.807
Hessen 2.595
Mecklenburg-
Vorpommern 341
Niedersachsen 4.616
Nordrhein-Westfalen 16.974
Rheinland-Pfalz 1.907
Saarland 347
Sachsen 1.146
Sachsen-Anhalt 1.195
Schleswig-Holstein 2.254
Thüringen 798
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Abs. 5 AufenthG
Herkunftsländer
insgesamt 49.913
darunter
Serbien 6.717
Kosovo 5.858
Türkei 5.169
Ungeklärt 2.670
Afghanistan 2.345
Bosnien-Herzegowina 1.876
Irak 1.698
Russische Föderation 1.498
Vietnam 1.496
Libanon 1.333
Mazedonien 1.279
Armenien 1.263
Staatenlos 1.168
Ghana 1.143
Nigeria 1.097
17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren und gegebenenfalls ungefähre Schätzwerte
nennen, falls noch keine validen Daten vorliegen sollten), und wie bewertet
die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug
auf die Neuregelung des § 25b AufenthG?
Im AZR liegt für die Rechtsgrundlage § 25b AufenthG zum Stichtag 30. Juni
2016 noch kein gesonderter Speichersachverhalt vor. Der Bundesregierung liegen
bisher auch keine belastbaren Angaben zu den bisher von den Ländern erteilten
Aufenthaltstiteln nach § 25b AufenthG vor. Erste Hinweise aus einzelnen
Ländern deuten darauf hin, dass die Zahl der nach § 25b AufenthG erteilten
Aufenthaltserlaubnisse bisher gering ist. Auf dieser Grundlage ist aber eine Bewertung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die weiteren Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a
AufenthG
§ 25a
Abs. 1
§ 25a Abs. 2
Satz 1
§ 25a Abs. 2
Satz 2 Summe
Summe 3.654 555 340 4.209
männlich 1.931 256 142 2.329
weiblich 1.723 299 198 2.220
Unbekannt 0 0 0 0
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG
§ 25a
Abs. 1
§ 25a Abs. 2
Satz 1
§ 25a Abs. 2
Satz 2 Summe
Altersgruppe 3.654 555 340 4.209
Unter 18 Jahre 945 22 311 1.278
18 Jahre und älter 2.709 533 29 3.271
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG
§ 25a
Abs. 1
§ 25a Abs. 2
Satz 1
§ 25a Abs. 2
Satz 2 Summe
Länder insgesamt 3.654 555 340 4.209
davon:
Baden-Württemberg 352 62 39 453
Bayern 205 43 27 275
Berlin 161 19 8 188
Brandenburg 24 5 2 31
Bremen 88 15 9 112
Hamburg 143 17 14 174
Hessen 209 27 23 259
Mecklenburg-
Vorpommern
43 8 2 53
Niedersachsen 690 121 89 900
Nordrhein-Westfalen 1.259 172 94 1.525
Rheinland-Pfalz 127 28 19 174
Saarland 57 7 2 66
Sachsen 63 14 4 81
Sachsen-Anhalt 93 3 96
Schleswig-Holstein 91 11 6 108
Thüringen 49 3 2 54
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
Herkunftsländer
insgesamt 3.654
darunter:
Türkei 626
Serbien 433
Kosovo 421
Libanon 287
Armenien 179
Russische Föderation 175
Irak 166
Afghanistan 139
Aserbaidschan 138
Ungeklärt 136
Syrien 111
Iran 62
Vietnam 62
Jordanien 46
Mazedonien 42
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1
AufenthG
Herkunftsländer
insgesamt 555
darunter:
Türkei 104
Kosovo 78
Serbien 58
Irak 45
Libanon 36
Armenien 28
Russische Föderation 27
Aserbaidschan 21
Iran 15
Afghanistan 9
Jordanien 9
Syrien 9
Ungeklärt 9
Ägypten 8
Vietnam 8
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 Auf-enthG
Herkunftsländer
insgesamt 340
darunter:
Türkei 95
Kosovo 42
Serbien 42
Irak 26
Libanon 20
Armenien 12
Jordanien 11
Russische Föderation 11
Syrien 9
Ägypten 8
Aserbaidschan 8
Afghanistan 6
Algerien 5
Bosnien-Herzegowina 5
Ungeklärt 5
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 293
Altersgruppe
unter 18 Jahre 114
18 Jahre und mehr 179
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 293
Geschlecht
männlich 151
weiblich 141
unbekannt 1
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 293
Länder
davon:
Baden-Württemberg 18
Bayern 30
Berlin 86
Brandenburg 0
Bremen 0
Hamburg 2
Hessen 22
Mecklenburg-Vorpommern 7
Niedersachsen 43
Nordrhein-Westfalen 36
Rheinland-Pfalz 15
Saarland 19
Sachsen 0
Sachsen-Anhalt 7
Schleswig-Holstein 7
Thüringen 1
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 293
davon:
Libanon 68
Türkei 37
Ungeklärt 32
Russische Föderation 23
Serbien 22
Kosovo 18
Armenien 13
Irak 8
Jordanien 8
Syrien 8
Aserbaidschan 5
Afghanistan 5
Sonstige asiat. Staatsangeh. 5
Pakistan 4
Staatenlos 4
18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei,
vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach
Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis
49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine
Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG (vgl.
Plenarprotokoll 18/126, S. 12263, Anlage 29), differenziert nach Bundesländern und den
15 wichtigsten Herkunftsländern vornehmen)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 168 212 Personen mit einer Duldung,
darunter 111 492 männliche und 56 431 weibliche, sowie 289 Person mit
unbekanntem Geschlecht, erfasst. 55 636 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die
Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern, Hauptstaatsangehörigkeiten und
Duldungsgründen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Duldung 168.212
Aufenthaltsdauer
0 - 3 Jahre 120.679
mehr als 3 Jahre 47.523
0 - 4 Jahre 128.834
mehr als 4 Jahre 39.368
0 - 5 Jahre 135.311
mehr als 5 Jahre 32.891
0 - 6 Jahre 139.288
mehr als 6 Jahre 28.914
0 - 8 Jahre 143.699
mehr als 8 Jahre 24.504
0 - 10 Jahre 146.759
mehr als 10 Jahre 21.443
0 - 12 Jahre 150.402
mehr als 12 Jahre 17.800
0 - 15 Jahre 156.442
mehr als 15 Jahre 11.760
Personen mit Duldung 168.212
Alter
0 - 11 Jahre 32.035
12 - 15 Jahre 11.139
16 - 17 Jahre 12.462
18 - 20 Jahre 11.504
21 - 29 Jahre 36.682
30 - 39 Jahre 33.497
40 - 49 Jahre 18.137
50 - 59 Jahre 8.528
60 - 69 Jahre 2.851
70 Jahre und mehr 1.371
Ohne Altersangaben 6
1. Nach § 60a AufenthG Duldung allgemein 4.751
2. Nach § 60a Absatz 1 Auf-enthG
Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte
Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) 10.620
3. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente 37.020
4. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu
Duldungsinhabern nach Nummer 1
2 519
5. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen 1.762
6. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen 107.400
7. Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein
Strafverfahren. 440
8. Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG
sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende
humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der
Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger)
3.407
9. Nach § 60a Absatz 2a Auf-enthG
Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und
Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0
10. Nach § 60a Absatz 2b Auf-enthG
Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a
AufenthG (gut integrierte Jugendliche). 293
Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe
HKL insgesamt 4.751 10.620 37.020 2.519 1.762 107.400 440 3.407 0 293 168.212
darunter:
Serbien 167 1.346 2.670 464 283 12.579 68 403 0 22 18.002
Afghanistan 76 870 1.722 44 22 12.040 25 269 0 5 15.073
Kosovo 72 984 2.462 331 243 8.880 46 253 0 18 13.289
Syrien 31 679 488 27 21 9.751 6 275 0 8 11.286
Albanien 19 452 1.066 182 294 6.870 21 155 0 1 9.060
Mazedonien 56 747 903 193 177 6.781 23 144 0 0 9.024
Irak 153 653 1.015 48 17 5.501 22 98 0 8 7.515
Russische Föderation 168 410 2.003 145 46 4.416 22 91 0 23 7.324
Ungeklärt 234 336 2.733 65 11 2.154 20 63 0 32 5.648
Bosnien-Herzegowina 471 182 853 99 48 2.554 17 172 0 2 4.398
Türkei 295 298 1.029 105 26 2.445 16 137 0 37 4.388
Pakistan 57 213 1.612 8 6 2.177 8 39 0 4 4.124
Libanon 81 260 1.803 70 6 1.173 7 55 0 68 3.523
Indien 90 246 2.137 15 9 955 8 27 0 2 3.489
Iran 60 217 739 13 15 2.250 5 56 0 0 3.355
Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe
Länder insgesamt 4.751 10.620 37.020 2.519 1.762 107.400 440 3.407 0 293 168.212
davon:
Baden-Württemberg 625 1.553 4.194 328 50 28.920 39 331 0 18 36.058
Bayern 467 420 2.440 155 135 5.201 39 396 0 30 9.283
Berlin 708 102 3.090 146 43 3.066 27 736 0 86 8.004
Brandenburg 87 201 1.126 32 6 3.022 5 27 0 0 4.506
Bremen 18 278 593 125 165 1.858 16 160 0 0 3.213
Hamburg 26 11 1.557 165 19 3.489 4 21 0 2 5.294
Hessen 304 374 1.742 84 79 5.166 17 99 0 22 7.887
Mecklenburg-Vorp. 37 87 846 14 0 1.933 4 1 0 7 2.929
Niedersachsen 244 1.214 3.041 248 337 9.407 29 580 0 43 15.143
Nordrhein-Westfalen 1.737 3.988 11.420 871 657 26.810 147 414 0 36 46.080
Rheinland-Pfalz 232 994 451 63 73 8.495 16 516 0 15 10.855
Saarland 15 58 127 8 12 965 3 2 0 19 1.209
Sachsen 55 210 3.325 104 4 2.022 4 28 0 0 5.752
Sachsen-Anhalt 109 104 1.675 27 17 2.215 35 6 0 7 4.195
Schleswig-Holstein 76 878 802 111 65 2.938 52 54 0 7 4.983
Thüringen 11 148 591 38 100 1.893 3 36 0 1 2.821
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 460 554 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung, darunter 313 524 männliche und 146 100 weibliche, sowie
930 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 130 822 Personen waren unter
18 Jahre alt. 1 186 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
459 368 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Personen mit Aufenthaltsgestattung 460.554
Länder
Baden-Württemberg 60.291
Bayern 75.244
Berlin 42.693
Brandenburg 15.333
Bremen 5.325
Hamburg 15.475
Hessen 23.545
Mecklenburg-Vorpommern 9.781
Niedersachsen 40.377
Nordrhein-Westfalen 84.540
Rheinland-Pfalz 16.234
Saarland 3.018
Sachsen 23.018
Sachsen-Anhalt 12.532
Schleswig-Holstein 19.766
Thüringen 13.382
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Herkunftsländer insgesamt 460.554
darunter:
Syrien 116.262
Afghanistan 80.192
Irak 51.481
Pakistan 17.907
Iran 16.806
Russische Föderation 14.124
Ungeklärt 13.649
Eritrea 13.251
Albanien 12.949
Somalia 11.571
Nigeria 11.306
Kosovo 7.093
Ukraine 6.258
Gambia 5.238
Serbien 5.231
20. Wie viele Personen lebten nach der Einschätzung fachkundiger
Bundesbediensteter zum Stand 30. Juni 2016 in Deutschland als Asylsuchende, die
noch keinen Asylantrag stellen konnten, und wie viele von ihnen verfügten
über eine Duldung, da dies nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller in zumindest einigen Bundesländern in solchen Fällen die Praxis sein
soll, soweit noch keine Ankunftsnachweise erteilt wurden (soweit möglich
bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zu der Zahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden, die noch keinen
Asylantrag gestellt haben, können keine abschließenden Zahlen ermittelt werden,
da die Erfassung im EASY-System keine personenbezogenen Daten enthält. Die
gestiegenen Kapazitäten zur Antragsannahme beim BAMF und der Umstand,
dass die Antragszahlen im bisherigen Jahr 2016 deutlich über der Zahl der im
EASY-System neu registrierten Personen liegen, führen dazu, dass die Fallzahl
der Asylsuchenden ohne Asylantrag zügig abgebaut wird. Das BAMF hat die
Länder gebeten, ihm die Daten derjenigen Personen zukommen zu lassen, die
noch keinen Antrag stellen konnten und jeweils bilaterale Vereinbarungen zur
Zuführung dieser Personen getroffen. Das BAMF beabsichtigt, bis Ende
September 2016 diesen Personen die Antragstellung ermöglichen zu können.
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2016 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 30. Juni 2016 waren im AZR 436 Personen mit dem Sachverhalt „Als
Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 256 männliche und 180 weibliche,
erfasst. 25 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 436
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 371
sechs Jahre oder weniger 64
unbekannt 1
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 436
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 70,9
befristete Aufenthaltsrechte 19,7
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 9,4
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Herkunftsländer insgesamt 436
darunter:
Vietnam 53
Irak 43
Eritrea 43
Türkei 38
Afghanistan 30
Äthiopien 25
Russische Föderation 22
Ukraine 20
Iran 17
Libanon 13
Ungeklärt 13
Bosnien-Herzegowina 12
Kosovo 11
Staatenlos 9
Sri Lanka 9
22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im ersten Halbjahr 2016 durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte
differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich
die fünfzehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes
beziehen.
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Juni 2016 909 147.906 23.302 2.120
davon
männlich 548 101.937 14.595 1.290
weiblich 361 45.969 8.707 830
unter 18 Jahre 364 42.489 7.979 754
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Herkunftsländer
insgesamt
Jan.-Juni 2016 909 147.906 23.302 2.120
darunter
Syrien 368 114.729 19.172 238
Irak 127 11.574 1.281 83
Eritrea 80 9.645 316 20
Ungeklärt 19 4.621 611 18
Afghanistan 38 1.876 725 734
Staatenlos 4 2.029 350 9
sonst. asiat.
Staatsangeh.
1 1.164 196 17
Somalia 3 453 305 436
Iran 157 934 23 25
Ägypten 45 97 15 23
Russische Föd. 3 96 21 58
Pakistan 4 105 4 12
Sudan
(ohne Südsudan)
- 50 41 1
Äthiopien 1 52 3 33
Albanien 1 3 48 35
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Juni 2016
insgesamt
30 627 220 562
davon
männlich 19 415 158 312
weiblich 11 212 62 250
unter 18 Jahre 7 106 60 173
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Juni 2016
Herkunftsländer
insgesamt
30 627 220 562
davon
Verwaltungsgerichte 30 626 218 562
OVG/VGH 0 1 2 0
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Juni 2016 30 627 220 562
darunter
Afghanistan 2 103 76 117
Syrien 1 120 - 170
Pakistan 3 122 4 11
Iran 6 109 3 5
Somalia - 25 65 9
Serbien - 4 4 46
Russische Föd. 5 21 9 17
Albanien - - 15 34
Kosovo - 1 4 40
Eritrea - 25 1 6
Mazedonien - 2 - 24
Äthiopien - 12 2 6
Ägypten 4 14 - -
Bosnien-Herzeg. - - - 13
Sri Lanka 2 8 - 2
Libanon - 1 7 4
Ungeklärt - 1 2 9
23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2016
mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 549.209
männlich 337.217
weiblich 211.879
unbekannt 113
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 549.209
Altersgruppe
unter 18 Jahre 62.119
18 Jahre und mehr 487.090
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 549.209
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 406.065
sechs Jahre oder weniger 143.112
unbekannt 32
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 549.209
darunter mit dem Aufenthaltsstatus in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 46,6
befristete Aufenthaltsrechte 34,8
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status
gespeichert) 18,6
Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
insgesamt 549.209
Baden-Württemberg 65.459
Bayern 62.116
Berlin 38.852
Brandenburg 7.065
Bremen 9.206
Hamburg 23.401
Hessen 47.869
Mecklenburg-Vorpommern 4.946
Niedersachsen 52.313
Nordrhein-Westfalen 162.580
Rheinland-Pfalz 24.836
Saarland 6.934
Sachsen 14.102
Sachsen-Anhalt 9.161
Schleswig-Holstein 13.382
Thüringen 6.987
Jahr der Asylentscheidung Aufhältige - Asylantrag abgelehnt nach Jahr
insgesamt 549.209
vor 1980 65
1980-1989 4.150
1990 6.005
1991 7.295
1992 9.212
1993 17.355
1994 19.050
1995 20.376
1996 21.153
1997 20.979
1998 21.802
1999 22.724
2000 33.168
2001 27.844
2002 30.774
2003 30.496
2004 26.562
2005 23.363
2006 19.439
2007 13.330
2008 7.705
2009 7.607
2010 11.205
2011 12.530
2012 16.818
2013 19.531
2014 17.821
2015 26.543
2016 23.758
Unbekannt 30.549
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Herkunftsländer insgesamt 549.209
darunter:
Türkei 77.660
Kosovo 68.549
Serbien 50.817
Afghanistan 28.071
Vietnam 27.214
Mazedonien 16.134
Libanon 15.246
Syrien 14.906
Bosnien-Herzegowina 13.385
Albanien 12.799
Polen 12.727
Irak 11.864
Ungeklärt 11.444
Russische Föderation 9.613
Pakistan 9.372
24. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2016 im AZR erfasst, die weder
einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen,
wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter, wie viele dieser
Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie hoch war Ende des Jahres 2015 die Zahl der
Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bezogen, und wie erklärt die Bundesregierung die etwaige Differenz
zwischen dieser Zahl und der Zahl der im AZR zum selben Zeitpunkt
registrierten Ausreisepflichtigen ohne Duldung anders als damit, dass diese Personen
ausgereist oder untergetaucht sein müssen?
Daten der Asylbewerberleistungsstatistik liegen nur bis zum Jahr 2014 vor,
sodass zu der Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Ende 2015
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, keine Angaben
gemacht werden können.
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren 3 439 228 Personen erfasst, die weder einen
Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen. Die
weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.439.228
Geschlecht
männlich 1.969.054
weiblich 1.460.100
unbekannt 10.074
Unter 18 Jahre 632.103
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.439.228
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 2.597.712
sechs Jahre oder weniger 841.209
unbekannt 307
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.439.228
Länder
Baden-Württemberg 549.573
Bayern 684.011
Berlin 156.878
Brandenburg 35.523
Bremen 35.356
Hamburg 80.474
Hessen 358.943
Mecklenburg-Vorpommern 27.806
Niedersachsen 286.013
Nordrhein-Westfalen 804.362
Rheinland-Pfalz 172.979
Saarland 42.067
Sachsen 63.729
Sachsen-Anhalt 35.883
Schleswig-Holstein 73.352
Thüringen 32.279
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Herkunftsländer insgesamt 3.439.228
darunter:
Polen 670.418
Rumänien 477.193
Italien 280.418
Bulgarien 233.429
Griechenland 170.017
Ungarn 168.558
Syrien 152.423
Kroatien 102.092
Spanien 98.334
Niederlande 86.484
Österreich 75.884
Frankreich 75.063
Portugal 70.538
Afghanistan 68.792
Großbritannien mit Nordirland 58.538
EU- und EWR-Bürger 2.806.596
Geschlecht
männlich 1.568.742
weiblich 1.230.728
unbekannt 7.126
Unter 18 Jahre 418.233
EU- und EWR-Bürger 2.806.596
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 772.692
sechs Jahre oder weniger 2.033.827
unbekannt 77
EU- und EWR-Bürger 2.806.596
Länder
Baden-Württemberg 479.653
Bayern 590.956
Berlin 119.570
Brandenburg 27.511
Bremen 30.264
Hamburg 66.433
Hessen 291.409
Mecklenburg-Vorpommern 21.075
Niedersachsen 218.959
Nordrhein-Westfalen 622.226
Rheinland-Pfalz 147.908
Saarland 35.168
Sachsen 45.198
Sachsen-Anhalt 24.299
Schleswig-Holstein 59.385
Thüringen 26.582
EU- und EWR-Bürger
Herkunftsländer insgesamt 2.806.596
darunter:
Polen 666.350
Rumänien 472.901
Italien 277.998
Bulgarien 231.447
Griechenland 168.736
Ungarn 167.692
Kroatien 99.384
Spanien 97.642
Niederlande 85.847
Österreich 75.322
Frankreich 74.613
Portugal 70.048
Großbritannien mit Nordirland 58.213
Slowakische Republik 47.472
Tschechische Republik 44.421
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 52.870
Geschlecht
männlich 36.260
weiblich 16.518
unbekannt 92
unter 18 Jahre 11.969
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 52.870
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 12.692
sechs Jahre oder weniger 40.066
unbekannt 112
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 52.870
Länder
Baden-Württemberg 5.418
Bayern 6.446
Berlin 5.796
Brandenburg 1.122
Bremen 614
Hamburg 1.453
Hessen 4.088
Mecklenburg-Vorpommern 462
Niedersachsen 5.191
Nordrhein-Westfalen 13.632
Rheinland-Pfalz 2.244
Saarland 292
Sachsen 2.911
Sachsen-Anhalt 1.138
Schleswig-Holstein 1.212
Thüringen 851
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 52.870
Herkunftsländer insgesamt
darunter:
Albanien 6.553
Serbien 4.626
Kosovo 4.017
Rumänien 2.954
Türkei 2.352
Mazedonien 2.229
Bosnien-Herzegowina 1.910
Russische Föderation 1.673
Polen 1.351
Kroatien 1.345
Marokko 1.314
Bulgarien 1.307
Algerien 1.182
Irak 968
Jugoslawien (ehemals) 937
25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2016
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.462
Geschlecht
männlich 38.196
weiblich 33.264
unbekannt 2
unter 18 Jahre 15.882
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.462
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 61.309
sechs Jahre oder weniger 10.142
unbekannt 11
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.462
Länder
Baden-Württemberg 16.972
Bayern 14.246
Berlin 3.187
Brandenburg 162
Bremen 492
Hamburg 1.802
Hessen 6.596
Mecklenburg-Vorpommern 162
Niedersachsen 3.815
Nordrhein-Westfalen 17.961
Rheinland-Pfalz 3.355
Saarland 1.213
Sachsen 219
Sachsen-Anhalt 119
Schleswig-Holstein 1.103
Thüringen 58
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
befreit
Herkunftsländer insgesamt 71.462
darunter:
Italien 21.519
Griechenland 12.761
Frankreich 4.924
Portugal 4.077
Türkei 3.195
Österreich 3.166
Niederlande 3.098
Spanien 2.723
Polen 2.646
Großbritannien mit Nordirland 2.216
Vereinigte Staaten von Amerika 1.982
Rumänien 1.414
Belgien 682
Bulgarien 592
Ungarn 547
26. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2016 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 176 974 aufhältige Personen
gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 22 783
Personen waren unter 18 Jahre alt. 60 107 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 116 867 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
folgenden Tabellen entnommen werden:
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 176.974
Geschlecht
männlich 99.497
weiblich 77.302
unbekannt 175
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 176.974
Länder
Baden-Württemberg 17.140
Bayern 36.782
Berlin 6.964
Brandenburg 3.009
Bremen 1.526
Hamburg 6.954
Hessen 17.901
Mecklenburg-Vorpommern 1.187
Niedersachsen 12.762
Nordrhein-Westfalen 51.870
Rheinland-Pfalz 5.282
Saarland 1.341
Sachsen 4.614
Sachsen-Anhalt 1.872
Schleswig-Holstein 3.426
Thüringen 4.344
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ge-stellt
Herkunftsländer insgesamt 176.974
darunter:
Syrien 24.203
Türkei 18.546
Serbien 8.845
Irak 7.643
Kosovo 7.159
China 7.050
Russische Föderation 5.480
Indien 4.412
Bosnien-Herzegowina 4.277
Vereinigte Staaten von
Amerika
4.249
Afghanistan 4.129
Marokko 3.400
Ungeklärt 3.316
Iran 3.067
Ukraine 2.970
27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert
nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 17 146 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 14 819 männliche und 2 314
weibliche, sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 444 Personen
waren unter 18 Jahre alt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 17.146
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 190
sechs Jahre oder weniger 16.956
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 17.146
darunter:
Kosovo 4.152
Mazedonien 1.551
Albanien 1.458
Pakistan 1.328
Bosnien-Herzegowina 1.176
Indien 1.149
Vietnam 1.094
Marokko 877
Ghana 527
China 425
Nigeria 353
Türkei 320
Bangladesch 304
Serbien 292
Italien 206
Mitgliedstaat Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
insgesamt 17.146
Italien 10.965
Slowenien 2.153
Spanien 1.238
Tschechische Republik 1.171
Griechenland 970
Österreich 197
Slowakei 108
Polen 88
Deutschland 63
Estland 54
Portugal 29
Frankreich 23
Kroatien 17
Niederlande 13
Belgien 8
Litauen 8
Zypern 6
Ungarn 5
Lettland 5
Rumänien 5
Bulgarien 4
Tschechoslowakei 4
Finnland 3
Irland 3
Dänemark 2
Großbritannien 2
Luxemburg 1
Schweden 1
28. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des
Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG –: illegale Einreise/
Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2016 im AZR erfasst, wie
viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 3 119 Personen mit einer Speicherung
gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) erfasst.
Darunter waren 1 570 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland
aufhielten. 749 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 821
Personen sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht, Alter,
Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.570
Geschlecht
männlich 1.215
weiblich 355
Unter 18 Jahre 15
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.570
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 38,0
unbefristet 29,1
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 32,9
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Herkunftsländer
insgesamt 1.570
darunter:
Türkei 233
Syrien 118
Kosovo 87
Irak 70
Serbien 69
Russische Föderation 65
Somalia 64
Afghanistan 57
Iran 53
Nigeria 52
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im ersten Halbjahr 2016
nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und
wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2016 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach
Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 130 056 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 20 876 mit
Speicherung im ersten Halbjahr 2016. 116 334 Personen (69 648 männlich, 46 652
weiblich, 34 unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in
Deutschland auf, davon 20 632 mit einer Speicherung im ersten Halbjahr 2016.
Angaben zu Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 116.334
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 57.665
sechs Jahre oder weniger 58.666
unbekannt 3
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 116.334
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 60,9
unbefristet 35,6
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,5
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, auf-hältig
Herkunftsländer
insgesamt 116.334
darunter:
Syrien 22.498
Irak 20.920
Afghanistan 10.728
Marokko 8.224
Iran 7.278
Tunesien 4.613
Pakistan 3.770
Libanon 3.466
Türkei 3.094
Kasachstan 2.942
b) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2016 bzw. waren zum
30. Juni 2016 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen
lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren im AZR 624 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 156 mit Speicherung im Jahr 2016. Darunter waren 181
Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 65 mit einer
Speicherung im Jahr 2016. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthaltsdauer, Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 181
Geschlecht
männlich 164
weiblich 17
unter 18 Jahre 108
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 181
darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland:
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 6
sechs Jahre oder weniger 175
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 181
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 24,9
unbefristet 21,5
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 53,6
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Herkunftsländer insgesamt 181
darunter:
Afghanistan 50
Rumänien 21
Syrien 18
Polen 13
Somalia 12
Marokko 7
Irak 6
Eritrea 6
Kosovo 3
Pakistan 2
c) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2016 aufgegriffen, die
über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum
abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert
antworten)?
Die Bundespolizei stellte im ersten Halbjahr 2016 bundesweit insgesamt 120 931
Personen fest, die nicht die Einreisevoraussetzungen gemäß Artikel 6 des
Schengener Grenzkodexes erfüllten. Die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten waren
Afghanistan, Syrien, Irak, Eritrea, Pakistan, Nigeria, Somalia, Russland, Gambia
und Iran. Aufgrund der bekannten Migrationslage können diese Angaben
hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Validität Einschränkungen unterliegen.
Angaben zum Alter und Geschlecht der Personen werden statistisch nicht erhoben.
Eine darüber hinaus gehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht
möglich.
Im Deliktbereich „unerlaubter Aufenthalt“ wurden insgesamt 10 375 Personen
festgestellt, die nicht in Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren
(Hauptherkunftsländer: Irak, Albanien, Afghanistan, Syrien, Kosovo, Iran,
Marokko, Russische Föderation, Mazedonien, Serbien) sowie 4 052 Personen, deren
Aufenthaltstitel bzw. Visum zeitlich abgelaufen war (Hauptherkunftsländer:
Türkei, China, Russische Föderation, Iran, Kosovo, Indien, Kuwait, Albanien,
Brasilien, Ukraine). Bei einem großen Teil der Personen wurde der unerlaubte
Aufenthalt im Rahmen der Ausreisekontrolle auf dem Luftweg festgestellt.
Insgesamt ca. 50 Prozent der Personen, die nicht im Besitz eines erforderlichen
Aufenthaltstitels/Visums waren, wurden im Rahmen der Ausreisekontrolle an
Flughäfen festgestellt. Bei Personen mit zeitlich abgelaufenem Aufenthaltstitel
bzw. Visum lag der Anteil der bei der Ausreise an Flughäfen festgestellten
Personen bei ca. 92 Prozent.
Angaben zur Dauer des vorangegangenen unerlaubten Aufenthaltes sowie zum
Alter und Geschlecht der Personen werden statistisch nicht erhoben.
29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im ersten Halbjahr
2016 bzw. insgesamt bis zum 30. Juni 2016 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und
wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2016 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen
und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im ersten
Halbjahr 2016, differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern,
kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Die Statistik erfasst lediglich die Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörden
und Visastellen. Informationen darüber, wie vielen Personen die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert wurde, zu deren Aufenthaltsstatus oder
aktuellem Wohnort liegen der BA daher nicht vor.
Zustimmungen und Ablehnungen
für Drittstaatsangehörige
im ersten Halbjahr 2016
Zustimmungen Ablehnungen
Insgesamt 85.549 22.611
Männer 68.084 19.096
Frauen 17.443 3.501
unbekannt 22 14
Top 15 Staatsangehörigkeiten
Kosovo 7.964 2.018
Indien 7.267 820
Bosnien-Herzegowina 7.110 1.327
Serbien 5.142 1.308
Afghanistan 4.627 2.156
Albanien 3.126 1.397
Nigeria 2.773 529
Mazedonien 2.508 879
Vereinigte Staaten 2.428 275
Ukraine 2.100 519
Irak 1.598 754
Russische Föderation 1.541 398
Japan 1.345 92
Iran 1.252 465
Vietnam 1.228 406
Soweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit)
im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser
Erfassungen folgende Angaben vor: Zum Stichtag 30. Juni 2016 war zu insgesamt
150 674 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit
gespeichert. Bei 26 540 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer
Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das erste Halbjahr 2016 war zu 20 639
Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 4 435 eine
Versagung der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den 150 674 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 97 676
zum Stichtag 30. Juni 2016 in Deutschland aufhältig. Von den 26 540 Personen
mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren 20 200 zum Stichtag
30. Juni 2016 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA,
Aufhältige 97.676
Geschlecht
männlich 68.468
weiblich 29.159
unbekannt 49
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA,
Aufhältige 97.676
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 30.867
sechs Jahre oder weniger 66.809
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA,
Aufhältige 97.676
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 22,3
befristete Aufenthaltsrechte 55,6
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 22,1
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Herkunftsländer insgesamt 88.325
darunter:
Indien 6.432
China 6.392
Kosovo 5.638
Vereinigte Staaten von
Amerika
5.296
Afghanistan 4.754
Pakistan 4.564
Serbien 4.292
Russische Föderation 3.959
Türkei 3.604
Bosnien-Herzegowina 3.491
Ukraine 3.306
Japan 2.834
Syrien 2.706
Irak 2.618
Nigeria 1.947
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 20.200
Geschlecht
männlich 16.164
weiblich 4.028
unbekannt 8
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 20.200
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 6.712
sechs Jahre oder weniger 13.488
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 20.200
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 13,3
befristete Aufenthaltsrechte 48,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 38,7
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Auf-hältige
Herkunftsländer insgesamt 20.200
darunter:
Afghanistan 1.849
Irak 1.255
Kosovo 1.254
Türkei 1.225
Pakistan 1.189
Syrien 977
Iran 833
Serbien 799
Indien 586
Albanien 540
Russische Föderation 517
Ghana 472
Vietnam 450
Nigeria 435
Vereinigte Staaten von
Amerika
432
a) Wie viele Zustimmungen im ersten Halbjahr 2016 erfolgten ohne
Vorrangprüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG
(bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im ersten Halbjahr 2016 ohne Vorrangprüfung erteilten
Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger, differenziert nach
Geschlecht und Verordnungsgrundlagen, kann der nachstehenden Tabelle
entnommen werden (Hinweis für die nachfolgenden Tabellen: Differenzen zwischen den
Teilsummen und den dazugehörigen Gesamtsummen können auftreten, wenn in
Einzelfällen das Geschlecht nicht erfasst worden ist):
Zustimmungen im ersten Halbjahr ohne Vorrangprüfung, nach
Verordnungsgrundlage Insgesamt
darunter
Männer Frauen
§ 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf -Gehaltsgrenze) 1.856 1.417 437
§ 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten) 588 425 163
§ 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss) 350 120 230
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss
- Vermittlungsabsprache)
1594 606 988
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss
- Mangelberuf)
591 300 291
§ 8 Abs. 2 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 17a AufenthG bis zu 18 Monate) ab 8/2015
380 137 243
§ 8 Abs. 3 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- über 18 Monate) ab 8/2015
36 19 17
§ 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte) 3.872 3.089 783
§ 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer) 19 10 9
§ 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen) 3.663 302 3.359
§ 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten) 8 0 8
§ 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge) 142 * *
§ 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen -
Niederlassungspersonal)
14 11 3
§ 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen - Gastarbeitnehmer) 5 * *
§ 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen -
WHO/Europaabkommen)
2.751 2.266 485
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Duldung - § 2 Abs. 2, §§ 6
oder 8)
93 85 8
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung -
§ 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8)
253 234 19
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung - 15 Monate
Aufenthalt)
2.985 2.557 426
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung -
15 Monate Aufenthalt)
13.935 12.530 1.404
§ 37 BeschV (Härtefallregelung) 13 7 6
Insgesamt ohne Vorrangprüfung 33.148 24.259 8.882
* Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen
werden kann, nicht ausgewiesen.
b) Wie viele Zustimmungen wurden im ersten Halbjahr 2016 nach § 32 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder
Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im ersten Halbjahr 2016 erteilten Zustimmungen zur
Beschäftigung von geduldeten Personen und Asylbewerbern nach § 32 der
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV),
differenziert nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern, kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Geduldete nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen
Insgesamt 5.147 4.526 617
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Kosovo 493 408 84
Pakistan 470 * *
Afghanistan 393 380 12
Serbien 352 252 100
Syrien 292 271 20
Albanien 244 173 71
Nigeria 232 219 13
Irak 230 217 13
Mazedonien 216 166 50
Gambia 200 197 3
* Aus Datenschutzgründen werden Werte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden
kann, nicht ausgewiesen.
Asylbewerber nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen
Insgesamt 29.311 26.893 2.413
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Nigeria 2.361 2.190 171
Albanien 929 670 259
Gambia 910 886 23
Ukraine 753 480 273
Eritrea 702 620 82
Kosovo 699 588 111
Türkei 483 445 38
Russische Föderation 341 247 94
Äthiopien 312 245 67
Algerien 239 229 10
c) In wie vielen Fällen kam im ersten Halbjahr 2016 die Zustimmungsfiktion
nach § 36 BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber
die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?
Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht ausgewertet.
Die BA geht davon aus, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde innerhalb der
Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung der Frist
Gebrauch gemacht.
Von den im ersten Halbjahr 2016 insgesamt getroffenen Entscheidungen
(125 108 Fallzahlen), haben Arbeitgeber in 29 368 Fällen eine Vorabanfrage nach
§ 36 Absatz 3 BeschV gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 23,5 Prozent.
d) Wie häufig wurde im ersten Halbjahr 2016 eine Zustimmung nach § 37
BeschV erteilt?
Die BA hat im ersten Halbjahr 2016 in 13 Fällen eine Zustimmung zur
Beschäftigung nach § 37 BeschV erteilt.
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