[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. August 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9450
18. Wahlperiode 23.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9343 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2016)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer
mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die „Militärdoktrin“ der
Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie1, sieht ausdrücklich
den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher)
Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist nach Auffassung der Fragesteller aus mehreren Gründen
besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragesteller vor allem wegen der gerade bei
Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei
Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der
Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
1 (
www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf)
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 29. August 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom
22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26), vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9.
Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 13. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom
18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346), vom 25. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 19. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349),
vom 24. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 7. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache
17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli
2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453) und vom 21. November 2013
(Bundestagsdrucksache 18/84).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November
2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13437), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2986), vom 9. Februar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532),
vom 11. Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502) sowie vom 10. Mai 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8380) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend
dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei/zum BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und -beamte
derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
jeweils eingesetzt?
Stand: 31. Juli 2016
Bundes-polizei BKA Zoll
Landespolizei gesamt
OSZE SMM Ukraine 1 0 0 0 1
UNMIK Kosovo 0 0 0 1 1
EUMM Georgien 1 1 0 6 8
UNMIL Liberia 0 0 0 2 2
UNMISS Südsudan 0 0 0 0 0
UNAMID Darfur 0 0 0 3 3
UNSOM Somalia 1 0 0 1 2
MINUSTAH Haiti 0 2 0 1 3
EUPOL COPPS
Palästina
0 0 0 3 3
EUBAM Moldau/
Ukraine
0 0 7 0 7
EULEX Kosovo 7 1 0 48 56
EUCAP Nestor 0 0 0 1 1
MINUSMA Mali 3 0 0 15 18
EUBAM Rafah 1 0 0 0 1
EUAM Ukraine 2 0 0 4 6
EUCAP Sahel Mali 0 0 0 1 1
EUBAM Libyen 0 0 0 1 1
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
UNMIL, Liberia Monrovia (2)
UNMISS, Süd Sudan vorübergehend keine Beteiligung
MINUSMA, Mali Bamako (9), Timbuktu (3), Gao (3), Mopti (3)
UNAMID, Darfur El Fasher (1), Nirtiti (2)
UNMIK, Kosovo Pristina (1)
EULEX, Kosovo Pristina (26), Mitrovica (25), Prizren (1)
EUBAM Libyen Tunis/Tunesien (1)
EUMM, Georgien Gori (3), Mtskheta (1), Zugdidi (2)
EUBAM MD/UA,
Moldau/Ukraine
Odessa (2), Kotovsk (2), Chișinău (1),
Kurchuhan (1), Otaci (1)
EUPOL COPPS,
Palästinensische Gebiete
Westbank (3)
EUBAM Rafah Tel Aviv (1)
EUAM Ukraine Kiew (5), Kharkiv (1)
OSZE SMM Ukraine Kiew (1)
EUCAP Sahel Mali Bamako (1)
MINUSTAH, Haiti Port au Prince (3)
UNSOM, Somalia Mogadishu (2)
EUCAP Nestor, Somalia Hageisa (1)
Stand: 31. Juli 2016
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union
(EU) und der OSZE eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der Länder sowie die Zollbeamtinnen und
Zollbeamten nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen
Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten
liegt in der Verantwortung des Mandatsgebers (VN, EU) und erfolgt nach dem
jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Mission Gesamtstärke Zoll/Polizei
UNMIL, Liberia 757
UNMISS, Süd Sudan 605
UNAMID, Sudan 3.200
MINUSMA, Mali 1.269
UNMIK, Kosovo 9
EULEX, Kosovo 254
EUBAM Libyen 8
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 69
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 24
EUMM, Georgien 56
EUCAP Nestor, Somalia 347
EUBAM Rafah 4
EUAM Ukraine 34
OSZE SMM Ukraine 785 (insg. einschl. Polizei)
EUCAP Sahel Mali 18
MINUSTAH, Haiti 2.301
UNISOM; Somalia 16
Stand: 31. Juli 2016
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Der VN-Sicherheitsrat hat mit Beschluss vom 30. April 2004 die Einrichtung der
mandatierten Friedensmission „United Nations Stabilization Mission“ in Haiti
beschlossen. Ziele dieser Mission sind insbesondere die Wiederherstellung der
staatlichen Ordnung im gesamten Land sowie die Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung der Reformierung des Sicherheitssektors, insbesondere
der Aufbau und die Stärkung der haitianischen Polizei. Die Bundesregierung
entschied am 7. Oktober 2015, sich mit bis zu 20 Beamtinnen und Beamten an der
Mission zu beteiligen. Im Berichtszeitraum (zweites Quartal 2016) wurden
erstmalig drei deutsche Polizeivollzugsbeamte in die Mission entsandt.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Mission derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2016
UNMISS, Südsudan 15. Dezember 2016
UNAMID, Sudan 30. Juni 2017
MINUSMA, Mali 30. Juni 2017
MINUSTAH, Haiiti 15. Oktober 2016
UNSOM, Somalia 1. März 2017
EUCAP Nestor, Somalia 12. Dezember 2016
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2017
EUCAP Sahel Mali 14. Januar 2017
EULEX, Kosovo 14. Januar 2018
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2017
EUBAM Rafah 20. Juni 2017
EUMM, Georgien 14. Dezember 2018
EUBAM Libyen 21. August 2016
EUAM Ukraine 1. Dezember 2017
OSZE SMM Ukraine 31. März 2017
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und
finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der
Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder
sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale
Polizeiprojekte an.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fraugen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan:
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Gesamt: 40 Beamtinnen und Beamte, davon 16 Bund (BKA/BPOL) und 24
Länder.
Projekt Saudi-Arabien:
Im zweiten Quartal 2016 waren insgesamt 19 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
Projekt Tunesien:
Im zweiten Quartal 2016 waren insgesamt 25 Beamte (BPOL) und zwei lokale
Beschäftigte im Projekt zur Modernisierung des tunesischen Grenzschutzes
eingesetzt.
Projekt Bosnien und Herzegowina (BIH)
Im zweiten Quartal 2016 waren insgesamt 22 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Verwaltungsmodernisierung der Grenzpolizei von BIH eingesetzt.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben?
GPPT Afghanistan (zweites Quartal)
Ort Verwendung Anzahl
Kabul
Sicherheit/Administration 17
Akademie 3
Flughafen 5
Mazar-e Sharif
Flughafen 2
Police Advisor 4
Advisor Gender 1
Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 8
Saudi-Arabien (gesamtes zweites Quartal 2016)
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 1
Riad Administration 4
Riad Trainingsexperten 2
Damman Trainingsexperten 3
Jeddah Trainingsexperten 3
Yanbu Trainingsexperten 2
Al Wajh Trainingsexperten 2
Al Gurayat Trainingsexperten 2
Tunesien (zweites Quartal)
Ort Verwendung Anzahl
Tunis Projektleitung und Vertretung (zgl. GVB) 2
Tunis Administration 2
Tunis Zivile lokale Beschäftigte 2
Qued Zarga Kurzzeitexperte (20 Tage) 3
Qued Zarga Kurzzeitexperte (10 Tage) 5
Quad Zarga Kurzzeitexperte (5 Tage) 5
Djerba Kurzzeitexperte (5 Tage) 2
Tunis Kurzzeitexperte (5 Tage) 4
Tabarka Kurzzeitexperte (5 Tage) 2
Bosnien und Herzegowina (zweites Quartal)
Ort Verwendung Anzahl
Sarajevo Projektleitung (1 ständig, 1 temporär) 2
Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 7
Bijaca Trainingsexperte, Kurzzeit mehrmalig 3
Mostar Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 4
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Projekt Saudi Arabien:
Am 30. Juni 2016 waren fünf Beamte der Bundespolizei im Projektbüro in Riad
tätig.
Projekt Tunesien:
Am 30. Juni 2016 waren vier Beamte der Bundespolizei und zwei lokale
Beschäftigte im Projektbüro in Tunis tätig.
Projekt Bosnien und Herzegowina:
Derzeit ist ein Beamter der Bundespolizei (zugleich Grenzpolizeilicher
Verbindungsbeamter BIH) und ein lokal Beschäftigter im Projekt in Sarajevo tätig.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck,
Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen
gegeben?
Der deutsche Beitrag an der UN-Mission im Südsudan (UNMISS) betrug bis zum
13. Juli 2016 insgesamt 8 Polizeibeamte (nur Länderpolizeien). Die Beamten
wurden aus Fürsorgegründen am 13. und 18. Juli 2016 evakuiert.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen
sie ausgesetzt waren?
Auf die Antwort zu Frage 4 bzgl. Südsudans wird verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage:
EUBAM (Moldau, Ukraine)
Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren
seit dem Jahr 2012; das letzte Treffen fand im Jahr 2014 statt. Ein Einstieg in die
Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiter
schwer erreichbar. Im Jahr 2016 ist ein deutscher Diplomat Sonderbeauftragter
des deutschen OSZE-Vorsitzes für die Lösung des Transnistrienkonflikts. In
Chișinău ist seit dem 20. Januar 2016 eine neue Regierung unter Pavel Filip als
Premierminister im Amt. In der zweiten Jahreshälfte finden
Präsidentschaftswahlen statt. Im Zusammenhang mit der veränderten Sicherheitslage in der Ukraine
werden an der Grenze zur Ukraine weiterhin darauf abgestimmte
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die
Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen
Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September und 19. September 2014
konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE, der
Europarat, die Europäische Union und andere internationale Akteure engagieren sich zur
Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat,
müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert
werden. Die Mission dient dabei dem Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der
Ukraine zu beraten und dabei zu helfen, dass diese Strukturen möglichst rasch
europäische, rechtstaatliche Standards erreichen können. Das Mandat der Mission
überschneidet sich nicht mit den OSZE-Aktivitäten vor Ort.
OSZE SMM Ukraine
Der zum 1. September 2015 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder
verletzt. Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Der deutsche
Bundespolizist wird im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt.
Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Für die Sicherheit im Land sind seit Beginn der Resolute-Support-Mission der
NATO im Januar 2015 die Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und
Sicherheitskräfte (Afghan National Defense and Security Forces – ANDSF)
verantwortlich.
Die in Teilen des Landes seither zu beobachtende Verschärfung der
Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und
Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und
Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen, da diese die
erklärten Hauptziele der Militanz darstellen.
Die ANDSF kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren
und wichtigen Verkehrswege und damit etwa zwei Drittel der afghanischen
Bevölkerung; den regierungsfeindlichen Kräften, vornehmlich den Taliban, ist es
aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen
Hochburgen und Rückzugsräume weiter auszubauen.
Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine
Verstetigung der Professionalität der ANDSF, die nun im Einsatz weitgehend auf
sich gestellt sind und große Herausforderungen im Sicherheitsbereich bewältigen
müssen.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage hat
sich im Vergleich zum letzten Quartal nicht verändert. Seit Herbst 2014 kommt
es regelmäßig zu Anschlägen. Ziele dieser Gewalt sind primär saudische
Sicherheitskräfte und Angehörige der einheimischen schiitischen Minderheit, in
Einzelfällen auch westliche Ausländer. Am 4. Juli 2016 wurden bei drei
Selbstmordattentaten in Djidda, Qatif und Medina insgesamt vier Sicherheitskräfte getötet und
mehrere Menschen verletzt. IS und Al Qaida haben wiederholt zu weiteren
Anschlägen aufgerufen. Seit Ende März 2015 führt Saudi-Arabien eine
internationale Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen in
Jemen. Mit Beginn des Waffenstillstands am 10. April 2016 und der
Friedensgespräche am 21. April 2016 hatten die Kampfhandlungen deutlich abgenommen,
auch an der jemenitisch-saudischen Grenze.
Dort war es wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen saudischen Einheiten und
Huthi-Kräften gekommen, bei denen die saudischen Provinzen Najran und Jizan
unter anderem wiederholt mit Raketen beschossen wurden. Nach dem
ergebnislosen vorläufigen Ende der Friedensgespräche am 5. August 2016 sind die
Kampfhandlungen wieder aufgeflammt.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, wenn auch
die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Opposition hat im März 2016
ihre im Herbst 2015 begonnene gewaltsame Blockade der Arbeit des
kosovarischen Parlaments weitgehend aufgegeben. Die radikalnationalistische
Oppositionspartei Vetëvendosje behält sich allerdings anlassbezogene gewaltsame
Blockade weiterhin vor. Darüber hinaus boykottiert die gesamte Opposition nunmehr
die Parlamentsarbeit. Der kosovarischen Polizei gelang es durchgängig ohne
Mitwirkung der internationalen Präsenzen, die Situation auch bei den von der
Opposition organisierten Großdemonstrationen unter Kontrolle zu bringen. Die
Opposition fordert von der Regierung die Rücknahme der Ende August 2015 im
politischen Dialog zwischen Serbien und Kosovo erzielten Vereinbarung zur
Gründung eines Verbands mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinden sowie des im
August 2015 geschlossenen und von Montenegro bereits ratifizierten
Grenzabkommens mit Montenegro bzw. Rücktritt und Neuwahlen.
UNMISS (Südsudan)
Nach der Rückkehr von Rebellenführer Riek Machar nach Dschuba am 28. April
2016 und seiner Vereidigung als Vizepräsident der vereinbarten
Übergangsregierung der nationalen Einheit brachen am 7. Juli 2016 heftige Kämpfe in der
Hauptstadt aus, die erst am 15. Juli 2016 wieder eingestellt wurden. Versuche des
Präsidenten Sava Kiir, die Opposition zu spalten, Riek Machar zu isolieren und den
Konflikt militärisch zu entscheiden, wurden durch die Beschlüsse von AU und
IGAD vom 5. August 2016 vereitelt. AU und IGAD haben zusammen mit den
Gremien des Friedensabkommens, JMEC und CTSAMM, beschlossen, den
Vereinten Nationen eine massive Verstärkung von UNMISS durch eine „Regional
Protection Force“ anzubieten und riefen den VN-Sicherheitsrat dazu auf, deren
Einsatz im Rahmen der anstehenden Mandatsverlängerung für UNMISS
vorzusehen. Präsident Sava Kiir soll die Entlassung seines Widersachers, des Führers
des South Sudan People Liberation Movement in Opposition (SPLM-IO) und
1. Vizepräsidenten, Riek Machar, und die Ernennung des früheren
Chefunterhändlers dieser Gruppe, Taban Deng Gai, zum 1. Vizepräsidenten rückgängig
machen. Ebenfalls sollen die Machar-treuen Minister aus der Regierung der
Nationalen Einheit wieder in ihre Ämter eingesetzt werden. Der Regierung Sava
Kiirs wurden Sanktionen (punitive measures) für den Fall der Behinderung der
weiteren Umsetzung des Friedensabkommens angedroht.
Während des Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in
Südsudan deutlich verschärft. Das UN OCHA erwartet, dass im Jahr 2016 etwa 6,1
Millionen Südsudanesen auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Circa
2,5 Millionen Menschen wurden seit 2013 innerhalb des Landes oder in
Nachbarstaaten vertrieben. Rund 200 000 Binnenflüchtlinge sind in Einrichtungen von
UNMISS geflüchtet. Zudem hat sich die wirtschaftliche Lage Südsudans in den
letzten Monaten rapide verschlechtert, die Inflation lag im August 2016 bei über
400 Prozent.
Am 13. und 18. Juli 2016 wurden sieben deutsche Polizistinnen und Polizisten
aus Südsudan ausgeflogen, die bei UNMISS Dienst taten.
Der vorübergehende Abzug der deutschen Polizistinnen und Polizisten war den
Vereinten Nationen zuvor angezeigt worden. In Anbetracht der heftigen Gefechte
vor Ort, welche auch Liegenschaften der Vereinten Nationen in Dschuba in
Mitleidenschaft zogen, bestand unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der
eingesetzten Polizistinnen und Polizisten, die aus Sicht der Bundesregierung einen
zeitweiligen Abzug aus Fürsorgegesichtspunkten notwendig machte. Bei den deutschen
Polizistinnen und Polizisten handelte es sich ausnahmslos um unbewaffnete
Kräfte, die überwiegend Beratungs- und Trainingsaufgaben (Spezialteam zur
Beratung lokaler Polizeieinheiten bei der Bekämpfung sexueller und genderbasierter
Gewalt) erfüllten und nicht im direkten Schutzauftrag für die lokale
Zivilbevölkerung eingesetzt waren.
UNAMID (Sudan)
Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Die Sicherheitslage
hat sich beruhigt, bleibt aber angespannt und instabil. Im Frühjahr 2016 hatten
schwere Kampfhandlungen zwischen Regierungsstreitkräften und Rebellen im
Jebel-Marra-Gebiet zu Vertreibungen von zehntausenden Menschen geführt.
Diese flüchteten insbesondere zu UNAMID-Stützpunkten und wurden dort von
Hilfsorganisationen versorgt. Die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung
bleibt prekär.
Am Nationalen Dialog zur Beilegung der Konflikte in Sudan, den die Regierung
im Oktober 2014 eröffnet hatte, nehmen die wichtigsten Oppositionsparteien
bislang nicht teil. Die von der AU-Mediation entworfene Roadmap zu
Friedensverhandlungen zwischen Regierung und Opposition wurde am 8. August 2016 auch
von Vertretern der Oppositionsallianz Sudan Call unterschrieben. Auch aus
Darfur waren Rebellengruppen beteiligt, nicht aber die in Jebel Marra aktiven
Kämpfer. Regierung und bewaffnete Opposition aus Darfur nahmen am 9. August 2016
in Addis Abeba konkrete Verhandlungen über einen Waffenstillstand und
humanitären Zugang auf. Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2016 mit Resolution
2296 (2016) das UNAMID-Mandat bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Der Schutz
der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs bleiben die
Kernaufgaben der Mission. Zur Zukunft der Mission, inklusive der Abzugsoption
(exit strategy) fand im März 2015 ein erstes Koordinierungstreffen zwischen VN,
AU und SDN-Regierungsvertretern statt. Dieser trilaterale Prozess war
anschließend mehrere Monate ausgesetzt und konnte erst im Januar 2016 durch
hochrangige Gespräche wieder in Gang gesetzt werden. Im Rahmen der letzten
Mandatsverlängerung hat der VN-Sicherheitsrat den VN-Generalsekretär aufgefordert,
innerhalb von vier Monaten Vorschläge zu erarbeiten, die messbare Fortschritte bei
den Zielmarken der exit strategy ermöglichen.
UNSOM, EUCAP Nestor (Somalia)
Somalia befindet sich derzeit in einem Föderalismusprozess, in dem Gliedstaaten
gegründet und eine dezentrale Verwaltung des Landes aufgebaut wird. Die
nächsten Wahlen sollen basierend auf einem Hybrid-Wahlmodell im Oktober 2016
stattfinden.
Die ersten direkten demokratischen Wahlen – „one person, one vote“ –,
unterstützt durch eine unabhängige Wahlkommission, sind für 2020 anvisiert. Seit
2007 leistet die AU-Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in
Somalia) im Auftrag des VN-Sicherheitsrates einen Beitrag zur Bekämpfung der
radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrorgruppe in Südsomalia.
UNSOM, die besondere politische Mission der Vereinten Nationen in Somalia,
wurde 2013 eingerichtet. Sie ist mandatiert, die Konsolidierung der politischen,
sicherheitspolitischen und rechtsstaatlichen Strukturen Somalias zu unterstützen.
Kernaufgaben sind Beratung, Vermittlung und Unterstützung beim Friedens- und
Aussöhnungsprozess, Beratung zur Friedenskonsolidierung und beim
Staatsaufbau, Unterstützung der somalischen Regierung bei der Koordinierung der
internationalen Geber sowie die Beobachtung der Menschenrechtslage und
diesbezüglicher Kapazitätsaufbau innerhalb der somalischen Regierung.
EUCAP Nestor, eine nichtexekutive, zivile EU-Mission im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) wurde mit EU-
Ratsbeschluss 2912/389/GASP vom 16. Juli 2012 ins Leben gerufen und zuletzt am
22. Juli 2014 verlängert. Der Mandatszeitraum der EU läuft nun bis zum 12.
Dezember 2016. EUCAP Nestor hat den Auftrag, die Staaten am Horn von Afrika
bei der Schaffung leistungsfähiger Agenturen zur Kontrolle des eigenen
Seeraumes zu unterstützen sowie bei rechtlichen Fragen zur maritimen Sicherheit zu
beraten. Zusätzlich unterstützt die Mission beim Kapazitätsaufbau eines
somalischen Küstenschutzes. War die Mission anfänglich in Dschibuti, Tansania, Kenia,
auf den Seychellen und in Somalia aktiv, so hat sie seit Anfang 2016 ihre
Aktivitäten ausschließlich auf Somalia konzentriert und ihr Missionshauptquartier nach
Mogadischu verlagert.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage blieb im Berichtszeitraum angespannt. Seit Ende September
2015 starben über 35 israelische Staatsangehörige – insbesondere infolge von
Messerangriffen – und über 200 Palästinenser (darunter über 40 Minderjährige)
v. a. durch Intervention israelischer Sicherheitskräfte. Tausende Palästinenser
wurden durch scharfe Munition oder Gummigeschosse und über 250 Israelis
insbesondere nach Messerangriffen verletzt. Seit März 2016 hat sich die Situation
beruhigt, bleibt aber weiter volatil.
Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird
weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem
Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der
Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Während an israelischen Übergängen
die Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern aus Gaza in einigen Fällen
ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang Rafah nach Ägypten grundsätzlich
geschlossen.
Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für
Angehörige der Polizeimission.
Die Auswirkungen der israelischen Präsenz sowie fortbestehende Spannungen
zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind
aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und
Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber
hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht. Für den
Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung.
EUMM (Georgien)
Lage und Missionsstärke der EUMM sind unverändert. Die Lage an den
Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt aber ruhig.
Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im
März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism
(IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher
Mechanismus ist an der GEO-Südossetien-Verwaltungslinie etabliert. Dies verstärkt
die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei
Alltagsproblemen und VBM zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung,
landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven).
MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Das Mandat des Sicherheitsrates für die VN-Mission MINUSMA wurde am 29.
Juni 2016 durch die Resolution 2295 (2016) bis zum 30. Juni 2017 verlängert.
Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung mit der Bundeswehr an MINUSMA
mit Beschluss vom 28. Januar 2016 verlängert (bis zum 31. Januar 2017) und auf
bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten erweitert. Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015
wurde der innermalische Friedensvertrag von der Regierung und den an den
Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen unterzeichnet. Der Friedensvertrag soll
nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von Algerien
einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die 2011
begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die terroristisch-
islamistischen Gruppierungen wie AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als
autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar
Eddine. Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der
Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln an die
Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die Sicherheitslage im
Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie die
französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen
islamistischeterroristische Gruppierungen vor; diese führen aber nach wie vor asymmetrische
Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die
Zivilbevölkerung durch.
EUBAM Libyen (zur Zeit Tunesien)
Das zweite Quartal 2016 war geprägt durch das Bemühen des durch das politische
Abkommen vom Dezember 2015 entstandenen Präsidialrates, von Tripolis aus
effektive Macht auszuüben und für die vom Präsidialrat benannte
Einheitsregierung die parlamentarische Zustimmung zu erhalten.
Die bis Mai 2016 stetig zunehmende Ausbreitung des Islamischen Staates (IS)
längs der zentrallibyschen Küste (Großraum Sirte) sowie eine immer spürbarer
werdende Versorgungskrise verliehen der politischen Konsolidierung eine
besondere Eilbedürftigkeit; auf diese Herausforderung reagierten der Präsidialrat und
das Parlament in unzureichender Form. Ab Mai 2016 gelang die rasche
Zurückdrängung des IS, jedoch in einem sicherheitspolitischen Gefüge, das nicht vom
Präsidialrat beherrscht, sondern weiterhin von parastaatlichen Gruppierungen
geprägt wird und den Keim für weitere innerlibysche Auseinandersetzungen in sich
tragen könnte.
Mitte Mai 2016 ermächtigte der Präsidialrat die designierten Minister, auch ohne
parlamentarische Zustimmung ihre Arbeit kommissarisch aufzunehmen. Die
erste Sitzung des gesamten Kabinetts fand erst am 22. Juni 2016 statt; unter dem
Einfluss der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL)
nahmen der Präsidialrat und die Einheitsregierung ab Juni 2016 Fragen der
internen Organisation ernsthaft in Angriff. Der Vorsitzende des Präsidialrates Fayez
al-Sarraj zog am 11. Juli 2016 in das Präsidialamt im Zentrum von Tripolis um.
Hauptanwendungsbereiche für dezidierteres Handeln waren die
Sicherheitspolitik (am 3. Mai 2016: Schaffung eines Befehlsstabs für den westlichen
Frontabschnitt im Kampf gegen den IS; am 15. Mai 2016: Gründung der Präsidialgarde;
Schaffung der Voraussetzungen für die Beantragung von Ausnahmen vom
VN-Waffenembargo) und die Wirtschafts-/Finanzpolitik (Bemühen um die
Zusammenführung der beiden bislang konkurrierenden Ölbehörden und um die
Wiederaufnahme von Ölexporten; Verbesserung der Versorgung mit Bargeld).
Militärische Gefährdungslage:
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
ersten Quartal 2016.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich derzeit
in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die
zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Das BKA hat aktuell (Stand: 30. Juni 2016) 63 Verbindungsbeamte (VB) an
51 Standorten in 50 Staaten ins Ausland entsendet.
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1
Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 1
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
China Peking 2 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische
Republik
Santo
Domingo
1 Russische
Föderation
Moskau 2
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2
Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1
Jordanien Amman 1 Tschechische
Republik
Prag 1
Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1 Vereinigte
Arabische Emirate
Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1
Mexiko Mexiko-City 1
Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind aktuell
fünf VB des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein VB der
Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei Schleswig-Holstein, der Landespolizei Hessen
sowie zwei Vertreter der Landespolizei Nordrhein-Westfalen tätig, die im
Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind.
Ergänzend ist derzeit jeweils ein VB des BKA zur Joint Cybercrime Taskforce
Action (J-CAT) sowie für die Zusammenarbeit mit dem European Counter
Terrorism Centre zu Europol entsandt.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand vom 30. Juni 2016 waren 49 Dokumenten- und Visumberater der
Bundespolizei an 29 Standorten in 22 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 3
Äthiopien Addis Abeba 1
Algerien Algier 1
China Kanton / Guangzhou 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 4
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 3
Pakistan Islamabad 1
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 3
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 4
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
V.A.E. Abu Dhabi 1
b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand vom 30. Juni 2016 waren 21 Sicherheitsberater der Bundespolizei zur
Unterstützung des Auswärtigen Amts beim Schutz deutscher
Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Land / Ort Anzahl Land / Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Ankara 1
Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis Abeba 1
USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Irak, Bagdad 2 Libanon, Beirut 1
Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amts beim
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 258 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte
(inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein (Stand:
30. Juni 2016):
Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad
Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar
Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad
Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare
Äthiopien Addis Abeba Niger Niamey Spanien Madrid
Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe
Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok
Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena
Belarus Minsk Kosovo Pristina
Tschechische
Republik
Prag
Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis
Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei
Ankara
Istanbul
Izmir
Bosnien und
Herzegowina
Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew
Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest
Bulgarien Sofia Mali Bamako USA
Washington (VN)
New York (GK)
Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent
China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi
Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje
Frankreich Paris Moldau Chișinău
Georgien Tiflis Nigeria Abuja
Griechenland Athen Nigeria Lagos
Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang
Indien New Delhi Pakistan
Islamabad
Karachi
Indonesien Jakarta
Palästinensische
Gebiete
Ramallah
Irak
Bagdad
Erbil
Polen Warschau
Iran Teheran Russland
Moskau
Kaliningrad
St. Petersburg
c) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand vom 30. Juni 2016 waren 23 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der
Bundespolizei sowie fünf Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte als temporäre
Verstärkung im Ausland gemäß folgender Übersicht eingesetzt:
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Bosnien-Herzegowina 1
Frankreich 2 Ungarn 1
Marokko 1 Albanien 1
Tunesien 2 Serbien 2
Italien 2 Rumänien 1
Ukraine 1 Bulgarien 1
Kroatien 1 Griechenland 2
Tschechische Republik 1 Türkei 2
Polen 1 Russland 1
Litauen 1 China 1
Indien 1 Ägypten 1
Zusätzlich haben Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen
in folgenden zehn Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich,
Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Albanien, Mazedonien.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob
sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
In Fragen der Grenzsicherheit waren mit Stand 30. Juni 2016 insgesamt 117
Beamte als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte
Ausland – GUA) bzw. Berater eingesetzt, davon 88 Polizeibeamte (beinhaltet
Kontingentwechsel) der Bundespolizei, 27 Beamte der Polizeien der Länder und zwei
Beamte der Bundeszollverwaltung, die zur Bundespolizei abgeordnet waren.
e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung
eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den
Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen
an den sog. ILO-Netzwerken (ILO = International Liaison Officer) gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien,
Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien, Mazedonien, Montenegro,
Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im zweiten Quartal 2016 fünf
Bundespolizeibeamte gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Situation Centre 1
Training Unit 1
Return Operations Sector 1
Pooled Resources 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Seit März 2016 sind den griechischen Behörden zwei Kontroll- und Streifenboote
der Bundespolizei mit 20 Mann Besatzung für die Überwachung der Seegrenze
vor der Insel Samos im Rahmen der von FRONTEX koordinierten Operation
„Poseidon Rapid Intervention“ bzw. der Folgeoperation „EPN Poseidon 2016“ zur
Verfügung gestellt worden.
Darüber hinaus unterstützte die Bundespolizei die italienischen Behörden in der
Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2016 im Rahmen der von FRONTEX
koordinierten Maßnahme „EPN Triton 2016“ mit der Gestellung eines seeflugtauglichen
Polizeihubschraubers sowie zwölf Polizeibeamten als Bedien- und technisches
Wartungspersonal.
d) die im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Es waren fünf PVB auf der Insel Lesbos in der Funktion als Screening Expert im
Einsatz.
e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Maßnahme Anzahl
FRONTEX Joint Operation Triton 42
FRONTEX EPN Poseidon Sea 221
FRONTEX Joint Operation Focal Point Landborder 31
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
1 05.04.2016 Kosovo Schweden 28
2 12.04.2016 Albanien Frankreich 33
3 13.04.2016 Kosovo Österreich, Finnland 20
4 13.04.2016 Serbien Belgien 31
5 13.04.2016 Nigeria Niederlande 10
6 14.04.2016 Mazedonien Island 31
7 19.04.2016 Albanien Schweden 20
8 19.04.2016 Russische
Föderation
Schweiz, Bulgarien 10
9 19.04.2016 Kosovo Ungarn 31
10 27.04.2016 Serbien - 34
11 27.04.2016 Albanien - 21
Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
12 27.04.2016 Armenien, Georgien Österreich, Schweden, Schweiz,
Griechenland
17
13 03.05.2016 Mazedonien - 23
14 10.05.2016 Serbien Schweden 24
15 11.05.2016 Kosovo Österreich, Ungarn 29
16 11.05.2016 Pakistan Griechenland, Österreich, Ungarn 20
17 17.05.2016 Kosovo Belgien, Schweden 27
18 18.05.2016 Kosovo Ungarn 32
19 18.05.2016 Tunesien - 44
20 19.05.2016 Albanien Ungarn, Frankreich, Island 35
21 19.05.2016 Togo Schweiz, Spanien 8
22 24.05.2016 Albanien Österreich, Belgien, Ungarn 24
23 31.05.2016 Serbien Belgien 28
24 08.06.2016 Kosovo Schweden, Luxemburg 24
25 14.06.2016 Albanien Schweden 24
26 15.06.2016 Kosovo Finnland, Ungarn 37
27 16.06.2016 Kosovo Österreich, Island 30
28 22.06.2016 Nigeria
Österreich, Portugal, Norwegen, Ungarn,
Schweiz, Griechenland
14
29 24.06.2016 Albanien Ungarn, Island 25
30 28.06.2016 Mazedonien - 21
31 28.06.2016 Serbien Spanien 27
32 29.06.2016 Tunesien - 58
33 05.07.2016 Moldau - 20
34 12.07.2016 Albanien Polen 27
35 13.07.2016 Mazedonien - 20
36 13.07.2016 Kosovo Österreich 18
37 14.07.2016 Kosovo - 26
38 19.07.2016 Albanien Frankreich, Niederlande 27
39 20.07.2016 Albanien - 22
40 20.07.2016 Kosovo - 23
41 21.07.2016 Serbien - 25
42 21.07.2016
Bosnien und
Herzegowina
- 27
43 26.07.2016 Armenien Niederlande 34
44 27.07.2016 Mazedonien - 26
45 29.07.2016 Serbien - 30
Statistische Erhebungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Vom 3. April bis zum 4. Mai 2016 unterstützte die Bundespolizei das FRONTEX-
Rückführungsbüro in Athen mit einem PVB.
Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland der Bundespolizei
wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen
Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen anlass-
und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. April bis
zum 30. Juni 2016 sind insgesamt 199 Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt.
Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine
kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw.
zum Reisedokument/zur Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 198 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
113 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte – Verhinderung unerlaubter
Einreise
30 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
14 Fälle Kfz-Kriminalität
6 Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-Zugehörigkeit)
4 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz,
Betrug
3 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt
1 Fall Verdacht Reise in Verfolgerstaat
0 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
2 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung
21 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
4 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in Deutschland
registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze)
Zusätzlich wurde eine Erkenntnisanfrage bearbeitet.
8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen
Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern
ist dieser benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und
Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Die Bundespolizei stellt der Agentur im Technical Equipment Pool folgende
Einsatzmittel zu Verfügung:
1 mobiler Herzschlagdetektor
3 Einsatzhubschrauber
1 Einsatzschiff
10 Wärmebildkameras
2 Einsatzfahrzeuge
Die in der Antwort zu Frage 7c aufgeführten Kontroll- und Streifenboote wurden
für den Einsatz in der Ägäis neu in den Technical Equipment Pool aufgenommen.
Der oben genannte Polizeihubschrauber ist bereits seit längerem Bestandteil des
Ausrüstungspools.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
I. UEFA EURO 2016
Aus Anlass der UEFA EURO 2016 in Frankreich hat die BPOL auf Ersuchen der
Republik Frankreich auf der Grundlage des Prümer Beschlusses (Artikel 19 ff.)
die Republik Frankreich bei ihrer Einsatzbewältigung im Zeitraum vom 5. Juni
bis zum 10. Juli 2016 in folgender Form anlassbezogenen unterstützt:
Beratung und anlassbezogener Informations- und Erkenntnisaustausch im
Rahmen der Grenzkontrollen der Direction Centrale de la Police Aux
Frontières (DCPAF) an der französisch-deutschen Grenze,
temporäre, kurzfristige Entsendung von grenz- und bahnpolizeilichen
Experten der Bundespolizei an französische Ankunftsbahnhöfe und
Grenzübergangsstellen zum Zwecke der Beratung und des anlassbezogenen
Informations- und Erkenntnisaustausches und
anlass-/bedarfsabhängige Begleitungen von deutschen und durch Deutschland
nach Frankreich durchreisenden nichtdeutschen (Risiko-)Fans in
grenzüberschreitenden Zügen auf französisches Hoheitsgebiet.
II. Gemischte Zugstreifen
Auf der Grundlage der „Einsatzregelung für die gemischten deutsch-
französischen Streifen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr“ wurden auch im
Berichtszeitraum gemeinsame Streifen auf vereinbarten Strecken, z. B. den
Bahnstrecken Stuttgart–Paris, Frankfurt/Main–Paris und Aachen–Lüttich
durchgeführt.
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die deutschen
Polizeikräfte eingesetzt waren)?
I. UEFA EURO 2016
Die anlässlich der UEFA EURO 2016 vereinbarte Unterstützung der
Grenzkontrollen der Direction Centrale de la Police Aux Frontières an der
französischdeutschen Grenze durch die Bundespolizei erfolgte im Rahmen von insgesamt
212 Einsatzanlässen mit insgesamt 407 Polizeibeamten der Bundespolizei an den
Grenzübergängen
Forbach Autobahn 320 / Goldene Bremm,
Lauterburg/Bienwald A 35,
Europabrücke Kehl,
Pont Pflimlin/Altenheim RN 353,
Roppenheim/Iffezheim,
Gambsheim/Rheinau,
Palmrainbrücke Huningen/Weil am Rhein und
Ottmarsheim.
Die Unterstützung durch die Bundespolizei erfolgte in der Regel in der Stärke
von zwei bis vier Polizeibeamten.
Die Entsendung bzw. der Einsatz von beratenden grenz- und bahnpolizeilichen
Experten der Bundespolizei an französische Ankunftsbahnhöfe bzw. an
französischen Ankunftsbahnhöfen und Grenzübergangsstellen erfolgte im oben
genannten Zeitraum an den Bahnhöfen Forbach und Straßburg bei 41 Anlässen mit
insgesamt 54 Polizeibeamten der Bundespolizei. Der Einsatz erfolgte jeweils in der
Stärke von einem bis zwei Polizeibeamten.
Anlass- und bedarfsabhängige Zugbegleitungen deutscher und durch
Deutschland nach Frankreich durchreisender nichtdeutscher (Risiko-)Fans auf
französisches Hoheitsgebiet erfolgten im oben genannten Zeitraum auf den Relationen
Kaiserslautern–Forbach,
Frankfurt–Saarbrücken–Paris,
Karlsruhe–Strasbourg und
Karlsruhe–Paris
im Rahmen von insgesamt 46 Zugbegleitmaßnahmen mit insgesamt 276
Polizeibeamten der Bundespolizei. Der Einsatz erfolgte jeweils in der Stärke von zwei
bis 15 Polizeibeamten.
II. Gemischte Zugstreifen
Gemischte Zugstreifen finden entsprechend konkreter bilateraler Absprachen
mindestens einmal monatlich statt.
III. Grenzpolizeiliche Maßnahmen
Grenzpolizeiliche Maßnahmen werden täglich, wöchentlich oder monatlich auf
Grundlage bilateraler Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen
Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark,
Niederlande, Belgien, Österreich, Polen und Tschechien sowie in Ungarn und Italien
durchgeführt.
Weiterhin finden täglich Einsätze im Rahmen der trinationalen Zugstreifen
gemeinsam mit Österreich und Ungarn sowie mit Österreich und Italien in
relevanten Zugverbindungen auf ungarischem bzw. italienischem Hoheitsgebiet statt.
Darüber hinaus erfolgten gemeinsame Streifen mit Dänemark.
Im Direktionsbereich Sankt Augustin wurde im Rahmen der in Frankreich
stattfindenden UEFA EURO 2016 anlässlich des Fußballspiels Polen gegen
Deutschland am 16. Juni 2016 im Bereich der deutsch-belgischen Grenze eine
gemeinsame Zugstreife durchgeführt.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
I. UEFA EURO 2016
Ziel und Zweck der bilateralen französisch-deutschen Polizeikooperation waren
die zügige Gewinnung und Weiterleitung von Erkenntnissen zu
grenzüberschreitenden Reisebewegungen von deutschen und durchreisenden (Risiko-)Fans nach
Frankreich, die Beratung der französischen Grenzpolizei hinsichtlich der Einreise
von deutschen und nichtdeutschen (Risiko-)Fans nach Frankreich sowie die
anlassbezogene Begleitung deutscher und nichtdeutscher (Risiko-)Fans in
grenzüberschreitenden Zügen mit dem Ziel, durch geeignete grenzpolizeiliche und
sonstige präventiv-polizeiliche Maßnahmen (bspw. Ausreiseuntersagungen und
Meldeauflagen) die Ausreise deutscher und durchreisender nichtdeutscher
Risikofans nach Frankreich zu unterbinden und somit eine Ansehensschädigung der
Bundesrepublik Deutschland durch die Beteiligung dieser Risikofans an
hooligantypischen Ausschreitungen in Frankreich zu verhindern.
II. Gemischte Zugstreifen
Gemeinsame Zugstreifen zielen auf die Erhöhung der Bahnsicherheit und die
Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Reisenden im grenzüberschreitenden
Eisenbahnverkehr sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ab.
III. Grenzpolizeiliche Maßnahmen
Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf
die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die
Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die
Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
Im Zeitraum der UEFA EURO 2016 (10. Juni bis 30. Juni 2016 im
Berichtszeitraum) diente die Zusammenarbeit vorwiegend der Unterbindung der Ausreise
gewaltbereiter Personen und potentieller Straftäter und der Verhinderung und
nachhaltigen Unterbindung von Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten
rivalisierender Gruppen und Einzelpersonen während der An- und Rückreisephase zu den
Spielbegegnungen insbesondere bei Nutzung von Zügen.
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart wurde während der Fußball-EM
2016 in Frankreich die Direction Centrale de la Police Aux Frontières
insbesondere an Schwerpunktgrenzübergängen bei deren Durchführung der
Grenzkontrollen beratend unterstützt. Darüber hinaus wurden im Grenzraum und in den
grenzüberscheitenden Zügen gemeinsame Streifen durchgeführt. In Einzelfällen
wurden Züge gemeinsam bis Paris begleitet.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
I. UEFA EURO 2016
Auf die Antwort zu Frage 9a wird verwiesen.
II. Gemischte Zugstreifen/III. Grenzpolizeiliche Maßnahmen
Die Einsatzregelung für die gemischten deutsch-französischen Zugstreifen sieht
streckenbezogen eine lageabhängige Bestreifung mindestens einmal monatlich
sowie täglich vor. Dabei bestehen die Teams aus mindestens zwei deutschen
Polizeibeamten.
Es wurden folgende gemeinsame Maßnahmen mit den Nachbarstaaten
durchgeführt:
Nachbarstaaten Anzahl der Streifen
Schweiz 124 bilaterale Streifen
Frankreich 387 bilaterale Streifen
Niederlande 93 bilaterale Streifen
Belgien 3 bilaterale Streifen
Österreich 105 bilaterale Streifen
Polen 963 bilaterale Streifen
Tschechien 83 bilaterale Streifen
Italien 145 trilaterale Streifen (DEU-AUT-ITA)
Ungarn 54 trilaterale Streifen (DEU-AUT-UNG)
Dänemark 11 bilaterale Streifen
Die bilateralen und trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem
Beamten der Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
I. UEFA EURO 2016 und II. Gemischte Zugstreifen
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
III. Grenzpolizeiliche Maßnahmen
Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender
Polizeiabkommen, von Verträgen oder bestehenden Zusammenarbeitskonzeptionen
etc. regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt.
Die Begleitung der Fernschnellzüge (UEFA EURO 2016) erfolgte auf Ersuchen
der französischen Behörden als gemeinsame Streifen.
Die Initiative zu den gemeinsamen Zugstreifen mit Deutschland, Österreich und
Italien und Deutschland, Österreich und Ungarn (trilaterale Streifen) ging jeweils
von deutscher Seite aus.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
I. UEFA EURO 2016 und II. Gemischte Zugstreifen
Die eingesetzten Polizeibeamten der Bundespolizei haben auf französischem
Hoheitsgebiet keinen unmittelbaren Zwang angewendet.
III. Grenzpolizeiliche Maßnahmen
Maßnahmen von Notwehr/Nothilfe/des unmittelbaren Zwanges im Rahmen der
gemeinsamen Streifen mit dem Nachbarstaat sind nicht bekannt bzw. eine
explizite statistische Erfassung hierzu findet nicht statt.
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
I. UEFA EURO 2016 und II. Gemischte Zugstreifen
Die eingesetzten Polizeibeamten der Bundespolizei waren als Polizeibeamten der
Bundespolizei erkennbar uniformiert und führten jeweils die gemäß
Ausstattungsnachweis persönlich zugewiesene dienstliche Ausrüstung und Bewaffnung (u. a.
Handfessel, Schlagstock, Pfefferspray, P 30 Bundespolizei, ballistische
Schutzweste) mit. Für die Fahrten zu den Grenzkontrollstellen auf französischem
Hoheitsgebiet wurden Dienstfahrzeuge der Bundespolizei genutzt.
III. Grenzpolizeiliche Maßnahmen
Die Polizeibeamten der Bundespolizei führten bei den gemeinsamen Streifen und
sonstigen Einsätzen die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel
(Standardausstattung eines Polizeibeamten) mit sich.
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstwaffe (Pistole), den
Einsatzstock, das Pfefferspray, Handfesseln, die Taschenlampe und eine persönliche
Schutzweste. Die erforderlichen Dienstfahrzeuge werden im Wechsel gestellt.
Für den Direktionsbereich Pirna erfolgt im Rahmen der motorisierten gemeinsamen
Streifen mit den tschechischen Behörden der Einsatz des Dienst-Kfz jeweils
durch die Behörde, auf deren Hoheitsgebiet die Streife eingesetzt ist.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im vergangenen Quartal
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Welche sind die Ziele der Maßnahmen und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an den
Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert
ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Bundeskriminalamt
Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen
Aufbauhilfe sind in der nachfolgenden Übersicht wiedergegeben (Stand: 30. Juni 2016).
Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu
ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet. Eine Ausnahme bilden
Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und
Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/oder einer Landespolizei
vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden.
In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen
der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in
Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den
unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden;
darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche
Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten
Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Frage.
Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 €
Albanien,
Serbien,
Kosovo,
Bosnien und
Herzegowina,
Mazedonien,
Montenegro
Multinationaler
Lehrgang
„Terrorismus und
Radikalisierung in den Staaten des
westlichen Balkans“
(Co-Finanzierung einer
französischen Maßnahme)
13.04.2016 14.04.2016 0610 687 07 990,89 €
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien,
Moldau,
Ukraine,
Weißrussland
Konferenz
„Ethik und
Korruptionsprävention/-bekämpfung“
(Maßnahme im Rahmen des
Euro East Police EU-
Projekts)
21.06.2016 22.06.2016 0624 532 04 0,00 €
Aserbaidschan Lehrgang
„Bekämpfung der
Organisierten
Kriminalität“
(Maßnahme im Rahmen des
Euro East Police EU-
Projekts)
06.06.2016 09.06.2016 0624 532 04 0,00 €
China
Arbeitsbesuch
Fortsetzung der
regelmäßigen deutsch-chinesischen
Konsultationen der BKA-
Abteilung Polizeilicher
Staatsschutz mit dem Ministerium
für Öffentliche Sicherheit
(MÖS) sowie 2. Sitzung der
deutsch-chinesischen
(polizeilichen) Expertengruppe
„Uiguren“
09.05.2016 13.05.2016 0624 687 01 20.899,16 €
Irak
Arbeitsbesuch
Bedarfserhebungsreise 23.04.2016 26.04.2016 0610 687 07 2.022,02 €
Jordanien
Arbeitsbesuch
Projektkoordinierung
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
17.05.2016 24.05.2016 0501 687 23 1.435,63 €
Jordanien
Arbeitsbesuch
Expertenaustausch,
Besuch Leiter Public
Security Directorate (PSD) in
Deutschland
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
29.04.2016 29.04.2016 0501 687 23 626,20 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Unterstützung des „Counter-
Terrorism-Workshop and
Organs Meeting“ der
Eastern African Police
Chiefs Cooperation
Organisation (EAPCCO) durch
Dozentengestellung
29.03.2016 01.04.2016 0610 687 07 6.445,86 €
Kenia Lehrgang
Teilprojekt 2
Mentoring (Phase 4) –
Polizeiliche Ermittlungstaktiken
und -methoden
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
06.06.2016 10.06.2016 0501 687 34 15.000,00 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule – Gegenseitiger
Informationsaustausch in den
Bereichen "Common
Curricula" und "E-learning"
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 3.714,86 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Memorandum of
Understanding, Letter of Intent zur
weiteren engen
Zusammenarbeit der FH Bund und der
DCI Training School
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 669,90 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Unterprojekt Entwicklung
einer Standard Operation
Procedure (SOP) für den Bereich
"Leadership" – Entwicklung,
Vorstellung, Diskussion
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
13.06.2016 16.06.2016 0501 687 34 14.000,00 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6
Unterprojekt Entwicklung
einer Lehrveranstaltung zum
Thema "Criminal Research"
(kriminalistisch/
kriminologische Forschung/
Auswertung) – Erhebung
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
27.06.2016 17.07.2016 0501 687 34 9.000,00 €
Kenia,
Tansania
Multinationaler
Lehrgang
Teilprojekt 3
Multiplikatorenausbildung
„Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität“
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
23.05.2016 27.05.2016 0610 687 07 6.755,50 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 €
Kenia,
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Teilprojekt 4
Ausbildung von Beamten bei
Todesermittlungen
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
16.05.2016 01.06.2016 0610 687 07 35.076,35 €
Kosovo Lehrgang
“Strengthening criminal
investigation capacities against
organized crime and
corruption”
(Maßnahme im Rahmen. des
Kosovo EU-Projekts)
05.04.2016 07.04.2016 0624 532 04 0,00 €
Libanon Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ 13.04.2016 21.04.2016 0624 687 01 8.160,26 €
Marokko Lehrgang
Fahrsicherheitstraining für
Personenschutzkräfte
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
30.05.2016 03.06.2016 0501 687 23 3.500,00 €
Marokko
Arbeitsbesuch
„Terrorismusbekämpfung“
(Maßnahme im Rahmen. des
AAH-P)
24.04.216 29.04.2016 0501 687 23 8.800,00 €
Marokko
Arbeitsbesuch
Hospitation Staatsanwälte
und Richter
(Co-Finanzierung der
Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
27.04.2016 27.04.2016 0624 687 01 318,61 €
Mazedonien Lehrgang
Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität
04.04.2016 08.04.2016 0624 687 01 4.041,36 €
Palästinen-
sische
Autonomiegebiete
Arbeitsbesuch
Entsendung eines AFIS-
Sachverständigen zur
Lernzielkontrolle
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
10.06.2016 21.06.2016 0501 687 23 1.023,18 €
Peru
Arbeitsbesuch
Technische Assistenz bei
Schiffs- und Container-
kontrollen
(Maßnahme im Rahmen des
Peru EU-Projekts)
11.04.2016 22.04.2016 0624 532 04 0,00 €
Ruanda Lehrgang
Teilprojekt 5
Tatortmanagementseminar
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
13.04.2016 13.04.2016 0610 687 07 4.729,66 €
Serbien
Arbeitsbesuch
Erfahrungsaustausch zum
Themenbereich
„Bekämpfung der Korruption“
31.05.2016 01.06.2016 OSZE 0,00 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 6
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule – Umsetzung
erarbeiteter Ergebnisse aus 2015
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
14.06.2016 21.06.2016 0501 687 34 10.548,90 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 4.926,54 €
Tunesien Lehrgang
„Personenkontrolle“
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
03.04.2016 08.04.2016 6002 687 03 4.656,32 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
Informationsaustausch mit
der tunesischen
Kriminaltechnik (KT) im Bereich
DNA-Analyse
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
06.06.2016 08.06.2016 6002 687 03 2.501,14 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
„Expertenaustausch
Terrorismusbekämpfung“
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
27.04.2016 29.04.2016 6002 687 03 1.000,00 €
Tunesien Lehrgang
„Durchsuchung“
(Maßnahme im Rahmen. des
AAH-P)
08.05.2016 13.05.2016 6002 687 03 4.768,58 €
Tunesien Lehrgang
Einweisung Tatorttaschen
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
23.05.2016 27.05.2016 6002 687 03 4.953,81 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
„Kriminaltechnik“
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
11.04.2016 14.04.2016 6002 687 03 972,48 €
Ukraine Lehrgang
Sprachausbildung für Beamte
der Sicherheitsbehörden
02.12.2015 11.06.2016 0602 687 07 8.000,00 €
Polizeiliche Aufbauhilfe – Stipendiaten
In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung
im zweiten Quartal 2016 aufgeführt (Basismodul).
Land Bezeichnung Ort Beginn Ende Finanzierung Kosten
Ägypten Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 3.017,36 €
Algerien Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 3.982,89 €
Costa Rica Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.289,80 €
Kenia Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 3.150,97 €
Kolumbien Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.559,87 €
Kosovo Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 4.451,41 €
Marokko
Basismodul Stipendiaten
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 4.031,78 €
Mexiko Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0602 687 07 4.289,03 €
Montenegro Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 4.339,92 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Basismodul Stipendiaten
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 4.156,04 €
Philippinen Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.212,90 €
Serbien Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.594,30 €
Taiwan Basismodul Stipendiaten Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 4.010,81 €
Tunesien
Basismodul Stipendiaten
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Deutschland 04.01.2016 14.04.2016 6002 687 03 3.177,24 €
EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe)
Aus der folgenden Tabelle gehen die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und
über welchen Zeitraum die Maßnahmen laufen hervor. Die Maßnahmen finden
wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und
Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen
und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei bis zehn. Die Kosten
wurden bis zu 90 Prozent von der GD Home der EU-Kommission getragen, der
restliche Betrag wurde von Deutschland (oder dem Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISEC 2011 GD
Home A4
ca. 11.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504
Development of analytical methods for sensitive detection and identification of
organic gunshot residues (OGSR) based on liquid chromatography-mass
spectrometry (LC-MS) for routine casework
01.01.2013 – 31.07.2016
ISEC 2011 GD
Home A4
ca. 4.500,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489
Development, Preparation and Performance of an ENFSI International
Proficiency Test on Shot Range Estimation
01.01.2013 – 30.06.2016
ISEC 2012 GD
Home A4
ca. 1.000,00 € Home/2012/ISEC/AG/400004382
Cyber-OC – Scope and manifestations in selected EU-member states
01.04.2014 – 31.07.2016
ISEC 2012 GD
Home A4
0,00 € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330
Strengthening fight against Mobile Organised Crime Groups (MOCG) from the
Baltic Sea Region
01.01.2014 – 31.05.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 1.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033
European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT)
01.06.2014 – 31.05.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 25.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005
International Specialist Law Enforcement (ISLE)
02.06.2014 – 01.06.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 10.500,00 € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819
Suppression of international trafficking in human beings for the purpose of
sexual exploitation to the detriment of Nigerian females (EMPACT THB –
Subproject ETUTU)
01.06.2014 – 31.05.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 8.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018
Development and Distribution of the European Vehicle Identification Database
(EuFID)
01.10.2014 – 30.09.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 39.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027
Strengthening and sustainable establishment of the European Network of
National Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
01.01.2015 – 31.12.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 16.000,00 € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421
SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market
development of NPS by forensic analysis of the composition and of the chemical,
metabolic and isotopic signatures (SPICE)
01.04.2015 – 31.03.2017
Bundespolizei
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheits-kräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Kosten
Afghanistan
Partnerschaftsmaßnahme
Grund- und
Multiplikatorenschulung Grenzkontrolle
31.03.-
04.05.2016
MeS
AFG
Nationalpolizei
ca. 16
2
10724,00
0501
Afghanistan
Besuch einer afghanischen
Schulleitung im BPOLAFZ Oerlenbach
8.-12.05.2016
DEU
AFG
Nationalpolizei
7
12.874,00
0501
Indien
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
Grundlehrgang
17.-24.5.2016
Chenai
Indische Border
Security
120
1
Noch nicht
abgerechnet
0601
Indien
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
Grundlehrgang
30.6.2016
Bangalore
Indische Border
Security
25
1
Noch nicht
abgerechnet
0601
Sudan
Schulung
Grenzschutz
Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
9.-14.01.2016
Khartum
SDN
Grenzpolizei
15
1
Noch nicht
abgerechnet
0601
Ukraine
Schulung
Grenzschutz
Grenzüberwachung (Land)
Grenzpolizeiliche Maßnahmen
im Streifendienst
24.-29.06.2016
Grenze zu
SLO/HUN
UKR
Grenzdienst
15
2
Noch nicht
abgerechnet
0601
Ukraine
Schulung
Grenzschutz
Polizeiliche Auswertung/Analyse
Grundlehrgang strategische
Auswertung
7.-10.06.2016
Kiew
UKR
Grenzdienst
5
2
Noch nicht
abgerechnet
0601
Serbien
Schulung
Grenzschutz
Grenzüberwachung Land
Lehrgang polizeiliche Nutzung
von Wärmebildtechnik
23.-27.05.2016
SRB
SRB
Grenzpolizei
10
2
Noch nicht
abgerechnet
0601
Serbien
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
Lehrgang Urkundenfachkraft
13.-17.06.2016
Priboj
SRB
Grenzpolizei
10
2
Noch nicht
abgerechnet
0601
Mazedonien
Schulung
Grenzschutz
Zusammenarbeit in Gemeinsamen
Polizeizentren
20.-24.06.2016
Nova Sela
MKD
Grenzpolizei
10
2
Noch nicht
abgerechnet
0601
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheits-kräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Kosten
Montenegro
Schulung
Grenzschutz
Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
13.-17.06.2016
MNE
MNE
Grenzpolizei
10
2
Noch nicht
abgerechnet
0601
Kosovo
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit Basislehrgang Urkunden
06.- 10.06.2016
Pristina
Kosovorische
Grenzpolizei
-43-
1
Noch nicht
abgerechnet
0601
Namibia
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
05.-10.06.2016
Windhuk
Namibische
Immigration
-38-
1
Noch nicht
abgerechnet
0601
Ägypten
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
22.-25.04.2016
Hurghada
Ägyptische
Grenzpolizei
-60-
1
Noch nicht
abgerechnet
0601
Ägypten
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
06.-09.05.2016
Alexandria
Ägyptische
Grenzpolizei
-60-
1
Noch nicht
abgerechnet
0601
Saudi
Arabien
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
Informationsaustausch
06.-08.03.2016
SDA
Naif University for
Security and Science
1
Kosten wurden
durch SDA
getragen
Libanon
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
25.-27.04.2016
Tripoli
LBN
General
Security
ca. 10
1
Noch nicht
abgerechnet
0510
Libanon
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
22.-30.06.2016
Tripoli
LBN
General
Security
ca. 10
2
Noch nicht
abgerechnet
0510
Libanon
Schulung
Grenzschutz
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
23.- 25.05.2016
Masnaa
LBN
General
Security
ca. 10
1
Noch nicht
abgerechnet
0510
Palästina
Schulung
Schutz von Bundesorganen
Objektschutz
Evaluation Curiculum "PGU-
Objektschutzlehrgang"
17.-21.06.2016
Ramallah
Palästinensische
Zivilpolizei
2
Noch nicht
abgerechnet
0510
Palästina
Schulung
Aus- und Fortbildung
Sprachkurs für ehemalige
Stipendiaten zur Aufrechterhaltung der
deutschen Sprachkompetenz
01.06.2016-
25.01.2017
Palästinensische
Zivilpolizei
Noch nicht
abgerechnet
0510
Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP)
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
UKR Seminar Modul 1 – Verkehr mit
Schwerpunkt
Verkehrsunfallaufnahme
25.4.2016-29.04.2016
Nabburg/BY
15 11 7.692,93 €
UKR Seminar Modul 2 – Ausbildung
von Multiplikatoren Verkehr
mit Schwerpunkt
Verkehrsunfallaufnahme
9.5.2016-13.5.2016
Nabburg/BY
15 7.618,84 €
UKR Seminar Modul 3 – Ausbildung
von Multiplikatoren zum
Thema häusliche Gewalt
6.6.2016-10.6.2016
Nabburg/BY
15 6.953,80 €
MDA Teilprojekt Förderung und
Entwicklung der
Kriminalprävention – Seminar
„Krisenkommunikation und bürgernahe
Öffentlichkeitsarbeit im
Zusammenhang mit
Großveranstaltungen“
6.6.2016-9.6.2016
Chisinau/MDA
3 (RP) 5.364,93 €
SRB/KRO Förderung und Entwicklung der
Kriminalprävention, Analyse
Workshop II mit Audit
2.5.2016-6.5.2016
Zagreb/KRO/Sibenik/SRB
3 (BW) 3.661,90 €
SRB/KRO Study Visit anl. 21. DPT 5.6.2016-9.6.2016
Magdeburg
5/4 4 (BW) 14.629,24 €
KRO Seminar Prävention 19.5.2016-26.5.2016
Istrien/KRO
7 (NI) 4.220,84 €
KRO Internationales Seminar für
Polizeiverhandler
5.6.2016-12.6.2016
Fazana/ KRO
6 (BE) 1.777,48 €
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Die in Planung befindlichen Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe des BKA
sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt (Stand: 30. Juni 2016):
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Äthiopien Arbeitsbesuch
Überarbeitung des Lehrplans
der Polizeischule –
Besuch bei der DHPOL
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
25.09.2016 26.09.2016 0501 687 34 10.000,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda
Langezeit-
berater
Entsendung eines
Langzeitberaters im Rahmen des
OAF II-Projekts
26.09.2016 02.12.2016 0501 687 34 33.000,00 €
Angola Arbeitsbesuch Hospitation Cybercrime 18.07.2016 25.07.2016 0602 687 07 3.000,00 €
Aserbaidschan
Arbeitsbesuch
Sicherheit bei
Großveranstaltungen (Maßnahme im
Rahmen des Euro East Police
EU-Projekts)
11.07.2016 15.07.2016 EU/BKA 500,00 €
Aserbaidschan
Arbeitsbesuch
Häusliche Gewalt
(Maßnahme im Rahmen des
Euro East Police EU-
Projekts)
26.09.2016 30.09.2016 EU/BKA 500,00 €
Aserbaidschan
Arbeitsbesuch
Menschenhandel
(Maßnahme im Rahmen des
Euro East Police EU-
Projekts)
01.09.2016 05.09.2016 EU/BKA 500,00 €
Jordanien Lehrgang
Kernelemente Polizeilichen
Führungsmanagements im
Krisenfall
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
19.07.2016 21.07.2016 0501 687 23 14.300,00 €
Kenia Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6 –
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
Unterprojekt Entwicklung
eines "Evaluationskonzeptes"
für die vermittelten
Lehrinhalte am DCI – Entwicklung
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
19.09.2016 23.09.2016 0501 687 34 3.000,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Kenia Arbeitsbesuch
Teilprojekt 6 –
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
Unterprojekt Entwicklung
einer Lehrveranstaltung zum
Thema "criminal research"
(kriminalistisch/
kriminologische Forschung/Auswertung)
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
29.08.2016 02.09.2016 0501 687 34 9.000,00 €
Kenia,
Tansania,
Uganda
Arbeitsbesuch
Besuch der Leiter der
Kriminalpolizeien aus Kenia,
Tansania und Uganda im BKA
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
11.07.2016 15.07.2016 0610 687 07 25.000,00 €
Mexiko,
Guatemala,
Honduras,
El
Salvador,
Nicaragua,
Belize
Multinationaler
Lehrgang
Verhandlungen bei
Geiselnahmen und Entführungen
26.09.2016 07.10.2016 0610 687 07 40.000,00 €
Nigeria Arbeitsbesuch
Teilnahme am Treffen der
American Society for
Questioned Document
Examination (ASQDE)
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
20.08.2016 25.08.2016 0501 687 23 1.500,00 €
Nigeria,
Ghana
Multinationaler
Lehrgang
Terrorismusbekämpfung 28.09.2016 06.10.2016 0610 687 07 15.000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Arbeitsbesuch
Projektkoordinierung
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
26.08.2016 31.08.2016 0501 687 23 5.400,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Lehrgang
Workshop Konflikttraining
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
15.07.2016 20.07.2016 0501 687 23 11.128,32 €
Peru Lehrgang
Polizeiliche Ermittlungs-
taktiken und -methoden
(Maßnahme im Rahmen des
Peru EU-Projekts)
11.07.2016 22.07.2016 0624 532 04 0,00 €
Peru Arbeitsbesuch
Technische Assistenz –
Schiff- und
Containerkontrollen
(Maßnahme im Rahmen des
Peru EU-Projekts)
10.10.2016 21.10.2016 0624 532 04 0,00 €
Peru Arbeitsbesuch
Technische Assistenz –
Risikoanalyse
(Maßnahme im Rahmen des
Peru EU-Projekts)
08.08.2016 19.08.2016 0624 532 04 0,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Peru Arbeitsbesuch
Studienbesuch zum
Themenbereich
Rauschgiftbekämpfung
(Maßnahme im Rahmen des
Peru EU-Projekts)
17.09.2016 25.09.2016 EU/BKA 800,00 €
Ruanda
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Teilprojekt 1 –
Tatortfotografie
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
24.08.2016 01.09.2016 0610 687 07 45.000,00 €
Tansania Lehrgang Terrorismusbekämpfung 13.07.2016 21.07.2016 0610 687 07 13.000,00 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 1 –
Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
05.09.2016 09.09.2016 0610 687 07 40.000,00 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 2 –
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -methoden
(Mentoring)
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
08.08.2016 12.08.2016 0501 687 34 15.000,00 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 6 –
Changemanagement
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
10.07.2016 20.07.2016 0501 687 34 20.000,00 €
Tunesien Lehrgang
Verkehrsunfallaufnahme
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
18.07.2016 22.07.2016 6002 687 03 5.100,00 €
Tunesien Lehrgang
Operative Analyse
(Maßnahme im Rahmen des
AAH-P)
23.08.2016 31.08.2016 6002 687 03 11.00,00 €
Uganda Lehrgang
Teilprojekt 6 –
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
Ausbildung der Trainer,
Lehrproben
(Maßnahme im Rahmen des
OAF II-Projekts)
01.09.2016 17.09.2016 0501 687 34 20.000,00 €
Polizeiliche Aufbauhilfe – Stipendiaten
In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung
im dritten Quartal 2016 aufgeführt (Vorbereitungsmodul).
Die Stipendiaten aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo und der Mongolei (in
der Tabelle kursiv gekennzeichnet) nehmen wegen bereits vorhandener
Sprachkenntnisse nicht am Vorbereitungsmodul der Stipendiatenausbildung
(Sprachausbildung) teil, sondern werden erst zum Basismodul Anfang 2017 zu
der Gruppe stoßen. Es ist jedoch vorgesehen, diese Teilnehmer im Herbst 2016
zu einem Einweisungsseminar nach Deutschland einzuladen.
Land Bezeichnung Ort Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Albanien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 €
Benin
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Bosnien und
Herzegowina
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 0624 687 01
Kolumbien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Ecuador
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Indonesien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Jordanien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 €
Kosovo
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 0624 687 01
Libanon
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Moldau
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 €
Montenegro
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Mongolei
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 0624 687 01
Nigeria
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 €
Serbien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 €
Tunesien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 6002 687 03 19.000,00 €
Usbekistan
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Darüber hinaus berichtet das BKA zu nachfolgenden internationalen Aktivitäten:
Im Rahmen des EU-finanzierten Projektes „EU Law Enforcement Support for the
fight against Drugs in Peru“ sind für das laufende Jahr 2016 insgesamt acht
Ausbildungsvorhaben in den Häfen Perus vorgesehen.
Die Lehrgänge „Interinstitutionelle und Interkulturelle Kompetenz“ sowie
„Beweissicherung in Rauschgiftverfahren“ konnten bereits realisiert werden; die
thematischen Bereiche „Führung und Management“ sowie „Polizeiliche
Einsatztaktiken und -methoden“ setzt das BKA in den kommenden Monaten um. Darüber
hinaus werden von der deutschen Zollverwaltung in diesem Projekt drei
Maßnahmen in den Bereichen „Schiffs- und Containerkontrollen“ und „Risikoanalyse“
durchgeführt. Die Maßnahme „Gemeinsame Patrouillenfahrten“ musste auf
Grund fehlender Ressourcen abgesagt werden.
Seit Januar 2014 befindet sich das EU-Projekt „EuroEast Police“ (Eastern
Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der Östlichen
Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine und
Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget von 5 Mio. Euro
in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den weiteren begünstigten
Staaten ausschließlich an Maßnahmen der Komponente 2 teil, welche sich mit der
internationalen Zusammenarbeit der Staaten der Östlichen Partnerschaft befasst.
Deutschland beteiligt sich als Partner in einem Konsortium gemeinsam mit den
EU-Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden sowie dem
International Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das polnische
Innenministerium leitet das Konsortium.
Nach Bedarfserhebungsreisen in die zu begünstigenden Länder wurden
gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit
umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan
hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen, umzusetzen bis März 2018,
erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf
Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und
Korruptionsbekämpfung“ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des
Projekts wahrnehmen.
Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien
erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning-Projekt „Fight against organised crime
(Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial
investigation)“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der
Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und
Staatsanwaltschaft) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie
die Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart ist (abhängig von der
Zeichnung des Twinning-Vertrages) voraussichtlich im dritten Quartal 2016 mit
einer Laufzeit von 18 Monaten zu erwarten.
Das Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für
ausländische Polizeikräfte (AAH-P) wird vom Auswärtigen Amt (AA) gemeinsam
mit dem BMI über vier Jahre in fünf Partnerländern (Jordanien, Marokko,
Nigeria, Palästinensische Autonomiegebiete und Tunesien) implementiert. Hierfür
stellt das AA für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein Budget von 20 Mio. Euro sowie
für vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2016 ein Budget in Höhe von 6 Mio. Euro
zur Verfügung.
Angelehnt ist das AAH-P an das Ausstattungshilfeprogramm der
Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P), welches seit mehr als 40 Jahren
besteht. Grundlage des AAH-P ist ein im Jahr 2014 zwischen AA, BMI, BKA und
Bundespolizei konsentiertes Konzept.
Angestrebt wird die Schaffung einer funktionsfähigen, rechtsstaatlich
verankerten Polizei als wesentliche Komponente der Verbesserung der inneren Sicherheit
und der Reform des Sicherheitssektors in fragilen und Transformationsstaaten.
Das AAH-P knüpft als Ergänzung des Konzeptes und der Maßnahmen der
polizeilichen Aufbauhilfe des BKA an das bestehende Engagement des BKA in den
fünf Staaten an, ermöglicht eine Fortsetzung und – durch den vierjährigen
Programmzeitraum – eine weitere Verstetigung und Nachhaltigkeit von geplanten
Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe. Zugleich kann auf bereits bestehende
Kooperationsstrukturen zurückgegriffen werden.
Das AAH-P legt den Schwerpunkt auf die Ausbildungshilfe; Ausstattungshilfe
soll primär ausbildungsbegleitend und ergänzend geleistet werden. Die im Jahr
2016 für die Staaten Jordanien, Marokko, Nigeria, die Palästinensischen
Autonomiegebiete und Tunesien geplanten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe
werden insoweit vollumfassend aus dem Titel des AA finanziert.
Bundespolizei
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
Afghanistan
Aus-und Fortbildung
Besuch neuer Leiter der ANPA
Bei der BPOLAK
11.-15.7.2016 ANPA
9963,00
0501
Afghanistan
Grenzschutz/
Kriminalitätsbekämpfung
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
Besuch des AFG Criminal
Investigation Departements
18.-22.07.2016 AFG CID
noch nicht
abgerechnet 0610
Weitere zukünftige Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Die
Kosten für die Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden aus dem
BMI-Kapitel und -Titel 0610 687 070, aus EU-Twinning-Restmitteln sowie dem
einschlägigen AA-Titel getragen.
Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder
Nr Land Thema TN Ort der
Durchführung
Datum Ausgaben
1 KRO Informations- und
Erfahrungsaustausch zu
Präventionsthemen
5 (RP) Zagreb/KRO 5. bis 8.9.2016 1.584,79 €
2 KRO Hospitation in der
Bereitschaftspolizei
Hannover 7. bis 12.9.2016
ca. 4.500 €
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und welche
Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten sowie
Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei aufgliedern)?
Bundeskriminalamt
Seit dem 1. Oktober 2015 war ein Beamter des BKA in Chantilly/USA bei der
International Cyber Crime Coordination Cell (IC 4) im Federal Bureau of
Investigation (FBI) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität eingesetzt. Der Einsatz
wurde zum 30. Juni 2016 beendet.
Im Februar 2016 wurde im Auftrag des BMI erstmals ein Beamter des BKA an
die deutsche Vertretung in Ramallah (Palästinensische Autonomiegebiete/
Westjordanland) abgeordnet, um den bilateralen deutschen Polizeiaufbau in den
Palästinensischen Autonomiegebieten zu unterstützen. Die Wahrnehmung der
Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Vom 29. März 2016 bis zum 10. Juni 2016 befand sich ein Beamter des BKA als
Langzeitberater für das Projekt „Polizeiaufbau Ostafrika II“ in Kenia. Die
Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, welche im Rahmen des Projektes zu
Gunsten der Staaten Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda umgesetzt
werden, sind in den Auflistungen zu den Fragen 10, 11 und 13 enthalten.
Im Zeitraum vom 24. Mai bis zum 29. Juni 2016 unterstützte eine Beamtin des
BKA bei der Umsetzung von Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe in
Tunesien.
Bundespolizei
Die Bundespolizei beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am
Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Derzeit sind vier Polizeivollzugsbeamte der
Bundespolizei als Verbindungsbeamte mit dem Austausch, der Analyse und der
Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von
Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst.
Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad
Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt.
Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie bei der
Europäischen Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Dieser ist für
fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich.
Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als
Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in
Accra/Ghana eingesetzt.
Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und
Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen
Auswärtigen Dienstes in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen:
Ein Polizeivollzugsbeamter vom 20. bis 27. Juni 2016 anl. der europäischen
Polizeimeisterschaft (EPM) im Frauenfußball in Prag/Tschechische Republik.
Ein Polizeivollzugsbeamter vom 5. bis 7. Mai 2016 anl. einer feierlichen
Vereidigung im Vatikanstaat.
Ein Polizeivollzugsbeamter vom 31. März bis 4. Mai 2016 im Rahmen der
deutsch-afghanischen Partnerschaften anl. Urkundenschulungen in Mazar-e-
Sharif/Afghanistan.
Auf Ersuchen der französischen Behörden wurden während der UEFA EURO
2016 vom 10. bis 30. Juni 2016 täglich deutsche Experten der Bundespolizei an
der Mautstelle St. Avold auf französischem Hoheitsgebiet zur Unterstützung
(Beratung) bei den Kontrollen im Fußallfanreiseverkehr eingesetzt.
Weitere Entsendungen:
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Palästinensische
Gebiete
1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als Course
Director in der Palästinensischen Akademie in Jericho)
seit September 2013 (Maßnahme dauert an)
Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an)
Niederlande
EUROPOL
1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an EURO-
POL)
2 Nationale Experten
seit 01.11.2014
Maßnahme dauert an
a) seit 01.02.2014 Maßnahme dauert an
b) seit 01.06.2015 Maßnahme dauert an
USA Migrations- und grenzpolizeilicher Berater der
Bundespolizei in den USA, deutsches Generalkonsulat New York
Maßnahme dauert an
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB
Österreich/
Italien
Expertentreffen
Grenzschutz
Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen
in Innsbruck/AUT
6.-07.04.2016
Innsbruck/AUT
9
Österreich/
Italien
Erfahrungsaustausch
Grenzschutz
Arbeitsbesprechung Grenzmanagement Brenner
zum Thema: Vorstellung der von AUT geplanten
Grenzkontrollmaßnahmen am Brenner
27.04.2016
Brenner/ITA
2 2
Tschechien
Expertentreffen
Erstellung des DEU – CZE Lagebildes in CZE
11.-13.04.2016
Prag/CZE
5 7
Tschechien
Erfahrungsaustausch
Grenzschutz
37. Sitzung der Regionalen bayerisch-tschechischen
Arbeitsgruppe in CZE
Halbjährliches Leitungstreffen zur Verbesserung
der grenzüberschreitenden polizeilichen
Zusammenarbeit mit den Themen Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Drogenproblematik,
grenzüberschreitenden Observation, gemeinsame
Einsatzformen (Nacheile, gemeinsame Streifen), gemeinsame
Fortbildungsmaßnahmen und der grenzpolizeilichen
Lageentwicklung
19.-20.04.2016
Polizeidirektion
Südböhmen/
CZE
3 6
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
Grenzschutz
DEU – CZE Seminar der Urkundenfachkräfte in
CZE
17.-19.05.2016
BPD Usti nad
Labem/CZE
8 9
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
Schulung von insgesamt 166 tschechischen
Polizeibeamten zum neuen D/CZ-Polizeivertrag in CZE
17.-18.05.2016
und
24.-25.05.2016
BZD
Karlsbad/CZE
166
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
Polizeitraining mit der Polizei der Tschechischen
Republik in CZE
22.06.2016
CZE
7
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB
Tschechien
Expertentreffen
Besprechung der IBPC Working Group "Collection
and processing of migration data" in Prag / CZE
29.-30.06.2016
Prag/CZE
2
Frankreich
Expertentreffen
Grenzschutz
Finalisierung der "Einsatzregelung für die
gemischten deutsch-französischen Streifen im
grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr" in FRA
30.05.2016
FRA
4 5
Großbritannien
Fortbildungsveranstaltung
Teilnahme Polizeistrategieforum in GBR
13.-16.06.2016
GBR
2
Ungarn
Expertentreffen
Westbalkankonferenz in Budapest / HUN
20.-21.06.2016
Budapest/HUN
1
Litauen
Expertentreffen
Schulung Bedienung und Wartung Wasserwerfer 9
in LTU
18.-22.04.2016
LTU
27
Lettland
Seminar
BSRBCC Seminar in LVA
20.-22.04.2016
?/LVA
1
Lettland
Seminar
Grenzschutz
BSRBCC Seminar zum Thema Risikomanagement
bei grenzpolizeilichen Kontrollen von Schiffen in
LVA
25.-27.05.2016
LVA
1
Slowakei
Fortbildungsveranstaltung
Schulung für Urkundenfachkräfte in SVK
6.-10.06.2016
SVK
2
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen
auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in
den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern
eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder
angestrebt wird.
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Die im Jahr 2016 bisher durchgeführten sowie weiterhin geplanten Maßnahmen
der polizeilichen Ausstattungshilfe sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet:
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Albanien
Zwei
Kraftfahrzeuge
Generaldirektion der
albanischen Staatspolizei
01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 60.000,00 €
Albanien
Informationstechnik in
Form von
Computern
Generaldirektion der
albanischen Staatspolizei
01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 10.000,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda
Tansania,
Uganda
Forensische
Lichtquelle,
Tatortmaterial
(Teilprojekt
9 – Maßnahme
im Rahmen des
OAF II-
Projekts)
National Police Service
Kenya, Tansania Police
Force,
Uganda Police Force,
Ethiopian Federal Police,
Rwanda National Police
01.01.2015 31.12.2016 0610 687 07 36.000,00 €
Ghana
Drug-Wipe-
Tests
Ghana Police Service
(GPS)/Criminal
Investigation Department (CID)/
Drug Unit
01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 3.000,00 €
Jordanien
Fadenzähler,
Teleskopspiegel,
Warnwesten
(lehrgangsbegleitende
Ausstattungshilfe)
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Criminal
Investigation Department
sowie Interpol
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 2.000,00 €
Jordanien
Ausstattung
eines Lehrsaales
mit Mobiliar
und
Technik
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Special Branch (SB),
Ausbildungsakademie
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 25.900,00 €
Kambodscha
APC, Drucker,
Kameras mit
Teleobjektiv,
digitale
Videokamera
Commissariat General,
Department of Anti-
Humantrafficking &
Juvenile Protection
01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 9.500,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Kenia
Teilprojekt 7
Ausstattung
Lehrsäle und
Bibliothek –
Verbesserung
der
Unterrichtsgestaltung an der
Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-
Projekts)
National Police Service
Kenya, DCI Training
School
01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 50.000,00 €
Kolumbien
Einsatzfahrzeuge,
Ferngläser,
Kameras
Ermittlungseinheit 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 50.000,00 €
Marokko
Software zur
Operativen
Analyse
DGSN (Direction
Générale de la Sûreté
Nationale) und GR
(Gendarmerie Royale)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 80.100,00 €
Nigeria
Informationstechnik in
Form von
Hardware,
Software und
Präsentationstechnik
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
National Agency for the
Prohibition of Traffic in
Persons or other Related
Matters
(NAPTIP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 10.800,00 €
Nigeria
Kraftfahrzeug
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
National Agency for the
Prohibition of Traffic in
Persons or other Related
Matters
(NAPTIP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 32.400,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Unabhängige
Stromversorgung für den
IT-Bereich
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei (Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 26.500,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Tatorttaschen
(lehrgangsbegleitende
Ausstattungshilfe)
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei (Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 21.600,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Palästinensische
Autonomiegebiete
Verlängerung
der AFIS-
Garantie
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei (Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 50.000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Unabhängige
Stromversorgung für den
KT-Bereich
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei (Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 1.500,00 €
Serbien
Referenzmaterial KT
(Maßnahme im
Rahmen des
Twinning-
Projektes "Fight
against
organised crime")
Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 EU/BMI 16.000,00 €
Serbien
Observationstechnik
Innenministerium Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 3.000,00 €
Somalia
Informationstechnik in
Form von
Laptops
Somalia Police Force
CID
01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 €
Somaliland
Informationstechnik in
Form von
Laptops
Somaliland Police Force
(CID)
01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 €
Tansania
Teilprojekt 7
Ausstattung
Lehrsäle und
Bibliothek –
Verbesserung
der
Unterrichtsgestaltung an der
Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-
Projekts)
Tansania Police Force,
Dar Es Salaam Police
Academy
01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 50.000,00 €
Tunesien
Ausstattung
Polizeischule:
Einrichtung
von 4
Lehrsälen mit
Mobiliar und
Standardtechnik
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale,
Schule Carthage-Salambo
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 54.000,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Tunesien
Ausstattung
Polizeischule
mit
Schultafeln,
Notebooks,
Beamern und
LED-
Fernsehern
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Schule Bir Bouregba
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 11.880,00 €
Tunesien
Tatorttaschen
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale,
Police scientifique et
technique
(Kriminaltechnik)
23.05.2016 27.05.2016 6002 687 03 16.000,00 €
Tunesien
Umbau und
Ausstattung
eines Lehrsaales
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Schule Qued Zarga
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 45.000,00 €
Tunesien
Ausstattung
eines
Konferenzsaales mit
Mobiliar,
Klimaanlage,
Ausstattung einer
Einsatzzentrale
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Spezialeinheit in Bir Bouregba
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 31.300,00 €
Tunesien
Ballistische
Schutzschilde
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale und
Garde Nationale
(Spezialeinheiten USGN/BAT)
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 47.500,00 €
Tunesien
Acht AFIS-
Terminals
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale,
Police scientifique et
technique
(Kriminaltechnik)
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 159.600,00 €
Tunesien
Digitalkameras
für Tatortarbeit
nach
Sprengstoffdelikten
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale und
Garde Nationale
(Spezialeinheiten USGN/BAT)
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 6.400,00 €
Tunesien
Evofinder
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale,
Police scientifique et
technique
(Kriminaltechnik)
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 144.720,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Tunesien
Materialien zur
Verkehrsunfallaufnahme,
Personenkontrolle,
Durchsuchung
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Schule Bir Bouregba
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 30.000,00 €
Uganda
Teilprojekt 7
Ausstattung
Lehrsäle und
Bibliothek –
Verbesserung
der
Unterrichtsgestaltung an der
Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-
Projekts)
Uganda Police Force –
Polizeischule Kabalye in
Masindi
01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 50.000,00 €
Uganda
Ausstattung
Lehrsäle u.
Bibliothek –
Ausstattung
des neu
gegründeten
Police Staff
College (vgl.
DHPol)
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-
Projekts)
Uganda Police Force 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 50.000,00 €
Ukraine Gefrierschrank
Innenministerium,
Abteilung
Kriminaltechnik
04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 12.000,00 €
Ukraine UV-Box
Innenministerium,
Abteilung
Kriminaltechnik
04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 5.000,00 €
Ukraine
Chemische
Substanzen für
forensische
Untersuchung
(DNA) in der
Kriminaltechnik
Innenministerium,
Abteilung
Kriminaltechnik
04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 5.000,00 €
Bundespolizei
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Serbien
SRB
Grenzpolizei
Dokumentenprüfgeräte
15 Multifunktions-Forensik-Lupen
1110,45
0610
Ukraine
UKR
Grenzpolizei
Ausstattungshilfe im medizinischen Bereich
2 Rettungstransportwagen
186846,14
0610
Libanon
LBN
General Security
1 Stromgenerator zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der
gelieferten Dokumentenprüftechnik an die General Security in
Tripoli vor dem Hintergrund der mangelnden Stromversorgung im
Libanon
8290,00
0501
Weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung.
Projekt Tunesien
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
2 Krankentransportwagen
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca.150.000,00
Kap.6002
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
9 Wärmebildgeräte
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
319.050,00
0501
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
2 motorisierte Schlauchboote (riged
inflatable boat)
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 405.230,00
Kap.6002
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
41 Nachtsichtgeräte
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
270.659.00
0501
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
26 Quads
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 260.000,00
Kap.6002
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
2 Lichtmastanhänger
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
39.375,58
0501
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
Grundausstattung Lage- /
Einsatzzentrale
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
8.396.68
0501
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
800 Hesco Schutzkörbe
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 339.200
Kap.6002
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
Containerbasierte Räumlichkeiten
für Fortbildung und Lage-/
Einsatzzentrale
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 145.000
Kap.6002
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
80 Nachtsichtgeräte
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 529.440
Kap.6002
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
Werkstattausstattung für Kfz
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Neu, statt 100.000 € im Wert von
50.000 €
Ca. 50.000
Kap.6002
Tunesien
Tunesische
Nationalgarde
Werkstattausstattung für IuK-
Gerät/Führungs-und Einsatzmittel
Die in der 1. Q genannte
Werkstattausstattung für IUK ist nicht mehr
vorgesehen.
Ca. 50.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Ertüchtigung Funk-/IT-Netz
Die in der 1. Q genannte
Ertüchtigung Funk/IT ist zurzeit nicht mehr
für 2016 geplant.
Ca. 250.000
Kap.6002
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Signalpistolen/Signalmittel
Die in der 1. Q genannte
Ausstattung mit Signalpistolen/
Signalmittel ist nicht mehr vorgesehen.
Ca. 960
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
2 Durchsuchungsspiegel
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 12.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
4 Power Moon Sets
2 Sets wurden bereits in der 1. Q
genannt. Neu, statt 2 sind 4 im
Wert von 28.000 € vorgesehen.
Ca. 28.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
4 Nagelgurt / Stop Stick Sets
2 Nagelgurte wurden bereits in der
1. Q genannt. Neu, statt 2 sind 4 im
Wert von 4.000 € vorgesehen.
Ca. 4.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
12 Notstromaggregate
2 Notstromaggregate wurden
bereits in der 1. Q genannt. Neu, statt
2 sind 12 im Wert von 132.000 €
vorgesehen.
Ca. 132.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
450 Betten/Matratzen/Bettzeug
216 Sets wurden bereits in der 1. Q
genannt. Neu, statt 216 sind 450 im
Wert von 157.500 € vorgesehen.
Ca. 157.500
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
450 Stühle
216 Stühle wurden bereits in der 1.
Q genannt. Neu, statt 216 sind 450
im Wert von 11.700 € vorgesehen.
Ca. 11.700
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
150 Tische
72 Tische wurden bereits in der 1.
Q genannt. Neu, statt 72 sind 150
im Wert von 3.900 € vorgesehen.
Ca. 3.900
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
23 Küchen/Gaskochstellen
21 Küchen wurden bereits in der 1.
Q genannt. Neu, statt 21 sind 23 im
Wert von 57.500 € vorgesehen.
Ca. 57.500
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Ausstattung Lehrklassen
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 15.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Ausstattung Werkstätten
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 5.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Trainerausstattung
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
26.683,45
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Grenzpolizei
200 Dokumentenprüfgeräte
Die in der 1. Q genannte
Ausstattung mit Dokumenten-prüfgeräten
ist nicht mehr vorgesehen.
Ca. 54.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Ertüchtigung Fortbildungs-/
Übernachtungseinrichtung
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 60.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Ertüchtigung Sektordienststelle
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Neu, geplante Verausgabung von
300.000 € statt 170.000 €
Ca. 300.000
Kap.6002
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
1080 Hesco Schutzkörbe
Ca. 457.920
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
20 VW T 6
Ca. 620.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
20 Toyota Hilux
Ca. 396.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
4 Nissan Navara
Ca. 116.800
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
4 Lichtmastanhänger
Ca. 100.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
450 Taschenlampen
Ca. 18.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische
Nationalgarde
Ertüchtigung
Übernachtungseinrichtung
Ca. 35.000
Kap.6002
Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien
zugesagte Ausstattungshilfe für 2016
Ausstattung Wert
Kroatien Dienstfahrräder und KSA für Polizeidienststellen 70.874,00 €
Rep. Moldau Ausbau eines Fahrzeugs zur Verkehrsunfallbekämpfung /-
prävention
29.442,00 €
Ukraine Beschaffung von drei Gruppenkraftwagen (Basis MB Sprinter)
für
107.797,28 €
Ukraine Ausbau von drei Gruppenkraftwagen für Polizeivollzugsbeamte
im Streifendienst
12.000,00 €
Ukraine Beschaffung von Lizenzen für die digitale Vorgangsbearbeitung
beim Streifendienst
70.000,00 €
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]