Entscheidungen zu Asylersuchen aufgrund sexueller Orientierung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In vielen Ländern unterliegen LSBTTI (Lesben, Schwule, Bi-, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle) einer besonderen Verfolgung und sind zur Flucht gezwungen. Auch in vielen Erstaufnahmeländern werden sie restriktiven, diskriminierenden Gesetzen und Vorschriften unterworfen. Dieser Lage trug der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) im Jahr 2010 mit der Zuerkennung einer „besonderen Schutzbedürftigkeit“ von LSBTTI-Flüchtlingen Rechnung (www.unhcr.org.uk/resources/monthly-updates/october-2010/lgbt. html).
Der Fall einer lesbischen Marokkanerin, die im Oktober 2016 einen Asylantrag stellte, der kurz darauf als „offensichtlich unbegründet“ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, wirft in diesem Zusammenhang Fragen auf. In der Begründung heißt es unter anderem, dass „nach Erkenntnissen des Bundesamtes […] Homosexualität in Marokko toleriert [werde], solange sie im Verborgenen gelebt wird“ (http://koelner-fluechtlingsrat.de/ neu/userfiles/pdfs/2016-11PM_Marokko-2.pdf).
Diese Begründung steht nach Ansicht der Fragesteller im Widerspruch zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. November 2013 (C199/12 bis C201/12), in der es heißt: „Bei der Prüfung des Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, können die zuständigen Behörden von dem Asylbewerber nicht erwarten, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden.“
Nach Artikel 489 des marokkanischen Strafgesetzbuches steht in Marokko das Ausleben von Homosexualität unter Strafe. Während bisher vor allem Fälle von nach diesem Artikel verfolgten homosexuellen Männern (www.queer.de/detail. php?article_id=26708) bekannt geworden sind, gab es im Jahr 2016 mindestens einen Fall bei dem Frauen und Mädchen nach diesem Paragraf inhaftiert wurden. Menschenrechtsorganisationen berichteten über den Fall zweier junger Mädchen, die mehrere Tage inhaftiert worden sind (www.hrw.org/news/2016/11/25/ morocco-drop-homosexuality-charges-against-teenage-girls).
Die Asylbewerberin hatte im Verfahren mehrfach deutlich gemacht, dass sie ihre sexuelle Orientierung in Marokko geheim halten müsse und deswegen Misshandlungen und Übergriffe erlebt habe. Im betreffenden Fall machte das BAMF geltend, dass die Aussagen der Antragstellerin nicht glaubhaft seien, da sie den Antrag erst 1,5 Jahre nach ihrer Einreise gestellt habe (http://koelner-fluechtlingsrat. de/neu/userfiles/pdfs/2016-11PM_Marokko-2.pdf). Der EuGH stellte allerdings am 2. Dezember 2014 fest (AZ-C-148-150/13): „Es liefe auf einen Verstoß gegen das in der vorigen Randnummer dargestellte Erfordernis hinaus, wenn ein Asylbewerber allein deshalb als unglaubwürdig angesehen würde, weil er seine sexuelle Ausrichtung nicht bei der ersten ihm gegebenen Gelegenheit zur Darlegung der Verfolgungsgründe offenbart hat“ (http://curia.europa.eu/juris/document/ document.jsf?text=&docid=160244&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req& dir=&occ=first&part=1&cid=194831).
Durch den genannten Fall drängen sich Fragen bezüglich der rechtlichen Dimension der Anerkennungspraxis des BAMF und der Einstufung von Maghrebstaaten und Ägypten als sichere Herkunftsstaaten auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation von LSBTTI in Marokko?
Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen seit 2013 verurteilt?
Wie viele Übergriffe gegen LSBTTI sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt geworden, und in wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Strafverfahren und Verurteilungen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der marokkanischen Regierung für die Rechte von LSBTTI in Marokko ein?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz von LSBTTI in Marokko, und welche Maßnahmen wird sie in Zukunft ergreifen?
Nach welchen Kriterien werden LSBTTI-Flüchtlinge aktuell erfasst (falls keine Erfassung vorliegt, bitte begründen)?
Wie viele LSBTTI-Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland registriert, und wie hoch ist die Dunkelziffer nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte den Kriterien entsprechend aufschlüsseln)?
a) Aus welchen Herkunftsstaaten stammen die LSBTTI-Flüchtlinge (bitte aufschlüsseln)?
b) Welchen Status besitzen sie (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Entscheidungen von LSBTTI aus Marokko wurden seit 2010 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte nach den von den Behörden für LSBTTI verwendeten Kategorien aufschlüsseln)?
c) Wie hoch ist nach Ermessen der Bundesregierung die entsprechende Dunkelziffer der in Deutschland lebenden, jedoch nicht registrierten LSBTTI-Flüchtlinge?
Wie wird der vom UNHCR festgestellten „besonderen Schutzbedürftigkeit“ von LSBTTI-Flüchtlingen nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. durch andere Formen der Unterbringung Rechnung getragen?
Welche Schutzprogramme für LSBTTI-Flüchtlinge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Gewaltschutz in Unterkünften und Rechtsberatung?
Welche Bundesprogramme zum Schutz und zur Aufklärung über die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTTI-Flüchtlingen gibt es?
Spielt das Thema LSBTTI im vorgesehenen Curriculum für Integrationskurse eine Rolle (falls nein, bitte begründen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung durch das BAMF oder andere Behörden konkrete Bemühungen, LSBTTI die Möglichkeit zu bieten, die eigene Identität als Fluchtgrund und als Grund für eine besondere Schutzbedürftigkeit vertraulich geltend zu machen?
Falls ja, zu welchem Zeitpunkt im Asylverfahren wird der Fluchtgrund LSBTTI erfasst (bitte aufschlüsseln), und zu welchem Zeitpunkt bietet sich für Geflüchtete die Möglichkeit, „ihre besondere Schutzbedürftigkeit“ als LSBTTI vertraulich geltend zu machen?
Inwiefern werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF, insbesondere in der Funktion als Anhörer und Entscheider, bzgl. der besonderen Diskriminierung von LSBTTI sensibilisiert?
Gibt es Stellen, bei denen sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber über diskriminierende Behandlungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF und nachrangiger Behörden beschweren können?
a) Falls ja, wie viele solche Beschwerdestellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wie viele Beschwerden sind bei diesen Stellen seit Beginn der Erfassung aufgelaufen (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln, insbesondere das LSBTTI-Spektrum benennen)?
c) Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus wie vielen und welchen der Beschwerden gezogen?
Welche offiziellen Beschwerdemöglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Beraterinnen und Berater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch die Geflüchteten selbst, in Fällen von Diskriminierung durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler oder Anhörerinnen und Anhörer, und wie werden diese im Speziellen bzgl. der LSBTTI-Diskriminierung geschult (falls eine der Teilfragen verneint wird, bitte ausführlich begründen)?
Inwiefern wird der Tatsache Rechnung getragen, dass LSBTTI auch gegenüber deutschen Behörden Bedenken haben, sich im Asylverfahren offen über ihre sexuelle Orientierung und die daraus bereits erlittene Verfolgung zu äußern ?
Wie erklärt die Bundesregierung den offenbaren Widerspruch zwischen der Entscheidung des EuGH vom 7. November 2013 (C199/12 bis C201/12) und der Entscheidung des BAMF in oben zitiertem Fall?
Wie erklärt die Bundesregierung den offenbaren Widerspruch zwischen der Entscheidung des EuGH vom 2. Dezember 2014 (AZ-C-148-150/13) und der Entscheidung des BAMF in oben zitiertem Fall?
Folgt das BAMF nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch seiner Aussage vom 27. Februar 2012: „dass es „[e]inem Antragsteller […] grundsätzlich nicht zumutbar [ist], gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen, die ihm andernfalls, z. B. wegen seiner sexuellen Ausrichtung, drohen würde“ (http://bit.ly/2g6vjVZ)?
Falls nein, warum nicht?
Wie begründet die Bundesregierung die geplante Erklärung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat vor dem Hintergrund rapide ansteigender Anerkennungsquoten von Geflüchteten aus Marokko?
Wie begründet die Bundesregierung die geplante Erklärung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat vor dem Hintergrund von systematischer Verfolgung von LSBTTI (www.boell.de/de/2016/07/05/lgbti-marokko- repressiverechtsvorschriften-engstirnige-sozialmoral)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bzgl. einer Straflosigkeit von Lynchjustiz gegenüber LSBTTI in Marokko?
Auf welche Art und Weise wird die Erklärung von Marokko zum sicheren Herkunftsstaat die Entscheidungspraxis des BAMF bzgl. LSBTTI aus Marokko verändern?
Wie sieht die Bundesregierung die Situation von LSBTTI in den anderen nordafrikanischen Staaten (bitte nach den einzelnen Ländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inhaftierung von 274 Menschen wegen angeblicher LSBTTI-Identität in Ägypten (www. nytimes.com/2016/08/11/world/africa/gay-egyptians-surveilled-and-entrapped- are-driven-underground.html?_r=3)?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Situation von LSBTTI in den für die sogenannten Rückführungszentren vorgesehenen oder angedachten Staaten?
a) Auf welche Art und Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung LSBTTI-Flüchtlinge in den geplanten sogenannten Rückführungszentren und Aufnahmelagern geschützt werden?
b) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert werden, dass Flüchtlinge in den Staaten, in denen die sogenannten Rückführungszentren eingerichtet werden sollen, bei Bekanntmachung ihrer LSBTTI-Identität wegen „Anstachelung zu unsittlichem Verhalten“ oder ähnlicher Paragraphen verfolgt werden?
c) Hat die Bundesregierung Bemühungen unternommen, die Situation von LSBTTI in den für Rückführungszentren vorgesehenen Staaten zu verbessern?
Wenn ja, welche, und in welchem Rahmen?