[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
2. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11378
18. Wahlperiode 06.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Cornelia Möhring, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11215 –
Besondere Armutsgefährdung von Frauen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Grundgesetz legt die Gleichberechtigung von Mann und Frau fest und
verpflichtet den Staat, auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung
von Männern und Frauen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hinzuwirken. Die zunehmende Prekarisierung der Arbeitswelt, die Ausbreitung von
Armut und materieller Entbehrung sowie die bleibenden und wachsenden
Armutsrisiken, die mit der Verantwortung für Kinder einhergehen, betreffen
besonders Frauen.
Ihre Situation und die besonderen Herausforderungen an die Sozial- und
Arbeitsmarktpolitik sowie andere Politikbereiche, die sich daraus ergeben, müssen
daher laufend untersucht und in den Fokus staatlichen Handelns gerückt
werden.
1. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der
Frauen, die unter materieller Entbehrung litten, in den Altersgruppen unter
18 Jahren, 18 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter, und wie hoch war jeweils
ihr Anteil an allen Personen in den entsprechenden Altersgruppen, die an
materieller Entbehrung litten (bitte getrennt nach alten und neuen
Bundesländern aufschlüsseln)?
Materielle Deprivation ist einer von drei Indikatoren, die im Rahmen der EU-
Strategie für das Jahr 2020 zur EU-weiten Messung von Armut und sozialer
Ausgrenzung verwendet werden. Als erheblich materiell depriviert gelten Personen,
die im Rahmen der Stichprobenbefragung EU-SILC bei mindestens vier von neun
Fragen zu den Bereichen Miete, Wasser/Strom, Verbindlichkeiten, Heizung,
unerwartete Ausgaben, Mahlzeit mit Fleisch oder Fisch, Urlaub, Auto,
Waschmaschine, Farbfernseher und Telefon angeben, über keine entsprechende
Ausstattung bzw. Möglichkeit zu verfügen.
Zwischen materieller Deprivation und relativ geringen Einkommen besteht ein
enger Zusammenhang, trotzdem treten diese nicht automatisch gemeinsam auf.
Genauso wie die Armutsrisikoquote basiert die Rate der materiell Deprivierten
auf einer Reihe von Annahmen und Konventionen, die normativ zu setzen sind.
Dazu gehört zum Beispiel die Auswahl der Bereiche und die Festlegung, in wie
vielen Bereichen Defizite vorliegen müssen, damit man von einer Situation der
materiellen Benachteiligung ausgehen kann.
Die erfragten Anzahlen und Anteile können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden. Regionale Differenzierungen unterhalb der Ebene der
Mitgliedstaaten stellt die Eurostat-Datenbank nicht zur Verfügung. Daten vor dem
Erhebungsjahr 2008 sind wegen eines Zeitreihenbruchs nicht vergleichbar.
2. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der
Frauen, die unter Armutsgefährdung litten, in den Altersgruppen unter
18 Jahren, 18 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter, und wie hoch war jeweils
ihr Anteil an allen Personen in den entsprechenden Altersgruppen, die an
materieller Entbehrung litten (bitte getrennt nach alten und neuen
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent,
60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der
Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab.
Soweit Daten in den erfragten Abgrenzungen vorhanden sind, können sie den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die nach dem Gebietsstand
differenzierten Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder liegen
ausschließlich als Anteilswert vor. Die sich auf Basis der zugrunde liegenden
Stichprobe ergebende absolute Fallzahl wird nicht ausgewiesen. Eurostat stellt keine
regionalen Differenzierungen unterhalb der Ebene der Mitgliedstaaten zur
Verfügung. Daten zur Einkommensverteilung aus der EU-SILC vor dem
Einkommensjahr 2007 sind wegen eines Zeitreihenbruchs nicht vergleichbar.
Von materieller Deprivation betroffen, 4 Güter und mehr
Frauen, Betroffene Personen in Tausend
Jahr 2008 2010 2015
Insgesamt 2.309 1.920 1.889
Weniger als 18 Jahre 394 316 269
18 bis 64 Jahre 1.686 1.388 1.359
65 Jahre und mehr 229 216 261
Frauen, Anteil an allen Betroffenen in Prozent
Jahr 2008 2010 2015
Insgesamt 52,0 52,3 53,1
Weniger als 18 Jahre 41,3 45,5 42,8
18 bis 64 Jahre 53,6 52,6 53,9
65 Jahre und mehr 67,6 64,1 64,6
Quelle: Eurostat auf Basis EU-SILC
Armutsgefährdungsquote in % gemessen am Bundesmedian
2005 2010 2015
Insgesamt
Weiblich 15,1 15,0 16,3
Alter und Geschlecht
Weiblich
18 bis unter 25 24,3 24,2 26,5
25 bis unter 50 14,3 13,5 14,7
50 bis unter 65 11,4 12,8 13,4
65 und älter 12,7 13,8 16,3
Insgesamt
Weiblich 13,8 14,0 15,5
Alter und Geschlecht
Weiblich
18 bis unter 25 21,5 21,8 24,4
25 bis unter 50 12,4 12,0 13,4
50 bis unter 65 10,1 11,2 12,1
65 und älter 13,3 14,5 16,9
Insgesamt
Weiblich 20,1 18,9 19,7
Alter und Geschlecht
Weiblich
18 bis unter 25 33,9 33,2 38,6
25 bis unter 50 21,9 19,2 19,8
50 bis unter 65 15,9 18,1 18,1
65 und älter 10,9 11,9 13,9
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder auf Basis Mikrozensus
Deutschland
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin)
Neue Bundesländer (einschl. Berlin)
Merkmal
Jahr
Von Armut bedrohte Personen
Grenze: 60% des medianen Äquivalenzeinkommens nach Sozialleistungen
Frauen, Betroffene Personen in Tausend
Einkommensjahr 2007 2010 2014
Insgesamt 6.705 6.902 7.122
Weniger als 18 Jahre 951 1.044 885
18 bis 64 Jahre 4.316 4.501 4.646
65 Jahre und mehr 1.438 1.356 1.591
Frauen, Anteil an allen Betroffenen in Prozent
Einkommensjahr 2007 2010 2014
Insgesamt 54,1 53,9 53,0
Weniger als 18 Jahre 45,1 49,4 45,0
18 bis 64 Jahre 54,4 53,5 53,3
65 Jahre und mehr 61,2 59,2 58,1
Quelle: Eurostat auf Basis EU-SILC
3. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die absolute Zahl
der Frauen, die zum gesetzlichen Mindestlohn oder noch niedriger entlohnt
werden, und wie hoch ist der Frauenanteil an allen Beschäftigten, die so
entlohnt werden (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern
aufschlüsseln)?
Nach den aktuell verfügbaren Daten aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes erhielten im Jahr 2015 in Deutschland 1,714 Millionen Frauen nicht
mehr als den gesetzlichen Mindestlohn (ohne Ausnahmebranchen). In
Westdeutschland einschließlich Berlin waren es 1,272 Millionen Frauen und in
Ostdeutschland 442 000 Frauen. Der Frauenanteil an allen Beschäftigten mit
entsprechender Entlohnung betrug in Deutschland 59 Prozent (Westdeutschland
einschließlich Berlin: 58 Prozent; Ostdeutschland: 61 Prozent).
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl sowie der
Anteil der Frauen an den Leistungsberechtigten sozialer
Mindestsicherungsleistungen (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die statistischen Ämter veröffentlichen in ihrer jährlichen Sozialberichterstattung
seit 2006 Daten zum sozialen Mindestsicherungssystem in Deutschland
(
www.amtliche-sozialberichterstattung.de). Zu den Mindestsicherungsleistungen
zählen dabei: Gesamtregelleistung (ALG II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die erfragten Werte können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
5. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der
erwerbstätigen Frauen sowie die Erwerbsquote von Frauen (bitte getrennt nach
alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Jahr 2015 waren 18,4 Millionen Frauen bundesweit erwerbstätig. Die
Erwerbsquote von Frauen, die den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus
Erwerbslose) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschreibt, betrug
73 Prozent. Weitere Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Empfängerinnen von sozialer Mindestsicherung in Deutschland
2006 2010 2015
Deutschland 4.065.889 3.640.606 3.877.622
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 2.793.277 2.583.764 2.884.796
Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 1.272.612 1.056.842 992.826
Deutschland 50% 51% 49%
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 51% 51% 49%
Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 49% 49% 47%
Anzahl am Jahresende
Anteil an allen Empfängern
Quelle: Statistisches Bundesamt
6. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der
Frauen, die einer atypischen Beschäftigung nachgingen, und wie hoch war
deren Anteil an allen beschäftigten Frauen?
„Atypische Beschäftigung“ ist eine Begrifflichkeit der amtlichen Statistik, die in
Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis geringfügige Beschäftigung,
Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, Zeitarbeit und
befristete Beschäftigung beinhaltet. Solche flexiblen Beschäftigungsformen
können ein Beitrag zur positiven Arbeitsmarktentwicklung sein. Freiwillige Teilzeit
dient auch den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um u. a.
Lebensplanung und Erwerbsarbeit besser miteinander zu vereinbaren. So hat sich in
den vergangenen Jahren das Erwerbsverhalten, insbesondere von Frauen und
Älteren, geändert. Die gestiegene Erwerbstätigkeit dieser Gruppen, die häufiger in
Teilzeit bzw. geringfügig beschäftigt sind, führt auch zu einem Anstieg dieser
Erwerbsformen. Atypische Beschäftigung ist vor diesem Hintergrund nicht
gleichzusetzen mit prekärer Beschäftigung, die nicht dazu geeignet ist, auf Dauer
den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen und/oder deren soziale
Sicherung zu gewährleisten.
Im Jahr 2015 gingen rund 5,3 Millionen Frauen einer so definierten atypischen
Beschäftigung nach, was einem Anteil von 31 Prozent an Frauen in der Gruppe
der Kernerwerbstätigen entsprach. Kernerwerbstätige sind Personen im Alter von
15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Die Gruppe der
Kernerwerbstätigen befindet sich in einem Lebensabschnitt, in dem
Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen
Jahr * Neue Länder Früheres Bundesgebiet Deutschland
2005 3.343 12.898 16.240
2010 3.588 14.045 17.633
2015 3.549 14.849 18.398
Jahr * Neue Länder Früheres Bundesgebiet Deutschland
2005 72,1 65,5 66,9
2010 76,1 69,4 70,7
2015 75,9 72,2 72,9
Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Berlin ist ausgew iesen bei den neuen Ländern.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017
Erwerbstätige Frauen in der Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahren
Ergebnisse des Mikrozensus
in 1000
Erwerbsquote von Frauen in der Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahren
Ergebnisse des Mikrozensus
in %
*) Ab 2011 geänderter Erfassung des Erw erbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus
2011.
wird, als beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Sie gilt
daher im Rahmen der Berichterstattung zur atypischen Beschäftigung als
Bezugsgröße für die Berechnung von Quoten. Weitere Ergebnisse sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
7. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der
Frauen, die einem Minijob nachgingen, und wie hoch lag der Frauenanteil
an allen Minijobberinnen und Minijobbern (bitte getrennt nach alten und
neuen Bundesländern aufschlüsseln)?
Geringfügige Beschäftigung umfasst die Beschäftigungsarten „Ausschließlich
geringfügig Beschäftigte (ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte und
ausschließlich kurzfristig Beschäftigte)“ sowie „Im Nebenjob geringfügig
Beschäftigte (im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigte und im Nebenjob kurzfristig
Beschäftigte)“.
Zum Stichtag 30. Juni 2016 gab es bundesweit 4 666 000 geringfügig
beschäftigte Frauen. Das entspricht einem Anteil von 60 Prozent an allen geringfügig
Beschäftigten. Im Vergleich dazu werden für die Stichtage 30. Juni 2010 und
30. Juni 2005 Werte von 4 674 000 oder 63 Prozent bzw. 4 246 000 oder 64
Prozent ausgewiesen.
Weitere Ergebnisse differenziert nach alten und neuen Bundesländern (auch
in der Differenzierung nach ausschließlich geringfügig Beschäftigten und im
Nebenjob geringfügig Beschäftigten) sind den nachfolgenden Tabellen zu
entnehmen.
2005 14 956 5 006 33,5
2010 16 227 5 543 34,2
2015 16 944 5 295 31,3
Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017
Kernerwerbstätige1) und atypisch beschäftigte Frauen
Ergebnisse des Mikrozensus, in 1000
in 1000
Deutschland
darunter
atypisch beschäftigt
1) Nur Erw erbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung/Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil-, sow ie
Freiw illigendienst.
2) Ab 2011 geänderter Erfassung des Erw erbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung
auf Basis des Zensus 2011.
Jahr2) Insgesamt
Anteil in %
Tabelle 7.1: Geringfügig Beschäftigte nach Geschlecht
Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland
Zeitreihe (Stichtag 30.6.)
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
2005 Juni 6.671.809 4.245.816 63,6 5.813.481 3.752.267 64,5 854.499 491.133 57,5
2010 Juni 7.450.194 4.674.420 62,7 6.498.407 4.125.668 63,5 949.122 546.926 57,6
2016 Juni 7.756.094 4.665.818 60,2 6.843.432 4.155.990 60,7 910.805 508.674 55,8
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Frauen Frauen Frauen
Ende des Monats Insgesamt
absolut
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
Insgesamt
Ostdeutschland
absolut
Deutschland Westdeutschland
Insgesamt
absolut
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
Tabelle 7.2: Ausschließlich geringfügig Beschäftigte nach Geschlecht
Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland
Zeitreihe (Stichtag 30.6.)
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
2005 Juni 5.150.619 3.409.067 66,2 4.424.086 2.993.596 67,7 723.718 413.649 57,2
2010 Juni 5.389.151 3.528.541 65,5 4.626.746 3.092.961 66,8 760.570 434.277 57,1
2016 Juni 5.141.164 3.201.716 62,3 4.472.390 2.836.399 63,4 667.528 364.504 54,6
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Frauen Frauen Frauen
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
Ende des Monats
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
Insgesamt Insgesamt Insgesamt
absolut absolut
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
absolut
8. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die bereinigte sowie die
unbereinigte Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes von
Männern und Frauen (Gender Pay Gap; bitte getrennt nach alten und neuen
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den durchschnittlichen
Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in
allgemeiner Form miteinander. Auf diese Weise wird auch der Teil des
Verdienstunterschieds erfasst, der auf unterschiedliche Berufe oder Karrierestufen
zurückzuführen sind, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender
Strukturen sein können. In die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap werden als
erklärende Faktoren bzw. Eigenschaften die potenzielle Berufserfahrung, der
Ausbildungsabschluss, die Leistungsgruppe (Arbeitsplatzanforderungen
hinsichtlich Führung und Qualifikation), die Beschäftigungsart (Vollzeit/Teilzeit),
die Art des Arbeitsvertrags (befristet/unbefristet), der Beruf, der
Wirtschaftszweig, die Tarifbindung des Betriebs, der Einfluss der öffentlichen Hand auf das
Unternehmen, die Unternehmensgröße, die Dauer der
Unternehmenszugehörigkeit und die regionale Verortung des Betriebes (Ost/West; Ballungsraum/kein
Ballungsraum) einbezogen.
Der Bundesregierung liegen vergleichbare Daten zum unbereinigten und
bereinigten Gender Pay Gap getrennt für alte und neue Bundesländer ab dem Jahr 2006
vor. Die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes basieren auf Daten der
Verdienststrukturerhebung, die alle vier Jahre (2006, 2010 und 2014) erhoben
wird. Die umfangreichen Daten der Verdiensterhebungen lassen statistische
Methoden zur Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap zu. Zwischen den
Erhebungen kann aber lediglich der unbereinigte Gender Pay Gap auf der Basis von
Fortschreibungen mit Hilfe der Vierteljährlichen Verdiensterhebungen
angegeben werden. Letztmalig wurde der bereinigte Gender Pay Gap mit Daten der
Verdienststrukturerhebung 2010 ausgewiesen. Die Werte auf Basis der
Verdienststrukturerhebung 2014 liegen derzeit noch nicht vor.
Tabelle 7.3: Im Nebenjob geringfügig Beschäftigte nach Geschlecht
Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland
Zeitreihe (Stichtag 30.6.)
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
2005 Juni 1.521.190 836.749 55,0 1.389.395 758.671 54,6 130.781 77.484 59,2
2010 Juni 2.061.043 1.145.879 55,6 1.871.661 1.032.707 55,2 188.552 112.649 59,7
2016 Juni 2.614.930 1.464.102 56,0 2.371.042 1.319.591 55,7 243.277 144.170 59,3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Frauen Frauen Frauen
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
Ende des Monats
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
Insgesamt Insgesamt Insgesamt
absolut absolut
Anteil an
Insgesamt
in Prozent
absolut
VERDIENSTABSTAND ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN
Unbereinigter Verdienstabstand Bereinigter Verdienstabstand
JAHR Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder Deutschland Früheres
Bundesgebiet
Neue Länder
Prozent Prozent
2015 21 23 8
2014 22 23 9 - - -
2013 22 23 8
2012 22 24 8
2011 22 24 7
2010 22 24 7 7 7 9
2009 23 24 6
2008 23 24 6
2007 23 24 6
2006 23 24 6 8 8 12
Quelle: Statistisches Bundesamt, Auswertung basiert auf den Verdienststrukturerhebungen und
deren Fortschreibung mittels der Vierteljährlichen Verdiensterhebungen
9. Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005,
2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils der absolute sowie
der relative Unterschied zwischen den durchschnittlichen Zahlbeträgen der
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen und
Männer?
Die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung für Frauen und Männer sowie deren Differenz können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Im Verlauf zeigt sich, dass die Zahlbeträge der Altersrenten an Frauen sich denen
der Männer stetig nähern. So betrug im Rentenbestand im Jahr 2005 der
durchschnittliche Zahlbetrag einer Altersrente an Frauen gemessen an dem Durchschnitt
der Zahlbeträge von Altersrenten an Männer 51,3 Prozent, im Jahr 2010 53,6 Prozent
und im Jahr 2015 60,1 Prozent.
Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Renten wegen Alters nach Geschlecht,
sowie deren Differenz, Deutschland
Männer Frauen Differenz
(Spalte 1 - Spalte 2)
1 2 3
2005 991,24 508,75 482,49
2010 998,92 535,30 463,63
2015 1.055,82 634,06 421,75
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand versch. Jahre und eigene Berechnung
Ø Rentenzahlbetrag
in € / Monat
Jahr
Renten wegen Alters
Der Trend wird in den Werten der Zugangsstatistik noch deutlicher: Erhielten
dort Frauen im Jahr 2005 im Schnitt 52,4 Prozent des durchschnittlichen
Zahlbetrags einer Altersrente an Männer, stieg dieser Wert 2015 auf 67,6 Prozent. Die
Dynamik der Aufholens bei den Frauen ist dabei nicht auf einen Teil
Deutschlands begrenzt: Sowohl in den neuen als auch den alten Bundesländern legte der
Anteil der Zahlbeträge von Altersrenten an Frauen an den Zahlbeträge von
Altersrenten an Männer in den Jahren von 2005 bis 2015 deutlich zu. Dabei zeigt
sich in den neuen Bundesländern infolge der dort höheren Erwerbsbeteiligung der
Frauen erwartungsgemäß ein insgesamt höheres Niveau (2005: 73,0 Prozent und
2015*: 88,6 Prozent) als in den alten Ländern (2005: 48,3 Prozent und 2015*:
62,6 Prozent). Da die Höhe der gesetzlichen Rente sich in wesentlichem Maße
aus dem Erwerbsleben ergibt, kann infolge der steigenden Erwerbsbeteiligung
von Frauen in den alten Bundesländern erwartet werden, dass sich der positive
Trend auch in der Zukunft weiter fortsetzt und sich die Zahlbeträge der Renten
an Frauen denen der Männer weiter annähern.
10. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der
alleinerziehenden Frauen sowie der Frauenanteil an allen alleinerziehenden
Eltern?
Die absolute Zahl der alleinerziehenden Frauen sowie der Frauenanteil an allen
alleinerziehenden Eltern können auf Basis von Sonderauswertungen des
Mikrozensus ermittelt werden. Für das Jahr 2005 liegt der Bundesregierung keine
derartige Sonderauswertung vor; die Anzahl und der Anteil für die Jahre 2006, 2010
und 2015 können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern
Anzahl
alleinerziehende Frauen
(in 1.000)
Anteil an allen
Alleinerziehenden
2006 1.454 90%
2010 1.425 90%
2015 1.462 89%
Quelle: Berechnungen der Prognos AG auf Basis Mikrozensus
11. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl
armutsgefährdeter alleinerziehender Mütter sowie die Armutsquote unter
alleinerziehenden Müttern?
In dieser Abgrenzung liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Bereinigt um den verzerrenden Einmaleffekt der Mütterrenten.
12. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010
sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der
alleinerziehenden Mütter, die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch bezogen, und wie hoch war deren Anteil an allen alleinerziehenden
Müttern?
Informationen zu Alleinerziehenden aus der integrierten Grundsicherungsstatistik
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen ab dem Jahr 2007 vor.
Jahresdurchschnittswerte können derzeit bis einschließlich 2015 ausgewiesen werden.
Das Merkmal Alleinerziehend wird in der Grundsicherungsstatistik auf Basis der
folgenden Personenkonstellation in der Bedarfsgemeinschaft (BG) vergeben:
Bevollmächtigter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter/bevollmächtigte
erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt mit mindestens einem minderjährigen Kind in der
Bedarfsgemeinschaft.
Dabei weicht die Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten von der Zahl der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften leicht ab (z. B.
Jahresdurchschnitt 2015: 609 000 gegenüber 625 000; siehe auch Tabelle). Dafür
gibt es folgenden Grund: Die Typisierung von Bedarfsgemeinschaften erfasst
auch solche Bedarfsgemeinschaften als Alleinerziehende-
Bedarfsgemeinschaften, in denen die alleinerziehende Person nicht als erwerbsfähige
Leistungsberechtigte gezählt wird, weil sie von Leistungen aus der Grundsicherung
ausgeschlossen ist (z. B. wegen BAföG-Bezug), gleichwohl aber die
Bedarfsgemeinschaft und die leistungsberechtigten Kinder Leistungen aus der Grundsicherung
erhalten.
Bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich
zum größten Teil um Frauen. Zuletzt (Jahresdurchschnitt 2015) lag ihr
Anteilswert bei 94 Prozent. Welcher Anteil der Alleinerziehenden Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, kann anhand der SGB-II-Hilfequoten
abgebildet werden. SGB-II-Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften setzen
Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen BG-Typs (hier: Alleinerziehende) in
Beziehung zu allen Familien oder Lebensformen des entsprechenden Familientyps in
der Bevölkerung. Eine Differenzierung nach Geschlecht der Alleinerziehenden
wird dabei nicht vorgenommen. Die Bezugsgrößen werden aus Ergebnissen des
Mikrozensus zu Familien und Lebensformen in Privathaushalten berechnet, die
das Statistische Bundesamt jährlich ermittelt.
Zuletzt (Jahresdurchschnitt 2015) lag die SGB-II-Hilfequote für
Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften bundesweit bei 38,1 Prozent. Weitere Ergebnisse
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland
Zeitreihe
2007 661.672 627.166 666.862 42,6
2010 629.446 595.473 640.836 40,7
2015 608.641 571.424 624.980 38,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 12: Alleinerziehende erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) nach Geschlecht und SGB II-
Hilfequote von Alleinerziehenden-
Bedarfsgemeinschaften (AE-BG)
alleinerziehende
ELB
AE-BGJahresdurchschnitt
SGB II-
Hilfequote
von AE-BG
in Prozent
darunter:
Frauen
Deutschland
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ISSN 0722-8333]