[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10003
18. Wahlperiode 18.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9883 –
Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zum Programm Step Up! und Stand
weiterer Programme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) hat die
Bundesregierung unter dem Namen Step Up! eine wettbewerbliche Ausschreibung
für Unternehmen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen eingeführt.
Das Programm Step Up! bildet mit einer prognostizierten Einsparung von 26
bis 51,5 Petajoule bis 2020 eine der zentralen Säulen des NAPE und soll einen
relevanten Anteil zur Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Energie-
Effizienz-Richtlinie beitragen. Am 1. September 2016 ging nach einer
eineinhalbjährigen Vorbereitung die erste Ausschreibungsrunde zu Ende.
Neben Step Up! hat die Bundesregierung mit dem NAPE eine Reihe weiterer
Maßnahmen umgesetzt. Dabei ergab sich in mehreren Fällen eine Verzögerung
des anvisierten Starts der Maßnahmen. Die steuerliche Förderung der
energetischen Gebäudesanierung scheiterte am Widerstand des bayrischen
Ministerpräsidenten Horst Seehofer (vgl.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/
energetischesanierung-koalition-stoppt-steuerbonus-fuer-waermedaemmer-1.2368404). Vor
diesem Hintergrund bleibt offen, ob die Bundesregierung die im NAPE
prognostizierten Einsparungen erreichen kann.
1. Wie viele Anträge wurden in der ersten Ausschreibungsrunde zu Step Up!
gestellt, und welche Akteursgruppen haben sich beteiligt (bitte nach
Akteursgruppen und nach offenen und geschlossenen Ausschreibungen
aufschlüsseln)?
In der ersten Ausschreibungsrunde (1. Juni 2016 bis 31. August 2016) wurden
insgesamt 18 Anträge gestellt. Davon wurden 17 Förderanträge in der
Antragskategorie „offene Ausschreibung“ und einer in der Antragskategorie „geschlossene
Ausschreibung“ gestellt.
In der offenen Ausschreibung wurden sieben Anträge für Einzelprojekte von
Unternehmen aus den Branchen Chemie-, Kunststoff-, Baustoff-, Erdgas- und
Mineralöl-Industrie sowie dem Dienstleistungssektor eingereicht. Zudem wurden
zehn Sammelprojekte für die Zielgruppe Privathaushalte von Stadtwerken (acht
Projektanträge) und einem Handels- und Dienstleistungsunternehmen im
Energiesparbereich (zwei Projektanträge) gestellt.
Im Rahmen der geschlossenen Ausschreibung wurde ein Einzelprojekt-Antrag
aus der Branche Gesundheitswirtschaft gestellt.
2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine möglichst große Bandbreite
an Akteuren zur Teilnahme zu aktivieren – sowohl kommunikativ als auch
bei der Ausgestaltung des Programms?
STEP up! wird sowohl im Rahmen der großangelegten Kampagne des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Deutschland macht´s
effizient“ beworben als auch durch weitere gezielte Aktivitäten. Hierzu zählen unter
anderem die Einrichtung einer eigenen Programm-Webseite als zentrale
Anlaufstelle für alle Informationen und Fragen zu STEP up!, die Erstellung eines
Informationsflyers zum Programm sowie ein Beratungsangebot (Telefon, E-Mail) für
Interessenten. Die spezifischen Kommunikationsmaßnahmen zu STEP up!
werden vom Projektträger VDI/VDE-IT durchgeführt, der mit der
Programmumsetzung beauftragt wurde.
Zur weiteren Bekanntmachung und Motivierung von Antragstellern wird das
Förderprogramm zudem in verschiedenen Veranstaltungsformaten wie z. B.
Fachtagungen und Messen vorgestellt und beworben. Ergänzend werden verstärkt
Workshops und Informationsveranstaltungen durchgeführt, um in
Zusammenarbeit mit Verbänden sowie den Industrie- und Handelskammern insbesondere
Multiplikatoren zu erreichen und somit Informationen zum Programm in die
Breite zu tragen. Interessierte Industrie-, Umwelt- und Verbraucherverbände
wurden im Rahmen der AG Ausschreibung frühzeitig auch in die Entwicklung von
Kommunikationsmaßnahmen einbezogen.
Für die zweite geschlossene Ausschreibung soll die Zielgruppe Contractoren
gezielt über Informationsveranstaltungen angesprochen werden. Darüber hinaus
werden auf der Webseite zukünftig bereits vorab die Themen der nächsten
geschlossenen Ausschreibungen angekündigt, um den Zielgruppen Planungszeit für
förderfähige Effizienzmaßnahmen zu geben.
3. Werden die Erfahrungen aus der ersten Ausschreibungsrunde zu
Anpassungen des Programms in der zweiten oder weiteren Runden führen?
Wenn ja, zu welchen?
Die Erfahrungen aus der ersten Ausschreibungsrunde haben insbesondere einen
erhöhten Informations- und Erklärungsbedarf zum Programm und zur
Antragstellung deutlich gemacht. Dies wurde bei der Überarbeitung der Merkblätter für die
zweite Ausschreibungsrunde sowie bei der Planung von Veranstaltungen (siehe
Antwort zu Frage 2) berücksichtigt. Dieser Prozess wird kontinuierlich
fortgeführt.
Trotz des im Vorfeld geäußerten großen Interesses seitens der
Energiedienstleistungsbranche wurden in der ersten Ausschreibungsrunde keine Projektanträge
von Contractoren eingereicht. Um das große Effizienzpotential von Contracting
besser zu adressieren, fokussiert die geschlossene Ausschreibung der zweiten
Wettbewerbsrunde die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen von
Contracting. Die Festlegung der Eckpunkte erfolgte wie bereits bei der ersten
Ausschreibungsrunde unter enger Einbeziehung der relevanten Stakeholder. Die
daraus gesammelten Erfahrungen werden jeweils in die weitere Ausgestaltung
der offenen Ausschreibungen einfließen. Dadurch kann ein kontinuierlicher
Verbesserungsprozess sichergestellt werden.
4. An wen erfolgten Zuschläge, und wie hoch sind die Volumina je
Antragsteller?
In der ersten Ausschreibungsrunde wurden von den 18 antragstellenden
Unternehmen insgesamt rund 9,5 Mio. Euro Fördermittel beantragt. Die Anträge
befinden sich derzeit noch in der fachlichen Prüfung und wurden noch nicht
beschieden. Die eingereichten Anträge beginnen bei einem Fördervolumen von
30 000 Euro und reichen bei Sammelprojekten bis zur möglichen
Förderhöchstgrenze von 1 Mio. Euro.
5. Wie hoch waren das jeweils erste und das letzte bezuschlagte Angebot in
Förderhöhe pro eingesparter Kilowattstunde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die
Nichtbeteiligung einzelner Akteursgruppen, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?
STEP up! ist ein grundsätzlich technologie- und sektorübergreifendes sowie
akteursoffenes Förderprogramm. In die Entwicklung des Programms wurden alle
relevanten Stakeholder miteinbezogen (vgl. Antwort zu Frage 2). Gründe für die
im Hinblick auf die Antragszahl zurückhaltende Beteiligung an der ersten
Ausschreibungsrunde sind im Wesentlichen die Neuheit des Verfahrens und der noch
zu geringe Bekanntheitsgrad des Programms. Bei den wettbewerblichen
Ausschreibungen handelt es sich um ein in Deutschland neues, anspruchsvolles
Förderkonzept, mit dem die Unternehmen bisher noch keine Erfahrungen gemacht
haben. Bei den STEP up!-Projekten handelt es sich zumeist um größere komplexe
Maßnahmen mit hohen investiven Kosten. Daher stellte die relativ kurze
Einreichungsfrist von drei Monaten in Verbindung mit der fehlenden Vorlaufzeit in der
ersten Ausschreibungsrunde eine weitere Herausforderung für die Antragstellung
dar.
Basierend auf den Projekten der ersten Ausschreibungsrunde sollen Best-
Practice-Beispiele erstellt werden, die zusammen mit einem ausgeweiteten
Informationsangebot zu STEP up! die Unternehmen bei der Erstellung von Projektanträgen
unterstützen sollen. Darüber hinaus sollen künftig die Themen der geschlossenen
Ausschreibungen deutlich im Voraus bekanntgegeben werden. Insoweit wird
auch auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eine weitere Hürde stellt die Begrenzung der Förderquote auf Grundlage der
EU-Beihilferegelung dar. Nach Artikel 38 AGVO bemisst sich die Fördersumme
an den Investitionsmehrkosten, die zu max. 30 Prozent gefördert werden dürfen.
Die Ermittlung der Mehrkosten für hocheffiziente Technologien ist für viele
Unternehmen in der Praxis jedoch schwer umzusetzen Diese Anforderung begrenzt
die Anzahl der Projekte, die sich aus Sicht der Unternehmen für eine Teilnahme
an den Ausschreibungen rechnen.
7. Wie hoch sind die voraussichtlich erzielten Einsparwirkungen bis 2020 aus
den umgesetzten Maßnahmen des NAPE unter Berücksichtigung teilweise
verspäteter Umsetzung, tatsächlicher Abrufzahlen von Fördermitteln, der
Umsetzung ordnungsrechtlicher Bestimmungen und Beteiligungen von
Unternehmen an weiteren Maßnahmen wie der Initiative
Energieeffizienznetzwerke (bitte detaillierte Darstellung nach Programm, Zielgröße,
Umsetzungsstand, Mittelabrufen, Teilnehmerzahlen, Zeitpunkt der Evaluation und
aktualisierten Wirkungsprojektionen)?
8. Wie passen die Einsparwirkungen zu den klimapolitischen Zielen der
Bundesregierung für das Jahr 2020 (bitte begründen), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz
(NAPE) hat die Bundesregierung die voraussichtlichen Einsparwirkungen bis
2020 quantifiziert und im NAPE veröffentlicht.
Die Maßnahmen des NAPE sollen insgesamt einen Beitrag in Höhe von 25 bis
30 Millionen Tonnen CO2-Äq. im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz
2020 erbringen.
Alle wesentlichen Maßnahmen des NAPE sind mittlerweile gestartet bzw.
umgesetzt. Eine Quantifizierung der Einsparwirkungen kann aber zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden, da sich viele Programme derzeit noch in
einer Anlaufphase befinden und Evaluierungen noch nicht vorliegen. Dies gilt
z. B. für die Förderprogramme im Bereich Abwärme, Heizungsoptimierung und
das Pilotprogramm Einsparzähler. Ein weiteres Beispiel ist die Initiative
Energieeffizienz-Netzwerke: bis Ende September 2016 wurden 90 Netzwerke gegründet.
Die Umsetzung konkreter Effizienzmaßnahmen steht jedoch erst am Ende eines
Arbeitszyklusses (Regeldauer zwei bis drei Jahre) der Netzwerkearbeit. Daher
wird das erste Monitoring für die Initiative im Jahr 2017 erfolgen, um eine
ausreichende Zahl von Netzwerken einbeziehen zu können, die die Phase der
Maßnahmenumsetzung erreicht haben.
Das BMWi plant eine Erhebung der quantitativen Effekte aller NAPE-
Maßnahmen in der ersten Jahreshälfte 2017.
Um die Wirkmächtigkeit und den Bekanntheitsgrad der Effizienzmaßnahmen und
Förderprogramme zu erhöhen, hat BMWi darüber hinaus ein breites
Informationsangebot entwickelt. Kernstück ist die Webseite
www.machts-effizient.de
sowie die Hotline unter Tel. 0800 0115 000 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz).
Hier finden private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und
Kommunen alle relevanten Informationen zum Thema Energieeffizienz und den
bestehenden Förderprogrammen.
Die Bundesregierung überprüft darüber hinaus die Wirkungen ihrer Maßnahmen
und Fortschritte bei der Umsetzung der Energiewende im jährlichen
Monitoringbericht „Energie der Zukunft“. In dem Bericht wird jährlich über die Entwicklung
des Energieverbrauchs und resultierende Einsparwirkungen berichtet.
Im Grünbuch Energieeffizienz werden aktuelle Fortschritte und verbleibender
Handlungsbedarf auf dem Weg zur Erreichung der Energieeffizienzziele
dargestellt und Optionen unterbreitet, wie und in welcher Form der in Deutschland
bereits breit ausgebaute Instrumentenmix weiter gestärkt werden könnte. Hierzu
führt das BMWi ein Konsultationsverfahren durch. Die Konsultation endet am
31. Oktober 2016. Die Ergebnisse werden in einem Auswertungsbericht
zusammengefasst.
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wurde, wie auch der NAPE, im Jahr
2014 von der Bundesregierung beschlossen. Mit den darin enthaltenen zentralen
politischen Maßnahmen soll ein Minderungsbeitrag in Höhe von 62 bis 78
Millionen Tonnen CO2-Äq. zur Schließung der nach den damaligen Projektionen
identifizierten Lücke zum Erreichen des Klimaziels im Jahr 2020 erbracht werden.
Beschlossen wurde auch, die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz in
einem kontinuierlichen Prozess bis 2020 zu begleiten. Hierzu erstellt das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen
jährlichen Klimaschutzbericht. Dieser beinhaltet nicht nur eine Darstellung des
aktuellen Stands der Umsetzung der mit dem Aktionsprogramm und dem NAPE
beschlossenen Maßnahmen, sondern gibt auch einen Ausblick auf die zu
erwartenden Minderungswirkungen bis zum Jahr 2020.
Aus dem Klimaschutzbericht des Jahres 2015 geht hervor, dass seinerzeit für
nahezu alle beschlossenen Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz die
Umsetzungsplanungen weit fortgeschritten waren und bereits einige Maßnahmen
vollständig umgesetzt wurden. Im Klimaschutzbericht 2015 noch nicht enthalten
war eine aktualisierte Schätzung der Treibhausgas-Minderungswirkungen für das
Jahr 2020. Diese ist gemäß Klimaschutzbericht 2015 für den Klimaschutzbericht
2016 vorgesehen.
Informationen zum aktuellen Stand zentraler Förderprogramme des BMWi sind:
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Insgesamt zeichnet sich für die im CO2-Gebäudesanierungsprogramm
aufgelegten KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren 2016 ein
erneuter Anstieg der Antragszahlen ab. So ergibt sich per 31. Juli 2016 ein
Förderplus der geförderten Wohneinheiten i. H. v. 20 Prozent; davon Sanierung
24 Prozent, Neubau 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Seit 2006 bis Ende Juli 2016 wurde die energieeffiziente Sanierung oder
Errichtung von über 4,4 Millionen Wohnungen gefördert. Der CO2-Ausstoß wird durch
die seit 2006 bis August 2016 geförderten Investitionen insgesamt um jährlich
rund 9 Millionen Tonnen reduziert (30-jähriger Nutzungszeitraum der
Maßnahmen). Zugleich sichern bzw. schaffen die Investitionen jährlich über 300 000
Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk. Das CO2-
Gebäudesanierungsprogramm ist damit ein Zugpferd der Energiewende.
Marktanreizprogramm zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
(MAP)
Am 1. April 2015 ist – wie im NAPE angekündigt – die jüngste Novelle des MAP
in Kraft getreten. Als Folge der Novelle sind die Antragszahlen bis Mai 2016 im
Vergleich zum Vorjahr deutlich um 16,5 Prozent gestiegen.
Im BAFA-Teil wurden in 2015 insgesamt rd. 38 200 Anlagen gefördert,
hauptsächlich Solarthermieanlagen, Biomassekessel und Wärmepumpen in bestehenden Ein-
und Zweifamilienhäusern. Hierbei stehen rd. 17 000 Solarkollektoranlagen an
erster Stelle, gefolgt von rd. 16 700 Biomasseheizungen, rd. 3 700
Wärmepumpen sowie weiteren Maßnahmen. In 2016 wurden bisher knapp 33 500
Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rd. 95 Mio. Euro gefördert (Stand 30. Juni
2016).
Der CO2-Ausstoß wird durch die im Bezugsjahr 2013 im MAP geförderten
Anlagen um rund 864 000 Tonnen jährlich vermindert (20-jährige
Nutzungsdauer der Heizung).
Förderung von Querschnittstechnologien (QST)
Mithilfe des QST-Programms sollen die in der Industrie bestehenden
Energieeffizienzpotentiale rasch erschlossen und die Einführung hocheffizienter
Technologien beschleunigt werden. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und
Erkenntnisse aus dem Vorläuferprogramm wurde das QST im Mai 2016 in
novellierter Form erneut aufgelegt. Nach der Neueinführung wurden bisher bereits
rd. 1 100 neue Förderanträge eingereicht.
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz
Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) ist eine
Gemeinschaftsinitiative von BMWi, BMUB, DIHK und ZdH. Sie soll Mittelstand
und Handwerk als Partner in die Energiewende einbinden und den Dialog
zwischen Politik und Handwerk weiter stärken. Die Unternehmen sollen durch eine
Optimierung von Informationen und Beratung sowie der Intensivierung von
Weiterbildung, Qualifizierung und Erfahrungsaustausch verstärkt mit dem Thema
Energieeffizienz vertraut gemacht werden.
Die bislang im Rahmen der MIE gesammelten Erfahrungen sind sehr positiv. So
wurden im Zeitraum 2014 bis 2015 u. a. ca. 6 500 Unternehmen kontaktiert und
37 Modellbetriebe für Schwerpunktbereiche des Handwerks, in den Gewerken
Kfz, Tischler, Fleischer, Textilreiniger, Friseure, Metall und Bäcker, aus einem
deutschlandweiten Pool ausgesucht, die ihre Erfahrungen an weitere
Unternehmen übertragen. Darüber hinaus wurden spezielle Anwenderclubs und Netzwerke
gebildet und sogenannten als besondere Erfolgsgeschichte, in 300 Unternehmen
Azubis zu Energie-Scouts qualifiziert. Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen
wurde eine Servicestelle mit einer eigenen Internetpräsenz geschaffen.
Einige wichtige neue Förderprogramme des BMWi sind kurzfristig angelaufen,
so z. B:
die Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher
Ausschreibungen „STEP up“ (Start am 1. Juni, erste Ausschreibungsrunde läuft
bis zum 31. August 2016) – vgl. Antworten zu Fragen 1 bis 6,
das Programm zur Abwärmevermeidung und -nutzung für gewerbliche
Unternehmen (Start 1. Mai 2016),
das Pilotprogramm Einsparzähler (Start 27. Mai 2016),
das Programm zur Heizungsoptimierung (Start 1. August 2016).
Für diese Programme sind, wie bereits ausgeführt, zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine validen Aussagen zur Inanspruchnahme möglich.
9. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über Einsparprogramme in
anderen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Ausgestaltung, Kosten und Nutzen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Programms Odyssee Mure eine
umfangreiche Untersuchung beauftragt und eine Datenbasis für unterschiedliche
Programme entwickelt, die auf folgender Webseite erreichbar ist:
www.measures-
odyssee-mure.eu/.
Deutschland gehört hier zu einem der Länder, das einen besonders breit
aufgestellten Instrumentenmix aufweist.
Darüber hinaus leisten EU-Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign
nominal die größten Beiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, in dem sie das
In-Verkehr-Bringen von energieverbrauchenden Produkten und die
entsprechende Energieverbrauchs-Kennzeichnung im europäischen Binnenmarkt
einheitlich regeln.
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Erfüllungsquote der Auditpflicht
für Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen) auf Grund der bisher
durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführten
Stichproben?
Eine zuverlässige Schätzung der Erfüllungsquote der Auditpflicht ist aufgrund
des vorgesehenen Stichprobenverfahrens nicht möglich. Im Rahmen der
Evaluierung der Energieauditpflicht soll jedoch u. a. die Erfüllungsquote ermittelt
werden.
11. Wie viele Stichproben wurden durchgeführt?
Laut der Gesetzesbegründung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und
andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) soll der Umfang der Stichprobe
20 Prozent der betroffenen Unternehmen innerhalb von vier Jahren betragen. Die
Stichprobenkontrollen durch das BAFA erfolgen sukzessive und wurden im
Januar 2016 eingeleitet. Unter Setzung einer einmonatigen Frist werden die
Unternehmen aufgefordert, die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der
Verpflichtung nach § 8 Absatz 1 EDL-G oder einer Freistellung von der
Verpflichtung nach § 8 Absatz 3 EDL-G einzureichen.
Zum Stand 10. Oktober 2016 wurden 3 000 Unternehmen im Rahmen von
Stichprobenkontrollen des BAFA zum Nachweis über die Erfüllung der
Energieauditpflicht aufgefordert.
12. Wie viele Ordnungsverfahren wurden eingeleitet?
Zum Stand 10. Oktober 2016 wurden noch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet. Mehrere Fälle befinden sich jedoch in der Vorbereitung für ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren und werden zeitnah, voraussichtlich noch im Oktober,
gebündelt eingeleitet.
13. Wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag für die nationale
Definition des von der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD)
geforderten „Niedrigstenergiegebäudes“ machen, die ab 2021 als verbindliches
energetisches Mindestniveau für alle Neubauten und bereits ab 2019 für
Neubauten der öffentlichen Hand gelten soll?
Derzeit steht die Novellierung des Energieeinsparrechts für Gebäude an.
Kernstück ist die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) in einem neuen Gesetz. Mit der Zusammenführung soll ein
einheitliches Regelungssystem geschaffen werden, in das die Energieeffizienz und
die erneuerbaren Energien integriert sind. Ein zentraler Punkt ist die Definition
eines Niedrigstenergiegebäudestandards zur Umsetzung der EU-
Gebäuderichtlinie. Die Definition ist für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand rechtzeitig
vor 2019 und für den privaten Neubau rechtzeitig vor 2021 umzusetzen.
14. Wie will die Bundesregierung hierbei der ebenfalls geforderten
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht werden?
Bei der anstehenden Festlegung des Niedrigstenergiegebäudestandards für die
Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand werden die europarechtlichen
Vorgaben beachtet. Die Novellierung wird derzeit vorbereitet.
15. Wie sollen hierbei das Prinzip „Efficiency First“ und der im Grünbuch
erläuterte energiepolitische Dreiklang Anwendung finden?
Die Einhaltung des Prinzips „Efficiency First“ im Gebäudebereich wird durch die
energetischen Anforderungen an Gebäude gemäß EnEG/EnEV gewährleistet. Die
anteilige Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in
Gebäuden ist mit dem EEWärmeG für Neubauten vorgeschrieben. Mit der
Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG sollen die Anforderungen an die
energetische Qualität der Gebäude mit den Anforderungen zur direkten Nutzung
erneuerbarer Energien in Gebäuden in einem abgeglichenen Anforderungssystem
zusammengebracht werden. Damit kann im Gebäudebereich auch der zweite
Punkt des energiepolitischen Dreiklangs des Grünbuchs „Direkte Nutzung
erneuerbarer Energie“ Berücksichtigung finden.
Im Bereich der Heizungs- und Gebäudetechnik wird über das koordinierte
Zusammenwirken der Ökodesign-Richtlinie und des EU-Energielabels das
„Efficiency First“-Prinzip erfolgreich angewendet. Zum einen werden für diese
Produkte Mindestanforderungen für einen niedrigen Energiebedarf gesetzt. Zum
anderen machen farbige Effizienzskalen den Energiebedarf der Produkte für die
Verbraucher sichtbar und sorgen so für mehr Wettbewerb zwischen den
Herstellern.
Bezüglich der Sektorkopplung müssen die Rahmenbedingungen und Instrumente
für den Gebäudebereich so gestaltet sein, dass Lock-in-Effekte zugunsten
weniger effizienter bzw. weniger wirksamer Sektorkopplungstechnologien vermieden
werden und energieeffiziente strombasierte Wärmeerzeugungen zum Einsatz
kommen.
16. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen der Nationalen Top-Runner-
Initiative (NTRI) bisher unternommen?
Die Nationale Top-Runner-Initiative wurde mit dem Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz beschlossen und läuft seit Januar 2016. Die Nationale Top-
Runner-Initiative ist die Strategie der Bundesregierung für mehr
Produkteffizienz. Im engen Dialog mit zentralen Effizienzakteuren werden nationale
Maßnahmen für effiziente Produkte entwickelt und umgesetzt. Durch die Initiative sollen
energieeffiziente und qualitativ hochwertige Geräte („Top-Runner“) schneller in
den Markt gebracht und damit die Marktdurchdringung vorangetrieben werden.
Die Entwicklung und Ausgestaltung der Initiative wurde daher mit Industrie-,
Handels-, Umwelt- und Verbraucherverbänden eng abgestimmt. Bei der
öffentlichen Auftaktveranstaltung im Juni 2016 wurde mit den zentralen Verbänden eine
„Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung und der Unterstützer der
Nationalen Top-Runner-Initiative“ verabschiedet. Außerdem fanden
Vernetzungsworkshops mit den zentralen Stakeholdern statt. Es wurde ein Händlernetzwerk
gegründet, in deren Rahmen mehrere Treffen zur Konkretisierung von Aktivitäten
stattfanden. Unter anderem werden derzeit Materialien für den Point of Sale
erarbeitet. Außerdem werden Materialien zur Unterstützung der Verkaufsberatung
konzipiert. Für Innovationsworkshops laufen derzeit die Vorarbeiten, u. a. die
Klärung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen. Ferner wird die Novelle des
EU-Energielabels mit der Entwicklung eines deutschen Vorschlags für die
Ausgestaltung der EU-Produktdatenbank unterstützt, welcher derzeit erarbeitet und
mit den relevanten Stakeholdern abgestimmt wird. Im Bereich Verbraucher
wurde ein Produktfinder eingerichtet, verschiedene Checklisten für effiziente
Produkte erstellt, ein Erklärfilm zum EU-Label veröffentlicht und eine
Internetseite als Teil der Dachkampagne Energieeffizienz eingerichtet.
17. Wie hoch wird der Anteil der Wirkung der NTRI an den prognostizierten
85 Petajoule des Maßnahmenpakets „Top-Runner-Strategie“ geschätzt?
Im Rahmen des NAPE hat die Bundesregierung mögliche Einsparpotenziale
durch das Maßnahmenpaket „Top-Runner-Strategie“ abschätzen lassen.
Eingeflossen in die Berechnung sind die Einsparwirkungen für die Weiterentwicklung
und Umsetzung der Instrumente Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und
Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie (2010/30/EU) sowie die Potenziale aus
der Verstärkung der Informationskampagnen für die Zielgruppen Verbraucher,
Hersteller und Handel (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4553). Bis zum Jahr 2020
wurden als Einsparwirkung 85 PJ für das Maßnahmenpaket abgeschätzt. Die
Nationale Top-Runner-Initiative leistet zu der berechneten Einsparung an der Top-
Runner-Strategie nach Abschätzung der Experten lediglich einen kleineren
Anteil. Eine konkrete Abschätzung des Anteils der Nationalen Top-Runner-
Initiative ist derzeit noch nicht möglich, wird jedoch im Rahmen der begleitenden
Evaluation erarbeitet.
18. Anhand welcher Indikatoren wird die Evaluation der NTRI erfolgen?
Wurden Benchmarks für einzelne Indikatoren gesetzt, die mindestens
erreicht werden sollen?
Wenn ja, bitte um Ausführung, wenn nein, warum nicht?
Die Nationale Top-Runner-Initiative wird begleitend evaluiert. Im Rahmen der
Evaluation werden derzeit die Benchmarks und Indikatoren bestimmt. Zentrale
Indikatoren werden die durch die Nationale Top-Runner-Initiative ausgelöste
Energieeinsparung (PJ Endenergie und Primärenergie) und die durch die
Nationale Top-Runner-Initiative ausgelöste CO2-Minderung (Mt. CO2-Äquivalente)
sein. Eine abschließende Aussage zu den Benchmarks und Indikatoren ist noch
nicht möglich.
19. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die
Bundesrepublik Deutschland durch die Europäische Kommission in Bezug auf die
Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie?
Welche der gemeldeten Maßnahmen werden im Einzelnen beanstandet, und
warum?
Wurden monetäre Sanktionen verhängt, und wenn ja, in welche Höhe?
Das Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED)
gegen die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 20140319) ist durch Beschluss der
Europäischen Kommission vom 26. Mai 2016 eingestellt worden. Die
Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass mit den gemeldeten Maßnahmen die
Verpflichtungen des Artikels 7 EED vollständig erfüllt werden. Sie bleibt mit der
Europäischen Kommission auch weiterhin in informellem Kontakt. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7102
verwiesen.
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