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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Teilhabe von Nichtleistungsbeziehenden an der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitssuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB III: Definition "Nichtleistungsbeziehende", statistische Erfassung, Dauer der Arbeitslosigkeit, beanspruchbare Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Aufklärung und Beratung, Vermittlungsquote, Vermittlungssperren, Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherungsstatus, Anteil an der Stillen Reserve<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.12.2016

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1046225.11.2016

Teilhabe von Nichtleistungsbeziehenden an der Arbeitsmarktpolitik

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Azize Tank, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Jeder vierte Arbeitslose bekommt kein Geld“ titelte bereits am 14. Juli 2014 die „WELT“. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder keine Beschäftigung nach der Ausbildung führt viele Betroffene wegen fehlender Beitragszeiten direkt in Hartz IV. Sind dann noch Konstellationen gegeben, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begründen, weil der Partner oder die Eltern über ein entsprechendes Einkommen verfügen, erhält man keine finanziellen Leistungen. Arbeitssuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld und ohne Leistungsanspruch nach dem SGB II werden als sogenannte Nichtleistungsbeziehende im SGB III betreut. Viele Betroffene wissen nicht, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Darüber hinaus sollten Betroffene Klarheiten darüber erlangen, welche Auswirkungen der Nichtleistungsbezug auf spätere Rentenleistungen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie definiert die Bundesregierung Nichtleistungsbeziehende, welche Rechte und Pflichten haben diese Personen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, und wie werden erwerbslose oder arbeitsuchende Nichtleistungsbeziehende systematisch zugeordnet und statistisch erfasst?

2

Wie viele Personen sind als arbeitslos ohne Leistungsbezug per 31. August 2016 erfasst, und wie hat sich der Anteil dieser Personen in den vergangenen zehn Jahren jeweils zum Stichtag entwickelt (bitte nach Geschlecht, Altersgruppen, Nichtbezug wegen Ruhens des Anspruches, Nichtbezug wegen fehlender Hilfebedürftigkeit und Berufsrückkehrerinnen im Verhältnis zu Arbeitslosen insgesamt angeben)?

3

Wie viele Personen sind als arbeitsuchend ohne Leistungsbezug per 31. August 2016 erfasst, und wie hat sich der Anteil dieser Personen in den letzten zehn Jahren jeweils zum Stichtag entwickelt (bitte nach Geschlecht, Altersgruppen und Berufsrückkehrerinnen im Verhältnis zu Arbeitslosen insgesamt angeben)?

4

Wie gestaltet sich die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit bei Nichtleistungsbeziehenden?

5

Wie wird der Abgang der Nichtleistungsbeziehenden festgestellt, und aus welchen Gründen sind Nichtleistungsbeziehende abgegangen (bitte für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?

6

In welchem Umfang haben die Einkommensverhältnisse des Partners bzw. der Partnerin oder der Eltern (u. U. bei unter 25-Jährigen) Einfluss auf die Zuordnung als Nichtleistungsbeziehende?

7

Welche Leistungen können Personen auf welcher Rechtsgrundlage gegenüber der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, aber arbeitslos und arbeitsuchend sind?

8

Von welchen konkreten Leistungen der aktiven Arbeitsförderungen sind Nichtleistungsbeziehende aufgrund des fehlenden finanziellen Leistungsbezuges ausgeschlossen?

9

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Nichtleistungsbeziehenden an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den letzten zehn Jahren entwickelt (Angaben bitte nach Geschlecht und Menschen mit Behinderung)?

10

Wie werden Nichtleistungsbeziehende über Leistungen der Bundesagentur für Arbeit aufgeklärt?

11

Wie hoch ist die Vermittlungsquote von Nichtleistungsbeziehenden?

12

Welche Zugangsmöglichkeiten haben Nichtleistungsbeziehende zur gesetzlichen Krankenversicherung, und wie bemessen sich die Beiträge?

13

Wie viele Personen unterliegen einer Vermittlungssperre, und wie viele davon sind Nichtleistungsbeziehende?

14

Wie ist der Rentenversicherungsstatus von Nichtleistungsbeziehenden, und welche rentenrechtlichen Auswirkungen hat eine Vermittlungssperre?

15

Wie hoch ist der Anteil der Nichtleistungsbeziehenden an der stillen Reserve, und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Berlin, den 24. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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