[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11889
18. Wahlperiode 07.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11358 –
Ertüchtigung von Partnerstaaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die sogenannte Ertüchtigung von Partnerstaaten wurde bereits vor Jahren von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Möglichkeit benannt, Länder zu
befähigen, selbst Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen, statt von
außen militärisch unterstützen oder intervenieren zu „müssen“. Diese
Ertüchtigung diente dann in einigen Fällen als Rechtfertigung, um
Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter zu erteilen. Im Jahr 2016
wurde erstmals ein eigener Titel (687 03 in Einzelplan 60) über 100 Mio. Euro
in den Bundeshaushalt für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ eingestellt, aus
dem nun direkt Projekte in und Material für ausgewählte Partnerstaaten
finanziert werden. Als sogenannte Schwerpunktländer ausgewählt wurden im Jahr
2016 Tunesien, Irak, Mali, Jordanien und Nigeria.
1. Aus welchen Gründen wurde erstmals im Jahr 2016 Titel 687 03
„Ertüchtigung von Partnerstaaten“ in Einzelplan 60 in den Bundeshaushalt eingestellt,
und welche Rolle spielte dabei die Tatsache, dass laut Lissabon-Vertrag die
Finanzierung von „Maßnahmen mit militärischen oder
verteidigungspolitischen Bezügen“ aus dem EU-Haushalt für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) (Artikel 41 Absatz 2 des EU-Vertrags)
ausgeschlossen sind und auch die ODA-Kriterien (ODA – öffentliche
Entwicklungsleistungen) in der EU-Entwicklungszusammenarbeit eine militärische
Ausrüstung grundsätzlich ausschließen?
Deutschland und Europa stehen vor einer Vielzahl krisenhafter Entwicklungen
mit überregionalen Auswirkungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen,
mobilisiert die Bundesregierung die gesamte Bandbreite an diplomatischen,
sicherheits- und verteidigungspolitischen, wirtschaftlichen, handelspolitischen,
entwicklungspolitischen und humanitären Instrumenten, zu denen unter anderem
die Ertüchtigungsinitiative gehört. Ziel der Ertüchtigungsinitiative ist es, Partner
so zu unterstützen, dass sie unter Beachtung menschenrechtlicher und
rechtsstaatlicher Standards über den ganzen Krisenzyklus hinweg eigene Krisenprävention,
Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Friedenskonsolidierung betreiben
können. Dabei steht insbesondere die Stärkung des Sicherheitssektors in
ausgewählten Partnerländern im Fokus. Komplementär zur bilateralen
Ertüchtigungsinitiative strebt die Bundesregierung den Abschluss des noch andauernden
Gesetzgebungsprozesses für die EU-Initiative „Kapazitätsaufbau zur Förderung von
Sicherheit und Entwicklung“ (engl.: „Capacity Building for Security and
Development“ – CBSD) an. Für diese EU-Initiative finden der Artikel 41, Absatz 2 EUV
sowie die Kriterien der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (englisch:
„Official Development Assistance“, ODA) Berücksichtigung. Projekte der
bilateralen Ertüchtigungsinitiative müssen dabei nicht ODA-anrechenbar sein, sind
es aber bisweilen.
2. Mit welcher Begründung schlägt die Bundesregierung vor, nach dem Jahr
„2020 ein gesondertes EU-Finanzierungsinstrument für den militärischen
Kapazitätsaufbau“ aufzubauen („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit
Afrika“, S. 20), und nach welchen Kriterien sollen diese Mittel durch wen und
an welche Partnerländer und -organisationen vergeben werden?
Bei der Krisenbewältigung stützt sich die Bundesregierung auf den EU-Konsens
für einen umfassenden Ansatz bei der Krisenbewältigung, der in der
Gemeinsamen Mitteilung zu einem „EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen“
(JOIN(2013) 30 final) ausformuliert ist. Dieser definiert einen direkten
Zusammenhang von Sicherheit und Entwicklung: Sicherheit ist die Voraussetzung für
kurzfristige humanitäre Hilfe und für langfristige Entwicklung. Dieses
Verständnis teilt die Bundesregierung und befürwortet daher die Schaffung eines EU-
Finanzierungsinstruments zur Befähigung von Partnern, das für Zivilgesellschaft,
Polizei, Katastrophenschutz offen stehen und zum militärischen Fähigkeitsaufbau
beitragen soll.
3. Welche Staaten und in diesen ansässigen Regionalorganisationen und
Verbündeten wurden im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ als
Partnerstaaten, Partnerorganisationen und Schwerpunktländer ausgewählt, und
welche „strategischen Interessen“ Deutschlands waren jeweils für die
Auswahl ausschlaggebend?
Für das Jahr 2016 wurden fünf Schwerpunktländer der Ertüchtigungsinitiative
bestimmt: Irak, Jordanien, Tunesien, Mali und Nigeria. Hinzu kamen einzelne
Ertüchtigungsprojekte für die Vereinten Nationen (VN) und ihre
Unterorganisationen, die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (engl.: „Economic
Community of West African States“ (ECOWAS)) und die NATO. In ihrem Schreiben
vom 20. Februar 2017 an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages informierten die
Staatssekretäre des Auswärtigen Amts, Dr. Markus Ederer, und des
Bundesministeriums der Verteidigung, Dr. Katrin Suder, exemplarisch über
Ertüchtigungsprojekte einschließlich einer ersten Bewertung von Ertüchtigungsmaßnahmen 2016.
Die Auswahl geeigneter Partnerstaaten oder Partnerorganisationen war von dem
Ziel geleitet, die Sicherheit im Krisenbogen zwischen Mali, Irak und dem Horn
von Afrika zu verbessern. Durch die Folgen von Instabilität in der Nachbarschaft
der EU sind deutsche Sicherheitsinteressen betroffen. Zudem ist Deutschland in
den Schwerpunktländern Irak und Mali an der EU-Mission EUTM Mali, der VN-
Friedensmission MINUSMA in Mali und der Anti-IS Koalition in Irak auch
militärisch sowie an der Mission EUCAP Sahel Mali zivil beteiligt.
Ertüchtigungsmaßnahmen können hier flankieren. Der Auswahl der weiteren
Schwerpunktländer Jordanien, Tunesien und Nigeria lag ihre relative Stabilität in der jeweiligen
Region zugrunde. Die Förderung und Unterstützung dieser Länder ist verbunden
mit dem Ziel, dass die Stabilität in die Region ausstrahlt oder – negativ
formuliert – die Instabilität der Nachbarn dieser Länder sich nicht auf diese
Schwerpunktländer auswirkt. Ertüchtigung ist zudem auch ein Element bei der
Umsetzung der migrationspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung.
4. Welche Rolle spielte dabei die menschenrechtliche Situation in den
auszuwählenden Ländern, besonders die Beachtung der Kinderrechte vor dem
Hintergrund, dass in Irak, Mali und Nigeria offiziell Minderjährige in der
Polizei und verbündeten Milizen eingesetzt werden?
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung nehmen eine
kontinuierliche Risikobewertung der politischen Lage in Ländern mit
Ertüchtigungsprojekten vor, wobei die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und die
Einhaltung der Menschenrechte besondere Beachtung finden. Die Bundesregierung
stützt sich bei ihrer Einschätzung auch auf Erkenntnisse von Partnern,
Projektträgern und Auslandsvertretungen sowie die Expertise aus Wissenschaft und Praxis.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die auf einen
systematischen Einsatz von Kindern in der nigerianischen Polizei hinweisen.
Menschenrechtsorganisationen berichten jedoch, dass es Hinweise auf einen Einsatz von
Kindern in Bürgerwehren im Nordosten Nigerias gebe. Bürgerwehren sind nicht
Zielgruppe der von der Bundesregierung in Nigeria geförderten Vorhaben.
Vielmehr sollen Ertüchtigungsmaßnahmen darauf abzielen, rechtstaatskonformes
Handeln der regulären nigerianischen Polizei zu fördern.
Die malische Polizei („Police nationale“) rekrutiert keine Minderjährigen. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Milizen mit der malischen Polizei
verbündet sind. Der malischen Regierung wird eine Nähe zu einer bewaffneten
Rebellengruppe nachgesagt, die Unterzeichner des Friedensabkommens von Algier
(Mai 2015) ist. Diese Rebellengruppe und weitere bewaffnete Gruppierungen
unterstehen nicht der Kontrolle des malischen Staates. Eine Rekrutierung von
Minderjährigen durch diese Gruppen kann nicht ausgeschlossen werden. Hierzu
liegen der Bundesregierung jedoch keine eigenen belastbaren Erkenntnisse vor.
Bezüglich Irak berichten die Vereinten Nationen und
Menschenrechtsorganisationen von Fällen, in denen Minderjährige von bewaffneten Gruppen rekrutiert
wurden, darunter die Terrororganisation IS, kurdische Gruppen und Milizen der
sogenannten Volksmobilisierung. Die Bundesregierung verurteilt den Einsatz
von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten und setzt sich in den Vereinten
Nationen wie auch in bilateralen Beziehungen für die Förderung der
Menschenrechte von Kindern und insbesondere deren Schutz in bewaffneten Konflikten
ein.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland im Rahmen der
„Ertüchtigung von Partnerstaaten“ seine Außenbeziehungen so ausgestaltet,
dass der Schutz von Kindern gefördert wird (Artikel 7 des 2.
Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention)?
Die Bundesregierung sieht die Einhaltung der Menschenrechte bei der Auswahl
von Partnerländern der Ertüchtigungsinitiative und spezifischen
Ertüchtigungsprojekten als Grundvoraussetzung an. Auch um die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards und den Schutz von Kindern vor Ort sicherzustellen, will die
Bundesregierung verstärkt Berater in Schwerpunkt- und Projektländer entsenden. Ziel
der Ertüchtigungsinitiative ist es, Partner in Krisensituationen in die Lage zu
versetzen, erfolgreiche Sicherheitsvorsorge über den gesamten Krisenzyklus hinweg
betreiben zu können. Dieser Grundansatz von Ertüchtigung soll allgemeine
Sicherheit schaffen und verstetigen. Als eine Folge davon wird mittelbar auch der
Schutz von Kindern erhöht.
Die Bundesregierung setzt sich in den Vereinten Nationen, der NATO und im
EU-Rahmen für die Förderung der Menschenrechte von Kindern und
insbesondere deren Schutz in bewaffneten Konflikten ein. Bereits 2005 richtete der VN-
Sicherheitsrat einen neuen Monitoring- und Berichtsmechanismus zu Kindern
und bewaffneten Konflikten ein. Deutschland hatte während seiner
Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat (2011 bis 2012) den Vorsitz der Arbeitsgruppe des
VN-Sicherheitsrats für Kinder und bewaffnete Konflikte inne und engagiert sich
weiterhin für dieses Thema, auch als Mitglied verschiedener Freundesgruppen
zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, in denen VN, NATO und
EU zur Konfliktbewältigung wirken.
6. Wie und von wem wurden der für das jeweilige Land erforderliche Bedarf
und die daraus folgenden Maßnahmen im Rahmen der „Ertüchtigung von
Partnerstaaten“ ermittelt (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Die Ermittlung des Bedarfs und der Maßnahmen erfolgt in einem mehrstufigen
Prozess. Es ist ein Prinzip der Ertüchtigungsinitiative, dass die Partnerstaaten auf
Grundlage einer Analyse bestehender Fähigkeitsdefizite ihre jeweiligen
konkreten Bedarfe gegenüber Deutschland selbst formulieren. Die entsprechenden
Kontakte sind vielfältig und vielschichtig. An der Bedarfsermittlung sind neben den
deutschen Auslandsvertretungen sowie den relevanten Stellen des Gastlandes
auch die Projektpartner oder Projektdurchführer beteiligt. Dieser Prozess wird
gemeinsam durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der
Verteidigung gesteuert. In gemeinsamen Sitzungen werden die einzelnen
Projektvorschläge hinsichtlich der jeweiligen politischen sowie inhaltlichen Zielsetzung, der
nachhaltigen Wirksamkeit, der Absorptionsfähigkeit und des
verantwortungsvollen Engagements der Kooperationspartner und der Höhe der zu verwendenden
Haushaltsmittel bewertet. Durch eine einvernehmlich getroffene Entscheidung
auf Ebene der Staatssekretäre des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Verteidigung werden die Maßnahmen festgelegt. Bei
ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern wird unter Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie die reguläre exportkontrollpolitische Einzelfallprüfung
vorgenommen. Die fortgesetzte Rückkopplung mit den deutschen
Auslandsvertretungen soll die Aktualität des Bedarfs sicherstellen. Die Lage im Partnerland
wird zudem fortlaufend – auch politisch – bewertet, um Maßnahmen nötigenfalls
auszusetzen.
7. Welche Projekte wurden im Jahr 2016 aus dem Haushaltstitel 687 03 in
Einzelplan 60 in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit finanziert (bitte nach
Land und jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im
Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und
Beschreibung der Projekte aufschlüsseln und Güter, die mit diesen Mitteln erworben
werden sollen bzw. können, nennen)?
Eine abschließende Einzelauflistung ist aufgrund der Zahl noch nicht
abgeschlossener Projekte nicht möglich. Für eine aktuelle Übersicht wird auf die als
Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage an das
Doppelkopfschreiben vom Auswärtigen Amt und Bundesministerium der Verteidigung
an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des
Verteidigungsausschusses vom 20. Februar 2017 verwiesen.
8. Inwiefern dienen die aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60
finanzierten Projekte „mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit
Deutschlands“ (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Die zahlreichen krisenhaften Entwicklungen mit überregionalen Auswirkungen
in unmittelbarer Nachbarschaft der Europäischen Union betreffen auch
Deutschland. Die zunehmende Instabilität von Staaten in Krisengebieten befördert unter
anderem grenzübergreifende organisierte Kriminalität, irreguläre Migration,
Terrorismus sowie Menschen-, Drogen- und Waffenschmuggel. Mit der
Ertüchtigungsinitiative sollen, wo immer möglich als Teil einer Sicherheitssektorreform,
Sicherheitsstrukturen aufgebaut und gestärkt werden. Das betrifft vorrangig, aber
nicht abschließend, die Unterstützung Iraks beim Kampf gegen die Terrormiliz
IS, Tunesiens und Jordaniens bei der Grenzsicherung, Nigerias beim Kampf
gegen die Terrormiliz Boko Haram und Malis beim Aufbau staatlicher Strukturen
für den Kampf gegen islamistische Terroristen. Vorrangig sollen die
Partnerstaaten unterstützt werden, für ihre Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit zu
gewährleisten, wobei es neben einer technischen Verbesserung der Ausstattung und der
Ausbildung der Sicherheitskräfte auch um die Steigerung der demokratischen
Kontrolle über die Sicherheitskräfte geht, um die Akzeptanz und damit
Legitimität der sowie das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitskräfte in den
jeweiligen Ländern zu stärken. Auf diese Weise wirken die Maßnahmen in den
jeweiligen Partnerländern stabilisierend.
9. Wurden im Jahr 2016 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60
sonstige Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung
in Deutschland beschafft, die dann in/an die Partnerstaaten/-organisationen
geliefert wurden (bitte nach Land und als Endempfänger angegebene/
angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert
und Hersteller auflisten)?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang 1 (Anlage zu Frage 9)
verschickt.*
Sonstige Rüstungsgüter und Kriegswaffen, die im Jahr 2016 aus dem
Haushaltstitel „Ertüchtigung“ als Beschaffung/Nachbeschaffung aufgrund von Abgaben
aus Depotbeständen der Bundeswehr erfolgten, sind in der Antwort zu Frage 13
enthalten und werden daher hier nicht aufgeführt.
10. Wurden im Jahr 2016 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60
Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung „lokal“
beschafft, die dann in/an die Partnerstaaten/-organisationen übergeben
wurden (bitte nach Land, Land, in dem die Beschaffung stattgefunden hat, als
Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium,
Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)?
Es wurden im Jahr 2016 aus dem Haushaltstitel 687 03 im Einzelplan 60 keine
Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen vor Ort beschafft.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
11. Welchen Partnerstaaten/-organisationen wurden im Jahr 2016 welche Mittel
aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 zur eigenständigen
Beschaffung von Material, Fahrzeugen, Rüstungsgütern und Kriegswaffen etc. zur
Verfügung gestellt (bitte nach Land und Geldmittel erhaltende/erhaltendes
Organisation, Ministerium etc. und Höhe der Geldmittel auflisten)?
Im Hinblick auf die Finanzierung von sogenannten Start up-Kits, die eine
Grundausstattung von mobilen Kommunikationsmitteln zur Sicherung der schnelleren
Einsatzbereitschaft von neu aufzustellenden Friedensmissionen der Vereinten
Nationen (VN) bereitstellen, erfolgten Auftragsvergabe und Beschaffung durch
die VN. Für diesen Zweck wurden aus dem Titel 687 03 im Einzelplan 60 2 Mio.
Euro bereitgestellt. Der VN-Mission MINUSMA wurden 3,5 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt, um damit sondergeschützte Fahrzeuge zu finanzieren und den
Einsatzkräften zur Verfügung zu stellen.
12. Die Ausfuhr welcher Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden im
Jahr 2016 im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ genehmigt, und
welche Ausfuhren sind bisher tatsächlich erfolgt (bitte nach Land und als
Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium,
Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang 2 (Anlage zu Frage 12)
verschickt.*
13. Wurde den Partnerstaaten Material der Bundeswehr geliefert, und wenn ja,
handelte es sich dabei um Material, das ausgesondert und anschließend neu
beschafft wurde oder das anschließend und dauerhaft nicht neu beschafft
wurde (bitte nach Land und als Endempfänger angegebene/angegebenes
Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung und Wert
auflisten)?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang 3 (Anlage zu Frage 13)
verschickt.*
14. Sofern die Ausfuhr von konventionellen Rüstungsgütern und/oder
Kriegswaffen in die Partnerstaaten genehmigt wurde, in welcher Weise werden
diese im jährlichen Rüstungsexportbericht aufgeführt und gegebenenfalls
gesondert gekennzeichnet?
Die Ausfuhrgenehmigungen werden im Rüstungsexportbericht statistisch unter
den jeweiligen Empfängerländern erfasst.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
15. Sofern Rüstungsgüter als Bundeswehrmaterial ausgeführt wurden oder
werden, in welcher Weise werden diese im jährlichen Rüstungsexportbericht
unter „Bundeswehrausfuhren“ aufgeführt und gegebenenfalls gesondert
gekennzeichnet?
Sofern es sich um Kriegswaffenausfuhren des Bundesministeriums für
Verteidigung handelt, werden sie im Rüstungsexportbericht statistisch als
Bundeswehrausfuhren erfasst.
16. Wurden im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ auch Leistungen
erbracht, die monetär nicht bemessen wurden bzw. nicht zu bemessen sind,
und wenn ja, welche waren bzw. sind das (bitte nach Land, als
Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc. und
Güterbeschreibung auflisten)?
Grundsätzlich sind alle Dienstleistungen und Güter, die im Rahmen der Projekte
geleistet wurden, geldwertig. Es wurden keine Leistungen erbracht, die nicht
monetär bemessen wurden oder bemessbar wären.
17. Fanden im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ auch
Ausbildungs-, Beratungs- oder Trainingsmaßnahmen statt, und wenn ja, wer
führt/führte diese durch (bitte nach Land und an Maßnahmen teilnehmender
Organisationseinheit etc., Bezeichnung, Zweck und Dauer der Maßnahmen
auflisten)?
Die Beantwortung der Frage ist zum Teil gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang 4 (Anlage zu Frage 17)
verschickt.*
Mit der Lieferung von Ausstattungsmaterial ist stets eine allgemeine Einweisung
verbunden.
Alle durchgeführten Unterstützungsleistungen der Bundespolizei (BPOL) und
des Bundeskriminalamtes (BKA) sind in den Antworten der Bundesregierung auf
folgende Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (Quartalsanfragen zu
Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland) dargestellt:
1. Quartal 2016: Bericht des Bundeskriminalamtes in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8380
2. Quartal 2016: Bericht des Bundeskriminalamtes in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9450
3. Quartal 2016: Bericht des Bundeskriminalamtes in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10330
4. Quartal 2016: Bericht des Bundeskriminalamtes in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11391
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
18. Welche der Partnerländer, die im Jahr 2016 direkt oder indirekt Mittel aus
dem Haushaltstitel erhalten sollen, sind oder waren Empfänger sog.
Länderabgaben und/oder nehmen oder nahmen an dem Ausstattungshilfeprogramm
der Bundesregierung teil (bitte nach Land, Jahr und Gütern der
Länderabgabe und Bezeichnung des Ausstattungshilfeprogramms auflisten)?
In den Partnerländern Mali und Nigeria wurden im Jahr 2016 sowohl Projekte
unter Anwendung des Ausstattungshilfeprogrammes der Bundesregierung (AH-P)
als auch unter Anwendung der Ertüchtigungsinitiative durchgeführt. Für diese
Länder erfolgte im angefragten Zeitraum keine Länderabgabe im Sinne einer
erstattungsfreien Überlassung von Material aus Beständen der Bundeswehr.
Ebenfalls erfolgte keine direkte Übertragung von Haushaltsmitteln an ein Partnerland
mit Bezug auf die angesprochenen Programme.
Die Umsetzung der Programminhalte des AH-P in der Tranche 2013 – 2016
erfolgte gemäß der Billigung des Deutschen Bundestages. Im Detail kann der
Projektumfang in den Ländern Mali und Nigeria dem
Haushaltsmittelverwendungsbericht 2016 zum AH-P entnommen werden, der derzeit erarbeitet und zeitnah
dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt wird.
Darüber hinaus wird auf den Anhang 5 (Anlage zu Frage 18) verwiesen. Diese
Information ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und wird daher separat übermittelt.*
19. Werden die „Ertüchtigungsprojekte“ in den einzelnen Ländern evaluiert, und
wenn ja, von wem, und werden die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag
zugänglich gemacht?
Die Ertüchtigungsinitiative wurde 2016 aufgelegt. Für eine systematische
Evaluierung des Programms oder einzelner Projekte ist es derzeit noch zu früh, die
Einrichtung eines Evaluierungsverfahrens zur Bewertung der Projektergebnisse ist
für 2017 beabsichtigt. Die Bundesregierung hat jedoch bereits eine erste
Bewertung der Projekte vorgenommen, die bislang vom Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit den deutschen
Auslandsvertretungen und militärischen Kräften vor Ort und den Partnerländern
durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden den Vorsitzenden
des Auswärtigen und des Verteidigungsausschusses mit Schreiben der
Staatssekretäre des Bundesministeriums der Verteidigung und des Auswärtigen Amts
vom 20. Februar 2017 mitgeteilt.
20. Plant die Bundesregierung „Vor-Ort-Kontrollen“ über den Verbleib des
gelieferten Materials, und werden die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag
zugänglich gemacht?
Über die Durchführung von „Vor-Ort-Kontrollen“, die in einer Pilotphase bei
Lieferungen von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen an
staatliche Empfänger in sogenannten Drittländern grundsätzlich möglich sind,
entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall. Hinsichtlich der „Start up-Kits“
für die Friedensmissionen der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung die
Vereinten Nationen um regelmäßige Informationen über den Verbleib dieser
Pakete bitten.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
21. Durch wen erfolgt/erfolgte die Ertüchtigung laut der von der
Bundesregierung vorgelegten Projektliste für die im Jahr 2016 geplante oder bereits
erfolgte „Beschaffung von elektronischen Überwachungsanlagen zur
Sicherung der tunesisch-libyschen Grenze“, was sind die genauen Spezifika dieser
Anlagen, wer ist/sind der/die Hersteller, und wurde oder wird das tunesische
Personal an den Anlagen ausgebildet, und wenn ja, wer genau wird daran
ausgebildet, und von wem?
Es wurde ein Vertrag zur Lieferung von fünf mobilen Radargeräten und fünf
optronischen Systemen (weitreichende, nachtsichtfähige Kameras inklusive
Ausstattung zur Auswertung) mit der Firma Airbus Defense and Space geschlossen.
Im Rahmen des Projektes werden die künftigen Bediener aus den tunesischen
Streitkräften sowie die Verantwortlichen für Wartung, Pflege und Betrieb vor Ort
am Gerät durch den Hersteller ausgebildet.
22. Durch wen erfolgt/erfolgte die Ertüchtigung laut der von der
Bundesregierung vorgelegten Projektliste für die im Jahr 2016 geplante oder bereits
erfolgte „Beschaffung von Bodenradarsystemen zur Gewinnung von
bodengestützten Aufklärungsergebnissen“ für Nigeria, was sind die genauen
Spezifika dieser Anlagen, wer ist/sind der/die Hersteller, und wurde oder wird das
nigerianische Personal an den Anlagen ausgebildet, und wenn ja, wer genau
wird daran ausgebildet, und von wem?
Es handelt sich um mobile Radargeräte der Herstellerfirma Firma Airbus Defence
and Space. Die zukünftigen Bediener sowie die Wartungskräfte der
nigerianischen Streitkräfte sollen vom Hersteller an den Anlagen ausgebildet werden.
23. Wie langfristig sind die Projekte im Rahmen der Ertüchtigung angelegt, bzw.
plant die Bundesregierung eine langfristige Kooperation mit den
Partnerstaaten im Verbund mit anderen Ländern der Europäischen Union, um die
Qualität der Maßnahmen aufrechtzuerhalten, z. B. indem Multiplikatoren
ausgebildet und regelmäßige Austausch- bzw. Ausbildungsprogramme stattfinden
(bitte nach Land, Dauer der angestrebten Zusammenarbeit mit den
Partnerstaaten, geplanten Anschlussprojekten etc. auflisten)?
Die Schwerpunktländer der Ertüchtigungsinitiative für 2016 – Irak, Jordanien,
Mali, Nigeria und Tunesien – sind auch im Jahr 2017 Schwerpunktländer. Die
Projekte sind vornehmlich – auch aufgrund der jährlich zugewiesenen Mittel –
auf Jahresbasis angelegt. Im zweiten Jahr der Ertüchtigungsinitiative wird
deutlich, dass an viele Maßnahmen des Vorjahres mit Folgemaßnahmen angeknüpft
werden kann. Wo immer möglich, werden die Maßnahmen der
Ertüchtigungsinitiative in einen EU-, NATO-, OSZE- oder VN-Kontext eingebunden. Konkrete
Planungen zur Ertüchtigung von Partnern zusammen mit anderen Ländern der
Europäischen Union liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung plant jedoch,
Ertüchtigung von Partnern verstärkt im europäischen Kontext zu verankern. Eine
Mehrjährigkeit von einzelnen Projekten ist künftig nicht ausgeschlossen.
24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das gelieferte Material an die
Partnerstaaten im Rahmen der Ertüchtigung für den jeweils vorgesehenen
Zweck verwendet wird?
Bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren von Kriegswaffen, sonstigen
Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern finden die üblichen Maßnahmen zur
Endverbleibssicherung Anwendung. Im Übrigen ist eine flächendeckende Kontrolle nicht
möglich. Allerdings wird durch Durchführungsorganisationen – aber auch durch
Auslandsvertretungen vor Ort – eine anlassbezogene Kontrolle vorgenommen
werden.
25. Welche Staaten wurden für das Jahr 2017 als Partnerstaaten/-organisationen,
Verbündete und Schwerpunktländer im Rahmen der „Ertüchtigung von
Partnerstaaten“ ausgewählt, und welche Projekte sind geplant (bitte nach Land,
Partnerorganisation, Projektbezeichnung, Höhe der Aufwendungen und
Güterbeschreibung auflisten)?
Weiterhin Schwerpunktländer der Ertüchtigungsinitiative für das Jahr 2017 sind
Irak, Jordanien, Mali, Nigeria und Tunesien. Hinzukommen Einzelprojekte im
Libanon, Niger und Tschad. Gleichgeblieben ist auch die Unterstützung der
Vereinten Nationen (VN) und ihrer Unterorganisationen, der Westafrikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft (engl.: „Economic Community of West African States“
(ECOWAS)) und der NATO. Neu hinzugekommen ist die Afrikanische Union
(AU); geplant ist eine Einbindung der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Die Bundesregierung nimmt eine kontinuierliche – auch politische –
Risikobewertung der laufenden und geplanten Ertüchtigungsprojekte vor. Daraus ergibt
sich die Möglichkeit der Nachsteuerung laufender und die Aufnahme neuer
Projekte.
Für eine Übersicht zum Stand der Projektplanung für die Ertüchtigungsinitiative
2017, unterteilt nach Partnern, wird verwiesen auf Anhang 6 (Anlage zu Frage 25).
Die Übersicht ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und wird daher als separater Anhang verschickt.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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