[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9434
18. Wahlperiode 19.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Uwe Kekeritz,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeorneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9333 –
Wirksamkeit von Projekten der Bundesregierung zur Förderung von legalen
Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2015 berichteten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene
Mortler und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Dr. Gerd Müller anlässlich des Weltdrogentages über „ihr
Engagement im Kampf gegen den weltweiten Drogenanbau“ (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung vom 26. Juni 2015). Im Rahmen des globalen Projektes „Global
Partnership on Drug Policies and Development“ wird Landwirten in
Drogenanbauregionen eine alternative Einkommensmöglichkeit zum Anbau illegaler Drogen
aufgezeigt, bspw. durch den Anbau von Kautschuk oder Kaffee. Ziel des
Projektes ist es, eine „nachhaltige Landwirtschaft und eine umfassende ländliche
Entwicklung“ (vgl. ebenda) zu unterstützen. Auch im Rahmen der
Sondersitzung der Vereinten Nationen zur Weltdrogenpolitik (UNGASS) im April 2016
hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung auf die Entwicklungsprojekte
zur Förderung alternativer Anbaumöglichkeiten zu illegalen Drogenpflanzen
erneut hingewiesen (vgl. Pressemitteilung der Bundesdrogenbeauftragten vom
21. April 2016).
In der Kleinen Anfrage „Wirksamkeit von Entwicklungsprojekten zur
Förderung von legalen Alternativen zum Anbau illegaler Drogen“ der grünen
Bundestagsfraktion wurde nach der Evidenz der Projekte zur Förderung legaler
Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau gefragt (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/5790). Die Antwort der Bundesregierung zeigte: „Offensichtlich weiß
die Regierung […] wenig über die Akzeptanz der Programme in den
Entwicklungsländern […] Doch auch Gründe, weshalb manche Bauern nicht bei den
„Projekten zur Förderung legaler Alternativen“ mitmachen, kennt die
Regierung nicht. Dabei wäre eine Analyse von Hindernissen wichtig, um die
Programme effektiv zu gestalten und das Geld nicht verpuffen zu lassen“ (vgl. DIE
WELT vom 15. September 2015,
www.welt.de/politik/deutschland/article1464
45944/Wie-deutsche-Gelder-im-Anti-Drogen-Kampf-versickern.html). Die
Bundesregierung konnte ebenso wenig ausschließen, dass die organisierte
Kriminalität aufgrund solcher Projekte nicht auf andere Anbauregionen ausweicht, und
gab zu, dass „[p]otenzielle negative externe Effekte [...], wie bei allen
Interventionen in Drogenanbauregionen auch, bei Entwicklungsvorhaben nicht
auszuschließen [sind]“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5915). Trotzdem kündigte die
Bundesregierung an, die Entwicklungsprojekte zur Förderung von legalen
Anbaualternativen zum Anbau illegaler Drogen auszubauen und mit weiteren
Ländern Kooperationen zu schließen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5915).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei Vorhaben in fragilen Kontexten von Drogenökonomien stehen
Drogenanbau-, Entwicklungs- und Sicherheitsprobleme in einem engen Zusammenhang:
Armut, mangelnde Einkommensmöglichkeiten, fehlende Infrastruktur und
Zugang zu Land, fehlender Zugang bzw. gering entwickeltes Gesundheits- und
Bildungswesen, fragile Staatlichkeit, fehlende Präsenz staatlicher Behörden sowie
gewalttätige Konflikte begünstigen den illegalen Anbau von Drogenpflanzen
in marginalisierten ländlichen Räumen.
Der deutsche Ansatz der Alternativen Entwicklung setzt an den Ursachen von
Drogenökonomien an, nicht an den Symptomen. Er ist auf die Verbesserung der
oben genannten sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen ausgerichtet, um die
Vulnerabilität von ländlichen Haushalten und Regionen gegenüber dem
Drogenanbau auf nachhaltige Weise zu senken. Wesentliche Zielgruppe sind
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. So kann mittel- und langfristig Akteuren der
internationalen organisierten Kriminalität der Nährboden entzogen werden. Die Vorhaben
der Alternativen Entwicklung tragen so zu nachhaltigen
Entwicklungsprozessen in den Partnerländern bei.
Die Vorhaben sind daher in der Regel für eine mehrjährige Laufzeit konzipiert.
Die Zielindikatoren sowie die Entwicklung der Rahmenbedingungen werden
regelmäßig überprüft und die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
nach den anerkannten Standards des OECD Development Assistance Committees
(DAC) evaluiert und kontrolliert.
Der deutsche Ansatz der Alternativen Entwicklung wird international anerkannt
und bestätigt: So wird Deutschland regelmäßig gebeten, im Rahmen internationaler
Verhandlungen für die Europäische Union die Themenführerschaft für
Alternative Entwicklung zu übernehmen. Auch das UNGASS-Abschlussdokument, das
am 19. April 2016 in New York durch alle beteiligten UN-Staaten angenommen
wurde, greift wesentliche Prinzipien des deutschen Ansatzes einer nachhaltigen
Alternativen Entwicklung auf.
Im Rahmen der 59. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen
(Commission on Narcotic Drugs – CND) im März 2016 hat Deutschland
zusammen mit Thailand und Peru eine Resolution zu Alternativer Entwicklung
eingebracht, der sich vier weitere Staaten sowie die EU insgesamt angeschlossen haben
und die von allen Mitgliedstaaten angenommen wurde.
1. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Evidenznachweise für
die alternativen Entwicklungsprojekte zur Förderung legaler Alternativen
zum illegalen Drogenanbau seit Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915) zu beschaffen?
Die Bundesregierung hat über das Vorhaben „Global Partnership on Drug
Policies and Development“ eine Studie initiiert zur Erfassung des Umfangs des
globalen Anbaus von illegalen Drogenpflanzen und zur Erfassung des Anteils der
kleinbäuerlichen Familien (Berücksichtigung der besonderen Rolle von Frauen),
die global von entwicklungspolitischen Maßnahmen zur Förderung von legalen
Alternativen zum Drogenanbau profitiert haben.
Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden zudem regelmäßig
auf ihre Wirksamkeit hin nach OECD- DAC-Kriterien evaluiert. Seit dem letzten
Berichtszeitraum wurden beispielsweise zwei über das United Nations Office on
Drugs and Crime (UNODC) umgesetzte Vorhaben zur Alternativen Entwicklung
in Bolivien und Peru mit dem Ergebnis „erfolgreich bis sehr erfolgreich“
evaluiert.
2. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Gelder, die seit dem Jahr 2005
bis einschließlich heute in die alternativen Entwicklungsprojekte zur
Förderung legaler Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau investiert
wurden (bitte aufschlüsseln nach Summe pro Jahr)?
Die Investitionen der Bundesregierung in alternative Entwicklungsprojekte sind
unten stehender Tabelle zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach
Kalenderjahren ist nicht möglich, da die Mittelzuweisung auf die Gesamtlaufzeit ausgerichtet
ist.
Land Zahl der Vorhaben Laufzeit Gesamtvolumen in Euro
Laos 4 2004 – 2014 16.350.405
Myanmar 3 2009 – 2018 5.075.405
Afghanistan 5 2004 – 2017 4.549.386
Bolivien 2 2010 – 2016 1.550.000
Peru 2 2010 – 2016 1.550.000
Iran 2 2014 – 2017 255.159
Überregional 6 2003 – 2019 23.076.499
Gesamt 24 --- 52.406.854
3. Wie viele weitere Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und
Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in wie vielen
Ländern unterstützt die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen
Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5790) (bitte aufschlüsseln nach Anzahl
der Projekte je Land)?
Alle Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden für eine
mehrjährige Laufzeit konzipiert. Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/5915 sind keine weiteren Neuvorhaben hinzugekommen.
4. Welche weiteren Fördergeldsummen hat die Bundesregierung seit der
Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) in
Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler
Alternativen zum Anbau illegaler Drogen investiert (bitte aufschlüsseln nach
Anzahl der Projekte und Land und investierter Summe)?
Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915
wurden durch die Bundesregierung folgende Fördergeldsummen für das
Themenfeld legale Alternativen zum Anbau illegaler Drogen zusätzlich investiert:
Aufstockung zur Weiterführung des überregionalen Vorhabens „Global Partnership on
Drug Policies and Development“ (GPDPD) um 4,45 Mio. Euro (BMZ),
Aufstockung zur Weiterführung von durch UNODC durchgeführten Vorhaben zur
Alternativen Entwicklung in der iranisch-afghanischen Grenzregion in Höhe von
240 000 Euro (AA).
5. Welche weiteren überregionalen Projekte zu ländlicher Entwicklung und
Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen unterstützt die
Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915), und mit welchen Fördermitteln?
a) Welche Regionen bzw. Länder umfassen diese überregionalen Projekte
jeweils (bitte für alle neu durch die Bundesregierung geförderten Projekte
bis einschließlich heute aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Seit der Beantwortung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 sind keine weiteren überregionalen
Neuvorhaben zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum
Anbau illegaler Drogen hinzugekommen.
b) Wie verteilen sich die Gesamtfördergelder für überregionale Projekte, die
in der Antwort der Bundesregierung auf die o. g. Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915) genannt werden, auf die einzelnen
überregionalen Projekte?
Die Bundesregierung investiert für überregionale Vorhaben insgesamt
12,75 Mio. Euro. Davon entfallen auf das Vorhaben „Global Partnership on Drug
Policies and Development“ 7,75 Mio. Euro, Laufzeit von 2015 bis 2019. Auf das
Sektorvorhaben „Entwicklung ländlicher Räume“ entfallen 5 Mio. Euro, mit der
Teilkomponente „Alternative Entwicklung in Drogenanbauregionen“, Laufzeit
von 2015 bis 2018.
6. Inwieweit wird die Bunderegierung etablierte Entwicklungsprojekte zu
ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler
Drogen in bestehenden Kooperationsländern weiter unterstützen, und
welche Fördergeldsumme plant die Bundesregierung für derartige Projekte
zukünftig ein?
Gibt es diesbezüglich seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915) Änderungen?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen.
7. Inwieweit plant die Bundesregierung Entwicklungsprojekte zu ländlicher
Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler
Drogen in weiteren drogenproduzierenden Ländern zu unterstützen, und mit
welchen Ländern sollen derartige Kooperationen geschlossen werden?
Gibt es diesbezüglich seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915) Änderungen?
Im überregionalen Portfolio sind im Rahmen des Vorhabens „Global Partnership
on Drug Policies and Development“ Pilotmaßnahmen in Indien, Marokko und
Kolumbien zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen
geplant. Das überregionale Sektorvorhaben Entwicklung Ländlicher Räume
kooperiert unter anderem mit dem EU-COPOLAD II Vorhaben (Cooperation
Programme on Drug Policies between Latin America and the European Union) und
arbeitet hier mit lateinamerikanischen und karibischen Staaten zusammen. Die
Auswahl der Länder findet derzeit statt.
8. Was ist aus den alternativen Entwicklungsprojekten geworden, deren
Förderung durch die Bundesregierung ausgelaufen ist, und wie haben sich diese
nach Auslaufen der Förderung weiterentwickelt?
Die Bundesregierung strebt eine nachhaltige Verankerung erfolgreicher Ansätze
in Partnersystemen an. Projekte in Partnerländern, die innerhalb eines mit der
Partnerregierung vereinbarten Zeitraumes gefördert werden, werden nach
Beendigung zur eigenständigen Weiterführung an das Land übergeben. So wurde
beispielsweise 2015 das durch die Bundesregierung finanzierte Vorhaben „Roses for
Nangarhar“ in Afghanistan in die privatwirtschaftliche Umsetzung überführt, wo
es erfolgreich weitergeführt wird.
9. Inwieweit plant die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen
Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) Entwicklungsprojekte zu
ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler
Drogen in den Ländern Thailand, Laos, Afghanistan und Iran, in denen die
Projektförderlaufzeit ausgelaufen ist, erneut zu fördern?
a) Gibt es diesbezüglich seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915) Änderungen?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Vorgängerprojekt von UNODC zur Alternativen
Entwicklung in der iranisch-afghanischen Grenzregion in ein Folgevorhaben bis
2017 mit einem Volumen von 240 000 Euro überführt.
b) Aus welchen Gründen wurden die Projekte in Thailand, Laos,
Afghanistan und Iran nicht weiter gefördert (bitte aufschlüsseln für das jeweilige
Land)?
Die Entscheidung über Ausgestaltung und Höhe der zu fördernden
Entwicklungsprojekte wird von der deutschen Bundesregierung gemeinsam mit den
Partnerländern in Regierungsverhandlungen bzw. innerhalb des bi- und multilateralen
Dialoges mit Partnerländern und im Geberkreis getroffen. Die Maßnahmen werden
entsprechend der vorgesehenen Laufzeit und nach Leistungserbringung wie
vorgesehen durchgeführt. Gründe für eine auslaufende Förderung sind u. a. sich
verändernde Rahmenbedingungen wie Regierungswechsel, eine veränderte
Sicherheitslage sowie gesunkene Anbauflächen.
Gründe für eine Beendigung der Förderung für die genannten Länder sind unter
anderem:
Thailand gilt seit Mitte der 90er als nahezu vollständig schlafmohnfrei.
In Laos ist die Anbaufläche auf geringem Niveau stabil bzw. weiter sinkend.
In Afghanistan wurden die Maßnahmen entsprechend der Laufzeit und nach
Leistungserbringung wie vorgesehen durchgeführt.
Im Iran wurde das zweiphasige grenzüberschreitende Vorhaben in der
iranischafghanischen Grenzregion verlängert (siehe Antwort zu Frage 9a).
c) Wie wurde die Effektivität der Projekte in Thailand, Laos, Afghanistan
und Iran bewertet (bitte aufschlüsseln für das jeweilige Land)?
Die Effektivität der durch die Bundesregierung geförderten Maßnahmen wurde
in allen Ländern als erfolgreich bis zufriedenstellend bewertet:
Thailand: Die Vorhaben waren erfolgreich bei der Erreichung der Projektziele.
Laos: Das Vorhaben hat die Projektziele erreicht.
Afghanistan: Das Vorhaben hat die Projektziele erreicht.
Iran: Die derzeit laufende Phase wurde im Sommer 2016 beauftragt,
Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.
10. Wird die Bundesregierung die Entwicklungsprojekte zu ländlicher
Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in den
Ländern Peru und Bolivien, deren Förderungen 2016 auslaufen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/5915), weiter fördern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant in Bolivien, das Engagement mit UNODC
„Sustainable agricultural development to reduce poverty through an
environmentally sustainable and women empowering approach in Bolivia“ um ein weiteres
Jahr bis Ende 2017 zu verlängern und entsprechend aufzustocken.
Es ist keine Verlängerung des Vorhabens in Peru vorgesehen, da die angestrebten
Ziele und Indikatoren überwiegend erreicht wurden. Bereits bei der
Konzeptionierung war diese als letzte Phase des Vorhabens geplant. Es stand daher der
Wissenstransfer an die peruanische Behörde für Alternative Entwicklung DEVIDA
im Vordergrund. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung Inhalt und Zielrichtung der in
Kolumbien, Marokko und Indien geplanten Entwicklungsprojekte (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/5915)?
In Indien, Marokko und Kolumbien sind Maßnahmen zur Förderung von
Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen innerhalb des überregionalen Vorhabens
„Global Partnership on Drug Policies and Development“ für den Zeitraum von
2017 bis 2018 geplant. Die Zielrichtung der Maßnahmen in Indien und Marokko
wird im Rahmen von Prüfmissionen festgelegt, die für 2016 vorgesehen sind. In
Kolumbien werden Pilotmaßnahmen als Alternative zum Kokaanbau im Rahmen
der bestehenden Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und Waldschutz geprüft.
12. Fördert die Bundesregierung (auch im Rahmen von UN-Projekten)
Maßnahmen der Vernichtung von Drogen oder vollständige Eradikation von
illegalen Drogen, wie den Bau von Verbrennungsöfen, Einsatz von Pflanzengiften
etc.?
Wenn ja, wie viele Gelder wurden in den letzten 20 Jahren in solche
Maßnahmen investiert, und in welchen Ländern (bitte aufschlüsseln nach Land,
Jahr, Fördersumme, Maßnahme)?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Maßnahmen der UN, die auf die
Vernichtung von Anbauflächen von illegalen Drogen abzielen.
2012 förderte das AA ein UNODC-Projekt zur Drogenbekämpfung in Bolivien,
das Teil des UNODC-Länderprogramms für Bolivien war. Es handelte sich um
ein Basisprojekt für Aktivitäten im Bereich der Bekämpfung von Drogen und
Organisierter Kriminalität in Bolivien. Ein geringer Teil des Gesamtprojekts
(20 Prozent von 150 000 Euro) bestand auch in Ausstattungshilfe für die
Antidrogenpolizei (FELCN) und Beschaffung von drei Verbrennungsöfen zur
Vernichtung illegaler Drogen und Chemikalien, die im Rahmen von polizeilichen
Maßnahmen beschlagnahmte Drogen dauerhaft beseitigen sollen, auch um weiteren
Missbrauch hiermit zu verhindern.
13. Wie hat sich die Gesamtgröße der Anbauflächen (in Hektar) für illegale
Drogen in den Kooperationsländern heute verändert, seit die Bundesregierung
dort Projekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung von legalen
Alternativen zum Anbau illegaler Drogen unterstützt (bitte nach Ländern
aufschlüsseln)?
a) Hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915) neue Erkenntnisse darüber erlangt,
warum sich die Anbauflächen vergrößert haben und auf welche Gründe das
zurückzuführen ist?
Wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/5915) neue Erkenntnisse darüber erlangt,
warum sich die Anbauflächen verringert haben und auf welche Gründe das
(abseits der Alternativprojekte) zurückzuführen ist?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Land Gesamtlaufzeit
der von der
Bundesregierung finanzierten
Vorhaben
Art des
Anbaus
Veränderung des Anbaus illegaler
Drogenpflanzen
(Quelle: UNODC jeweils nach letzten
verfügbaren Zahlen/Jahr)
Thailand 1981 – 1998 Schlafmohn 9.000 ha. (1985), 265 ha. (2013)
Laos 1999 – 2014 Schlafmohn 26.800 ha. (1998), 5.700 ha. (2015)
Myanmar 2009 – 2018 Schlafmohn 43.600 ha. (2009), 55.500 ha. (2015)
Afghanistan 2004 – 2017 Schlafmohn 131.000 (2004), 183.000 ha (2015)
Bolivien 2010 – 2016 Koka 31.000 ha. (2010), 20.200 ha. (2015)
Peru 2010 – 2016 Koka 61.200 ha. (2010), 40.300 ha. (2015)
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 verwiesen.
UNODC führt als Indizien für die Veränderung der Anbauzahlen zu den
jeweiligen Ländern an:
Bolivien: erfolgreiche Kombination aus Entwicklungsmaßnahmen und staatlicher
Verringerung der Kokaanbauflächen in Zusammenarbeit mit den
Erzeugergemeinschaften hat zu einer Reduzierung geführt.
Afghanistan: mangelnde alternative Einkommensmöglichkeiten haben bis
2014/2015 zu einer Erhöhung geführt. Seitdem haben sich die Anbauflächen um
19 Prozent verringert, dies ist u. a. auch auf veränderte klimatische Bedingungen
zurückzuführen.
Myanmar: Nahrungsmittelknappheit, mangelnde Sicherheit, mangelnder Zugang
zu sozioökonomischer Infrastruktur, bzw. Investitionen für den ländlichen Raum
haben zunächst zu einer Erhöhung geführt. Seit 2015 haben sich allerdings die
Anbauflächen um 4 Prozent verringert.
14. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der
Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) vor,
inwieweit die Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung
legaler Alternativen zum Drogenanbau Bestrebungen, den Anbau illegaler
Drogen seitens der organisierten Kriminalität auf andere Regionen zu
verlagern, fördern?
Die Bundesregierung konzentriert ihre Bemühungen zur Förderung legaler
Alternativen zum Drogenanbau auf die Entwicklung der ländlichen Anbauregionen und
auf die Armutsreduzierung der betroffenen kleinbäuerlichen Familien auf der
Grundlage des Prinzips der Freiwilligkeit. Durch diese Maßnahmen werden
nachhaltige Entwicklungsprozesse angestoßen, welche zu einer Verbesserung der
Lebensbedingungen der Kleinbäuerinnen und -bauern und in Zusammenarbeit mit
Gemeinden und Behörden auch zu einer Erhöhung der staatlichen Präsenz vor Ort
führen. In Folge dessen ist eine Verlagerung grundsätzlich nicht auszuschließen.
Die hierbei involvierten illegalen Akteure sind aber nicht Zielgruppe der
entwicklungspolitischen Maßnahmen.
a) Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung in den Ländern,
in denen die Bundesregierung Entwicklungsprojekte zur Entwicklung und
Förderung legaler Anbaualternativen zum Drogenanbau fördert, zu
regionalen Verschiebungen des illegalen Drogenanbaus vor?
Der Bundesregierung liegen zu einzelnen Ländern keine neuen Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Das Risiko von Verlagerungseffekten aufgrund von entwicklungspolitischen
Interventionen in Drogenanbauregionen schätzt die Bundesregierung grundsätzlich
als gering ein.
c) Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine
entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann
liegen die Daten vor?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist zu keiner abweichenden Einschätzung zum Umgang mit
der Drogenanbauproblematik gelangt.
15. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der
Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) zum Anteil
der Bäuerinnen und Bauern, die an Projekten zur Förderung legaler
Alternativen zum Anbau illegaler Drogen teilnehmen, vor (bitte nach Jahr, Ländern,
Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?
Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine
entsprechende Erhebung über den Anteil der teilnehmenden Bäuerinnen und
Bauern in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
16. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der
Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) zum Anteil
der Bäuerinnen und Bauern, die weiterhin den Anbau illegaler Drogen
betreiben, vor (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine neuen Erkenntnisse vor.
17. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der
Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) zu den
Hinderungsgründen vor, die es für Bäuerinnen und Bauern gibt, nicht an den
Projekten zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen
teilzunehmen?
a) Liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung der o. g. Kleinen
Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) neue Erkenntnisse vor, ob und
welchen Einfluss externe Hilfs- und Förderprojekte überhaupt auf diese
Hinderungsgründe haben?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Die Teilnahme an von der Bundesregierung geförderten Vorhaben der ländlichen
Entwicklung und zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau von
Drogenpflanzen ist freiwillig. Bekannte Hinderungsgründe sind u. a. bewaffnete
Konflikte und die Präsenz illegaler bewaffneter Akteure, mangelnde Staatspräsenz,
fehlender Schutz der menschlichen Sicherheit vor Ort und dadurch drohende
Gefährdung der Projektteilnehmer, defizitäre ländliche Infrastruktur und
mangelnder Zugang zu Land. Auch in Projektgebieten mit zunächst erfolgreich etablierten
Interventionen können sich diese Rahmenbedingungen nachträglich
verschlechtern. Diese Rahmenbedingungen liegen außerhalb des Einflussbereiches der
Projekte.
b) Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine
entsprechende Erhebung über die Hinderungsgründe von Bäuerinnen und
Bauern in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die Daten vor?
Wenn nein, warum nicht?
Aus Projektregionen mit Drogenanbauproblematik liegen für die Zielgruppe
Daten zu allgemeinen Rahmenbedingungen vor, die vor Projektbeginn im Rahmen
von sogenannten Baseline-Studien erhoben werden.
18. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der
Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) über den
Anteil der Bäuerinnen und Bauern vor, die zunächst an von der
Bundesregierung unterstützten Projekten für Alternativen zum Anbau illegaler
Drogen teilgenommen haben, sich dann aber doch entschieden haben, zum
Anbau illegaler Drogen zurückzukehren, und welche Gründe sind der
Bundesregierung bekannt, weshalb Betroffene trotz alternativer Angebote wieder
auf den Anbau illegaler Drogen zurückgreifen?
Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine
entsprechende Erhebung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die
Daten vor?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie sich die
Einnahmen der teilnehmenden Bäuerinnen und Bauern durch die legalen
Anbaualternativen im Vergleich zum Anbau illegaler Drogenpflanzen
verhalten?
Das Einkommen aus Anbaukulturen von kleinbäuerlichen Familien, die
Drogenpflanzen anbauen, ist sehr gering; Familien in den Anbauregionen stellen häufig
das ärmste Segment der ländlichen Bevölkerung dar (siehe u. a. UNODC World
Drug Report 2016, 2015, 2014).
Die aktuellen Erhebungen durch UNODC zeigen zudem, dass Einnahmen von
Bäuerinnen und -bauern in Drogenanbauregionen im Bereich illegaler
Drogenpflanzungen und legaler Anbaukulturen von einer Vielzahl von Faktoren
abhängig sind, wie z. B. variierende Güterpreise, verfügbare alternative Anbaukulturen
und Vermarktungsmöglichkeiten. Der aktuelle UNODC Opium Survey
Südostasien zeigt beispielhaft, dass Haushalte im Shan State Myanmar, welche
Schlafmohn anbauten, 2015 ein deutlich geringeres Einkommen als 2014 aufwiesen
(sinkender Anteil des Einkommens durch Erlöse aus dem Opiumverkauf von
1 050 US-Dollar auf 520 US-Dollar). Im selben Zeitraum war ein Preisverfall für
Rohopium von 34 Prozent auf nationaler Ebene zu beobachten. Haushalte, die
keinen Schlafmohn anbauten, hatten 2015 ein höheres Einkommen als 2014.
20. Inwieweit wurden und werden bei der Konzeption und Umsetzung der
Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler
Alternativen zum Anbau illegaler Drogen die Bäuerinnen und Bauern selbst,
lokale Gruppen und die Zivilgesellschaft mit eingebunden (bitte die Partner
der Projekte, den Zeitpunkt der Einbindung und deren Rolle bei der
Konzeption und Umsetzung aufschlüsseln)?
Alle überregionalen Vorhaben zur Förderung Alternativer Entwicklung und alle
Maßnahmen auf Länderebene werden in enger Abstimmung mit den zuständigen
Partnerinstitutionen und der Zivilgesellschaft konzipiert und umgesetzt (siehe
Antworten zu den Fragen 7, 9 und 11). Das Prinzip des „Ownership“ gilt auch für
alle Maßnahmen in Drogenanbauregionen. Bäuerinnen und Bauern sind in der
Umsetzungsphase als Teilnehmer und Protagonisten bei Veranstaltungen und
Trainings eng eingebunden und werden auch über die Evaluierung an der
Bewertung der Maßnahmen beteiligt. Wichtige Partner sind beispielhaft:
Projekt Partner Art der Organisation Zeitpunkt der
Einbindung, Rolle bei
Konzeption und
Umsetzung
Sektorvorhaben
„Entwicklung
Ländlicher Räume“
Transnational
Institute
fachlich renommierte
NRO
Ab der Vorbereitungsphase;
Implementierungspartner
„Washington
Institute on
Latin America“
Think Tank zu
Drogenpolitik in Lateinamerika
Umsetzungsphase,
Informationsaustausch über Veranstaltungen
„Global Partnership
on Drug Policies and
Development”
Transnational
Institute
fachlich renommierte
NRO
Ab der Vorbereitungsphase;
Implementierungspartner
International Drug
Policy Consortium
Dachorganisation von
weltweit über 150 NRO
im Bereich Drogenpolitik
Ab der Vorbereitungsphase;
Implementierungspartner
21. Inwieweit wurde und wird bei der Konzeption und Umsetzung der
Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen
zum Anbau illegaler Drogen der positiven Rolle von Frauen Rechnung
getragen?
Wenn ja, wie konkret?
Wenn nein, warum nicht?
Die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung von
legalen Alternativen zum Drogenanbau werden grundsätzlich gendersensibel
gestaltet und nach Gender-Kriterien geprüft. Vergangene sowie laufende Vorhaben
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen spezifisch den Aufbau
und die Diversifizierung legaler Einkommensquellen von Frauen zur
Einkommenssteigerung und Förderung von Ernährungssicherung, ebenso wie die
Stärkung der Rolle der Frau in Entscheidungsgremien (Gemeinden, Kooperativen etc.).
22. Inwieweit fördert die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungsprojekte zur Förderung legaler Anbaualternativen zum illegalen Drogenanbau
auch den Anbau von Tabakpflanzen?
Die Bundesregierung fördert international keinen Anbau von Tabakpflanzen als
Alternative zum illegalen Drogenanbau.
23. Welche „potenziellen negativen Effekte“ (vgl. Bundestagsdrucksache
18/5915), die durch die von der Bundesregierung geförderten alternativen
Entwicklungsprojekte zum illegalen Drogenanbau entstehen, sind der
Bundesregierung konkret bekannt, bzw. welche „potenziellen negativen Effekte“
kann die Bundesregierung nicht ausschließen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Potentielle negative Effekte können das Risiko einer Zunahme des Anbaus illegaler
Drogenpflanzen in anderen Regionen sein. Zur Einschätzung dieses Risikos und
möglichen Schlussfolgerungen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
24. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Beantwortung
der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5915) vor, inwieweit
eine Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen in den anbauenden Ländern
die Nachfrage nach illegalen Drogen in Deutschland beeinflusst?
Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine
entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die
Daten vor?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse seit der Beantwortung der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915 vor, die die Beeinflussung
der Nachfrage nach illegalen Drogen in Deutschland aufgrund der Reduzierung
des Anbaus illegaler Drogen in anbauenden Ländern betreffen. Derzeit wurde
keine Untersuchung in Auftrag gegeben.
25. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit eine
Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen in den anbauenden Ländern Einfluss
auf die Preisentwicklung auf dem illegalen Drogenmarkt in Deutschland
nimmt?
Wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, hat die Bundesregierung eine
entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann liegen die
Daten vor?
Wenn nein, warum nicht?
Gemäß der dem BKA vorliegenden Informationen ist festzustellen, dass eine
Reduzierung des Anbaus von illegalen Drogen keine gravierenden Auswirkungen
auf die Preisentwicklung in Deutschland aufzeigt.
26. Welche Alternativen zu Entwicklungsprojekten zu ländlicher Entwicklung
und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen werden seit
der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache
18/5915) international diskutiert, und wie sieht die Haltung der
Bundesregierung zu diesen Alternativen aus?
Die Bundesregierung verfolgt einen ausgewogenen Ansatz zwischen Angebots-
und Nachfragereduzierung in der Drogenpolitik (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5915).
Viele Aspekte der Angebots- und Nachfragereduzierung sind auch innerhalb der
im April 2016 erfolgten Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten
Nationen zum Weltdrogenproblem („United Nations General Assembly Special
Session on the World Drug Problem – UNGASS 2016“) diskutiert worden, wobei
von Seiten der EU insbesondere Maßnahmen der Prävention sowie zur Förderung
der menschlichen Entwicklung in das Abschlussdokument eingebracht worden
sind.
Die Bundesregierung erachtet die verschiedenen im UNGASS
Abschlussdokument genannten Bereiche zur Angebotsreduzierung nicht als Alternativen,
sondern als sich gegenseitig ergänzende Ansätze, die es zu fördern gilt. Andere wenig
nachhaltige Ansätze der Angebotsreduzierung wie z. B. die alleinige Eradikation
der illegalen Pflanzungen, bevor tragfähige Alternativen für die Bauern
geschaffen worden sind, werden nicht unterstützt.
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