[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11568
18. Wahlperiode 15.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11089 –
Die Lage der Flüchtlinge in der Türkei und Nachbarländern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. November 2015 vereinbarten die EU-Regierungschefs mit der Türkei
einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei
erhält stufenweise sechs Milliarden Euro von der EU, um ihre Grenzen besser zu
kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern
sowie die bereits im Land lebenden über zwei Millionen syrischen Flüchtlinge
besser zu unterstützten. Das EU-Türkei-Abkommen beinhaltet fernerhin eine
Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen. Kritikerinnen und Kritiker, wie
die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl, sprechen von einem „Deal auf Kosten
der Menschenrechte“, bei dem die EU ihre selbsterklärten demokratischen und
menschenrechtlichen Standards hintenanstelle. Der türkische Präsident Recep
Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell fürstlich
entlohnt. Die Abschottung der europäischen Außengrenzen seien zudem mit
dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den
innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft
(
www.proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/).
Trotz dieser insbesondere vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage in der
Türkei nicht abreißenden Kritik bezeichnete Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel das EU-Türkei-Abkommen im September 2016 als „Modell für weitere
solche Abkommen“ (
http://de.reuters.com/article/deutschland-fl-chtlinge-merkel-
idDEKCN11D20O). In diesem Zusammenhang stellt sich den Fragestellerinnen
und Fragestellern eine Vielzahl von Problemen bezüglich des Modellcharakters
des EU-Türkei-Abkommens dar. So monieren Menschenrechtsorganisationen
immer wieder die schlechte Lebenssituation von Flüchtlingen in der Türkei
(
www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/). So gibt es
beispielsweise Berichte über Kinderarbeit, ausgeführt von Flüchtlingskindern in
internationalen Textilfabriken (
www.zeit.de/gesellschaft/2016-10/
kinderarbeitsyrische-fluechtlinge-tuerkei-ngo).
Nach Angaben des türkischen Flüchtlingsrechtsvereins Halklarin Köprüsü
besuchen von 90 000 registrierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Izmir
nur 6 000 die Schule. Nach Aussagen von Murat Erdoğan, dem Direktor des
Forschungszentrums für migrationspolitische Fragen der Hecettepe Universität
(HÜGO), sind mindestens 400 000 der insgesamt rund 900 000 minderjährigen
Flüchtlinge in der Türkei von Kinderarbeit betroffen (
www.dw.com/tr/
ebeveynler-i%C5%9F-bulamay%C4%B1nca-%C3%A7ocuklar-%C3%A7al%
C4%B1%C5%9F%C4%B1yor/a-19068094).
Insbesondere ezidische Flüchtlinge unterliegen nach Berichten verschiedener
Menschenrechtsorganisationen einer besonderen Diskriminierung in den
Lagern der staatlichen Hilfsorganisation Afet ve Acil Durum (im Folgenden:
AFAD). Sie sind Verfolgung und Repression durch andere, insbesondere
islamistische, Geflüchtete, aber auch durch die Behörden ausgesetzt. Türkische
Regierungspolitiker haben mehrfach die Nichtzugehörigkeit zum Islam und
v. a. die Unterstützung des Zoroastrismus als Feindbild formuliert (www.
cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/541650/Erdogan__Bunlar_ateist__bunlar_
zerdust....html). Oppositionsparteien und kurdische Medien haben zudem
mehrfach die Sorge geäußert, dass dschihadistische und rechtsextreme
Terrorgruppen ebenfalls durch AFAD unterstützt würden. So seien nach unterschiedlichen
Zeitungsberichten von AFAD ausgegebene Ausweise bei IS-Attentätern
gefunden worden (
www.sterknews.com/iside-afad-karti-verildi-mi/). Auch
Verstrickungen von AFAD-Mitarbeitern mit IS-Zellen wie auch ihre Zusammenarbeit
mit dem türkischen Geheimdienst MIT sind immer wieder Gegenstand von
Berichten
www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-1102
52.html). Diese Darstellungen erscheinen den Fragestellerinnen und
Fragestellern nicht unwahrscheinlich, da die Bundesregierung selbst in ihrer Antwort auf
eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Türkei sei im
Rahmen der Islamisierung ihrer Innen- und Außenpolitik durch die AKP zu einer
„zentralen Aktionsplattform für islamistische Gruppierungen des Nahen und
Mittleren Ostens“ geworden und die Regierung Erdoğan habe zahlreiche
Solidaritätsbekundungen und Unterstützungshandlungen für die „bewaffnete
islamistische Opposition in Syrien getätigt (
http://morgenlage.tagesspiegel.de/
morgenlage-politik-am-mittwoch-17-august-2016/).
Wegen der Diskriminierung von kurdischen und insbesondere ezidischen
Flüchtlingen und der offensichtlichen massiven Unterversorung dieser Gruppen
von Geflüchteten durch die staatlichen Hilfsorganisationen errichteten
Stadtverwaltungen in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Landesteilen eigene
selbstverwaltete Flüchtlingslager. Nachdem mittlerweile viele vormals von der
kurdischen Demokratischen Partei der Regionen regierte Städte, unter anderem die
Metropole Diyarbakir, per Regierungsdekret auf Grundlage des
Ausnahmezustands unter Zwangsverwaltung gestellt wurden, werden diese Camps nun
aufgelöst. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden damit entweder zur
Obdachlosigkeit verurteilt oder der für Ezidinnen und Eziden, Christinnen und Christen
aber auch Kurdinnen und Kurden allgemein bedrohlichen Situation in den
staatlichen AFAD-Camps ausgesetzt. Insofern werfen sich Fragen bezüglich der
Sicherheit ezidischer und anderer Flüchtlinge in den staatlichen Lagern im
Speziellen und der Türkei im Allgemeinen auf (
www.ozgur-gundem.com/haber/
119154/isidden-sonra-afad-iskencesi). Da die Bundesrepublik Deutschland
unter anderem durch das Technische Hilfswerk (THW) eng mit AFAD
zusammenarbeitet, sollte der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller eine Einschätzung der Lage, insbesondere auch der Sicherheitslage
innerhalb der AFAD-Camps möglich sein (
www.bundesregierung.de/Content/
DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-08-bkin-tuerkei-davutoglu.
html).
Zusätzlich zur Situation der Flüchtlinge in der Türkei wirft auch die
Flüchtlingspolitik der Türkei an der Grenze zu Syrien Fragen auf. Immer wieder eröffnen
türkische Soldaten das Feuer auf Flüchtlinge, regelmäßig kommt es zu Toten
(
www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-grenzsoldaten-schiessen-angeblich-
auf-fluechtlinge-aus-syrien-a-1091539.html). Dazu kommen die immer wieder
von der AKP-Regierung geäußerten Pläne, eine Pufferzone in Nordsyrien zu
errichten, um dort Flüchtlingslager einzurichten.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Fragen 24 und 27 nicht offen erfolgen kann. Die
erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur
Führung nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für
die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen
Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber
Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den
Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen
schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen
insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen
Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte
würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche
Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft
und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.
1. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsländern und Regionen in der Türkei
aufschlüsseln), und welchen Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben
diese jeweils?
Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hielten sich zum 31.
Dezember 2016 rund drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei auf. Diese Zahl
beinhaltet rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aus Syrien, 130 000 aus Irak, 118 000 aus
Afghanistan, 31 000 aus Iran, 3 500 aus Somalia und insgesamt 8 000 Flüchtlinge
anderer Nationalitäten. Außerhalb der von der türkischen Zivil- und
Katastrophenschutzbehörde AFAD eingerichteten Flüchtlingslager halten sich
Flüchtlinge größtenteils im Raum Gaziantep, Kilis, Sanliurfa und Hatay sowie in
Ankara und Istanbul auf.
Syrer erhalten in der Türkei einen temporären Schutzstatus („temporary
protection“). Nicht-Syrer können einen Antrag auf internationalen Schutz
(„international protection“) stellen oder insbesondere im Falle irakischer Flüchtlinge eine
humanitäre Aufenthaltserlaubnis („humanitarian residence permit“) beantragen.
Damit verbunden sind jeweils in unterschiedlicher Ausprägung ein
Aufenthaltsrecht, Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt, Recht auf Zugang zu medizinischer
Grundversorgung, Recht auf Zugang zu schulischer oder beruflicher Bildung
sowie das Recht auf weitere staatliche Unterstützungsleistungen.
2. Wie viele Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Flüchtlingslagern versorgt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), wie viele
sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht?
Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) sind derzeit rund
262 700 Flüchtlinge in Flüchtlingslagern untergebracht (Stand: 31. Dezember
2016). Dabei handelt es sich überwiegend um syrische Flüchtlinge, zudem um
rund 7 200 Flüchtlinge aus Irak. Der weitaus größte Teil der sich in der Türkei
aufhaltenden Flüchtlinge lebt außerhalb von Flüchtlingslagern im städtischen und
ländlichen Raum, wobei die Qualität der Unterkünfte sehr unterschiedlich ist.
Genauere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Wie viele und welche staatlichen Flüchtlingslager in welchen Orten in der
Türkei sind der Bundesregierung bekannt (bitte, soweit möglich, Anzahl und
Zusammensetzung der Geflüchteten darlegen)?
Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) waren zum 31.
Dezember 2016 die in der Antwort zu Frage 2 genannten 262 700 Flüchtlinge in 22
staatlichen Flüchtlingslagern untergebracht. Einzelheiten sind der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:
Provinz Lager Staatsangehörigkeit Bewohner
Hatay
Altinozu Syrisch 8.000
Yayladagi 1 / 2 Syrisch 3.700
Guvecci Syrisch 3.000
Gaziantep
Islahiye 1 Syrisch 7.400
Islahiye 2
Syrisch 10.000
Irakisch 400
Karkamis Syrisch 6.700
Nizip 1 Syrisch 10.100
Nizip 2 Syrisch 4.500
Sanliurfa
Ceylanpinar Syrisch 22.900
Akcakale Syrisch 31.800
Harran Syrisch 13.800
Viransehir Syrisch 15.200
Suruc Syrisch 31.800
Kilis
Oncupinar Syrisch 15.900
Elbeyli Syrisch 21.000
Mardin Midyat
Syrisch 3.500
Irakisch 1.700
Kahramanmaras Merkez
Syrisch 18.600
Irakisch 5.100
Osmaniye Cevdetiye Syrisch 7.200
Adiyaman Merkez Syrisch 9.700
Adana Saricam Syrisch 500
Malatya Beydagi Syrisch 10.200
Syrer gesamt 255.500
Iraker gesamt 7.200
Gesamt 262.700
4. Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens
bisher zurückgeschoben (bitte nach Monaten auflisten), und was hat die
Bundesregierung getan, um das Schicksal dieser Geflüchteten, insbesondere
hinsichtlich der Garantie ihrer Rechte als Flüchtlinge, zu verfolgen?
Bisher wurden unter der EU-Türkei-Erklärung 916 Personen von Griechenland
in die Türkei zurückgeführt (Stand: 3. März 2017). Unter
https://ec.europa.eu/
home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material_en
lässt sich der aktuelle Stand der Rückführungszahlen monatsweise abrufen. Die
EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung eine uneingeschränkte Wahrung
des EU- und Völkerrechts vor und schließt ausdrücklich jegliche Art von
Kollektivausweisung aus. Die Europäische Kommission wurde von den türkischen
Behörden über den Status der zurückgeführten Personen informiert, worüber sie
im 5. Fortschrittsbericht zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 2. März
2017 berichtet. Darüber hinaus steht die Bundesregierung in einem
kontinuierlichen Austausch mit Vertretern türkischer Behörden, internationaler
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, um sich über die Lage der Flüchtlinge in
der Türkei zu informieren, auch durch Besuche von Einrichtungen vor Ort.
5. Inwieweit hat die türkische Regierung gegenüber der EU oder der
Bundesregierung bislang eine Aufschlüsselung ihrer finanziellen Ausgaben für die
Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen sowie zur Sicherung ihrer
Grenzen vorgelegt, und inwieweit hat sich die Bundesregierung angesichts
der mit dem EU-Türkei-Abkommen verbundenen Zahlungen um solche
Informationen über die Ausgaben der Türkei bemüht?
Die türkische Regierung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Europäischen Kommission wiederholt Angaben über finanzielle Aufwendungen für die
Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen übermittelt. Die Europäische
Kommission hat zur Umsetzung der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität gemeinsam
mit der Türkei und internationalen Organisationen eine Bedarfsanalyse zur
Versorgung von Flüchtlingen und Unterstützung aufnehmender Kommunen in der
Türkei erstellt. Entsprechend der in dieser abgestimmten Bedarfsanalyse
definierten Bereiche werden die Mittel im Rahmen der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität
verausgabt und kommen damit konkreten Programmen und Projekten zugute.
Stand Anfang März 2017 waren von den von der EU für die Versorgung von
Flüchtlingen in der Türkei bereitgestellten 3 Mrd. Euro etwa 2,2 Mrd. Euro für
konkrete Vorhaben verplant, davon etwa 1,5 Mrd. Euro vertraglich gebunden und
rund 750 Mio. Euro bereits an die betreffenden Durchführungsorganisationen
ausgezahlt.
6. Welche Anlagen verwendet nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei
zum Schutz der Grenze?
Die türkische Regierung plant nach eigenen Angaben eine befestigte, vier Meter
hohe Grenzmauer an weiten Teilen der Grenze zu Syrien. Bislang wurde nach
Presseberichten die Grenzbefestigung auf etwa 300 km fertiggestellt. Der Termin
zur Fertigstellung wurde in offiziellen Verlautbarungen bereits mehrfach
verschoben. Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus über keine eigenen
Erkenntnisse zur Bauweise oder zum Fortschritt der Bauarbeiten.
7. Wie viele Menschen sind beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 getötet worden (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind Berichte von Menschenrechtsorganisationen zur
Fragestellung bekannt. Eigene bestätigte Erkenntnisse zu Todesfällen beim
Grenzübertritt liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Türkei beim Aufbau
von Grenzanlagen oder bei der Ausbildung von Personal
zusammengearbeitet (falls ja, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Hat die Bundesregierung mit der Türkei beim Aufbau von Grenzanlagen
oder bei der Ausbildung von Personal zusammengearbeitet (falls ja, bitte
ausführen)?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den quartalsmäßigen Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland,
zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/10330 vom 15. November 2016, verwiesen.
Darüber hinaus unterstützten zwei Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei vom
21. bis 25. November 2016 in Istanbul eine von der Internationalen Organisation
für Migration (IOM) organisierte Schulung zum Erkennen von Dokumenten- und
Urkundenfälschungen, die den für die Kontrolle des türkischen Grenzverkehrs
zuständigen Behörden zugutekam.
10. Wirken Kräfte der Bundeswehr beispielsweise durch Luftaufklärung an der
Kontrolle der türkischen Grenze mit?
An der Kontrolle der türkischen Grenze wirken keine Kräfte der Bundeswehr mit.
11. Welche Güter wurden aus Deutschland für den Ausbau der türkisch-
syrischen Grenze und ihrer Überwachung exportiert?
Eingedenk des in Deutschland geltenden Prinzips des freien
Außenwirtschaftsverkehrs sammelt die Bundesregierung keine Informationen zum Export von
nicht genehmigungspflichtigen Gütern und verfügt daher auch über keine
Erkenntnisse, welche spezifischen Güter in die Türkei exportiert und dort
gegebenenfalls für den Ausbau der türkisch-syrischen Grenze und für deren
Überwachung verwendet wurden. Bei der Erfassung von genehmigungspflichtigen
Exportgütern wird der Verwendungszweck nicht aufgenommen, so dass auch hier
keine statistischen Angaben vorliegen.
12. Inwieweit hält die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 18/10742
genannten Ausgaben von Seiten der türkischen Regierung in Höhe von
12 Mrd. US-Dollar für Flüchtlingshilfsmaßnahmen für realistisch, und
welche Ausgaben umfasst dieser Betrag nach ihrer Kenntnis?
Nach Angaben der türkischen Behörden wurden seitens der Zentralregierung
bislang 15 Mrd. US-Dollar für die Bewältigung der Flüchtlingskrise ausgegeben.
Die Gelder seien vor allem in den Unterhalt der Flüchtlingslager sowie in den
Zugang für Flüchtlinge zu Bildungs- und Gesundheitsleistungen geflossen. Der
Bundesregierung liegt keine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben vor, die
eine Bewertung der Angaben ermöglichen würde. Außer Frage steht, dass die
finanziellen Anstrengungen der Türkei für die genannten Aufgaben sehr groß sind.
13. Welche grundsätzlichen Mängel sieht die Bundesregierung bei der
Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei und bei der Realisierung
grundlegender Rechte, etwa bei der Erwerbsaufnahme, dem Schulbesuch der
Kinder, der Gesundheitsversorgung usw.?
Die Bundesregierung sieht hier keine grundsätzlichen Mängel. Unter anderem
haben registrierte Flüchtlinge in der Türkei nach dem Gesetz die Möglichkeit, nach
sechs Monaten einer legalen Beschäftigung nachzugehen. Flüchtlinge haben
zudem das Recht auf Zugang zu Bildung. Bei rund drei Millionen Flüchtlingen
erfordert es allerdings Zeit, bis alle Berechtigten ihre Ansprüche in der Praxis
vollständig verwirklichen können. Hierbei wird die Türkei durch internationale
Hilfsorganisationen, die Europäische Union und Nichtregierungsorganisationen
unterstützt.
Auch die Bundesregierung leistet über bilaterale Vorhaben hierzu einen Beitrag.
So hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) seit 2015 rund 140 Mio. Euro für Projekte in den Bereichen Bildung,
Ausbildung und Beschäftigung zur Verfügung gestellt. Damit wurden unter
anderem rund 300 000 Kinder beim Schulbesuch unterstützt und allein im Jahr 2016
über 14 000 temporäre Arbeitsplätze geschaffen. Die Vorhaben stehen in der
Regel sowohl syrischen Flüchtlingen als auch aufnehmenden türkischen Gemeinden
offen und fördern somit Austausch und soziale Kohäsion zwischen beiden
Gruppen.
14. War die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 18/10742 in der Lage, die Berichte über unzureichende Bedingungen für
Flüchtlinge in der Türkei zu verifizieren (
www.amnesty.de/2016/6/3/
tuerkei-ungenuegender-schutz-fuer-fluechtlinge)?
Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Die Bundesregierung steht mit Vertretern türkischer Behörden, internationaler
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen in einem steten Austausch zur
Lage der Flüchtlinge in der Türkei. Dabei werden auch Schwierigkeiten und
Maßnahmen zu Verbesserungen bei Schutz und Versorgung der Flüchtlinge
thematisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antworten zu den Fragen 16
und 17 auf Bundestagsdrucksache 18/10742, wonach sie keinerlei
Kenntnisse über Aufstände und Proteste in Flüchtlingslagern in der Türkei habe,
mit der Aussage, sie gehe den „Berichten zu Abschiebungen von
Asylsuchenden und zu den Lebensbedingungen in der Türkei regelmäßig nach“,
angesichts der Fülle der Berichte über solche Proteste in türkischen Lagern
(
www.evrensel.net/haber/296307/geri-gonderme-merkezinde-multeci-isyani;
www.haberturk.com/video/haber/izle/islahiyede-multeci-kampinda-isyan/
64241)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Die Bundesregierung hat im
Rahmen dieses Austauschs und der Besuche von Einrichtungen für Flüchtlinge durch
Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei auch Kenntnis von
Unmutsbekundungen und Kritik durch Flüchtlinge an ihren Lebensbedingungen.
Darüber hinausgehende Erkenntnisse zu Aufständen in den von der türkischen
Regierung eingerichteten Flüchtlingslagern liegen der Bundesregierung weiterhin
nicht vor.
16. Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts der auf
Bundestagsdrucksache 18/10742 festgestellten Problematik, dass die Türkei keine Zahlen über
Abschiebungen in Herkunftsländer veröffentliche, entsprechende Anfragen
zu solchen Zahlen im Rahmen von bilateralen Gesprächen mit der Türkei auf
Regierungs- oder Verwaltungsebene gestellt, und wenn ja, mit welchem
Erfolg?
Die türkische Migrationsbehörde gibt zu Zahlen über Abschiebungen in
Herkunftsländer und Ablehnungsentscheidungen keine öffentliche Auskunft.
Anfragen zur Veröffentlichung entsprechender Zahlen wurden seitens der
Bundesregierung nicht gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
17. Kann die Bundesregierung garantieren, dass keine im Rahmen des EU-
Türkei-Abkommens in die Türkei zurückgeschobenen Flüchtlinge von der
Türkei aus ohne vorherige Asylprüfung abgeschoben werden?
Falls nein, bitte angeben, in welche Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung Flüchtlinge aus der Türkei weiter zurückgeschoben wurden?
Sind der Bundesregierung berichte in dieser Hinsicht bekannt?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von einzelnen Berichten von
Nichtregierungsorganisationen, denen zufolge es in Fällen nicht-syrischer Staatsangehöriger vor
Abschluss des jeweiligen Anerkennungsverfahrens zu einer Rückführung in ihre
Herkunftsländer gekommen sein soll. Weitere Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und
16 verwiesen.
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts von
Berichten, wonach fast die Hälfte aller geflüchteten Kinder und Jugendlichen
in der Türkei Kinderarbeit leisten müssen (
www.zeit.de/gesellschaft/2016-
10/kinderarbeit-syrische-fluechtlinge-tuerkei-ngo)?
Die Bundesregierung tritt im EU-Kreis und im Rahmen internationaler
Organisationen mit Nachdruck für die Abschaffung der schweren Formen von
Kinderarbeit und die Beseitigung der Ursachen von Kinderarbeit ein. Sie unterstützt die
Türkei durch umfangreiche Maßnahmen im bilateralen Rahmen und auf EU-
Ebene bei der Versorgung der Flüchtlinge und den Anstrengungen zur
Gewährleistung einer vollständigen Beschulung syrischer Flüchtlingskinder. Hierzu wird
auf die Antworten zu den Fragen 18e und 18f verwiesen.
a) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen,
um sich über Kinderarbeit Geflüchteter in der Türkei zu informieren, und
inwieweit war dies Gegenstand von Gesprächen auf Regierungsebene?
Falls die Bundesregierung sich mit dieser Thematik bislang nicht befasst
hat, bitte begründen, warum nicht?
Das Thema Kinderarbeit ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen mit
Vertretern türkischer Ministerien, Mitarbeitern von VN-Organisationen, insbesondere
dem VN-Kinderhilfswerk (UNICEF), sowie Vertretern der türkischen
Zivilgesellschaft. Grundlage sind dabei auch relevante Informationen internationaler
Nicht-Regierungsorganisationen und Durchführungsorganisationen der
bilateralen Zusammenarbeit.
b) Über welche grundsätzlichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung
über Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei?
Nach Angaben des VN-Kinderhilfswerks (UNICEF) werden gegenwärtig etwa
60 Prozent der syrischen Flüchtlingskinder beschult. Berichten von Nicht-
Regierungsorganisationen zufolge gehen Kinder und Jugendliche, die keine Schule
besuchen, oftmals einer Arbeit im informellen Sektor nach. Auch Kinder und
Jugendliche, die am Schulunterricht teilnehmen, gehen teilweise zusätzlich einer
Erwerbstätigkeit nach. Kinderarbeit kommt nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Türkei vor allem in der Landwirtschaft, im Dienstleistungsgewerbe sowie
im Textilsektor vor. Im Textilgewerbe arbeiten Kinder und Jugendliche häufig
auch in sogenannter Heimarbeit.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Unternehmen, die von
Kinderarbeit in der Türkei profitieren?
Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich, und inwieweit sind
deutsche Firmen oder deren Subunternehmen oder Zulieferer nach
Kenntnis der Bundesregierung daran beteiligt?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu einzelnen
Unternehmen vor, die von Kinderarbeit in der Türkei profitieren. Es wird auf die Antwort
zu Frage 18b verwiesen.
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die auch in Deutschland tätigen
Firmen Asos, M&S, Zara und Mango bzw. ihre Zulieferer in der Türkei
Flüchtlingskinder zur Produktion von Textilien einsetzen, und was hat die
Bundesregierung unternommen, um diese Praxis zu beenden (
www.bbc.
com/news/business-37716463)?
Der Bundesregierung sind entsprechende Presseberichte bekannt, eigene
Erkenntnisse liegen ihr hierzu jedoch nicht vor.
e) Was unternimmt die Bundesregierung gegen die Kinderarbeit von
Geflüchteten in der Türkei (falls nichts, bitte ausführlich begründen)?
Die Bundesregierung ist in der Türkei einer der wichtigsten Geber des VN-
Kinderhilfswerks (UNICEF), das sich schwerpunktmäßig für den Schutz von
Kindern und Jugendlichen und die Verwirklichung von Bildungschancen einsetzt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen,
die sich in der Türkei im Kampf gegen Kinderarbeit engagieren. Sie fördert
bilateral und im Rahmen der Europäischen Union zahlreiche Projekte, die auf eine
möglichst vollständige Beschulung aller Flüchtlingskinder, die Schaffung
regulärer Beschäftigungsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge und die
Unterstützung bedürftiger Flüchtlingsfamilien bei der Deckung ihrer Grundbedürfnisse
abzielen. So hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) Ende 2015 für das VN-Kinderhilfswerk (UNICEF)
insgesamt 65 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich Schulbildung und Kinderschutz
bereitgestellt. Im Rahmen der „Beschäftigungsinitiative für den Nahen Osten und
die Türkei“ wurden allein im Jahr 2016 Arbeitsplätze für mehr als 14 000
syrische Flüchtlinge und türkische Staatsangehörige in aufnehmenden Gemeinden
geschaffen, über 8 000 davon für syrische Lehrer, die den Unterricht für über
150 000 syrische Kinder sicherstellen. Darüber hinaus leistete die
Bundesregierung 2016 humanitäre Hilfe im Umfang von insgesamt 56 Mio. Euro.
f) Was unternimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die EU gegen die
Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beobachtet die Europäische Kommission die
Einhaltung von Kinderrechten einschließlich der Rechte geflüchteter Kinder
aufmerksam und thematisiert regelmäßig das Phänomen von Kinderarbeit und die
Notwendigkeit ihrer Bekämpfung. So spricht die Kommission beispielsweise
auch im Länderbericht Türkei vom November 2016 die Problematik der
Kinderarbeit an.
Die Europäische Kommission unterstützt Bemühungen der Türkei, geflüchteten
Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, insbesondere im Rahmen der EU-
Türkei-Flüchtlingsfazilität. Im Dezember 2016 wurden seitens der Kommission
Verträge zum Bau und zur Ausstattung von 70 neuen Schulen unterzeichnet, die von
50 000 syrischen Kindern besucht werden sollen. Außerdem besteht ein Vertrag
in Höhe von 300 Mio. Euro mit dem türkischen Bildungsministerium, der den
Schulbesuch für insgesamt knapp 500 000 syrische Kinder sicherstellen soll. Seit
Dezember 2016 setzt das Europäische Amt für humanitäre Hilfe gemeinsam mit
dem Welternährungsprogramm und dem Türkischen Roten Halbmond das
sogenannte „Emergency Social Safety Net“ um. Dieses mit einem Volumen von
348 Mio. Euro aus der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität ausgestattete Programm
soll bis zu eine Million Flüchtlinge unterstützen, ihre Grundbedürfnisse zu
decken.
g) Hatte die Bundesregierung bei ihrer Beantwortung der Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 18/10742 Kenntnis über die hohen Zahlen von
Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, bitte begründen, inwieweit diese Problematik eine Rolle bei der
Beantwortung von Frage 15 gespielt hat?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 18a und 18b verwiesen. Genaue Zahlen
zum Ausmaß des Problems liegen der Bundesregierung nicht vor, zumal
Kinderarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung vor allem im informellen Sektor
vorkommt.
19. Bewertet die Bundesregierung die AFAD als eine säkulare
Zivilschutzorganisation?
Falls nein, wie kommt die Bundeskanzlerin zu der Aussage, die AFAD sei
das türkische Pendant des Technischen Hilfswerks (
www.bundesregierung.
de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-08-bkin-
tuerkei-davutoglu.html)?
Die von den Fragestellern zitierte Aussage wurde vom damaligen
Ministerpräsidenten der Türkei, Ahmet Davutoğlu, getroffen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung handelt es sich bei AFAD um die staatliche türkische Zivil- und
Katastrophenschutzbehörde, die organisatorisch dem Amt des Ministerpräsidenten
zugeordnet ist.
20. Wie viele THW-Mitarbeiter waren und sind in den letzten Jahren in der
Türkei im Kontext der Flüchtlingsfrage im Einsatz, und in welchen Regionen
und Flüchtlingslagern waren oder sind diese tätig?
Im Kontext der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingslage in der Türkei haben
insgesamt zwei Kräfte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
zusammen mit AFAD-Angehörigen eine viertägige Erkundungsreise nach Ankara,
Gaziantep und Kilis durchgeführt. Dabei wurde das Flüchtlingslager Oncupinar
aufgesucht. Darüber hinaus waren oder sind in diesem Zusammenhang keine THW-
Kräfte in der Türkei im Einsatz.
21. Auf welche Gefahren werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des THW
in Bezug auf die Region und insbesondere die Arbeit in den
Flüchtlingslagern hingewiesen?
Entsprechend den etablierten Ausbildungs- und Trainingsstandards für
Auslandsexperten werden THW-Kräfte umfassend über die Situation vor Ort
einschließlich der Sicherheitslage in den Einsatzregionen unterrichtet. Darin fließen
insbesondere auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
sowie die Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden mit ein.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die THW-
Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter vor Angriffen schützen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 verwiesen.
23. Welche möglichen Berichte über islamistische oder rechtsextreme
Anfeindungen in der Türkei im Allgemeinen oder in Flüchtlingslagern im
Speziellen gegenüber THW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sind der
Bundesregierung bekannt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Berichten über derartige
Anfeindungen gegenüber THW-Kräften.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Organisierung von
dschihadistischen Gruppen in AFAD-Camps in der Türkei (
www.birgun.net/
haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html)?
Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
25. Inwieweit sind der Bundesregierung Verbindungen zwischen der staatlichen
Zivilschutzagentur AFAD und dschihadistischen bzw. islamistischen
Gruppierungen bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
26. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Angaben türkischer Medien
Beziehungen zwischen der IS-Zelle von Adiyaman, der mehrere IS-
Anschläge in der Türkei, unter anderem am 5. Juni 2015 in Diyarbakir, am
20. Juli 2015 in Suruc und am 10. Oktober 2015 in Ankara zugeschrieben
werden, und Mitarbeitern von AFAD bestehen sollen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich für ihre Zusammenarbeit mit der AFAD
(
www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.
html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von AFAD oder von Firmen, mit denen die AFAD
zusammenarbeitet, an der Rekrutierung von Kämpfern für Syrien beteiligt waren
oder der türkische Geheimdienst MIT Rekrutierungen für dschihadistische
Gruppierungen wie den IS in AFAD-Camps betrieben hat (vgl. www.
birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html)?
Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
28. Sind der Bundesregierung Maßnahmen der türkischen Regierung gegen
Islamisten in den AFAD-Camps bekannt, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
29. Inwieweit können ezidische und christliche Flüchtlinge nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Religion in AFAD Camps frei ausüben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einschränkungen der
Freiheit der Religionsausübung für jesidische und christliche Flüchtlinge in den
türkischen Flüchtlingslagern vor. Das VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die
türkischen Menschenrechtsorganisation Refugee Rights haben keine derartigen
Einschränkungen feststellen können. Ein Flüchtlingslager speziell für jesidische
Flüchtlinge hat die türkische Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD in der
Provinz Mardin errichtet.
30. Inwieweit sind der Bundesregierung Drangsalierungen oder Übergriffe auf
Eziden oder Christen in AFAD-Camps bekannt, und von welchen staatlichen
oder nichtstaatlichen Gruppierungen oder anderen Geflüchteten gingen diese
Drangsalierungen oder Übergriffe aus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das VN-
Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die türkische Menschenrechtsorganisation Refugee
Rights haben keine Vorkommnisse im Sinne der Fragestellung feststellen können.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
31. Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte über Zwangskonvertierungen
von Eziden zum sunnitischen Islam in AFAD-Camps bekannt, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich
ihrer Zusammenarbeit mit der AFAD (
www.evrensel.net/haber/259660/
afad-kampinda-din-degistermeye-zorlanan-zid-ler-din-degistirseydik-
daiscetelerinden-kacmazdik)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Das VN-
Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die türkische Menschenrechtsorganisation
Refugee Rights haben keine Vorkommnisse im Sinne der Fragestellung
feststellen können.
32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die türkische Regierung nach der
Errichtung von Zwangsverwaltungen in Städten in den kurdischen Regionen
ezidische Flüchtlingslager auflösen lässt (
www.yeniozgurpolitika.org/index.
php?rupel=nuce&id=65279)?
a) Wie viele ezidische Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung
davon betroffen?
b) Setzt sich die Bundesregierung für den Schutz der besonders gefährdeten
ezidischen und christlichen Flüchtlinge ein?
Falls ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
c) Welche Proteste von Ezidinnen und Eziden gegen die Auflösung ihrer
Camps sind der Bundesregierung bekannt (
www.amerikaninsesi.com/a/
ezidi-kampi-bosaltiliyor-mu/3652363.html)?
Die Fragen 32 und 32a bis 32c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde ein von der Hilfsorganisation Support
to Life in Fidanlik in der Nähe von Diyarbakir für jesidische Flüchtlinge
betriebenes Lager Anfang 2017 aufgelöst, um die Flüchtlinge in ein von der türkischen
Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD betriebenes Lager in der Provinz
Mardin umzusiedeln. Davon waren nach Angaben der Diakonie
Katastrophenhilfe ursprünglich etwa 2 200 Flüchtlinge betroffen. Laut dem VN-
Flüchtlingshilfswerk erfolgte die Umsiedlung im Einvernehmen mit den jesidischen
Flüchtlingen. Derzeit befinden sich in dem Lager in Mardin nach Erkenntnissen des
VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) noch an die 1 700 Flüchtlinge. Die
Bundesregierung steht weiterhin mit VN-Organisationen und anderen
Hilfsorganisationen zur Lage jesidischer Flüchtlinge in Kontakt.
33. Inwieweit hält die Bundesregierung die Türkei grundsätzlich für ein sicheres
Land für ezidische Flüchtlinge, und welche Gefährdungen von Angehörigen
dieser Religionsgemeinschaft kann sie gegebenenfalls erkennen (bitte
ausführlich begründen)?
Die Türkei hat über drei Millionen Flüchtlingen zahlreicher unterschiedlicher
Konfessionen aus der Region Aufnahme geboten. Hinweise auf eine besondere
Gefährdung jesidischer Flüchtlinge in der Türkei liegen der Bundesregierung
nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 29 bis 32 verwiesen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Lage religiöser
Minderheiten in der Türkei, insbesondere angesichts der von Staatspräsident
Erdoğan in Reden immer wieder geäußerten scharfen Verurteilung von
„Zoroastrismus und Atheismus“ (
www.cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/
541650/Erdogan__Bunlar_ateist__bunlar_zerdust....html)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die Freiheit der individuellen
Religionsausübung in der Türkei weitgehend gewährleistet. Bei der kollektiven
Religionsausübung bestehen teilweise erhebliche Unterschiede. So erkennt die
Türkei gemäß ihrer Auslegung des Lausanner Vertrages von 1923 nach wie vor nur
die griechisch-orthodoxe Kirche, die armenisch-apostolische Kirche und die
jüdische Gemeinschaft als religiöse Minderheiten an. Andere
Glaubensgemeinschaften sehen sich oftmals Statusschwierigkeiten gegenüber, die unter anderem
Einschränkungen beim Unterhalt religiöser Stätten und bei der Ausbildung
Geistlicher nach sich ziehen können.
35. Wie schätzt die Bundesregierung die medizinische Versorgung von
Geflüchteten in AFAD-Camps ein?
Die von der türkischen Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD betriebenen
Flüchtlingslager sind jeweils mit einer medizinischen Einrichtung ausgestattet
und kooperieren eng mit lokalen Krankenhäusern. Sie bieten damit nach
Einschätzung des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) und nach Erkenntnissen der
Bundesregierung grundsätzlich eine zufriedenstellende medizinische
Versorgung.
36. Sind der Bundesregierung Fälle sexuellen Missbrauchs an Geflüchteten in
AFAD-Camps bekannt geworden, und wenn ja, in welchen Camps und in
welcher Größenordnung (
www.yeniozgurpolitika.org/index.php?rupel=
nuce&id=65279)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im AFAD-Camp von Nizip nach
Medienberichten mindestens 30 Kinder im Mai 2015 missbraucht worden seien
sollen (
www.yeniozgurpolitika.org/index.php?rupel=nuce&id=65279)?
Der Bundesregierung sind die zitierten Presseberichte bekannt; eigene
Erkenntnisse liegen ihr zu dieser Fragestellung nicht vor.
37. Sieht die Bundesregierung das Kindeswohl in AFAD-Camps als gefährdet
an (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine eigenen Erkenntnisse vor, die Anlass für eine derartige Einschätzung geben
könnten.
38. Welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch
sind der Bundesregierung bekannt?
Sexueller Missbrauch von Kindern ist in der Türkei eine schwere Straftat, die mit
acht bis 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. In allen Flüchtlingslagern stehen
Sicherheitskräfte als Ansprechpartner zur Verfügung, die beim Verdacht eines
Straftatversuchs einschreiten können. Außerdem verfügen alle von der türkischen
Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD betriebenen Flüchtlingslager über
medizinische und psychologische Fachkräfte, denen sich mögliche Betroffene
anvertrauen können. Darüber hinaus besucht das VN-Flüchtlingshilfswerk (UN-
HCR) regelmäßig die Flüchtlingslager und führt Gespräche mit Flüchtlingen, um
sich ein umfassendes Bild der Lage zu verschaffen.
39. Sind der Bundesregierung Fälle von Zwangsprostitution in AFAD-Camps
bekannt geworden?
Falls ja, waren diese Fälle oder der Schutz von Frauen und Kindern vor
sexualisierter Gewalt Thema in Gesprächen mit der Türkei?
Falls ja, in welchen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Fälle vor. Der
Schutz von Frauen und Kindern ist immer wieder Gegenstand von Gesprächen,
die Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei mit Vertretern
von zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen führen. Die
Auslandsvertretungen unterhalten regelmäßigen Kontakt mit Frauenrechts- und
Kinderrechtsvereinen und verfolgen Berichte über Ereignisse und Entwicklungen in
diesen Themenbereichen. Die Flüchtlinge sind in die Verwaltung der Lager mit
eingebunden. So gibt es unter anderem Frauenkomitees, die ihre Anliegen
regelmäßig sowohl gegenüber dem Lagermanagement als auch gegenüber dem VN-
Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) artikulieren können.
40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufenthalt von
aufgrund des EU-Türkei-Abkommens zurückgeschobenen Flüchtlingen in
sogenannten Rückführungszentren (Geri Gönderme Merkezleri)?
Nach Angaben der Europäischen Union und des VN-Flüchtlingshilfswerks
werden die von den griechischen Inseln im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung
zurückgeführten syrischen Flüchtlinge zunächst im Aufnahmelager Düsici und die
nicht-syrischen Flüchtlinge im Aufnahmelager Pehlivan-Köy bei Kirklareli
untergebracht.
41. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich im Rahmen des EU-Türkei-
Abkommens zurückgeschobene Flüchtlinge im Pehlivan-Köy-Lager
befinden (
www.halklarinkoprusu.org/2016/05/pehlivankoyden-izmir-
isikkentgeri-gonderme-merkezine-iskence-devam-ediyor/)?
Falls ja, wie viele?
Falls es der Bundesregierung nicht bekannt sein sollte: Inwieweit bemüht
sich die Bundesregierung um Kenntnisse über den Verbleib der
zurückgeschobenen Flüchtlinge?
Nach Angaben der Europäischen Union wurden im Rahmen der EU-Türkei-
Erklärung bislang 916 Personen von Griechenland in die Türkei zurückgeführt
(Stand: 3. März 2017). Nicht-syrische Flüchtlinge werden dabei zunächst im
Aufnahmelager Pehlivan-Köy untergebracht. Nach Angaben der türkischen
Regierung verbringen die zurückgeführten Flüchtlinge dort nicht länger als 30 Tage, so
dass die Anzahl ständig variiert. Die genaue Anzahl der gegenwärtig im
Aufnahmelager Pehlivan-Köy befindlichen zurückgeführten Flüchtlinge liegt der
Bundesregierung nicht vor. Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in der
Türkei hielten sich zuletzt am 8. Februar 2017 anlässlich eines Besuches einer
Delegation des Innenausschusses des Deutschen Bundestages im Aufnahmelager
auf, die in diesem Rahmen Gespräche mit der Leitung und Bewohnern des Lagers
führte.
42. Sind der Bundesregierung die Berichte über Folter und Misshandlung im
Pehlivan-Köy-Lager bzw. Rückführungszentrum bekannt, und wenn ja,
welche, und in welcher Form hat sie gegebenenfalls auf solche Berichte reagiert
(
www.halklarinkoprusu.org/2016/05/pehlivankoyden-izmir-isikkent-
gerigonderme-merkezine-iskence-devam-ediyor/)?
Der Bundesregierung sind die zitierten Presseberichte bekannt. Eigene
Erkenntnisse über Folter und Misshandlungen im Lager Pehlivan-Köy liegen der
Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
43. Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Aufenthalt von
Flüchtlingen in Rückführungszentren in der Türkei Rückschlüsse auf eine
bevorstehende Abschiebung der Betroffenen in ein Drittland ziehen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung lassen sich keine derartigen Rückschlüsse
ziehen.
44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische
Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben (
www.welt.de/
politik/ausland/article149596721/Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen-
Fluechtlingen.html)?
a) Inwieweit sind der Bundesregierung Pläne der türkischen Regierung
bekannt, Flüchtlinge in Nordsyrien unterzubringen, und wie steht die
Bundesregierung zu solchen Plänen?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern solche Pläne in Verbindung
mit dem türkischen Einmarsch bei Jarablus im August 2016 bereits
realisiert worden sind?
Die Fragen 44 und 44a und 44b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über geplante Abschiebungen
von Flüchtlingen durch die türkische Regierung nach Syrien vor. Nach Angaben
des VN-Flüchtlingshilfswerks sind seit Beginn der Operation der türkischen
Streitkräfte in Nord-Syrien rund 21 000 syrische Flüchtlinge freiwillig aus der
Türkei in den Raum Jarabulus zurückgekehrt. Türkische Organisationen leisten
dabei Unterstützung für den Wiederaufbau der Infrastruktur in Jarabulus.
45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische
Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ im Irak abzuschieben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
46. Welche Regionen gelten im Irak als sichere Regionen, in die Flüchtlinge
zurückkehren können?
Seit Mitte 2015 hat sich nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der
Vereinten Nationen eine zunehmende Anzahl irakischer Staatsangehöriger dafür
entschieden, aus Europa nach Irak zurückzukehren, einschließlich nach Bagdad,
Erbil, Sulaymaniyah, Basra und Nadschaf. Diese Art der freiwilligen Rückkehr
in Regionen des Irak erfolgt unabhängig von einer Sicherheitseinschätzung durch
die Bundesregierung. Insbesondere für ehemals von der Terrormiliz IS
kontrollierte Gebiete sind pauschale Einschätzungen zur Sicherheitslage nicht möglich.
Gebiete, die von der Terrormiliz IS kontrolliert werden, gelten allgemein nicht
als sichere Regionen, in die Flüchtlinge zurückkehren können.
47. Ist die Region um das Shengal Gebirge für Ezidinnen und Eziden nach
Ansicht der Bundesregierung als sicher zu bewerten, so dass eine Rückkehr
möglich ist (falls ja, bitte ausführlich begründen und Kräfte anführen, welche
den Schutz der ezidischen Bevölkerung garantieren können)?
Die Sicherheitslage im Gebiet Sindschar in der Provinz Ninive ist derzeit nicht
stabil und weist distriktweise Unterschiede auf. Fälle einer freiwilligen Rückkehr
in das Gebiet Sindschar sind der Bundesregierung unabhängig von der
Religionszugehörigkeit nicht bekannt. Grundsätzlich ist eine freiwillige Rückkehr in das
Gebiet Sindschar unabhängig von einer Sicherheitseinschätzung der
Bundesregierung für irakische Staatsangehörige zulässig und möglich.
48. Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
von Syrien in die Türkei geflohen (bitte wenn möglich nach Monaten
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Ankunftszahlen von syrischen Flüchtlingen in
der Türkei vor. Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hat sich
die Zahl der syrischen Flüchtlinge in der Türkei von Januar bis Dezember 2016
um rund 311 000 erhöht. Der Anstieg betrug dabei im ersten Halbjahr rund
230 000 Menschen, im zweiten Halbjahr rund 81 000 Menschen.
49. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Grenzübertritt von Syrien in die Türkei durch türkische Sicherheitskräfte
getötet oder verwundet (bitte differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
50. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Praxis des „Push Backs“ an
der türkisch-syrischen Grenze statt, und wenn ja, wie viele Personen sind
davon schätzungsweise bislang betroffenen?
a) Wie viele Flüchtlinge will die türkische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung gegebenenfalls nach Syrien abschieben?
b) Welche syrischen Gebiete erachtet die türkische Regierung nach Kenntnis
der Bundesregierung als so sicher, dass dorthin Flüchtlinge abgeschoben
werden können, und wie begründet sie diese Einschätzung?
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung etwaige Pläne der türkischen
Regierung zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien im Einklang mit
internationalen völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtungen der
Türkei?
Die Fragen 50 und 50a bis 50c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind Berichte von Nichtregierungsorganisationen über
Fälle von Abschiebungen an der türkisch-syrischen Grenze bekannt. Eigene
Erkenntnisse liegen ihr hierzu nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 44 verwiesen.
51. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Flüchtlingen in den
mehrheitlich kurdisch besiedelten Selbstverwaltungskantonen Cezire,
Kobani und Afrin der Demokratischen Föderation Nordsyrien?
Die drei genannten Gebiete, die sich über die syrischen Gouvernorate Al-
Hassakah, Ar-Raqqah und Aleppo erstrecken, werden von den Vereinten
Nationen im Humanitarian Needs Overview 2017 für Syrien weitestgehend als
sogenannten schwer erreichbare Gebiete eingestuft (Hard to Reach-Gebiete). Als Hard
to Reach-Gebiete gelten jene Gebiete, die aus verschiedenen Gründen nicht
regelmäßig mit humanitärer Hilfe erreicht werden können. Die schwierige
Erreichbarkeit gründet insbesondere auf der Zugangsverweigerung durch
Konfliktparteien sowie unzureichende Sicherheitsgarantien für humanitäre Helfer aufgrund
andauernder Konflikthandlungen. Die Versorgungslage der nördlichen Gebiete in
den Gouvernoraten Aleppo, Al-Hassakah und Al-Raqqah ist insbesondere von
Schließungen der Grenze zur Türkei betroffen. Waren können oftmals nur mit
erheblichem Aufwand in diese Bezirke geliefert werden.
a) Wie viele Flüchtlinge befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Region der Demokratischen Föderation Nordsyrien, und wie
werden sie von der dortigen Selbstverwaltung aufgenommen?
Genaue Zahlen zur Anzahl der Flüchtlinge in der genannten Region liegen der
Bundesregierung nicht vor. Sie sind lediglich für die syrischen Provinzen
verfügbar, die nicht deckungsgleich mit den oben genannten Gebieten in Nord-Syrien
sind.
b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Flüchtlinge in der selbstverwalteten Region Demokratische Föderation
Nordsyrien zu unterstützen?
Falls keine, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt auch im Jahr 2017 in großem Umfang die
landesweiten Programme der Vereinten Nationen und des Internationalen Komitees
vom Roten Kreuz (IKRK) in Syrien, die auch zur Verbesserung der Situation der
Menschen in der genannten Region beitragen. Darunter sind die Hilfsflüge des
Welternährungsprogramms nach Al-Hassakah, in deren Rahmen im Jahr 2017
bereits 84 Flüge erfolgten, mit denen 2 832 metrische Tonnen Hilfsgüter in die
Region geliefert werden konnten (Stand: 21. Februar 2017). Ferner wurden von
IKRK Hilfsgüter in Form von Nahrung und Hygieneartikeln, Saatgut,
medizinischen Gütern und Schulmaterialien in die kurdisch dominierten Regionen
geliefert.
c) Steht die Bundesregierung in Verhandlung mit der Selbstverwaltung von
Nordsyrien über eine Unterstützung von Flüchtlingen in der Region?
Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Die Bundesregierung hat die sogenannte Selbstverwaltung der Demokratischen
Föderation Nordsyrien nicht anerkannt und steht dementsprechend auch nicht in
Verhandlungen mit dieser Entität.
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ISSN 0722-8333]