[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11307
18. Wahlperiode 21.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Andrej Hunko,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10831 –
Das „Polizeiprogramm Afrika“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und andere Kooperationen mit afrikanischen
Polizeieinheiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das „Polizeiprogramm Afrika“, das die GIZ im Auftrag des Auswärtigen
Amts (AA) seit dem Jahr 2009 in mehreren afrikanischen Ländern mit dem
Ziel des Aufbaus bzw. der Stärkung von Polizeistrukturen durchführt,
befindet sich aktuell in seiner dritten Phase (2016 bis 2018). In dieser Phase
umfasst das Programm Ländermaßnahmen in der Demokratischen Republik
Kongo, in Côte d‘Ivoire, Kamerun, Mauretanien, Niger, Nigeria, Südsudan
und dem Tschad. Das AA finanziert diese Phase mit 26,205 Mio. Euro, die
Europäische Union (EU) steuert weitere 2,292 Mio. Euro bei. Weitere
3,6 Mio. Euro fließen in ein Projekt zur Unterstützung von Polizeistrukturen
bei der Afrikanischen Union, der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft
ECOWAS (Economic Community of West African States) und dem
Sekretariat der ostafrikanischen Eingreiftruppe EASFSEC (East African Standby
Force Secretariat). Auf dieser Ebene soll das Polizeiprogramm Afrika u. a.
den Aufbau von AFRIPOL (African Union Mechanism for Police
Cooperation) unterstützen und „koordinierte grenzüberschreitende Operationen zur
Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität einführen“ (Infoblatt
„Unterstützung von Polizeistrukturen bei der Afrikanischen Union, ECOWAS
und EASFSEC“ der GIZ, Stand Juli 2016).
Auch der Südsudan ist in der aktuellen Phase des Polizeiprogramms Afrikas
Partnerland. In der zweiten Phase musste die GIZ das Programm aufgrund des
aufflammenden Konflikts zweiweise einstellen. Fortgeführt wurde nach
Angaben der GIZ jedoch ein „Trust Building Project“, welches dem Schutz der
Zivilbevölkerung durch eine Notrufzentrale dienen sollte (
www.giz.de/de/weltweit/
20622.html). In der Fragestunde vom 30. November 2016 hatte der Abgeordnete
Niema Movassat nachgefragt, welche Aktivitäten im Rahmen des
Polizeiprogramms Afrika derzeit im Südsudan stattfinden. Der Parlamentarische
Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel, antwortete: „Wenn ich mich richtig erinnere,
ist in letzter Zeit über diese Frage in verschiedenen Gremien herauf und herunter
debattiert worden.“ Das Programm werde aber derzeit nicht aktiv von den GIZ-
Fachkräften vor Ort betrieben.
Neben dem Polizeiprogramm Afrikas existieren derzeit viele weitere
europäische und internationale Initiativen, um die Polizeiarbeit afrikanischer Länder zu
unterstützen. So hat Interpol vor kurzem über das Projekt Adwenpa II in
Westafrika informiert, in dem verstärkte Grenzkontrollen in Westafrika durchgeführt
wurden (
www.interpol.int/News-and-media/News/2016/N2016-162).
Ebenfalls in Westafrika unterstützt die EU seit dem Jahr 2012 in seiner dritten Phase
das Regionalvorhaben zum Aufbau eines Polizei-Informationsnetzwerks für
regionalen und internationalen Informationsaustausch (West Africa Police
Information System – WAPIS – Program) (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten
Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596).
1. Wie viel Geld ist in das Polizeiprogramm Afrika seit dessen Start insgesamt
geflossen, und wie hoch waren die Beiträge der einzelnen Geber?
Seit Beginn der Förderung sind 90 627 430 Euro in das Polizeiprogramm
geflossen, davon leisteten 81 942 430 Euro das Auswärtige Amt, 1 205 000 Euro
das britische Department for International Development, 2 680 000 Euro das
kanadische Department of Foreign Affairs and International Trade und
4 800 000 Euro die Europäische Union.
2. Inwiefern wurden die bisherigen Phasen des Polizeiprogramms Afrika
evaluiert?
Was waren die Kriterien, nach denen eine etwaige Evaluierung erfolgt ist?
Das Polizeiprogramm wurde am Ende der ersten Phase im Jahr 2012 und der
zweiten Phase im April/Mai 2015 nach den maßgeblichen Kriterien des
Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC – Development Assistance Committee) der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
evaluiert: Relevanz, Effektivität, übergeordnete Wirkungen, Effizienz und
Nachhaltigkeit. Wegen der positiven Ergebnisse, die dem Vorhaben dabei beschieden
wurden, insbesondere in den Bereichen Relevanz, Akzeptanz bei Partnern und
Anerkennung aus der internationalen Gemeinschaft, wurde das Programm
fortgeführt. Handlungsempfehlungen der Evaluierungen flossen in die Umsetzung
der jeweils nächsten Phase ein.
3. Was sind die Ergebnisse bisheriger Evaluierungen für das Gesamtprogramm
sowie für die einzelnen Ländermaßnahmen?
Welche Erfolge konnten erzielt und gemessen werden, welche Probleme sind
aber auch eventuell aufgetreten?
Das Polizeiprogramm erhielt bei der Evaluierung 2012 die Gesamtnote „gut“. Die
Ausrichtung der Aktivitäten entlang den Bedürfnissen der Bevölkerung und in
Übereinstimmung mit langfristigen Strategien sowie kurzfristigen Aktionsplänen
der Partner führte zu einer hohen Akzeptanz der Maßnahmen des
Polizeiprogramms und damit zu einer positiven Bewertung der Relevanz des Programms.
Insbesondere im ländlichen Raum des Tschad wurden die Polizeistrukturen etwa
durch die Ausbildung von Polizeioffizieren, materielle Ausstattung der
Kriminalpolizei sowie die Ausbildung von Kfz-Mechanikern für die Wartung der
Polizeifahrzeuge deutlich gestärkt. Die Mobilität der Polizei wurde erkennbar erhöht,
außerdem wurde der Grundstein für eine Täterdatenbank gelegt.
Ebenfalls wurde die Effektivität des Programms mit „gut“ bewertet. In allen
Partnerländern wurden Beiträge zum Aufbau nationaler Polizeiinstitutionen wie
Polizeischulen, Polizeieinheiten, kriminaltechnischer Institute und Polizeistationen
geleistet. Darüber hinaus wurden einige Länder gezielt bei der Entwicklung
ausgewählter Funktionsbereiche wie zum Beispiel eines Funknetzes (Südsudan) oder
von erkennungsdienstlichen Kapazitäten (Côte d’Ivoire) unterstützt. Ferner
konnte ein wichtiger Beitrag zur Erstellung zentraler Richtlinien und Verfahren
für den Aufbau der African Standby Force (ASF) geleistet werden. Die
polizeiliche Dimension auf kontinentaler wie regionaler Ebene wurde organisatorisch
gestärkt und vom Wissens- und Erfahrungsaustausch mit deutschen
Polizeieinrichtungen konnten Partnerinstitutionen auch operativ profitieren.
Effizienz erreichte das Vorhaben insbesondere durch enge Abstimmung und
Zusammenarbeit mit internationalen Gebern, allen voran mit Organisationen der
Europäischen Union und der Vereinten Nationen. So wurden zahlreiche Schulungen
durch das Polizeiprogramm finanziert und von Polizeifachkräften von EUPOL
oder UNPOL durchgeführt, was auch zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
beitrug.
Auch die Nachhaltigkeit des Programms wurde überwiegend positiv bewertet.
Beispielhaft sind etwa die nachhaltige Nutzung der kriminaltechnischen
Ausrüstungen zur Aufklärung von Straftaten in der Elfenbeinküste und der
Demokratischen Republik Kongo sowie der Aufbau eines Funknetzes zur landesweiten
Vernetzung von Polizeikräften im Südsudan.
Aufgrund der guten Ergebnisse der Evaluierung im Jahr 2012 wurde eine
Fortführung des Programms empfohlen.
Im Jahr 2015 wurde die zweite Phase des „Polizeiprogramms Afrika“ evaluiert
und als „sehr erfolgreich“ eingestuft. Wie schon 2012 ergab sich die hohe
Relevanz des Vorhabens vor allem aus der Ausrichtung an den Bedürfnissen der
Zielgruppen sowie der deutlichen Anlehnung an nationale Strategien, Politiken und
Reformprozesse der beteiligten Partnerländer wie etwa den Plan National de
Securité Interieure im Tschad, die Strategie des Nationalen Sicherheitsrats in der
Elfenbeinküste oder den Strategic Plan of Public Security in Burundi.
Der Grad der Zielerreichung auf Ebene der Ländermaßnahmen wie auch des
Gesamtprogramms führte zur guten Bewertung der Effektivität durch die Einführung
nachhaltiger Strukturen wie etwa die Einrichtung einer Genderstelle im Ministère
de Sécurité Publique (Ministerium für Öffentliche Sicherheit) im Anschluss an
die Stärkung des Réseau des Femmes Policières (Netzwerk für Polizistinnen und
weibliche Ordnungskräfte) in Burundi oder die Einführung von Partnerschaften
wie etwa das erstmalige Entstehen gemischter Aus- und Fortbildungseinheiten
zwischen Polizei und Gendarmerie in Mauretanien und der Elfenbeinküste.
Trotz der für die Projektimplementierung schwierigen Rahmenbedingungen
wurde das Vorhaben insgesamt als sehr effizient bewertet, unter anderem wegen
der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen etwa bei Schulungsmaßnahmen, bei
der Suche nach ausländischer Expertise und für logistische Hilfestellungen (zum
Beispiel durch UNPOL, EUPOL, Interpol, internationale
Nichtregierungsorganisationen etc.).
Die Nachhaltigkeit des Programms wurde mit „eher erfolgreich“ bewertet, was
auch fragilen Rahmenbedingungen in einigen Partnerländern und schleppenden
Reformprozessen in den Polizeistrukturen geschuldet ist. Strukturbildende
Maßnahmen wie etwa der Bau einer Kfz-Werkstatt in Kombination mit Schulungen
für Fuhrparkmanagement im Tschad oder die Verfügbarmachung einer Software
zur Personalverwaltung und Beratung im Personalressourcenmanagement in der
Elfenbeinküste führten jedoch bei den jeweiligen Partnern zu einem besseren
Kapazitätsaufbau als reine Sachmitteltransfers.
Es wurde empfohlen, das Polizeiprogramm fortzuführen und sowohl am
Länderportfolio als auch den wesentlichen länderübergreifenden Inhalten festzuhalten
um durch Kontinuität und Konsolidierung die nachhaltige Wirkung auf der Ebene
der Funktions- und Leistungsfähigkeit nationaler Polizeisysteme zu verstetigen.
4. Wie verlief der Auswahlprozess für die an der dritten Phase des
Polizeiprogramms Afrika beteiligten Länder?
Wer war an diesem Prozess beteiligt, und was waren die Kriterien für die
Fortführung des Programms in einzelnen Ländern sowie die Neuaufnahme
neuer Länder in der dritten Phase?
Wie in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, wurden die positiven Ergebnisse der
Evaluierung der zweiten Phase des „Polizeiprogramms Afrika“ im April/Mail
2015 als Grundlage für eine Fortführung des Programms genutzt und der in den
jeweiligen Ländern bestehende Bedarf in enger Abstimmung mit den anderen
Gebern und Projektpartnern vor Ort eruiert. An dem Auswahlprozess der am
Programm beteiligten Länder wirkte die Bundesregierung (Auswärtiges Amt und
Auslandsvertretungen) sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit. Für die Neuaufnahme Kameruns in das
Polizeiprogramm wurde eigens eine Prüfmission durch die GIZ durchgeführt. Kamerun
galt lange als „Stabilitätsanker“ der Region, steht jedoch wegen verbreiteter
Korruption und unzureichender institutioneller und personeller Kapazitäten,
insbesondere auch im Sicherheitssektor, vor großen Herausforderungen. Der Norden
des Landes leidet zudem unter Übergriffen der nigerianischen Islamistengruppe
Boko Haram. Der nationalen Polizei fehlt es aktuell an personellen Kapazitäten,
Professionalität, technischem Wissen, Befähigung zur Einhaltung internationaler
Standards und einem strukturierten Personalressourcenmanagement. Mit der
Aufnahme in das „Polizeiprogramm Afrika“ soll bei der Bewältigung dieser
Probleme geholfen werden, was auch der gewünschten Intensivierung der bilateralen
Zusammenarbeit mit Kamerun entspricht.
Die Ländermaßnahme Burundi wurde aufgrund der Ausschreitungen im Mai
2015 aufgehoben und vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise nicht in die
neue Phase mitaufgenommen.
Die Ländermaßnahme Tschad wurde ursprünglich nur für ein halbes Jahr
verlängert, um die eingegangene Verpflichtung gegenüber dem tschadischen Partner zur
Fertigstellung der Polizeiwerkstatt zu erfüllen. Die anschließende Fortführung
des Polizeiprogramms im Tschad geht auf sicherheits- und regionalpolitische
Erwägungen zurück. Der Reform- und Unterstützungsbedarf der tschadischen
Polizei ist unverändert groß. Es mangelt ihr an institutionellen und personellen
Kapazitäten, um angemessen auf die aktuellen Sicherheitsherausforderungen
(insbesondere durch Boko Haram) reagieren zu können. Die Berücksichtigung
internationaler Standards sowie die Koordination verschiedener Sicherheitsakteure,
insbesondere in Grenzgebieten, sind unzureichend. Die Dezentralisierung der
tschadischen Kriminalpolizei befindet sich noch im Anfangsstadium. Es besteht ferner
ein dringender Bedarf, die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen und
menschenrechtskonforme Grenz- und Zollkontrollen zu etablieren.
Die Fortführung der weiteren Ländermaßnahmen Elfenbeinküste, Mauretanien,
Niger, Demokratische Republik Kongo und Südsudan sowie die
Koordinierungskomponente bei der Afrikanischen Union wurden vom Auswärtigen Amt und der
GIZ befürwortet. Diese ergänzen die Programme und Projekte der Europäischen
Union und anderer Geber in den beteiligten Ländern sinnvoll und synergetisch.
5. Was wird in der dritten Phase des Polizeiprogramms Afrika in den einzelnen
Ländern genau finanziert?
a) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen der Demokratischen
Republik Kongo geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen
nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in der Demokratischen
Republik Kongo vorrangig sexuelle Gewaltverbrechen bekämpft werden, die
noch immer weit verbreitet sind und die Zivilbevölkerung in hohem Maße treffen.
Darüber hinaus werden Sach- und Dienstleistungen zur Bekämpfung sexueller
Gewaltverbrechen und organisierter Kriminalität sowie zur Reform der
Kriminalpolizei und der Kriminaltechnik an die Police Nationale Congolaise (PNC)
geliefert.
Im ersten Jahr der dritten Phase wurden Bauarbeiten in Höhe von etwa
600 000 Euro für Bürogebäude der Polizeieinheiten in Kinshasa, Kwilu und
Maniema abgeschlossen. Für verschiedene Einheiten der oben genannten Bereiche
wurden Sachgüter wie beispielsweise Büromöbel, IT-Materialien, drei Fahrzeuge
und Solarpanele in Höhe von etwa 220 000 Euro geliefert. Fortbildungen im Wert
von etwa 80 000 Euro wurden unter anderem zu den Themen Opfer-, Täter- und
Zeugenbefragungen, Menschenrechte, Archivierung und Statistik sowie zu IT-
Grundlagen durchgeführt. Darüber hinaus wurden die oben genannten Einheiten
der Polizei durch Beratungsleistungen, zum Beispiel bei der Entwicklung einer
Strategie zur Bekämpfung sexueller Gewalt und dem fachlichen Austausch mit
der Staatsanwaltschaft zur Erbringung von Sachbeweisen, unterstützt (etwa
37 000 Euro).
b) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen von Côte d’Ivoire geliefert
werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern,
Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
Im Rahmen der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in der Elfenbeinküste
Sach- und Dienstleistungen in den Bereichen Kriminaltechnik, Kriminalpolizei
und Personalmanagement an die Police National de Côte d’Ivoire (PNCI)
geliefert werden.
Im ersten Jahr der dritten Phase wurde die Personalabteilung der Polizei mit
Schulungen für die Nutzung einer neuen Personalsoftware und der Erstellung eines
internen Netzwerkes (ca. 4 000 Euro) unterstützt. Einheiten der Kriminaltechnik
und -polizei im Landesinneren erhielten Sachleistungen (darunter Computer,
Büromöbel, kriminaltechnisches Material zur Tatortarbeit, Fahrzeuge) und
Fortbildungen zur Tatortarbeit in Höhe von etwa 265 000 Euro. Die Vorbereitung des
kriminaltechnischen Labors für die ISO-17025-Zertifizierung wurde mit
Sachleistungen (zum Beispiel Ausstattung mit Infrarotmessgeräten zur Erkennung von
Drogen) in Höhe von etwa 60 000 Euro und Beratungsleistungen (Fortbildungen
und Coaching) in Höhe von etwa 95 000 Euro unterstützt.
c) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Kamerun geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material,
finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Kamerun Sach- und
Dienstleistungen in den Bereichen Kriminaltechnik, Grenzsicherheit und
Personalmanagement an die Polizei geliefert werden.
Im ersten Jahr der dritten Phase wurde der Bereich Kriminaltechnik vor allem mit
Sachleistungen (kriminaltechnisches Material, Möbel, Computer, Fahrzeug) in
Höhe von etwa 330 000 Euro und Beratungsleistungen (etwa Fortbildungen in
Abnehmen von Fingerabdrücken und Tatortarbeit) in Höhe von etwa 80 000 Euro
unterstützt. Die Personalabteilung der Polizei wurde mit einem Beratungseinsatz
(etwa 10 000 Euro) unterstützt und die Abteilung für Grenzsicherheit mit
Beratungsleistung (darunter Erhebung von Fortbildungsbedarf, Architektenleistung)
in Höhe von etwa 35 000 Euro gefördert.
d) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Mauretanien geliefert
werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern,
Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Mauretanien Sach- und
Dienstleistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung,
Kriminalkommissariate und Kriminaltechnik der Polizei geliefert werden.
Im ersten Jahr der dritten Phase wurde der Aus- und Weiterbildungsbereich mit
Sachleistungen (darunter Baumaßnahmen, Ausstattung mit Computern) in Höhe
von etwa 200 000 Euro und Beratungsleistungen (zum Beispiel Trainings) in
Höhe von etwa 5 000 Euro unterstützt. Die Kriminalkommissariate wurden mit
Sachleistungen wie Computern in Höhe von etwa 20 000 Euro und
Beratungsleistungen (darunter Organisationsberatung, Management- und IT-Training) in
Höhe von etwa 33 000 Euro gefördert. Der Bereich Kriminaltechnik wurde mit
Sachgütern (zum Beispiel Material zur Spurensicherung) in Höhe von 4 500 Euro
und Beratungsleistungen (Organisationsberatung, kriminalpolizeiliche Expertise)
in Höhe von 73 000 Euro unterstützt.
e) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Niger geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material,
finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Niger Sach- und
Dienstleistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Grenzsicherheit und
Personalmanagement an die Direction Générale de la Police Nationale (DGPN)
bereitgestellt werden.
Im ersten Jahr der dritten Phase wurde der Aus- und Weiterbildungsbereich mit
Sachleistungen (etwa Baumaßnahmen an der Polizeischule, IT-Material) im Wert
von etwa 120 000 Euro und Beratungsleistungen (darunter Entwicklung von
Ausbildungsmaterialien, Durchführung von Trainings, Architektur) in Höhe von etwa
90 000 Euro gefördert. Die Abteilung für Grenzsicherheit wurde in
Kofinanzierung mit der EU unterstützt. Sie erhielt Sachleistungen (zum Beispiel Bau von
Grenzstationen, Fahrzeuge) in Höhe von etwa 940 000 Euro und
Beratungsleistungen (zum Beispiel Fortbildungen zur Dokumentenprüfung an Grenzen,
Architektenleistungen) in Höhe von etwa 155 000 Euro.
f) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Nigeria geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material,
finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Nigeria Sach- und
Dienstleistungen in den Bereichen Aus- und Fortbildung zur Standardisierung von
Prozessen und Schaffung von Transparenz sowie in dem Bereich Grenzmanagement an
die Nigeria Police Force (NPF) und den Nigeria Immigration Service (NIS)
bereitgestellt werden. Die Sach- und Dienstleistung werden für beide
Partnerinstitutionen zentral (Abuja) sowie auf Ebene ausgewählter Bundesstaaten (Sokoto,
Kebbi, Kano, Kaduna, Plateau State) erbracht.
Im ersten Jahr der dritten Phase wurden insbesondere für verschiedene
Trainingseinrichtungen der Polizei Sachgüter (zum Beispiel Einrichtungsmaterialien für
Trainingsgebäude, Unterrichtsmaterialien, Computer und Fahrzeuge) in Höhe
von etwa 125 000 Euro geliefert.
Die NPF wurde außerdem durch externe Beratungsleistung zu den Themen
Menschenrechte, Gleichstellung und forensische Polizeiarbeit sowie zur Entwicklung
von Trainingscurricula und der Einführung von standardisierten Prozessen in
Höhe von etwa 150 000 Euro gefördert.
Die Immigrationsbehörde hat in der laufenden Programmphase bereits Sachgüter
wie Einrichtungsmaterialien für Trainingsgebäude, Unterrichts- und
Büromaterialien, Grundausstattung für Grenzpatrouillen sowie Fahrzeuge in Höhe von
170 000 Euro erhalten. Externe Beratungsleistung zu den Themen
Gleichstellung, Bürgernähe und zur Aktualisierung bestehender Trainingscurricula wurde
in Höhe von etwa 70 000 Euro erbracht.
g) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen im Tschad geliefert werden
(bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material,
finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen im Tschad Sach- und
Dienstleistungen in den Bereichen Kriminalpolizei und -technik, Grenzsicherheit und
Fuhrparkmanagement an die Police Nationale Tchadienne (PNT) geliefert
werden.
Im ersten Jahr der dritten Phase erhielten die Kriminalpolizei und -technik
Beratungsleistungen (darunter Fortbildungen) in Höhe von etwa 8 000 Euro und
Sachleistungen (zum Beispiel Spurensicherungsmaterial, Büroausstattungen) in Höhe
von etwa 28 000 Euro. Das Fuhrparkmanagement wurde mit Sachleistungen
(darunter Bau und Ausstattung einer Autowerkstatt) in Höhe von etwa 215 000 Euro
unterstützt.
h) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in den Südsudan geliefert
werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern,
Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen im Südsudan Sach- und
Dienstleistungen im Bereich des Funknetzes, der Notrufzentrale und im
Personalmanagement an den South Sudan National Police Service (SSNPS) geliefert werden.
Seit Mitte 2016 ist die weitere Implementierung des Polizeiprogramms in
Südsudan aufgrund der anhaltend schlechten Sicherheitslage ausgesetzt. Sofern die
Ländermaßnahme fortgesetzt wird, sollen Sach- und Dienstleistungen in den
genannten Bereichen weiter erbracht werden. Seit Beginn der dritten
Programmphase bis einschließlich Ende 2016 wurden Sachgüter in minimalem Umfang zur
Instandhaltung und Wartung des Funknetzes und der Notrufzentrale der Polizei
(etwa Werkzeug) dem Internet-, Kommunikations- und Technologie-Direktorat
der Polizei (ICT) zur Verfügung gestellt (etwa 3 500 Euro). In geringem Umfang
wurden diese Lieferungen von Trainingsmaßnahmen begleitet (etwa 450 Euro).
Insbesondere für die geplante Ausweitung der Notrufzentrale sowie die
technische Ausgestaltung dieser Ausweitung wurde die Polizei durch externe
Beratungsleistung in Höhe von etwa 60 000 Euro unterstützt.
6. Welche „koordinierte grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung
transnationaler organisierter Kriminalität“ soll das Polizeiprogramm Afrika
im Rahmen des Aufbaus von AFRIPOL einführen?
Welcher Stellenwert kommt hier der Bekämpfung irregulärer Migration und
Schleppernetzwerken zu?
Der African Union Mechanism for Police Cooperation (kurz: AFRIPOL) ist von
den zuständigen Gremien bislang noch nicht als Einrichtung der Afrikanischen
Union genehmigt worden. Im Rahmen der derzeitigen Programmphase hat das
„Polizeiprogramm Afrika“ die Afrikanische Union beim Aufbau von AFRIPOL
beraten und im Juli 2015 eine Baseline-Studie durchgeführt. Die Baseline-Studie
beruht auf einer Rahmenanalyse und Interviews mit Programmpartnern und
Experten vor Ort zum Thema Polizeikooperation. Ziel der Studie war es,
Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit von AFRIPOL aufzuzeigen. Der Studie
zufolge soll AFRIPOL nach erfolgreicher Einrichtung über ein operatives und ein
Trainingsmandat in Bezug auf transnational organisierte Kriminalität verfügen,
das unter anderem die Themen irreguläre Migration und Schleppernetzwerke
umfasst. Vom „Polizeiprogramm Afrika“ werden keine polizeilichen Operationen
vorbereitet oder begleitet. Sämtliche Aktivitäten des Polizeiprogramms haben
beratenden Charakter, beispielsweise zur Stärkung der Kapazitäten AFRIPOLs zur
Durchführung von grenzüberschreitenden Operationen.
7. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
„Polizeiprogramms Afrika“ der GIZ seit dem Jahr 2013 im Südsudan an welche
staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen geliefert (bitte gelieferte Sach-
und Dienstleistungen nach Material, finanziellem Umfang und Herstellern
konkret aufschlüsseln)?
Im Rahmen der zweiten und dritten Programmphase des Polizeiprogramms
wurden Sach- und Dienstleistungen an den South Sudan National Police Service
(SSNPS) in den Bereichen Funk- und Kommunikationstechnik sowie in Bezug
auf die Notrufzentrale der SSNPS geliefert. In der zweiten Programmphase (bis
Ende 2015) wurden die Leistungen in Kofinanzierung mit dem kanadischen
Department of Foreign Affairs and International Trade erbracht. Seit Mitte 2016 ist
die Umsetzung des Polizeiprogramms aufgrund der Unruhen und anhaltend
schlechten Sicherheitslage im Südsudan ausgesetzt. Seit Beginn der zweiten
Programmphase bis zur Aussetzung wurden dem ICT-Direktorat der Polizei
Sachgüter zur Instandhaltung und Wartung des Funknetzes der Polizei (zum Beispiel
Ausrüstung für Nachrichtenübermittlung, Ersatzteile für die Antennenanlage,
Funkgeräte) sowie zum Aufbau einer Notrufzentrale in der Hauptstadt Juba (zum
Beispiel Werkzeug, Fahrzeuge, Computer) in Höhe von etwa 650 000 Euro zur
Verfügung gestellt.
Die Lieferung von Sachgütern wurde durch Trainingsmaßnahmen, beispielsweise
zur Instandhaltung und Wartung des landesweiten Funksystems und zum Betrieb
der Notrufzentrale, in Höhe von etwa 40 000 Euro begleitet. Insbesondere für den
Betrieb des Funksystems und für die technische Ausgestaltung der
Notrufzentrale, aber auch in anderen Bereichen (zum Beispiel Organisationsabläufe,
Planungsprozesse) wurde die Polizei durch externe Beratungsleistung in Höhe von
etwa 350 000 Euro unterstützt. Während der zweiten Programmphase wurden
Abschlusszahlungen für Bau- und Renovierungsarbeiten verschiedener
Funkstationen getätigt (etwa 150 000 Euro), die während der ersten Programmphase
landesweit errichtet wurden.
8. Für welche der im Polizeiprogramm Afrika adressierten Länder existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von
Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte?
Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?
Die Ausfuhr von Gütern in die fraglichen Länder, die zur internen Repression
verwendet werden könnten, unterliegt den für alle Länder gültigen Verboten und
Genehmigungspflichten der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 (Anti-Folter-
Verordnung). Zudem wird die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern nach Maßgabe der
Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) sowie der deutschen
Außenwirtschaftsverordnung kontrolliert (siehe Artikel 12 der Dual-Use-Verordnung
i. V. m. dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008
betr. Schutz der Menschenrechte und Schutz vor interner Repression).
9. In welchen Gremien ist in letzter Zeit über das Polizeiprogramm Afrika im
Südsudan „herauf und herunter debattiert“ worden, wie der Parlamentarische
Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in der Fragestunde vom 30. November
2016 erklärte?
Was war der Inhalt dieser Debatten?
Über die Ausrichtung des „Polizeiprogramms Afrika“ im Südsudan wurde
intensiv in den Überwachungsgremien des Friedensabkommens, dem Joint Monitoring
and Evaluation Committee (JMEC), und dem Überwachungsgremium für den
Sicherheitssektor, Ceasefire and Transitional Security Arrangements Monitoring
Mechanism (CTSAMM), sowie im Kreis der Unterstützer des
Friedensabkommens (USA, Großbritannien, Deutschland, Norwegen, Europäische Union,
Schweiz, Kanada, Niederlande) diskutiert. An Deutschland wurde der Wunsch
herangetragen zu prüfen, ob und wie dieses erfolgreiche Programm für die
Umsetzung des Friedensabkommens im Südsudan besser genutzt werden kann.
10. Warum ist der Südsudan auch in die dritte Phase des Polizeiprogramms
Afrika aufgenommen worden, obwohl in dem Land seit einigen Jahren ein
blutiger Konflikt herrscht?
In enger Abstimmung mit der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS),
Kanada und Großbritannien soll der Aufbau eines landesweiten
Kommunikationssystems für den nationalen zivilen Polizeidienst (Bau, Ausstattung von
Funkstationen mit Sprechfunk- und Datenübertragungssystem) fortgeführt werden.
Weitere Bedarfe, die durch eine Fortführung der Unterstützung gedeckt werden
sollten, waren der Aufbau von Wartungswerkstätten in Dschuba und Wau,
Trainings im Bereich der Instandhaltung des Funksystems, Stärkung der
Managementkapazitäten des South-Sudan-National-Police-Service-(SSNPS)-
Kommunikations-Departments sowie der Aufbau eines Teams spezialisierter Polizeikräfte
im Bereich Kommunikation.
Das Hauptargument für die Weiterführung der Ländermaßnahme Südsudan ist
die Unterzeichnung des IGAD-Friedensabkommens zwischen den
Bürgerkriegsparteien am 17. und 26. August 2015, die unter anderem zum Aufbau einer
gemischt-ethnischen Polizei als wesentlichen Bestandteil der
Friedensvereinbarungen führte. Weitere relevante Punkte waren die bis dato vergleichsweise
erfolgreiche Zusammenarbeit der Geber und Südsudans im Polizeibereich sowie der
dringende Bedarf an Kommunikationstechnologie zum Schutz der Bevölkerung.
11. Inwiefern funktioniert die im Rahmen des Polizeiprogramms Afrika
eingerichtete Notrufzentrale im Südsudan nach Informationen der
Bundesregierung derzeit?
Nach vorliegenden Informationen ist die Notrufzentrale derzeit zwar in Betrieb,
wird aber in geringerem Umfang betrieben als vor dem Ausbruch der Unruhen.
Dies ist internen und externen Faktoren geschuldet (unter anderem Personal- und
Treibstoffmangel, internen Umstrukturierungen) sowie der Evakuierung der GIZ-
Mitarbeiter.
Trotzdem können Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Hauptstadt Dschuba
unter der Telefonnummer „777“ Mitarbeiter der Notrufzentrale erreichen. Nachdem
die Anrufe entgegengenommen und betreut wurden, entsendet die Polizei ein
Einsatzteam in einem mit „777“ gekennzeichneten Fahrzeug in den gemeldeten Ort.
Die Mitarbeiter der Notrufzentrale pflegen auch nach Aussetzen des
Polizeiprogramms größtenteils die Anwesenheitslisten und Protokolle in der Zentrale; die
Einsatzfahrzeuge verkehren zwar seltener, aber regelmäßig in den Straßen der
Hauptstadt.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Polizei im Südsudan im
derzeitigen Konflikt in dem Land?
Die Polizei im Südsudan kann ihrer Rolle als eigenständige, der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung und rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichteten Institution
wegen vielfältiger Einschränkungen wie die unzureichende Qualifikation und
Ausbildung des Personals, fehlende Ressourcen, fehlende Ausrüstung, ständig
wechselnde Führung und ethnische Zerrissenheit nur bedingt entsprechen. Im
Bürgerkrieg spielt die Polizei als Institution grundsätzlich keine Rolle; allerdings
haben sich Mitglieder der Polizeikräfte in nicht geringer Zahl den Rebellen
angeschlossen oder auch in manchen Regionen den Milizen oder Streitkräften.
13. Inwiefern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass
Aspekte des Polizeiprogramms, insbesondere die Einrichtung eines
professionellen Kommunikationssystems von einer oder mehrerer der
Konfliktparteien im Südsudan für eigene, gewalttätige Zwecke missbraucht wird?
Das Konzept der polizeilichen Notrufzentrale reduziert die Möglichkeiten von
Diskriminierung durch Polizeikräfte auf ein Minimum. Der zentral eingehende
Anruf ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei, und es bestehen keine Filter, die
zu einem Ausschluss der Bearbeitung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit,
sozialem Stand oder politischer Meinungen führen könnten.
Die Fachkräfte des Polizeiprogramms standen bis zur Aussetzung der Aktivitäten
in engem Austausch mit dem Direktor und den Mitarbeitern der zuständigen
Einheit (ICT), die für das Funksystem und die Notrufzentrale zuständig ist
(Inbetriebnahme, Tests, Reparaturen). Damit war ein ständiger Einblick in den
Umgang mit dem System gewährleistet.
Zu Fragen der Nutzung des Systems war das führende Direktorat in Dschuba
außerdem im regen Austausch mit Polizeieinheiten an entlegenen Standorten. Die
Polizei wurde darüber hinaus vom Polizeiprogramm zur Abhörsicherung für das
Funksystem beraten (sog. Net Control Center).
Im gesamten Prozess stand das Polizeiprogramm in engem Austausch mit der
deutschen Botschaft, internationalen Gebern und weiteren Akteuren. Es fanden
auf Initiative der südsudanesischen Polizei Austauschtreffen statt, zu denen
Vertreter von Botschaften, internationalen Organisationen und
zivilgesellschaftlichen Institutionen geladen waren, um gemeinsam die Entwicklungen in der
Polizei zu diskutieren.
14. Welche Erfolge hat das „Trust Buildung Project“ im Südsudan nach
Information der Bundesregierung vorzuweisen?
Ist dessen Fortführung auch in der aktuellen Projektphase vorgesehen?
Das Trust-Building-Projekt der südsudanesischen Polizei ist eine Initiative des
damaligen Polizeipräsidenten, die seit 2012 verschiedene Maßnahmen der Polizei
auch unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und der
Bevölkerung beinhaltet (zum Beispiel Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen
zum besseren gegenseitigen Verständnis). Ziel dieser Maßnahmen ist es, das
Vertrauen der Bevölkerung in den südsudanesischen Polizeidienst zu gewinnen.
Die vom Polizeiprogramm unterstützte Notrufzentrale ist eine Maßnahme der
Polizei im Rahmen dieses Trust-Building-Projekts, die auch durch andere
internationale Entwicklungspartner unterstützt wird. Sie konnte schnell große Erfolge
erzielen und wurde nach ihrer Einrichtung 2014 zum Leuchtturmprojekt der Trust-
Building-Initiative.
Die steigende Zahl von Anrufen aus der Bevölkerung (Berichte über Straftaten,
auch medizinische Notfälle) ist ein Zeichen des Erfolgs der Notrufzentrale. Ein
Großteil der Anrufe wird von der Polizei dokumentiert. In den vergangenen
Jahren konnte eine zunehmende Professionalisierung der Arbeit der Notrufzentrale
verzeichnet werden.
Die Notrufzentrale funktioniert trotz der Kämpfe, wenn auch eingeschränkt. Die
eingerichteten Polizeistationen in Dschuba sind in Betrieb. Wenn die
Sicherheitslage in Dschuba die Rückkehr der GIZ-Mitarbeiter zulässt, soll die Optimierung
dieser Mechanismen weiter vorangetrieben werden.
15. Auf welche Weise werden die Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und
Äthiopien derzeit durch die Bundesregierung im Bereich von Sicherheit und
Migration unterstützt?
Welche weiteren europäischen Regierungen beteiligen sich an diesen
Projekten?
Die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten verfolgen derzeit zur
verbesserten Migrationssteuerung und Fluchtursachenbekämpfung länderspezifische
Ansätze mit Niger, Mali, Senegal, Äthiopien und Nigeria. Die Bundesregierung
ist zusammen mit Frankreich und Italien durch hochrangige Besuche und Projekte
besonders in Mali und Niger aktiv, auch in den Bereichen Sicherheit und
Migration. Zu diesem Zweck stehen auch im EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF)
Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projekte in den 23
Partnerländern des EUTF, die vom Fonds kofinanziert werden. Listen der Vorhaben
unter den drei Regionalfenstern des Fonds sind ersichtlich auf der Seite der
Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/eu-
emergency-trust-fund-africa_en.
Mali: In Mali engagiert sich die Bundesregierung im Bereich Sicherheit durch
Beteiligung an der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali
(MINUSMA), Beteiligung an der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali,
Beteiligung an der EU-Mission zum Kapazitätsaufbau EUCAP Sahel Mali und
ergänzende Unterstützung durch Einzelprojekte der Ertüchtigungsinitiative sowie
Ausbildung und Ausstattung im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe (MAH),
des bilateralen Jahresprogramms und des Ausstattungshilfeprogramms der
Bundesregierung (A-HP) sowie der Gestellung von zwei militärischen Beratern für
die EMP und den malischen Generalstab. Der militärische Anteil der
Unterstützung von MINUSMA und EUTM hat keinen unmittelbaren Bezug zu
Migrationsfragen. Durch ihre stabilisierende Wirkung können sie aber helfen,
gewaltbedingte Vertreibungen einzudämmen und somit Fluchtdruck zu mindern. In der
Mission MINUSMA ist an der Akademie der Nationalpolizei in Bamako ein aus
deutschen Polizistinnen und Polizisten bestehendes Trainerteam eingesetzt zur
Durchführung von Fortbildungsseminaren in den Bereichen Bereich Grenz- und
Migrationsmanagement. Die Mission EUCAP Sahel Mali bietet ebenfalls
Ausbildungskomponenten zu diesen Themen an und unterstützt die malische Regierung
darüber hinaus im Rahmen der strategischen Beratung auch in Migrationsfragen.
Unterstützung im Migrationsbereich erfolgt in folgenden Maßnahmen:
Informationsprojekt zu den Gefahren irregulärer Migration, Maßnahmen des EUTF,
Maßnahmen der Mission EUCAP und Maßnahmen zur Verbesserung von
Bleibe- und Rückehrperspektiven.
An MINUSMA sind die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, Niederlande, Österreich,
Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn beteiligt. Folgende EU-Staaten
nehmen an der EUTM Mali teil: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland,
Griechenland, Großbritannien, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn (Stand: 22. Januar 2017). Die
teilnehmenden EU-Staaten an der Mission EUCAP Sahel Mali sind: Belgien, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Portugal, Rumänien und Spanien (Stand: 22. Januar 2017).
Niger: Die Bundesregierung und die Europäische Union haben Niger
Unterstützung angeboten, damit zusätzliche Ausgaben im humanitären und
Sicherheitsbereich sowie aufgrund von zusätzlichen Bedrohungen durch das Einsickern
terroristischer oder extremistischer Elemente, organisierter Kriminalität und von
Schmuggel abgefedert werden können. Hierzu erhält Niger Unterstützung im
Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe und des bilateralen Jahresprogramms
sowie der Ertüchtigungsinitiative. Die Entsendung eines militärischen Beraters
für das Verteidigungsministerium in Niger ist geplant. Gleichzeitig setzt die
Bundesregierung ihre längerfristigen Bemühungen fort, Niger in der Durchsetzung
seiner Staatlichkeit in allen Landesteilen zu unterstützen, insbesondere im
Raum Agadez.
Im Rahmen der Ausgestaltung der Migrationspartnerschaft werden ferner
entwicklungspolitische Vorhaben identifiziert, die in ihrer Wirkung Bleibe- und
Rückkehrperspektiven verbessern und, insbesondere im Fall von Niger, die
Auswirkungen der Transitmigration abfedern. Weiterhin kofinanziert die
Bundesregierung ein entwicklungspolitisches Vorhaben des EU-Treuhandfonds Afrika zur
Bekämpfung von Fluchtursachen in Niger.
Nigeria: Aus der Ertüchtigungsinitiative unterstützt die Bundesregierung Projekte
zur Sicherheitssektorreform durch Vorhaben zur Kontrolle illegaler
Kleinwaffenströme, Stärkung nationaler Kapazitäten im Bereich Biosicherheit, Beschaffung
mobiler Radarsysteme und zur rechtstaatlichen Verfolgung terroristischer
Straftaten sowie durch Lieferung von Minensuchgeräten. Im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung werden unter anderem mobile
Krankenstationen geliefert. Darüber hinaus werden Nigeria Lehrgangsplätze in
Deutschland im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe angeboten.
Weiterhin wird ab 2017 ein neues Polizeiprogramm (Ausbildungs- und
Ausstattungshilfeprogramm) aufgebaut. Wenngleich diese Maßnahmen keinen unmittelbaren
Bezug zu Migrationsfragen haben, sollen sie durch ihre stabilisierende Wirkung
helfen, Fluchtdruck zu mindern.
Die Maßnahmen der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit liegen
in den folgenden Schwerpunktbereichen: breitenwirksame
Wirtschaftsentwicklung (einschließlich Berufsbildung, Beschäftigungsförderung,
Mikrofinanzsektor, Innovationen in der Landwirtschaft) und Energie (erneuerbare Energien/
Energieeffizienz) sowie in der maßgeblichen Unterstützung beim Aufbau der
nigerianischen Entwicklungsbank und der Poliobekämpfung im Nordosten des
Landes. Neben der Förderung von Zukunftsperspektiven in Nigeria zielen die
Maßnahmen allesamt auf fluchtdruckmindernde Wirkungen. Aus Sondermitteln
wurde zudem ein Vorhaben zur Unterstützung von Binnenvertriebenen und deren
Aufnahmegemeinden aufgelegt.
Senegal: Es besteht eine Kooperation mit Senegal im Rahmen der
Ausstattungshilfe der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte sowie im Rahmen eines
bilateralen Jahresprogramms. Ergänzend werden Senegal Lehrgangsplätze in
Deutschland im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe angeboten. Dieses
hat keinen unmittelbaren Bezug zu Migrationsfragen. Die laufenden Programme
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Schwerpunkt erneuerbare
Energien haben mittelbare Auswirkungen auf die Verhinderung illegaler Migration.
Die Europäische Union unterstützt Senegal bei der Verbesserung der
Grenzkontrollen, Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen
Handels mit Drogen und gefälschten Medikamenten sowie der Cyberkriminalität.
Im Bereich der Migrationsbekämpfung wurden bislang neun Projekte zur
Finanzierung aus dem EUTF beschlossen (Ausbildung, Wirtschaftsförderung,
Wiedereingliederung).
Äthiopien: Es besteht eine Kooperation im Bereich der Militärischen
Ausbildungshilfe. Darüber wird mit Äthiopien im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte kooperiert, das Mitte
2017 ausläuft. Diese Zusammenarbeit hat keinen Bezug zu Migrationsfragen.
Konkrete Unterstützung von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden in
Äthiopien über Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie
über Sondermittel dienen der Verbesserung der Basisdienstleistungen und
wirtschaftlichen Perspektiven für die Menschen in den entsprechenden Camps und
Gemeinden.
Zur Umsetzung der EU-Migrationspartnerschaft mit Äthiopien wird vor allem der
EUTF genutzt. Über den EUTF wird das Vorhaben „Better Migration
Management“ umgesetzt, das die Bundesregierung aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung kofinanziert. Das
Vorhaben wird von einem europäischen Konsortium unter Führung der GIZ
umgesetzt. Äthiopien partizipiert neben weiteren Ländern am Horn von Afrika an
diesem Programm. Im Zentrum des Vorhabens steht die Unterstützung der
Länder am Horn von Afrika bei dem Migrationsmanagement, dem Schutz von
Migranten, der Information über die Gefahren irregulärer Migration sowie der
Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleuser. Auf EU-Ebene hat es zudem
hochrangige Besuche und die Fortsetzung eines technischen Dialoges zu
Migrationsfragen mit der äthiopischen Seite gegeben.
Grundsätzlich ist die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Ländern
Mali, Niger, Nigeria, Senegal und Äthiopien im Kontext Migration relevant, da
mit der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort für sie
Bleibe- und Rückkehrperspektiven einhergehen.
16. Für welches der Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und Äthiopien
existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von
Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte?
Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
17. Auf welche Weise unterstützt das Auswärtige Amt welche Länder
Westafrikas im Bereich des Polizeiaufbaus im Projekt „Adwenpa II“?
a) Welche Operationen und Trainings haben in dem Kontext bereits
stattgefunden, und welche weiteren sind geplant?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden in diesem Kontext bislang zwei
Kontrollaktionen (Adwenpa I vom 26. Januar bis 4. Februar 2016 und Adwenpa II
vom 14. bis 21. November 2016) durchgeführt, die unter anderem die
Bekämpfung von Menschenhandel, Rauschgiftschmuggel und Kfz-Verschiebung zum
Ziel hatten.
In Bezug auf die Bekämpfung der Kfz-Verschiebung fand im Rahmen von
Adwenpa II eine Kontrollaktion zu gestohlenen Fahrzeugen im Bereich Elubo/
Noe an der Grenze zwischen der Elfenbeinküste und Ghana statt.
Für detailliertere Informationen zu den Kontrollaktionen Adwenpa I und
Adwenpa II sowie zu gegebenenfalls geplanten Folgeoperationen wird auf das
Interpol-Generalsekretariat verwiesen.
b) Welche der Länder sind bereits an Informationssysteme von Interpol
angeschlossen?
Die Nationalen Zentralbüros der Länder Westafrikas sind an das
Nachrichtenaustauschsystem der IKPO-Interpol (I-24/7-Netzwerk) angeschlossen. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen dazu vor, ob diese
Nationalen Zentralbüros einen Zugriff auf weitere Datenbanken von Interpol besitzen.
18. Inwiefern sind die einzelnen im Regionalvorhaben zum Aufbau eines
Polizei-Informationsnetzwerks für den regionalen und internationalen
Informationsaustausch (WAPIS Program) unterstützten Länder Mauretanien,
Tschad, Benin, Burkina Faso, Ghana, Mali und Niger an
Informationssysteme von Interpol angeschlossen (bitte für alle Länder einzeln angeben)?
Das Vorhaben West Africa Police Information System (WAPIS) Program
(Aufbau eines Polizei- Informationsnetzwerks für den regionalen und internationalen
Informationsaustausch) wird von der Europäischen Union seit 2012 nun in seiner
dritten Phase unterstützt. Vor Beginn des WAPIS-Programms verfügte in der
Region nur Benin über ein elektronisches Polizei-Informationssystem. Im Rahmen
der ersten und zweiten Projektphase richtete WAPIS in den Ländern Ghana, Mali
und Niger Pilotprojekte ein, erweiterte das Polizei-Informationssystem in Benin
und gliederte es in das WAPIS-System ein. In der laufenden Phase sollen neben
den Pilotländern Benin, Ghana, Mali und Niger auch die verbleibenden Länder
der G5-Sahel-Region (Burkina Faso, Tschad, Mauretanien) sowie weitere
interessierte Mitgliedstaaten der Economic Community of West African States
(ECOWAS) zur Zielgruppe des Vorhabens gehören.
Interpol ist die von der Europäischen Union beauftragte
Durchführungsorganisation zur Umsetzung der Unterstützung von WAPIS. Mit dem Ziel der Vernetzung
der genannten Polizeiinformationssysteme mit dem weltweiten
Informationsaustausch ist vorgesehen, die aufgebauten und im Aufbau befindlichen nationalen
WAPIS-Systeme mit den jeweiligen nationalen Zentralstellen von Interpol zu
verbinden, um die nationalen Daten im Rahmen des internationalen Interpol-I-
24/7-Systems auszutauschen und direkt international verfügbare Interpol-Daten
abrufen zu können. Globale Kriminalitätsentwicklungen können dadurch besser
eingeschätzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17b verwiesen.
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung befindet sich WAPIS in den
einzelnen genannten Ländern in der Planungs-, Pilot- beziehungsweise
Aufbauphase. Die angestrebte Vernetzung mit den nationalen
Polizeiinformationssystemen ist nach derzeitiger Kenntnis noch nicht abgeschlossen.
19. Inwiefern gibt es Schnittstellen bzw. eine Kooperation zwischen WAPIS und
dem Polizeiprogramm Afrika der GIZ?
Derzeit gibt es keine Schnittstellen oder Kooperationen zwischen WAPIS und
dem Polizeiprogramm Afrika.
20. Für welche der im Regionalvorhaben Kapazitätsaufbau der zivilen
maritimen Sicherheitskräfte (Support to West Africa Integrated Maritime Strategy)
aus Mitteln des 11. Europäischen Entwicklungsfonds unterstützten Länder
existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr
von Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte
(Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf
Bundestagsdrucksache 18/10596)?
Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
21. An welche internationalen Lagezentren oder Informationsaustausche sind
die drei multinationalen maritimen Koordinationszentren in Benin, Ghana
und Cabo Verde angeschlossen, deren technische Ausstattung bzw.
diesbezüglichen Schulungsmaßnahmen von der Bundesregierung unterstützt
werden (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf
Bundestagsdrucksache 18/10596)?
Die Multinationalen Maritimen Koordinationszentren in Benin (Zone E), Ghana
(Zone F) und Kap Verde (Zone G) sollen untereinander und mit den Lagezentren
der nationalen Marinekommandos der Mitgliedstaaten in ihrer jeweiligen Zone
kommunikationstechnisch verbunden werden. Zusätzlich werden die Zentren mit
dem Regionalen Maritimen Koordinationszentrum der Economic Community of
West African States (ECOWAS) in der Elfenbeinküste (Abidjan) Verbindung
haben.
22. Auf welche Weise wird die Bundesregierung im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogrammes der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte für die
Jahre 2017 bis 2020 dazu beitragen, in Ghana „Rahmenbedingungen für die
Ausbildung der regionalen Sicherheitskräfte im Bereich des
Nachrichtenwesens zu schaffen“ (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf
Bundestagsdrucksache 18/10596)?
Ghana ist seit den ersten VN-Friedenseinsätzen in den 1960er-Jahren ein
bedeutender Truppensteller der Vereinten Nationen. Derzeit belegt das Land weltweit
Platz neun bei der Anzahl von Blauhelmentsendungen (Stand 31. Dezember
2016: 2 935 Soldaten und Polizisten). Darüber hinaus ist Ghana seit 2003
Standort des Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC), in
dem Teilnehmer für künftige Einsätze in Friedensmissionen der Vereinten
Nationen und der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS)
ausgebildet werden (ziviles Personal, Polizei und Militär).
In Reaktion auf die Zunahme von VN-Friedenseinsätzen ist Ghana bemüht, auch
die Aufklärungsfähigkeiten westafrikanischer Friedenseinsätze zu verbessern.
Deutschland unterstützt dieses Ziel im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogrammes der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte durch Sanierung und
Fertigstellung von Ausbildungsinfrastruktur in Accra, Beschaffung von
Ausbildungs-Kfz und IT-Material zur Ausbildung und anteiligen Ausstattung eines
Gefechtsstandes sowie Personal im Ausbildungsbereich. Ghana beabsichtigt, die
dadurch entstehenden Ausbildungskapazitäten unter anderem im Rahmen des
bestehenden Engagements im Bereich der Ausbildung für Friedenseinsätze auch
anderen ECOWAS-Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.
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ISSN 0722-8333]