Abwicklung der Zentralbibliothek Medizin
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften (ZB MED) bietet überregional Fachinformationen für den Bereich Lebenswissenschaften. „In den Ernährungs- und Umweltwissenschaften bestehe in der Bundesrepublik kein in Art und Umfang vergleichbares Angebot“ (Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur ZB MED vom 17. März 2016). Sie nimmt damit einen zentralen Platz in der wissenschaftlichen Infrastruktur ein. Das Angebot der ZB MED wird von Forscherinnen und Forschern, Studierenden sowie Praktikerinnen und Praktikern wie bspw. Ärztinnen und Ärzten bundesweit genutzt.
Im Juni 2015 wurde eine Evaluation der ZB MED durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft durchgeführt. Im März dieses Jahres teilte die Leibniz-Gemeinschaft mit: „Angesichts der kritischen Gesamtsituation empfiehlt der Senat Bund und Ländern, die gemeinsame Förderung der ZB MED zu beenden“ (Pressemitteilung der Leibniz-Gemeinschaft vom 18. März 2016). Jedoch empfiehlt der Senat, bei Schließung der ZB MED „die Bestände zu erhalten und auch weiterhin öffentlich zugänglich zu halten“.
Es haben sich sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) sowie der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Prof. Jürgen Windeler, für den Erhalt der ZB MED ausgesprochen (vgl. ÄrzteZeitung vom 28. April 2016). Eine Schließung der ZB MED wird aus Sicht des IQWiG-Leiters sowohl die Arbeit seines Instituts als auch die von vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefährden. Die Fraktion DIE LINKE. reichte bereits im Mai 2016 eine Kleine Anfrage zur Debatte um die ZB MED ein (Bundestagsdrucksache 18/8520). Auf diese Kleine Anfrage blieb die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller einige Antworten schuldig, z. T. mit Verweis auf den noch nicht getroffenen Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK).
Am 24. Juni 2016 wurde auf der GWK von Bundes- und Landesregierungen beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2016 die Bund-Länder-Förderung beendet wird. Das bedeutet auch den Austritt aus der Leibniz-Gemeinschaft. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF NRW) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wollen sich trotzdem gemeinsam bemühen, den Erhalt der überregionalen Informationsversorgung in den Lebenswissenschaften sicherzustellen.
Angesichts der Tatsache, dass bundesweit keine andere Einrichtung in dem Maße über die spezifische Fachliteratur verfügt, die die ZB MED bieten kann, und dem Umstand, dass derzeit weitere medizinische Informationsdienste (z. B. das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information) geschlossen werden, stellt sich die Frage, ob eine Schließung im gesellschaftlichen Interesse liegt. Der Zugang zu medizinischem Wissen in Deutschland erscheint bedroht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in der GWK die Annahme der Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft unterstützt, die Förderung für die ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen (bitte begründen)?
Welche Umstände und Entwicklungen in der ZB MED sieht die Bundesregierung als ausschlaggebend für ihre Entscheidung an, die Förderung der ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen?
Würde ein Wegfall des Angebots der ZB MED zu einem Mehraufwand im Bereich der Ressortforschung führen (bitte begründen)?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext die Entscheidung, die Förderung der ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen?
Wie kann unter den Bedingungen der GKW-Entscheidung zur Schließung der ZB MED die von der Bundesregierung gewünschte Transformation der ZB MED zu einem „modernen Fachinformationszentrum“ wie auch „die Wiederaufnahme in die Leibnitz-Gemeinschaft“ (vgl. die Antworten zu den Fragen 4 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/8695) gelingen, und welche Maßnahmen dazu werden ergriffen?
Sind aus Sicht der Bundesregierung Befürchtungen berechtigt, dass bestimmte Zeitschriften im Bestand der ZB MED, die in Deutschland außer von dieser von keiner Hochschule in öffentlicher Trägerschaft, Ressortforschungseinrichtung bzw. Forschungseinrichtung bzw. Forschungsorganisation, deren Grundfinanzierung maßgeblich von Bund und Ländern getragen wird, abonniert werden, künftig nicht mehr verfügbar sind?
Sieht die Bundesregierung langfristig eine Verschlechterung der Informationsversorgung in den Bereichen Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften in Deutschland, sollte die ZB MED ab 2019 nicht mehr im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft weiter von Bund und Ländern gefördert werden (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Senats, die Bestände der ZB MED zu erhalten sowie öffentlich zugänglich zu halten?
Wenn, ja, wie soll dies ab 2019 geschehen?
Mit wem wurde diesbezüglich bisher gesprochen?
Ist dies aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt langfristig gesichert (bitte begründen)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass ein Zugang zu den ausschließlich von der ZB MED bezogenen Zeitschriften auch über das Jahr 2019 hinaus gesichert ist?
Werden die vorhandenen Zeitschriftenbestände der ZB MED archiviert und öffentlich zugänglich gehalten?
Ist dies aus Sicht der Bundesregierung auch über das Jahr 2019 hinaus gesichert?
Ist der Bundesregierung bekannt, von wem nach 2019 die Bestände und Datenbanken der ZB MED verwaltet werden?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Rahmen eine Weiterentwicklung des Angebots der ZB MED geplant?
Wenn ja, wie soll dies erfolgen?
Sieht die Bundesregierung die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmittel als ausreichend an (bitte begründen)?