Das „Polizeiprogramm Afrika“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und andere Kooperationen mit afrikanischen Polizeieinheiten
der Abgeordneten Niema Movassat, Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das „Polizeiprogramm Afrika“, das die GIZ im Auftrag des Auswärtigen Amts (AA) seit dem Jahr 2009 in mehreren afrikanischen Ländern mit dem Ziel des Aufbaus bzw. der Stärkung von Polizeistrukturen durchführt, befindet sich aktuell in seiner dritten Phase (2016 bis 2018). In dieser Phase umfasst das Programm Ländermaßnahmen in der Demokratischen Republik Kongo, in Côte d‘Ivoire, Kamerun, Mauretanien, Niger, Nigeria, Südsudan und dem Tschad.
Das AA finanziert diese Phase mit 26,205 Mio. Euro, die Europäische Union (EU) steuert weitere 2,292 Mio. Euro bei. Weitere 3,6 Mio. Euro fließen in ein Projekt zur Unterstützung von Polizeistrukturen bei der Afrikanischen Union, der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS (Economic Community of West African States) und dem Sekretariat der ostafrikanischen Eingreiftruppe EASFSEC (East African Standby Force Secretariat). Auf dieser Ebene soll das Polizeiprogramm Afrika u. a. den Aufbau von AFRIPOL (African Union Mechanism for Police Cooperation) unterstützen und „koordinierte grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität einführen“ (Infoblatt „Unterstützung von Polizeistrukturen bei der Afrikanischen Union, ECOWAS und EASFSEC“ der GIZ, Stand Juli 2016).
Auch der Südsudan ist in der aktuellen Phase des Polizeiprogramms Afrikas Partnerland. In der zweiten Phase musste die GIZ das Programm aufgrund des aufflammenden Konflikts zweiweise einstellen. Fortgeführt wurde nach Angaben der GIZ jedoch ein „Trust Building Project“, welches dem Schutz der Zivilbevölkerung durch eine Notrufzentrale dienen sollte (www.giz.de/de/weltweit/20622.html).
In der Fragestunde vom 30. November 2016 hatte der Abgeordnete Niema Movassat nachgefragt, welche Aktivitäten im Rahmen des Polizeiprogramms Afrika derzeit im Südsudan stattfinden. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel, antwortete: „Wenn ich mich richtig erinnere, ist in letzter Zeit über diese Frage in verschiedenen Gremien herauf und herunter debattiert worden.“ Das Programm werde aber derzeit nicht aktiv von den GIZ-Fachkräften vor Ort betrieben.
Neben dem Polizeiprogramm Afrikas existieren derzeit viele weitere europäische und internationale Initiativen, um die Polizeiarbeit afrikanischer Länder zu unterstützen. So hat Interpol vor kurzem über das Projekt Adwenpa II in Westafrika informiert, in dem verstärkte Grenzkontrollen in Westafrika durchgeführt wurden (www.interpol.int/News-and-media/News/2016/N2016-162). Ebenfalls in Westafrika unterstützt die EU seit dem Jahr 2012 in seiner dritten Phase das Regionalvorhaben zum Aufbau eines Polizei-Informationsnetzwerks für regionalen und internationalen Informationsaustausch (West Africa Police Information System – WAPIS – Program) (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viel Geld ist in das Polizeiprogramm Afrika seit dessen Start insgesamt geflossen, und wie hoch waren die Beiträge der einzelnen Geber?
Inwiefern wurden die bisherigen Phasen des Polizeiprogramms Afrika evaluiert? Was waren die Kriterien, nach denen eine etwaige Evaluierung erfolgt ist?
Was sind die Ergebnisse bisheriger Evaluierungen für das Gesamtprogramm sowie für die einzelnen Ländermaßnahmen? Welche Erfolge konnten erzielt und gemessen werden, welche Probleme sind aber auch eventuell aufgetreten?
Wie verlief der Auswahlprozess für die an der dritten Phase des Polizeiprogramms Afrika beteiligten Länder? Wer war an diesem Prozess beteiligt, und was waren die Kriterien für die Fortführung des Programms in einzelnen Ländern sowie die Neuaufnahme neuer Länder in der dritten Phase?
Was wird in der dritten Phase des Polizeiprogramms Afrika in den einzelnen Ländern genau finanziert?
a) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen der Demokratischen Republik Kongo geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
b) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen von Côte d’Ivoire geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
c) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Kamerun geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
d) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Mauretanien geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
e) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Niger geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
f) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Nigeria geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
g) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen im Tschad geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
h) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in den Südsudan geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
Welche „koordinierte grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität“ soll das Polizeiprogramm Afrika im Rahmen des Aufbaus von AFRIPOL einführen? Welcher Stellenwert kommt hier der Bekämpfung irregulärer Migration und Schleppernetzwerken zu?
Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ der GIZ seit dem Jahr 2013 im Südsudan an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen geliefert (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)?
Für welche der im Polizeiprogramm Afrika adressierten Länder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte? Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?
In welchen Gremien ist in letzter Zeit über das Polizeiprogramm Afrika im Südsudan „herauf und herunter debattiert“ worden, wie der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in der Fragestunde vom 30. November 2016 erklärte? Was war der Inhalt dieser Debatten?
Warum ist der Südsudan auch in die dritte Phase des Polizeiprogramms Afrika aufgenommen worden, obwohl in dem Land seit einigen Jahren ein blutiger Konflikt herrscht?
Inwiefern funktioniert die im Rahmen des Polizeiprogramms Afrika eingerichtete Notrufzentrale im Südsudan nach Informationen der Bundesregierung derzeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Polizei im Südsudan im derzeitigen Konflikt in dem Land?
Inwiefern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass Aspekte des Polizeiprogramms, insbesondere die Einrichtung eines professionellen Kommunikationssystems von einer oder mehrerer der Konfliktparteien im Südsudan für eigene, gewalttätige Zwecke missbraucht wird?
Welche Erfolge hat das „Trust Buildung Project“ im Südsudan nach Information der Bundesregierung vorzuweisen? Ist dessen Fortführung auch in der aktuellen Projektphase vorgesehen?
Auf welche Weise werden die Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und Äthiopien derzeit durch die Bundesregierung im Bereich von Sicherheit und Migration unterstützt? Welche weiteren europäischen Regierungen beteiligen sich an diesen Projekten?
Für welches der Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und Äthiopien existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte? Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?
Auf welche Weise unterstützt das Auswärtige Amt welche Länder Westafrikas im Bereich des Polizeiaufbaus im Projekt „Adwenpa II“?
a) Welche Operationen und Trainings haben in dem Kontext bereits stattgefunden, und welche weiteren sind geplant?
b) Welche der Länder sind bereits an Informationssysteme von Interpol angeschlossen?
Inwiefern sind die einzelnen im Regionalvorhaben zum Aufbau eines Polizei-Informationsnetzwerks für den regionalen und internationalen Informationsaustausch (WAPIS Program) unterstützten Länder Mauretanien, Tschad, Benin, Burkina Faso, Ghana, Mali und Niger an Informationssysteme von Interpol angeschlossen (bitte für alle Länder einzeln angeben)?
Inwiefern gibt es Schnittstellen bzw. eine Kooperation zwischen WAPIS und dem Polizeiprogramm Afrika der GIZ?
Für welche der im Regionalvorhaben Kapazitätsaufbau der zivilen maritimen Sicherheitskräfte (Support to West Africa Integrated Maritime Strategy) aus Mitteln des 11. Europäischen Entwicklungsfonds unterstützten Länder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596)? Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?
An welche internationalen Lagezentren oder Informationsaustausche sind die drei multinationalen maritimen Koordinationszentren in Benin, Ghana und Cabo Verde angeschlossen, deren technische Ausstattung bzw. diesbezüglichen Schulungsmaßnahmen von der Bundesregierung unterstützt werden (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596)?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung im Rahmen des Ausstattungshilfeprogrammes der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte für die Jahre 2017 bis 2020 dazu beitragen, in Ghana „Rahmenbedingungen für die Ausbildung der regionalen Sicherheitskräfte im Bereich des Nachrichtenwesens zu schaffen“ (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596)?