Lokale Aktionspläne und Kriseninterventionen – eine Bewertung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Kampf gegen den Rechtsextremismus
der Abgeordneten Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, Kai Gehring, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
2007 starteten zwei neue Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus: „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ (19 Mio. Euro/Jahr) und „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ (5 Mio. Euro/Jahr).
In beiden Programmen sollen staatliche Strukturen stärker als bisher Verantwortung im Kampf gegen den Rechtsradikalismus übernehmen. Die Neuausrichtung der Mittelvergabe kann dazu führen, dass die gesammelten Erfahrungen bewährter zivilgesellschaftlicher Initiativen unberücksichtigt bleiben, während staatliche Akteure, in ihre neue Aufgabe erst hineinwachsen müssen.
Erste Reaktionen aus den vergangenen Monaten der Umsetzung der Programmarbeit zeigen leider, dass das Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Akteure in vielen Fällen nicht funktioniert bzw. die notwendige Zusammenarbeit seitens öffentlich-rechtlicher Stellen nicht immer angestrebt wird.
Besonders gefährdet ist die Arbeit gegen Rechtsextremismus in Regionen, in denen das Handeln von kommunalen Verantwortlichen Weitblick und Sensibilität für die Problematik vermissen lassen. Ein bestürzendes aktuelles Beispiel vom April 2007 ist das Treffen des Landrats Dr. Gerhard Gey (CDU) aus Grimma (Sachsen) mit jungen Aktivisten aus dem NPD-Umfeld. Der Landrat empfing die rechtsextreme Delegation direkt in seinem Amtssitz und wertete ihre politische Ideologie damit auf. Dass er ihnen – wie danach in einer NPD-Pressemitteilung behauptet – Geld aus dem Neunzehn-Millionen-Programm des Bundes gegen Rechts in Aussicht stellte, hat er mittlerweile öffentlich bestritten. Dass er jedoch den Anspruch der „Toleranz“ ziemlich naiv auch auf Verfassungsfeinde anwendet, ist offensichtlich.
Dieser aktuelle Vorfall und die sich nach ersten Erfahrungen abzeichnende Vernachlässigung der bisher zu Recht geförderten Arbeit aus der Zivilgesellschaft heraus werfen die Frage nach der Kontrolle und Überwachung der Programmmittel durch den Bund auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel aus den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus von den Kommunen sachgerecht verwendet bzw. verteilt werden?
Wie kann die Bundesregierung verhindern, dass Länder und Kommunen Zuweisungen aus den Programmen verwenden, um damit fehlende Mittel in der Jugendhilfe zu kompensieren?
Wie definiert die Bundesregierung im Programm „Förderung von Beratungsnetzwerken“ den Begriff der „Krise“, welche eine Intervention notwendig macht?
An welche verbindlichen Richtlinien sind die Bundesländer bei der Ausgestaltung von Kriseninterventionen gebunden?
Auf welche Weise wird innerhalb des in Frage 4 angesprochenen Gestaltungsspielraums auf die spezifischen Probleme in den einzelnen Ländern Rücksicht genommen?
Welche Präventionsmaßnahmen gegen Rechtsextremismus sind aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Programms „Förderung von Beratungsnetzwerke“ möglich?
Mit welchen Instrumenten stellt die Bundesregierung sicher, dass eine Verzahnung zwischen beiden Bundesprogrammen stattfindet, damit sich an eine gelungene Krisenintervention (Fünf-Millionen-Programm) ein Begleitprozess anschließt mit dem Ziel, durch Prävention künftigen Krisen vorzubeugen?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung verhindern, dass mit dem Einrichten von Coachingstrukturen für Lokale Aktionspläne innerhalb des Programms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie Doppelstrukturen zu den Angeboten der mobilen Beratungsteams (MBT) entstehen?
Gab es im Rahmen des Programms „Förderung von Beratungsnetzwerken“ eine Ausschreibung der „Zentralstelle“?
Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Hätte nach geltenden Richtlinien und Gesetzen des Bundes und/oder der EU die Vergabe der Zentralstelle ausgeschrieben werden müssen?
Falls ja, wo wurde die Zentralstelle ausgeschrieben, wann begann die Ausschreibung und wie waren die Bewerbungsfristen?
Wer bewarb sich auf die Ausschreibung?
Was gab den Ausschlag dafür, dass die Stiftung Demokratische Jugend den Zuschlag bekam?
Wann wurde von wem entschieden, dass die Stiftung Demokratische Jugend den Zuschlag bekam?
Fließen Evaluations-Ergebnisse der Vorläuferprogramme (vor allem Civitas) in die Umsetzung der neuen Programme ein?
Falls ja, in welche konkreten Maßnahmen?
Falls nein, aus welchen Gründen nicht?