[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11566
18. Wahlperiode 16.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11197 –
Der Bundeswehreinsatz und die Flüchtlinge im Libanon
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
29 Monate war der Libanon ohne Staatsoberhaupt. Im Oktober 2016 wählte das
Parlament mit einer breiten Mehrheit in Beirut den christlichen Politiker und
Ex-General Michel Aoun zum Präsidenten. Er gilt als Kritiker der Regime
Change-Politik in Syrien (
www.english.alahednews.com.lb/essaydetails.php?
eid=20939&cid=385#.WJRRNREixaQ) und als Gegner der Unterstützung
islamistischen Terrors in der Region durch die Türkei, Saudi-Arabien und Katar
(
www.english.alahednews.com.lb/essaydetails.php?eid=20939&cid=385#.WJ
RRNREixaQ).
In den vergangenen Jahren trafen Beirut mehrere Anschläge, die in Verbindung
mit dem Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien stehen. Im November 2015 starben
mehr als 40 Menschen in einem vor allem von Schiiten bewohnten Gebiet durch
Explosionen. Zu dem Angriff bekannte sich die Terrormiliz Islamischer Staat
(derstandard.at/2000051299076/Libanon-Massacker-in-Restaurant-vereitelt).
Geschätzte fünf Millionen Libanesinnen und Libanesen leben im Libanon. Dazu
kommen rund eine halbe Million palästinensische Flüchtlinge, die seit 1948
im Lande sind (
www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/228365/
palaestinenser-im-libanon). Palästinenser stellen ungefähr 8 Prozent der
Bevölkerung des Libanon. Sie sind überwiegend sunnitische Muslime, so dass es
Vorbehalte in der libanesischen Gesellschaft gibt, die Machtbalance könnte sich
zugunsten der „Sunniten“ im Falle einer Einbürgerung verschieben (
www.bpb.de/
gesellschaft/migration/laenderprofile/228365/palaestinenser-im-libanon). Im Jahr
2016 waren etwa 1,1 Millionen syrische Flüchtlinge im Libanon beim Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen registriert. Nach Angaben des
Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten
(UNRWA) haben rund 53 000 Palästinenser, die zuvor in Syrien als Flüchtlinge
registriert waren, vor dem Bürgerkrieg in Syrien im Libanon Schutz gesucht
(
www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/228365/palaestinenser-
imlibanon).
Gab es bereits früher gesellschaftliche Spannungen, haben sich diese im Zuge
der Krise und der sich weiter vertiefenden sozialen Spaltung im Libanon noch
verschärft. „Die 25 Prozent der Bevölkerung, die vor 2011 bereits unter der
Armutsgrenze lebten, sind durch steigende Mieten und Lebenshaltungskosten
noch ärmer geworden, während die Haus- und Landbesitzer davon profitiert
haben. Libanesische Arbeitgeber umgehen die Gesetze und stellen
verbotenerweise syrische Arbeitskräfte ein, um den Mindestlohn zu umgehen. Manche
Kommunen haben ‚aus Sorge um die Sicherheit‘ Ausgangssperren gegen
Syrer/innen verhängt, die zum Teil bis zu 23 Stunden pro Tag gelten […]. Solange
der Krieg andauert, können viele Syrerinnen und Syrer nicht zurück in ihre
Heimat. Die Unsicher-heit, in der die Flüchtlinge im Libanon leben, ist der Grund,
warum viele die Passage über das Mittelmeer nach Europa als einzigen Ausweg
sehen.“ (
www.boell.de/de/2016/05/19/syrische-fluechtlinge-im-libanon-
keinkrieg-aber-ein-rechtloser-raum).
Bereits seit 2006 ist die Mission „United Nations Interim Force in Lebanon“
(UNIFIL) vor der Küste des Libanons damit beauftragt, den Waffenschmuggel
zu unterbinden, die Seewege zu kontrollieren und libanesische Soldaten
auszubilden. Am Einsatz beteiligen sich auch deutsche Soldaten und Marineeinheiten.
Das aktuelle Mandat läuft bis zum 30. Juni 2017. Die einsatzbedingten
Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an UNIFIL werden für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 insgesamt
rund 32,2 Mio. Euro betragen (Bundestagsdrucksache 18/8624). Derzeit besteht
der maritime Anteil der UNIFIL-Kräfte unter Führung eines brasilianischen
Admirals aus fünf Fregatten beziehungsweise Korvetten aus Bangladesch,
Brasilien, Deutschland (Korvette Braunschweig), Indonesien und der Türkei sowie
zwei Patrouillenbooten aus Bangladesch und Griechenland. Darüber hinaus
verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber. Die Führung des deutschen
Einsatzkontingents erfolgt unverändert von Limassol (Zypern) aus. Deutschland ist
mit Stand vom 9. Januar 2017 mit 115 Soldatinnen und Soldaten beteiligt
(
http://likn.de/QAx). Mittlerweile steht nach Angaben der Bundeswehr der
Schwerpunkt der Mission in der Ausbildung libanesischer Sicherheitskräfte, um
„die Libanesische Marine dabei zu unterstützen, dass sie die Seegrenzen des
Landes einmal selbst sichern kann“. Außerdem erhielt der Libanon „aus
Deutschland eine Kette aus Radarstationen und eine[r] Kontrollzentrale, die bis
2013 entlang der Küste errichtet und deren Bediener von deutschen
Marinesoldaten ausgebildet wurden“ (
http://likn.de/QAD).
Im Jahr 2015 beschloss die Bundeswehr mit Marineschiffen offiziell zur
Seenotrettung und Bekämpfung der Schleuserstrukturen beizutragen. Seither
beteiligt sich die Bundesmarine neben der UNIFIL-Mission vor der Küste Libanons
und der offiziell gegen den IS gerichteten Operation Inherent Resolve an ganzen
drei zivil-militärischen Operationen zur Migrationseindämmung im
Mittelmeer: EUNAVFOR MED, dem NATO-Ägäis Einsatz und Sea Guardian.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Infolge des Konflikts im benachbarten Syrien ist der Libanon in den vergangenen
Jahren mit großen Herausforderungen konfrontiert worden. Dazu gehören die
syrische Flüchtlingskrise ebenso wie Auswirkungen auf die Sicherheitslage
insbesondere entlang der syrisch-libanesischen Grenze. Die Bundesregierung
unterstützt den Libanon bei der Bewältigung dieser Herausforderungen nach Kräften
mit einem ressortübergreifenden Ansatz. So stellte die Bundesregierung alleine
im vergangenen Jahr 2016 über das Auswärtige Amt und das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung rund 386 Mio. Euro für
humanitäre Hilfe und strukturbildende Maßnahmen bereit. Diese umfangreiche
Hilfe soll neben einer Stabilisierung der Lebensbedingungen
Zukunftsperspektiven für die Flüchtlinge im Libanon schaffen. Bezugsrahmen für die deutsche
Unterstützung sind die Vereinbarungen der Londoner Geberkonferenz „Supporting
Syria and the Region“ von Februar 2016 sowie das dort von der libanesischen
Regierung vorgestellte „Lebanon Statement of Intent“. Die Bundesregierung setzt
sich darüber hinaus für ein aktives Engagement der Europäischen Union und der
Vereinten Nationen im Libanon ein. Sämtliche von der Bundesregierung
geförderten Hilfsprogramme berücksichtigen, dass die Flüchtlingskrise auch für die
libanesische Bevölkerung erhebliche Belastungen mit sich bringt. Sozio-
ökonomisch schwache Libanesen können deshalb unter bestimmten Bedingungen von
den Hilfsprogrammen ebenso profitieren wie syrische Flüchtlinge.
Deutschland hat sich seit 2006 durchgehend an der maritimen Komponente der
UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen beteiligt. Die Mission UNIFIL wird von
Libanon, aber auch von Israel und anderen regionalen Akteuren weiterhin als
einer der wichtigsten Stabilitätsanker in einer unruhigen Region angesehen. Die
Bundesregierung teilt diese Auffassung. Es ist auch ein Verdienst dieser Mission,
dass es seit 2006 keine größere Konfrontation zwischen den Konfliktparteien
gegeben hat. Die Mission stellt den einzigen offiziellen Gesprächsrahmen zwischen
israelischen und libanesischen Streitkräften bereit.
1. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für den Auslandseinsatz der
Bundeswehr im Rahmen von UNIFIL im Zeitraum 2010 bis 2016 (bitte
entsprechend der Jahre nach tatsächlichen und prognostizierten Kosten sowie
aufgeschlüsselt für Personal, Material, Infrastruktur etc. auflisten)?
Die in den Haushaltsjahren 2010 bis 2016 aus Kapitel 1401 (bis 2015:
Kapitel 1403), Titelgruppe 08 im Rahmen des UNIFIL-Einsatzes geleisteten
einsatzbedingten Zusatzausgaben nebst Ausgabenplanung können den
nachstehenden, als Anlage beigefügten Übersichten entnommen werden. Die Daten
zu den tatsächlichen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 stehen noch unter dem
Vorbehalt der Erstellung des Berichtes des Bundesministeriums der
Verteidigung zu den Zusatzausgaben für Maßnahmen der Bundeswehr im
Zusammenhang mit internationalen Einsätzen im Jahr 2016. Einzelheiten sind der als
Anlage (Anlage 1 zu Frage 1) beigefügten tabellarischen Aufstellung zu
entnehmen.
2. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
über die reinen ministeriellen UNIFIL-Einsatzkosten für Personal, Material
und Infrastruktur hinausgegangen werden muss, und andere Faktoren
berücksichtigt werden müssen – etwa die finanziellen Bezüge der im Rahmen
von UNIFIL entsandten Soldatinnen und Soldaten, die gesellschaftlichen
Kosten und Folgekosten durch mögliche tote und verletzte Soldatinnen und
Soldaten sowie allgemeine gesellschaftliche Kosten –, um die Gesamtkosten
der deutschen Beteiligung zu ermitteln?
Aus Sicht der Bundesregierung geht die Bedeutung eines militärischen
Einsatzes im Rahmen der Vereinten Nationen vor allem mit seinem
unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt von Frieden und Sicherheit einher.
3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es
bislang keine Nutzen-Kosten-Analysen zu den bisherigen Auslandseinsätzen
der Bundeswehr gegeben habe, die Antworten auf ökonomische
Grundfragen bereithielten, weil der daraus resultierende Vorteil auf politischer Ebene
darin bestehe, dass dadurch Auslandseinsätze frei von ökonomische
Rentabilitätsüberlegungen seien und die Politik losgelöst von
Effizienzüberlegungen öffentliche Mittel im Rahmen von Auslandseinsätzen verausgaben
könne, die aus ökonomischer Perspektive möglicherweise besser
alternativen Verwendungen zugeführt worden wären, wodurch sich der Verdacht
einer politischen Willkür bei der Entscheidung über Auslandseinsätze nicht
einfach von der Hand weisen ließe (
www.bundeswehr-journal.de/2013/
kosten-der-auslandseinsaetze-lasten-der-kriege/#more-2183)?
Die Auffassung der Fragesteller wird nicht geteilt. Auf die Antwort zu Frage 2
wird verwiesen.
4. Durch welche konkreten Maßnehmen bzw. Projekte unterstützt die
Bundesregierung – zusätzlich zu ihrem Engagement im Rahmen des UNIFIL-
Flottenverbands – den Libanon auf bilateraler Basis bei der Verbesserung
a) der Ausstattung,
b) der Ausbildung und
c) dem Aufbau der libanesischen Marine (
https://www.bundesregierung.de/
Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-01-unifil-libanon-bundeswehr.html)?
Die Fragen 4 bis 4c werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die libanesische Marine seit Beginn
ihres Engagements im Flottenverband UNIFIL im Jahr 2006 auch mit bilateraler
Ausstattungshilfe, die in den vergangenen Jahren die Überlassung von drei
Patrouillenfahrzeugen, Schiffsicherungsausrüstung, Werkzeugmaschinen,
Schulmöbel, den Aufbau eines Navigationssimulators sowie einer
Küstenradarorganisation und die Einrichtung einer Elektronikwerkstatt beinhaltete. Die
Ausbildungsunterstützung umfasst Individual- und Teamausbildung durch das deutsche
UNIFIL-Einsatzkontingent an der Marineschule in Jounieh. Dazu gehören
Sanitätsausbildung, navigatorische Ausbildung, Brand- und Leckabwehr, Training
des Personals der libanesischen Küstenradarorganisation sowie Übungen zur
Integration von Schiffen der libanesischen Marine in die Patrouillen des UNIFIL-
Marineverbandes. Wo möglich, folgt diese Ausbildung dem Prinzip „Train-the-
Trainer“, so dass mittlerweile Teile der Ausbildung durch die libanesische Marine
selbst geleistet werden können. Darüber hinaus werden seit 2011 jährlich zwei
Kadetten der libanesischen Marine im Rahmen der Militärischen
Ausbildungshilfe in Deutschland zum Seeoffizier oder zum Schiffstechnischen Offizier
ausgebildet. Die genannten Maßnahmen dienen in ihrer Gesamtheit dem Aufbau der
libanesischen Marine.
5. Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit im Rahmen der
„Transformationspartnerschaft“ mit dem Libanon im Libanon durchgeführt (bitte die
Maßnahmen nach Zeitrahmen, Inhalt der Maßnahme und veranschlagte
Kosten auflisten)?
Im Rahmen der „Transformationspartnerschaft“ wird im Libanon derzeit das
Dezentralisierungsprojekt „An Agenda for Decentralisation – Local Governance in
Lebanon“ von der Organisation Democracy Reporting International (Laufzeit
10/2016 bis 10/2017, Volumen rund 470 000 Euro) durchgeführt. Ziel des
Projekts ist es, durch Gespräche zwischen Zivilgesellschaft und politischen Akteuren
die Weiterentwicklung und Umsetzung des Dezentralisierungsprozesses
voranzutreiben. Zudem ist geplant, ein laufendes Regionalvorhaben von Transparency
International zur Korruptionsbekämpfung („Sharaka: Fostering Public Finance
Integrity and Asset Recovery, and Empowering People, Groups and Communities
for a Corruption-Free MENA Region“) auf Libanon auszuweiten.
6. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen der
„Transformationspartnerschaft“ mit dem Libanon im Libanon in den nächsten Jahren geplant (bitte
die Maßnahmen nach Zeitrahmen, Inhalt der Maßnahme und veranschlagte
Kosten auflisten)?
Es sind derzeit keine über die in der Antwort zu Frage 5 hinausgehenden
Maßnahmen geplant.
7. Inwieweit werden im Rahmen der „Transformationspartnerschaft“ im
Libanon Vorhaben im Bereich Sicherheitssektorreform durchgeführt bzw. sind
diese geplant, und um welche Behörden handelt es sich dabei (bitte die
Maßnahmen nach Zeitrahmen, Inhalt der Maßnahme und veranschlagte Kosten
auflisten)?
Im Rahmen der Transformationspartnerschaft werden im Libanon keine
Vorhaben der Sicherheitssektorreform durchgeführt, und es sind auch keine
Maßnahmen geplant.
8. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen der
Europäischen Union (EU) bekannt (auch der EU-Mitgliedstaaten), die in den
Aufbau von Grenzmanagement, Kriminalitätsbekämpfung, Migrationsabwehr
oder einer „Sicherheitssektorreform“ im Libanon eingebunden sind?
Seit Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik liegt ein
Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit den Nachbarn auf der Stärkung der
Sicherheitsdimension, insbesondere auf den Feldern Terrorismusbekämpfung,
Sicherheitssektorreform, zivile Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik und Bekämpfung organisierter Kriminalität. Im Dezember 2016 hat die
Europäische Union an ihrer Vertretung in Beirut die Funktion eines „European
Migration Liaison Officers“ eingerichtet. Die Aufgabe dieses neu etablierten
Verbindungsbeamten ist die Koordinierung der laufenden EU-Projekte mit Projekten
der Mitgliedstaaten sowie anderen internationalen Gebern im Bereich
Grenzmanagement und Migration.
9. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es seit
2012 im Rahmen der polizeilichen (Bundeskriminalamt – BKA –,
Bundespolizei) und nachrichtendienstlichen (Bundesamt für Verfassungsschutz –
BfV –, Bundesnachrichtendienst – BND –, Militärischer Abschirmdienst –
MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Libanon gegeben
(bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte,
Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche
Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der
Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?
Die im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe vom Bundeskriminalamt und der
Bundespolizei durchgeführten Maßnahmen seit dem Jahr 2012 sind im Einzelnen
den als Anlage (Anlage 2 zu Frage 9) beigefügten Tabellen zu entnehmen.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine weitergehende Beantwortung der Frage zum Aspekt der
nachrichtendienstlichen Kooperation aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Einzelheiten zum angefragten Sachverhalt und
damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte wäre geeignet,
bestehenden Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes zu anderen
Nachrichtendiensten Schaden zuzufügen. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe von
Einzelheiten bestünde die Gefahr, dass Unbefugte Rückschlüsse auf die Interessen und
Fähigkeiten ausländischer Nachrichtendienste ziehen können. Negative
Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft anderer Nachrichtendienste,
Kooperationen mit ihm einzugehen, wären zu befürchten. Der
Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten ist jedoch eine unersetzbare Quelle
nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. Ein Rückgang von Informationen
aus diesem Bereich würde zu einer Verschlechterung der Abbildung der
Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen. In der Folge wäre die
künftige Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes stark beeinträchtigt.
Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren Interessen schweren
Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
10. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) sind im
Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und
nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem
Libanon in den nächsten fünf Jahren geplant (bitte vollständig unter Angabe
der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw.
Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von
Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung
auflisten)?
Aufbauend auf die in den Tabellen dargestellten Ausbildungsmaßnahmen (siehe
Anlage 2) plant die Bundespolizei folgende Ausstattungshilfen mit einem
voraussichtlichen Kostenumfang von 180 000 Euro für das Jahr 2017:
1) Beschaffung von 16 Ausweislesegeräten zu Gunsten der
Generalsicherheitsdirektion
2) Beschaffung von drei Streifenfahrzeugen.
Erst nach Evaluation dieser Ausbildungs- und Ausstattungshilfen erfolgt eine
Planung für den Zeitraum ab 2018 in enger Abstimmung mit dem libanesischen
Kooperationspartner. Zum Aspekt nachrichtendienstlicher Kooperation wird auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
11. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung mit denen im Rahmen des EU-Libanon-Paktes für die Jahre
2016 und 2017 bereitgestellten mindestens 400 Mio. Euro, die zusätzlich zur
bilateralen Hilfe in Höhe von mehr als 80 Mio. Euro für diese beiden Jahre
zur Verfügung gestellt werden sollten (
www.consilium.europa.eu/de/press/
press-releases/2016/11/15-eu-lebanon-partnership/; bitte die einzelnen
Maßnahmen und Projekte mit den bereitgestellten Mitteln auflisten)?
Sämtliche von der Europäischen Union im Libanon durchgeführten Projekte im
Rahmen der Partnerschaftsprioritäten und des EU-Libanon Compact (siehe auch
Antwort zu Frage 12) sind unter
https://eeas.europa.eu/delegations/lebanon/
8231/projects-lebanon_en einsehbar, inklusive Angaben über Budget und
Projektzeitraum. Der Bundesregierung liegen keine darüber hinausgehenden
Informationen zu einzelnen Projekten vor.
12. Welche konkreten gegenseitigen Verpflichtungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im EU-Libanon-Pakt festgelegt, um die Auswirkungen der
Syrienkrise zu bewältigen, wobei die Lage dazu genutzt werden soll, die
sozioökonomischen Aussichten, die Sicherheit, die Stabilität und die Resilienz
Libanons insgesamt zu verbessern (
www.consilium.europa.eu/de/press/
press-releases/2016/11/15-eu-lebanon-partnership/; bitte die einzelnen
Verpflichtungen der jeweiligen Seite auflisten)?
Am 15. November 2016 hat der Assoziierungsrat der Europäischen Union und
Libanons neue Prioritäten der bilateralen Zusammenarbeit unter dem Dach der
Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbart. Diese sogenannten
„Partnerschaftsprioritäten“ umfassen vier inhaltliche Schwerpunkte:
1) Sicherheit und Kampf gegen den Terrorismus
2) Regierungsführung und Justiz
3) Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
4) Migration und Mobilität.
Im Rahmen dieser bilateralen „Partnerschaftsprioritäten“ hat die EU Libanon
80 Mio. Euro für den Zeitraum 2016 bis 2017 zugesagt. Zu den einzelnen
Projektmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Darüber hinaus hat
die EU mit Libanon einen als „Compact“ bezeichneten Annex zu den bilateralen
Partnerschaftsprioritäten vereinbart. Im Compact verpflichten sich EU und der
Libanon auf Schwerpunkte der Zusammenarbeit bei der Bewältigung der
syrischen Flüchtlingskrise im Libanon. Der Compact bildet somit den Rahmen für
die Unterstützung der EU für Libanon im Rahmen der Flüchtlingskrise. Die
Zusage der EU für die Umsetzung des Compact beläuft sich auf 400 Mio. Euro für
die Jahre 2016 bis 2017. Details dazu sind unter folgendem Link öffentlich
zugänglich:
www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/11/pdf/st03001_
en16_docx_pdf/.
13. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass der
Libanon als das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen
pro Einwohner und pro Quadratkilometer wesentlich geringere finanzielle
Hilfe seitens der EU erhält als die Türkei (
https://netzfrauen.org/2016/
06/21/fluechtlingskrise-libanon-waehrend-tuerkei-milliarden-euro-
erhaeltgeht-libanon-leer-aus/)?
Der Libanon erhält von der Europäischen Kommission und den EU-
Mitgliedstaaten erhebliche finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der mit der
Flüchtlingskrise verbundenen Herausforderungen. Im Jahr 2016 beliefen sich laut
Angaben der Vereinten Nationen die finanziellen Beiträge der EU und ihrer
Mitgliedstaaten im Libanon für Maßnahmen der humanitären Hilfe, der
Übergangshilfe sowie der Entwicklungszusammenarbeit auf rund 946 Mio. US-Dollar.
14. Inwieweit trifft es zu, dass der Libanon als das Land mit der höchsten Zahl
von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro
Quadratkilometer wesentlich geringere finanzielle Hilfe seitens der Bundesregierung erhält
als die Türkei?
Libanon erhält von der Bundesregierung mehr finanzielle Hilfe als die Türkei.
Von 2012 bis Ende 2016 hat die Bundesregierung insgesamt rund 738 Mio. Euro
für Maßnahmen der humanitären Hilfe (rund 158 Mio. Euro) und der
Übergangshilfe (580 Mio. Euro) im Libanon bereitgestellt. Im selben Zeitraum hat die
Bundesregierung für Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Übergangshilfe in
der Türkei rund 278 Mio. Euro bereitgestellt, außerdem 127 Mio. Euro für
Hilfsmaßnahmen über die Flüchtlingsfazilität (damit insgesamt für Türkei: 405 Mio.
Euro).
15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Libanon
und Jordanien im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten nicht die Genfer
Flüchtlingskonvention von 1951 unterschrieben und sich damit nach
internationalem Recht zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet haben und
trotzdem in kürzester Zeit eine unglaublich große Menge an Flüchtlingen
aufgenommen und die Grenzen lange offen gelassen haben, obwohl sie
nicht die ökonomischen Möglichkeiten der EU haben (
www.spiegel.de/
politik/ausland/fluechtlingskrise-eu-muss-jordanien-und-libanon-fluechtlinge-
abnehmen-a-1108596.html)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Libanon und Jordanien die Genfer
Flüchtlingskonvention von 1951 nicht unterzeichnet, aber gleichwohl über lange
Zeit eine hohe Zahl von Flüchtlingen aufgenommen und erst zwischen 2014
(Libanon) und 2016 (Jordanien) die Einreisevoraussetzungen für syrische
Staatsangehörige verschärft. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten
Nationen (UNHCR) sind derzeit 656 170 syrische Flüchtlinge in Jordanien sowie
1 011 366 im Libanon registriert (Stand: 16. Februar 2017). Die dadurch
entstandenen Belastungen für Libanon und Jordanien als Erst-Aufnahmeländer sind
erheblich. Die Bundesregierung hat dieses Engagement auch durch ihre
umfangreichen finanziellen Zusagen für Libanon und Jordanien anerkannt, etwa bei der
Londoner Geberkonferenz am 4. Februar 2016 „Supporting Syria and the
Region“, die sich die Unterstützung von Syriens Nachbarländern sowie der dort
aufhältigen Flüchtlinge zum Ziel gesetzt hatte. Die aus diesen Zusagen für 2016
fälligen Mittel wurden bereits vollständig umgesetzt.
16. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
im Libanon auf (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), und welchen
Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben diese jeweils?
Nach Angaben des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) des
Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina (UNRWA) sowie der
Europäischen Kommission halten sich im Libanon derzeit rund 1,01 Millionen registrierte
Flüchtlinge aus Syrien, geschätzte 260 000 bis 280 000 palästinensische
Flüchtlinge (45 000 offiziell bei UNWRA registriert), 31 000 palästinensische
Flüchtlinge aus Syrien und 6 000 irakische Flüchtlinge auf. Dazu kommt eine
unbekannte Zahl von nicht beim UNHCR registrierten syrischen Flüchtlingen.
Letztere werden vom UNHCR zwar erfasst, dürfen aber seit Januar 2015 auf Weisung
der libanesischen Regierung nicht mehr offiziell registriert werden. UNHCR
nennt keine Zahlen zu dieser Gruppe. Von den offiziell bei UNHCR registrierten
1,01 Millionen Flüchtlingen verfügt geschätzt nur noch ein Drittel über einen
legalen Aufenthaltsstatus, da der Libanon bislang eine hohe Gebühr (200 US-
Dollar pro Person) für die alle sechs Monate fällige Verlängerung von
Aufenthaltsgenehmigungen verlangte. Am 10. Februar 2017 hat die libanesische
Grenzschutzbehörde die Aufhebung dieser Registrierungsgebühr für offiziell
registrierte syrische Flüchtlinge verfügt. Dieser Schritt, den die libanesische
Regierung bereits bei der Londoner Konferenz „Supporting Syria and the Region“ in
Aussicht gestellt hatte, wurde von der Bundesregierung begrüßt. Die
Rechtsstellung der weiteren genannten Flüchtlingsgruppen variiert zum Teil stark.
Palästinensische Flüchtlinge im Libanon etwa werden geduldet, verfügen jedoch auf
Grund ihrer Staatenlosigkeit nur über eingeschränkte soziale, wirtschaftliche und
politische Rechte. Schwierig ist die Situation der palästinensischen Flüchtlinge
aus Syrien, die im Zuge des dortigen Konflikts in den Libanon geflohen sind. Bei
den Flüchtlingen aus dem Irak handelt es sich überwiegend um Angehörige
christlicher Konfessionen, die mit Touristenstatus nach Libanon eingereist sind
und vor allem von kirchlichen Einrichtungen betreut werden.
17. Wie viele Flüchtlinge werden im Libanon nach Kenntnis der
Bundesregierung in Flüchtlingslagern versorgt (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln), wie viele sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht?
Der Großteil der syrischen Flüchtlinge lebt bei Gastfamilien oder in gemieteten
Unterkünften. 20 bis 25 Prozent der syrischen Flüchtlinge leben in
behelfsmäßigen Siedlungen. Die Einrichtung von offiziellen Flüchtlingslagern für syrische
Flüchtlinge duldet die libanesische Regierung nicht. Von den 260 000 bis 280 000
in Libanon aufhältigen palästinensischen Flüchtlingen leben rund 60 Prozent in
den zwölf offiziellen Flüchtlingslagern. Hinzu kommen rund 31 000
palästinensische Flüchtlinge, die im Zuge des Konflikts aus Syrien geflohen sind. Diese
halten sich überwiegend in den palästinensischen Flüchtlingslagern (zu rund
55 Prozent) oder deren Umfeld oder in urbanen Gebieten auf.
18. Welche offiziellen Flüchtlingslager im Libanon sind der Bundesregierung
bekannt (bitte nach Ort, Anzahl und soweit möglich Zusammensetzung der
Geflüchteten sowie Betreiber aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind die zwölf offiziellen palästinensischen
Flüchtlingslager Beddawi (nördlich von Tripoli), Burj el-Barajneh (Südbeirut), Burj Shemali
(Tyrus, Südlibanon), Dbayeh (östlich von Beirut), Ein El Hilweh (Nähe Sidon),
El Buss (Tyrus, Südlibanon), Mar Elias (südwestlich von Beirut), Mieh Mieh
(Nähe Sidon), Nahr-el Bared (nördlich von Tripoli), Rashidieh (Nähe Tyrus,
Südlibanon), Shatila (Südbeirut) und Wavel (Nähe Baalbek, Bekaa-Ebene)
bekannt. Nach Angaben der Vereinten Nationen leben hier rund 190 000
palästinensische Flüchtlinge. Es werden Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen sowie
Sozialtransfers durch das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina
(UNRWA) erbracht. Mit Ausnahme des Lagers Nahr El Bared stehen die
Flüchtlingslager unter der Eigenverwaltung lokaler Autoritäten.
19. Wie ist die soziale Situation der Flüchtlinge, und inwieweit hat sich ihre
materielle Lage in den letzten beiden Jahren verändert?
Der Libanon war 2016 weltweit zweitgrößter Empfänger internationaler
Unterstützung durch humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit im
Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise. Nachdem sich die Lebensbedingungen der
Flüchtlinge im Jahr 2015 stark verschlechtert hatten, konnten im Rahmen der von
der Bundesregierung mitausgerichteten Geberkonferenz „Supporting Syria and
the Region“ am 4. Februar 2016 in London durch umfangreiche Zusagen die
Lebensverhältnisse der Flüchtlinge im Libanon stabilisiert werden. Über die
Unterstützung bei humanitärer Hilfe hinaus einigten sich Geber und
Erstaufnahmeländer, durch besseren Zugang zur Bildung und Arbeit Zukunftsperspektiven für die
Flüchtlinge zu schaffen. Allerdings sind die Beschäftigungspotentiale angesichts
der hohen Arbeitslosigkeit im Libanon begrenzt und mittlerweile seit Beginn des
siebten Jahres der Krise die Rücklagen der Flüchtlinge aufgezehrt. Nach Angaben
der Vereinten Nationen leben rund 70 Prozent der syrischen Flüchtlinge unterhalb
der Armutsgrenze. Die Situation vieler Menschen bleibt deshalb trotz der
umfangreichen internationalen Unterstützung schwierig. Die syrische
Flüchtlingskrise wirkt sich auch auf die Lebensbedingungen der palästinensischen
Flüchtlinge im Libanon aus: Viele der rund 31 000 palästinensische Flüchtlinge aus
Syrien haben in den zwölf palästinensischen Flüchtlingslagern Zuflucht gefunden
und stellen damit für Infrastruktur und Dienstleistungen eine zusätzliche
Herausforderung dar.
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Lage
informeller Zeltsiedlungen im Libanon?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Die Lage der einzelnen informellen
Siedlungen wird durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
(UNHCR) kartographiert und dient als Basis für die Koordinierung der
Hilfsleistungen. Die deutsche Botschaft in Beirut unterhält ständige Arbeitskontakte mit
UNHCR und weiteren Hilfswerken.
21. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Libanon
rund 375 000 Flüchtlingskinder im Schulalter leben, von denen aber die
Hälfte nicht in die Schule geht, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus (dpa-Meldung vom 23. Januar 2017)?
Im Libanon sind 281 000 syrische Kinder im schulpflichtigen Alter von sechs bis
14 Jahren als Flüchtlinge beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UN-
HCR) registriert. Die Gesamtzahl syrischer Kinder in dieser Altersgruppe kann
nach Schätzungen der Vereinten Nationen sehr viel höher liegen (bis zu 389 000
Kinder), da viele nicht offiziell registriert sind. Hinzu kommen 50 000 bis
60 000 Kinder im Kindergartenalter unter sechs Jahre, sowie 80 000 Jugendliche
und Heranwachsende über 14 Jahre. Um zu vermeiden, dass eine gesamte
Generation ohne Schulbildung bleibt, hat sich die internationale Gebergemeinschaft
mit der libanesischen Regierung auf der Londoner Geberkonferenz im Februar
2016 darauf verständigt, möglichst allen Kindern im Libanon den Zugang zu
Schulunterricht zu ermöglichen („No Lost Generation“). Die internationale
Gebergemeinschaft hat ihre Unterstützung für Bildungsprogramme im Libanon
deshalb deutlich erhöht. Das Bildungsprogramm der libanesischen Regierung
„Reaching all Children with Education“ (RACE) ist derzeit zu rund 76 Prozent
finanziert. Die Bundesregierung ist einer der größten bilateralen Geber des
Programms. So hat sie über das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung seit dem Jahr 2014 insgesamt 142 Mio. Euro für RACE
über das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zur Verfügung
gestellt. Auch dank dieser substantiellen Unterstützung erhielten im Schuljahr
2016/2017 203 000 syrische Kinder im Libanon die Möglichkeit, eine öffentliche
Schule zu besuchen. Nach Angaben von UNICEF profitieren zudem über 61 000
Kinder von nonformalen Bildungsangeboten, die von UNICEF koordiniert teils
über libanesische, teils über internationale Nichtregierungsorganisationen
umgesetzt werden.
22. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Libanon
teils schon sechsjährige Flüchtlingskinder auf dem Feld oder in Fabriken
arbeiten müssten, um Geld zu verdienen, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus (dpa-Meldung vom 23. Januar 2017)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Angaben vor. Weltweit
setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung schwerer Formen der
Kinderarbeit ein und unterstützt diese Ziele der Agenda 2030. Die Hauptursachen von
Kinderarbeit sind Armut und mangelnde Einkommensquellen für Erwachsene.
Eine Situation, die auch in Libanon gilt: Nach Schätzungen der Vereinten
Nationen leben über 70 Prozent der syrischen Haushalte in Libanon unterhalb der
Armutsgrenze, weshalb Kinder oft gezwungen sind, durch informelle Tätigkeiten,
etwa in der Landwirtschaft, einen Beitrag zum Familieneinkommen zu leisten.
Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Austausch mit der
libanesischen Regierung und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zu
der Frage, wie allen Kindern ein Schulbesuch ermöglicht werden kann. Generell
trägt die Bundesregierung den genannten Herausforderungen durch eine massive
Ausweitung der Unterstützungsleistungen für syrische Flüchtlinge und
aufnehmende libanesische Gemeinden Rechnung, die sich im Jahr 2016 auf rund
386 Mio. Euro belief. Aufgrund der Förderung des Welternährungsprogramms
der Vereinten Nationen (WFP) mit 155,72 Mio. Euro im Jahr 2016 konnten
Kürzungen der monatlichen Lebensmittelrationen – wie im Jahr 2015 – vermieden
werden. Die Bundesregierung wird ihre humanitäre Unterstützung auch 2017
fortsetzen. Parallel dazu werden über das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung verstärkt beschäftigungs- und
einkommensfördernde Maßnahmen für erwachsene Familienmitglieder initiiert.
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass das
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF nach eigenen Angaben weitere
240 Mio. US-Dollar (223 Mio. Euro) braucht, um weitere Schulplätze für
Flüchtlingskinder zu schaffen, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus (dpa-Meldung vom 23. Januar 2017)?
Im Schuljahr 2016/2017 wird die internationale Gebergemeinschaft über
275 Mio. US-Dollar für das Bildungsprogramm der libanesischen Regierung,
„Reaching all Children with Education“ (RACE), zur Verfügung stellen. Die
libanesische Regierung beziffert den jährlichen Finanzierungsbedarf auf 350 Mio.
US-Dollar. Der Finanzierungsgrad des Bildungsprogramms ist mit rund 76
Prozent überdurchschnittlich hoch, der deutsche Beitrag mit insgesamt 142 Mio.
Euro signifikant (siehe auch die Antwort zu Frage 21).
24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Armut, soziale
Ausgrenzung, Unsicherheit und Sprachbarrieren dazu beitragen, dass
syrische Kinder keine Schule besuchen und damit eine ganze Generation ins
Abseits gerät und Gefahr läuft, in frühe Ehen oder zur Kinderarbeit gezwungen
zu werden, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus (dpa-
Meldung vom 23. Januar 2017)?
Bildung, Ausbildung und Beschäftigung sind der Schlüssel für eine bessere
Zukunft für viele Flüchtlinge. Oft halten wirtschaftliche Gründe syrische
Flüchtlingskinder vom Schulbesuch ab. Besonders betroffen sind ältere Kinder, die
mehrere Jahre keine Schule besuchen können. Grundsätzlich bestehen für
syrische Kinder ohne längere Schulausfallzeiten keine großen
Anpassungsschwierigkeiten an das libanesische Schulsystem. Die Bundesregierung engagiert sich
deshalb besonders im Bildungssektor und ist einer der größten Geber sowohl für das
Bildungsprogramm RACE (142 Mio. Euro seit 2014) als auch für berufliche
Bildung.
25. Wie hoch war der Anteil an den insgesamt 570 Mio. Euro deutscher
Unterstützung für das Welternährungsprogramm im vergangenen Jahr aus
Deutschland für den Libanon (KANN-Meldung vom 23. Januar 2017)?
Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung Förderbeiträge des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Höhe von 155,72 Mio.
Euro für das Welternährungsprogramm (WFP), im Libanon zur Verfügung
gestellt. Damit hat Deutschland im Jahr 2016 rund 50 Prozent des gesamten WFP-
Budgets im Libanon finanziert.
26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Vereinten Nationen im Jahr 2013 noch 31 US-Dollar Lebensmittelhilfe im Monat
pro Flüchtling gezahlt hätten, wohingegen heute der Betrag bei nur etwa
23 US-Dollar pro Person liege, wovon man nicht leben könne, da die Preise
für Lebensmittel in Libanon auf vergleichbarem Niveau wie in Deutschland
lägen (
www.deutschlandradiokultur.de/fluechtlinge-der-libanon-ist-heillos-
ueberfordert.1008.de.html?dram:article_id=349707)?
Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen des
Welternährungsprogramms (WFP), belief sich die monatliche Nahrungsmittelhilfe pro Flüchtling im
Libanon im Jahr 2013 auf 27 US-Dollar. Dieser Betrag wird auch derzeit
monatlich jedem registrierten Flüchtling von WFP bereitgestellt.
27. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass syrische
Flüchtlinge nicht aus den informellen Lagern herauskämen und ihre
Aufenthaltspapiere seit mehr als einem Jahr nicht mehr verlängert würden, so dass
sie „illegal“ sind und bei Entfernen aus dem Lager an Kontrollposten von der
Armee oder von der Polizei angehalten würden und für einige Tage ins
Gefängnis müssten (
www.deutschlandradiokultur.de/fluechtlinge-der-libanon-
ist-heillos-ueberfordert.1008.de.html?dram:article_id=349707)?
Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bei den libanesischen Behörden
war bis zum 10. Februar 2017 für syrische Flüchtlinge kostenpflichtig und
halbjährlich zu erneuern (jeweils für 200 US-Dollar pro Person über 14 Jahren), was
nach Kenntnis der Vereinten Nationen viele Flüchtlinge davon abgehalten hat,
ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen. Die Bundesregierung hat sich
gegenüber der libanesischen Regierung gemeinsam mit anderen Gebern immer
wieder dafür eingesetzt, die Aufenthaltsbedingungen zu erleichtern, insbesondere
im Kontext der Londoner Geberkonferenz 2016 „Supporting Syria and the
Region“. Die libanesische Regierung hat nun am 10. Februar 2017 verfügt, dass die
Registrierungsgebühr teilweise ausgesetzt wird, was ersten Bewertungen zufolge
vielen Flüchtlingen den Weg zurück zu einem legalen Aufenthaltsstatus ebnet.
Genauere Details der Verfügung sind der Bundesregierung zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht bekannt.
28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), wonach Waffen für Aufständische und Islamisten in Syrien u. a. über
den Libanon nach Syrien gelangten (
www.taz.de/!5210151/)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen kann. Eine öffentliche Bekanntgabe von Einzelheiten zum
angefragten Sachverhalt und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch
Unbefugte wäre geeignet, bestehenden Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes
zu anderen Nachrichtendiensten Schaden zuzufügen. Bei einer öffentlichen
Bekanntgabe von Einzelheiten bestünde die Gefahr, dass Unbefugte Rückschlüsse
auf die Interessen und Fähigkeiten ausländischer Nachrichtendienste ziehen
können. Negative Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft anderer
Nachrichtendienste, Kooperationen mit ihm einzugehen, wären zu befürchten.
Der Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten ist jedoch eine
unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. Ein
Rückgang von Informationen aus diesem Bereich würde zu einer Verschlechterung der
Abbildung der Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen. In der
Folge wäre die künftige Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes stark
beeinträchtigt. Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen
Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren
Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS –
Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
29. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) die Unterbindung des Waffenhandels- und Schmuggels von
Rüstungsgütern im Mandat der UNIFIL-Mission, und welche Anweisungen
ergingen an die eingesetzten Kräfte der Bundeswehr hinsichtlich der
Beobachtung, Erfassung und Unterbindung des Transports von Rüstungsgütern
in den Libanon und aus dem Libanon nach Syrien?
Das UNIFIL-Mandat der Vereinten Nationen sieht vor, dass die Mission die
libanesische Regierung auf deren Anforderung darin unterstützt, dass keine
Rüstungsgüter ohne ihre Zustimmung in das Land verbracht werden. Die
Einheiten des UNIFIL-Marineverbandes sind zudem angewiesen, alle sich den
libanesischen Hoheitsgewässern nähernden Schiffe anzurufen und deren
Identität, Ladung sowie Zielhafen im Libanon zu ermitteln. Sollte eines dieser
Schiffe des Waffenschmuggels verdächtig sein, wird der Fall den libanesi-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
schen Behörden übergeben. Das Mandat von UNIFIL erstreckt sich nicht auf
die Unterbindung des Transports von Rüstungsgütern aus dem Libanon nach
Syrien.
30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) über die Umsetzung der im Dezember 2013 von Saudi-Arabien und
Frankreich angekündigten Initiative, dem Libanon aus Saudi-Arabien
3 Mrd. US-Dollar für Rüstungseinkäufe aus Frankreich bereitzustellen, um
„die libanesische Armee als Gegengewicht zur Hisbollah [zu] stärken“
(
www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-gibt-libanon-drei-milliarden-
dollar-fuer-waffen-a-941249.html), und inwieweit hat sie Vorkehrungen in
die getroffen, um den Weiterfluss dieser Rüstungsgüter an Verbündete
Saudi-Arabiens im syrischen Bürgerkrieg zu unterbinden?
Nach Informationen der Bundesregierung hat Saudi-Arabien am 16. Februar 2016
seine Militärhilfe für die libanesische Armee ausgesetzt. Im Jahr 2015 hatte
Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung Abschussvorrichtungen für
Panzerabwehrraketen vom Typ Milan und dazugehörige Panzerabwehrraketen an
den Libanon übergeben. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Umsetzung von Projekten zwischen 2013 und Februar 2016
vor. Auch liegen der Bundesregierung keine Informationen über den Endverbleib
bereits erfolgter saudi-arabischer Lieferungen an die libanesische Armee vor. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass der frühere Generalsekretär der Vereinten
Nationen, Ban Ki Moon, die konstruktive Rolle der libanesischen Armee
mehrfach öffentlich gewürdigt und die internationale Gemeinschaft ausdrücklich zu
ihrer Unterstützung aufgerufen hat, unter anderem bei seinem dreitägigen Besuch
im Libanon im März 2016.
31. Welche Formen der Zusammenarbeit bestanden zwischen dem deutschen
Anteil an UNIFIL und der Präsenz deutscher Spionageboote
(Truppendienstboote Oker und Alster) vor der libanesischen Küste, die nach Presseangaben
Informationen über den syrischen Bürgerkrieg gesammelt und
wahrscheinlich mit beteiligten Verbündeten geteilt haben, und teilt die Bundesregierung
die Auffassung, dass deren Präsenz durch das UNIFIL-Mandat gedeckt sei
(
www.taz.de/Deutsche-Marine-vor-Syrien/!5086009/)?
Es bestand keine fachliche Zusammenarbeit zwischen deutschen
Flottendienstbooten und der deutschen Einheiten der UNIFIL-Mission. Die Aufgaben der
deutschen Flottendienstboote im Jahr 2012 im östlichen Mittelmeer wurden im
Rahmen nationaler Maßnahmen wahrgenommen und nicht im Rahmen des UNIFIL-
Mandats. Bei den Aufgaben der Flottendienstboote bestand keine Erwartung der
Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen. Es handelte sich daher nicht um
einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Sinne des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes.
Anlage 1 zu Frage 1
2010 Ausgabenplanung Ausgaben
Personalausgaben
(Titel 423 81)
5,5 4,8
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
(Titel 547 81)
19,9 15,8
Erhaltung von Wehrmaterial
(Titel 553 81)
10,1 2,6
Militärische Beschaffungen
(Titel 554 81)
7,5 2,4
Militärische Anlagen
(Titel 558 81)
0,2 0,2
Summe 43,2 25,8
2011 Ausgabenplanung Ausgaben
Personalausgaben
(Titel 423 81)
4,6 4,3
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
(Titel 547 81)
16,9 14,6
Erhaltung von Wehrmaterial
(Titel 553 81)
7,2 6,2
Militärische Beschaffungen
(Titel 554 81)
2,5 0,3
Militärische Anlagen
(Titel 558 81)
0,0 0,0
Summe 31,2 25,4
2012 Ausgabenplanung Ausgaben
Personalausgaben
(Titel 423 81)
4,7 3,9
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
(Titel 547 81)
19,6 15,3
Erhaltung von Wehrmaterial
(Titel 553 81)
5,5 1,1
Militärische Beschaffungen
(Titel 554 81)
0,5 0,3
Militärische Anlagen
(Titel 558 81)
0,0 0,0
Summe 30,3 20,6
2013 Ausgabenplanung Ausgaben
Personalausgaben
(Titel 423 81)
3,2 3,1
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
(Titel 547 81)
19,2 14,4
Erhaltung von Wehrmaterial
(Titel 553 81)
3,9 7,3
Militärische Beschaffungen
(Titel 554 81)
0,5 0,1
Militärische Anlagen
(Titel 558 81)
0,0 0,0
Summe 26,8 24,9
2014 Ausgabenplanung Ausgaben
Personalausgaben
(Titel 423 81)
3,2 3,0
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
(Titel 547 81)
13,7 15,8
Erhaltung von Wehrmaterial
(Titel 553 81)
6,6 10,1
Militärische Beschaffungen
(Titel 554 81)
0,1 0,4
Militärische Anlagen
(Titel 558 81)
0,0 0,0
Summe 23,6 29,3
2015 Ausgabenplanung Ausgaben
Personalausgaben
(Titel 423 81)
3,1 2,7
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
(Titel 547 81)
15,7 12,4
Erhaltung von Wehrmaterial
(Titel 553 81)
11,0 3,4
Militärische Beschaffungen
(Titel 554 81)
0,4 0,1
Militärische Anlagen
(Titel 558 81)
0,0 0,0
Summe 30,2 18,6
2016 Ausgabenplanung
Personalausgaben
(Titel 423 81)
3,1
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
(Titel 547 81)
15,7
Erhaltung von Wehrmaterial
(Titel 553 81)
11,0
Militärische Beschaffungen
(Titel 554 81)
0,4
Militärische Anlagen
(Titel 558 81)
0,0
Summe 30,2
Anlage 2 zu Frage 9
Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Ort Empfänger Kosten
BKA
Arbeitsbesuch
Bedarfserhebung
Personenschutz 05.03.2012 09.03.2012 Libanon
Internal Security
Forces (ISF) –
Governmental Guard
4.294,67 €
BKA Lehrgang Terrorismus (Grund-lehrgang) 12.03.2012 16.03.2012 Libanon
Internal Security
Forces (ISF) 4.564,73 €
Bundespolizei
Lehrgang
Methodik/Didaktik
Kurs für
Urkundenspezialisten
20.03.2012 21.03.2012 Libanon Generalsicherheits-direktion keine
BKA Lehrgang Fahrausbildung (Grundlehrgang) 17.04.2012 20.04.2012
Deutschland
Innenministerium
und Internal Security
Forces (ISF) –
Governmental Guard
2.046,73 €
BKA Lehrgang Fahrerausbildung Auf-bau Lehrgang 22.05.2012 24.05.2012
Deutschland
Internal Security
Forces (ISF) 692,00 €
BKA
Arbeitsbesuch
Hospitation im Bereich
Internetkriminalität 17.09.2012 21.09.2012
Deutschland
Internal Security
Forces (ISF) 585,87 €
BKA Lehrgang Operative Analyse 02.10.2012 10.10.2012 Libanon State Security 2.943,17 €
BKA
Arbeitsbesuch
Fachbesuch L/ISF u.a.
Personenschutzaus-
bildung
13.10.2012 18.10.2012 Deutsch-land
Internal Security
Forces (ISF) 9.302,36 €
Bundespolizei
Arbeitsbesuch
Studienbesuch zum
Thema Grenzpolizei
am Flughafen;
Dokumenten- und
Urkundensicherheit (BMI
Projekt)
03.06.2013 08.06.2013 Deutsch-land
Generalsicherheitsdirektion 6.200,00 €
Bundespolizei
Lehrgang
Schulung im Bereich
der Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
05.11.2013 15.11.2013 Libanon Generalsicherheits-direktion 7.485,17 €
BKA
Arbeitsbesuch
Informationsaustausch
RG-Bekämpfung
07.12.2013 14.12.2013 Deutsch-land
Internal Security
Forces (ISF) 5.123,97 €
BKA
Arbeitsbesuch
Arbeitsbesuch bei
Abteilung SG 04.03.2014 06.03.2014
Deutschland
Internal Security
Forces (ISF) -
General Security
3.078,61 €
Bundespolizei
Lehrgang Fahrsicherheitstraining 12.05.2014 16.05.2014
Deutschland
Generalsicherheitsdirektion 593,40 €
Bundespolizei
Lehrgang
Schulung im Bereich
der Bekämpfung der
Urkundenkriminalität
10.11.2014 14.11.2014 Libanon Generalsicher-heitsdirektion 4.684,81 €
BKA Lehrgang Personenschutz 19.10.2015 23.10.2015 Libanon
Internal Security
Forces -
Governmental Guard
11.858,97 €
Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Ort Empfänger Kosten
Bundespolizei
Arbeitsbesuch
Erfahrungsaustauch
auf Expertenebene zur
internationalen
Entwicklung bei
Reisedokumenten sowie
Urkundenfälschungen
07.12.2015 11.12.2015 Libanon
Generalsicherheitsdirektion
3265,00 €
Bundespolizei
Lehrgang
Schulung
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
23.05.2016 25.05.2016 Libanon
Generalsicherheitsdirektion
566,67 €
Bundespolizei
Lehrgang
Schulung
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
22.06.2016 30.06.2016 Libanon
Generalsicherheitsdirektion
8.259,34 €
Bundespolizei
Lehrgang
Schulung
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
25.04.2016 27.04.2016 Libanon
Generalsicherheitsdirektion
486,39 €
Bundespolizei
Lehrgang
Lehrgang Fachkraft
polizeiliche
Identitätsprüfung
20.09.2016 28.09.2016 Libanon
Generalsicherheitsdirektion
7.868,00 €
Bundespolizei
Arbeitsbesuch
Erfahrungsaustausch
im Bereich der
Personalentwicklung vor
dem Hintergrund einer
Neukonzeption der
Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen
25.10.2016 27.10.2016 Libanon
Generalsicherheitsdirektion
2.083,79 €
Bundespolizei
Arbeitsbesuch
Abstimmung konkreter
Schulungsinhalte für
den Bereich der
Polizeilichen Auswertung
und Analyse mit der
Generalsicherheits-
direktion sowie der
dänischen Polizei vor dem
Hintergrund des
dänischen Engagements im
Bereich der
Risikoanalyse
22.11.2016 25.11.2016 Libanon
Generalsicherheitsdirektion
2.245,90 €
Polizeiliche Aufbauhilfen des Bundeskriminalamtes im Bereich
Ausstattungshilfe ab dem Jahr 2012:
Bezeichnung Zeitraum Empfänger Kosten
Laminiergerät für
Urkunden 2012 Innenministerium Abt. Polizei 2.368,52 €
RG-Schnelltests 2012 Internal Security Forces (ISF) - Drug De-partment 2.773,22 €
1 Kfz 2012 Internal Security Forces (ISF) - Drug De-partment 24.037,71 €
1 Kfz 2012 Internal Security Forces (ISF) - Drug De-partment 6.960,56 €
8 Kfz (gebraucht) 2012 Internal Security Forces (ISF) 103.338,57 €
Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes:
Bezeichnung Zeitraum Teilnehmer Kosten
Stipendiatenprogramm 2014-2015 Internal Security Forces (ISF) 21.950,00 €
Stipendiatenprogramm 2016-2017 Internal Security Forces (ISF) - Drug Department ca. 20.000,00 €
Ermittlungsverfahren (EV) des Bundeskriminalamtes im Bereich Schwere und
Organisierte Kriminalität:
Verfahren, Gegenstand Bezeichnung Zeitraum Ort Kooperationspartner Kosten
EV der Staatsanwaltschaft
Hamburg wegen des Verdachts des
Verstoßes gegen das
Waffengesetz und das
Außenwirtschaftsgesetz
Verfahrens-
bezogener
Informationsaustausch
12/2012 Beirut Direction Générale du Renseignement (DGR) 2.815 €
EV der Staatsanwaltschaft
Stuttgart wegen des Verdachtes des
Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetzes
Polizeilicher
Informationsaustausch 05/2013 Beirut
Internal Security Force
(ISF) und ein
libanesischer Ermittlungsrichter
Rauschgiftlage, Vorstellung
Heroinkonsumentenprogramm der
Stadt Frankfurt/Main
Informationsaustausch 12/2013
Wiesbaden
Internal Security Force
(ISF)
Bereich Staatsschutz:
Verfahren, Gegenstand Bezeichnung Zeitraum Ort Kooperationspartner Kosten
Fachgespräche zur
Intensivierung der Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung des
internationalen islamistischen
Terrorismus; Derzeitige
Schwerpunkte PMK, aktuelle
Lage Anschlag Berlin;
Ausbildungskonzeption MEK
Besuch 31.01.-01.02.2017 Berlin ISF ca. 9.000 €
Amtsleitungskontakte des Bundeskriminalamtes:
Maßnahme Themen Beginn Ende Ort Teilnehmer Kosten
Fachgespräche
auf
Leitungsebene
•Vorstellung des BKA
und des GTAZ
•Vorstellung der
libanesischen Sicherheitsbehörden
•Zusammenarbeit im
Bereich TE-Bekämpfung
•Lage in Syrien
•PAH-Maßnahmen
13.10.2012 18.10.2012 Berlin
Vertreter der
Internal Security
Forces / BKA
€10.800
Anlage 3 zu Frage 10
Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Ort Empfänger Kosten
BKA Arbeits
besuch
Informationsaustausch
Studienbesuch i. R. „EU/MENA
Counter Terrorism Training
Partnership Project“
2017 2017 Deutsch-land
Lebanese Armed
Forces (LAF) CEPOL
BKA Lehrgang Operative Analyse 2017 2017 Libanon
General Security,
Internal Security Forces
(ISF) - Akademie,
LAF
12.500,00 €
BKA Lehrgang Bekämpfung Rauschgift-Kri-minalität 2017 2017 Libanon
Internal Security
Forces (ISF) -
Akademie
15.000,00 €
BKA Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstakti-ken und -methoden 2017 2017 Libanon
Internal Security
Forces (ISF) -
Akademie
15.000,00 €
BKA Lehrgang Terrorismusbekämpfung (Grundlagen) 2017 2017 Libanon
Internal Security
Forces (ISF) -
Akademie
10.000,00 €
BKA
Arbeitsbesuch
Informationsaustausch,
Terrorismusbekämpfung 2017 2017
Deutschland
Internal Security
Forces (ISF) - Abt.
TE-Bekämpfung
9.000,00 €
BKA
Arbeitsbesuch
Beratungshilfe High-Level-
Expertentreffen 2017 2017 Libanon
Internal Security
Forces (ISF) EU
Bundespolizei
Lehrgang
Bereich Grenzschutz/
Dokumentenfachkraftlehrgang und
Identitätsfeststellung
26.04.20
17
04.07.
2017 Libanon
Generalsicherheitsdirektion 7.000,00 €
Bundespolizei
Lehrgang
Bereich Grenzschutz/
Dokumentenfachkraftlehrgang und
Identitätsfeststellung
18.09.20
17
28.09.
2017 Libanon
Generalsicherheitsdirektion 7.000,00 €
Bundespolizei
Lehrgang
Bereich Grenzschutz/Seminar
„aktuelle Entwicklungen im
Bereich Dokumente/
Fälschungen“
09.2017 09.2017 Libanon
Generalsicherheitsdirektion 7.000,00 €
Bundespolizei
Lehrgang
Bereich Grenzschutz/
Lehrgang „Polizeiliche
Auswertung und Analyse“
05.2017 05.2017 Libanon
Generalsicherheitsdirektion 5.000,00 €
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]