[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
20. Dezember 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10760
18. Wahlperiode 22.12.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Kassner, Kersten Steinke,
Birgit Wöllert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10577 –
Umgang der Bundesregierung mit Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht sich mit Bitten
oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu
wenden.
Für die an den Deutschen Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden hat
das Parlament gemäß Artikel 45c Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) einen
Ausschuss zu bestellen, dem Behandlung dieser Bitten und Beschwerden obliegt.
Neben den Regelungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat
der Petitionsausschuss mit den Verfahrensgrundsätzen (Grundsätze des
Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden) und der
Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gemäß
Nummer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze rechtliche Grundlagen für die
Bearbeitung der Bürgeranliegen geschaffen.
Der Petitionsausschuss hat zudem dem Deutschen Bundestag jährlich einen
schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen. Über diesen findet
regelmäßig eine Debatte im Deutschen Bundestag statt.
Dagegen ist über das Beschwerdewesen und den Umgang mit den Bitten und
Beschwerden durch die Bundesregierung (sog. zuständige Stellen) wenig
bekannt, obwohl dies eine wichtige Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen
Geschehen darstellt. Es gibt keine Übersicht über die Zahl und den Inhalt der an
die zuständigen Stellen der Bundesregierung und diese selbst gerichteten Bitten
und Beschwerden, deren Behandlung und Bescheidung. Offen ist auch, ob diese
Eingaben ausgewertet werden und wie auf ihre Zielrichtung eingegangen wird.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In den Bundesministerien bestehen für Bürgerinnen und Bürger unterschiedliche
Zugangswege, sich mit Fragen und Anliegen unmittelbar an die jeweiligen
Häuser zu wenden. Nicht in jedem Bundesministerium werden die Anfragen
systematisch (nach Anzahl und Thema) erfasst.
Auch werden in den Bundesministerien, die über eine statistische Auswertung
verfügen, die Anfragen nicht immer danach differenziert, ob das jeweilige
Bundesministerium zuständig ist oder nicht. So erhält jedes Bundesministerium auch
häufig Fragen zu allgemeinen politischen Themen bzw. zu Themen, die dem
Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundesministeriums oder auch dem
nachgeordneten Bereich zuzuordnen sind.
In vielen Ressorts werden Bürgeranfragen dezentral bearbeitet, z. B. durch eine
Behörde des nachgeordneten Geschäftsbereichs oder auch durch extern
beauftragte Stellen. In vielen Ressorts gehen Bürgeranfragen nicht nur in den dafür
vorgesehenen Organisationseinheiten sondern auch unmittelbar in den
Fachreferaten ein und werden dort bearbeitet und thematisch abgelegt. Statistiken werden
in diesen Fällen nicht geführt. Sofern Zahlen nur auf Schätzungen beruhen, ist
dies in den Antworten angegeben.
Auch sind in den Antworten nur Anfragen erfasst, die sich direkt an die Ressorts
richten. Formelle Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages sind vor dem Hintergrund der Vorbemerkung der Fragesteller nicht erfasst.
Falls Beauftrage nicht explizit erwähnt sind, sind Anfragen, die an sie gerichtet
sind, in den Angaben der Ressorts erfasst, denen sie zugeordnet sind. In vielen
Ressorts werden Bürgeranfragen, die sich an die Beauftragten richten, vom
allgemeinen Bürgerservice bearbeitet und nicht separat ausgewiesen.
1. Wie viele Petitionen nach Artikel 17 GG an die zuständigen Stellen sind in
den einzelnen Bundesministerien und bei den Bundesbeauftragen in den
letzten Jahren jeweils eingegangen (bitte Angaben zu den Kalenderjahren 2013
bis 2015)?
Die Bundesregierung hat Bürgeranfragen, auf deren Beantwortung aufgrund von
Informationsfreiheitsgesetzen ein Rechtsanspruch besteht, nicht einbezogen, da
diese nicht als Petition i. S. d. Artikels 17 des Grundgesetzes (GG) anzusehen sind.
Ressort 2013 2014 2015
Auswärtiges Amt (AA)1 88.2762 146.487 129.788
Bundeskanzleramt (BK) 54.343
7673
51.839
1128
70.581
1188
Die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM)
973
6.9174
1.320
7.5125
1.281
6.2666
1 Es werden nur beim Bürgerservice direkt eingehende Petitionen statistisch erfasst, Anliegen, die über die Poststelle (elektronisch oder
brieflich) oder die Telefonzentrale eingehen, oder persönlich beim Auswärtigen Amt abgegeben und direkt an Fachreferate
weitergeleitet werden, sind nicht erfasst. Auf sozialen Medien erfolgte Eingaben werden ebenfalls nicht danach erfasst, was eine Petition nach
Artikel 17 GG darstellt.
2 Telefonische Eingaben erst ab August 2013 erfasst
3 Zahlen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
4 Zahlen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(BStU). Die in den Außenstellen des BStU eingehenden Bürgeranfragen werden statistisch nicht erfasst. Ebenfalls nicht statistisch
erfasst werden direkt bei den Fachreferaten eingehende Anfragen oder Anliegen, die einem bereits gestellten Antrag zugeordnet werden
können und daher an die zuständigen Fachreferate weitergeleitet werden. An den Bundesbeauftragten persönlich wenden sich im
Durchschnitt pro Jahr 350 Bürgerinnen und Bürger mit Anfragen. Diese Anfragen werden in verschiedenen Bereichen der Behörde
bearbeitet. Diese Bearbeitung fließt in keine Statistik ein.
5 Zahlen des BStU
6 Zahlen des BStU
Ressort 2013 2014 2015
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS)
21.652
2.1977
279.4768
25.621
2.3089
324.87510
17.068
1.81911
342.80412
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
(BMBF)13
180.567 169.607 187.630
Bundesministerium für
Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL)
12.698 7.620 8.980
Bundesministerium der
Finanzen (BMF)14 keine statistische Erhebung
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ)
56.247
1.16115
63.155
72.395
28916
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) keine statistische Erhebung
Bundesministerium des
Innern (BMI)17 70.522 54.977 71.199
Bundesministerium der
Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV)
8.241 9.659 9.258
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB)
18.743 34.922 30.800
Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg)18 16.522 11.938 10.358
Bundesministerium für
Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI)
32.663 29.280 34.532
7 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
8 Bürgertelefon/ Kommunikationszentrum in Rostock (Telefon und E-Mail)
9 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
10 Bürgertelefon/ Kommunikationszentrum in Rostock (Telefon und E-Mail)
11 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
12 Bürgertelefon/ Kommunikationszentrum in Rostock (Telefon und E-Mail)
13 Die Vorlagen an die Hausleitung (siehe Antwort zu Frage 14), die Erfassung bei einem externen Dienstleister sowie die Erfassung im
für allgemeine Bürgeranfragen zuständigen Referat Öffentlichkeitsarbeit bilden die Grundlage der hier aufgeführten Zahlen.
14 Ein großer Teil der Kontakte zu den Bürgern wird über das Referat für Bürgerangelegenheiten abgewickelt. Dort geht täglich eine
Vielzahl von E-Mails (bis zu 300), Briefen und Telefonanrufen ein, die nicht einzeln nachgehalten werden können. Darüber hinaus richten
die Bürger Eingaben auch direkt an die Fachabteilungen bzw. Fachreferate des Hauses. Auch diese Eingänge werden aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht in einer eigenen Statistik nachgehalten.
15 Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Briefe mit formalen Antwortschreiben in den
Jahren 2013 und 2014 zusammen, direkte Beantwortungen per E-Mail sowie Telefonanrufe beim UBSKM werden nicht erfasst – der
UBSKM bietet darüber hinaus Ansprechmöglichkeiten über das Hilfetelefon sexueller Missbrauch.
16 UBSKM: Briefe mit formalen Antwortschreiben, direkte Beantwortungen per E-Mail sowie Telefonanrufe beim UBSKM werden nicht
erfasst.
17 Direkt an die Fachreferate gerichtete und von dort beantwortete Anfragen werden statistisch nicht erfasst.
18 Die Zahlen beziehen sich auf die Eingänge an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und den Bürgerservice der
Bundeswehr.
Ressort 2013 2014 2015
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
BMWi)19
keine statistische Erhebung
Bundesministerium für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ)
2.315 2.150 1.880
Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung
(BPA) 20
428.295 437.823 381.110
2. In welcher Form (schriftlich, elektronisch, mündlich – telefonisch oder
persönlich) haben sich die Bürgerinnen und Bürger jeweils an die
Bundesregierung und Bundesbehörden gewandt (bitte jeweils zu Petitionen und
Petitionsadressaten Summen aufführen)?
Der Bereich der Sozialen Medien wird nicht statistisch erfasst.
2013
Ressort
postalisch/
Fax
elektronisch telefonisch persönlich
AA
keine statistische
Erhebung
(k.s.E.)21
48.037 40.23922
k.s.E23
BK
30.785
k.s.E.24
20.524
k.s.E.25
3.034
k.s.E.26
k.s.E
BKM 98527 1.87728 71229 k.s.E
BMAS keine statistische Erhebung30
19 Von 2013 - 2014 wurden Bürgeranliegen dezentral durch die Facheinheiten des BMWi bearbeitet. Statistische Erhebungen liegen für
diesen Zeitraum nicht vor.
Im Laufe des Jahres 2015 hat im BMWi das Referat LB3-Bürgerdialog seine Arbeit aufgenommen. In 2015 wurden Bürgeranfragen
teilweise noch von den Facheinheiten und teilweise bereits zentral von LB3 beantwortet. LB3 hat in 2015 rd. 4 000 Anfragen schriftlich
beantwortet
20 Zahlen beziehen sich auf den tatsächlichen Eingang, inklusive SPAM, Serienmails, Drucksachen, „wirrer Inhalt“
21 Anliegen, die über die Poststelle oder die Telefonzentrale eingehen wurden nicht erfasst
22 ab August 2013
23 Anliegen die persönlich beim Auswärtigen Amt abgegeben und direkt an Fachreferate weitergeleitet werden, sind nicht erfasst
24 BMFI: Die Bürgeranliegen gehen bei der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration schriftlich, elektronisch, telefonisch
ein. Eine differenzierte Aufschlüsselung im Einzelnen liegt nicht vor.
25 BMFI: Die Bürgeranliegen gehen bei der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration schriftlich, elektronisch, telefonisch
ein. Eine differenzierte Aufschlüsselung im Einzelnen liegt nicht vor.
26 BMFI: Die Bürgeranliegen gehen bei der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration schriftlich, elektronisch, telefonisch
ein. Eine differenzierte Aufschlüsselung im Einzelnen liegt nicht vor.
27 für die Jahre 2013-2015 zusammen
28 für die Jahre 2013-2015 zusammen
29 für die Jahre 2013-2015 zusammen
30 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen erhalten Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern in schriftlicher, elektronischer und mündlicher Form. Persönliche Vorsprachen
sind ausgeschlossen. Eine besondere Rolle nimmt in diesem Zusammenhang für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das
Kommunikationszentrum Rostock ein. Telefonische oder per E-Mail eingehende Bürgeranfragen werden dort mithilfe
themenspezifischer Service-Rufnummern/E-Mailadressen kanalisiert und regelmäßig auf direktem Weg mit den Petentinnen und Petenten geklärt.
Eine statistische Erhebung darüber, auf welchem Wege wie viele Petitionen eingehen erfolgt nicht.
2013
BMBF 988 17.192 162.288 k.s.E.
BMEL 515 6.09931 6.084 k.s.E
BMF keine statistische Erhebung32
BMFSFJ 1.053 21.772 33.422 k.s.E
BMG keine statistische Erhebung33
BMI 2.485 13.802 58.589 k.s.E.
BMJV34 8.241 120.000 - 150.000 k.s.E
BMUB 10.090 8.65335 k.s.E
BMVg 153 9.466 6.903 k.s.E
BMVI 3.285 24.460 4.918 k.s.E
BMWi keine statistische Erhebung36
BMZ 231 2.084 k.s.E
BPA 422
402.96137
48.36738
24.912 k.s.E
31 ohne Spam, Serienmails, Drucksachen, „wirrer Inhalt“
32 Ein großer Teil der Kontakte zu den Bürgern wird über das Referat für Bürgerangelegenheiten abgewickelt. Dort geht täglich eine
Vielzahl von E-Mails (bis zu 300), Briefen und Telefonanrufen ein, die nicht einzeln nachgehalten werden können. Darüber hinaus richten
die Bürger Eingaben auch direkt an die Fachabteilungen bzw. Fachreferate des Hauses. Auch diese Eingänge werden aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht in einer eigenen Statistik nachgehalten.
33 Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch, elektronisch per E-Mail, per Kontaktformular im Internet, über die sozialen
Medien sowie schriftlich per Post oder Fax an das BMG. Dazu kommen persönliche Fragen seitens Besuchergruppen vor Ort und von
Einzelbesuchern an Tagen der offenen Tür.
34 Im BMJV gibt es noch keine E-Akten. Eingehende E-Mails werden ausgedruckt, in den GG und nach der Bearbeitung zu den Akten
gegeben. Es wird bei der Erfassung im Registratursystem nicht (konsequent) differenziert, ob eine Bürgeranfrage per E-Mail oder per
Brief eingegangen ist. Daher entsprechen die Zahlen zu 1. den schriftlichen und den elektronischen Eingaben.
35 *Erfasster Zeitraum: Juli 2013 bis einschl. Dezember 2013; Januar 2013 bis einschl. Juni 2013 statistisch nicht erfasst.)
36 Von 2013-2014 wurden Bürgeranliegen dezentral durch die Facheinheiten des BMWi bearbeitet.
37 tatsächlicher Eingang
38 Eingang ohne SPAM, Serienmails, Drucksachen, „wirrer Inhalt“
2014
Ressort postalisch/Fax elektronisch telefonisch persönlich
AA k.s.E39 49.706 96.781 k.s.E40
BK 29.983 19.169 2.687 k.s.E
BKM 98541 1.87742 712 43 k.s.E
BMAS keine statistische Erhebung
BMBF 887 19.380 149.264 k.s.E.
BMEL 165 4.43644 3.019 k.s.E
BMF keine statistische Erhebung
BMFSFJ 595 20.776 41.784 k.s.E
BMG keine statistische Erhebung
BMI 2.483 12.625 39.869 k.s.E.
BMJV 9.659 150.000 - 170.000
BMUB 9.417 25.505 k.s.E
BMVg 463 5.433 6.042 k.s.E
BMVI 2.629 21.612 5.039 k.s.E
BMWi keine statistische Erhebung45
BMZ 210 1940 k.s.E
BPA 224
401.90346
31.08147
35.696 k.s.E
39 Anliegen, die über die Poststelle oder die Telefonzentrale eingehen wurden nicht erfasst
40 Anliegen die persönlich beim Auswärtigen Amt abgegeben und direkt an Fachreferate weitergeleitet werden, sind nicht erfasst
41 für die Jahre 2013-2015 zusammen
42 für die Jahre 2013-2015 zusammen
43 für die Jahre 2013-2015 zusammen
44 ohne Spam, Serienmails, Drucksachen, „wirrer Inhalt“
45 Von 2013-2014 wurden Bürgeranliegen dezentral durch die Facheinheiten des BMWi bearbeitet.
46 tatsächlicher Eingang
47 Eingang ohne SPAM, Serienmails, Drucksachen, „wirrer Inhalt“
2015
Ressort postalisch/Fax elektronisch telefonisch persönlich
AA k.s.E 48 53.267 76.521 k.s.E 49
BK 42.347 24.879 3.364 k.s.E
BKM 98550 1.87751 71252 k.s.E
BMAS keine statistische Erhebung
BMBF 848 18.980 167.667 k.s.E.
BMEL 108 3.54153 5.331 k.s.E
BMF keine statistische Erhebung
BMFSFJ 812 27.160 44.423 k.s.E
BMG keine statistische Erhebung
BMI 3.799 16.026 51.374 k.s.E.
BMJV 9.258 140.000 - 160.000 k.s.E
BMUB 9.891 20.909 k.s.E
BMVg 869 4.835 4.654 k.s.E
BMVI 2.502 28.332 3.698 k.s.E
BMWi54 180 3.700 k.s.E k.s.E
BMZ 188 1.692 k.s.E k.s.E
BPA 261
342.97255
54.03456
37.877 k.s.E
3. Welche weiteren Beteiligungsmethoden auf Bundesebene neben der Petition
nach Artikel 17 GG gibt es, und welche werden aktiv von der
Bundesregierung verfolgt?
Petitionen i. S. d. Artikels 17 GG umfassen nur schriftliche Bitten oder
Beschwerden. Telefonische und persönliche Anfragen werden jedoch auch
entgegengenommen. Darüber hinaus nutzen viele Bundesministerien Soziale Medien wie
Facebook, Twitter, YouTube, Snapchat oder Instagram und bieten so vor allem
jungen Menschen attraktive Kanäle zur Kontaktaufnahme. Schließlich können die
Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Anlässen (Tag der offenen Tür, Tag
der Deutschen Einheit etc.) als Besuchergruppen in den einzelnen Häusern, an
Messeständen, Bürgerdialogen und Bürgerbeteiligungsverfahren mit ihren
Anliegen an die Bundesregierung herantreten.
48 Anliegen, die über die Poststelle oder die Telefonzentrale eingehen wurden nicht erfasst
49 Anliegen die persönlich beim Auswärtigen Amt abgegeben und direkt an Fachreferate weitergeleitet werden, sind nicht erfasst
50 für die Jahre 2013-2015 zusammen
51 für die Jahre 2013-2015 zusammen
52 für die Jahre 2013-2015 zusammen
53 ohne Spam, Serienmails, Drucksachen, „wirrer Inhalt“
54 In 2015 wurden vom Referat LB3-Bürgerdialog rd. 3 700 Einzelanfragen per E-Mail sowie rd. 180 Einzelanfragen per Brief bearbeitet.
Ferner erreichten das Haus zwei Massenzuschriften, bei denen die rd. 300 Petenten ebenfalls Einzelantworten erhielten. Statistiken zur
Social Media Kommunikation sowie zu Telefonanrufen von Bürgerinnen und Bürgern wurden in 2015 noch nicht erfasst.
55 tatsächlicher Eingang
56 Eingang ohne SPAM, Serienmails, Drucksachen, „wirrer Inhalt“
4. Welche Beteiligungsmethoden plant die Bundesregierung in Zukunft (etwa
im Zuge von Großprojekten etc.) einzuführen, und welche bestehenden plant
sie wie auszuweiten?
Die Bundesregierung hat neben der Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen
CDU, CSU und SPD auch international erklärt, sich für die die Stärkung der Rolle
der Bürger einzusetzen. Deutschland hat am 7. Dezember seine Teilnahme an der
Open Government Partnership (OGP) erklärt. Im Rahmen der OGP legt die
Bundesregierung im Zweijahresrhythmus einen, zusammen mit der Zivilgesellschaft
erarbeiteten, Aktionsplan mit Selbstverpflichtungen vor.
Die einzelnen Bundesministerien arbeiten darüber hinaus stetig am Ausbau der
Bürgerbeteiligung. Dies geschieht z. B. durch erweiterte Nutzung sozialer Medien
oder die vermehrte Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren und
Bürgerdialogen, insbesondere bei umweltpolitisch relevanten Entscheidungsprozessen.
5. Gibt es in den Bundesministerien und bei den Bundesbeauftragten schriftlich
fixierte Regularien zum Umgang mit den Eingaben?
Wenn ja, wie sehen diese aus, bzw. welche sind das, und sind diese öffentlich
zugänglich?
Die §§ 13, 14 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
regeln den Umgang mit Eingängen und mit Anträgen, Fragen und Beschwerden
für alle Bundesministerien. Darüber hinaus existieren in einzelnen Häusern
spezielle, interne Vorgaben, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Ressort
AA
Das Auswärtige Amt stellt seinen Bürgerservice und die Beauftragten im AA auf seiner
Internetseite vor. Das AA hat zudem die Funktionen des Bürgerservices in einem internen Runderlass
erläutert. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice gibt es einen Leitfaden mit
technischen Einzelheiten insbes. zum IT-gestützten Verarbeitungsprogramm.
BK Die Eingaben im BK werden auf Grundlage einer schriftlichen Hausanordnung unter Beachtung der §§ 13, 14 GGO bearbeitet.
BKM Es gibt keine schriftlich fixierten Regularien, die über §§ 13, 14 GGO hinausgehen.
BMAS Es gibt keine schriftlich fixierten Regularien, die über §§ 13, 14 GGO hinausgehen.
BMBF Eine Hausanordnung regelt im Einklang mit §§ 13,14 GGO die Beantwortung von Bürgeranfra-gen; ein Leitfaden gibt weitere Hinweise.
BMEL Eingaben werden gemäß §§ 13, 14 GGO bearbeitet. Der Umgang mit Eingaben wird gegenüber dem Verbraucherlotsen57 mittels Erlassen geregelt.
BMF Es gibt keine schriftlich fixierten Regularien, die über § 14 GGO hinausgehen.
BMFSFJ
Schriftliche Eingaben (d. h. E-Mails und Briefpost) sind in der Regel innerhalb von 2 Wochen
zu beantworten.
Für schriftliche Anfragen ist in Abhängigkeit vom Anfragevolumen eine Bearbeitungsquote von
80 % innerhalb von 2 Wochen einzuhalten. In Zeiten schwächerer Eingangszahlen wird eine
Bearbeitungsquote von 100 % innerhalb von 2 Wochen angestrebt.
Regelmäßig werden bei der Bearbeitung Anfragen mit Fristen oder Notfälle vorrangig
behandelt. Ansonsten gilt bei der Bearbeitung das FIFO-Prinzip (first in first out).
57 Der Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz ist zentrale Anlaufstelle für
Bürgeranfragen. Er wird für das BMEL von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betrieben (
www.bmel.de/DE/Ministerium/
Verbraucherlotse/verbraucherlotse_node.html)
Ressort
Bei Anfragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet werden können, weil noch
Klärungsbedarf auf politischer Ebene besteht, wird eine entsprechende Zwischennachricht erteilt.
Im Social Media Bereich findet ein regelmäßiges Monitoring statt. Auf Anfragen und
Kommentare wird so schnell wie möglich reagiert.
BMG Es gibt spezifische Hinweise zum Umgang mit Eingaben. Diese sind im Internetauftritt des BMG veröffentlicht.
BMI Der Umgang mit Bürgeranfragen ist in einer Hausanordnung des BMI geregelt.
BMJV
Seit 1. Januar 2016 existiert im BMJV ein eigenes Referat Bürgerkommunikation
(Bürgerservice) zur Beantwortung von Bürgeranfragen. Der Aufbau ist schrittweise vorgesehen. Seit dem
1. Mai 2016 übernimmt der Bürgerservice die Bearbeitung der Bürgereingaben der Abteilung V
(Verbraucherpolitik) und ab dem 15. Juni 2016 die Bearbeitung der Bürgereingaben der
Abteilung I (Bürgerliches Recht). Im Zuge der Einrichtung des Referates Bürgerservice wurden im
Verlauf des Jahres 2016 auch Orientierungshilfen zu Verfahrensfragen erstellt.
BMUB
BMUB richtet sich nach den schriftlich fixierten Regularien zum Umgang mit Eingaben, die in
der GGO (§§ 13, 14) festgehalten sind.
Spezielle Hinweise zum Umgang mit den Eingaben an das BMUB finden sich unter den
jeweiligen Rubriken der BMUB-Internetseite für Bürgerinnen und Bürger – dem sogenannten
„Bürgerforum“.
www.bmub.bund.de/service/buergerforum
BMVg Es existieren interne Weisungen.
BMVI Die Beantwortung von Bürgeranfragen ist in der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMVI ge-regelt.
BMWi
BMWi-intern existieren Leitlinien in Form einer Hausmitteilung, wonach Bürgeranfragen
zentral durch das Referat LB3-Bürgerdialog beantwortet werden und ggf. an dieses weiterzuleiten
sind. Für die Kommunikation in den sozialen Medien wurden BMWi-intern Social Media
Guidelines für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt. Die Kommunikation auf Facebook ist
zudem über die dort einsehbare Netiquette58 geregelt.
BMZ
Das BMZ behandelt den Umgang mit Eingaben in dem internen Nachschlagewerk Z wie
Zusammenarbeit (früheres Managementhandbuch) in Kapitel 4.8.3 „Bürgeranfragen“, welches im
Intranet eingestellt ist.
BPA
Der Bürgerservice des BPA greift bei der Beantwortung von Bürgeranfragen auf eine
Hausanordnung des Bundeskanzleramtes zur Bearbeitung von Bürgereingaben zurück.
Die Hausanordnung legt fest, wie mit Bürgeranfragen zu verfahren ist, unter welchen
Umständen Anfragen nicht beantwortet werden und wie die Bundeskanzlerin über die Eingaben
unterrichtet wird.
58 Netiquette ist eine Art von Verhaltensregel, die Benutzer des Internets beim Schreiben von Mails oder in Chaträumen o. Ä. beachten
sollten und die man von verschiedenen Servern im Internet abrufen kann.
Beauftragte
Beauftragte für Migration,
Flüchtlinge und Integration (BMFI)
Es gibt keine schriftlich fixierten Regularien, die über §§ 13, 14
GGO hinausgehen.
Bundesbeauftragter für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik (BStU)
Beim BStU gibt es für den Umgang mit Bürgeranfragen keine über
die §§ 13, 14 GGO hinausgehenden schriftlich fixierten
Regularien.
Beauftragter für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Es gibt keine schriftlich fixierten Regularien, die über § 14 GGO
hinausgehen.
6. Welche thematischen Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt der Eingaben der
Bürgerinnen und Bürger (bitte nach Kalenderjahren 2013 bis 2015 und
Bundesministerien bzw. Bundesbeauftragten aufschlüsseln)?
Ressort 2013 2014 2015
AA
Reise- und Sicherheitshinweise
Visaeinzelfälle, darunter Terminwünsche bei Auslandsvertretungen
Fragen zu aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in fremde Staaten
Fragen des Rechts- und Konsularwesens
Fragen und Kommentare zur deutschen Außenpolitik
BK
Frackingverbot
Angemessene Reaktion auf
NSA
Für humane
Flüchtlingspolitik
Schutz der syrischen
Bürgerkriegsflüchtlinge auf
nationaler u. europäischer
Ebene
Klima- und Umweltschutz -
finanziert durch
Finanztransaktionssteuer
Einsatz gegen
Christenverfolgung im Ausland
Frackingverbot
Fragen zum Thema
Bespitzelung und mehr
Sicherheit und
Datenschutz
Einsatz gegen
Christenverfolgung im Ausland
Gegen eine übergriffige
Sexualerziehung in
Schulen und
Kindergärten
Schneller Kohleausstieg
Mehr Einsatz für den
weltweiten Klimaschutz
Schneller Kohleausstieg
Öffnung der Ehe für
gleichgeschlechtliche
Paare
Schutz der
Straßenhunde in Rumänien
Hilfe für Christen im
Nordirak und Syrien
G 7-Gipfel
Flüchtlingskatastrophe
im Mittelmeer – Europa
ist in der
Verantwortung.
BKM keine statistische Erhebung zu thematischen Schwerpunkten
BMAS
Arbeitsrecht
Arbeitsmarktpolitik und
-förderung
Rente
Behindertenrecht
Teilzeit / Altersteilzeit /
Minijobs
Bildungspaket
Arbeitsrecht
Arbeitsmarktpolitik und
-förderung
Rente
Mindestlohn
Behindertenrecht
Teilzeit/Altersteilzeit/
Minijobs
Arbeitsrecht
Mindestlohn
Arbeitsmarktpolitik und
-förderung
Rente
Behindertenrecht,
Teilzeit/Altersteilzeit/
Minijobs
Ressort 2013 2014 2015
BMBF
Studienfinanzierung (BaföG,
Stipendien)
Berufliche Aus- und
Weiterbildung
Bildungsprämie
Daten und Statistiken zu
Bildung und Forschung
Forschungsförderung
Bildungsföderalismus
Studienfinanzierung
(BaföG, Stipendien)
Berufliche Aus- und
Weiterbildung
Bildungsprämie
Daten und Statistiken zu
Bildung und Forschung
Forschungsförderung
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Studienfinanzierung
(BaföG, Stipendien)
Berufliche Aus- und
Weiterbildung
Bildungsprämie
Daten und Statistiken zu
Bildung und Forschung
Forschungsförderung
Flüchtlinge
BMEL
Neonikotinoide /
Bienensterben
wirtschaftlicher
Verbraucherschutz
Lebensmittelkennzeichnung
Pferdefleisch-Skandal
Tierschutz
Heimtierreisen / Tierhandel
Tierschutz
Heimtierreisen
Tierhandel,
Lebensmittel-
kennzeichnung
wirtschaftlicher
Verbraucherschutz
Ernährung
Liquiditätsbeihilfe
Heimtierreisen /
Tierhandel
Lebensmittelkennzeichnung
Fördermöglichkeiten in
der Landwirtschaft
Tierhaltung
wirtschaftlicher
Verbraucherschutz
Tierschutz
BMF
steuerliche Themen
Zoll
Europa
BMFSFJ
Elterngeld
Elternzeit
Mutterschutz
Kinderbetreuung
Pflege
Kindergeld und
Freiwilligendienste
Elterngeld
Elternzeit
Mutterschutz
Pflege
Kinderbetreuung
Kindergeld und
Freiwilligendienste
Elterngeld
Elternzeit
Mutterschutz
Pflege
Kinderbetreuung
Kindergeld und
Freiwilligendienste
BMG Im Mittelpunkt der Anfragen stehen Fragen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversi-cherung, zur Prävention, zur privaten Krankenversicherung sowie zu Patientenrechten.
BMI
Elektronischer
Personalausweis
Hochwasser und Fluthilfe
Staatsangehörigkeitsrecht,
insb. Optionsregelung
Bundestagswahl
NSA-Affäre
NSU
Flüchtlingspolitik/
Zuwanderung
Elektronischer
Personalausweis
Flüchtlingspolitik
Europäischer
Datenschutz
Innere Sicherheit
Flüchtlingspolitik
Ausländerbezogene
Kriminalität
innere Sicherheit
rechtsextreme
Aktivitäten
Verschärfungen des
Waffenrechts
Elektronischer
Personalausweis
Meldegesetz
Optionsregelung
Vorratsdatenspeicherung
Ressort 2013 2014 2015
BMJV
Anfragen und Beschwerden
über Gerichte
(Strafverfahren und Zivilprozesse)
Anfragen zum
Kindschaftsrecht
Anfragen zum
Betreuungsrecht
Anfragen zum Mietrecht
Anfragen zum
Telekommunikationsrecht
Anfragen zum Urheberrecht
Anfragen und
Beschwerden über
Gerichte (Strafverfahren
und Zivilprozesse)
Anfragen zum Mietrecht
Anfragen zum
Kindschaftsrecht
Anfragen zum
Betreuungsrecht
Anfragen zum
Telekommunikationsrecht
Anfragen zum
Urheberrecht
Anfragen und
Beschwerden über
Gerichte (Strafverfahren
und Zivilprozesse)
Anfragen zum
Berufsrecht der juristischen
Berufe
Anfragen zum Mietrecht
Anfragen zum
Betreuungsrecht
Anfragen zur
Zwangsvollstreckung
Anfragen zum
Strafvollzug (aus
Justizvollzugsanstalten)
BMUB
Energiewende
Endlager
Fracking
Hochwasserschutz
Schutz der Eisbären
Walfang
Energiewende
Kohlekraft
Klimaschutz
Endlager
Fracking
Förderung
Rußpartikelfilter
COP 21 Paris
Sozialer Wohnungsbau
Programm
„Kriminalprävention durch
Einbruchsicherung“
Mehrweg-
Getränkeverpackungen
Fracking
Schutz des Wolfes
BMVg
keine Themenerfassung
vorhanden
Ukraine
Bundeswehr in Führung
Irak; Afrika
G36
Drohnen
Ebolahilfe und
Expertengutachten zu
Rüstungsprojekten/KPMG
Ukrainekrise
G36
Beschaffung MEADS u.
MKS180
Flüchtlingshilfe und
Syrieneinsatz
BMVI
Eine statistische Erhebung zu thematischen Schwerpunkten
erfolgt erst seit 2015
Infrastrukturabgabe
Deutscher Wetter-
Dienst-Wetter App
Ausländischer
Führerschein (Umtausch &
Gültigkeit)
Straßenausbau, -
sanierung, -umbau
Streik DB & GDL
Ressort 2013 2014 2015
BMWi
Statistiken bzw. Auswertungen zu den Jahren 2013-2014
liegen nicht vor.
Freihandelsabkommen
(insb. TTIP und CETA)
Erneuerbare Energien/
Fördermittel
Energiewende/
Strompreis
Mittelstandsförderung/
Existenzgründung
Rüstungsexporte
Digitale Netze
BMZ
Bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit
Förderung
Nichtregierungsorganisationen
Freiwilligendienste
Landrechte/ Hunger
Umwelt
Praktikum/ Karriere
Bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit
Ebola/ Gesundheit
Freiwilligendienste
Landrechte/ Hunger
Textilbündnis
Praktikum/ Karriere
Bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit
Flucht
Handel/ Fair Trade
Landrechte/ Hunger
Textilbündnis/
Nachhaltigkeit
Praktikum/ Karriere
BPA
Rentenpolitik: Angleichung
der Ost/West-Renten &
Altersarmut
Außenpolitik: Eurokrise
Bundestagswahl/
Koalitionsverhandlungen
NSA-Affäre
Hochwasser in Deutschland
Verkehrspolitik:
Autobahnmaut/Stuttgart 21
Außenpolitik: Situation
Ukraine/Syrien
Rentenpolitik: Rente
mit 63
Verkehrspolitik:
Autobahnmaut
Ebola-Epidemie
Erhöhung der
Abgeordnetenbezüge
Gesetzesänderung zu
den Bewertungsreserven
bei
Lebensversicherungen
Außenpolitik:
Finanzhilfen für
Griechenland/Eurokrise
Außenpolitik: Situation
Ukraine/Syrien
Innenpolitik:
Flüchtlingspolitik
Fragen und Meinungen
Rund um den G7-Gipfel
Arbeitsmarkt:
Umsetzung des Mindestlohns
Feierlichkeiten am
8. Mai zum Jahrestag
der Befreiung
Beauftragte
Beauftragte für
Migration,
Flüchtlinge
und
Integration (BMFI)
Staatsangehörigkeitsrecht
Flüchtlings- / Bleiberecht
Familienzusammenführung
Diskriminierungsfälle
Arbeitsmigration und
Zugang zum
Arbeitsmarkt
Ausländersozialrecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Familienzusammenführung
Flüchtlings- /
Bleiberecht
Arbeitsmigration
Ausländersozialrecht
Aufenthalt zwecks
Studiums
Staatsangehörigkeitsrecht
Bleiberecht /
Flüchtlingsrecht,
Familienzusammenführung
Arbeitsmigration und
Zugang zum
Arbeitsmarkt
Ausländersozialrecht
Aufenthalt zwecks
Studiums
Bundesbeauftragter für die
Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen
Deutschen
Demokratischen
Republik
(BStU)
Antragstellung zur eigenen Person und als naher Angehörige eines Vermissten oder
Verstorbenen;
Identitätsbestätigung, insbesondere bei im Ausland lebenden Bürgern;
Anfragen zum Bearbeitungsstand von Anträgen;
Antragsprozedere bei Forschungs- und Medienanträgen;
Anfragen zu eventuell entstehenden Kosten der Antragsbearbeitung;
allgemeine Anfragen zu MfS- und DDR-Themen
Als Besonderheit in den Jahren 2013/2014 ist zu nennen: Beratung von ehemaligen DDR-
Heimkindern (mit Bezug auf den sogenannten Kinderheim-Fonds).
Beauftragter
für Fragen des
sexuellen
Kindesmissbrauchs
(UBSKM)
Im Mittelpunkt der Anfragen stehen Fragen und Forderungen zu verschiedenen
Aufarbeitungsprojekten, Präventionskonzepten, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren,
Hilfeleistungen nach SGB V, OEG und dem Ergänzenden Hilfesystemen/Fonds Sexueller
Missbrauch sowie nach Fachberatungsstellen und allgemeinen Schilderungen von
Missbrauchsfällen.
7. Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Petitionen bei
den einzelnen Bundesministerien und Bundesbeauftragten, und gibt es
interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung?
Gemäß § 14 Absatz 1 GGO werden Anträge, Fragen und Beschwerden so schnell
wie möglich erledigt. Erfordert die Antwort einen Zeitraum von mehr als vier
Wochen, wird eine Zwischennachricht erteilt. Die Beantwortungszeiten variieren
je nach Komplexität der Anfrage, Anfragenaufkommen,
Beteiligungserfordernissen, Rechercheaufwand und zur Verfügung stehenden Ressourcen von wenigen
Tagen bis zu vier Wochen.
Ressort
AA Telefonische Anfragen werden in der Regel sofort beantwortet, Wartezeiten werden überwacht.
Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang und der Komplexität der Anfrage und der
Notwendigkeit von Beteiligungen von Auslandsvertretungen und Fachreferaten. Bürgeranfragen
werden möglichst kurzfristig, in der Regel innerhalb von 2-4 Arbeitstagen beantwortet, sofern
diese keine weiteren Recherchen oder Rückfragen erforderlich machen.
Es gibt interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung.
BK Die Beantwortung dauert in der Regel durchschnittlich 2 Wochen.
Es gibt keine internen zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung.
Ressort
BKM Durchschnittlich 11,6 Tage.
Es gibt keine internen zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung.
BMAS Die Eingaben werden entsprechend den in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien getroffenen Regelungen in der Regel innerhalb von vier Wochen durch die fachlich
zuständigen Referate beantwortet. In Spitzenzeiten ist es durchaus möglich, dass eine längere
Bearbeitungszeit gegeben ist. In diesen Fällen erhalten die Bürgerinnen und Bürger in der Regel
zeitnah eine Zwischennachricht.
BMBF Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche.
Es gibt interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung.
BMEL Beim Verbraucherlotsen sollen schriftliche und elektronische Anfragen innerhalb von drei bis
sieben Arbeitstagen beantwortet werden. Eine Zwischennachricht wird erteilt, wenn für eine
Beantwortung mehr als vier Wochen benötigt werden. Darüber hinausgehende Daten werden zur
Bearbeitungszeit nicht erhoben.
BMF Das Referat für Bürgerangelegenheiten erhält grundsätzlich sämtliche Bürgeranfragen und
beantwortet diese in der Regel selbst. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang und der
Komplexität der Anfrage. Bürgeranfragen werden verständlich, freundlich und möglichst kurz
beantwortet.
Es gibt keine interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung
BMFSFJ Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von schriftlichen/elektronischen Eingaben beträgt max.
2 Wochen (s. o. Frage 5) – eine detailliertere Erfassung erfolgt nicht.
Die 2-Wochen-Frist zur Bearbeitung gilt nur für schriftliche Eingaben.
Bei der telefonischen Beantwortung gibt es keine Vorgaben zur Dauer der Telefonate – dies
wird einzelfallabhängig entschieden.
BMG Die Bearbeitungszeit beträgt bei den klassischen Eingaben, unabhängig vom Medium, über das
sie dem Ministerium zugegangen sind, i. d. R. 3-4 Wochen. Bei der Kommunikation über die
sozialen Medien sind die Reaktionszeiten mediengerecht (d. h. erheblich kürzer).
Es gibt keine interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung
BMI Die Beantwortung der Bürgeranfragen erfolgt nach den Vorgaben der Hausanordnung; danach
werden sie so schnell und so einfach wie möglich beantwortet. Handelt es sich um einfache
Anfragen, erfolgt die Beantwortung innerhalb weniger Tage. Die durchschnittliche Dauer der
Bearbeitung variiert aus den bereits einleitend in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen sehr
und kann daher nicht angegeben werden.
BMJV Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Es gibt keine detaillierten, internen zeitliche Vorgaben zur Beantwortung.
BMUB Telefonische Bürgeranfragen werden in der Regel sofort beantwortet. Schriftliche
Bürgeranfragen werden in der Regel innerhalb einer Frist von maximal vier Wochen beantwortet. Erfordert
die Antwort eine längere Bearbeitungsdauer, so ergeht eine Zwischennachricht an den Petenten.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Umfang und Komplexität der Anfrage. Es gibt keine
internen zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung.
BMVg In der Regel werden alle Anfragen innerhalb von 48 Stunden beantwortet oder weiterführende
Ansprechpartner benannt.
Es gibt interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung.
BMVI Eine statistische Auswertung der Bearbeitungszeit von Bürgeranfragen wird nicht erstellt. Wenn
Anträge, Fragen und Beschwerden nicht binnen zwei Wochen erledigt werden können, wird in
der Regel eine Zwischennachricht erteilt.
Es gibt keine internen zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung.
Ressort
BMWi Die Bearbeitungsdauer wird nicht statistisch erfasst. Das Referat LB3-Bürgerdialog ist jedoch
bemüht, jede Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten, wobei Art und Umfang der
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger die Bearbeitungszeit maßgeblich bestimmen.
Es gibt keine internen zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung.
BMZ Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 1-2 Wochen
Es gibt interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung
BPA Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Briefe und Faxe beträgt ca. 6 Tage, für E-Mails
ca. 2 Tage.
Es gibt interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung
Beauftragte
Beauftragte für Migration, Flüchtlinge
und Integration (BMFI)
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Es gibt keine interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung
Bundesbeauftragter für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik (BStU)
Für die Beantwortung von Bürgeranliegen gibt es keine internen
zeitlichen Vorgaben. Abhängig von der Komplexität der Anfragen
und zur Verfügung stehender Ressourcen betragen die
Beantwortungszeiten wenige Tage bis zu mehreren Wochen. Der Hauptteil
der Bürgeranfragen wird innerhalb weniger Tage bearbeitet. Ist
eine länger als zwei Wochen dauernde Bearbeitungszeit absehbar,
erhalten die Bürger nach § 20 GO BStU eine Zwischennachricht.
Beauftragter für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von schriftlichen/
elektronischen Eingaben beträgt max. Wochen (dies ist der hohen
Eingangszahl und der personellen Besetzung nicht anders möglich).
Telefonate werden grundsätzlich (soweit möglich) sofort
angenommen oder zurückgerufen und mit der notwendigen Zeit
geführt.
8. In welcher Form erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Antwort bezogen
auf die jeweilige Einreichungsform der Petition?
In allen Bundesministerien werden Bürgeranliegen in der Regel in der Form
beantwortet, in der sie eingegangen sind. Sofern eine elektronische
Kontaktmöglichkeit besteht, wird diese in der Regel genutzt. Besteht bei mündlich
vorgetragenen Anliegen die Gefahr von Missverständnissen, wird gemäß § 14 Absatz 3
Satz 2 GGO auf die Möglichkeit der schriftlichen Anfrage verwiesen.
9. Wie viele Eingaben der Bürgerinnen und Bürger blieben unbeantwortet
(bitte Angaben zu den Kalenderjahren 2013 bis 2015, jeweils bezogen auf
die Einreichungsform)?
Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 4 GGO werden Anfragen, die anonym oder unter
einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht beantwortet. Dies gilt auch für
Aktionspost59 und Eingaben mit beleidigendem, polemischem oder aggressivem
Charakter und für solche, bei denen ausdrücklich keine Antwort gewünscht wird.
Kommentare, Meinungsäußerungen, Lob und Dankesschreiben ohne ein
konkretes Anliegen werden zumeist nicht beantwortet. Alle anderen Anfragen werden
in der Regel beantwortet.
59 Aktionspost sind massenhaft gleichartige Eingänge ohne individuellen Gehalt.
Häufig wird auf die Inhalte der Internetseiten (vor allem die FAQs) der
Bundesressorts verwiesen.
In vielen Ressorts wird keine Statistik geführt.
Ressort 2013 2014 2015
BK 35.403 (davon ca. 50% elek-tronisch, 50% schriftlich)
35.694 (davon ca. 50%
elektronisch, 50% schriftlich)
54.891 (ca. 50 %
elektronisch, 50 % schriftlich)
BKM ca. 12 ca. 12 ca. 9
BMEL 7% 8% 1%
BMFSFJ 3089 2454 3832
BMI
55% der schriftlichen
10% der mündlichen
Anfragen
55% der schriftlichen
10% der mündlichen
Anfragen
55% der schriftlichen
10% der mündlichen
Anfragen
BMJV
4 anonyme Eingaben sowie
31 Eingaben, bei denen kein
konkretes Petitum erkennbar
war
18 anonyme Eingaben sowie
28 Eingaben, bei denen kein
konkretes Petitum erkennbar
war
22 anonyme Eingaben sowie
40 Eingaben, bei denen kein
konkretes Petitum erkennbar
war
BMUB ca. 10%
BMZ ca. 10%
BPA
Briefe/Faxe: 51
E-Mail: 354.594
Brief/Fax: 45
E-Mail: 370.822
Brief/Fax: 77
E-Mail: 288.938
10. Gibt es jeweils ein elektronisches System (ggf. auch unterschiedliche
Systeme) zur Erfassung, Bearbeitung und Bescheidung der eingegangenen
Petitionen?
Die Bundesregierung arbeitet grundsätzlich mit elektronischen Systemen, in
denen Vorgänge erfasst und bearbeitet werden. In den meisten Häusern gibt es
darüber hinaus spezielle Software zur Bearbeitung von Bürgeranfragen. In einigen
Ressorts ist die Einführung einer speziellen Software geplant.
11. In welcher Form wurde den Bürgerinnen und Bürgern geholfen?
Informationswünsche aus dem fachlichen Zuständigkeitsbereich der
Bundesministerien werden erfüllt. Anregungen, Hinweise und Kritiken werden
aufgenommen. Im Fall der fachlichen Unzuständigkeit werden die Bürgerinnen und Bürger
an die zuständige Stelle verwiesen oder – unter Beachtung datenschutzrechtlicher
Belange – teilweise direkt weitergeleitet.
Mitunter erbitten die Bürger/-innen häufig auch Rechtsauskünfte, die eine
rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern. Diese dürfen grundsätzlich nicht erteilt
werden (§ 14 Absatz 3 GGO).
12. In wie vielen Fällen konnte der Eingabe der Bürgerinnen und Bürger
Rechnung getragen bzw. Abhilfe geschaffen werden?
Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wird dadurch Rechnung getragen, dass
dem Grundsatz nach alle Informationswünsche erfüllt werden. Es gibt hierzu
keine gesonderte statistische Erfassung. Abhilfe im Sinne einer Abänderung einer
auf kommunaler Ebene getroffenen oder einer gerichtlichen Entscheidung, wie
sie von den Bürgerinnen und Bürgern auch oft erbeten wird, ist nicht möglich. Es
gibt hierzu keine gesonderte statistische Erfassung.
13. Findet eine systematische Auswertung der an die Bundesministerien bzw.
Bundesbeauftragten gerichteten Petitionen statt?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Auswertung von Petitionen wird in den Bundesministerien unterschiedlich
gehandhabt; zum Teil findet eine systematische Auswertung statt, zum Teil nicht.
In einigen Bundesministerien findet eine quantitative, in manchen
Bundesministerien sowohl eine quantitative als auch qualitative Auswertung statt. Insofern
wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 6 verwiesen. Die Auswertung erfolgt
in unterschiedlichen zeitlichen Rhythmen (wöchentlich, monatlich oder jährlich).
14. In welcher Form und wem gegenüber gibt es eine Berichterstattung über
Petitionen?
Eine Berichterstattung erfolgt wenn, dann an die jeweilige Hausleitung.
15. Inwieweit werden diese Kenntnisse der Öffentlichkeit bzw. dem Parlament
zugänglich gemacht?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Existenz der
privaten Petitionsplattformen, und wie geht sie auf diese ein?
Der Umgang mit privaten Petitionsplattformen wird in den einzelnen Häusern der
Bundesregierung unterschiedlich gehandhabt. Manche beantworten Anfragen,
die über private Plattformen an sie gerichtet werden, andere gehen nicht auf
solche Anfragen ein.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]