Mehrfache Staatsangehörigkeit
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Luise Amtsberg, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Irene Mihalic, Claudia Roth (Augsburg), Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Omid Nouripour, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge halten die Innenminister der Union die mehrfache Staatsangehörigkeit für „ein großes Integrationshindernis“, das „zurückgenommen“ werden müsse. „Wer sich für die Politik ausländischer Regierungen engagieren will, dem legen wir nahe, Deutschland zu verlassen“, so die Innenminister (www.ksta.de/politik/sicherheitsgesetze-unions-innenminister-gegen-doppeltestaatsbuergerschaft-24533858 <15.08.2016>). Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat am 11. August 2016 hingegen erklärt, keine weitere Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in dieser Wahlperiode anzustreben (www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/innere-sicherheit-thomas-de-maizierepressekonferenz <15.08.2016>). Der Bundesminister des Innern weckt damit den Eindruck, zwei entgegengesetzte Positionen gleichzeitig zu vertreten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält den Versuch, die mehrfache Staatsangehörigkeit abzuschaffen, zu verhindern bzw. einzuschränken, für ein anachronistisches Unterfangen, das die Realitäten einer zunehmend globalen Gesellschaft verkennt und dem demokratischen Anspruch, dass Herrschaftsgewalt möglichst von all denjenigen ausgeht, die ihr unterworfen sind, zuwiderläuft. Die Erfahrung aus zahlreichen demokratischen Staaten, die die mehrfache Staatsangehörigkeit als selbstverständliche Konsequenz der gesellschaftlichen Diversität erachten, lehrt, dass sie keine relevanten Probleme mit sich bringt. Die fragestellende Fraktion hat daher auch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Einbürgerung und zur Ermöglichung der mehrfachen Staatsangehörigkeit in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 18/5631).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Besitz einer oder mehrerer weiterer Staatsangehörigkeiten (bitte Gesamtzahl angeben und nach den 20 häufigsten weiteren Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
In wie vielen von den in Frage 1 erfassten Fällen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der bzw. den weiteren Staatsangehörigkeit(en) um die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union?
In wie vielen von den in Frage 1 erfassten Fällen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der weiteren Staatsangehörigkeit um die türkische Staatsangehörigkeit, und wie viele der betreffenden Personen stehen nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bzw. der AKP
a) freundlich,
b) kritisch oder
c) neutral gegenüber,
und woraus speist sich diese Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung?
In wie vielen von den in Frage 1 erfassten Fällen beruht die mehrfache Staatsangehörigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit(en) durch Abstammung?
In wie vielen von den in Frage 1 erfassten Fällen beruht die mehrfache Staatsangehörigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Ausland?
In wie vielen von den in Frage 1 erfassten Fällen beruht die mehrfache Staatsangehörigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung?
In wie vielen von den in Frage 1 erfassten Fällen beruht die mehrfache Staatsangehörigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit?
In wie vielen von den in Frage 1 erfassten Fällen beruht die mehrfache Staatsangehörigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland bei Abstammung von ausländischen Eltern?
Sind der Bundesregierung Probleme bekannt, die in den letzten zehn Jahren daraus entstanden sind, dass Kinder eines deutschen Elternteils durch Abstammung von dem anderen Elternteil neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (wenn ja, bitte mit detaillierten Angaben nach Jahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Probleme bekannt, die in den letzten zehn Jahren daraus entstanden sind, dass Kinder deutscher Eltern durch Geburt im Ausland neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (wenn ja, bitte mit detaillierten Angaben nach Jahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Probleme bekannt, die in den letzten zehn Jahren daraus entstanden sind, dass die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung hingenommen worden ist (wenn ja, bitte mit detaillierten Angaben nach Jahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Probleme bekannt, die in den letzten zehn Jahren daraus entstanden sind, dass deutschen Staatsangehörigen bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt worden ist (wenn ja, bitte mit detaillierten Angaben nach Jahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Probleme bekannt, die seit Inkrafttreten der letzten Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Dezember 2014 daraus entstanden sind, dass sog. optionspflichtige Deutsche nicht mehr der Optionspflicht unterlagen (wenn ja, bitte mit detaillierten Angaben nach Jahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Probleme bekannt, die in den letzten zehn Jahren daraus entstanden sind, dass Menschen neben der deutschen Staatsangehörigkeit etwa durch Abstammung aus einer binationalen Partnerschaft und Geburt in einem Drittstaat mehr als eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (wenn ja, bitte mit detaillierten Angaben nach Jahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die generelle Vermeidung der Mehrstaatigkeit deutscher Staatsangehöriger, die Abschaffung des Abstammungsprinzips voraussetzen würde, da der deutsche Gesetzgeber keinen Einfluss darauf hat, ob die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Geburt auf seinem Staatsgebiet erworben werden kann?
In welchen Staaten gilt nach Kenntnis der Bundesregierung das Abstammungsprinzip nicht, und welche Probleme ergeben sich gegebenenfalls daraus?
In welchen Staaten setzt die Einbürgerung nach Kenntnis der Bundesregierung den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus?
Welche Staaten knüpfen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit den Verlust der eigenen Staatsangehörigkeit?
Welche Staaten knüpfen an die Beibehaltung einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach Vollendung eines bestimmten Alters den Verlust der durch Geburt auf ihrem Staatsgebiet erworbenen Staatsangehörigkeit (bitte gegebenenfalls die Altersgrenze angeben)?
Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland Abkommen geschlossen, die die Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit generell oder in bestimmten Fällen ermöglichen bzw. vorschreiben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller dass sich deutsche Staatsangehörige, die zugleich eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten haben, in gleicher Weise wie deutsche Staatsangehörige, die keine weitere Staatsangehörigkeit haben, auf die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit berufen können, und dass ihnen aus der Wahrnehmung dieser Grundrechte kein rechtlicher Nachteil entstehen darf?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass deutsche Staatsangehörige, unabhängig davon, ob sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten haben, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter den dort geltenden, den Vorgaben des Unionsrechts genügenden Voraussetzungen von der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit auch dann Gebrauch machen dürfen, wenn sie damit Stellung zur Politik der Regierungen dieser Staaten beziehen, und dass ihnen daraus kein rechtlicher Nachteil entstehen darf?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass deutsche Staatsangehörige, unabhängig davon, ob sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten haben, in anderen Staaten unter den dort geltenden Voraussetzungen von der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit auch dann Gebrauch machen dürfen, wenn sie damit Stellung zur Politik der Regierungen dieser Staaten beziehen, dass ihnen daraus kein rechtlicher Nachteil entstehen darf und dass die jeweiligen Staaten bei der Beschränkung dieser Rechte – auch insofern sie lediglich Ausländerinnen und Ausländer betreffen – die für sie verbindlichen völkerrechtlichen Vorgaben beachten müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es rechtmäßig und legitim ist, wenn deutsche Staatsangehörige, insbesondere auch Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, auf Versammlungen im Inland wie im Ausland unter Achtung der maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu politischen Fragen Stellung beziehen, die die Politik der Bundesregierung wie auch der Regierungen anderer Staaten betreffen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-britischer Doppelstaatler, für die Erleichterung der Einbürgerung in Deutschland lebender britischer Staatsangehöriger (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9181), für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch vor dem Hintergrund, dass die Einbürgerung auch bei einem Aufenthalt von weniger als sechs Jahren ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland auch nach dem zu erwartenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nachhaltig absichern würde?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-britischer Doppelstaatler, für die Politik der ehemaligen britischen Regierung unter David Cameron, den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu vermeiden, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-französischer Doppelstaatler, für die Politik der französischen Regierung, rassistischen und antisemitischen Äußerungen rechtsextremer Politikerinnen und Politiker in Frankreich entgegenzutreten, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-ukrainischer Doppelstaatler, für die Politik der ukrainischen Regierung, völkerrechtswidrige Angriffe Russlands auf ihr Staatsgebiet abzuwehren, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-kanadischer Doppelstaatler, für die Politik der kanadischen Regierung, syrische Flüchtlinge aus Jordanien, dem Libanon und der Türkei in Kanada aufzunehmen, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-costaricensischer Doppelstaatler, für die Politik der costaricensischen Regierung, Biodiversität zu schützen und erneuerbare Energien zu fördern, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-kolumbianischer Doppelstaatler, für die Politik der kolumbianischen Regierung, die Beendigung des kolumbianischen Binnenkonflikts anzustreben, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-marokkanischer Doppelstaatler, für die Politik der marokkanischen Regierung, in Marokko ein funktionierendes Asylsystem aufzubauen, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-liberianischer Doppelstaatler, für die Politik der liberianischen Regierung, Frauenrechte zu fördern, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Engagement deutscher Staatsangehöriger, insbesondere deutsch-mosambikanischer Doppelstaatler, für die Politik der mosambikanischen Regierung, die Strafbarkeit einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen abzuschaffen, für staatsangehörigkeitsrechtlich problematisch?