[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Januar 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10805
18. Wahlperiode 09.01.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10770 –
Umsetzungsstand des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an
sowjetische Kriegsgefangene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilte die
Bundesregierung am 6. Juli 2016 mit, dass bis zum 27. Juni 2016 dem
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) 1 356 Anträge
ehemaliger Rotarmisten auf eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro
vorgelegen hätten. Von diesen wurden 565 positiv beschieden, 61 abgelehnt und
285 noch nicht abschließend behandelt (vgl. Antwort auf Kleine Anfrage
„Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine
Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene“ Bundestagsdrucksache 18/9051).
Rund ein dreiviertel Jahr vor Ablauf der Antragsfrist am 30. September 2017
scheint sich eine deutlich geringere Zahl von Antragstellungen abzuzeichnen,
als früher angenommen.
1. Wie hat sich das Antragsverfahren seit dem 30. September 2015 konkret
entwickelt?
2. Wie viele Antragsformulare wurden bisher vom BADV verschickt (bitte
wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)?
3. Wie viele formlose Anträge hat das BADV bislang erhalten, und wie wurde
seitens des BADV damit umgegangen?
4. Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bereits eingegangen (bitte wenn
möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge
wurden bislang
a) positiv beschieden,
b) abgelehnt,
c) noch nicht abschließend bearbeitet?
5. Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten
(bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)?
Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen (ergänzende Erläuterungen im
Anschluss).
Stand: 2. Januar 2017
Land
A
nt
rä
ge
davon
Formanträge
davon
formlose
Anträge
erledigte
Anträge
so
ns
tig
e*
Formanträge
noch nicht
abschließend
beschieden
ausgezahlt bzw.
Zahlungsauftrag
erteilt
bewilligt abgelehnt
Russland 883 738 145 599 48 5 86 580
Ukraine 353 291 62 203 51 8 33 203
Armenien 121 49 72 21 10 11 7 20
Belarus 116 98 18 64 23 1 10 63
Georgien 67 10 57 5 2 1 2 5
Kasachstan 42 41 1 20 12 - 9 20
Aserbaidschan 14 14 - 6 2 - 6 5
Deutschland 8 8 - 6 - 1 1 6
Kirgisistan 5 5 - 4 - - 1 4
Usbekistan 5 4 1 - 3 - 1 -
Anzahl der Anträge unter 5
Australien, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Neuseeland, Polen, Tadschikistan, Turkmenistan, USA
*Antragsrücknahme etc.
Zum 2. Januar 2017 lagen dem BADV 1 634 Anträge vor.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesamtes für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) elektronisch abrufbar. Auf
Nachfrage werden seitens des BADV Antragsformulare zudem auch verschickt.
Statistisch nach Ländern erfasst werden nur die registrierten Anträge, nicht die
versandten Antragsformulare.
Grundsätzlich hat jeder Antragsteller, soweit dieser im BADV einen formlosen
Antrag eingereicht hat, ein Antragsformular zugesandt bekommen, verbunden
mit der Bitte, dieses ausgefüllt an das BADV zurückzusenden. Derzeit liegen dem
BADV noch 358 formlose Anträge vor. Bezüglich der bisher nur formlos
eingegangenen Anträge wurden die Antragsteller seitens des BADV an die
Übersendung der Antragsformulare mehrfach erinnert. Darüber hinaus wurden weitere
705 potentielle Antragsteller angeschrieben und über die Anerkennungsrichtlinie
informiert. Ihnen wurde ebenfalls ein Antragsformular übersandt. Ein Rücklauf
von Anträgen hierzu ist bisher nicht zu verzeichnen.
Insgesamt liegen dem BADV aktuell 1 276 Formanträge vor. Davon wurden
935 Anträge positiv beschieden, 158 Anträge abgelehnt, und 156 Anträge noch
nicht abschließend bearbeitet.
An 912 Antragsteller wurde die Anerkennungsleistung angewiesen bzw. bereits
ausgezahlt.
6. Welche Gründe führten bislang zur Antragsablehnung (bitte nach Häufigkeit
aufführen)?
a) 87 Antragsteller waren keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte
b) 48 Anträge wurden von Familienangehörigen anstelle des (verstorbenen)
Berechtigten gestellt
c) 18 Antragsteller waren nach eigenen Angaben nicht in einem
Kriegsgefangenenlager
d) In 4 Fällen war die Anzeige der Rechtsnachfolger gemäß der Richtlinie
verfristet
e) 1 Rechtsnachfolger ist kein Hinterbliebener im Sinne der Richtlinie.
7. Wie lange ist bislang die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9051)
verwiesen. Die dort genannten Hintergründe bestehen unverändert. Insbesondere führen
fehlende Unterlagen, die von den Antragstellern nachgefordert werden müssen,
zu Verzögerungen.
8. Mit wie vielen Anträgen bis zum 30. September 2017 rechnet die
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt?
Die Bundesregierung geht aufgrund der von ihr umfassend getroffenen
Maßnahmen zur Bekanntmachung der Richtlinie von einem weiteren Anstieg der
Antragszahlen aus. Die konkrete Zahl der Anträge, die bis zum 30. September 2017
erreicht sein wird, ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht
abschätzbar. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8
und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016
(Bundestagsdrucksache 18/9051), auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7623) und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. August 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5782) verwiesen.
9. Wurden seit dem 6. Juli 2016 Anzeigen in Zeitungen oder elektronischen
Medien geschaltet, und wenn ja, in welchen, und welche Kosten sind hierbei
entstanden (bitte nach Ländern und Medien aufgliedern)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9051) und
zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. Februar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7623) verwiesen. Die dort beschriebenen Maßnahmen
werden auch weiterhin fortgeführt. Vor dem Hintergrund, dass die Antragsfrist
am 30. September 2017 ausläuft, wird die Bundesregierung darüber hinaus zu
Beginn des Jahres 2017 über ihre Auslandsvertretungen nochmals in geeigneter
Weise auf die Bestimmungen der Richtlinie hinweisen.
10. Sind im Verfahren seit dem 6. Juli 2016 neue Probleme aufgetaucht?
Wenn ja, welche sind dies, und wie wurde darauf jeweils reagiert?
Neue Probleme sind nicht aufgetreten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]