Maritime Agenda 2025 der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Januar 2017 eine sogenannte Maritime Agenda („Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstandorts Deutschlands“) verabschiedet. Darin sollen laut Einleitung die maritimen Felder (Seeschifffahrt, maritime Industrie, Häfen, maritime Sicherheit, Offshore-Windenergie, Nachhaltigkeit und Klimaschutz etc.) beschrieben, einer „umfassenden Bestandsaufnahme“ unterzogen und Ziele genauer umschrieben werden. Im weiteren Text der Maritimen Agenda 2025 wird den Fragestellern jedoch nicht deutlich, welche konkreten Maßnahmen sie damit beabsichtigt oder wie sie diese umsetzen möchte, zudem fehlen eine ernstzunehmende Bestandsaufnahme der gesamten maritimen Wirtschaft sowie konkrete Zielvorgaben aus Sicht der Fragesteller völlig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche konkreten Ziele sollen durch die Maritime Agenda 2025 verfolgt werden?
Inwieweit und in welchem Rhythmus ist vorgesehen, die in der Maritimen Agenda 2025 genannten Ziele zu bewerten und auf ihre Umsetzung zu überprüfen?
a) Durch welche Instrumente und Maßnahmen plant die Bundesregierung bis wann, neue Technologiefelder und Wachstumsmärkte gemeinsam mit der Wirtschaft zu identifizieren?
b) Durch welche „gezielte Forschungs- und Innovationsförderung“ sollen die Instrumente und Maßnahmen aus Frage 3a begleitet werden (bitte auch die Höhe der geplanten Förderung für die folgenden Jahre jeweils angeben)?
a) Was versteht die Bundesregierung unter „Cross-Innovation“ in diesem Zusammenhang, und durch welche konkreten Maßnahmen möchte sie die „Information(en) zu branchenübergreifenden Technologie- und Marktentwicklungen“ stärken?
a) Inwieweit möchte die Bundesregierung „innovative klima- und umweltfreundliche Technologien im Rahmen öffentlicher Beschaffung“ stärker gewichten?
b) Welche konkreten Beschaffungsprojekte neuer Schiffe wird dies in den folgenden Jahren betreffen (welche Schiffe sollen in den folgenden Jahren neu angeschafft und welche bzw. wie viele davon sollen mit innovativen klima- und umweltfreundlichen Technologien ausgestattet werden)? Welche bzw. wie viele Schiffe der Bundesmarine werden davon betroffen sein?
c) Welche konkreten Bestandsschiffe des Bundes wird dies in den folgenden Jahren betreffen (inkl. Deutsche Marine)?
d) Welche konkreten innovativen klima- und umweltfreundlichen Technologien sollen dabei im Rahmen öffentlicher Beschaffungen zusätzlich oder auch stärker gewichtet mit einbezogen werden?
Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung für den Ersatzneubau des Fischereiforschungsschiffs „Walther Herwig III“ trotz der in Frage 5 genannten Ziele keinen Antrieb von LNG (verflüssigtes Erdgas) vor, obwohl das Schiff hauptsächlich für den Betrieb in der Nord- und Ostsee eingesetzt werden soll?
Wie und durch welche konkreten Maßnahmen sollen „durchgehende Förderketten von der wissenschaftlichen Forschung über industrielle F&E bis hin zur Markteinführung“ mithilfe der Bundesregierung initiiert werden?
Für welche konkreten globalen Wettbewerbsbedingungen wird sich die Bundesregierung im Sinne der maritimen Wirtschaft zukünftig einsetzen?
a) Durch welchen konkreten „flexiblen und einzelfallgerechten Einsatz von Finanzierungsinstrumenten durch den Bund“ soll die Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft gestärkt werden?
b) Inwieweit wird dabei auch die Schaffung zusätzlicher nationaler Finanzierungsinstrumente (z. B. nationale Finanzierungsinstrumente in Anlehnung an Hermes-Kreditbürgschaften bei Auslandsgeschäften) in Betracht gezogen?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, sich bis 2025 „für einen starken maritimen Standort und eine leistungsfähige Schifffahrt“ einzusetzen?
b) Wie definiert die Bundesregierung einen starken maritimen Standort, und wie möchte sie diesen konkret noch weiter stärken?
c) Wie definiert die Bundesregierung eine leistungsfähige Schifffahrt, und wie möchte sie diese konkret noch weiter stärken?
Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Vernetzung der (See- und Binnen-)Häfen im Rahmen von Logistikketten weiter optimiert werden (bitte aufzeigen, was die Bundesregierung und was nach ihrer Kenntnis die Bundesländer dazu beitragen)?
Welche Studie(n) hat der Bund zur Verbesserung der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Seehäfen beauftragt, mit welchen konkreten Ergebnissen, und durch welche Maßnahmen soll eine „bessere Koordinierung der Hafenpolitik zwischen Bund und Ländern erreicht werden?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen bis 2025 verfolgt die Bundesregierung „die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und Wasserstraße“?
b) Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung nicht mehr den Nachhaltigkeitsindikator „Anteile des Schienenverkehrs und der Binnenschifffahrt an der Güterbeförderungsleistung“ und, welche gleichwertigen Ziele verfolgt sie stattdessen?
c) Welchem Ziel gewährt die Bundesregierung Vorrang im Zuge einer Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und Straße – der Entlastung der Straßeninfrastruktur oder der Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele, und wie begründet sie das?
a) Welche konkreten Anreize zum Aufbau einer Versorgungsinfrastruktur alternativer Schiffskraftstoffe, insbesondere von LNG (verflüssigtes Erdgas), möchte die Bundesregierung bis 2025 setzen?
b) Wie wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Aufbau von LNG-Infrastruktur und damit zusammenhängenden Regularien in den Häfen „koordinierend tätig“, und welche konkreten Ziele möchten sie in diesem Zusammenhang bis 2025 erreichen?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Vernetzung von Offshore-Windindustrie und maritimer Industrie nach Auffassung der Bundesregierung bis 2025 ausgebaut werden?
b) Inwieweit sind damit auch grenzüberschreitende Vernetzungen gemeint, mit welchen konkreten beabsichtigten Folgen?
Welche direkten Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Einfluss auf den Dialog der Offshore-Windindustrie mit der Hafenwirtschaft über Möglichkeiten zur Erweiterung der Dienstleistungspalette auszuüben und den genannten Dialog voranzubringen, und durch welche konkreten Maßnahmen soll dies geschehen?
Welche „bedarfsgerechte Forschung und Entwicklung im Bereich Industrie 4.0“ sieht die Bundesregierung bis 2025 vor (bitte Projekte auflisten)?
Welche Veränderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Feldern der maritimen Wirtschaft (Seeschifffahrt, Häfen, maritime Sicherheit, Offshore-Windenergie, weitere) bis 2025 im Bereich Digitalisierung voranschreiten, und mit welchen nach Auffassung der Bundesregierung positiven bzw. negativen Auswirkungen werden diese Veränderungen jeweils verbunden sein?
Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den Dialog zwischen den Akteuren der gesamten Wertschöpfungskette in Bezug auf Industrie 4.0 bzw. den weiteren Digitalisierungsprozess „fördern und (...) moderieren“?
Welche internationalen Industriestandards sollen nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere für die maritime Wirtschaft im Zuge von Industrie 4.0 bzw. des weiteren Digitalisierungsprozesses bis 2025 und darüber hinaus erreicht werden?
Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine fortschreitende Digitalisierung für den Arbeitsmarkt in den jeweiligen maritimen Branchenfeldern haben, und welche konkreten Maßnahmen sind dadurch durch die Bundesregierung bis 2025 zu ergreifen?
a) Von welcher Entwicklungstendenz bei Nachfrage und Angebot von Auszubildenden und Hochschulabsolventen im maritimen Bereich (nautischtechnische Ausbildungsberufe und Studiengänge) geht die Bundesregierung bis 2025 jeweils aus?
b) Welche Maßnahmen, auch in Kooperation mit den Bundesländern, wird die Bundesregierung ergreifen, um möglichen Nachwuchsproblemen im maritimen Bereich, etwa im öffentlichen Sektor, vorzubeugen?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen soll das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt (bestehend aus Bundesregierung, Küstenländern, Reedern und ggf. der Gewerkschaft Ver.di) fortgesetzt werden?
b) Durch welche konkreten Maßnahmen soll das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt (bestehend aus Bundesregierung, Küstenländern, Reedern und ggf. der Gewerkschaft Ver.di) bis 2025 weiterentwickelt werden?
a) Durch welche konkreten Beiträge und Maßnahmen der Bundesregierung soll die Strategie der Europäischen Union zum sogenannten Blauen Wachstum aktiv mitgestaltet werden, und welche Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung der Strategie sind bis 2025 umzusetzen?
b) Wo soll der in der Maritimen Agenda 2025 genannte zentrale Ansprechpartner bzw. das ressortübergreifende Koordinierungsgremium zum „Blauen Wachstum“ innerhalb der Bundesregierung angesiedelt sein, mit welchen konkreten Kompetenzen soll er bzw. das Gremium ausgestattet sein, und welche Aufgaben soll er bzw. das Gremium konkret wahrnehmen?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen ist nach Auffassung der Bundesregierung eine „nachhaltige wirtschaftliche Nutzung“ der Meere, vor allem im Bereich der Rohstoffversorgung möglich?
b) Welches „hohe Niveau“ in Bezug auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gilt hier nach Auffassung der Bundesregierung, und inwieweit sind nach Eingriffen in den Meeresboden nicht alle Lebensräume auf lange Zeit oder gar unwiederbringlich zerstört?
Inwieweit sollen Entwicklungsplan bzw. Aktionsplan Meer bis 2025 fortgeschrieben bzw. aktualisiert werden, sofern keine Fortschreibung vorgesehen ist, aus welchen Gründen?
a) Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung zur Umsetzung des aktuellen Nationalen Hafenkonzepts 2015 (welche Punkte konnten bereits abgearbeitet werden, und welche Punkte sind aktuell in der Beratung bzw. Umsetzung)?
b) Bis wann soll das Nationale Hafenkonzept 2015 nach Auffassung der Bundesregierung erneut evaluiert und fortgeschrieben werden?
Welche konkreten Fachkonferenzen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sollen durch die Bundesregierung bis 2025 im maritimen Bereich ausgerichtet werden?
Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Europäische Kommission im durch die Verkehrskommissarin Violeta Bulc ausgerufenen „Jahr der Seeschifffahrt 2017“ unterstützen, und welche Aktivitäten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische Kommission bzw. die Bundesregierung (oder gemeinsam) in diesem Zusammenhang geplant?
a) Was versteht die Bundesregierung unter einer „Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung“, und welche Dienstleistungsqualität soll zukünftig bis spätestens 2025 konkret angeboten werden?
b) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Aspekte der Digitalisierung und Industrie 4.0 im Zuge einer Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung mit einzubeziehen? Falls sie diese Aspekte nicht einbezieht, warum nicht?