Rechte Gefahr in Deutschland
der Abgeordneten Irene Mihalic, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Verfassungsschutzbericht 2015 konstatiert völlig zutreffend, dass es im Jahr 2015 einen „enormen Anstieg rechtsextremistischer Gewalt“ gegeben habe. Die Zahl rechtsextremistischer Anschläge habe sich gegenüber dem Vorjahr verfünffacht, die rechtsextremistische Szene verzeichne wieder Zulauf. Der Verfassungsschutzbericht präsentiert als Beleg dieses Befundes einige Zahlen zum Personenpotential, rechtsextremistischen Veranstaltungen und Mitgliederbewegungen rechtsextremistischer Parteien, alles jeweils im Vergleich zu den beiden Vorjahren. Nicht berücksichtigt sind sozialwissenschaftliche oder kriminologische Analysen, die ein tieferes Verständnis des Phänomenbereichs Rechtsextremismus ermöglichen würden. Politik und Gesellschaft benötigen eine solche Analyse dringend, um Radikalisierungsverläufe im rechten Spektrum besser zu verstehen.
Auf dieser Basis können präventiv Maßnahmen entwickelt werden, um diesen Tendenzen zu begegnen. Dabei geht es vor allem darum, auch rechtsideologische Bewegungen stärker in den Blick zu nehmen, die im Vorfeld gewaltorientierter Personen und/oder Gruppierungen agieren. Außerdem bedarf es einer regelmäßigen qualitativen und quantitativen Analyse der Internetaktivitäten im Bereich der rechten Szene. Nur auf Grundlage solcher Daten ist es möglich, ideologieprägende bzw. -verfestigende Merkmale auszumachen, regionale Schwerpunkte zu bestimmen und valide Gefahreneinschätzungen vorzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Straftaten wurden seit Beginn des Jahres 2016 in folgenden Datenfeldern des sog. Themenfeldkatalogs Politisch motivierte Kriminalität (PMK) registriert a) zum PMK-Oberbegriff „Ausländer-/Asylthematik“; b) zum PMK-Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ bzw. c) zum PMK-Unterthema „Unterbringung von Asylbewerbern“ (bitte jeweils nach dem PMK-Themenfeldkriterium, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedensbruch, einschließlich ggf. des Versuchs entsprechender Taten aufschlüsseln)?
Wie viele Straftaten wurden seit Beginn des Jahres 2016 im Themenfeldkatalog PMK innerhalb des PMK-Oberthemas ,,Ausländer-/Asylthematik“ registriert a) zum PMK-Unterthema ,,gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“; b) zum PMK-Unterthema ,,gegen Hilfsorganisationen, ehrenamtliche/ freiwillige Helfer“ bzw. c) zum PMK-Unterthema wie viele Straftaten erfolgten ,,zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen“ (bitte jeweils nach dem PMK-Unterthemen, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedensbruch, einschließlich ggf. des Versuchs entsprechender Taten aufschlüsseln)?
Wie viele Straftaten hat die Polizei seit Beginn des Jahres 2016 im Themenfeldkatalog PMK innerhalb des PMK-Oberbegriffs ,,Konfrontation/ Politische Einstellung“ registriert a) zum PMK-Unterthema ,,gegen Amts-/Mandatsträger“; b) zum PMK-Unterthema ,,gegen Medien“; c) zum PMK-Unterthema „gegen Religionsgemeinschaften“; d) zum PMK-Unterthema „gegen Polizei“ (bitte jeweils nach dem PMK-Unterthemenkriterium, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK- Ausländer und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedensbruch, Propaganda, Nötigung/Bedrohung, Beleidigung, einschließlich ggf. des Versuchs entsprechender Taten aufschlüsseln)?
Wie viele Straftaten wurden seit Beginn des Jahres 2016 im Themenfeldkatalog PMK innerhalb des PMK-Oberthemas ,,Innen- und Sicherheitspolitik“ registriert a) zum PMK-Unterthema ,,Parteiveranstaltungen“; b) zum PMK-Unterthema ,,Parteieinrichtungen/-repräsentanten“ (bitte jeweils nach den PMK-Unterthemen, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedensbruch, Meinungsäußerungsdelikte, einschließlich ggf. des Versuchs entsprechender Taten aufschlüsseln)?
Wie definiert die Bundesregierung den im Verfassungsschutzbericht eingeführten Begriff „asylkritisch“ (vgl. auf Seite 69 oben); und wie grenzt sie ihn hinsichtlich der Motivation von Begriffen wie „fremdenfeindlich“ oder „rassistisch“ ab und gibt es bundesweite bzw. in einzelnen Bundesländern Handlungsanleitungen, nach denen die ermittelnden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten diese Unterscheidung vornehmen sollte, und wenn nein, wie soll die Polizei diese Differenzierung dann in der Praxis vornehmen?
Werden Straftaten, bei denen eine „asylkritische“ Motivation zu Grunde gelegt wird, als PMK-Delikte erfasst, und wenn ja, innerhalb welcher Oberbegriffe bzw. Unterthemen des Themenfeldkatalogs-PMK (wie z. B. „Ausländer-/Asylthematik“; „gegen Asylunterkünfte“ bzw. „Unterbringung von Asylbewerber“)?
a) Wenn ja, wie viele „asylkritisch“ motivierte Straftaten wurden in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen des Definitionssystems PMK durch die Polizei erfasst bzw. durch den Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuft (bitte nach Jahren, nach Deliktsart sowie nach den vier PMK-Phänomenbereichen: PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern wurden durch den Beschluss der Innenministerkonferenz im Juni 2016 (TOP 21) im Hinblick auf die in den Fragen 1 bis 6 genannten PMK-Kriterien welche inhaltlichen oder systematischen Änderungen vorgenommen?
Inwieweit zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der Studie „Die enthemmte Mitte“, die konstatiert, „dass es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den verschiedenen Dimensionen des Rechtsextremismus und der Zustimmung zu den Zielen von Pegida gibt“ (Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. Brähler/Decker/ Kiess, 2016, S. 139)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Autoren der in Frage 8 genannten Mitte-Studie, dass „die Befürwortung von Pegida auf Grundlage islamfeindlicher und rechtsextremer Einstellungsmuster entsteht, die als demokratiegefährdend eingeschätzt werden müssen“ (ebd., S. 151)?
Hält die Bundesregierung den signifikanten Befund zur Gewaltbefürwortung der in Frage 8 genannten Studie (Zitat: Je stärker Pegida befürwortet wird, desto stärker ist auch die Zustimmung zur Anwendung von Gewalt“, ebd., S. 150) für verfassungsschutzrelevant, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den pegidanahen Zusammenschluss „Volksgemeinschaft – Projekt für Freiheit und Identität“, auf dessen Internetpräsenz propagiert wird: „Auch, wenn es ungewohnt klingen mag: Aber Rassismus ist gut. Es gewährleistet, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft auch unterschiedlich bleiben können!“ (Internationale Wochen gegen Rassismus 2015, www.provg. info/internationale-wochen-gegen-rassismus-2015/; Stand: 4. August 2016)?
Wie groß ist die Zahl der Rechtsextremisten, die die Bundesregierung aktuell als Gefährder einstuft?
Wie viele aktuelle potentielle rechtsterroristische Bestrebungen/ Gruppierungen (neben den im Verfassungsschutzbericht aufgeführten) sind zurzeit im Blick des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und wie ist das Personenpotential einzuschätzen?
Welche „formlosen Gruppierungen ohne feste Organisationsstruktur“ die laut Verfassungsschutzbericht (S. 44) ein wesentlicher Faktor beim Anstieg des rechtsextremen Personenpotentials sind, hat die Bundesregierung ausgemacht, und wie lässt sich das Wesen dieser Gruppierungen beschreiben (bitte Beispiele nennen)?
Wie viele Internetwebseiten bzw. -portale rechtsextremer Gruppierungen oder Einzelpersonen beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig?
a) Wurden die Ergebnisse dieser Beobachtung analytisch ausgewertet, und wenn ja, was sind die Ergebnisse der Analyse?
b) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie sich die Anzahl der rechtsextremen Portale sowie die Zugriffe und Sympathiebekundungen in den letzten Jahren verändert hat?
Wie viele Fanzines rechtsextremer Gruppierungen oder Einzelpersonen beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig?
a) Wurden die Ergebnisse dieser Beobachtung analytisch ausgewertet, und wenn ja, was sind die Ergebnisse der Analyse?
b) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie sich die Anzahl der rechtsextremen Fanzines sowie deren Auflage sich in den letzten Jahren verändert haben?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass innerhalb der letzten Monate oder Jahre eine Radikalisierung der „Identitären Bewegung (IB)“ stattgefunden hat?
a) Gibt es eine bundesweite Koordination? Wenn ja, wie sieht diese aus?
b) Gibt es Anhängerinnen und Anhänger der IB, die nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund ihrer Persönlichkeit und/oder ihrer Kontakte steuernden Einfluss auf eine Partei haben oder haben könnten?
c) Inwiefern bestehen Kontakte zu Mitgliedern der AfD? Wenn ja, in welcher Form?
d) Gibt es Anhängerinnen und Anhänger des Identitären Bewegung Deutschland e. V., die Mitglieder in rechtsradikalen Parteien (u. a. DIE RECHTE, DRITTER WEG, NPD) sind? Wenn ja, wie viele Personen und in welchen Parteien?
e) Inwiefern bestehen Kontakte von Mitgliedern der IB zu Anhängerinnen und Anhängern der Reichsbürgerbewegung, und gibt es ideologische Überschneidungen?
f) Inwiefern bestehen Kontakte von Mitgliedern der IB zu Burschenschaften und studentischen Verbindungen? Wenn ja, in welcher Form?
g) Inwiefern ist die Bundesregierung über vergangene und für die Zukunft geplante Aktivitäten und Treffen der IB informiert? Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der IB haben an vergangenen Veranstaltungen teilgenommen?
h) Liegen der Bundesregierung Informationen über rassistische, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Äußerungen durch Mitglieder der IB vor? Wenn ja, welche, in welcher Form, wann, und von wem?
i) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass die IB durch andere Mittel als einen persönlichen Kontakt Einfluss auf politische Bewegungen und/oder Parteien haben könnte?
j) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Agitations- und Argumentationsmuster, die von der IB entwickelt werden, von anderen Bewegungen und/oder Parteien übernommen werden?
Gibt es einen Zusammenhang zwischen Bundesländern, in denen die AfD stark vertreten ist, und Bundesländern, in denen die IB viele Mitglieder hat?
Inwiefern ist die Bundesregierung informiert, ob Mitglieder der IB sich im gewalttätigen Spektrum bewegen oder in ihrer Vergangenheit bewegt haben?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Werbestrategien und Vermarktungskampagnen der IB?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer Anwerbung Jugendlicher und junger Menschen durch die IB ein, und inwiefern ist eine Radikalisierung angeworbener Jugendlicher zu erwarten?
Hat sich die Haltung der Bundesregierung zur so genannten Reichsbürgerbewegung (im Folgenden in Anführungszeichen) im Vergleich zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/6166 hinsichtlich einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz gemäß § 3 Absatz 1 und 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geändert auch mit Blick darauf, dass die „Reichsbürger“ vielen gewaltbereiten Neonazis einen ideologischen Überbau für ihre Aktivitäten bieten, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahr bei Durchsuchungen von Gruppierungen oder Einzelpersonen gefunden, die sich der „Reichsbürgerbewegung“ zuordnen lassen?
Welche Gruppierungen oder Einzelpersonen der „Reichsbürgerbewegung“ sind der Bundesregierung aktuell bekannt, und wie viele Mitglieder/Aktive tragen diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung in der Reichsbürgerideologie einen Nährboden für gewaltbereite Rechtsextremisten unter anderem mit Blick darauf, dass dadurch Gewalt gegen die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland legitimiert wird?
Sind der Bundesregierung gewaltbereite Rechtsextremisten bekannt, die ihr Gedankengut erkennbar auf die Ideologie der Reichsbürger stützen, und wenn ja, wie viele?
Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor, die das Ergebnis der o. g. Mitte-Studie bestätigen, dass Rechtsextreme in der AfD eine politische Heimat gefunden haben (Zitat: „Die von Personen mit rechtsextremen Einstellungen eindeutig präferierte Partei ist die AfD“, ebd., S. 40), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, insbesondere auch hinsichtlich der jüngsten Wahlerfolge und Mandatsgewinne der AfD?