Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/5688
16. Wahlperiode 15. 06. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5521 –
Niedrigste Löhne im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung
und der obersten Bundesbehörden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Niedriglohnsektor wächst. Im Jahr 2004 waren in Deutschland 18,4
Prozent oder rund 3,6 Millionen Vollzeitbeschäftigte zu Löhnen unterhalb der
Niedriglohnschwelle tätig. Im Jahr 1996 gehörten mit 15,9 Prozent oder rund
3,35 Millionen Personen noch deutlich weniger Vollzeitbeschäftigte zur
Gruppe der Niedriglohnverdiener.
Von Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle betroffen sind insbesondere
Branchen, die im Zuge der vergangenen Jahre aus Unternehmen und Behörden
ausgegründet wurden, wie z. B. Reinigungsdienste, Immobilienverwaltung,
Sicherheits- und Cateringdienste. Niedriglöhne können aber auch bei einfachen
Tätigkeiten innerhalb von Behörden auftreten.
Die Mehrheit der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag und die
Fraktion der SPD treten für verbindliche Mindestlohnregelungen ein, um
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor zu schützen, ausgebeutet zu werden
und trotz Arbeit arm zu sein. Beide Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus
im Bundestag bereits zum Ausdruck gebracht, nicht existenzsichernde Löhne
und Lohnwucher nicht tolerieren zu wollen. Diese Absichtserklärungen
müssen zuerst und vor allem für die Einrichtungen des Bundes selbst gelten.
In welchem Umfang Aufträge und Tätigkeiten bei Bundeseinrichtungen in den
Bereich der Niedriglöhne fallen und zur Ausweitung des Niedriglohnsektors
beitragen, ist nicht bekannt. Der Deutsche Bundestag stellt dazu im Moment im
Rahmen der internen Befassung Transparenz für seinen eigenen
Zuständigkeitsbereich her. Die Bundesregierung hat für ihren Zuständigkeitsbereich
bisher keine Informationen öffentlich gemacht.
1. Wie hoch sind die niedrigsten Stundenentgelte sowie die dazugehörigen
Wochenarbeitszeiten, die für die Beschäftigten von Bundesministerien und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juni 2007
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/5688 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeden obersten Bundesbehörden gelten (getrennt nach Ministerien und
Behörden, unter Nennung der Berufe)?
2. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind jeweils zu den
genannten Stundenlöhnen tätig?
Für die Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahlen (getrennt nach Behörde
und Beruf) wäre eine gesonderte Erhebung erforderlich gewesen, die innerhalb
der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich war.
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes waren am 30. Juni 2006 in den
Ministerien/obersten Bundesbehörden (einschließlich nachgeordnetem Bereich)
insgesamt 17 Tarifbeschäftigte in der niedrigsten Entgeltgruppe – Entgeltgruppe
1 – des am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD) eingruppiert:
Niedrigste Stundenentgelte in Entgeltgruppe E 1:
Die regelmäßige Arbeitszeit für die Tarifbeschäftigten des Bundes beträgt ab
dem 1. Oktober 2005 in den Tarifgebieten Ost und West einheitlich 39 Stunden
wöchentlich. Mit der bereits vereinbarten Angleichung der Entgelte Ost an die
Entgelte West entfallen die niedrigeren Werte zum 1. Januar 2008.
3. Wie haben sich die untersten Stundenentgelte seit 1995 im Verhältnis zum
Median der gezahlten Entgelte in den Ministerien und Behörden
entwickelt?
Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst führten unter Berücksichtigung des
Basiseffektes jeder Erhöhung für die Folgejahre von 1995 bis 2005 zu einer
linearen Erhöhung der Löhne und Vergütungen um insgesamt 19,4 Prozent.
Insoweit haben sich die Löhne der Lohngruppe 1 (niedrigste Lohngruppe der
Arbeiter) und die Vergütung in der Vergütungsgruppe X BAT (niedrigste
Vergütungsgruppe der Angestellten) im gleichen Maße entwickelt. Eine gesonderte
Tarifbeschäftigte in Entgeltgruppe E 1 (TVöD) am 30. Juni 2006
Ministerium/oberste
Bundesbehörde
Nachgeordneter
Bereich
Behörde
BMI 3 Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik
Bundespolizei
BMF 2 Bundesfinanzverwaltung
BMELV 3 Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft
BMVBS 4 Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes
BMVg 4 Zivilpersonal im
nachgeordneten Bereich
BMU 1
Ministerium Nachgeordneter Bereich
Tarifgebiet West 8,01 Euro 7,58 Euro
Tarifgebiet Ost 7,41 Euro 7,02 Euro
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5688Anhebung einzelner Tabellenwerte wurde in den Tarifverträgen nicht vereinbart.
Der Median hat sich daher im gleichen Umfang verändert.
Mit der Tarifreform wurden die vorhandenen Arbeiter der Lohngruppe 1 und die
Angestellten der Vergütungsgruppe X BAT (jeweils mit der niedrigsten
Lohnstufe bzw. Lebensalterstufe) zum 1. Oktober 2005 in die Stufe 2 der
Entgeltgruppe 2 übergeleitet.
Die Stundenentgelte in der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2 betragen:
Mit der bereits vereinbarten Angleichung der Entgelte Ost an die Entgelte West
entfallen die niedrigeren Werte zum 1. Januar 2008.
4. Wie hat sich die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit
1995 verändert, die in den untersten Entgeltgruppen der Ministerien und
Behörden tätig sind?
Die Anzahl der Tarifbeschäftigten in den untersten Entgeltgruppen hat sich nach
der anschließenden Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes in den
Jahren 1995 bis 2005 deutlich verringert:
Die im September 2005 vorhandenen Mitarbeiter dieser Lohn-/
Vergütungsgruppen sind – wie zuvor beschrieben insgesamt in die Entgeltgruppe 2 übergeleitet
Jahr Tarifabschluss lineare Erhöhung
1995 3,2 Prozent ab 1. Mai1995
1996 Keine Erhöhung
1997 1,3 Prozent ab 1. Januar 1997
1998 1,5 Prozent ab 1. Januar1998
1999 3,1 Prozent ab 1. April 1999
2000 2,0 Prozent ab 1. August 2000
2001 2,4 Prozent ab 1. September 2001
2002 Keine Erhöhung
2003 2,4 Prozent ab 1. Januar 2003
2004 1,0 Prozent ab 1. Januar 2004
1,0 Prozent ab 1. Mai 2004
2005 Tarifreform ab 1. Oktober 2005
Zunahme 19,4 Prozent
Ministerium Nachgeordneter Bereich
Tarifgebiet West 9,92 Euro 9,49 Euro
Tarifgebiet Ost 9,18 Euro 8,78 Euro
Jahr Insgesamt
Vergütungsgruppe X
BAT
Lohngruppe 1
1995 1267 105 1162
1996 937 88 849
1997 672 62 610
1998 561 88 473
1999 531 97 434
2000 588 105 483
2001 546 82 464
2002 471 52 419
2003 413 31 382
2004 353 24 329
2005 163 12 151
Drucksache 16/5688 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeworden. In die mit der neuen Tabelle eingerichtete Entgeltgruppe 1 sind im
Bereich des Bundes nur vereinzelte Einstellungen zu erwarten (vgl. Antwort zu
Frage 1.).
5. In welchem Umfang (Auftragsvolumen in Euro) beauftragen die
Bundesministerien und obersten Bundesbehörden jährlich externe Unternehmen
mit der Erbringung von Dienstleistungen (gruppiert nach Ministerien und
Behörden und Art der Dienstleistung wie z. B. Sicherheitsdienst, Catering,
Gebäudereinigung etc.)?
6. Wie hat sich der Umfang der extern erbrachten Dienstleistungen für
Bundesministerien und oberste Bundesbehörden seit 1995 entwickelt?
Die Daten über Auftragsvolumina an externe Dienstleistungsunternehmen
liegen nur für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2001 vor, da die Unterlagen nur sechs
Jahre aufzubewahren sind.
Die Bundesregierung hat in 2006 für rund 23 Mill. Euro externe Unternehmen
mit der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste,
Catering, Reinigung, Gebäudemanagement und Sonstigem (z. B. Schreib- und
Botendienst) beauftragt. Die Verteilung auf die einzelnen Bereiche ist aus der
Tabelle ersichtlich.
Der Anstieg in den Jahren 2005 und 2006 ist auf die Beauftragung von
Dienstleistungen im Rahmen des Protokolldienstes durch das Auswärtige Amt
zurückzuführen. Die Verteilungen innerhalb der einzelnen Ministerien und Behörden
sind als Anlage angefügt.
7. Wie viele Personen waren insgesamt im Jahr 2006 (oder letztes Jahr, für das
Zahlen verfügbar sind) als Beschäftigte von Unternehmen, die von
Bundesministerien und obersten Bundesbehörden mit der Erbringung von
Dienstleistungen beauftragt wurden, für den Bund tätig?
Die Zahl der bei externen Dienstleistern zur Erfüllung von Aufträgen des
Bundes beschäftigten Personen wird nicht erhoben.
8. Wie hoch sind die jeweils gezahlten niedrigsten Stundenentgelte sowie die
zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeiten für Beschäftigte von
Unternehmen, die von Bundesministerien und obersten Bundesbehörden mit der
Erbringung von Dienstleistungen beauftragt sind (getrennt nach Ministerien
und Behörden, unter Nennung der Berufe und – soweit einschlägig – des
zugrunde liegenden Tarifvertrags)?
Sicherheitsdienste
Catering Reinigung
Gebäudemanagement
Sonstiges Gesamt
Dienstleistung/
Jahr
z. B.
Hausmeister,
Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z. B. Boten-/
Schreibdienst,
Protokoll
2001 3 826 920 Euro 2 133 208 Euro 8 326 483 Euro 566 929 Euro 139 295 Euro 14 992 835 Euro
2002 4 179 419 Euro 2 157 576 Euro 9 007 450 Euro 1 026 257 Euro 359 599 Euro 16 730 301 Euro
2003 4 514 102 Euro 2 310 972 Euro 9 387 064 Euro 1 577 302 Euro 469 793 Euro 18 259 233 Euro
2004 4 296 136 Euro 2 367 790 Euro 8 950 621 Euro 1 736 692 Euro 548 664 Euro 17 899 903 Euro
2005 4 806 893 Euro 3 048 219 Euro 9 643 855 Euro 2 245 320 Euro 3 574 943 Euro 23 319 230 Euro
2006 5 866 866 Euro 554 999 Euro 10 075 916 Euro 2 021 209 Euro 4 543 257 Euro 23 062 247 Euro
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/56889. Gibt es Beschäftigte von Unternehmen, die von Bundesministerien und
obersten Bundesbehörden mit der Erbringung von Dienstleistungen
beauftragt sind, die nicht auf Grundlage eines Tarifvertrages entlohnt
werden?
Wenn ja, wie hoch sind die niedrigsten Stundenentgelte sowie die zu
leistenden wöchentlichen Arbeitszeiten in diesem Bereich?
10. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren 2006 (oder letztes
Jahr, für das Zahlen verfügbar sind) auf der Grundlage der niedrigsten
tariflichen bzw. nicht-tariflichen Stundenentgelte für den Bund tätig?
Daten über die bezeichneten Entgelte und Arbeitszeiten bei den vom Bund
beauftragten Unternehmen liegen nicht vor. Ihre Erhebung wäre sowohl für die
Verwaltung als auch für die Unternehmen mit einem nicht zu vertretenden
Aufwand verbunden.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Höhe der niedrigsten tariflichen
bzw. nicht-tariflichen Stundenentgelte im Verhältnis zur
Niedriglohnschwelle (zwei Drittel des Medianlohns) und hinsichtlich der Deckung des
soziokulturellen Existenzminimums in städtischen Gebieten?
Die Höhe der jeweiligen Entgelte liegt grundsätzlich in der Verantwortung der
Tarifvertragsparteien und ist Gegenstand privatrechtlicher Vereinbarungen.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass die tatsächlichen
Entgelte der Beschäftigten von den genannten tariflichen bzw. nicht-
tariflichen Entgelten auf Grund von Tarif- oder sonstigen Vertragsverletzungen
in Form von z. B. unzulässigen Pauschalabgeltungen, nicht bezahlten
Überstunden oder unerreichbarer Leistungsvorgaben nach unten
abweichen?
Derzeit liegen der Bundesregierung keine über einen Einzelfall in der
Bundestagsverwaltung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
13. Ist die Höhe der gezahlten Entgelte ein Kriterium, auf das die
Bundesministerien und die obersten Bundesbehörden bei der Vergabe von Aufträgen
an Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen routinemäßig achten?
a) Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Vorgehen
hinsichtlich der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums in
städtischen Gebieten?
b) Plant die Bundesregierung in Zukunft das Kriterium der Entgelthöhe in
Auftragsentscheidungen einfließen zu lassen?
14. Welche Instrumente und Möglichkeiten besitzen die Bundesministerien
und obersten Bundesbehörden bei der Auftragsvergabe an Dritte für
Dienstleistungen, um die Unterschreitung bestimmter Untergrenzen bei
den Stundenentgelten in den beauftragten Unternehmen bereits zum
Zeitpunkt der Auftragsvergabe zu verhindern?
Nach § 25 Nr. 2 (1) der Verdingungsverordnung für Leistungen – Teil A – (VOL/A)
werden bei der Auswahl der Angebote nur Bieter berücksichtigt, die auch die für
die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Andere und weitergehende
Anforderungen an die Bieter können gem. § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur auf der Grundlage eines förmlichen
Gesetzes erhoben werden. Ein „Tariftreuegesetz“ im Hinblick auf die angesprochenen
Drucksache 16/5688 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDienstleistungen im Niedriglohnbereich gibt es für den Bereich des Bundes
nicht.
Sofern ungewöhnlich niedrige Preise angeboten werden, ist gem. § 25 Nr. 2 (2)
VOL/A nachzufragen, wie die Preise zustande kamen. Verweigert das
Unternehmen die Aufklärung oder werden im Rahmen der Offenlegung der Kalkulation
Verstöße beanstandet oder ist die Kalkulation nicht nachvollziehbar, wird dies in
der Vergabeentscheidung grundsätzlich durch einen Ausschluss des Angebots
berücksichtigt.
Hinzu kommt, dass nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A (bzw. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A)
der Zuschlag auf solche Angebote nicht erteilt werden darf, deren Preise in
offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen. Daneben müssen öffentliche
Auftraggeber, die Gebäudereinigungsdienstleistungen vergeben, die Änderungen des
Arbeitnehmerentsendegesetzes berücksichtigen. Ab Juli 2007 gilt der bisher
verbindliche Tarifvertrag als Mindestlohn und ist zwingend von allen inländischen
und ausländischen Unternehmen in Deutschland einzuhalten.
15. Welche Instrumente und Möglichkeiten (Kontroll-, Sanktions-,
Kündigungsrechte) besitzen die Bundesministerien und obersten
Bundesbehörden während der Auftragserbringung, um die ordnungsgemäße Zahlung
der tariflichen bzw. vertraglichen Stundenentgelte in den beauftragten
Unternehmen zu kontrollieren und sicherzustellen?
In welchem Umfang sind welche dieser Instrumente und Möglichkeiten in
der Praxis bisher zum Einsatz gekommen?
Die Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen von Ausschreibungen vor der
Auftragsvergabe umfasst auch die Beachtung tariflicher Regelungen und
privatrechtlicher Vereinbarungen durch die Unternehmen (vgl. Antwort zu Frage 13.
und 14.).
16. Plant die Bundesregierung in naher Zukunft dem Bundestag einen
Entwurf für ein Tariftreuegesetz zur Beratung vorzulegen, das die Vergabe
öffentlicher Aufträge des Bundes nur an solche Unternehmen zulässt, die
ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens nach dem
einschlägigen Lohn- und Gehaltstarif bezahlen sowie die tarifliche
Arbeitszeit anwenden?
a) Wenn dies nicht der Fall ist, was spricht aus Sicht der Bundesregierung
gegen ein solches Tariftreuegesetz, das in verschiedenen
Bundesländern bereits seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt?
b) Welche alternativen Schritte leitet die Bundesregierung ein, um bei
öffentlichen Aufträgen des Bundes tarifgerechte Arbeitsbedingungen
sicherzustellen?
Nach geltendem nationalem Vergaberecht wie auch nach EU-Recht ist es
möglich, wirtschaftspolitischen „Nebenzwecke“, wie z. B. die Tariftreue, durch
Bundes- oder Landesgesetz zu berücksichtigen. So hatte die vorletzte
Bundesregierung in der 14. Legislaturperiode den Entwurf eines „Tariftreuegesetzes“
vorgelegt. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ist an
der fehlenden Zustimmung des Bundesrates am Ende der 14. Legislaturperiode
gescheitert. Da sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat seither nicht
maßgebend geändert haben, hält die Bundesregierung einen erneuten Anlauf derzeit
nicht für Erfolg versprechend; alternative Schritte sind derzeit nicht geplant.
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Jahr 2001 Anlage 1
Sicherheitsdienste Catering Reinigung Gebäudemanagement Sonstiges
Dienstleistungen/
Ressort
z.B. Hausmeister,
Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z.B Botendienst,
Schreibdienst,
Protokoll
AA 690.512,07 € 1.542.066,43 €
BK 415.416,54 €
BMF 1.094.006,00 € 89.039,00 € 1.272.098,00 € 95.483,00 €
BMJ
BMVg 1.985.005,00 € 1.200.658,00 €
BMAS
BMBF 777.646,00 € 529.274,00 €
BMELV 98.168,04 € 37.341,18 € 324.421,35 € 371.985,30 € 39.811,74 €
BMFSFJ 104.000,00 € 257.000,00 € 75.000,00 € 4.000,00 €
BMG
BMU
BMVBS 343.088,00 € 928.505,00 € 119.944,00 €
BMZ 353.500,00 € 244.300,00 €
BMWi 2.605.900 1.385.950
BKM
BRH 95.000,00 € 260.000,00 €
BPA 271.000,00 € 482.000,00 €
BPrA
BMI 21.822,50 € 870.743,39 €
Gesamt 3.826.920,11 € 2.133.207,68 € 8.326.482,71 € 566.929,30 € 139.294,74 €
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Jahr 2002 Anlage 2
Sicherheitsdienste Catering Reinigung Gebäudemanagement Sonstiges
Dienstleistungen/
Ressort
z.B. Hausmeister, Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z.B Botendienst,
Schreibdienst,
Protokoll
AA 937.160,02 € 1.546.894,32 €
BK 376.140,74 €
BMF 948.300,00 € 104.104,00 € 1.291.123,00 € 271.286,00 €
BMJ 70.025,00 € 374.623,00 € 725.207,00 €
BMVg 1.997.922,00 € 1.535.488,00 €
BMAS
BMBF 759.170,00 € 539.935,00 €
BMELV 157.504,65 € 37.479,14 € 396.382,74 € 113.750,94 € 43.312,53 €
BMFSFJ 166.000,00 € 274.000,00 € 104.000,00 € 45.000,00 €
BMG
BMU
BMVBS 450.759,00 € 899.070,00 € 83.300,00 €
BMZ 369.500,00 € 243.700,00 €
BMWi 2.785.100 109.300 1.570.300
BKM
BRH 95.000,00 € 270.000,00 €
BPA 226.000,00 € 449.000,00 €
BPrA
BMI 18.070,49 € 811.093,37 €
Gesamt 4.179.418,67 € 2.157.575,63 € 9.007.450,17 € 1.026.257,94 € 359.598,53 €
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Jahr 2003 Anlage 3
Sicherheitsdienste Catering Reinigung Gebäudemanagement Sonstiges
Dienstleistungen/
Ressort
z.B. Hausmeister, Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z.B Botendienst,
Schreibdienst,
Protokoll
AA 757.325,60 € 1.537.914,10 €
BK 357.249,82 € 168.625,43 € 57.757,88 €
BMF 884.169,00 € 80.141,00 € 995.311,00 € 303.035,00 €
BMJ 82.538,00 € 22.998,93 € 482.349,00 € 610.064,00 €
BMVg 2.138.511,00 € 1.502.174,00 €
BMAS
BMBF 875.269,00 € 538.378,00 €
BMELV 207.500,00 € 41.500,00 € 534.616,00 € 620.213,00 € 45.000,00 €
BMFSFJ 171.000,00 € 280.000,00 € 106.000,00 € 64.000,00 €
BMG
BMU 387.000,00 € 428.000,00 €
BMVBS 417.245,00 € 960.452,00 € 72.400,00 €
BMZ 369.500,00 € 240.900,00 €
BMWi 2.942.200 175.200 1.463.200
BKM
BRH 95.000,00 € 290.000,00 €
BPA 267.000,00 € 434.000,00 €
BPrA
BMI 555,06 € 27.820,94 € 805.719,85 €
Gesamt 4.514.101,66 € 2.310.971,87 € 9.387.063,77 € 1.577.302,43 € 469.792,88 €
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Jahr 2004 Anlage 4
Sicherheitsdienste Catering Reinigung Gebäudemanagement Sonstiges
Dienstleistungen/
Ressort
z.B. Hausmeister, Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z.B Botendienst,
Schreibdienst,
Protokoll
AA 826.365,81 € 1.061.034,36 €
BK 382.549,79 € 145.685,50 € 103.867,88 €
BMF 637.510,00 € 72.975,00 € 664.761,00 € 290.796,00 €
BMJ 85.214,00 € 43.791,48 € 458.614,00 € 742.145,00 €
BMVg 2.148.721,00 € 1.669.720,00 €
BMAS
BMBF 850.568,00 € 606.316,00 €
BMELV 238.100,00 € 69.000,00 € 563.637,00 € 631.590,00 € 84.000,00 €
BMFSFJ 104.000,00 € 305.000,00 € 149.000,00 € 70.000,00 €
BMG
BMU 436.000,00 € 539.000,00 €
BMVBS 407.323,00 € 1.000.763,00 € 68.000,00 €
BMZ 389.500,00 € 263.400,00 €
BMWi 3.103.300 248.500 1.486.000
BKM 956,74 € 271,73 €
BRH 96.000,00 € 290.000,00 €
BPA 225.000,00 € 371.000,00 €
BPrA
BMI 555,06 € 33.302,28 € 773.868,74 €
Gesamt 4.296.135,87 € 2.367.789,76 € 8.950.620,63 € 1.736.692,23 € 548.663,88 €
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Jahr 2005 Anlage 5
Sicherheitsdienste Catering Reinigung Gebäudemanagement Sonstiges
Dienstleistungen/
Ressort
z.B. Hausmeister,
Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z.B Botendienst,
Schreibdienst,
Protokoll
AA 1.049.441,29 € 373.000,00 € 1.772.411,42 € 500.000,00 € 2.684.680,34 €
BK 411.614,64 € 160.194,22 € 265.534,59 €
BMF 835.768,00 € 76.321,00 € 855.201,00 € 295.123,00 €
BMJ 149.615,00 € 30.593,31 € 418.598,00 € 696.457,00 €
BMVg 2.472.692,00 € 1.501.513,00 €
BMAS
BMBF 835.143,00 € 617.664,00 €
BMELV 252.000,00 € 76.000,00 € 530.000,00 € 761.328,00 € 89.000,00 €
BMFSFJ 110.000,00 € 282.000,00 € 123.000,00 € 92.000,00 €
BMG
BMU 448.000,00 € 507.000,00 €
BMVBS 412.871,00 € 1.009.603,00 € 69.000,00 €
BMZ 401.500,00 € 266.200,00 €
BMWi 2.733.000 262.000 1.519.400 57.265,00 €
BKM 11.899,46 € 4.341,06 € 22.340,15 €
BRH 100.000,00 € 310.000,00 €
BPA 212.000,00 € 387.000,00 €
BPrA
BMI 555,06 € 19.613,26 € 763.150,06 €
Gesamt 4.806.893,35 € 3.048.219,57 € 9.643.854,58 € 2.245.320,28 € 3.574.943,08 €
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Jahr 2006 Anlage 6
Sicherheitsdienste Catering Reinigung Gebäudemanagement Sonstiges
Dienstleistungen/
Ressort
z.B. Hausmeister,
Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z.B. Botendienst,
Schreibdienst,
Protokoll
AA 932.713,10 € 370.000,00 € 1.659.999,02 € 3.674.138,88 €
BK 468.674,86 € 197.213,08 € 379.325,79 €
BMF 832.926,00 € 91.456,00 € 845.961,00 € 226.363,00 €
BMJ 722.379,82 €
BMVg 2.500.000 € * 1.602.843,00 €
BMAS 1.132.333,00 € 515.113,00 €
BMBF 856.273,00 € 599.316,00 €
BMELV 255.000,00 € 74.000,00 € 586.000,00 € 879.517,03 € 89.000,00 €
BMFSFJ 112.000,00 € 275.000,00 € 126.000,00 € 96.000,00 €
BMG
BMU 389.000,00 € 586.000,00 €
BMVBS 452.547,00 € 1.090.810,00 € 69.000,00 €
BMZ 439.500,00 € 308.000,00 €
BMWi 2.872.000 256.000 1.544.500 5.100,00 € 76.469,00 €
BKM 24.749,29 € 21.999,03 € 1.959,82 €
BRH 101.000,00 € 330.000,00 €
BPA 363.000,00 € 416.000,00 €
BPrA
BMI 573,56 € 19.542,50 € 767.450,06 €
Gesamt 5.866.865,66 € 554.998,50 € 10.075.916,23 € 2.021.208,96 € 4.543.256,49 €
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Anlage 7
Sicherheitsdienste Catering Reinigung Gebäudemanagement Sonstiges Gesamt
Dienstleistungen/
Jahr
z.B. Hausmeister,
Grünanlagen,
Haustechnik, etc.
z.B Botendienst,
Schreibdienst,
Protokoll
2001 3.826.920 € 2.133.208 € 8.326.483 € 566.929 € 139.295 € 14.992.835 €
2002 4.179.419 € 2.157.576 € 9.007.450 € 1.026.257 € 359.599 € 16.730.301 €
2003 4.514.102 € 2.310.972 € 9.387.064 € 1.577.302 € 469.793 € 18.259.233 €
2004 4.296.136 € 2.367.790 € 8.950.621 € 1.736.692 € 548.664 € 17.899.903 €
2005 4.806.893 € 3.048.219 € 9.643.855 € 2.245.320 € 3.574.943 € 23.319.230 €
2006 5.866.866 € 554.999 € 1.075.916 € 2.021.209 € 4.543.257 € 14.062.247 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]