[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9924
18. Wahlperiode 04.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer,
Claudia Roth (Augsburg), Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9444 –
Stärkung des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Internationaler Jugendaustausch spielt eine besondere Rolle in der frühzeitigen
und niedrigschwelligen Förderung von Verständnis und Verständigung unter
jungen Menschen. Mit Blick auf zahlreiche zwischenstaatliche Spannungen und
Konflikte ist ebendieser Austausch nicht zuletzt als ein Mittel der
Friedenssicherung nach Auffassung der Fragesteller besonders wertvoll und
förderungswürdig.
Damit junge Menschen sich in Zukunft noch stärker grenzüberschreitend
austauschen können, müssen nach Auffassung der Fragesteller die entsprechenden
Voraussetzungen geschaffen werden. Viele gemeinnützige Organisationen
sehen es als ihren Auftrag an, den internationalen Jugendaustausch zu stärken. Sie
leisten, genauso wie die aufnehmenden Gastfamilien, einen wertvollen Beitrag.
Es ist also nach Auffassung der Fragesteller im Interesse der Bundesrepublik
Deutschland, das Engagement dieser Organisationen, der Gastfamilien und der
vielen Ehrenamtlichen zu unterstützen und weiterhin zu intensivieren. Denn
immer noch kommen weniger Jugendliche aus dem Ausland für einen längeren
Austausch in die Bundesrepublik Deutschland, als dass junge Menschen aus
Deutschland ins Ausland gehen. Ein Gastfamilienaufenthalt und
Alltagserlebnisse, die Jugendliche eben auch hierzulande sammeln können, sind wichtige
und langfristig prägende Momente.
Dabei sollten junge Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten die
Möglichkeit haben, an entsprechenden Programmen teilzunehmen und voneinander
zu lernen. Wichtig im Sinne des internationalen Austauschs ist nach Auffassung
der Fragesteller zudem die Offenheit für Weltregionen und Kulturkreise, die
bisher nicht primär im Fokus der meisten jungen Menschen stehen.
Am 18. Juni 2016 stimmte der Deutsche Bundestag für den Antrag
„Internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik verankern“ (Bundestagsdrucksache 18/5215).
Gut ein Jahr nach Verabschiedung des Antrags fragt die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN nach den in der Zwischenzeit vorgenommenen
Veränderungen und Verbesserungen im Bereich des internationalen Jugend- und
Schüleraustauschs.
1. Welches Bundesministerium koordiniert federführend die Förderung und die
strategische Ausrichtung des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs
sowie der internationalen Jugendarbeit (bitte begründen)?
Der internationale Jugendaustausch als wesentlicher Teil der internationalen
Jugendarbeit stellt auf Grundlage von § 11 Absatz 1, 3 Nummer 4 SGB VIII ein
zentrales Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe zur Förderung der Entwicklung
junger Menschen dar. Innerhalb der Bundesregierung wird der internationale
Jugendaustausch durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) federführend koordiniert. Das Auswärtige Amt ergänzt diesen
im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik durch
Einzelmaßnahmen des internationalen Jugendaustauschs, unter anderem in Zusammenarbeit mit
dem Pädagogischen Austauschdienst. Die Ressorts stimmen sich hierzu ab.
Der internationale Schüleraustausch liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
2. Welche ressortübergreifende Strategie verfolgt die Bundesregierung für die
Ausrichtung öffentlich geförderter Schüler- und
Jugendaustauschprogramme?
Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode formuliert die
ressortübergreifende Zielsetzung, den internationalen Jugendaustausch mit seinen
Jugendwerken und Austauschorganisationen für alle jungen Menschen zu stärken und
dabei insbesondere auch die jungen Menschen zu erreichen, die bisher noch nicht
vom internationalen Jugendaustausch profitieren. Dafür werden
Mobilitätshindernisse abgebaut und die Mobilität junger Menschen gezielt gefördert, zum
Beispiel durch Jugend- und Fachkräfteinformation, Maßnahmen zur
Qualitätssicherung, die Anerkennung von Lernerfahrungen, die Verbreitung guter Praxis,
Forschungs- und Modellprojekte sowie politische Initiativen.
3. Gibt es eine gemeinsame Strategie mit den Ländern, wenn ja, welche, und
mit welchen inhaltlichen, geografischen oder sonstigen Schwerpunkte?
Wenn nein, warum nicht?
Bund und Länder haben sich im Jahr 2001 über gemeinsame Leitlinien der
internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit verständigt. Darin halten sie die
Gesamtverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für den internationalen
Jugendaustausch fest. Jede dieser Ebenen fördert auf ihre Weise und im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten Programme des Jugendaustausches. Gerade wegen der
Pluralität in der Förderung sind Abstimmung und Koordinierung bedeutsam,
allerdings bleibt es jeder Ebene unbenommen, eigene inhaltliche, geografische oder
andere Schwerpunkte zu setzen. So stellt zum Beispiel die Errichtung eines
Deutsch-Griechischen Jugendwerkes einen aktuellen Schwerpunkt auf der
Bundesebene dar.
In Fortführung der gemeinsamen Leitlinien der internationalen Jugendpolitik und
Jugendarbeit von Bund und Ländern hat das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend mit seinen Eckpunkten zur internationalen
Jugendpolitik 2009 die Grundlinien der Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit
im europäischen und internationalen Kontext beschrieben und dargelegt, dass
eine regionale Konzentration insbesondere auf Frankreich, Polen, Tschechien,
Israel und Russland erfolgt. Die hierzu bestehenden Jugendwerke und
Koordinierungsbüros sehen im Rahmen ihrer Gremien auch die Beteiligung der
Bundesländer vor.
Die Mitwirkung der Bundesländer an der Fortentwicklung der internationalen
Jugendpolitik und Jugendarbeit erfolgt zudem durch die Kultusministerkonferenz
sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz. Es finden außerdem
regelmäßig Bund-Länder-Gespräche zu aktuellen Themen und Fragestellungen statt.
Darüber hinaus fördert das BMFSFJ aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des
Bundes (KJP) die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik
Deutschland e. V. (IJAB), die als bundeszentrale Einrichtung Aufgaben im
Bereich der internationalen Jugendarbeit wahrnimmt. Da die Gebietskörperschaften
als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Mitglieder von IJAB sind, ist
die Fachstelle geeignet, die Initiativen zur Koordinierung und Verbesserung der
Abstimmung auf den Ebenen mit Kompetenzüberschneidungen zu unterstützen.
Die im Rahmen der AKBP durchgeführten Einzelmaßnahmen des Pädagogischen
Austauschdienstes (PAD) werden in enger Abstimmung mit den Ländern
umgesetzt.
4. In welcher Höhe wurde bzw. wird der internationale Jugend- und
Schüleraustausch in den Jahren 2014, 2015 und 2016 durch Bundesmittel gefördert
bei
transnationalen Jugendbegegnungen für Gruppen,
individuellen, langfristigen Programmen mit Gastfamilienaufenthalt und
Besuch einer Schule (mindestens ein Semester),
Work-Camps,
Freiwilligendiensten,
internationalen Seminaren und Trainings?
Eine Differenzierung der Förderung des internationalen Jugendaustauschs in
Kategorien im Sinne der Fragestellung ist nicht bei allen aus Bundesmitteln
finanzierten Förderprogrammen möglich. Die Höhe der Förderung muss daher
ressortspezifisch ausgewiesen werden.
Internationale Jugendaustauschprogramme des Auswärtigen Amts, des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und
des PAD wurden in den Jahren 2014 bis 2016 wie folgt gefördert:
Transnationale Jugend-begegnungen
für Gruppen in Tausend Euro
Work-Camps
in Tausend Euro
internationale Seminare und
Trainings in Tausend Euro
2014 2.965 26 172
2015 3.840 68 414
2016 7.207 123 1.571
Nach Interpretation der Bundesregierung gehören Freiwilligendienste nicht in
den Bereich des internationalen Jugendaustauschs. Im Sinne der Beantwortung
der Fragestellung werden sie dennoch wie folgt ausgewiesen:
„weltwärts“ (BMZ)
in Tausend Euro
„kulturweit“ (AA)
in Tausend Euro
„Freiwilliges Ökologisches Jahr-Incoming,
Freiwilliges Soziales Jahr Incoming und Internationaler
Jugendfreiwilligendienst (BMFSFJ) in Tausend Euro
2014 30.000 3.483 11.616
2015 31.000 3.983 12.023
2016 41.000 4.503 12.071
Der internationale Jugendaustausch wurde durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend darüber hinaus wie folgt gefördert:
2014: 33 358 000 Euro
2015: 33 876 000 Euro
2016: 36 876 000 Euro
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Projekte der
Jugendmobilität für arbeitsmarktferne junge Menschen mit besonderem
Unterstützungsbedarf. Nach Interpretation der Bundesregierung gehören auch diese
Maßnahmen nicht in den Bereich des internationalen Jugendaustauschs. Im Sinne
der Beantwortung der Fragestellung werden sie dennoch wie folgt ausgewiesen:
2014: 2 130 000 Euro
2015: 4 542 000 Euro
2016: 4 059 000 Euro
Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
5. In welchem finanziellen Umfang werden im Rahmen des internationalen
Jugend- und Schüleraustauschs Entsendeprogramme für Jugendliche aus
Deutschland gefördert, und in welchem Umfang Aufnahmeprogramme für
Jugendliche, die nach Deutschland kommen (beispielsweise über Stipendien
o. Ä.)?
Entsendeprogramme für Jugendliche aus Deutschland ins Ausland und
Aufnahmeprogramme für Jugendliche aus dem Ausland in Deutschland, werden nur
durch das Deutsch-Französische Jugendwerk aufgelegt. Die Höhe der Förderung
ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Entsendeprogramme für
Jugendliche aus Deutschland
in Tausend Euro
Aufnahmeprogramme für
Jugendliche aus dem Ausland
in Tausend Euro
2014 2.813 2.702
2015 2.724 3.071
2016 2.660 2.999
6. In welchem Verhältnis steht die Höhe der Förderung kurzfristiger
Austausch- und Begegnungsprogramme (unter drei Monate) zur Höhe der
Förderung langfristiger Programme des internationalen Jugend- und
Schüleraustauschs, und aus welchen Fachetats stammen diese Fördermittel (bitte
jeweils für das Haushaltsjahr 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)?
Das Verhältnis, in dem die Höhe der Förderung kurzfristiger Austausch- und
Begegnungsprogramme (unter drei Monate) zur Höhe der Förderung langfristiger
Programme des internationalen Jugendaustauschs steht, ergibt sich aus der
Tabelle in der Anlage.
7. In welchem Umfang plant die Bundesregierung die Erhöhung der Fördermittel
für die, gemäß dem im Juni 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Antrag (Bundestagsdrucksache 18/5215), Intensivierung des internationalen
Jugend- und Schüleraustauschs?
Im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) wurden mit Blick auf den im Juni 2015 vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag „Internationalen Jugendaustausch
als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern“
(Drucksache 18/5215) im Haushaltsjahr 2016 3 875 000 Euro bereitgestellt
(Kapitel 0504 Titel 687 17 EN2). Im Entwurf der Bundesregierung für den
Bundeshaushalt 2017 sind auf diesem Titel 1 875 000 Euro veranschlagt.
8. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung jenseits der
finanziellen Förderung, um den internationalen Jugend- und
Schüleraustausch zu intensivieren, und welche dieser Maßnahmen sind seit dem
Bundestagsbeschluss vom 18. Juni 2015 über den Antrag „Internationalen
Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik verankern“ (Bundestagsdrucksache 18/5215) hinaus
hinzugekommen
für Jugendliche in Deutschland, die an Programmen im Ausland
teilnehmen und
für Jugendliche aus anderen Ländern, die an Austauschprogrammen in
Deutschland teilnehmen?
Neben der finanziellen Förderung unterstützt und fördert die Bundesregierung
seit Jahren die Weiterentwicklung des Jugendaustauschs in Europa und weltweit
durch
die Zusammenarbeit vor allem in der EU, im Europarat und in den Vereinten
Nationen;
die grenzübergreifende jugendpolitische Zusammenarbeit, vor allem die
institutionelle bilaterale Zusammenarbeit mit Schwerpunktländern, die
multilaterale und regionale Zusammenarbeit sowie die bedarfs- und anlassbezogene
Netzwerkprojektarbeit, durch die gemeinsame Bearbeitung von
jugendpolitischen Themen, durch fachlichen Austausch und grenzüberschreitende
Projekte;
die jugendpolitische Zusammenarbeit zwischen einzelnen Ländern zur
Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung jugendpolitischer
Strukturen und Strategien.
Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Aktivitäten fortzusetzen.
9. Wirbt die Bundesregierung öffentlich und zielgruppenspezifisch für die
Teilnahme an Programmen des Internationalen Jugend- und Schüleraustauschs
bzw. der internationalen Jugendarbeit?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Für den Bereich der Mobilitätsinformationen und der Bewerbung der Programme
des internationalen Jugendaustauschs für die Zielgruppe Jugendliche fördert die
Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Servicestelle
Eurodesk Deutschland bei IJAB. Eurodesk Deutschland übernimmt die
Bereitstellung von trägerübergreifenden, neutralen und kostenlosen Informationen zum
Beispiel durch das Portal
www.rausvonzuhaus.de, ein Portal, das junge
Menschen zwischen 13 und 30 Jahren anspricht, die internationale Erfahrungen
sammeln möchten oder das Videomagazin Eurodesk-TV (
www.eurodesk.tv), das
durch informative und lebensnahe Filme zu verschiedenen Mobilitätsthemen
einen persönliche Eindrücke von Auslandsaufenthalten vermittelt. Ferner schult
Eurodesk Fachkräfte in der Beratung von Jugendlichen zu Mobilitätsfragen und
berät Multiplikatoren/Multiplikatorinnen zu Förderfragen. Das Auswärtige Amt
informiert auf seiner Webseite im Internet (
www.auswaertiges-amt.de/), über
Facebook, Instagram und Twitter über Maßnahmen im Jugendaustauschbereich.
Über die Engagement Global GmbH werden vom BMZ geförderte Austausch-
und Entsendeformate im entwicklungspolitischen Bereich gezielt beworben und
Beratung angeboten. Auch der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des
Sekretariats der Kultusministerkonferenz betreibt eine intensive Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit zu seinen Programmen (Website, Publikationen, Tagungen
und Messen, Werbemittel und mehr).
10. Sind der Bundesregierung Probleme bei der Anerkennung von im Ausland
erworbenen schulischen Leistungen bekannt?
Wenn ja, welche?
Die Frage der Anerkennung im Ausland erworbener schulischer Leistungen liegt
im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.
11. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung das
ehrenamtliche Engagement von Gastfamilien in Deutschland, die junge Menschen
aus dem Ausland im Rahmen von Austauschprogrammen unentgeltlich
aufnehmen, und welche dieser Maßnahmen sind seit dem Bundestagsbeschluss
vom 18. Juni 2015 über den Antrag auf Bundestagsdrucksache 18/5215
hinzugekommen?
Gastfamilien treten im Rahmen des Schüleraustausches auf, der in der
Zuständigkeit der Bundesländer liegt (siehe Antwort zu Frage 1). Im Rahmen des Portals
www.rausvonzuhaus.de bietet Eurodesk Deutschland auch Beratung für künftige
Gastfamilien im Schüleraustausch an. Das BMFSFJ fördert das Netzwerk
Forschung und Praxis im Dialog (FPD). Im Rahmen eines jährlichen
Konsultationstreffens werden aktuelle Themen zum internationalen Jugendaustausch erörtert
und Projektideen vorgestellt. Eine aktuelle Projektidee umfasst ein Vorhaben der
gemeinnützigen Schüler- und Jugendaustauschorganisationen zur Qualifizierung
von Fachkräften zur Ansprache von Gastfamilien. Aufgrund der
Länderzuständigkeit in Schulbelangen prüft FPD, wo eine Förderung des Projekts beantragt
werden kann.
12. Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, Gastfamilien, die
junge Menschen aus dem Ausland im Rahmen von internationalen
Austauschprogrammen unentgeltlich aufnehmen, finanziell zu entlasten?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Welche geographischen Weltregionen hat die Bundesregierung in der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik als Schwerpunktregionen identifiziert,
mit denen der internationale Jugend- und Schüleraustausch besonders
gefördert werden soll?
Ist eine Intensivierung von entsprechenden Austauschprogrammen mit
Ländern in Afrika, Asien und Südosteuropa geplant?
Das Auswärtige Amt hat im Rahmen seiner Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik die folgenden Schwerpunktregionen und -länder identifiziert, in denen
Jugendaustauschprogramme bevorzugt gefördert werden: Afghanistan, Armenien,
Aserbaidschan, Australien, Belarus, Brasilien, China, Großbritannien, Indien,
Indonesien, Kuba, Mexiko, Namibia, das Östliche Afrika, Russland, Sri Lanka,
Südafrika, Ukraine, USA, Vietnam und Zypern sowie die Staaten Südosteuropas.
Mit der Deutsch-Afrikanischen Jugendinitiative, die im Juni 2016 offiziell einer
breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde, setzt das BMZ einen regionalen
Schwerpunkt auf den Nachbarkontinent Afrika.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Schwierigkeiten bei Visaverfahren im internationalen Jugend- und Schüleraustausch
vor, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Juni 2015
ergriffen, um möglichen Erschwernissen bei der Visumsvergabe im Rahmen des
internationalen Jugend- und Schüleraustauschs zu begegnen?
In Bezug auf die Visaerteilung durch deutsche Stellen wird in Anwendung des
§ 16 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz zur Erfüllung der Voraussetzungen für den
Begriff des Schüleraustausches gelegentlich ein spezifischer Gegenbesuch „Zug um
Zug“, somit eine bestehende Gegenseitigkeit, verlangt. Die Bundesregierung
prüft eine Klarstellung der Rechtslage.
Im Hinblick auf die Visaerteilung an deutsche Staatsangehörige durch die
Gastländer ist im Rahmen der Fördermaßnahmen des BMZ für den internationalen
Jugendaustausch festzustellen, dass die Erteilung von Visa für die Einreise in die
Partnerländer seit dem Jahr 2014 zunehmend schwieriger geworden ist. Die
Anforderungen für die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln sind von Land
zu Land unterschiedlich hoch. Spezifische Aufenthaltstitel für Freiwilligenarbeit
sind allerdings die Ausnahme. In einigen Ländern sind zudem grundsätzliche
Regelungsdefizite oder eine uneinheitliche Anwendung von Aufenthaltstiteln zu
verzeichnen.
Das BMZ und Engagement Global unterstützen die Trägerorganisationen und
Freiwilligen bei der Beantragung der Visa durch die Ausstellung von
Visabegleitschreiben, die die Teilnahme am staatlich geförderten weltwärts-Programm
bestätigen. Das BMFSFJ stellt ebenfalls entsprechende Begleitschreiben für die an
seinen Programmen beteiligten Träger bei Bedarf zur Verfügung.
15. Hat die Bundesregierung Sonderregelungen für eine erleichterte
Visumsvergabe im Rahmen des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs
geschaffen, mit dem Ziel, den Austausch auch für Jugendliche aus bisher
unterrepräsentierten Ländern und Weltregionen zu intensivieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Sonderregelungen
und Visumserleichterungen für Jugendliche aus bestimmten Ländern
einzuführen?
Die Bundesregierung versteht die Visumerteilung als einen wichtigen Aspekt für
die Ausweitung von Schüler- und Jugendaustausch und anderen
zivilgesellschaftlichen Kontakten und macht die Frage von möglichen Erleichterungen
regelmäßig zum Gegenstand ihrer Gespräche mit den betroffenen Ländern. Sie schöpft
ihr Ermessen zur Erleichterung der Visaerteilung aus. Sonderregelungen sind
derzeit nicht geplant.
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bei den
internationalen Austauschprogrammen die Beteiligung bzw. Einbeziehung von
Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien, mit bildungsferner Herkunft oder
aus Minderheiten sicherzustellen?
Die Angebote des Jugendaustausches sind generell offen für alle Jugendliche aus
Deutschland. Mehraufwendungen, die bei Maßnahmen mit finanziell
benachteiligten Jugendlichen entstehen, können beispielsweise bei einer Förderung mit
Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) beantragt werden.
Mit der Initiative „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung“
beabsichtigt das BMFSFJ, den internationalen Jugendaustausch für alle jungen Menschen
zu stärken und dabei besonders die zu fördern, die bisher unterrepräsentiert sind.
Zur stärkeren Einbeziehung von benachteiligten Jugendlichen, auch
benachteiligten Jugendlichen mit Migrationshintergrund, fördert das BMFSFJ die
jugendpolitische Initiative „Jugendarbeit international – Vielfalt erleben“ (JiVE).
Das BMZ fördert gezielt zivilgesellschaftliche Träger (Kompetenzzentren), die
sich mit der Frage befassen, wie insbesondere junge Menschen mit Behinderung,
in Berufsausbildung und mit Migrationshintergrund angesprochen und in die
verschiedenen Förderangebote integriert werden können. Für Begegnungen im
entwicklungspolitischen Bereich bietet das BMZ besondere Fördermöglichkeiten für
Schülerinnen und Schüler, die bisher aufgrund sozialer, ökonomischer und/oder
gesundheitlicher Faktoren wenig Zugang zu internationalen
Austauschmaßnahmen hatten (zum Beispiel Inklusionszuschuss und Anpassung der
Rahmenbedingungen des Austausches, etwa Projektdauer, an die entsprechenden Bedürfnisse).
Der Anteil der geförderten berufsbildenden Schulen und Schulen mit
Förderschwerpunkten sowie die Einbindung von Akteuren mit Migrationsbiographie
wurden über die letzten drei Jahre kontinuierlich gesteigert.
17. Plant die Bundesregierung eine flächendeckende Befreiung von Gebühren
für Visa und Aufenthaltstitel für Jugendliche und junge Erwachsene im
Rahmen des Jugend- und Schüleraustauschs?
Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll die Befreiung von Gebühren
durchgesetzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Sowohl der Visakodex (Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe b Verordnung EG
Nr. 810/2009 (Visakodex)) als auch die Aufenthaltsverordnung (§ 52 Absatz 8
AufenthV) sehen für Schüler und Studenten, die im Rahmen von Studien- und
Ausbildungsaufenthalten einreisen, bereits weitreichende Möglichkeiten der
Gebührenbefreiung vor. Die deutschen Auslandsvertretungen schöpfen dabei
regelmäßig ihre Möglichkeiten für Visaerleichterungen aus und erteilen Visa für
Teilnehmer von Jugendaustauschprogrammen – soweit zulässig – gebührenfrei. Eine
grundsätzliche Befreiung ist im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht des Bundes,
die Kosten für die Erbringung individuell zurechenbarer Leistungen zu decken,
derzeit nicht geplant.
Von der Visagebühr zu unterscheiden ist das Entgelt der Dienstleister gemäß
Artikel 17 Visakodex für die Entgegennahme der Anträge. Zuletzt konnte in
Verhandlungen mit dem Dienstleister, der in Russland im Auftrag der
Bundesregierung die externen Visaannahmezentren betreibt, für russische Teilnehmer am
Deutsch-Russischen Jugendaustausch eine Reduzierung der Servicegebühr um
50 Prozent erreicht werden.
18. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
Hindernisse abzubauen, die Jugendlichen in Berufsausbildung die Teilnahme an
internationalen Austauschprogrammen erschweren?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht Auszubildenden bis zu einem
Viertel der vorge-schriebenen Ausbildungszeit im Ausland zu absolvieren (§ 2
Absatz 3, § 76 Absatz 3). Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Informations-
und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS)
eingerichtet. Sie informiert kostenlos und unabhängig über Möglichkeiten, weltweit
berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Neben der Information zu
möglichen Programmen und zur Vorbereitung und Planung von Auslandsaufenthalten
berät die IBS Jugendliche, Auszubildende und Unternehmen persönlich zu
Fragen rund um Auslandsaufenthalte vor, während und nach einer Ausbildung.
Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke erhalten Zuschüsse
für einen Auslandsaufenthalt.
Mit den bei Engagement Global koordinierten Programmen fördert das BMZ
Individual- und Gruppenaustauschformate, die jungen Menschen in oder mit
Berufsausbildung Möglichkeiten bieten, sich entwicklungspolitisch zu
engagieren und weiterzubilden. Mit einer programmübergreifenden Ansprache richtet
sich das BMZ ab Ende 2016 gezielt an Jugendliche in der Berufsausbildung
oder mit einem Berufsabschluss sowie an Unternehmen und Berufsschulen, um
diese für den Wert von internationalen Austauschprogrammen zu
sensibilisieren.
Zudem fördert das BMZ, wie in Frage 16 beschrieben, ein Kompetenzzentrum,
das sich gezielt mit der Ansprache und Beratung von Jugendlichen in der
Berufsausbildung befasst. In diesem Rahmen werden ehemalige
Programmteilnehmende mit Berufsausbildung für einen Peer-to-Peer-Ansatz geschult und in
die Ansprache von potenziellen neuen Teilnehmern eingebunden. Durch die
dabei entstehenden Kontakte mit Jugendlichen in der Berufsausbildung
identifiziert das Kompetenzzentrum strukturelle Hindernisse, wie etwa die Dauer der
angebotenen internationalen Austauschformate oder fehlende
Fremdsprachenkenntnisse.
19. Welche Rolle spielt dabei das Programm „Erasmus+“?
Wie hat sich dieses Programm in den letzten Jahren entwickelt?
Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend
und Sport (2014-2020). Im Zentrum von Erasmus+ steht die Förderung der
Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Organisierte
Lernaufenthalte im Ausland in der beruflichen Bildung sind ein wichtiger
Bestandteil des Erasmus+-Programms. Im Rahmen von Mobilitätsprojekten in der
beruflichen Bildung können Teilnehmende aus Deutschland Auslandsaufenthalte
in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, in der
Türkei und Mazedonien absolvieren.
Im Vorgängerprogramm „Programm für lebenslanges Lernen“ haben zuletzt im
Jahr 2013 15 939 Jugendliche in Erstausbildung an einem organisierten
Auslandsaufenthalt teilgenommen. Seit Beginn des neuen EU-Programms Erasmus+
steigen die Teilnehmerzahlen weiter stetig an. Im Jahr 2014 haben 17 743
Jugendliche in Erstausbildung an einem organisierten Auslandsaufenthalt
teilgenommen, im Jahr 2016 bereits 19 022. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
die Teilnehmerzahlen mit der bereits geplanten Steigerung des Erasmus+-
Budgets bis 2020 weiter ansteigen werden.
20. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung die Beteiligung von
Jugendlichen in Bildungseinrichtungen, die nicht zum Abitur führen, am
internationalen Jugend- und Schüleraustausch erhöhen?
Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 18 wird verwiesen.
21. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um auch
Jugendlichen aus finanziell schlechter gestellten und bildungsfernen
Familien die Teilnahme an internationalen Austauschprogrammen zu
ermöglichen?
Seit 2007 unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Jugendmobilität für arbeitsmarktferne junge Menschen mit besonderem
Unterstützungsbedarf im Rahmen der beiden ESF-Bundesprogramme (Europäischer
Sozialfonds für Deutschland) „IdA – Integration durch Austausch“ (2007-2013)
sowie der „ESF Integrationsrichtlinie Bund“, Handlungsschwerpunkt IdA (2014-
2020). Kernpunkt des IdA-Ansatzes ist ein begleitetes mehrmonatiges
Auslandspraktikum in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Dieser ist eingebunden in
einen Projektzyklus mit intensiver Vor- und Nachbereitungsphase für die
Teilnehmenden. Mit dem IdA-Programm 2007-2013 wurden ungefähr 13 000 junge
Menschen erreicht. Über 60 Prozent von ihnen waren sechs Monate nach
Abschluss der Maßnahme in die Schule, Ausbildung oder
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert.
Hinsichtlich der Berufskompetenz scheinen besonders die niedrigen
Schulbildungsgruppen (Hauptschule oder ohne Schulabschluss) zu profitieren. IdA
verhilft schwächeren jungen Menschen, in einer entscheidenden Entwicklungsphase
den Einstieg in Ausbildung zu finden.
Anders als in der letzten ESF-Förderperiode wird IdA in der jetzigen
Förderperiode im Rahmen eines koordinierten Aufrufs auf europäischer Ebene und damit
zeitgleich mit korrespondierenden Mobilitätsprogrammen anderer EU-
Mitgliedstaaten durchgeführt. Das ermöglicht den Projekten Teilnehmer sowohl zu
entsenden als auch zu empfangen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
22. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Beteiligung von Jugendlichen
mit Behinderung am internationalen Jugend- und Schüleraustausch zu
erhöhen?
In den letzten Jahren haben Jugendliche, Verbände und Träger damit begonnen,
Ansätze für die Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderungen sowie eine
inklusivere Gestaltung der internationalen Jugendarbeit zu entwickeln. Diese
vielfältigen Erfahrungen werden von IJAB in dem vom BMFSFJ geförderten Projekt
„VISION:INKLUSION“ systematisiert, durch internationale Impulse ergänzt
und zu einer Inklusionsstrategie weiterentwickelt. Die Projektziele orientieren
sich an den Dimensionen des Index für Inklusion.
Über regelmäßige Fachveranstaltungen, die Webseite
www.vision-inklusion.de
und Social Media-Kanäle werden Kommunikations- und
Informationsmöglichkeiten untereinander, aber auch mit Öffentlichkeit, Behindertenverbänden und
Wissenschaft gefördert sowie die Sichtbarkeit erhöht.
Mit konkreten Förderungsmaßnahmen ist es dem BMZ gelungen, entsprechend
des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
(Laufzeit 2013 bis 2015) die Anzahl der Teilnehmenden mit Behinderung in den von
Engagement Global koordinierten Förderprogrammen kontinuierlich zu erhöhen.
Insbesondere im weltwärts-Programm wurde durch die Förderung eines
zivilgesellschaftlichen Trägers als Kompetenzzentrum für Inklusion, eine Erhöhung der
Teilnehmenden mit Behinderung von einer Person im Jahr 2012 auf über 20
Personen im Jahr 2016 erreicht. Zudem fördert das BMZ Öffentlichkeitsarbeit
der zivilgesellschaftlichen Träger mit einem inklusiven Charakter, darunter
Flyer/Poster in leichter Sprache, angepasste Inhalte auf barrierefreien Webseiten,
Print-, Radio- und Onlinebeiträge.
23. Stellt die Bundesregierung sicher, dass im Falle einer Teilnahme von
Jugendlichen aus finanziell benachteiligten und von staatlichen
Transferleistungen abhängigen Familien, die entsprechenden Sozialleistungen für diese
Jugendlichen gegenüber der Familie weiterhin erbracht werden?
Transferleistungen werden durch die Jobcenter während des Auslandsaufenthalts
weitergewährt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
24. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, das
zivilgesellschaftliche Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
der internationalen Jugendarbeit zu fördern?
25. Was plant die Bundesregierung, um das Engagement der gemeinnützigen
Träger der internationalen Jugendarbeit in Zukunft zusätzlich zu fördern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 und 25 gemeinsam
beantwortet.
Den bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen wird durch die
Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ermöglicht, Aufgaben
vor allem im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der
regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und
Handlungsfähigkeit auf Bundesebene, der Vernetzung, der Umsetzung fachlicher Standards
und der fachpolitischen Interessenvertretung auf Bundesebene zu übernehmen.
Aus dem KJP sowie durch die Jugendwerke werden Fachkräftemaßnahmen zur
Qualifizierung von im Jugendaustausch Tätigen gefördert.
Darüber hinaus stellen auch zukünftig Bundesmodellprojekte und -programme
zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit sowie
Forschungsvorhaben wichtige Instrumente dar. Durch die Implementierung eines
Innovationsfonds werden verstärkt bedarfsgerechte und anlassbezogene Anregungen zur
Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit gegeben.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden die im
Programmbereich C (Förderung zur Strukturentwicklung bundesweiter Träger)
geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auch in der internationalen Arbeit im
Bereich Demokratieförderung / Radikalisierungsprävention gefördert. Träger wie
die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus haben in diesem Kontext bereits
Maßnahmen mit internationalen Partnern in Form eines Fachkräfteaustauschs
organisiert. Darüber hinaus wird mit dem Projekt „Living Diversity in Germany and
Israel“ der Fachkräfteaustausch in der Demokratiearbeit mit Israel unterstützt.
Als Nachweis für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit fördert die
Bundesregierung über die Finanzierung des Deutschen Bundesjugendrings die
Organisation, Weiterentwicklung und fachliche Begleitung der Jugendleiter/in-
Card (Juleica). Die Juleica ist ein Ausweis, der in Deutschland jeweils gemeinsam
vom jeweiligen freien Träger (zum Beispiel Jugendverbände) und dem jeweils
zuständigen öffentlichen Träger (zum Beispiel Jugendamt) für ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit auf Antrag ausgestellt
werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere die
Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung nach bundesweit einheitlichen
Mindeststandards, erfüllt sind. Die Karte dokumentiert das ehrenamtliche
Engagement und die vorliegende Qualifikation und dient darüber hinaus zur Legitimation
gegenüber den Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmenden
sowie gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Sie gilt kraft
Vereinbarung der Jugendministerinnen und Jugendminister in allen Bundesländern.
In der deutsch-französischen Jugendarbeit wird von einigen Trägern eine
Ausbildung angeboten, die gleichzeitig zur Erlangung der Juleica und des französischen
Pendants BAFA dient. Ähnliches wird gegenwärtig in anderen bilateralen
Kooperationen geprüft.
Ferner wurde über IJAB das Instrument „Förder-Assessment-Centers für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internationalen Jugendarbeit (FAIJU)“ entwickelt
und den Trägern der internationalen Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. FAIJU
konzentriert sich auf diejenigen Fachkräfte, die für Personal- und
Projektmanagement verantwortlich zeichnen. Es macht Schlüsselkompetenzen bei
Mitarbeitenden sichtbar und zeigt eventuelle Defizite in diesem Bereich auf. Dadurch können
Personalentwicklungsmaßnahmen gezielt und inhaltlich fundiert geplant und
durchgeführt werden. Förder-Assessment-Center tragen damit wesentlich zur
Stärkung ehrenamtlichen Engagements und zum Fortbestehen der Arbeit des
Trägers bei.
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit öffentlichen Mitteln
geförderte, internationale Austauschprogramme den entsprechenden
Bildungsanspruch verfolgen?
Welche Qualitätschecks werden für die Absicherung einer inhaltlich und
pädagogisch wertvollen Ausrichtung für öffentlich geförderte Programme des
internationalen Jugend- und Schüleraustauschs sowie der internationalen
Jugendarbeit angewendet?
Träger, die Bundesmittel in Anspruch nehmen wollen, müssen ein sogenanntes
Trägerkonzept erarbeiten. Hieraus lassen sich Aussagen zur Qualität der
internationalen Jugendarbeit eines Trägers ableiten, etwa wie Verbandsziele gesteckt,
gesichert und nachgehalten werden. Aus dem KJP wird zudem seit 2004 über
IJAB die Entwicklung von Bausteinen zur Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung in der internationalen Jugendarbeit gefördert.
Der gemeinsam mit den Trägern der internationalen Jugendarbeit entwickelte
Kriterienkatalog „Qualitätskriterien internationale Begegnungen“ weist ein
allgemein verbindliches Qualitätsverständnis aus, worauf sich die Träger der
Maßnahmen verpflichten.
Als weiteres Instrument der Qualitätsentwicklung und Anerkennung non-
formaler Bildung im Arbeitsfeld der internationalen Jugendarbeit wurden die
„Nachweise International“ (
www.nachweise-international.de) entwickelt. Die
Nachweise dokumentieren die Teilnahme, das Engagement sowie die gezeigten
Kompetenzen von Jugendlichen in internationalen Begegnungsprojekten. Da für jede
Maßnahme ein jeweils spezifisches Anforderungsprofil erstellt werden muss,
wird auf diese Weise die Qualität einer internationalen Begegnung gesichert.
Die Evaluation durchgeführter Maßnahmen ist ein weiterer Baustein der
Qualitätssicherung. Mit dem vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW), dem
Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) und der Bundesvereinigung Kulturelle
Kinder-/Jugendbildung (bkj) entwickelten Instrument „Evaluation Internationaler
Jugendbegegnungen“ (
www.eijb.eu) steht seit 2008 ein mit wissenschaftlich
geprüften Fragebögen ausgestattetes Verfahren zur Verfügung. IJAB wird Ende
2016 hierfür eine Online-Plattform (
www.i-eval.eu) zur Verfügung stellen, die
neue Möglichkeiten der einfachen Bedienung und Auswertung schafft, um einen
höheren Grad der Verbreitung zu erreichen und die Qualität der Maßnahmen zu
erhöhen. IJAB stellt dafür entsprechende Beratungs- und
Qualifizierungsangebote zur Verfügung.
Mit der 2015 erschienen Publikation „Qualität in Formaten der internationalen
Jugendarbeit“ wird ein Überblick über die wichtigsten Formate der
internationalen Jugendarbeit und wesentliche Merkmale, die das jeweilige Format
kennzeichnen, gegeben. Die Handreichung stellt Bezüge zu bestehenden
Qualitätsinstrumenten her und charakterisiert sie im Überblick. Die Übersicht berücksichtigt die
wesentlichen Jugendprogramme auf europäischer und nationaler Ebene und gibt
Hinweise zur Förderung internationaler Aktivitäten.
Über die Auswahlkriterien und Fördermaßnahmen der verschiedenen
Förderprogramme stellt das BMZ die Einhaltung inhaltlich pädagogischer
Qualitätsansprüche an den entwicklungspolitischen Schüleraustausch, Studienpraktika und den
Freiwilligendienst zwischen Deutschland und Ländern des Globalen Südens
sicher. Dazu gehören auch verbindliche Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung
des Austausches, die regelmäßige und bedarfsorientierte Qualifizierung von
Trainerinnen und Trainern und Nichtregierungsorganisationen (NRO), die die
Austausche begleiten, sowie regelmäßige Evaluationen unter Einbezug von
Nichtregierungsorganisationen und ehemals Geförderten (Alumni).
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ISSN 0722-8333]