[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. März 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11736
18. Wahlperiode 29.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11394 –
Besuch des Leiters des türkischen Geheimdienstes in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Leiter des türkischen Geheimdienstes Milli Istihbarat Teskilati (MIT)
Hakan Fidan besuchte im Februar 2017 die Bundesrepublik Deutschland zu
Gesprächen unter anderem mit Vertretern des Bundesnachrichtendienstes und des
Bundesamtes für Verfassungsschutz. Thema des Besuches war unter anderem
die Kooperation bei der Terrorismusbekämpfung. Zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gibt es dabei durchaus Differenzen in der
Einstufung, welche Gruppierungen als terroristisch gelten. Während
Übereinstimmung bei entsprechenden Klassifizierung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)
sowie einiger linksradikaler Gruppierungen wie der Revolutionären
Volksbefreiungspartei-Front (DHKP/C) besteht, sieht die Bundesregierung die in der
Türkei als Fethullahistische Terrororganisation (FETÖ) scharf verfolgte Gülen-
Bewegung nicht als terroristisch an. Der Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan
beschuldigte Deutschland allerdings, auch die Aktivitäten der PKK zu dulden
und zum „wichtigsten Hafen für Terroristen“ geworden zu sein (www.
wsj.de/nachrichten/SB10001424052702304066404579129442811094168).
Der türkische Geheimdienst MIT soll in Deutschland ein Netzwerk von bis zu
6 000 Spitzeln haben, das Oppositionelle unter der türkeistämmigen Migration
ausforscht und unter Druck setzt (
www.welt.de/politik/deutschland/article15
7778863/Erdogans-Agenten-bedrohen-Tuerken-in-Deutschland.html). Ein im
Dezember letzten Jahres in Hamburg unter dem Verdacht der Agententätigkeit
verhafteter Türke soll Anschläge auf kurdische Exilpolitiker unter anderem in
Deutschland geplant haben (
www.faz.net/aktuell/politik/inland/mutmasslicher-
tuerkischer-spion-plante-attentate-14581037.html). Spionage für die türkische
Regierung betrieben offenbar auch Imame in Moscheevereinen der Türkisch-
Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), die als
Religionsbeamte vom Religionsamt Diyanet nach Deutschland geschickt wurden. Während
die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen Agententätigkeit aufgenommen
hat, wurden mehrere Imame, die Informationen über Anhänger der Gülen-
Bewegung an türkische diplomatische Stellen weitergegeben hatten, aus
Deutschland abgezogen (
www.hurriyetdailynews.com/directorate-of-
religiousaffairs-recalls-imams-accused-of-spying-in-germany-.aspx?pageID=238&nID
=109614&NewsCatID=351).
Höchst problematisch ist aus Sicht der Fragesteller Hakan Fidans Rolle im
syrischen Bürgerkrieg. So lieferte der MIT offenbar große Mengen Waffen
und Munition an in Syrien gegen Regierungstruppen sowie die kurdischen
Volksverteidigungseinheiten (YPG) kämpfende Kräfte einschließlich
terroristischer Gruppierungen wie dem Islamischen Staat und leistete diesen
Gruppierungen auch logistische Hilfe etwa beim Grenzübertritt ausländischer
Kämpfer (
www.wsj.de/nachrichten/SB10001424052702304066404579129442
811094168;
www.taz.de/Tuerkischer-Geheimdienst/!5056529/).
Wie ein abgehörtes Gespräch im türkischen Außenministerium deutlich
machte, schlug Hakan Fidan Anfang 2014 dem damaligem Außenminister
Ahmet Davutoğlu sowie Spitzenmilitärs vor, von seinen Agenten in Syrien
Raketen auf türkisches Territorium abfeuern zu lassen, um einen
„Kriegsgrund“ zum Einmarsch in das Nachbarland zu schaffen (
www.faz.net/aktuell/
politik/youtube-mitschnitt-tonaufnahme-legt-tuerkische-angriffsplaene-auf-
syrien-nahe-12868697.html;
www.welt.de/print/wams/politik/article1574085
61/Erdogans-seltsamer-Freund.html).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aus Gründen des Staatswohls kann keine Antwort im Hinblick auf
Fragestellungen erfolgen, die Belange der sogenannten „Third-Party-Rule“ betreffen und
damit zwangsläufig Erkenntnisse eines ausländischen Nachrichtendienstes
enthalten würden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von
Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter
Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten
weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Information würde in den
zugrundeliegenden Sachverhalten bei den Fragen 10a und 10b sowie 14b bis 14c
das Staatswohl beeinträchtigen, da durch die Missachtung einer zugesagten und
vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich der Zusammenarbeit mit Behörden
anderer Staaten erschwert würde.
Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die
Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das Risiko des
Bekanntwerdens, das unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die
so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-
Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen
Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe an
dem internationalen Erkenntnisaustausch zur Folge. Die notwendige Abwägung
zwischen dem Staatswohl, das hier ein Geheimhaltungsinteresse beinhaltet,
einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht
andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Information an
die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht
kommt.
1. Wann, auf wessen Initiative, und warum war der Besuch von MIT-Chef
Hakan Fidan in Deutschland arrangiert worden?
2. Wer genau gehörte der Delegation von Hakan Fidan an (Namen und
Funktionen bitte angeben)?
3. Wie sah der genaue Terminplan von Hakan Fidan in Deutschland aus?
4. Welche Begegnungen von Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung, von Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung von
Landesregierungen und Landesbehörden gab es mit Hakan Fidan bzw.
Teilnehmerinnen und Teilnehmern seiner Delegation?
Bei welchen dieser Begegnungen waren Vertreterinnen und Vertreter
welcher anderen (ausländischer) Geheimdienste oder Polizeibehörden zugegen?
5. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Hakan Fidan oder
Mitglieder seiner Delegation während ihres Deutschlandbesuches mit
türkischen Diplomaten, Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und
Institutionen der türkeistämmigen Migration getroffen?
6. Was waren die genauen Themen der jeweiligen Gespräche zwischen Hakan
Fidan und seiner Delegation sowie deutschen Regierungs- und
Behördenvertretern, welche genauen Inhalte wurden besprochen, und mit welchem
Ergebnis?
a) Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden der Umgang mit der Gülen-
Bewegung und die mögliche Auslieferung von führenden Gülenisten, die
nach Deutschland geflohen sind, thematisiert?
Welche diesbezüglichen Erwartungen hat Hakan Fidan gestellt, und wie
war die von der Bundesregierung bzw. den deutschen
Sicherheitsbehörden dazu vertretene Position?
Welche Dokumente und Unterlagen haben Hakan Fidan und seine
Delegation bezüglich der Gülen-Bewegung der Bundesregierung und den
deutschen Sicherheitsbehörden übergeben?
b) Inwieweit wurde ein gemeinsames Vorgehen deutscher und türkischer
Behörden gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) thematisiert?
Welche diesbezüglichen Erwartungen stellte die türkische Seite, und
welche Position haben die Bundesregierung und deutsche
Sicherheitsbehörden dazu eingenommen?
c) Inwieweit wurde ein gemeinsames Vorgehen deutscher und türkischer
Behörden gegen die DHKP/C, die Kommunistische Partei der Türkei/
Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und gegebenenfalls weitere
linksradikale Gruppierungen aus der Türkei thematisiert?
Welche diesbezüglichen Erwartungen stellte die türkische Seite, und
welche Position haben die Bundesregierung und deutsche
Sicherheitsbehörden dazu eingenommen?
d) Inwieweit wurde ein gemeinsames Vorgehen deutscher und türkischer
Behörden gegen den dschihadistischen Terrorismus, Gruppierungen wie
den Islamischen Staat (IS), Al Qaida, Al Nusra (und ihre
Nachfolgegruppierungen) und Ahrar al Sham thematisiert?
Welche diesbezüglichen Forderungen stellten die türkische und die
deutsche Seite jeweils?
e) Inwieweit wurde die enge Zusammenarbeit der türkischen
Regierung mit dschihadistischen Terrorgruppen wie Ahrar Al Sham
diskutiert (
www.zeit.de/news/2017-01/21/deutschland-spiegel-tuerkei-
undislamistengruppe-ahrar-al-scham-kaempfen-in-syrien-gemeinsam-2112
1611)?
f) Inwieweit wurde die Existenz eines aus bis zu 6 000 Informantinnen und
Informanten bestehenden türkischen Spionagenetzwerkes in Deutschland
sowie der von türkeistämmigen Exiloppositionellen erhobene Vorwurf,
von Seiten des türkischen Geheimdienstes unter Druck gesetzt zu werden,
thematisiert?
g) Inwieweit wurde von deutscher oder türkischer Seite thematisiert, dass
das Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung der
nachrichtendienstlichen Tätigkeit des türkischen Geheimdienstes in Deutschland
verstärkt hat (Bundestagsdrucksache 18/10739)?
h) Inwieweit war die mutmaßliche Spionagetätigkeit von Religionsbeamten
beim Islamverband DITIB gegenüber Angehörigen der Gülen-Bewegung
in Deutschland Thema der Gespräche mit Hakan Fidan?
Wurde der Abzug von Imamen aus Deutschland, gegen die von der
Bundesanwaltschaft wegen möglicher Agententätigkeit ermittelt wird, durch
das Religionsamt Diyanet thematisiert, und wenn ja, wie reagierte die
türkische Seite auf entsprechende Vorwürfe?
i) Inwieweit waren die Verhaftung eines mutmaßlichen türkischen Agenten
in Hamburg im Dezember letzten Jahres sowie dessen mutmaßliche
Anschlagsplanungen auf kurdische Exilpolitiker Thema der Gespräche mit
Hakan Fidan?
j) Inwieweit waren deutsche Staatsbürger, die sich in Nordsyrien
gemeinsam mit den Demokratischen Kräften Syriens (SDF) und den
Volksverteidigungseinheiten (YPG/YPJ) gegen den IS engagieren, Thema der
Gespräche (
www.n-tv.de/politik/Mehr-als-120-Deutsche-kaempfen-gegen-
IS-article17099221.html)?
7. In welchen thematischen Fragen kam es zu Kontroversen zwischen der
Delegation des MIT und deutschen Behördenvertretern?
8. Welche Vereinbarungen zwischen welchen deutschen und welchen
türkischen Behörden wurden im Zusammenhang mit dem Deutschlandbesuch
von Hakan Fidan getroffen?
In welchen Bereichen wurde Übereinkunft festgestellt?
9. Welche Ergebnisse erbrachte der Besuch von Hakan Fidan aus Sicht der
Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Die Fragen 1 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 9 kann nicht offen erfolgen. In der Antwort
sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders
schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe und damit einhergehend die
Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die
vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines
Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich
zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen
Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der
Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im
Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes
würde stark beeinträchtigt.
Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren
Schaden zufügen. Deshalb sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz
oder teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Geheim“ eingestuft.*
10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der MIT unter
Hakan Fidans Verantwortung Waffen an in Syrien kämpfende
Gruppierungen geliefert und diesen logistische Hilfe geleistet hat, die sich auf den
Terrorlisten der Vereinten Nationen, Europäischen Union oder USA befinden
oder in Deutschland als terroristische Vereinigungen nach § 129a und § 129b
des Strafgesetzbuches verfolgt werden (bitte Gruppierungen benennen und
möglichst konkrete Angaben zu Umfang und Zusammensetzung von
Waffenlieferungen bzw. Art der logistischen Hilfe machen)?
Die Beantwortung der Frage 10 kann nicht offen erfolgen. In der Antwort sind
Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern und nachrichtendienstlichen
Quellen besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und
damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen und nachrichtendienstlichen Quellen entfallen oder wesentlich
zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen
Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der
Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im
Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes
würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden
Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die Antworten zu den
genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft.*
a) Inwieweit wurde diese Beihilfe des türkischen Geheimdienstes für
terroristische Gruppierungen in den Gesprächen mit Hakan Fidan thematisiert?
b) Welche grundsätzlichen Schlussfolgerungen für ihre Zusammenarbeit mit
dem türkischen Geheimdienst zieht die Bundesregierung aus dem
Vorwurf, der MIT würde terroristische Gruppierungen in Syrien mit Waffen
und Logistik unterstützen und hätte diese zumindest in der Vergangenheit
unterstützt?
Die Fragen 10a und 10b werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
c) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Hakan Fidan in
Deutschland wegen des Vorwurfs der Unterstützung terroristischer
Vereinigungen strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen?
d) Inwiefern wurde im Vorfeld des Besuchs die Möglichkeit bzw. das
Erfordernis einer solchen strafrechtlichen Verfolgung in Betracht gezogen, und
zu welchen Schlüssen kam die Bundesregierung (bitte begründen)?
Die Fragen 10c und 10d werden im Zusammenhang beantwortet.
Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof liegen keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte in Form belastbarer konkreter Tatsachen vor, die
einen Anfangsverdacht im Sinne von § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung
(StPO) gegen Hakan Fidan wegen eines Delikts der Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b Absatz 1 i. V. m. § 129a Absatz 5 des
Strafgesetzbuches – StGB) begründen könnten. Deshalb wurde im Vorfeld des
Besuchs die Möglichkeit bzw. das Erfordernis einer solchen strafrechtlichen
Verfolgung nicht in Betracht gezogen.
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einem mitgeschnittenen
Gespräch Hakan Fidans im türkischen Außenministerium aus dem Jahr
2014, in dem er vorschlug, durch seine Agenten aus Syrien Raketen auf
türkisches Territorium schießen zu lassen, um so einen Grund für ein
militärisches Eingreifen der türkischen Armee in das Nachbarland zu liefern?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die über die in den Medien
erfolgte Berichterstattung hinausgehen.
a) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Aufnahme dieses
Gespräches?
b) Hat die Bundesregierung jemals gegenüber der türkischen Regierung oder
türkischen Behörden dieses Gespräch thematisiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Legitimität des unter anderem
mit dem Granatbeschuss türkischen Territoriums begründeten
Einmarsches der türkischen Armee in Nordsyrien im Rahmen der Operation
Euphrat Schild zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von
Hakan Fidan laut dem abgehörten Gespräch vorgeschlagenen Operation
unter falscher Fahne zur Provokation eines Einmarschgrundes?
Die Fragen 11a bis 11c werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der engen
Zusammenarbeit der Türkei mit der von deutschen Gerichten als terroristisch
eingestuften dschihadistischen Gruppe Ahrar Al Sham (
www.zeit.de/
news/2017-01/21/deutschland-spiegel-tuerkei-und-islamistengruppe-
ahraral-scham-kaempfen-in-syrien-gemeinsam-21121611), und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Lage in Syrien und die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind
ständiger Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der türkischen
Regierung.
13. Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, dass Unterstützer von
Ahrar Al Sham in Deutschland wegen Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung verurteilt werden (
www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/
gerichterklaert-ahrar-al-sham-zur-terroristischen-vereinigung-13756199.html) mit
der Freigabe der Lieferung von Ersatzteilen für Leopard-II-Panzer der
türkischen Armee, die im Rahmen der Operation Euphrat Schild an der
Seite der Ahrar al Sham zum Einsatz kommen (
www.spiegel.de/politik/
ausland/tuerkei-kaempft-in-syrien-mit-terroristen-und-nutzt-leopard-panzer-
a-1130913.html)?
14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von den Anschuldigungen des
als Whistleblower geltenden früheren Leiters der Antiterrorabteilung der
türkischen Polizei Ahmet Said Yayla, wonach Hakan Fidan in den 1990er
Jahren einer Zelle der sogenannten türkischen Hisbollah angehört haben soll und
als Hauptverdächtiger für die Mordanschläge auf mehrere Intellektuelle und
Journalisten aus dem Umfeld der Tageszeitung „Cumhuriyet“ gehandelt
wird (
https://medium.com/insurge-intelligence/former-turkish-counter-terror-
chief-exposes-governments-support-for-isis-d12238698f52#.dengqn2c5)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über die zitierte
Internetquelle hinausgehen.
a) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Angaben Ahmet Said
Yaylas bezüglich Hakan Fidan?
d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Hakan Fidan in
Deutschland wegen des Vorwurfs der Verwicklung in Mordanschläge
strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen?
e) Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass es sich bei Ahmet
Said Yayla um einen führenden Anhänger Fethullah Gülens handelt, und
inwieweit lässt dies gegebenenfalls Rückschlüsse auf die
Glaubwürdigkeit seiner Angaben über Hakan Fidan zu?
Die Fragen 14a, 14d und 14e werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Vorwürfe, wonach Hakan Fidan in
Mordanschläge in den 1990er Jahren verwickelt gewesen sein soll, jemals
gegenüber der türkischen Regierung oder türkischen Behörden
thematisiert?
c) Welche generellen Schlussfolgerungen bezüglich ihrer Kooperation mit
Hakan Fidan zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen Ahmet Said
Yaylas, dass der MIT-Chef in den 1990er Jahren einer terroristisch
agierenden Organisation angehört haben und für Mordanschläge
verantwortlich gewesen sein soll?
Die Fragen 14b und 14c werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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