[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11102
18. Wahlperiode 06.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10768 –
Verlauf der „Operation Sophia“ im Mittelmeer und Erkenntnisse über Fluchtrouten
und Schleuserstrukturen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit April 2015 führt die Europäische Union eine Militärmission im Mittelmeer
durch, die unter der Bezeichnung „EUNAVFOR MED“ bzw. „Operation
Sophia“ zur Aufklärung von Schleusernetzwerken beitragen soll. Seit Beginn
der Phase 2i des Einsatzes im Oktober 2015 dürfen die eingesetzten
Kriegsschiffe in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen sowie
beschlagnahmen, umleiten oder vernichten, wenn der Verdacht besteht, dass diese
zur Schleusung von Flüchtlingen verwendet werden bzw. wurden.
Der Militäreinsatz ist in der Öffentlichkeit umstritten, da er nach Ansicht von
Kritikerinnen und Kritikern bewirkt, dass Schleuser, die sich der Festnahme
entziehen bzw. Verluste durch die Vernichtung von Booten verringern wollen,
dazu übergehen, weniger seetaugliche Boote einzusetzen, sie nicht mit
ausreichend Treibstoff auszustatten und bei Erreichen internationaler Gewässer die
Flüchtlinge führerlos zurückzulassen. Diese Einschätzung findet sich auch in
einem Bericht des EU-Ausschusses des britischen Parlaments vom Mai 2016
(
www.publications.parliament.uk/pa/ld201516/ldselect/ldeucom/144/14402.
htm). Der Ausschuss stellt darin fest, die Mission habe bislang nicht wesentlich
zur Störung der Schleusernetzwerke beigetragen. Darauf deutet auch der Bericht
des italienischen Konteradmirals Enrico Credendino an den EU-Militärstab hin,
in dem es heißt, dass mittlerweile 90 Prozent der Versuche, nach Europa zu
gelangen, auf der zentralen Mittelmeerroute zwischen Libyen und Italien
unternommen werden (augengeradeaus.net, 4. Dezember 2016). Während Credendino
keinen direkten Einfluss der Operation auf die Fluchtbewegungen im
Mittelmeer sieht, gibt die Bundeswehr an, dass die Seenotrettung „in gewisser Weise“
das Geschäft der Schleuser befördere („EU-Mission im Mittelmeer: Fragen und
Antworten zur Phase 2“,
www.bundeswehr.de vom 1. Dezember 2015).
Offenkundig ist jedenfalls, dass die Überfahrten über das Mittelmeer riskanter
geworden sind. Im Jahr 2016 ist die Zahl der Todesfälle nach Angaben des UN-
Flüchtlingshilfswerks UNHCR höher als jemals zuvor („Mediterranean death
toll soars to all-time high“,
www.unhcr.org vom 25. Oktober 2016). Die
Organisation Ärzte ohne Grenzen meldete am 2. Dezember 2016, es seien bislang
4 690 Tote registriert worden, 1 000 mehr als im Jahr 2015 (KAA, 2.
Dezember 2016).
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sie in dieser Anfrage die Begriffe
„Boote“ und „Schiffe“ synonym verwenden und bitten dies bei der
Beantwortung zu berücksichtigen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Operation EUNAVFOR MED Sophia, Teil der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, hat die Kernaufgabe, das
Geschäftsmodell der Schleuser zu bekämpfen. Daneben hat die Operation die
Zusatzaufgaben Ausbildung und Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache und
das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf hoher See
durchzusetzen. Darüber hinaus erfüllen die Einheiten der Operation ihre
völkerrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung.
1. Welche Erkenntnisse bzw. Lagebilder zu Fluchtrouten und
Schleusernetzwerken konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Verlauf der
Operation EUNAVFOR MED gewonnen werden?
Die meisten Abfahrten der von den Migranten und Flüchtlingen genutzten Boote
aus Libyen finden aktuell im Westen des Landes statt. Schwerpunkt ist die
Küstenregion zwischen Tripolis und Tunesien, besonders die unmittelbare
Umgebung der dortigen Küstenstädte.
Nach Kenntnis der Operation EUNAVFOR MED Sophia werden derzeit die
Schleusertätigkeiten in Libyen schwerpunktmäßig an Land vorgenommen. Da die
Einheiten der Operation EUNAVFOR MED Sophia gemäß Beschluss der
Europäischen Union und dem Mandat des Deutschen Bundestages ausschließlich
außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze Libyens operieren, können sie die
Hoheitsgewässer innerhalb der 12-Seemeilen-Grenze und den Küstenstreifen nur
eingeschränkt aufklären.
Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort zu Frage 28a der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6544
vom 30. Oktober 2015.
a) Inwiefern konnten auch Erkenntnisse über Organisationen und zentrale
Persönlichkeiten aus dem Schleusermilieu gewonnen werden,
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) in welchen Dateien sind diese Erkenntnisse nach Kenntnis der
Bundesregierung gespeichert, und
Grundsätzlich werden entsprechende Daten gemäß nationaler Vorgaben im
System JASMIN (Joint Analysis System Military Intelligence) abgelegt. Hierbei
handelt es sich um ein nationales Computernetzwerk des Systems Militärisches
Nachrichtenwesen. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre
Antwort zu den Fragen 21 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober 2015.
c) an welche Behörden von Drittstaaten wurden personengebundene
Informationen weitergeleitet?
Grundsätzlich werden entsprechende Daten innerhalb der GSVP-Operation
EUNAVFOR MED Sophia und bei Bedarf auch an die Behörden des für aus
Seenot geretteten Migranten und Flüchtlingen im Einzelfall festgelegten sicheren
Hafens weitergegeben.
2. Welchen konkreten Nutzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
gewonnenen Erkenntnisse zur Bekämpfung der Schleuser?
a) Inwiefern werden diese Erkenntnisse operationalisiert?
b) Inwiefern haben die Erkenntnisse zur Einleitung von Strafverfahren in
Deutschland oder im Ausland bzw. zur Anforderung von Rechtshilfe (an
welche Staaten) geführt?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammengefasst beantwortet.
Die bisher gewonnenen Erkenntnisse tragen zu einem besseren Lagebild der
Operation EUNAVFOR MED Sophia bei und werden in der Zusammenarbeit mit
anderen Akteuren, zum Beispiel Frontex, geteilt, um das Lagebild aller beteiligten
Akteure zu verbessern.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwiefern Erkenntnisse der
Operation EUNAVFOR MED Sophia über Fluchtrouten oder
Schleusernetzwerke zur Einleitung von Strafverfahren geführt haben.
c) Inwiefern haben die Erkenntnisse zur Auflösung von
Schleuserorganisationen oder zur Festnahme zentraler Persönlichkeiten der Schleuserszene
geführt (bitte angeben, in welchem Land die Festnahme erfolgte)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen, und welche ziehen nach ihrer Kenntnis die anderen am
Militäreinsatz beteiligten Staaten?
Die Bundesregierung und die anderen an der GSVP-Operation EUNAVFOR
MED Sophia beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehen sich in
der fortgesetzten Notwendigkeit bestätigt, das Geschäftsmodell von Schleusern
zu bekämpfen, die weiterhin das Leben von abertausend Menschen gefährden.
3. Welchen Einfluss hatte die Operation bislang nach Einschätzung der
Bundesregierung auf Schleusernetzwerke?
Angetroffene Schleuser müssen auf Hoher See damit rechnen, dass ihre Schiffe
umgeleitet und beschlagnahmt werden. Dies schränkt den Bewegungsspielraum
der Schleuser ein und verringert die Möglichkeit der Schleuser, Boote mehrfach
wiederzuverwenden.
a) Inwiefern sind diese nach Einschätzung der Bundesregierung in der Lage,
durch die Operation allfällig erlittene Rückschläge zu kompensieren, und
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, inwieweit Schleuser in der
Lage sind, Rückschläge zu kompensieren.
b) wie beurteilt sie angesichts von Meldungen, dass mittlerweile 90 Prozent
der übers Mittelmeer kommenden Flüchtlinge die zentrale Route wählen,
die durch das Einsatzgebiet von EUNAVFOR MED führt, die Wirkung
der Operation?
Die vielfältigen Faktoren, die zu einer Veränderung der absoluten und relativen
Zahlen der zentralen Mittelmeerroute führen, lassen keinen unmittelbaren
Rückschluss auf die Wirksamkeit der Operation zu. Im Weiteren wird auf die Antwort
zu Frage 21 verwiesen.
4. Welche strategischen, taktischen oder konzeptionellen Änderungen ihres
„Geschäftsmodells“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung Schleuser
aus dem Verlauf von EUNAVFOR MED vorgenommen?
Im Verlauf der Operation EUNAVFOR MED Sophia konnte beobachtet werden,
dass für die Überfahrt vermehrt Schlauchboote genutzt werden. Diese sind für
eine Überfahrt nach Italien zumeist weder geeignet noch ausreichend ausgestattet.
In einigen Fällen wird die Bootsführung Migranten und Flüchtlingen überlassen,
die hierdurch zum Teil einen finanziellen Nachlass auf die Schleusergebühr
erhalten.
5. Inwiefern kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, denen zufolge
Schleuser seit Beginn der Operation vermehrt auf weniger bzw. gar nicht
mehr hochseetaugliche Boote zurückgreifen oder davon absehen, die Boote
mit einer für die Überfahrt bis Italien ausreichenden Treibstoffmenge
auszustatten oder eigenes Personal im Vorfeld einer Entdeckung durch
ausländische Schiffe von den Booten abziehen und diese führerlos lassen bzw. nicht
dafür ausgebildeten Flüchtlingen überlassen?
Inwiefern hält sie solche Berichte für plausibel, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Schleuser kalkulieren die im Seegebiet vor der libyschen Küste fahrenden
Schiffe in ihren Modus Operandi mit ein, da alle Schiffe nach internationalem
Seerecht verpflichtet sind, Seenothilfe zu leisten. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 21 verwiesen.
6. Wie viele Meldungen über verdächtige Boote bzw. Bewegungen wurden den
am Einsatz beteiligten Staaten seit Beginn der Operation übermittelt bzw.
von den eingesetzten Booten selbst kommuniziert (bitte jeweils nach
Quartalen und Urhebern der Meldung aufgliedern)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Erfassungen vor.
7. Wer an Bord eines Militärschiffes trifft nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils die Entscheidung, ob ein Schiff bzw. Boot als „schleuserverdächtig“
anzusehen ist und angehalten, durchsucht, umgeleitet oder zerstört wird?
Welche Kriterien gibt es für die Feststellung, ob ein Boot als
schleuserverdächtig anzusehen ist, insbesondere dann, wenn nicht gewissermaßen „auf
frischer Tat“ Flüchtlinge darauf angetroffen werden (bitte ggf.
entsprechende Rundbriefe, Einschätzungshilfen, Anordnungen usw.
zusammenfassen oder beifügen)?
Die Entscheidung, ob ein Schiff oder Boot als verdächtig eingestuft wird, obliegt
dem Kommandanten der jeweiligen seegehenden Einheit. Diese Entscheidung
wird im Rahmen einer situationsangepassten Beurteilung der Lage vorbereitet.
8. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der
Operation EUNAFVOR MED Boote
a) angehalten,
b) durchsucht,
c) umgeleitet oder
d) zerstört
(bitte jeweils nach einzelnen Quartalen aufgliedern sowie angeben, wessen
Landeskräfte die jeweiligen Maßnahmen durchgeführt haben, welcher Art
die Schiffe bzw. Boote waren, und welchen mutmaßlichen Wert diese hatten
sowie bzgl. zerstörter Boote bitte zusätzlich den Grund für die Zerstörung
angeben)?
Die Beantwortung der Fragen 8a bis 8d erfolgt zusammengefasst.
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse nur zu den durch deutsche Einheiten
getroffenen Maßnahmen vor. Deutsche Einheiten haben bisher in einem Fall –
am 9. Juli 2016 – ein verdächtiges Boot angehalten, durchsucht und abschließend
den italienischen Behörden übergeben.
Im Zusammenhang mit den erfolgten Seenotrettungen wurden bisher in 351
Fällen im Nachgang zu Rettungsoperationen die jeweils seeuntauglichen Boote
der in Not geratenen Personen nach deren Anbordnahme durch Operation
EUNAVFOR MED Sophia Einheiten versenkt, um eine Gefahr für die
internationale Seeschifffahrt auszuschließen.
9. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im
Rahmen der Operation EUNAVFOR MED Gewalt gegen (nicht am Einsatz
beteiligte) Personen angedroht bzw. angewendet,
a) von welchen Einsatzkräften wurde die Maßnahme ausgeführt,
b) gegen wie viele Personen richtete sich die Gewaltanwendung bzw. -
drohung,
c) wann ereignete sich die Maßnahme,
d) was war der Grund, und
e) was waren die näheren Umstände der Maßnahme?
Die Beantwortung der Fragen 9a bis 9e erfolgt zusammengefasst.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Androhung oder
Anwendung von Gewalt gegen (nicht am Einsatz beteiligte) Personen vor.
10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn
der Operation direkt an Bord von Schiffen festgenommen?
a) Wohin wurden diese Personen verbracht,
b) wer hat die Festnahmen vorgenommen, und
c) welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, gegen wie viele
dieser Personen ein Strafverfahren eingeleitet, eine Anklage erhoben, ein
Gerichtsverfahren begonnen bzw. ein Urteil gesprochen wurde (bitte
möglichst ausführlich aufgliedern und angeben, in welchen Ländern die
Verfahren liefen, in wie vielen Fällen ein Schuldspruch ergangen ist, und
wie hoch das Strafmaß war)?
Die Beantwortung der Fragen 10 bis 10c erfolgt geschlossen.
Deutsche Einheiten der Operation EUNAVFOR MED Sophia haben bisher in
einem Fall Insassen eines verdächtigen Schleuserbootes an Bord genommen und
im italienischen Ausschiffungshafen an Land gebracht (siehe auch Antwort zu
Frage 8). Zum weiteren Verfahren der italienischen Behörden liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Zu vergleichbaren Maßnahmen von Einheiten anderer an EUNAVFOR MED
Operation Sophia beteiligter Staaten liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
11. Inwiefern trifft es zu, dass Schleuser dazu übergangen sind, „als Fischer
getarnt die verlassenen Boote wieder zurückzuschleppen“ und dabei einige
festgenommen worden sind (
www.augengeradeaus, wie oben), und
a) wie oft war dies bisher der Fall (bitte nach Quartalen seit Beginn der
Operation aufgliedern),
b) die Kräfte welcher Staaten waren an solchen Festnahmen beteiligt, und
c) anhand welcher Kriterien werden Personen auf ansonsten verlassenen
Schiffen als mutmaßliche Schleuser identifiziert?
Die Fragen 11 bis 11c werden zusammengefasst beantwortet.
Im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED Sophia liegen in Einzelfällen
Beobachtungen vor, dass in unmittelbarer Nähe von Seenotrettungsoperationen
kleinere Boote beziehungsweise deren Insassen das Geschehen beobachtet und darauf
spekuliert haben könnten, sich des verlassenen Bootes oder zumindest des
zugehörigen Außenbordmotors bemächtigen zu können. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor, ob es sich hierbei um Schleuser handelte, die ihr Boot
wiederverwenden wollten, oder ob es sich um Unbeteiligte handelte, die lediglich
an dem Boot oder dem Motor als potentiellem Nutz- oder Wertgegenstand
interessiert waren.
12. Inwiefern haben die von der Bundeswehr eingesetzten Kampfschwimmer
bislang spezifische Beiträge beim Vorgehen gegen Schleuser geleistet, und
welcher Art waren diese Beiträge?
Einsätze der Spezialkräfte unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung. Dies
dient nicht zuletzt auch dem Schutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten.
Die Unterrichtung des Deutschen Bundestages über Einsätze von Spezialkräften
erfolgt auf der Grundlage der Entschließung des Deutschen Bundestages vom
4. Dezember 2008 (Plenarprotokoll 16/193, Bundestagsdrucksache 16/11230).
Danach werden die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie die
Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses auf
vertraulicher Basis über Einsätze der Spezialkräfte informiert.
13. Inwiefern steht den Eigentümern der beschlagnahmten, umgeleiteten,
durchsuchten oder zerstörten Boote der Rechtsweg offen, um Entschädigungen zu
verlangen, und inwiefern sind bereits entsprechende Forderungen erhoben
worden?
Der Bundesregierung sind bislang keine entsprechenden
Schadensersatzforderungen bekannt. Die Frage eines eventuellen Rechtswegs stellt sich daher bislang
nicht.
14. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Operation EUNAVFOR MED Erkenntnisse über verdächtige Boote an die
libysche Küstenwache übermittelt, und in wie vielen Fällen hat die libysche
Küstenwache innerhalb bzw. außerhalb libyscher Hoheitsgewässer
Flüchtlingsboote zum Umkehren veranlasst bzw. die Passagiere nach Libyen
zurückverbracht?
Die Operation EUNAVFOR MED Sophia übermittelt keine Erkenntnisse über
verdächtige Boote an die libysche Küstenwache. Die Bundesregierung hat keine
Erkenntnisse dazu, ob die libysche Küstenwache hochseetaugliche Boote zum
Umkehren veranlasst hat.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die libysche Küstenwache im Zeitraum
vom 1. Januar bis 31. Oktober 2016 2 230 Menschen aus Seenot gerettet.
15. Welche Gremien sowie Informations- und Kommunikationsplattformen sind
für die Operation EUNAVFOR MED von Belang, was ist jeweils deren
spezifische Funktion sowie ihr spezifischer Beitrag, wie sind diese
zusammengesetzt (bitte die Zusammensetzung nach Staaten, Personenzahl sowie
Funktion aufgliedern), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus den bisherigen Erfahrungen mit diesen Gremien bzw. Plattformen?
Der Informationsaustausch der Operation EUNAVFOR MED Sophia erfolgt
wesentlich über das operativ-taktische Hauptquartier (Force Headquarters – FHQ)
in See sowie das strategische Hauptquartier (Operational Headquarters – OHQ)
in Rom, wo jeweils Verbindungsoffiziere fast aller beteiligten Nationen
eingesetzt sind. Deutschland ist mit zwei Verbindungsoffizieren im FHQ sowie 17
Soldaten im OHQ vertreten.
Darüber hinaus besteht zwischen FRONTEX und dem OHQ in Rom ein
regelmäßiger Informationsaustausch. Ferner existiert SHADE MED (Shared Awareness
and De-Confliction in the Mediterranean), dessen letztes Zusammentreffen
Anfang November 2016 stattgefunden hat. Im Weiteren wird hier auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Wolfgang
Gehrcke, Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8523 vom 13. Mai
2016 verwiesen.
Darüber hinaus hat die Operation EUNAVFOR MED Sophia zur Abstimmung
der Ausbildungsmaßnahmen mit der libyschen Küstenwache das sogenannte
„Senior Officer’s Team“ im OHQ eingerichtet.
Die Bundesregierung unterstützt die Beteiligung der Operation EUNAVFOR
MED Sophia an Gremien, Informations- und Kommunikationsplattformen, die zu
einer besseren Zusammenarbeit mit anderen staatlichen, zivilen und
multilateralen Akteuren führt sowie das Lagebild aller Beteiligten verbessert.
16. Wie genau gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Unterstützungsbeitrag der NATO-Operation ACTIVE ENDEAVOUR für
EUNAVFOR MED, und inwiefern hat die NATO bislang relevante Beiträge
für Verdachtsmeldungen oder Durchsuchungen, Umleitungen,
Beschlagnahmungen oder Zerstörungen von Booten geleistet?
Welche Absichten zur weiteren Zusammenarbeit der NATO-Mission mit der
EU-Operation sind beabsichtigt?
Die NATO-Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) wurde mit Beginn der
NATO Operation SEA GUARDIAN im November 2016 beendet. Die deutsche
Beteiligung an OAE endete bereits am 15. Juli 2016. Der Beteiligung deutscher
Soldatinnen und Soldaten an der Folgeoperation SEA GUARDIAN hat der
Deutsche Bundestag am 29. September 2016 zugestimmt.
Die NATO-Verteidigungsminister haben auf ihrem Treffen am 26. und 27.
Oktober 2016 in Brüssel beschlossen, die Operation EUNAVFOR MED Sophia in den
Bereichen Informationsaustausch und Logistik zu unterstützen. Während des
NATO-Außenministertreffens am 6. und 7. Dezember 2016 beschlossen die
Außenminister eine vertiefte NATO-EU Kooperation, die unter anderem auch eine
engere Zusammenarbeit zwischen den maritimen Einsätzen im Mittelmeer der
NATO (SEA GAURDIAN) und der EU (Operation EUNAVFOR MED Sophia)
beinhaltet.
Die der EU zur Verfügung gestellten Daten fließen in ein Gesamtlagebild ein; die
Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, ob aufgrund von spezifischen NATO-
Informationen Einheiten der Operation EUNAVFOR MED Sophia
Schleuserboote durchsucht oder beschlagnahmt haben.
17. Welche Formen der Interaktion zwischen den an der Operation beteiligten
Kriegsschiffen sowie Schiffen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie bewertet sie diese, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die italienische Rettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Center,
MRCC) in Rom hat die Koordination von Seenotrettungsoperationen für das
Operationsgebiet EUNAVFOR MED Sophia auch aufgrund einer fehlenden
libyschen Rettungsleitstelle übernommen. Hierzu verfügt sie über ein Lagebild der
im Operationsgebiet befindlichen Schiffe und Boote, sowohl von Operation
EUNAVFOR MED Sophia, von Nichtregierungsorganisationen als auch von
anderen Akteuren.
Bei Kenntnis eines Seenotfalls überprüft das MRCC die Verfügbarkeit von
Schiffen und Booten in räumlicher Nähe zur Unglücksstelle und koordiniert die
Seenotrettung.
Die Zusammenarbeit zwischen den an der Operation beteiligten Kriegsschiffen
und den Schiffen der Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der
Seenotrettung, etwa zur Übergabe an Bord befindlicher Personen, die zuvor aus Seenot
gerettet wurden, zur weiteren Verbringung nach Italien, findet in Einzelfällen statt
und wird durch das MRCC koordiniert. Darüber hinaus gab es auch Vorfälle, in
denen Einheiten der Operation EUNAVFOR MED Sophia auf Hilferufe von
Nichtregierungsorganisationen reagiert haben, um diese zu schützen. Die
Zusammenarbeit im Rahmen von Seenotrettungsmaßnahmen verlief bisher aus Sicht der
Bundesregierung erfolgreich.
18. Wie viele Flüchtlinge wurden bislang im Verlauf von
a) deutschen Schiffen,
Seit 23. Juni 2015 wurden im Zentralen Mittelmeer 9 455 Menschen durch
deutsche Schiffe, die an der Operation EUNAVFOR MED Sophia beteiligt waren,
unmittelbar aus Seenot gerettet (Stand: 19. Januar 2017).
b) anderen an der Operation beteiligten Schiffen und
Seit 23. Juni 2015 wurden im Zentralen Mittelmeer nach Kenntnis der
Bundesregierung 22 641 Menschen durch andere Einheiten der Operation EUNAVFOR
MED Sophia aus Seenot gerettet (Stand: 19. Januar 2017).
c) anderen Schiffe (der internationalen Handelsschifffahrt, von NGOs usw.)
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
aus Seenot gerettet (bitte nach Quartalen seit Beginn der Operation
aufgliedern und jeweils soweit möglich nach Herkunftsländern, Alter und
Geschlecht differenzieren)?
Die Gesamtzahl aller durch Einheiten der Operation EUNAVFOR MED Sophia
Geretteten beträgt 32 096, davon sind 25 126 Männer, 5 026 Frauen und
1 944 Kinder bzw. Neugeborene (Stand: 19. Januar 2017).
Eine quartalsweise Erfassung der durch die Operation EUNAVFOR MED Sophia
geretteten Menschen sowie deren Herkunftsländern liegt der Bundesregierung
nicht vor.
Nach einem Bericht der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache sind
im Verlauf des Jahres 2016 181 272 Personen im Einsatzgebiet der FRONTEX
Joint Operation Triton illegal nach Italien eingereist. Davon wurden ungefähr
89 Prozent aus Seenot gerettet. Der Bericht differenziert nicht nach Herkunft,
Geschlecht oder Alter und auch nicht danach, welches Schiff oder welche
Organisation die Seenotrettung durchgeführt hat.
19. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgekommen, dass Flüchtlinge
an Bord von Schiffen der Operation genommen und von dort in einen
nordafrikanischen Staat gebracht worden sind, und wenn ja
a) wann gab es solche Rückführungen,
b) wie viele Personen waren davon betroffen,
c) was war der Grund für die Rückführung,
d) inwiefern wurde den Flüchtlingen die Gelegenheit gegeben, einen
Asylwunsch zu stellen, und wie wurde damit verfahren,
e) von welchen Schiffen (entsendender Staat) erfolgten die Rückführungen,
und
f) wohin erfolgte die Rückführung?
Die Fragen 19 bis 19f werden zusammengefasst beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die hier nachgefragten Ereignisse nicht
vorgekommen.
20. Welche über die zitierte Meldung hinausgehenden Informationen kann die
Bundesregierung zum Inhalt des Berichts von Konteradmiral Enrico
Credendino übermitteln?
Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag auch weiterhin über den
Einsatz der Operation EUNAVFOR MED Sophia umfassend informieren.
Hat sie nähere Informationen, wie sich die darin angegebene Summe von
275 bis 325 Mio. Euro, die lybische Küstenstädte angeblich aus der
Flüchtlingsmigration ziehen, berechnet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
21. Inwiefern bewertet die Bundesregierung die Operation von EUNAVFOR
MED und/oder die Aktivitäten von NGOs als pull-Faktor bei der
Flüchtlingsmigration, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ziel der Bundesregierung ist die Umsetzung der im Mandat für die Operation
EUNAVFOR MED Sophia festgeschriebenen Aufgaben: Bekämpfung des
Geschäftsmodells der Schleuser, Beitrag zur Ausbildung und zum Fähigkeitsaufbau
der libyschen Küstenwache und Durchsetzung des VN-Waffenembargos
gegenüber Libyen auf Hoher See. Darüber hinaus hat die Erfüllung der
völkerrechtlichen Verpflichtung zur Seenotrettung für die Bundesregierung höchste Priorität.
Die Bundesregierung sieht mit Sorge, wie Schleuser ihr Geschäftsmodell auf die
Seenotrettung durch die verschiedenen Akteure ausrichten. Zunehmend werden
zu viele Menschen auf nicht seetaugliche Boote mit völlig unzureichender
Ausstattung verbracht und damit verstärkt gefährdet, bereits innerhalb der libyschen
Territorialgewässer in Seenot zu geraten und ihr Leben zu verlieren. Damit ist
auch die Bedeutung der Operation seit Oktober 2016 gestiegen, die libysche
Küstenwache zu befähigen, Seenotrettungen im Einklang mit internationalem Recht
und internationalen Standards durchzuführen und zugleich Schleuseraktivitäten
möglichst frühzeitig zu verhindern.
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