Bestandsentwicklung der bundesrepublikanischen Kormoranpopulation und deren Auswirkung auf die Artenvielfalt in heimischen Gewässern
der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene werden die Pläne zur Umsetzung eines Kormoran-Managementplanes nicht weiterverfolgt, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in den Antworten auf zwei Schriftliche Fragen (vgl. Schriftliche Fragen 81 und 82 auf Bundestagsdrucksache 18/9191). Am 4. Dezember 2008 beschloss das Europaparlament mehrheitlich die Entschließung zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur (vgl. 2008/2177(INI)). Die Europäische Kommission lehnt jedoch eine europäische Lösung mit dem Verweis auf einzelstaatliche oder regionale Initiativen zur Lösung der Kormoranproblematik ab (vgl. Agra-Europe 35/16). So initiierte die Europäische Kommission mehrere interdisziplinäre Forschungsprojekte, den Austausch der verschiedenen Interessengruppen und erarbeitete einen Leitfaden zur Anwendung des Artikels 9 der Vogelschutzrichtlinie, um den nationalen Behörden Hilfestellung bei der Kormoranproblematik zu leisten.
Auf nationaler Eben wurde mit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) am 27. Oktober 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die einen nationalen Kormoran-Managementplan vorlegen sollte. Aus der oben genannten Antwort auf die Schriftliche Frage geht jedoch hervor, dass die nationale Lösung inzwischen gescheitert ist und zwar laut BMUB zum einen auf Grund der Stagnation bzw. des Rückgangs der Kormoranpopulation und zum anderen aufgrund der „Zuständigkeit der Länder“ eine nationale Lösung „nicht durchführbar“ sei.
Dem stagnierenden bzw. rückläufigen Kormoranbestand widersprechend berichtete jedoch „FOCUS Online“ am 17. Juni 2016 darüber, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Kormoranbestand im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2008 um über 15 Prozent angestiegen ist und somit inzwischen eine kritische Größe für die dortige Fischereiwirtschaft erreicht hätte. Eine Sprecherin der Europäischen Kommission wies ebenfalls darauf hin, dass die Kormoranbestände in bestimmten europäischen Gebieten anwachsen (vgl. Agra-Europe 35/16, 29. August 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Kormoranbestand in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln in durchziehende sowie residente Brutpaare), und wie entwickelte er sich seit 2010 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/980)?
Auf Grundlage welcher Untersuchungen wurde er ermittelt?
Hat das BMUB Kenntnis über den europäischen Kormoranbestand und auf welcher Grundlage wurde er ermittelt (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln in durchziehende sowie residente Brutpaare)?
Wie beurteilt das BMUB den Kormoranbestandsanstieg in Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die getroffene Aussage, dass der Bundesbestand in den letzten Jahren stagnierte bzw. rückläufig war (siehe Vorbemerkung)?
In welchen spezifischen Gebieten oder Bundesländern ist dem BMUB ein Anstieg der Kormoranpopulation bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
In welchen spezifischen Gebieten oder Ländern der Europäischen Union ist dem BMUB ein Anstieg der Kormoranpopulation bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bestandsentwicklung von Kormoranen in der Bundesrepublik Deutschland und Europa ein?
Welchen Einfluss hatte die Bejagung und Vergrämung von Kormoranen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Populationsbestand in der Vergangenheit?
Welche expliziten Zuständigkeiten der Bundesländer sind für einen nationalen Kormoran-Managementplan hinderlich (siehe Vorbemerkung)?
In welchen Bundesländern ist eine Kormoranverordnung in Kraft getreten, und welche Anstrengungen zur Harmonisierung der Verordnungen hat die Bundesregierung unternommen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7352)?
Welche der im vom Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2011 beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/7352 „Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement“ formulierten Aufforderungen ist die Bundesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt nachgekommen und welchen nicht (bitte auflisten und begründen)?
Wann hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran seit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz getagt, und mit welchen konkreten Ergebnissen (bitte auflisten)?
Welche konkreten Initiativen von Bund und Ländern gehen auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Artikels 9 der Vogelschutzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den einzelnen Bundesländern zurück?
Welchen Beitrag hat die Bundesregierung zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) sowie dessen Umsetzung (Maßnahmenplan) im ersten Bewirtschaftungszeitraum (bis 2015) in Bezug auf den Schutz und den Bestand gefährdeter Fischarten geleistet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass hohe Kormoranbestände in Fließgewässern die Zielstellungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf Fischbestände unerreichbar werden lassen (vgl. J. Schneider, WRRL-Qualitätsindikator Fischfauna und Kormoranfraßdruck. Vortrag Fachtagung Fischartenschutz und Gewässerökologie, Jena 19./20. Februar 2016)?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
b) Wenn nein, bitte begründen?
Sind der Bundesregierung Fließgewässer oder Binnengewässer bekannt, die auf Grund des Kormoranbestandes nicht den notwendigen Fischbestand zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufweisen?
Welche Kormoran-Gesamtpopulationsgröße ist nach Einschätzung der Bundesregierung zulässig, um die heimischen Fischbestände im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gewährleisten zu können?
In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Teichwirten, Binnenfischern Ausgleichszahlungen für die durch Kormorane entstandenen wirtschaftlichen Verluste gewährt?
Wie hoch wurden die Verluste durch Kormorane eingeschätzt, und wie hoch waren die Ausgleichszahlungen in den vergangenen Jahren (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Schäden durch angestiegene Kormoranpopulationen, die zur Aufgabe fischereiwirtschaftlicher Betriebe seit 2010 geführt haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kormoran-Managementpläne der Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland, und wird in diesem Bereich mit den Nachbarländern zusammengearbeitet?
Wenn ja, wie genau sieht die Zusammenarbeit aus (bitte nach einzelnen Ländern aufzeigen)?