Fischfanggrenzen in der Ostsee 2017
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Viele Fischbestände in der Ostsee befinden sich im Stadium starker Überfischung. Vor allem die Entwicklung des Dorschbestands ist aktuell besonders besorgniserregend.
Die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP) ist ein Grundpfeiler nachhaltigeren Fischereimanagements. Dabei ist die Festlegung geeigneter Fanggrenzen von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele der GFP, insbesondere dafür, das Ziel, die Fischpopulationen schrittweise wieder aufzufüllen und oberhalb eines Niveaus der Biomasse zu halten, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht.
Daher verlangt die GFP-Grundverordnung nach Artikel 2 Absatz 2, dass der Grad der Befischung, welcher den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglichet, soweit wie möglich bis 2015, und unter allen Umständen schrittweise für alle Bestände bis spätestens 2020 erreicht wird. Es sollte nur dann gestattet sein, diese Nutzungsgrade zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen, wenn durch ihr Erreichen bis 2015 die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der betreffenden Fischereiflotten ernstlich gefährdet würde.
Der Mehrjahresplan für die Ostsee (Baltic MAP), der nach längeren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament am 6. Juli 2016 in Kraft getreten ist, enthält weitere spezifische Anforderungen an die Festlegung von Fangfristen für einzelne Bestände für die Ostsee. Am 10. Oktober 2016 haben die EU-Fischereiminister eine politische Einigung über die Fangmengenbegrenzungen (TACs = Total Allowable Catches) für 2017 in der Ostsee erzielt (www.n-tv.de/wirtschaft/Ostseefischer-duerfen-weniger-Dorsch-fangen-article18828726.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Mindestanforderungen empfiehlt die Bundesregierung, um wissenschaftlichen Gutachten mehr Gewicht bei der Bestimmung der Fanggrenzen zu verleihen?
Welchen Stellenwert nehmen dabei die Empfehlungen des internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) oder des EU-Beirates für Wissenschaft, Technik und Ökonomie in der Fischerei (STECF) ein?
a) Welche Position hat die Bundesregierung zur weiteren Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Gutachten zu Fangquoten in der Fischerei, und inwieweit sollte hier das Instrument der Peer Review eine stärkere Rolle spielen?
b) Inwieweit sollte bei der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Gutachten zu Fangquoten in der Fischerei die Veröffentlichung in wissenschaftlichen Publikationen eine stärkere Rolle spielen?
c) Inwieweit sollte bei der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Gutachten zu Fangquoten in der Fischerei die Zugänglichmachung der Publikationen in der Öffentlichkeit eine stärkere Rolle spielen?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wurde bei der Festlegung der Fangrenze des östlichen Dorschs der in der GFP verankerte Vorsorgeansatz befolgt, und inwieweit wurde der Vorsorgeansatz in den ICES-Empfehlungen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Beweggründe, die Fanggrenzen für Spotten in der Ostsee weniger stark anzuheben als nach wissenschaftlichen Vorgaben möglich gewesen wäre, und inwieweit sind dabei Ökosystemauswirkungen auf den Dorschbestand bei dieser Entscheidungsfindung mit eingeflossen?
a) Welche wissenschaftlichen Gutachten liegen der Bundesregierung vor, aus denen hervorgeht, dass die Festlegung der Fischfanggrenzen für Hering im Golf von Riga gemäß den im Ostsee MAP Anhang 1 Spalte A festgelegten Bandbreiten zu einer beträchtlichen Zunahme der Biomasse des Laichbestands führen würde (bitte Gutachten benennen sowie wo und seit wann sie veröffentlicht wurden)?
b) Welche wissenschaftlichen Gutachten liegen der Bundesregierung vor, aus denen hervorgeht, dass die Festlegung der Fischfanggrenzen für Hering im Golf von Riga gemäß den im Ostsee MAP Anhang 1 Spalte A festgelegten Bandbreiten die vorhergesehene Zunahme der Biomasse zu einem hohen Wettbewerb um Nahrung führen würde (bitte Gutachten benennen sowie wo und seit wann sie veröffentlicht wurden)?
c) Welche wissenschaftlichen Gutachten liegen der Bundesregierung vor, aus denen hervorgeht, dass die Festlegung der Fischfanggrenzen für Hering im Golf von Riga gemäß den im Ostsee MAP Anhang 1 Spalte A festgelegten Bandbreiten ernsthaften Schaden beim Bestand des Hering im Golf von Riga hervorrufen würde (bitte Gutachten benennen sowie wo und seit wann sie veröffentlicht wurden)?
Welche wissenschaftlichen Gutachten liegen der Bundesregierung vor, die die Auswirkungen der Einführung der anvisierten Fanggrenzen für die Freizeitfischerei auf die fischereiliche Sterblichkeit des westlichen Dorsches darstellen (bitte Gutachten benennen sowie wo und seit wann sie veröffentlicht wurden)?
Welche wissenschaftlichen Gutachten liegen der Bundesregierung vor, aus denen die beurteilte Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit infolge der Verlängerung der vorübergehenden Schließung der Fischerei des westlichen Ostseekabeljaus (Dorsch) hervorgeht?
Welche ist die von der Bundesregierung erwartete maximale fischereiliche Sterblichkeit für den westlichen Dorsch im Jahr 2017 (bitte genaue Berechnung beifügen)?
Inwieweit wurde bei der Festlegung der Fangrenzen für den westlichen Dorsch die ICES Advise Rule befolgt, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/8954) bekräftigt wurde?
Inwieweit, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit darüber informiert, wie die politisch vereinbarten Fangmöglichkeiten im Einklang mit dem Ostseemehrjahresplan stehen?
Inwieweit hat die Bundesregierung untersucht, in welchem Ausmaß die in den letzten Jahren deutlich oberhalb wissenschaftlicher Empfehlungen festgesetzten Fanggrenzen für den westlichen Dorsch zur Entwicklung der Biomasse beigetragen haben, und wie interpretiert die Bundesregierung diese Untersuchung im Hinblick auf die Festsetzung zukünftiger Fanggrenzen?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die politisch vereinbarten Maßnahmen für die Freizeitfischer des westlichen Dorsches und ggf. weiterer Fische kontrollieren, wie viele Mitarbeiter welcher Behörden werden mit diesen Kontrollen beauftragt?
Inwieweit und in welchem Umfang erachtetet die Bundesregierung weitere Kontrollen auf See als notwendig, um ein Überschreiten der politisch vereinbarten Fanggrenzen für den westlichen Dorsch zu verhindern, und welche Maßnahmen trifft sie in diesem Zusammenhang?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen ist eine Zusammenarbeit mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und eventuell der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) angedacht, um die Freizeitfischerei effektiv zu kontrollieren?
Inwieweit und in welchem Umfang erachtet die Bundesregierung weitere Kontrollen auf See als notwendig, um ein Überschreiten der politisch vereinbarten Fanggrenzen für den westlichen Dorsch zu verhindern?
Inwieweit stimmt sich die Bundesregierung mit den anderen Anrainerstaaten ab, um die Datenlage über die Freizeitfischerei auf den westlichen Dorsch zu verbessern, und welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
Welche transparenten und objektiven Kriterien wendet die Bundesregierung bei der Zuteilung der Fangmöglichkeiten für den westlichen Dorsch an, inwieweit wurden ökologische und wirtschaftliche Kriterien benutzt?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, betroffenen Fischern Gelder für die vorübergehende oder endgültige Einstellung der Fangtätigkeiten zur Verfügung zu stellen, und welche Mittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür aus der Europäischen Union, dem Bundeshaushalt bzw. den Haushalten der Länder zur Verfügung?