[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
24. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11367
18. Wahlperiode 03.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11042 –
Maritime Agenda 2025 der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Januar 2017 eine sogenannte Maritime Agenda
(„Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstandorts Deutschlands“)
verabschiedet. Darin sollen laut Einleitung die maritimen Felder (Seeschifffahrt,
maritime Industrie, Häfen, maritime Sicherheit, Offshore-Windenergie,
Nachhaltigkeit und Klimaschutz etc.) beschrieben, einer „umfassenden
Bestandsaufnahme“ unterzogen und Ziele genauer umschrieben werden. Im weiteren Text
der Maritimen Agenda 2025 wird den Fragestellern jedoch nicht deutlich,
welche konkreten Maßnahmen sie damit beabsichtigt oder wie sie diese umsetzen
möchte, zudem fehlen eine ernstzunehmende Bestandsaufnahme der gesamten
maritimen Wirtschaft sowie konkrete Zielvorgaben aus Sicht der Fragesteller
völlig.
1. Welche konkreten Ziele sollen durch die Maritime Agenda 2025 verfolgt
werden?
Mit der Maritimen Agenda 2025 hat die Bundesregierung zentrale
Handlungsfelder sowie ressortübergreifende Maßnahmen für die Gesamtbranche definiert mit
dem übergreifenden Ziel, den maritimen Standort Deutschland in seiner
Gesamtheit (Schifffahrt, Häfen und maritime Industrie) zu sichern und modern,
nachhaltig und zukunftsfähig auszurichten. Das Strategiepapier umfasst ein kohärentes
Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft
unter gleichberechtigter Berücksichtigung der Ziele des wirtschaftlichen
Wachstums, hoher Beschäftigungspotenziale sowie anspruchsvoller Klima-, Umwelt-
und Naturschutzanforderungen. Zu den im Abschnitt III des Papieres
dargestellten neun zentralen Handlungsfeldern enthält die Agenda konkrete Ziele der
Bundesregierung. Im Abschnitt IV der Agenda werden Instrumente zur Umsetzung
dieser Ziele beschrieben.
2. Inwieweit und in welchem Rhythmus ist vorgesehen, die in der Maritimen
Agenda 2025 genannten Ziele zu bewerten und auf ihre Umsetzung zu
überprüfen?
Die Nationale Maritime Konferenz und die ihr jeweils vorgeschalteten
Branchenforen werden als bewährte Dialogplattform dazu dienen, eine Fortschreibung der
Maritimen Agenda 2025 im Lichte neuer Herausforderungen zu prüfen. Neben
der langfristig angelegten Maritimen Agenda 2025 erfolgt die Umsetzung der
maritimen Politik der Bundesregierung im Rahmen der vorhandenen Programme.
3. a) Durch welche Instrumente und Maßnahmen plant die Bundesregierung
bis wann, neue Technologiefelder und Wachstumsmärkte gemeinsam mit
der Wirtschaft zu identifizieren?
Die Identifizierung neuer Technologiefelder und Wachstumsmärkte ist ein
Prozess, der in Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern,
den Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen kontinuierlich erfolgt.
Wichtige Instrumente sind dabei der Nationale Masterplan Maritime
Technologien (NMMT) und die im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfindenden Nationalen
Maritimen Konferenzen.
b) Durch welche „gezielte Forschungs- und Innovationsförderung“ sollen
die Instrumente und Maßnahmen aus Frage 3a begleitet werden (bitte
auch die Höhe der geplanten Förderung für die folgenden Jahre jeweils
angeben)?
Mit ihrer maritimen Forschungs- und Innovationsförderung wird die
Bundesregierung auch zukünftig dazu beitragen, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit
der Branche zu stärken. Das Förderbudget des Forschungsprogramms „Maritime
Technologien der nächsten Generation“ beträgt aktuell rund 32 Mio. Euro pro
Jahr. Mit dem Programm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze“ stellt der Bund aktuell 25 Mio. Euro für die schiffbauliche
Innovationsförderung bereit; eine Kofinanzierung erfolgt durch die Küstenbundesländer.
Die Forschung und Entwicklung im Bereich innovativer Hafentechnologien
unterstützt der Bund im Rahmen der Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien
(IHATEC) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bis
2020 mit 64 Mio. Euro. Zudem besteht im Rahmen des NMMT ein ständiger
Austausch der maritimen Branche mit der zuständigen NMMT-Geschäftsstelle
sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um frühzeitig neue
Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene aufzugreifen –
insbesondere über die Förderung von FuE-Projekten, die Durchführung von
Veranstaltungen und Netzwerk-Events. Zu diesem Zweck ist der NMMT u. a. mit dem für das
maritime Forschungsprogramm zuständigen Fachbeirat vernetzt. Das
Steuerungsorgan für die Entwicklung und Umsetzung des Masterplans ist der NMMT-
Lenkungsausschuss, der sich aus allen zuständigen Bundesressorts, den
Bundesländern und den Verbänden zusammensetzt und mindestens einmal im Jahr tagt.
4. a) Was versteht die Bundesregierung unter „Cross-Innovation“ in diesem
Zusammenhang, und durch welche konkreten Maßnahmen möchte sie die
„Information(en) zu branchenübergreifenden Technologie- und
Marktentwicklungen“ stärken?
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene
Studie „Angebots- und Bedarfsanalyse der Institutionen, Strukturen und Netzwerke
in der maritimen Wirtschaft im Bereich Forschung, Entwicklung und
Innovationen“ kommt in ihrem Abschlussbericht vom September 2016 zu dem Ergebnis,
dass insbesondere mit Blick auf den Wissens- und Technologietransfer („Cross
Innovation“) sowie die Information über branchenübergreifende Technologie-
und Marktentwicklungen Verbesserungspotenziale bestehen. Durch die Nutzung
von Erkenntnissen aus verschiedenen Bereichen und Branchen können neue
Impulse für Technologie- und Marktentwicklungen gesetzt werden. In der o. g.
Studie werden konkrete Handlungsempfehlungen dargestellt, um diesen Prozess zu
stärken; u. a. durch die stärkere branchenübergreifende Vernetzung im Wege von
Cross-Innovation-Event-Reihen, die Initiierung eines Forsight-Prozesses zu
branchenübergreifenden Technologie- und Marktentwicklungen auf Ressortebene
sowie die Förderung von Kooperationsprojekten mit interdisziplinärem Charakter.
Entsprechende Initiativen werden seitens der Bundesregierung bereits verfolgt,
u. a. mit sektorübergreifenden Forschungsinitiativen bzw. -programmen sowie
der Einrichtung einer Geschäftsstelle Leichtbau durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie.
5. a) Inwieweit möchte die Bundesregierung „innovative klima- und
umweltfreundliche Technologien im Rahmen öffentlicher Beschaffung“ stärker
gewichten?
Innovative klima- und umweltfreundliche Technologien können nicht nur einen
wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Schadstoffemissionen in der
Schifffahrt leisten; sie können auf Dauer auch zur Senkung von Betriebskosten
beitragen. Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten für den Einsatz solcher
Technologien bei Ersatzneubauten und bei der Instandhaltung von Schiffen im
Geschäftsbereich der Bundesministerien regelhaft in die Planung einbeziehen und
umsetzen, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die öffentliche Beschaffung wird in Abschnitt IV Ziffer 10 der Maritimen
Agenda 2025 als wichtiges Instrument zur Zielumsetzung definiert. Als
„Einkäufer am Markt“ hat die öffentliche Hand eine besondere Vorbildfunktion für die
Durchsetzung hoher sozialer und umweltbezogener Standards und kann als
Innovationstreiber fungieren. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) wurden Aspekte der Qualität und
Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte weiter gestärkt. Die
Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache18/6281, S. 111 f.) stellt klar, dass der
öffentliche Auftraggeber – insbesondere bei der Beschaffung von nicht-marktüblichen,
nicht standardisierten Leistungen – seine Vergabeentscheidung in der Regel auf
weitere Zuschlagskriterien wie z. B. Qualität und technischer Wert stützen wird.
Auch positive Umwelteigenschaften (z. B. Klima- und Energieeffizienz) der
Leistung können dabei vom öffentlichen Auftraggeber als Zuschlagskriterium
vorgegeben werden. Das von der Bundesregierung beschlossene
Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit“ unterstreicht diesen Ansatz. Zur Stärkung der
nachhaltigen Beschaffung des Bundes wurde bereits 2011 die Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
Innern eingerichtet, die öffentliche Auftraggeber bei der Integration von
Nachhaltigkeitskriterien in den Vergabeprozess durch Schulungen und ein
umfassendes Internetangebot berät. Bezogen auf den Schiffbau und -betrieb enthält u. a.
das Umweltzeichen „Blauer Engel“ einen konkreten Kriterienkatalog für
innovative und nachhaltige Technologien.
b) Welche konkreten Beschaffungsprojekte neuer Schiffe wird dies in den
folgenden Jahren betreffen (welche Schiffe sollen in den folgenden Jahren
neu angeschafft und welche bzw. wie viele davon sollen mit innovativen
klima- und umweltfreundlichen Technologien ausgestattet werden)?
Welche bzw. wie viele Schiffe der Bundesmarine werden davon betroffen
sein?
c) Welche konkreten Bestandsschiffe des Bundes wird dies in den folgenden
Jahren betreffen (inkl. Deutsche Marine)?
Die Fragen 5b und 5c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich werden im Zuge der geltenden Selbstverpflichtung der
Bundeswehr sowohl in der Beschaffung als auch bei der Nutzung der Schiffe und Boote
der Deutschen Marine die nationalen und internationalen Bestimmungen für den
Umweltschutz eingehalten, soweit sie dem militärischen Auftrag nicht
entgegenstehen. Unabhängig von dieser Verpflichtung werden, wo immer sinnvoll,
innovative Technologien auch für die Einheiten der Deutschen Marine angewandt. So
wird beispielsweise für das aktuelle Beschaffungsvorhaben von vier Fregatten der
Klasse 125 erstmalig eine teilelektrische Antriebsanlage vorgesehen, die neben
der erforderlichen Standkraft für ein Marineschiff auch Vorteile bei den
Schadstoffemissionen der Motoren mit sich bringt.
Die Zollverwaltung prüft derzeit die Möglichkeit des Einsatzes von verflüssigtem
Erdgas (LNG) als Kraftstoff an Bord von Zollbooten/-schiffen. Darüber hinaus
werden bei den vorhandenen Zollbooten, sofern motorentechnisch und räumlich
möglich, Abgasentschwefelungssysteme und Rußpartikelfilteranlagen verbaut.
Zwei Zollboote werden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 einem sogenannten
Refit unterzogen. Der von der International Maritime Organisation (IMO)
beschlossene Tier III NOx-Standard für Schiffsneubauten wird dann von diesen
Zollbooten erfüllt. Darüber hinaus hat die Zollverwaltung im Jahr 2016 drei
Ersatzbauten in Auftrag gegeben. Diese werden mit der modernsten
Abgasentschwefelungssystemen und Rußpartikelfilteranlagen ausgestattet werden. Schon
heute nutzen alle Schiffe und Boote des Zolls besonders hoch entschwefeltes
Gasöl, um Umweltbelastungen zu verringern.
Die Bundespolizei hat im Dezember 2016 einen Auftrag zur Ersatzbeschaffung
von drei Einsatzschiffen vergeben. Hierbei wurden innovative klima- und
umweltfreundliche Technologien berücksichtigt. Die neuen Einsatzschiffe werden
über einen diesel-elektrischen Sparantrieb verfügen, der die strengen Stickoxid-
Grenzwerte (NOx) nach IMO-Emissionsstufe III oder besser (TIER III) erfüllt.
Auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
wird bei Neubauvorhaben die Einbeziehung umweltfreundlicher Technologien
berücksichtigt. In der zurzeit laufenden europaweiten Ausschreibung für den
Nachfolgebau des Forschungsschiffs „Polarstern“ wird für die Konzeption des
Entwurfs des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes als
Zielgröße die Schaffung der Voraussetzungen für die Verleihung des „Blauen Engel“
verlangt. Gleiches wird für den als Kombinationsbau in Planung befindlichen
Nachfolgebau der Forschungsschiffe „Poseidon“ und „Meteor“ gelten. Ein
weiteres Beispiel bildet das im Auftrag des Bundes (vom Alfred-Wegener-Institut
Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung) genutzte Forschungsschiff
„Heincke“. Im Rahmen einer größeren Refit-Maßnahme wurden
verbrauchsoptimierte neue Schiffsdiesel, verbunden mit Abgasnachbehandlung und Rußfiltern,
eingebaut und damit die Schiffsemissionen um ca. 50 Prozent gesenkt. Mit
Hinblick auf die ozeanischen Forschungsschiffe im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde wegen Erreichens der
ursprünglichen vorgesehenen Nutzungsdauer dieser Schiffe jeweils ein Nachfolgebau
entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats aus dem Jahre 2010 geplant.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur wird zunächst der Ersatzneubau des Vermessungs-, Wracksuch- und
Forschungsschiffs „Atair“ mit einem Antrieb ausgestattet, der den Einsatz von LNG
erlaubt.
d) Welche konkreten innovativen klima- und umweltfreundlichen
Technologien sollen dabei im Rahmen öffentlicher Beschaffungen zusätzlich
oder auch stärker gewichtet mit einbezogen werden?
Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich „Klima- und Umweltschutz im
Seeverkehr“ finden sich als wichtiges Instrument in Abschnitt IV Ziffer 9 der
Maritimen Agenda 2025. Die Bundesregierung plant u. a., die Einführung neuer
Kraftstoffe und Antriebssysteme zu unterstützen, die einen Beitrag zur
Minderung von Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen leisten können. Das unter
Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie initiierte
Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) widmet sich vorrangig
diesem Thema und tauscht sich mit der Kompetenzstelle für nachhaltige
Beschaffung (KNB) aus. Ziel ist es, die Innovationsorientierung dauerhaft und
mittelfristig im öffentlichen Einkauf zu verankern. Damit soll auch seiner strategischen
Funktion für die Beschaffungsmärkte Rechnung getragen werden. Eine
Gewichtung wird nicht vorgenommen. Durch die Ausrüstung von bundeseigenen
Schiffen mit LNG-Technik kann der Bund eine Vorbildfunktion übernehmen. Der
Entwurf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur für eine weitergehende Förderung des Einsatzes von LNG in der
Seeschifffahrt wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt.
6. Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung für den Ersatzneubau des
Fischereiforschungsschiffs „Walther Herwig III“ trotz der in Frage 5
genannten Ziele keinen Antrieb von LNG (verflüssigtes Erdgas) vor, obwohl
das Schiff hauptsächlich für den Betrieb in der Nord- und Ostsee eingesetzt
werden soll?
Das in Bau befindliche Fischereiforschungsschiff als Ersatz für die „Walther
Herwig III“ wird neben der Nord- und Ostsee auch in weit entlegenen Gebieten,
wie Grönland, Barentssee, Westafrika oder Sargassosee, eingesetzt werden. Eine
räumliche Ausweitung der Einsätze wird zudem auch durch die zunehmende
Einbindung der Fischereiforschung in internationale Forschungsprogramme
erfolgen. Die notwendige Infrastruktur zur Versorgung eines Schiffes mit LNG-
Antrieb ist in den weit entlegenen Gebieten, in die diese Forschungsreisen führen,
nicht vorhanden. Die Reichweite eines Forschungsschiffes mit LNG-Antrieb
würde derart eingeschränkt, dass die genannten Gebiete nicht mehr zu befahren
wären. Aus diesem Grund wurde entschieden, effiziente Abgasreinigungssysteme
einzusetzen. Zu nennen sind hier SCR-Katalysatoren, Rußpartikelfilter und die
Vorbereitung des Einbaus von Oxidationskatalysatoren.
7. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen sollen „durchgehende
Förderketten von der wissenschaftlichen Forschung über industrielle F&E bis hin
zur Markteinführung“ mithilfe der Bundesregierung initiiert werden?
Kernbestandteile der Förderkette sind die beiden vorwettbewerblichen,
industrieorientierten Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie „Maritime Technologien“ (Bundeshaushalt Kapitel 0901 Titel 683 12) sowie
„Maritime Sicherheit – Echtzeitdienste“ (Bundeshaushalt Kapitel 0901 Titel 683
14) sowie das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur „Innovative Hafentechnologien“ (IHATEC, Bundeshaushalt
Kapitel 1210 Titel 683 03). Die Grundlagenforschung wird durch institutionelle
Programme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgedeckt, mit
denen Großforschungseinrichtungen finanziert werden. Eines der Ziele der
Maritimen Agenda 2025 der Bundesregierung ist es dabei, eine durchgängige Förderung
entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen. Dies soll durch eine
enge Abstimmung des Förderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie für schiffbauliche Innovationen mit dem Programm MARE:N des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung erreicht werden.
Sektorübergreifende und technologieoffene Programme sind hierbei ebenfalls von Relevanz.
8. Für welche konkreten globalen Wettbewerbsbedingungen wird sich die
Bundesregierung im Sinne der maritimen Wirtschaft zukünftig einsetzen?
Die Schaffung international einheitlicher Wettbewerbsbedingungen ist die
Voraussetzung dafür, dass die Teilbranchen der maritimen Wirtschaft ihre
Marktposition sichern und ausbauen können. Die Marktverzerrungen durch staatliche
Unterstützungsmaßnahmen insbesondere im asiatischen Raum haben negative
Auswirkungen auf die deutsche und europäische maritime Wirtschaft. Die
Bundesregierung setzt sich daher in den einschlägigen internationalen Gremien für
einheitliche Wettbewerbsbedingungen ein, etwa im Rahmen der International Working
Group on Export Credits hinsichtlich Finanzierung von Schiffen durch
Exportkreditgarantien oder im Rahmen der OECD-Arbeitsgruppe zum Schiffbau.
Bei der Weiterentwicklung des inzwischen in Kraft getretenen neuen Polar Code
hat sich die Bundesregierung im Rahmen der IMO mit Erfolg für verbesserte
Umweltvorgaben im Hinblick auf regelmäßig in die sensiblen Polarregionen fahrende
Schiffe eingesetzt. Bei der Weiterentwicklung des UN-
Seerechtsübereinkommens setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen angestoßenen Prozesses zur Entwicklung eines
neuen Durchführungsübereinkommens zum Schutz der Biodiversität in Gebieten
jenseits der Grenzen nationaler Hoheitsgewalt (sogenannter „BBNJ-Prozess“,
VN-GV Res. 69/292) für gleiche Wettbewerbsbedingungen auch bei einer
möglichen Regulierung von Forschung und anderen Tätigkeiten auf der Hohen See
ein.
9. a) Durch welchen konkreten „flexiblen und einzelfallgerechten Einsatz von
Finanzierungsinstrumenten durch den Bund“ soll die
Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft gestärkt werden?
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen bei der Umsetzung und
Finanzierung von internationalen Projekten u. a. mit Exportkreditgarantien und
Investitionsgarantien. Der Schiffssektor gehört traditionell zu den Branchen, für
deren Erfolg auf den ausländischen Märkten die Exportkreditgarantien des
Bundes von besonderer Bedeutung sind. Im vergangenen Jahr wurden zivile und
militärische Schiffsgeschäfte mit einem Volumen von rd. 2,9 Mrd. Euro (2015:
rd. 5,1 Mrd. Euro) durch Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert. Diese
haben damit im Jahr 2016 einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der
maritimen Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland geleistet.
Die Prüfung der Anträge auf Exportkreditgarantien des Bundes erfolgt im
Einzelfall. Die Einzelfallprüfung erlaubt es, die spezifischen Wettbewerbsbedingungen
und die Unterstützung anderer Staaten zugunsten der Wettbewerber deutscher
Unternehmen zu analysieren und abzugleichen.
b) Inwieweit wird dabei auch die Schaffung zusätzlicher nationaler
Finanzierungsinstrumente (z. B. nationale Finanzierungsinstrumente in
Anlehnung an Hermes-Kreditbürgschaften bei Auslandsgeschäften) in Betracht
gezogen?
Der Exportanteil der deutschen Werften am zivilen Schiffbau wird für 2015 auf
über 95 Prozent geschätzt. Dieses Exportvolumen wird weitgehend durch
Hermesdeckungen des Bundes abgesichert. Für zusätzliche nationale
Finanzierungsinstrumente wird kein Bedarf gesehen, zumal zur Unterstützung inländischer
Schiffbauprojekte die Bürgschafts- und Garantieprogramme der Bundesländer in
Frage kommen.
10. a) Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, sich bis
2025 „für einen starken maritimen Standort und eine leistungsfähige
Schifffahrt“ einzusetzen?
b) Wie definiert die Bundesregierung einen starken maritimen Standort, und
wie möchte sie diesen konkret noch weiter stärken?
c) Wie definiert die Bundesregierung eine leistungsfähige Schifffahrt, und
wie möchte sie diese konkret noch weiter stärken?
Die Fragen 10a bis 10c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Eine leistungsstarke maritime Wirtschaft ist für die Exportnation Deutschland
von hoher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Mit der nachhaltigen
wirtschaftlichen Nutzung der Meere und der Erschließung von Energie- und Rohstoffquellen
eröffnen sich neue Wachstumsmärkte für die maritime Industrie. Gleichzeitig
stellen sich hohe Anforderungen an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie
Sicherheit im Seeverkehr. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung kann die
maritime Branche Produktions- und Logistikprozesse noch effizienter und
nachhaltiger gestalten, um dem internationalen Wettbewerbsdruck auch in Zukunft
Stand zu halten.
In Abschnitt IV der Maritimen Agenda 2025 hat die Bundesregierung die
Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Ziele konkretisiert. So stärkt die
Bundesregierung durch verschiedene Maßnahmen den maritimen Standort und
hat im Jahr 2016 ein Gesamtpaket zur Entlastung der Seeschifffahrtsbranche in
Deutschland umgesetzt. Dazu zählen die Anhebung des Lohnsteuereinbehaltes
von 40 Prozent auf 100 Prozent, die Anpassung der Nationalitätenvorgaben in der
Schiffsbesetzungsverordnung und die Erstattung der Arbeitgeberanteile für in
Deutschland sozialversicherungspflichtige EU-/EWR-Seeleute. Hinsichtlich
weiterer Einzelheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 11, 13, 14 und 30
verwiesen.
11. Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Vernetzung der (See- und
Binnen-)Häfen im Rahmen von Logistikketten weiter optimiert werden (bitte
aufzeigen, was die Bundesregierung und was nach ihrer Kenntnis die
Bundesländer dazu beitragen)?
Mit dem Nationalen Hafenkonzept 2015 haben der Bund, die Länder und die
Hafenwirtschaft konkrete Maßnahmen vereinbart. Um die digitale Vernetzung der
Seeschifffahrt, der Seehäfen und der gesamten maritimen Lieferkette weiter
voranzubringen, müssen zum Beispiel entlang der relevanten Verkehrstrassen
schnelle Breitband- und Mobilfunknetze geschaffen werden.
12. Welche Studie(n) hat der Bund zur Verbesserung der Kooperation von Bund
und Ländern im Bereich der Seehäfen beauftragt, mit welchen konkreten
Ergebnissen, und durch welche Maßnahmen soll eine „bessere Koordinierung
der Hafenpolitik zwischen Bund und Ländern erreicht werden?
Die Bundesregierung hat eine Studie zum Bund-Länder-Verhältnis in der
Hafenpolitik vergeben. Die Länder haben im Übrigen zugesagt, den Bund künftig
frühzeitig an der Hafenentwicklungsplanung und an der Erarbeitung der
landesspezifischen Hafenkonzepte zu beteiligen. Der Bund und die Länder werden sich
wechselseitig alle relevanten Informationen frühzeitig zur Verfügung stellen, die
für die Vertretung der Interessen der Häfen auf europäischer und internationaler
Ebene erforderlich sind.
13. a) Durch welche konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen bis 2025 verfolgt
die Bundesregierung „die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene
und Wasserstraße“?
Für die Verlagerung eines möglichst großen Teils des prognostizierten
Transportwachstums in Deutschland auf Schienenwege und Wasserstraßen fördert der
Bund den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs.
Hierfür stehen im Bundeshaushalt jährlich fast 93 Mio. Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus unterstützt der Bund den Neu- und Ausbau sowie die Reaktivierung
von privaten Gleisanschlüssen. Dafür sind jährlich 14 Mio. Euro in den
Bundeshaushalt eingestellt.
Der Klimaschutzplan 2050 sieht die Entwicklung eines Konzepts zum
Schienenverkehr 2030/2050 vor, um Potenziale zur Verlagerung des Straßenverkehrs zu
identifizieren und auszuschöpfen.
Derzeit wird geprüft, wie die Einführung einer netzweiten Vertaktung von
Schienenpersonenfern- und -nahverkehr sowie Schienengüterverkehr möglich ist.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des SPC Short Sea Shipping Inland
Waterway Promotion Center. Die Einrichtung und Förderung dieses ÖPP-
Projekts ist eine wichtige Maßnahme, um die Verkehrsträger besser zu verzahnen
und mehr Verkehr von der Straße auf Schienenwege und Wasserstraßen zu
verlagern. Damit wird eine Maßnahme des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik
umgesetzt. Das SPC berät wettbewerbsneutral und kostenlos Unternehmen, die
an alternativen, intermodalen Transportkonzepten interessiert sind. Sowohl der
Kurzstreckenseeverkehr als auch die Binnenschifffahrt kommen als
Verkehrsträger für intermodale Transporte hier in Betracht.
b) Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung nicht mehr den
Nachhaltigkeitsindikator „Anteile des Schienenverkehrs und der
Binnenschifffahrt an der Güterbeförderungsleistung“ und, welche gleichwertigen
Ziele verfolgt sie stattdessen?
Der o. g. Indikator wurde ersetzt durch umfassendere Indikatoren, welche die
energiepolitischen Ziele der Bundesregierung besser reflektieren. Für den
Bereich Mobilität/Verkehr wurde daher als Indikator der Endenergieverbrauch im
Personen- und Güterverkehr festgelegt.
Der Endenergieverbrauch ist ein zentrales Maß für den Einsatz von
Energieressourcen im Verkehr, und zwar in absoluten Zahlen. Hier wird eine Minderung
angestrebt. Die Verlagerung eines möglichst großen Anteils des Verkehrs auf
energieeffiziente Verkehrsträger entspricht somit den energie- und
verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung. So spricht sich die Bundesregierung auch in
dem im Jahr 2014 beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 für eine
verstärkte Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene aus. Diese Ziele
wurden mit dem Ende 2016 beschlossen Klimaschutzplan 2050 nochmals bekräftigt
(siehe Antwort zu Frage 13a).
c) Welchem Ziel gewährt die Bundesregierung Vorrang im Zuge einer
Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und Straße – der Entlastung
der Straßeninfrastruktur oder der Erreichung der Klima- und
Umweltschutzziele, und wie begründet sie das?
Eine derartige Gewichtung nimmt die Bundesregierung nicht vor.
14. a) Welche konkreten Anreize zum Aufbau einer Versorgungsinfrastruktur
alternativer Schiffskraftstoffe, insbesondere von LNG (verflüssigtes
Erdgas), möchte die Bundesregierung bis 2025 setzen?
In der Maritimen Agenda 2025 werden in Abschnitt IV Ziffer 3, 4 und 9
entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung konkretisiert. Im Rahmen des
Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoffzellen- und Brennstoffzellentechnologie –
Phase 2 (NIP 2, Laufzeit: 2016 bis 2026) fördert die Bundesregierung mit dem
Leuchtturmprojekt „e4ships“ die Verwendung von Wasserstoff in der Binnen-
und Seeschifffahrt. Um die Einführung von LNG in der Schifffahrt
voranzutreiben, verfolgt die Bundesregierung den Ansatz der nachfrageseitigen Förderung
durch gezielte Anreize, insbesondere in deutschen Häfen und europäischen
Gewässern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert
als Pilot- und Demonstrationsprojekte die Umrüstung eines Container-Feeders
auf LNG-Antrieb sowie die LNG PowerPacs für die bordseitige Stromversorgung
in Häfen. Im Rahmen des Nationalen Hafenkonzepts plant die Bundesregierung,
den Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe in den Häfen zu
unterstützen. Ziel der Förderpolitik soll es sein, die Wirtschaftlichkeit von LNG so zu
verbessern, dass LNG in der deutschen Seeschifffahrt als Kraftstoffalternative
angenommen wird und sich Geschäftsmodelle für den zügigen Aufbau einer LNG-
Tankinfrastruktur entwickeln können. Zu diesem Zweck wird derzeit eine
Fördermittelrichtlinie innerhalb der Bundesregierung über Zuwendungen für die
Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff
abgestimmt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte
hierzu bereits frühzeitig Pilotprojekte initiiert, um die technische und
wirtschaftliche Machbarkeit zu demonstrieren.
b) Wie wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Aufbau von
LNG-Infrastruktur und damit zusammenhängenden Regularien in den
Häfen „koordinierend tätig“, und welche konkreten Ziele möchten sie in
diesem Zusammenhang bis 2025 erreichen?
Die Zuständigkeit für die Hafenentwicklung liegt bei den Ländern. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur koordiniert in Absprache mit
diesen Veranstaltungen mit dem Ziel, eine gemeinsame Rechtsanwendung zu
entwickeln, die ein harmonisiertes Genehmigungsmanagement ermöglicht.
Durch die Förderung des Bundes soll insbesondere die Nachfrage so gesteigert
werden, dass Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur (Bunkerterminals,
Bunkerschiffe, Verteilstationen etc.) wirtschaftlich werden.
15. a) Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Vernetzung von Offshore-
Windindustrie und maritimer Industrie nach Auffassung der
Bundesregierung bis 2025 ausgebaut werden?
Seit 2010 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen
verschiedener Projekte den von der Stiftung Offshore-Windenergie moderierten
Arbeitskreis „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der
Offshore-Windenergie“. Der Arbeitskreis dient als Dialogplattform für die
Branchenvertreter und hat insbesondere das Ziel, gemeinsame
Wertschöpfungspotenziale zu identifizieren, Kostensenkungen zu fördern und den künftigen Bedarf von
maritimen Technologien für den Betrieb und die Wartung von Offshore-
Windenergieanlagen zu definieren.
b) Inwieweit sind damit auch grenzüberschreitende Vernetzungen gemeint,
mit welchen konkreten beabsichtigten Folgen?
Ein weiteres Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
geförderten Projektes der Stiftung Offshore-Windenergie ist die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Windenergiebranche auf internationalen
Märkten. Dazu sollen u. a. Fachveranstaltungen durchgeführt werden, die von der
NMMT-Geschäftsstelle flankiert werden.
16. Welche direkten Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Einfluss auf den
Dialog der Offshore-Windindustrie mit der Hafenwirtschaft über
Möglichkeiten zur Erweiterung der Dienstleistungspalette auszuüben und den
genannten Dialog voranzubringen, und durch welche konkreten Maßnahmen
soll dies geschehen?
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Projekt der
Stiftung Offshore-Windenergie (siehe die Antwort zu Frage 15) führt –
gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) – einen
Dialog zur Hafenentwicklung.
17. Welche „bedarfsgerechte Forschung und Entwicklung im Bereich
Industrie 4.0“ sieht die Bundesregierung bis 2025 vor (bitte Projekte auflisten)?
Die in der Maritimen Agenda 2025 in Abschnitt IV Ziffer 3 dargestellten
Förderprogramme „Maritime Technologien der nächsten Generation“, „Maritime
Sicherheit/Echtzeitdienste“ und „Innovativer Schiffbau schafft wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze“ unterstützen deutsche Unternehmen bei der Entwicklung und dem
Einsatz maritimer Produkte und Innovationen, um die Wettbewerbsfähigkeit auf
dem Weltmarkt zu verbessern und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
Die wachsende digitale Durchdringung der maritimen Wirtschaft zeigt sich auch
in der Mittelverwendung des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie „Maritime Technologien der nächsten Generation“: In
den vergangenen drei Jahren (2014 bis 2016) wurden jährlich im Schnitt bereits
rund ein Drittel (34 Prozent) des Gesamtbudgets von 32,2 Mio. Euro in
industrielle Verbundprojekte mit Bezug zu Themen der Digitalisierung investiert. Die
Bandbreite der Förderung erstreckt sich dabei von „Virtual Reality“ in einer
flexiblen maritimen Fertigung über vernetzte und intuitive Assistenzsysteme bis hin
zu smarten, sensorgeführten Über- und Unterwassersystemen. Autonomie, Big-
Data und Echtzeitfähigkeit eröffnen neue Märkte und schaffen die Basis für neue
maritime Geschäftsmodelle. Daher ist bereits vorgesehen, die Digitalisierung
auch in der nächsten Förderperiode des maritimen FuE-Programms ab 2018
angemessen zu verankern. Im Bereich des Programms „Innovativer Schiffbau“
beträgt der Anteil der bewilligten Maßnahmen mit einem Digitalbezug ca. 12
Prozent (dies entspricht 3,0 Mio. Euro). Das in Abschnitt IV Ziffer 3 der Maritimen
Agenda aufgeführte Förderprogramm Innovative Hafentechnologien (IHATEC)
soll unter anderem helfen, die Logistikketten und die Vernetzung von Produktion
und Logistik zu optimieren, Produktinnovationen und neue Hafentechnologien
einzuführen und zu verbreiten, die digitale Infrastruktur zu verbessern, die
stärkere Nutzung der IT in den Häfen und den Logistikketten voranzutreiben sowie
IT-Systeme und IT-Sicherheit weiterzuentwickeln.
18. Welche Veränderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
in den Feldern der maritimen Wirtschaft (Seeschifffahrt, Häfen, maritime
Sicherheit, Offshore-Windenergie, weitere) bis 2025 im Bereich
Digitalisierung voranschreiten, und mit welchen nach Auffassung der Bundesregierung
positiven bzw. negativen Auswirkungen werden diese Veränderungen
jeweils verbunden sein?
In der Maritimen Agenda 2025 wird die Nutzung der mit der Digitalisierung
verbundenen Chancen für die maritime Wirtschaft als Handlungsfeld 6 konkretisiert.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden Produktions-, Logistik- und
Steuerungsprozesse schneller, effizienter und nachhaltiger zu gestalten sein,
wenn die maritime Branche dem internationalen Konkurrenzdruck auch in
Zukunft standhalten will. Daraus ergeben sich zugleich neue Herausforderungen,
u. a. bei Themen wie Datenmanagement und Datensicherheit oder Beschäftigung
und Ausbildung. Die digitalen Veränderungen in der maritimen Wirtschaft
bestehen u. a. darin, dass Schiffe sich zu schwimmenden Datenlieferanten entwickeln
und nicht mehr nur Verkehrsträger sind; dass 3D-Drucker an Bord eines Schiffes
weltweit die Ersatzteillogistik sicherstellen können; dass Reedereien sich
zunehmend zu maritimen EDV-Betrieben fortentwickeln, z. B. mit zukünftig
schwimmenden und automatisierten Transportdrohnen. In der Transportkette dienen
digitale Technologien der besseren Abstimmung und Synchronisation des
Ressourceneinsatzes, zudem kann die automatisierte Auswertung und Verknüpfung von
Daten Entscheidungsprozesse im Transportablauf optimieren. Im Transportnetz
schafft die Digitalisierung mehr Synchromodalität, also eine tiefere Verknüpfung
von Informations- und Warenfluss sowie die Flexibilisierung des
Transportflusses.
19. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den Dialog
zwischen den Akteuren der gesamten Wertschöpfungskette in Bezug auf
Industrie 4.0 bzw. den weiteren Digitalisierungsprozess „fördern und (...)
moderieren“?
Im Vorfeld der 10. Nationalen Maritimen Konferenz am 4. April 2017 hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Behörde für Wirtschaft,
Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg am 9. Dezember
2016 ein Branchenforum zum Thema „Digitalisierung in der maritimen
Wirtschaft“ organisiert. Ziel der Veranstaltung war es, gemeinsam mit allen Akteuren
der maritimen Branche wichtige Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Auf der
Basis der Ergebnisse des Branchenforums wird derzeit ein gemeinsames
Positionspapier der Akteure erarbeitet.
20. Welche internationalen Industriestandards sollen nach Auffassung der
Bundesregierung insbesondere für die maritime Wirtschaft im Zuge von
Industrie 4.0 bzw. des weiteren Digitalisierungsprozesses bis 2025 und darüber
hinaus erreicht werden?
Eine breite Anwendung neuer Technologien kann nur dann erreicht werden, wenn
diese ebenso wie Schnittstellen und Formate durch Normung und
Standardisierung eindeutig und verlässlich festgelegt werden. Mit der Plattform Industrie 4.0
haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das
Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit der Industrie und unter
Einbindung von Wissenschaft und Sozialpartnern ein vorwettbewerbliches Netzwerk
aufgebaut, um geeignete Handlungsempfehlungen und praxisnahe Leitfäden in
den Bereichen Standardisierung, IT-Sicherheit, Forschung und Innovation,
Arbeit/Aus- und Weiterbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen im Kontext
von Industrie 4.0 zu erarbeiten.
Gemeinsam mit der maritimen Branche sollen geeignete Dialogformate geprüft
werden, in denen die Übertragung und Implementierung der Ergebnisse aus der
Plattform für die branchenspezifischen Fragestellungen der maritimen Branche
zum gegenseitigen Nutzen diskutiert werden können.
Wichtig ist es, deutsche Positionen frühzeitig in internationale Abkommen und
Standardisierungsprozesse – insbesondere bei der IMO (International Maritime
Organization) und in der ISO (International Organization for Standardization)
sowie der IEC (International Electrotechnical Commission) – einzubringen. Ziel der
Bundesregierung ist es, die Einführung internationaler Industriestandards durch
gemeinsame Initiativen der deutschen Wirtschaft zu steuern und voranzutreiben.
21. Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine
fortschreitende Digitalisierung für den Arbeitsmarkt in den jeweiligen
maritimen Branchenfeldern haben, und welche konkreten Maßnahmen sind
dadurch durch die Bundesregierung bis 2025 zu ergreifen?
Aus dem anhaltend hohen Tempo der Digitalisierung der maritimen Branche
ergeben sich Chancen für neue Produktionstechniken und Geschäftsmodelle.
Solche tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungsprozesse bringen zugleich
soziale Herausforderungen mit sich.
Die Bundesregierung setzt sich für einen starken maritimen Standort und eine
leistungsfähige Schifffahrt ein und schafft dafür die rechtlichen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, u. a. für sichere und zukunftsfähige Arbeits- und
Ausbildungsplätze an Bord und an Land. Das Maritime Bündnis für Ausbildung und
Beschäftigung in der Seeschifffahrt – bestehend aus der Bundesregierung, den
norddeutschen Ländern und den Sozialpartnern – dient als Plattform, um
gemeinsam mit den Akteuren der maritimen Wirtschaft die Rahmenbedingungen für eine
gute Entwicklung der Branche zu gestalten. Dabei spielen auch die
Veränderungen in einer digitalisierten Seeverkehrswirtschaft eine wichtige Rolle. Die
Gewerkschaft ver.di, die sich im Jahr 2016 aus dem Maritimen Bündnis
zurückgezogen hat, könnte hierbei wertvolle Impulse geben.
22. a) Von welcher Entwicklungstendenz bei Nachfrage und Angebot von
Auszubildenden und Hochschulabsolventen im maritimen Bereich
(nautischtechnische Ausbildungsberufe und Studiengänge) geht die
Bundesregierung bis 2025 jeweils aus?
b) Welche Maßnahmen, auch in Kooperation mit den Bundesländern, wird
die Bundesregierung ergreifen, um möglichen Nachwuchsproblemen im
maritimen Bereich, etwa im öffentlichen Sektor, vorzubeugen?
Die Fragen 22a und 22b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung erwartet kurz- und mittelfristig keine signifikante Erholung
der Seeschifffahrtsmärkte. Daher werden auch keine durchgreifenden
Änderungen bei Nachfrage und Angebot von Auszubildenden und Hochschulabsolventen
im maritimen Bereich erwartet.
Die im maritimen Bereich ausbildenden Bundes- und Landesbehörden stellen
etwa 10 bis 15 Prozent der jährlichen Gesamtzahl an Auszubildenden in der
Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (2008: 11 Prozent, 2016: 14 Prozent).
Nachwuchsprobleme im maritimen öffentlichen Sektor sind derzeit nicht zu
erwarten.
23. a) Durch welche konkreten Maßnahmen soll das Maritime Bündnis für
Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt (bestehend aus
Bundesregierung, Küstenländern, Reedern und ggf. der Gewerkschaft Ver.di)
fortgesetzt werden?
b) Durch welche konkreten Maßnahmen soll das Maritime Bündnis für
Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt (bestehend aus
Bundesregierung, Küstenländern, Reedern und ggf. der Gewerkschaft Ver.di) bis
2025 weiterentwickelt werden?
Die Fragen 23a und 23b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Maritime Bündnis hat sich in den mehr als zehn Jahren seiner Existenz als
zentrale Institution zur Gestaltung der nationalen Seeschifffahrtspolitik mit den
Akteuren der maritimen Branche bewährt. Mit dem Maritimen Bündnis ist in den
vergangenen Jahren ein belastbares Netzwerk entstanden, das Synergiegewinne
für die maritime Branche ermöglicht. Die Bundesregierung wird die Gespräche
mit den Bündnispartnern im Vorfeld der 10. Nationalen Maritimen Konferenz
fortsetzen.
24. a) Durch welche konkreten Beiträge und Maßnahmen der Bundesregierung
soll die Strategie der Europäischen Union zum sogenannten Blauen
Wachstum aktiv mitgestaltet werden, und welche Maßnahmen innerhalb
der Bundesregierung zur Umsetzung der Strategie sind bis 2025
umzusetzen?
b) Wo soll der in der Maritimen Agenda 2025 genannte zentrale
Ansprechpartner bzw. das ressortübergreifende Koordinierungsgremium zum
„Blauen Wachstum“ innerhalb der Bundesregierung angesiedelt sein, mit
welchen konkreten Kompetenzen soll er bzw. das Gremium ausgestattet
sein, und welche Aufgaben soll er bzw. das Gremium konkret
wahrnehmen?
Die Fragen 24a und 24b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die EU-Strategie „Blaues Wachstum“ deckt ein breites Spektrum an Themen und
Wirtschaftszweigen ab, für die unterschiedliche Dienststellen der
Bundesregierung verantwortlich sind. Um hier eine stärkere Koordinierung und Kooperation
zu erreichen, hat die Bundesregierung in der Maritimen Agenda 2025
angekündigt, künftig einen zentralen Ansprechpartner und/oder ein ressortübergreifendes
Koordinierungsgremium im Rahmen bestehender Mandate zu schaffen. Die
Prüfung, wie dieses in der Maritimen Agenda 2025 definierte Ziel umgesetzt werden
soll, ist noch nicht abgeschlossen.
25. a) Durch welche konkreten Maßnahmen ist nach Auffassung der
Bundesregierung eine „nachhaltige wirtschaftliche Nutzung“ der Meere, vor allem
im Bereich der Rohstoffversorgung möglich?
Vor einer Nutzung von Rohstoffen aus den Meeren sind zunächst die
wirtschaftlichen Möglichkeiten der Rohstoffversorgung an Land zu nutzen, wie Recycling,
sparsamer Einsatz von Rohstoffen (gestärkte Ressourceneffizienz) sowie
Forschung und Entwicklung mit dem Ziel des Ersatzes oder der Verringerung der
benötigten Menge von seltenen oder teuren Rohstoffen insbesondere bei
Hightech-Produkten. Dies unterstützt die Bundesregierung mit zahlreichen
Maßnahmen. Um dem zukünftigen internationalen Rohstoffbedarf gerecht zu werden,
sind jedoch weitere Schritte erforderlich. Deutschland arbeitet eng mit der
Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) zusammen, um ein hohes
Umweltschutzniveau bei einem möglichen Abbau von Mineralien in internationalen Gewässern
zu erreichen. Aufgabe der UN-Behörde ist u. a. die Erarbeitung eines „Mining
Code“, der insbesondere international bindende Auflagen zum Schutz der
Biodiversität in den von der IMB zu vergebenden Lizenzgebieten gewährleisten soll.
Alle internationalen Lizenznehmer (neben Deutschland u. a. auch Frankreich,
China, Indonesien, Japan, Südkorea und Russland) sollen verpflichtet werden, bei
einem zukünftigen Abbau die im Mining Code dargestellten Umweltstandards
einzuhalten. Im März 2017 wird dazu in Berlin ein Workshop mit internationalen
Expertinnen und Experten durchgeführt. Die Tagung wird gemeinsam von der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, dem Umweltbundesamt und
der IMB organisiert. Für eine möglichst umweltfreundliche Rohstoffgewinnung
im Meer sind entsprechend hochentwickelte Technologien notwendig. Deutsche
Unternehmen sollen bei der Entwicklung solcher Technologien von der
Bundesregierung unterstützt werden.
b) Welches „hohe Niveau“ in Bezug auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
gilt hier nach Auffassung der Bundesregierung, und inwieweit sind nach
Eingriffen in den Meeresboden nicht alle Lebensräume auf lange Zeit
oder gar unwiederbringlich zerstört?
Die Lebensgemeinschaften in der Tiefsee sind aufgrund der ökologischen
Gegebenheiten wie Nahrungsknappheit, hoher Wasserdruck, Dunkelheit und geringe
Temperaturen äußerst spezialisiert. Die meisten Arten wachsen sehr langsam und
reagieren auf Eingriffe sehr sensibel. Daher sollte die perspektivische Förderung
von Rohstoffen aus der Tiefsee weitestgehend lokal begrenzt werden. Die
Internationale Meeresbodenbehörde verfolgt diesen Ansatz.
Allgemein soll im Rahmen des Nationalen Masterplans Maritime Technologien
der Einsatz nachhaltiger und besonders umweltfreundlicher Technologien
gestärkt werden. Diesem Ansatz folgt die Bundesregierung auch bei der Förderung
von innovativen F&E-Projekten. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung fördert im Rahmen seines Fachprogramms MARE:N und in enger
Zusammenarbeit mit dem europäischen Zusammenschluss JPI Oceans ökologische
Untersuchungen zur nachhaltigen Nutzung mariner Ressourcen. Ziel ist die
Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für einen verantwortungsvollen Umgang
mit den marinen Ressourcen. Die Bundesregierung bringt sich zudem aktiv in die
Erarbeitung von möglichst hohen Umweltstandards im derzeit zu erarbeitenden
Mining Code (hier: Abbauregeln) der Internationalen Meeresbodenbehörde auf
Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein (vgl. hierzu auch die Antwort zu
Frage 25a), um einen möglichst geringen negativen Einfluss auf die
Meeresumwelt zuzulassen.
26. Inwieweit sollen Entwicklungsplan bzw. Aktionsplan Meer bis 2025
fortgeschrieben bzw. aktualisiert werden, sofern keine Fortschreibung vorgesehen
ist, aus welchen Gründen?
Die Fortschreibung des zum Entwicklungsplan Meer gehörenden Aktionsplans
läuft derzeit.
27. a) Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung zur Umsetzung des
aktuellen Nationalen Hafenkonzepts 2015 (welche Punkte konnten bereits
abgearbeitet werden, und welche Punkte sind aktuell in der Beratung bzw.
Umsetzung)?
b) Bis wann soll das Nationale Hafenkonzept 2015 nach Auffassung der
Bundesregierung erneut evaluiert und fortgeschrieben werden?
Die Fragen 27a und 27b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit den Ländern und der maritimen Wirtschaft einen
detaillierten Umsetzungsplan erarbeitet. Bund, Länder und Hafenwirtschaft
werden über den Stand der Umsetzung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden
prioritären Maßnahmen sowie gegebenenfalls über weitere Maßnahmen des
Nationalen Hafenkonzepts 2015 berichten. Eine Fortschreibung des Nationalen
Hafenkonzeptes ist zurzeit nicht geplant.
28. Welche konkreten Fachkonferenzen auf nationaler, europäischer und
internationaler Ebene sollen durch die Bundesregierung bis 2025 im maritimen
Bereich ausgerichtet werden?
Zur Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der maritimen Wirtschaft
in Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung, die Nationale Maritime
Konferenz einschließlich vorbereitender Branchenforen als wichtigste
Dialogplattform weiterhin regelmäßig auszurichten. Ferner werden im Rahmen des
Nationalen Masterplans Maritime Technologien und im Rahmen des
Vernetzungsprojektes der Stiftung Offshore-Windenergie sowohl nationale, als auch europäische
und internationale Fachveranstaltungen durchgeführt.
29. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Europäische
Kommission im durch die Verkehrskommissarin Violeta Bulc ausgerufenen „Jahr
der Seeschifffahrt 2017“ unterstützen, und welche Aktivitäten sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische Kommission bzw. die
Bundesregierung (oder gemeinsam) in diesem Zusammenhang geplant?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über ein von der Europäischen
Kommission durch die Verkehrskommissarin Violeta Bulc ausgerufenes „Jahr der
Seeschifffahrt 2017“.
30. a) Was versteht die Bundesregierung unter einer „Modernisierung der
Flaggenstaatverwaltung“, und welche Dienstleistungsqualität soll zukünftig
bis spätestens 2025 konkret angeboten werden?
b) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Aspekte der Digitalisierung
und Industrie 4.0 im Zuge einer Modernisierung der
Flaggenstaatverwaltung mit einzubeziehen?
Falls sie diese Aspekte nicht einbezieht, warum nicht?
Die Fragen 30a und 30b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die zunehmende Digitalisierung in Verwaltung und Industrie spielt bei der
Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung eine wichtige Rolle.
Nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-
Gesetz) von 2013 sind in der Verwaltung Vorgänge und Verfahren
kontinuierlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Gesetz tritt schrittweise bis zum
1. Januar 2020 in Kraft. Die elektronische Antragstellung ist rechtlich bereits
zulässig. Zurzeit erarbeitet die Flaggenstaatverwaltung die technischen
Voraussetzungen für die elektronische Abwicklung von Einflaggung und Ausflaggung
sowie die elektronische Ausstellung von Schiffszeugnissen,
Haftungsbescheinigungen und Befähigungsnachweisen. Elektronische Formulare sind als
Eingabemaske vorhanden. Die notwendige Datenbank mit Webservice wird bis 2018
errichtet. Die vollständige elektronische Abwicklung der Verfahren soll in
mehreren Zwischenschritten bis 2020 erreicht sein.
In der nationalen Fahrt sind elektronische Schiffssicherheitszeugnisse in
Deutschland bereits Standard. Die Flaggenstaatverwaltung stellt sie seit dem 1. Januar
2015 zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2016 sind in Deutschland auch
elektronische Schiffssicherheitszeugnisse für die internationale Fahrt erhältlich. Das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wird ab dem ersten
Halbjahr 2017 elektronische Haftungsbescheinigungen und ab dem zweiten Halbjahr
2017 elektronische internationale Zeugnisse über die Gefahrenabwehr an Bord
eines Schiffes (ISSC) anbieten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]