[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11458
18. Wahlperiode 07.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Omid Nouripour,
Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11015 –
Deutsches Engagement im Bereich der Sicherheitssektorreform
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat
„Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des
Sicherheitssektors“ vom Juli 2016 hat die Kommission der Europäischen Union
(EU) einen erneuten Versuch unternommen, einen bisher bestehenden
Flickenteppich an bi- und multilateralen Programmen, Initiativen und Instrumenten in
einen gemeinsamen Rahmen zu fassen. Ziel ist es, dass bestehende Maßnahmen
aus den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Außenpolitik,
Entwicklungspolitik und „Freiheit, Sicherheit und Justiz“ zusammengeführt und unter dem
Begriff Sicherheitssektorreform (SSR) besser koordiniert und aufeinander
abgestimmt werden.
Die EU hat bereits im Jahr 2005 bzw. 2006 zwei Konzepte für SSR-
Maßnahmen entwickelt, die sich eng an den Leitlinien des Entwicklungsausschusses
(Development Assistance Commitee – DAC) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Konzept der
Sicherheitssektorreform orientieren. Gemessen an den in den Dokumenten
gesteckten Zielen sind die Aktivitäten, Maßnahmen und Missionen der EU allerdings
häufig deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Selten wurde ein
wirklich umfassender Ansatz verfolgt und auch die Koordination zwischen
den Mitgliedstaaten untereinander und mit der EU ist weiterhin
verbesserungswürdig. Darüber hinaus wird regelmäßig auf ein zunehmendes
Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Aspekten der Sicherheitssektorreform
verwiesen. Während auch der neue EU-weite Strategierahmen wie viele
vorherige Konzeptpapiere betont, dass der Sicherheitssektor „einer wirksamen
demokratischen Kontrolle und Aufsicht unterliegen“ muss, kommen
Beobachter zu dem Schluss, dass in der Praxis die „Ertüchtigung“ von
Sicherheitskräften dominiert und die Verbesserung von demokratischen bzw. zivilen
Kontrollmechanismen als Programmziel vernachlässigt wird (vgl. S. Eckhard
„Zwischen Ertüchtigung und Wertewandel“ von November 2014 oder U.
Schröder „Die Europäische Union und Sicherheitssektorreform“ von Januar
2013).
1. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Bereich der
Sicherheitssektorreform (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen im Bereich
Sicherheitssektorreform mit dem Ziel, die Sicherheitskräfte von Partnerstaaten und
Regionalorganisationen zu stärken, zu professionalisieren, ihre Ausstattung zu verbessern und
die demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle über die Sicherheitskräfte zu
stärken.
Über das Auswärtige Amt werden mit dem Instrument des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der
Streitkräfte in den Bereichen Logistik, Sanitäts- und Pionierwesen unterstützt. Mit dem
im Jahr 2017 aufgelegten Instrument der „Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
der Bundesregierung“ werden Polizeikräfte in Partnerländern gestärkt. In einer
ersten Phase werden insbesondere Schulungsmaßnahmen in den Bereichen
Kriminalpolizei (insbesondere Tatortarbeit) und Grenzschutz (insbesondere
Urkundendelikte) sowie Ausstattungsmaßnahmen realisiert.
Mit der – vom Auswärtigem Amt gemeinsam mit dem Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) bewirtschafteten – Ertüchtigungsinitiative werden
Maßnahmen zur Stärkung der Streitkräfte, der Polizeien, des Katastrophenschutzes,
der Kontrolle der Kleinwaffen wie auch der Detektion von biologischen
Kampfstoffen gefördert.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird insbesondere die Reform von
Sicherheitsinstitutionen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Menschenrechten
und die Korruptionsbekämpfung unterstützt, wie etwa Justiz- und
Gefängnisreformen oder Schulungen der Polizei zu Fällen von Gewalt gegen Frauen. Mit
diesem Ziel werden auch multilaterale Institutionen wie die der Afrikanischen Union
unterstützt.
In den vergangenen Jahren wurde auch die Reintegration ehemaliger Kämpfer im
Rahmen von Demobilisierungsprogrammen gefördert.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre bi- und multilateralen Programme
mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen in den im Juli 2016 von der EU
vorgelegten Referenzrahmen (JOIN(2016) 31 final) einzupassen?
a) Welche Programme wurden bereits angemeldet (bitte auflisten)?
b) Bei welchen Programmen ist noch geplant, diese in den Referenzrahmen
der EU einzupassen (bitte auflisten)?
c) Bei welchen Programmen ist derzeit nicht geplant, diese in den
Referenzrahmen der EU einzupassen, und warum nicht (bitte auflisten und einzeln
begründen)?
Die Fragen 2, 2a bis 2c werden zusammengefasst beantwortet.
In seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2016 hat der Rat den EU-weiten
Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR)
angenommen. Aktuell prüft die Bundesregierung, inwiefern deutsche
Programminhalte eingepasst werden können. Grundsätzlich wird das Engagement der EU im
Bereich des Sicherheitssektors begrüßt, auch im Hinblick auf eine verbesserte
Koordination der einzelnen Maßnahmen.
3. Welche der durch Deutschland derzeit und seit 2005 unterstützten bi- und
multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen haben
bzw. hatten nach Ansicht der Bundesregierung primär zum Ziel,
a) die demokratische bzw. zivile Kontrolle über die jeweiligen
Sicherheitskräfte (Militär, Polizei, Geheimdienst, Grenzschutz etc.) zu verbessern
bzw. zu stärken;
Entsprechende Programme der Bundesregierung haben generell zum Ziel,
Partnerländer und Regionalorganisationen zu befähigen, interne und regionale
Konflikte eigenständig besser zu bewältigen.
Folgende Projekte zielen darauf ab, eine gesellschaftliche oder demokratische
Kontrolle über die Sicherheitskräfte zu stärken:
Nigeria: 2016/2017; Trainings- und Dialogmaßnahmen zwischen Vertretern
der nigerianischen Sicherheitsorgane und der Zivilgesellschaft; 250 000 Euro
(2016); 400 000 Euro (2017);
Tunesien: 2016; verbesserte Koordination und Vertrauensbildung zwischen
Sicherheitssektor und Bevölkerung; 1 000 000 Euro;
Tunesien: 2017; Unterstützung der Sicherheitssektorreform in
Zusammenarbeit mit dem tunesischem Innenministerium, dem zivilen tunesischen
Sicherheitssektor sowie der Parlaments- und Rechtsstaatsorgane; 1 000 000 Euro;
Niger: 2017; Stärkung der Kooperation zwischen Regierungsorganen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren; 400 000 Euro;
Indonesien: 2006 bis 2007; Stärkung der parlamentarischen Kontrolle über
Sicherheitssektoren; 454 000 Euro;
Indonesien: 2009 bis 2010; Stärkung der guten Regierungsführung, der
regionalen Zusammenarbeit und der militärisch-zivilen Zusammenarbeit;
691 000 Euro;
Palästinensische Gebiete: 2017; Stärkung des Beschwerdemechanismus und
der Rechtsstaatlichkeit in den Sicherheitsbehörden sowie Förderung der
Transparenz gegenüber Medien in den palästinensischen Gebieten;
678 000 Euro.
Einige der Projekte haben Komponenten, die die zivile Kontrolle über die
Sicherheitskräfte fördern. Hierzu zählen unter anderem die Projekte zum Ausbau des
Ehrenamtlichen- und Freiwilligenengagements im Bereich Katastrophenschutz in
Tunesien (6,4 Mio. Euro in 2016/2017) und Jordanien (2,9 Mio. Euro in
2016/2017) im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative.
In folgenden übergreifenden entwicklungspolitischen Programmen sind oder
waren zudem relevante Komponenten mit dem entsprechenden Ziel enthalten:
Afrikanische Union (AU): 2009 bis 2018; Förderung der AU beim Aufbau
einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (17,5 Mio. Euro),
unter anderem Beitrag zur Stärkung der zivilen Komponente und damit auch
der zivilen Kontrollmöglichkeit von Friedensmissionen der Afrikanischen
Union;
Afrikanische Union: 2009 bis 2018; Förderung des Forschungs- und
Bildungsprogramms der AU zu Frieden und Sicherheit (16 Mio. Euro), unter
anderem durch das berufsbegleitende Masterprogramm „Managing Peace
and Security in Africa“ für Mitarbeiter der AU;
Organisation des Eastern Africa Standby Force Coordination Mechanism
(EASFCOM): 2011 bis 2014; Stärkung der zivilen Komponente und der
EASFCOM (3,6 Mio. Euro), unter anderem Unterstützung Trainingskurse
und Manöversimulationen für Militär, Polizei und Beamten aus Innen- und
Außenministerien der EASFCOM-Mitgliedsländer mit dem Schwerpunkt
zivile Aspekte einschließlich ziviler Kontrolle von Sicherheitskräften.
Zentraler Gegenstand der Trainingskurse für hochrangige Fach- und Führungskräfte
wie der „Foundation Course for Peace Support Operations“ und der
„Governance and Diplomacy for Peace and Security“ war die zivile und
demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors;
Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC): 2005 bis 2014;
Unterstützung von Frieden, Sicherheit und guter Regierungsführung in der Region
SADC (18,4 Mio. Euro), unter anderem Beitrag zur Stärkung der zivilen
Komponente und damit auch der zivilen Kontrollmöglichkeit von
multidimensionalen SADC-Peacekeeping-Truppen durch Entwicklung und
Bereitstellung eines Personalbeschaffungs- und Managementsystems;
Südafrika: 2011 bis 2018; Programm Gewaltprävention (9,5 Mio. Euro),
unter anderem Stärkung und Verbesserung der demokratischen und zivilen
Kontrolle der südafrikanischen Polizei durch Trainingsmaßnahmen und
Austausch von Best Practices zu gewaltpräventiven Maßnahmen;
Südafrika: 2007 bis 2015; Deutsch-Südafrikanischer Trilateraler
Kooperationsfonds für Dreiecks- und Süd-Süd-Kooperationen mit Ghana, DR Kongo,
Nigeria, SADC, Tansania, Uganda (5 Mio. Euro), unter anderem Stärkung
der Kapazitäten von Menschenrechts- und zivilen polizeilichen
Aufsichtsbehörden zur Durchführung von Untersuchungen zu polizeilichen Vergehen.
b) die Fähigkeiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch sogenannte
Ertüchtigungsmaßnahmen, also Ausbildung und Training sowie die
Bereitstellung von Technik, Infrastruktur oder Ausrüstung, zu verbessern;
Der Verbesserung von Ausstattung und Ausbildung diente insbesondere das
Programm der „militärischen Ausstattungshilfe der Bundesregierung“. Dieses
umfasst:
Afghanistan: 2005 bis 2012; Aufbau Logistikschule 8 200 000 Euro (ab 2010
ISAF Finanzierung durch ANA-Trust-Funds);
Äthiopien: 2013 bis 2016; Ausbildungskomponenten Feldlagerbau/-betrieb
FICHE; Technisches Kolleg/ Sanitätsstation HOLETA 3 700 000 Euro;
Dschibuti: 2005 bis 2008; Kfz-Werkstatt Ausbildung 1 400 000 Euro;
Ghana: 2005 bis 2008; Einrichtung des Kofi Annan International
Peacekeeping Training Center (KAIPTC) 1 400 000 Euro;
Ghana: 2009 bis 2017; Aufbau/Zertifizierung Instandsetzungseinrichtung der
Pioniereinheit 10 970 000 Euro;
Mali: 2005 bis 2012; Pionierausbildungszentrum 9 000 000 Euro;
Mali: 2014 bis 2017; Zentralwerkstatt der Pioniere, Pioniermaschineneinheit/
Feldlagerbetriebseinheit 6 470 000 Euro;
Marokko: 2005 bis 2008; Abschluss und Nachsorge des seit 1968
bestehenden Programms zur Berufsausbildung 510 000 Euro;
Namibia: 2005 bis 2012; Aufbau und Ausstattung Mobiles Feldhospital
(UN Level II) 6 200 000 Euro;
Namibia: 2013 bis 2017; Aufbau Feldlagerbetriebsfähigkeit, Fachambulanz
OKAHANDJA, Mobile Field Hospital 4 650 000 Euro;
Nigeria: 2005 bis 2008; Sanitätsstation Jaji; 1 500 000 Euro;
Nigeria: 2013 bis 2017; Schulungseinrichtung für Instandsetzung;
Sanitätsmaterial für Militärhospital Kaduna, Aufbau einer Fachambulanz, Mobile
Medical Care Unit (MMCU) 3 690 000 Euro;
Senegal: 2005 bis 2008; Ausbildung und Ausstattung Brunnenbohrmeister
1 500 000 Euro;
Senegal: 2013 bis 2017; Aufbau einer Feldlagerbetriebskomponente,
Ausbildungszentrum Bargny, Nachsorge für das Brunnenbohrprogramm,
Diensthundeschule 6 150 000 Euro;
Tansania: 2005 bis 2012; Aufbau und Ausstattung einer Mobile-Medical-
Care-Unit 5 500 000 Euro;
Tansania: 2013 bis 2017; Bau/Ausstattung einer militärischen Sanitätsschule,
Teilsanierung des militärischen Krankenhauses in MWANZA, Mobile-
Medical-Care-Unit, Fachambulanz auf der Insel PEMBA, Ausbildungszentrum
für Kfz-Berufe, Mobile Medical Care Units UNMISS 6 810 000 Euro.
Der Schwerpunkt der Ertüchtigungsinitiative liegt in den Bereichen Ausstattung
und Ausbildung. Die Bandbreite erstreckt sich von einer Erhöhung der
Sanitätsversorgung, der Biosicherheit und des Katastrophenschutzes bis zu einer
Verbesserung der Absicherung von Grenzen in den Schwerpunktländern.
Das Vierjahresprogramm der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
(AAH-P) in den Schwerpunktländern Marokko, Tunesien, Jordanien, Nigeria und
in den Palästinensischen Gebieten konzentriert sich auf Maßnahmen der
Ausbildung, die ergänzt werden durch begleitende Ausstattungshilfe. Dieses Programm
umfasst in erster Linie polizeifachliche Ausbildung der Grenz- und
Kriminalpolizeien, aber auch die Beschaffung von ausbildungsbegleitender Ausstattung
(zum Beispiel Urkundenprüfgeräte) zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der
Maßnahmen. Das Gesamtvolumen für den Zeitraum 2017 bis 2020 beträgt rund
20 Mio. Euro.
c) die jeweiligen Sicherheitskräfte stärker für Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit, geschlechterspezifische Gewalt und die Rechte von Kindern zu
sensibilisieren
(bitte einzeln mit Projektzeitraum und Budget auflisten)?
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sind im Rahmen der
Ausbildungsmaßnahmen stets Teil der Ausbildung vor Ort. Dies gilt auch für die Vielzahl an
polizeilichen und militärischen Austauschprogrammen, in deren Zusammenhang
zukünftiges Führungspersonal aus Partnerstaaten eine Ausbildung in Deutschland
erhält.
Besondere Bedeutung haben diese Aspekte auch bei den
Vorbereitungslehrgängen für VN-Einsätze an dem von der Bundesregierung unterstützten
Ausbildungszentren „Kofi Annan Integrated Peacekeeping Training Centre“ in Accra, Ghana.
Dieses Ausbildungszentrum wird bislang mit insgesamt über 20 Mio. Euro
unterstützt. Die Bundesregierung unterstützt zudem die „École de Maintien de la Paix“
in Bamako, Mali.
Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts haben oder hatten zahlreiche
Programme auf den oben genannten Themen ihren Fokus, unter anderem
Jordanien: 2016; NATO-Treuhandfonds zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen zur Ausbildung von Frauen in jordanischen Streitkräften, 500 000
Euro;
Pakistan: 2012 bis 2017; Unterstützung des Kompetenzaufbaus
strafrechtlicher Ermittlungsakteure 3 000 000 Euro;
Libyen: 2017; Förderung von libyschen Frauen im Übergang der staatlichen
Strukturen, 318 000 Euro;
Ruanda: 2009 bis 2010; Sensibilisierung von Jugendlichen für Fragen des
Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und deren juristische
Konsequenzen; 167 700 Euro;
Sierra Leone: 2010, Unterstützung Ausbildung zum Schutz vor sexueller
Gewalt; 92 000 Euro;
Uganda: 2010 bis 2011; Unterstützung Zugang zu Justizorganen für Frauen
während und nach Konflikten; 1 900 000 Euro;
Nepal: 2010; Reintegration von Kindersoldaten; 569 790 Euro;
Myanmar: 2010; Maßnahmen gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten;
255 000 Euro;
Demokratische Republik Kongo: 2013; Maßnahmen zur Reintegration von
Kindersoldaten; 350 000 Euro;
Kolumbien: 2014; Präventionsmaßnahmen gegen die Rekrutierung von
Kindersoldaten; 903 000 Euro.
Friedenserhaltende Maßnahmen:
Liberia: 2010; Unterstützung für Frauen und Kinder in Konflikten; 102 000
Euro;
Kamerun, Nigeria, Niger, Tschad: 2017 bis 2019; Die Tschadseeinitiative
beinhaltet Maßnahmen zur Opferbetreuung, insbesondere für Opfer sexueller
Gewalt und Maßnahmen zur Konfliktmediation, insbesondere zwischen
Flüchtlingen und auf-nehmenden Gemeinden; 10 000 000 Euro;
Afrika: 2016; VN Department of Peacekeeping Operations (DPKO)
Effektivitätssteigerung für VN Peacekeeping im Bereich Schutz von Kindern;
245 000 Euro;
Überregional über OSZE: 2016; Stärkung von Frauen in Führungspositionen
für Grenzschutz; 120 000 Euro;
Überregional: 2006 bis 2007; Anti-Prostitutionskampagne in VN-
Friedenstruppen; 233 000 Euro;
Überregional: 2007; Erarbeitung Verhaltensregeln bei Gender-Verstößen
(Diskriminierung aufgrund des Geschlechts); 300 000 Euro.
In übergreifenden entwicklungspolitischen Programmen sind oder waren zudem
relevante Komponenten mit dem entsprechenden Ziel enthalten:
Afghanistan: 2006 bis 2017; Förderung der Rechtsstaatlichkeit (42,9 Mio.
Euro), Komponente zur Verbesserung der Fähigkeit von Polizei und Justiz
gesetzes- und verfassungskonform zu handeln; Durchführung von Polizei-
Bürger-Dialogforen, um Polizeiarbeit näher an die Bedürfnisse der
Bevölkerung (insbesondere Frauen und Kinder) heranzuführen;
Guatemala: 2001 bis 2013; Programm zur Unterstützung des
Friedensprozesses (14,9 Mio. Euro), unter anderem zur Förderung von Polizeireformen;
Nicaragua: 2005 bis 2012; Programm zur Förderung guter
Regierungsführung und lokaler Entwicklung (13 Mio. Euro), unter anderem Förderung der
Genderpolitik der Nationalpolizei Nicaraguas;
Pakistan: 2009 bis 2017; Förderung der guten Regierungsführung (23 Mio.
Euro), unter anderem die Sensibilisierung von Justiz- und Vollzugsbehörden
zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt;
Peru: 2002 bis 2015; Unterstützung der Strafverfahrensreform sowie der
Justiz (6,1 Mio. Euro), unter anderem Fortbildung von Polizeikräften;
Indonesien: 2003 bis 2013; Förderung des United Nations Office on Drugs
and Crime, (2,5 Mio. Euro), Stärkung von Integrität und Kapazität des
Justizsektors in Indonesien;
Kambodscha: 2015 bis 2017; Zugang zu Recht für Frauen (2 770 000 Mio.
Euro), unter anderem Förderung der Schulung von Sicherheitskräften
(Polizei) im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen;
Südosteuropa: 2012 bis 2018; Unterstützung der Länder Südosteuropas mit
Blick auf eine angestrebte EU-Mitgliedschaft zur Umsetzung von Kapitel 23
(Judikative und Grundrechte) und Kapitel 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit)
des Acquis Communautaire (6,6 Mio. Euro).
Zu folgenden Projekten wird ergänzend auch auf die Antwort zu Frage 3a
verwiesen:
Afrikanische Union (AU): 2009 bis 2018, Förderung der AU beim Aufbau
einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) (17,5 Mio.
Euro), unter anderem Policy-Beratung und Durchführung von Trainings der
Abteilung Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union in den Bereichen
Protection of Civilians, Gender/ geschlechtsspezifische Gewalt unter
Beteiligung aller drei Dimensionen der African Standby Forces ASF (Zivil,
Polizei, Militär) im Rahmen von Workshops, Trainings, Meetings und
Publikationen;
Afrikanische Union (AU): 2009 bis 2018, Förderung des Forschungs- und
Bildungsprogramms der AU zu Frieden und Sicherheit (16 Mio. Euro), unter
anderem thematische Module zu Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit;
Austausch unter den teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Sicherheitskräften und Friedensmissionen;
Organisation des Eastern Africa Standby Force Coordination Mechanism
(EASFCOM): 2011 bis 2014, Stärkung der zivilen Komponente und der
EASFCOM (3,6 Mio. Euro), unter anderem umfassende Sensibilisierung zu
Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Gender;
Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC): 2005 bis 2014,
Unterstützung von Frieden, Sicherheit und guter Regierungsführung in der Region
der SADC (18,4 Mio. Euro), unter anderem Unterstützung der
grenzüberschreitenden Polizeiarbeit etwa zu den Themen Kleinwaffen-, Drogen- und
Menschenhandel, Geldwäsche;
Südafrika: 2011 bis 2018: Programm Gewaltprävention (9,5 Mio. Euro),
darunter Trainingsmaßnahmen und Austausch zur Sensibilisierung der Polizei
für die Themen Gewaltprävention, Jugendrechte, geschlechterspezifische
Gewalt, Menschenrechte;
Südafrika: 2007 bis 2015: Deutsch-Südafrikanischer Kooperationsfonds für
Dreiecks- und Süd-Süd-Kooperationen mit Ghana, DR Kongo, Nigeria,
SADC, Tansania, Uganda (5 Mio. Euro), darunter Training von Polizisten
zur Entwicklung von Gesetzgebung/juristischer Praxis im Bereich
Kleinwaffenkontrolle im Rahmen des SADC Protocol on Control of Firearms; hinzu
kommen Trainings im Bereich Gender und Rechtsstaatlichkeit.
4. Wie fügen sich die im Bundeshaushalt seit 2016 eingestellten 100 Mio. Euro
für die Aufgabe „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit,
Verteidigung und Stabilisierung“ (Kapitel 6002, Titel 68703) in die
Projektarbeit zur Sicherheitssektorreform ein?
Inwieweit ist die aktuelle bzw. derzeit geplante Unterstützung Jordaniens
und Tunesiens im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ jeweils an
eine Initiative zur Verbesserung der zivilen bzw. demokratischen Kontrolle
der Sicherheitskräfte gekoppelt?
Die im Bundeshalt 2016 eingestellten 100 Mio. Euro für die Aufgabe
„Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“
(Kapitel 6002, Titel 68703) haben das Ziel, Partnerstaaten zu ertüchtigen, mehr
Verantwortung für die eigene und möglichst regionale Sicherheit zu übernehmen.
Die Maßnahmen, die aus diesem Titel umgesetzt werden, dienen der Reform des
Sicherheitssektors und seiner Stärkung.
Die Maßnahmen in Tunesien haben einen breiten Ansatz. Einige konzentrieren
sich vornehmlich auf die Ausstattung und Ausbildung der Sicherheitskräfte, etwa
die Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Grenze. Andere Maßnahmen haben
sowohl das Ziel der Verbesserung von Ausstattung und Ausrüstung als auch der
Stärkung der zivilgesellschaftlichen Kontrolle, beispielsweise das Projekt zum
Aufbau (auch) ehrenamtlicher Strukturen im Katastrophenschutz. Andere
Maßnahmen haben den Fokus auf der zivilgesellschaftlichen beziehungsweise
parlamentarischen Kontrolle der Sicherheitskräfte, so etwa die Unterstützung der
Institution „Democratic control of the armed forces“ (DCAF) mit Sitz in Genf, die
auch den Verteidigungsausschuss des tunesischen Parlaments berät.
Auch in Jordanien werden mit dem Aufbau eines zivilen (auch ehrenamtlichen)
Katastrophenschutzes die zivilen Kräfte gestärkt.
5. Inwieweit sollen nach Erkenntnis und Ansicht der Bundesregierung
Maßnahmen, die durch ein derzeit geplantes EU-Instrument zum
Fähigkeitsaufbau finanziert werden, zwingend an eine umfassende Reform des
Sicherheitssektors gekoppelt sein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9643)?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein Fähigkeitsaufbau ziviler oder
militärischer Sicherheitsakteure vermieden werden, wenn dies nicht an
umfassende Reformen gekoppelt ist (bitte mit Begründung)?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten sich EU-Maßnahmen zum
Fähigkeitsaufbau, wo immer möglich, in eine umfassende Sicherheitssektorreform-Strategie
einfügen. Aber auch dort, wo der Rahmen für eine Sicherheitssektorreform noch
nicht vorhanden ist, müssen EU-Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau als
Krisenbewältigungs- und Stabilisierungsinstrument einsetzbar sein. Dabei finden die
Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte
besondere Beachtung. Das Ziel des bilateral und auf EU-Ebene geplanten
Fähigkeitsaufbaus ist es, Partner zu unterstützen, so dass sie über einen ganzen
Krisenzyklus hinweg eigene Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedenskonsolidierung betreiben können.
6. Inwieweit unterscheiden sich das „Ausstattungshilfeprogramm der
Bundesregierung“ und das Programm „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich
Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“?
Das vom Deutschen Bundestag gebilligte Ausstattungshilfeprogramm der
Bundesregierung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Basierend auf dieser
Grundlage wird ein bilaterales Abkommen mit dem Partnerstaat geschlossen, das
im Detail den gegenseitigen Leistungskatalog beschreibt. Gegenstand sind
Leistungen, die die Ausbildungs- und Leistungsfähigkeit im Bereich Sanitätsdienst,
Logistik und Pionierwesen erhöhen sowie die Verfügbarmachung von Kräften für
die überregionalen Sicherheitsstrukturen (Missionen) unterstützen. Das
Programm wird durch eine deutsche Beratergruppe vor Ort unterstützt und
umgesetzt.
Die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung plant in Jahreszyklen und
bedient die Schnittstelle zwischen Krisenprävention und Krisenbewältigung.
Anders als das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung können im Rahmen
der Ertüchtigung auch Waffen Gegenstand der Unterstützung sein. Das
Programm ermöglicht eine kurzfristige politische Handlungs- und
Reaktionsfähigkeit. Das Spektrum der Partner reicht von der Zivilgesellschaft über Polizei und
Katastrophenschutz bis Militär. Der Titel wird – anders als das
Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung – durch das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium der Verteidigung gemeinsam bewirtschaftet.
a) Warum werden die Mittel für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im
Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ nicht im Rahmen
des Ausstattungshilfeprogramms zur Verfügung gestellt?
Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen der Ausstattungshilfe und ihrer
Beschränkungen wurde mit der Ertüchtigungsinitiative ein komplementäres
Instrument geschaffen. So kann die bestehende Ausstattungshilfe sinnvoll ergänzt
werden. Mitunter werden beide Programme in einem Land umgesetzt, etwa in
Mali und Nigeria.
b) Welchen Vorteil hat das Programm zur „Ertüchtigung von Partnerstaaten
im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ gegenüber dem
„Ausstattungshilfeprogramm“ nach Ansicht der Bundesregierung?
Nach Auffassung der Bundesregierung können die Ertüchtigungsmaßnahmen in
den jeweiligen Schwerpunktländern den unmittelbaren Bedarf an Fähigkeiten
umfassender und flexibler bedienen. Aufgrund des Charakters kann sowohl
Begleitung von Demokratisierungsinitiativen, Maßnahmen im Katastrophenschutz,
Befähigung der Polizei und Unterstützung von VN-Treuhandfonds, als auch eine
Ausstattung mit Waffen finanziert werden. Solche Maßnahmen wären mit dem
Ausstattungshilfeprogramm nicht realisierbar.
7. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der Europäischen Kommission
Gelder aus dem EU-Instrument für Frieden und Stabilität, die eigentlich für
entwicklungspolitische Maßnahmen vorgesehen sind, für
sicherheitspolitische Maßnahmen, explizit auch den Aufbau des Militärs, umzuwidmen (vgl.
2016/0207(COD))?
Die EU will Partner zur Krisenprävention und -bewältigung befähigen, unter
anderem durch konkrete Projekte des Kapazitätsaufbaus in einem flexiblen
geografischen Rahmen (vgl. Schlussfolgerungen des Rates vom 25./26. Juni 2015).
Sicherheit ist die Voraussetzung für kurzfristige Unterstützung und für langfristige
Entwicklung.
Mit der Änderung der Verordnung für das Finanzierungsinstrument für Stabilität
und Frieden (ISF) soll nun die Finanzierung konkreter Projekte ermöglicht
werden. Das ISF ist kein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit. Als flexibles
Instrument zur Krisenbewältigung soll es die Instrumente des Handelns der EU
ergänzen und kommt zum Einsatz, wenn über diese keine angemessene und
wirksame Reaktion möglich ist. Alle Mitgliedstaaten der EU haben sich auf die
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und
Frieden beiträgt (ISF), geeinigt. Das Rechtssetzungsverfahren zwischen
Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Rat der Europäischen Union
hat begonnen und dauert noch an.
a) Gibt es rechtliche Bedenken innerhalb der Bundesregierung?
Der Juristische Dienst der Europäischen Kommission und des Rates haben den
Änderungsvorschlag geprüft. Die Bundesregierung hat keine rechtlichen
Bedenken hinsichtlich der Änderungsverordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments,
das zu Stabilität und Frieden beiträgt.
b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es hierdurch nicht
effektiv zu einer Verminderung der finanziellen Mittel kommt, die für die
Entwicklungshilfe (nach OECD-DAC ODA Kriterien) bereitstehen?
Die Prüfung zur konkreten Ausgestaltung der Finanzierung dauert sowohl auf
Ebene der EU als auch innerhalb der Bundesregierung noch an, wobei
mittelfristig eine eigene Finanzierungslinie für Ertüchtigungsmaßnahmen angestrebt wird.
8. Führt die Bundesregierung eine systematische Evaluation ihrer bi- und
multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen durch, in der
Wirksamkeit und Erfolg mit Bezug auf im Vorhinein festgelegte Ziele
überprüft werden bzw. in der die Auswirkungen der jeweiligen Programme
untersucht werden?
Falls ja:
a) Welche übergeordneten Erkenntnisse hat die Bundesregierung dabei
gewonnen?
b) Welche länderspezifischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung dabei
gewonnen (bitte nach Ländern ausführen)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber gewonnen, unter
welchen Bedingungen externe Akteure in fragilen Staaten, also in
Räumen begrenzter Staatlichkeit, zu effektivem und legitimem Regieren und
somit dem Aufbau von Staatlichkeit, beitragen können?
d) Wurden dabei Kriterien identifiziert, die nach Ansicht der
Bundesregierung zentral sind für den Erfolg von Sicherheitssektorreformprojekten
bzw. die nach Ansicht der Bundesregierung darauf schließen lassen,
warum Projekte die vorab festgelegten Ziele nicht erreichen?
e) Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung darüber gewinnen,
inwiefern es in der Vergangenheit gelungen ist, die rechtsstaatliche
Gebundenheit der Sicherheitserbringung in fragilen Kontexten zu
gewährleisten?
Falls Nein:
f) Warum wird das Engagement der Bundesregierung nicht systematisch
evaluiert?
Die Fragen 8a bis 8f werden zusammengefasst beantwortet.
Verschiedene Instrumente der Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich
Sicherheitssektorreform sind neu: Die Ertüchtigungsinitiative wurde 2016
aufgelegt, das polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm erst 2017.
Für diese Programme gibt es bislang keine systematische Evaluierung einzelner
Projekte, sie ist jedoch für das laufende Jahr geplant.
Im ersten Jahr der Ertüchtigungsinitiative hat eine erste Bewertung Folgendes
ergeben: Die Auslandsvertretungen haben die Ertüchtigungsinitiative positiv
bewertet, Partner sehen unser Engagement als bedarfsgerecht. Festzustellen war
insbesondere:
Herausforderungen bestehen bei der Ertüchtigungsinitiative sowie den
Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogrammen durch das haushaltsrechtliche
Jährlichkeitsprinzip, was bei Ausstattung zu hohem Zeitdruck führt, insbesondere wenn
eine Exportkontrolle erforderlich ist. Projekte sollen möglichst eng mit
Partnerländern entwickelt und an nationale Prioritäten und Strategien geknüpft werden.
Dabei sollen Bedürfnisse aufgegriffen und konkrete Fähigkeitslücken
geschlossen werden. Bei der Planung muss die Aufnahme- bzw. Absorptionsfähigkeit der
Partner stärker bedacht werden, sowie das jeweils vorhandene
Ausbildungsniveau. Bei der Umsetzung besteht in einem Umfeld von Misswirtschaft und
schwacher Verwaltung die Gefahr, dass Mittel nicht richtig umgesetzt oder
zweckentfremdet werden. Eine ständige Beobachtung der (innen-) politischen
Lage und Akteure ist erforderlich, um Risiken und möglichen Missbrauch
möglichst auszuschließen (politische „due diligence“).
Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ) nimmt das Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) die unabhängige und wissenschaftlich fundierte
Evaluierung von strategisch relevanten Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit vor, gegebenenfalls ergänzt durch Evaluierungen der
entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale
Entwicklungszusammenarbeit (GIZ) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in der Praxis nach wie vor
die „Ertüchtigung“ von Sicherheitskräften dominiert und die Verbesserung
von demokratischen bzw. zivilen Kontrollmechanismen vernachlässigt wird
(vgl. S. Eckhard „Zwischen Ertüchtigung und Wertewandel“ von November
2014)?
a) Falls ja, worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für
dieses Ungleichgewicht?
b) Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Die Fragen 9, 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet.
Für die Bundesregierung ist die Verbesserung demokratischer und ziviler
Kontrollmechanismen zentraler Bestandteil von Sicherheitssektorreformen,
entsprechend den Standards der OECD.
10. Welche Maßnahmen bzw. Initiativen hat die Bundesregierung konkret
geplant bzw. welche Pläne gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung
innerhalb der EU, um die demokratische bzw. zivile Kontrolle von
Sicherheitskräften stärker in den Fokus von Sicherheitssektorreformprojekten zu
rücken?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, künftig Komponenten oder Maßnahmen
im Bereich der zivilen und demokratischen Kontrolle über die Sicherheitskräfte
noch weiter zu stärken. Hierzu soll die Zusammenarbeit mit dem Genfer Zentrum
für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (Democratic control of the armed
forces – DCAF) intensiviert werden, ebenso die Zusammenarbeit mit deutschen
politischen Stiftungen. Entscheidend für den Erfolg solcher Maßnahmen sind
jedoch Teilhabe der Bevölkerung und das Interesse der Partnerregierung auch an
solchen Maßnahmen.
11. Inwieweit gab es nach Einschätzung der Bundesregierung im Bereich des
sogenannten Grenzmanagements einen Paradigmenwechsel weg von der
Vorbeugung und Lösung von Grenzkonflikten, hin zu Migrationskontrolle
und Fluchtabwehr?
Die Bundesregierung hat keinen Paradigmenwechsel vollzogen. Beim
Grenzmanagement verfolgt die Bundesregierung einen umfassenden und integrierten
Ansatz, der unter anderem auch die Aspekte irreguläre Migration,
Terrorismusbekämpfung, Kampf gegen Menschenschmuggel, Waffenschmuggel und
Schleuserbekämpfung einschließt.
12. Wie stellt die Bundesregierung grundsätzlich sicher, dass bei Vorhaben im
Bereich der Sicherheitssektorreform die Unterstützung der Zivilgesellschaft
und der Presse bei der Kontrolle gestärkt wird, und welchen Aspekt nimmt
hier konkret die Frauenförderung ein?
Projekte im Bereich der Sicherheitssektorreform sind grundsätzlich öffentlich.
Die gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern sowie die
Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen und Mädchen sind
Querschnittsaufgaben, insbesondere bei Ausbildungsinhalten.
13. Welche konkreten Maßnahmen unterstützen die zivile Kontrolle der SSR-
Vorhaben an denen die Bundesregierung, auch im Rahmen der EU,
finanziell oder personell beteiligt ist, beispielsweise in Mali und im Sudan?
Derzeit werden durch die Bundesregierung noch keine konkreten Maßnahmen im
Sudan und Mali gefördert, die in diesem Bereich einen Schwerpunkt haben.
14. Werden deutsche Militärattachés bzw. deutsches Botschaftspersonal, wie in
der Mitteilung der EU (JOIN(2016) 31 final, S. 8) gefordert, zukünftig mit
ihren Informationen und ihrem Fachwissen proaktiv zu einem verbesserten
Lagebild und einem „Gesamtkonzept“ des EU-Engagements vor Ort
beitragen?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, gibt es Richtlinien bzw. sind derzeit Richtlinien in Planung, um
die Beteiligung des deutschen Personals zu strukturieren?
Die Fragen 14, 14a und 14b werden zusammengefasst beantwortet.
In seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2016 hat der Rat den EU-weiten
Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR)
angenommen. Darin unterstreicht er die Forderung nach einer verbesserten
Zusammenarbeit aller EU-Akteure vor Ort, einschließlich GSVP-Missionen und -
Operationen sowie Vertretungen der Mitgliedstaaten unter Koordinierung der EU-
Delegation. Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Umsetzung dieses
Ansatzes. Die deutschen Auslandsvertretungen stehen im regelmäßigen Austausch
mit lokalen EU-Akteuren und Vertretern anderer EU-Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung begrüßt die Ausarbeitung der in den
Ratsschlussfolgerungen zu einem EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des
Sicherheitssektors benannten „Koordinierungsmatrizen“ durch die EU. Sie sollen
ein besseres gemeinsames Verständnis der jeweiligen Prioritäten sowie eine
leichtere Bestimmung gemeinsamer Ziele und geeigneter Verknüpfungen der
örtlichen Aktivitäten von EU-Akteuren und Mitgliedstaaten ermöglichen.
15. Inwieweit sind die Vorhaben der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung der EU „eine libysche Einheitsregierung beim Aufbau
neuer Sicherheitskräfte durch Ausbildungsmaßnahmen in Ländern der
Region zu unterstützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7724) sowie die
kürzlich begonnene Ausbildung von „Küstenschutzkräften“ im Rahmen der EU
Mission EUNAVFOR MED (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9116) an Pläne
für eine umfassende Reform des libyschen Sicherheitssektors im Sinne der
von der OECD entwickelten Leitlinien gekoppelt?
Die Bundesregierung hat der libyschen Einheitsregierung Unterstützung beim
Aufbau staatlicher Strukturen angeboten, auch im Sicherheitsbereich. Bisher ist
noch keine konkrete Anforderung der libyschen Seite eingegangen. Parallel zur
Operation EUNAVFOR MED Sophia bereitet derzeit die zivile GSVP-Mission
EUBAM Libyen von Tunis aus die Planungsgrundlagen für eine mögliche
zukünftige zivile Beratungsmission zur Unterstützung der libyschen
Einheitsregierung vor. Dabei geben die von der OECD entwickelten Leitlinien eine wichtige
Orientierung.
16. Gibt es im Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben innerhalb der
Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der EU
Überlegungen, auch die demokratische bzw. zivile Kontrolle über die
jeweiligen libyschen Sicherheitskräfte zu stärken, und welche Maßnahmen sind in
diesem Zusammenhang konkret geplant?
Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass neue, geeinte
Sicherheitsstrukturen in Libyen entsprechend des von den Vereinten Nationen
vermittelten Libyschen Politischen Abkommens geführt werden müssen.
17. Hat die libysche Einheitsregierung nach Kenntnis der Bundesregierung
mittlerweile eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorgelegt?
a) Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die vorgelegten Pläne?
b) Falls nein, wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die libysche
Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform
vorlegen kann?
Die Fragen 17, 17a und 17b werden zusammengefasst beantwortet.
Die libysche Einheitsregierung ist noch immer nur sehr eingeschränkt
handlungsfähig. Sie hat generelles Interesse an Beratung und Unterstützung geäußert. Die
Bundesregierung hat jedoch bisher keine Kenntnis von libyschen Vorstellungen
zu einer Sicherheitssektorreform.
UNSMIL/UNDP, die EU und auch Deutschland haben Unterstützung für
Planungen und Reformen im Sicherheitsbereich angeboten. Bisher umgesetzte
Maßnahmen konzentrieren sich jedoch auf einzelne Beratungen der libyschen
Einheitsregierung. Ob und wann die libysche Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu
einer Sicherheitssektorreform vorlegen wird, kann die Bundesregierung nicht
beurteilen.
18. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung innerhalb der libyschen
Regierungskreise Interesse an bzw. Bereitschaft zu einer umfassenden
Sicherheitssektorreform, bei der auch zivile Kontrollmechanismen gestärkt
werden?
In dem Maße, wie die Einheitsregierung ihre Handlungsfähigkeit auf das ganze
Land ausweiten wird, wird auch über grundlegende Reformen zu sprechen sein.
19. Auf welchem Planungsstand befinden sich nach Erkenntnis der
Bundesregierung derzeit die Vorbereitungen innerhalb der EU für eine künftige zivile
Mission zum Kapazitätsaufbau von Sicherheitskräften und -strukturen sowie
der Reform des Sicherheitssektors in Libyen (vgl. Bundestagsdrucksache
18/9116)?
a) Welche libyschen Sicherheitskräfte, Institutionen und Behörden sollen
nach Kenntnis der Bundesregierung hieran beteiligt sein?
b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch geplant, zivile bzw.
demokratische Kontrollmechanismen zu stärken?
Die Fragen 19, 19a und 19b werden zusammengefasst beantwortet.
Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen in Tunis ist weiterhin mit der
Lagefeststellung befasst. Konkrete Planungen für eine künftige zivile Mission haben
noch nicht begonnen.
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine „Ertüchtigung“ der
libyschen Sicherheitskräfte, ohne dabei auch etwaige zivile Kontrollinstanzen
und -mechanismen zu stärken, ein geeignetes Mittel ist, um die
Sicherheitslage für die libysche Bevölkerung nachhaltig zu verbessern?
Bisher liegen der Bundesregierung keine konkreten Anfragen nach
„Ertüchtigung“ der libyschen Sicherheitskräfte vor. Bezüglich Ausbildungsmaßnahmen
wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
21. Welche konkreten Ausbildungsmaßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgesehen, um die Teilnehmer der Ausbildung für
geschlechterspezifische Gewalt, die Rechte von Geflüchteten und die Rechte von
Kindern zu sensibilisieren, und in welchem Verhältnis (prozentual oder zeitlich)
stehen diese zum Gesamtumfang der geplanten Ausbildungsmaßnahmen?
Zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sind durch EUNAVFOR
MED Operation SOPHIA drei Ausbildungspakete vorgesehen.
Das Ausbildungspaket 1 umfasst eine insgesamt 14 Wochen dauernde
seegestützte Ausbildung, die vom 28. Oktober 2016 bis zum 13. Februar 2017
durchgeführt wurde. Diese Ausbildung beinhaltet unter anderem eine
Rechtsausbildung in den Themenbereichen internationales Seerecht, Anwendung polizeilicher
Maßnahmen (durchgeführt von FRONTEX), humanitäres Völkerrecht und
Rechte von Flüchtlingen sowie eine Ausbildung im maritimen Such- und
Rettungsdienst und Ersthelferausbildung. Die zuvor genannten Ausbildungsinhalte
werden ungefähr in einem Drittel der Gesamtausbildungsstunden vermittelt.
Das Ausbildungspaket 2 ist in mehreren Ausbildungsmodulen an Land in
Griechenland, Malta und Italien vorgesehen. Das erste Ausbildungsmodul fand vom
30. Januar bis 9. Februar 2017 in Souda (Griechenland) mit der Ausbildung von
20 libyschen Lehrgangsteilnehmern (Ebene Stabsoffizier der Libyschen
Küstenwache) statt. Im Rahmen dieses Moduls sind internationales Recht und rechtliche
Aspekte, Einsatzregeln für Missionen, Menschenrechte sowie
geschlechterspezifische Aspekte Teil der Ausbildung. Ein weiteres Ausbildungsmodul ist in Malta
ab März 2017 vorgesehen. In diesem zweiwöchigen Modul sollen junge Offiziere
und erfahrene Portepéeunteroffiziere in maritimem Recht ausgebildet werden.
Eine detaillierte Ausplanung dieses Moduls liegt derzeit nicht vor.
Für Ausbildungspaket 3 liegen derzeit noch keine Planungen vor.
22. In welcher Verwendung sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die
ersten 80 Teilnehmer, die derzeit von der EU an Bord eines italienischen und
eines niederländischen Schiffes ausgebildet werden, nach Vollendung der
Ausbildung eingesetzt werden?
Die Europäische Union hat als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der
Ausbildung von der libyschen Regierung gefordert, dass die teilnehmenden
Angehörigen der libyschen Küstenwache/Marine für mindestens zwei weitere Jahre
in diesem Dienstverhältnis verbleiben. Ziel des Ausbildungspaketes 1 ist unter
anderem die Ausbildung von zwei Bootsbesatzungen, die an Bord von Booten
eingesetzt werden können.
23. Welche Mechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Ausbildung der Küstenschutzkräfte durch die EU, um die
erfolgreiche Vermittlung von Wissen zu überprüfen?
a) Gibt es Abschlussprüfungen oder Ähnliches?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Abschlussprüfungen.
b) Falls ja, welches Wissen wird hier überprüft?
c) Falls ja, wie wird mit Teilnehmen umgegangen, die etwaige
Abschlussprüfungen nicht bestehen?
Die Fragen 23b und 23c werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die
Antwort zu Frage 23a verwiesen.
d) Falls nein, warum gibt es keine Abschlussprüfungen?
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA vermittelt den libyschen
Ausbildungsteilnehmern Kenntnisse. Eine Bewertung der fachlichen Befähigung zur
Auftragserfüllung liegt in nationaler Verantwortung Libyens.
24. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung laut Plänen der EU verhindert werden, dass die Ausbildungs- und
Unterstützungsmaßnahmen der EU bzw. Deutschlands einseitig bestimmten
politischen Lagern innerhalb Libyens zugutekommen bzw. dass die
Unterstützungsmaßnahmen durch einzelne politische Fraktionen innerhalb
Libyens missbraucht werden, um ihre Machtstellung innerhalb Libyens zu
sichern bzw. auszuweiten?
Eines der vorrangigen politischen Ziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten in
Libyen ist die Stärkung der international anerkannten libyschen Einheitsregierung.
Die Ausbildung der libyschen Küstenwache erfolgt auf Grundlage eines
Unterstützungsersuchens des Präsidialrates der Einheitsregierung an die Hohe
Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik. Die Auswahl des auszubildenden
Personals erfolgt durch die der libyschen Einheitsregierung unterstellten
Küstenwache. Als wesentliche Auswahlkriterien gelten die Loyalität gegenüber der
libyschen Einheitsregierung und die Versicherung keiner bewaffneten Miliz
anzugehören. Der Auswahlprozess wurde durch die Unterstützungsmission der
Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), der EU Mitgliedstaaten und EUROPOL
unterstützt. Die Ausbildungsvereinbarung zwischen der libyschen
Einheitsregierung und der Operation EUNAVFOR MED Sophia sieht eine Nachverfolgung
des Verbleibs der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung vor. So soll
darüber hinaus sichergestellt werden, dass Auszubildende auch zukünftig ihre
Verpflichtung gegenüber der Einheitsregierung einhalten.
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ISSN 0722-8333]