Die Lage der Flüchtlinge in der Türkei und Nachbarländern
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 29. November 2015 vereinbarten die EU-Regierungschefs mit der Türkei einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei erhält stufenweise sechs Milliarden Euro von der EU, um ihre Grenzen besser zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern sowie die bereits im Land lebenden über zwei Millionen syrischen Flüchtlinge besser zu unterstützten. Das EU-Türkei-Abkommen beinhaltet fernerhin eine Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen. Kritikerinnen und Kritiker, wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl, sprechen von einem „Deal auf Kosten der Menschenrechte“, bei dem die EU ihre selbsterklärten demokratischen und menschenrechtlichen Standards hintenanstelle. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell fürstlich entlohnt. Die Abschottung der europäischen Außengrenzen seien zudem mit dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft (www.proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/).
Trotz dieser insbesondere vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage in der Türkei nicht abreißenden Kritik bezeichnete Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das EU-Türkei-Abkommen im September 2016 als „Modell für weitere solche Abkommen“ (http://de.reuters.com/article/deutschland-fl-chtlinge-merkel-idDEKCN11D20O). In diesem Zusammenhang stellt sich den Fragestellerinnen und Fragestellern eine Vielzahl von Problemen bezüglich des Modellcharakters des EU-Türkei-Abkommens dar. So monieren Menschenrechtsorganisationen immer wieder die schlechte Lebenssituation von Flüchtlingen in der Türkei (www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/). So gibt es beispielsweise Berichte über Kinderarbeit, ausgeführt von Flüchtlingskindern in internationalen Textilfabriken (www.zeit.de/gesellschaft/2016-10/kinderarbeit-syrische-fluechtlinge-tuerkei-ngo).
Nach Angaben des türkischen Flüchtlingsrechtsvereins Halklarin Köprüsü besuchen von 90 000 registrierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Izmir nur 6 000 die Schule. Nach Aussagen von Murat Erdoğan, dem Direktor des Forschungszentrums für migrationspolitische Fragen der Hecettepe Universität (HÜGO), sind mindestens 400 000 der insgesamt rund 900 000 minderjährigen Flüchtlinge in der Türkei von Kinderarbeit betroffen (www.dw.com/tr/%C3%A7ebeveynleri%C5%9F-bulamay%C4%B1nca-%C3%A7ocuklar-%C3%A7al%C4%B1%C5%9F%C4%B1yor/a-19068094).
Insbesondere ezidische Flüchtlinge unterliegen nach Berichten verschiedener Menschenrechtsorganisationen einer besonderen Diskriminierung in den Lagern der staatlichen Hilfsorganisation Afet ve Acil Durum (im Folgenden: AFAD). Sie sind Verfolgung und Repression durch andere, insbesondere islamistische, Geflüchtete, aber auch durch die Behörden ausgesetzt. Türkische Regierungspolitiker haben mehrfach die Nichtzugehörigkeit zum Islam und v. a. die Unterstützung des Zoroastrismus als Feindbild formuliert (www.cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/541650/Erdogan__Bunlar_ateist__bunlar_zerdust....html).
Oppositionsparteien und kurdische Medien haben zudem mehrfach die Sorge geäußert, dass dschihadistische und rechtsextreme Terrorgruppen ebenfalls durch AFAD unterstützt würden. So seien nach unterschiedlichen Zeitungsberichten von AFAD ausgegebene Ausweise bei IS-Attentätern gefunden worden (www.sterknews.com/iside-afad-karti-verildi-mi/). Auch Verstrickungen von AFAD-Mitarbeitern mit IS-Zellen wie auch ihre Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst MIT sind immer wieder Gegenstand von Berichten www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html). Diese Darstellungen erscheinen den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht unwahrscheinlich, da die Bundesregierung selbst in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Türkei sei im Rahmen der Islamisierung ihrer Innen- und Außenpolitik durch die AKP zu einer „zentralen Aktionsplattform für islamistische Gruppierungen des Nahen und Mittleren Ostens“ geworden und die Regierung Erdoğan habe zahlreiche Solidaritätsbekundungen und Unterstützungshandlungen für die „bewaffnete islamistische Opposition in Syrien getätigt (http://morgenlage.tagesspiegel.de/morgenlage-politik-am-mittwoch-17-august-2016/).
Wegen der Diskriminierung von kurdischen und insbesondere ezidischen Flüchtlingen und der offensichtlichen massiven Unterversorung dieser Gruppen von Geflüchteten durch die staatlichen Hilfsorganisationen errichteten Stadtverwaltungen in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Landesteilen eigene selbstverwaltete Flüchtlingslager. Nachdem mittlerweile viele vormals von der kurdischen Demokratischen Partei der Regionen regierte Städte, unter anderem die Metropole Diyarbakir, per Regierungsdekret auf Grundlage des Ausnahmezustands unter Zwangsverwaltung gestellt wurden, werden diese Camps nun aufgelöst. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden damit entweder zur Obdachlosigkeit verurteilt oder der für Ezidinnen und Eziden, Christinnen und Christen aber auch Kurdinnen und Kurden allgemein bedrohlichen Situation in den staatlichen AFAD-Camps ausgesetzt. Insofern werfen sich Fragen bezüglich der Sicherheit ezidischer und anderer Flüchtlinge in den staatlichen Lagern im Speziellen und der Türkei im Allgemeinen auf (www.ozgur-gundem.com/haber/119154/isiddensonra-afad-iskencesi). Da die Bundesrepublik Deutschland unter anderem durch das Technische Hilfswerk (THW) eng mit AFAD zusammenarbeitet, sollte der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Einschätzung der Lage, insbesondere auch der Sicherheitslage innerhalb der AFAD-Camps möglich sein (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-08-bkin-tuerkei-davutoglu.html).
Zusätzlich zur Situation der Flüchtlinge in der Türkei wirft auch die Flüchtlingspolitik der Türkei an der Grenze zu Syrien Fragen auf. Immer wieder eröffnen türkische Soldaten das Feuer auf Flüchtlinge, regelmäßig kommt es zu Toten (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-grenzsoldaten-schiessen-angeblich-auf-fluechtlinge-aus-syrien-a-1091539.html). Dazu kommen die immer wieder von der AKP-Regierung geäußerten Pläne, eine Pufferzone in Nordsyrien zu errichten, um dort Flüchtlingslager einzurichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsländern und Regionen in der Türkei aufschlüsseln), und welchen Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben diese jeweils?
Wie viele Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlingslagern versorgt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), wie viele sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht?
Wie viele und welche staatlichen Flüchtlingslager in welchen Orten in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt (bitte, soweit möglich, Anzahl und Zusammensetzung der Geflüchteten darlegen)?
Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens bisher zurückgeschoben (bitte nach Monaten auflisten), und was hat die Bundesregierung getan, um das Schicksal dieser Geflüchteten, insbesondere hinsichtlich der Garantie ihrer Rechte als Flüchtlinge, zu verfolgen?
Inwieweit hat die türkische Regierung gegenüber der EU oder der Bundesregierung bislang eine Aufschlüsselung ihrer finanziellen Ausgaben für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen sowie zur Sicherung ihrer Grenzen vorgelegt, und inwieweit hat sich die Bundesregierung angesichts der mit dem EU-Türkei-Abkommen verbundenen Zahlungen um solche Informationen über die Ausgaben der Türkei bemüht?
Welche Anlagen verwendet nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei zum Schutz der Grenze?
Wie viele Menschen sind beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 getötet worden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Türkei beim Aufbau von Grenzanlagen oder bei der Ausbildung von Personal zusammengearbeitet (falls ja, bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung mit der Türkei beim Aufbau von Grenzanlagen oder bei der Ausbildung von Personal zusammengearbeitet (falls ja, bitte ausführen)?
Wirken Kräfte der Bundeswehr beispielsweise durch Luftaufklärung an der Kontrolle der türkischen Grenze mit?
Welche Güter wurden aus Deutschland für den Ausbau der türkisch-syrischen Grenze und ihrer Überwachung exportiert?
Inwieweit hält die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 18/10742 genannten Ausgaben von Seiten der türkischen Regierung in Höhe von 12 Mrd. US-Dollar für Flüchtlingshilfsmaßnahmen für realistisch, und welche Ausgaben umfasst dieser Betrag nach ihrer Kenntnis?
Welche grundsätzlichen Mängel sieht die Bundesregierung bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei und bei der Realisierung grundlegender Rechte, etwa bei der Erwerbsaufnahme, dem Schulbesuch der Kinder, der Gesundheitsversorgung usw.?
War die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/10742 in der Lage, die Berichte über unzureichende Bedingungen für Flüchtlinge in der Türkei zu verifizieren (www.amnesty.de/2016/6/3/tuerkei-ungenuegender-schutz-fuer-fluechtlinge)? Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antworten zu den Fragen 16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 18/10742, wonach sie keinerlei Kenntnisse über Aufstände und Proteste in Flüchtlingslagern in der Türkei habe, mit der Aussage, sie gehe den „Berichten zu Abschiebungen von Asylsuchenden und zu den Lebensbedingungen in der Türkei regelmäßig nach“, angesichts der Fülle der Berichte über solche Proteste in türkischen Lagern (www.evrensel.net/haber/296307/geri-gonderme-merkezinde-multeci-isyani; www.haberturk.com/video/haber/izle/islahiyede-multeci-kampinda-isyan/64241)?
Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts der auf Bundestagsdrucksache 18/10742 festgestellten Problematik, dass die Türkei keine Zahlen über Abschiebungen in Herkunftsländer veröffentliche, entsprechende Anfragen zu solchen Zahlen im Rahmen von bilateralen Gesprächen mit der Türkei auf Regierungs- oder Verwaltungsebene gestellt, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass keine im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei zurückgeschobenen Flüchtlinge von der Türkei aus ohne vorherige Asylprüfung abgeschoben werden? Falls nein, bitte angeben, in welche Länder nach Kenntnis der Bundesregierung Flüchtlinge aus der Türkei weiter zurückgeschoben wurden? Sind der Bundesregierung berichte in dieser Hinsicht bekannt? Wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts von Berichten, wonach fast die Hälfte aller geflüchteten Kinder und Jugendlichen in der Türkei Kinderarbeit leisten müssen (www.zeit.de/gesellschaft/2016-10/kinderarbeit-syrische-fluechtlinge-tuerkei-ngo)?
a) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um sich über Kinderarbeit Geflüchteter in der Türkei zu informieren, und inwieweit war dies Gegenstand von Gesprächen auf Regierungsebene? Falls die Bundesregierung sich mit dieser Thematik bislang nicht befasst hat, bitte begründen, warum nicht?
b) Über welche grundsätzlichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung über Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Unternehmen, die von Kinderarbeit in der Türkei profitieren? Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich, und inwieweit sind deutsche Firmen oder deren Subunternehmen oder Zulieferer nach Kenntnis der Bundesregierung daran beteiligt?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die auch in Deutschland tätigen Firmen Asos, M&S, Zara und Mango bzw. ihre Zulieferer in der Türkei Flüchtlingskinder zur Produktion von Textilien einsetzen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um diese Praxis zu beenden (www.bbc.com/news/business-37716463)?
e) Was unternimmt die Bundesregierung gegen die Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei (falls nichts, bitte ausführlich begründen)?
f) Was unternimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die EU gegen die Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei?
g) Hatte die Bundesregierung bei ihrer Beantwortung der Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10742 Kenntnis über die hohen Zahlen von Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei? Falls nein, warum nicht? Falls ja, bitte begründen, inwieweit diese Problematik eine Rolle bei der Beantwortung von Frage 15 gespielt hat?
Bewertet die Bundesregierung die AFAD als eine säkulare Zivilschutzorganisation? Falls nein, wie kommt die Bundeskanzlerin zu der Aussage, die AFAD sei das türkische Pendant des Technischen Hilfswerks (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-08-bkin-tuerkei-davutoglu.html)?
Wie viele THW-Mitarbeiter waren und sind in den letzten Jahren in der Türkei im Kontext der Flüchtlingsfrage im Einsatz, und in welchen Regionen und Flüchtlingslagern waren oder sind diese tätig?
Auf welche Gefahren werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des THW in Bezug auf die Region und insbesondere die Arbeit in den Flüchtlingslagern hingewiesen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die THW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter vor Angriffen schützen?
Welche möglichen Berichte über islamistische oder rechtsextreme Anfeindungen in der Türkei im Allgemeinen oder in Flüchtlingslagern im Speziellen gegenüber THW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Organisierung von dschihadistischen Gruppen in AFAD-Camps in der Türkei (www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html)?
Inwieweit sind der Bundesregierung Verbindungen zwischen der staatlichen Zivilschutzagentur AFAD und dschihadistischen bzw. islamistischen Gruppierungen bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Angaben türkischer Medien Beziehungen zwischen der IS-Zelle von Adiyaman, der mehrere IS-Anschläge in der Türkei, unter anderem am 5. Juni 2015 in Diyarbakir, am 20. Juli 2015 in Suruc und am 10. Oktober 2015 in Ankara zugeschrieben werden, und Mitarbeitern von AFAD bestehen sollen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich für ihre Zusammenarbeit mit der AFAD (www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AFAD oder von Firmen, mit denen die AFAD zusammenarbeitet, an der Rekrutierung von Kämpfern für Syrien beteiligt waren oder der türkische Geheimdienst MIT Rekrutierungen für dschihadistische Gruppierungen wie den IS in AFAD-Camps betrieben hat (vgl. www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html)?
Sind der Bundesregierung Maßnahmen der türkischen Regierung gegen Islamisten in den AFAD-Camps bekannt, und wenn ja, welche?
Inwieweit können ezidische und christliche Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Religion in AFAD Camps frei ausüben?
Inwieweit sind der Bundesregierung Drangsalierungen oder Übergriffe auf Eziden oder Christen in AFAD-Camps bekannt, und von welchen staatlichen oder nichtstaatlichen Gruppierungen oder anderen Geflüchteten gingen diese Drangsalierungen oder Übergriffe aus?
Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte über Zwangskonvertierungen von Eziden zum sunnitischen Islam in AFAD-Camps bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihrer Zusammenarbeit mit der AFAD (www.evrensel.net/haber/259660/afad-kampinda-din-degistermeye-zorlanan-zid-ler-din-degistirseydik-daiscetelerinden-kacmazdik)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die türkische Regierung nach der Errichtung von Zwangsverwaltungen in Städten in den kurdischen Regionen ezidische Flüchtlingslager auflösen lässt (www.yeniozgurpolitika.org/index.php?rupel=nuce&id=65279)?
a) Wie viele ezidische Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen?
b) Setzt sich die Bundesregierung für den Schutz der besonders gefährdeten ezidischen und christlichen Flüchtlinge ein? Falls ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
c) Welche Proteste von Ezidinnen und Eziden gegen die Auflösung ihrer Camps sind der Bundesregierung bekannt (www.amerikaninsesi.com/a/ezidi-kampi-bosaltiliyor-mu/3652363.html)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Türkei grundsätzlich für ein sicheres Land für ezidische Flüchtlinge, und welche Gefährdungen von Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft kann sie gegebenenfalls erkennen (bitte ausführlich begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Lage religiöser Minderheiten in der Türkei, insbesondere angesichts der von Staatspräsident Erdoğan in Reden immer wieder geäußerten scharfen Verurteilung von „Zoroastrismus und Atheismus“ (www.cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/541650/Erdogan__Bunlar_ateist__bunlar_zerdust....html)?
Wie schätzt die Bundesregierung die medizinische Versorgung von Geflüchteten in AFAD-Camps ein?
Sind der Bundesregierung Fälle sexuellen Missbrauchs an Geflüchteten in AFAD-Camps bekannt geworden, und wenn ja, in welchen Camps und in welcher Größenordnung (www.yeniozgurpolitika.org/index.php?rupel=nuce&id=65279)? Ist der Bundesregierung bekannt, dass im AFAD-Camp von Nizip nach Medienberichten mindestens 30 Kinder im Mai 2015 missbraucht worden seien sollen (www.yeniozgurpolitika.org/index.php?rupel=nuce&id=65279)?
Sieht die Bundesregierung das Kindeswohl in AFAD-Camps als gefährdet an (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch sind der Bundesregierung bekannt?
Sind der Bundesregierung Fälle von Zwangsprostitution in AFAD-Camps bekannt geworden? Falls ja, waren diese Fälle oder der Schutz von Frauen und Kindern vor sexualisierter Gewalt Thema in Gesprächen mit der Türkei? Falls ja, in welchen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufenthalt von aufgrund des EU-Türkei-Abkommens zurückgeschobenen Flüchtlingen in sogenannten Rückführungszentren (Geri Gönderme Merkezleri)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens zurückgeschobene Flüchtlinge im Pehlivan-Köy-Lager befinden (www.halklarinkoprusu.org/2016/05/pehlivankoyden-izmir-isikkent-gerigonderme-merkezine-iskence-devam-ediyor/)? Falls ja, wie viele? Falls es der Bundesregierung nicht bekannt sein sollte: Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung um Kenntnisse über den Verbleib der zurückgeschobenen Flüchtlinge?
Sind der Bundesregierung die Berichte über Folter und Misshandlung im Pehlivan-Köy-Lager bzw. Rückführungszentrum bekannt, und wenn ja, welche, und in welcher Form hat sie gegebenenfalls auf solche Berichte reagiert (www.halklarinkoprusu.org/2016/05/pehlivankoyden-izmir-isikkent-gerigonderme-merkezine-iskence-devam-ediyor/)?
Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Aufenthalt von Flüchtlingen in Rückführungszentren in der Türkei Rückschlüsse auf eine bevorstehende Abschiebung der Betroffenen in ein Drittland ziehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben (www.welt.de/politik/ausland/article149596721/Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen-Fluechtlingen.html)?
a) Inwieweit sind der Bundesregierung Pläne der türkischen Regierung bekannt, Flüchtlinge in Nordsyrien unterzubringen, und wie steht die Bundesregierung zu solchen Plänen?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern solche Pläne in Verbindung mit dem türkischen Einmarsch bei Jarablus im August 2016 bereits realisiert worden sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ im Irak abzuschieben?
Welche Regionen gelten im Irak als sichere Regionen, in die Flüchtlinge zurückkehren können?
Ist die Region um das Shengal Gebirge für Ezidinnen und Eziden nach Ansicht der Bundesregierung als sicher zu bewerten, so dass eine Rückkehr möglich ist (falls ja, bitte ausführlich begründen und Kräfte anführen, welche den Schutz der ezidischen Bevölkerung garantieren können)?
Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 von Syrien in die Türkei geflohen (bitte wenn möglich nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei durch türkische Sicherheitskräfte getötet oder verwundet (bitte differenzieren)?
Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Praxis des „Push Backs“ an der türkisch-syrischen Grenze statt, und wenn ja, wie viele Personen sind davon schätzungsweise bislang betroffenen?
a) Wie viele Flüchtlinge will die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls nach Syrien abschieben?
b) Welche syrischen Gebiete erachtet die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung als so sicher, dass dorthin Flüchtlinge abgeschoben werden können, und wie begründet sie diese Einschätzung?
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung etwaige Pläne der türkischen Regierung zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien im Einklang mit internationalen völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtungen der Türkei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Flüchtlingen in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Selbstverwaltungskantonen Cezire, Kobani und Afrin der Demokratischen Föderation Nordsyrien?
a) Wie viele Flüchtlinge befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Region der Demokratischen Föderation Nordsyrien, und wie werden sie von der dortigen Selbstverwaltung aufgenommen?
b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Flüchtlinge in der selbstverwalteten Region Demokratische Föderation Nordsyrien zu unterstützen? Falls keine, warum nicht?
c) Steht die Bundesregierung in Verhandlung mit der Selbstverwaltung von Nordsyrien über eine Unterstützung von Flüchtlingen in der Region? Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?