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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einschätzung zur Menschenrechtslage in Eritrea

Heads of Missions-Report (HoMs-Bericht) als Reaktion auf den Bericht der UN-Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Eritrea: Titel, Verfasser, Anlass der Erstellung, Weiterleitung an EU-Institutionen und Medien, Gliederung und Themen, Untersuchungsmethode des UN-Berichts und Empfehlungen zur Rezeption, Zugang zu Informationen durch Diplomaten, Rolle der eritreischen Flüchtlingskrise, Unterstützung des HoMs-Reports durch die Bundesregierung; Schlussfolgerungen hinsichtl. des UN-Menschenrechtsberichts, Förderung durch Dialog, Bedingung für EU-Unterstützung, Position bzgl. der UN-Sanktionen; Kriterien zur Definition von Dokumenten von grundsätzlicher Bedeutung, Zuleitung von HoMs-Berichten an den Bundestag<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.04.2017

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1171515.03.2017

Einschätzung zur Menschenrechtslage in Eritrea

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mitte des Jahres 2016 veröffentlichte die UN-Untersuchungskommission (UN: Vereinte Nationen) zur Menschenrechtslage in Eritrea in Genf ihren zweiten Bericht zur Menschenrechtslage in Eritrea (www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/ CoIEritrea/Pages/commissioninquiryonhrinEritrea.aspx). Die Einschätzung fiel deutlich aus: von „systematischen Angriffen auf die Menschenrechte“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Eritrea ist darin die Rede. Das eritreische Regime wird beschuldigt, seit der Staatsgründung 1991, Menschen zu versklaven, zu foltern, zu ermorden und verschwinden zu lassen. Dem UN-Sicherheitsrat empfahl der Bericht, den „Fall Eritrea“ vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen.

Anfang des Jahres 2017 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ), dass mehrere europäische Diplomaten den Bericht der UN-Untersuchungskommission in einem Dokument als wenig glaubwürdig bezeichneten (www.faz.net/ aktuell/politik/ausland/zweifel-am-bericht-zur-menschenrechtslage-in-eritrea-14 606109.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2). Die „FAZ“ berief sich dabei auf einen Heads of Missions-(HoMs-)Bericht, den mehrere europäische Diplomaten, unter ihnen der deutsche Botschafter in Eritrea, an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) versandt hatten (s. a. die Antwort auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/11078). Die Diplomaten zweifeln darin u. a. die Aussage der UN-Untersuchungskommission an, die systematischen Menschenrechtsverletzungen seien ein seit dem Jahr 1991 andauerndes, durchgängiges Phänomen. „Damit stellt sich die Frage, warum es mehr als zwei Jahrzehnte dauerte, Beweise für solch massive Verbrechen zu finden“, werden die europäischen Diplomaten zitiert. Auch die Methode der Untersuchung kritisieren die Diplomaten laut „FAZ“ scharf. So beriefe sich der UN-Bericht ausschließlich auf Aussagen von geflohenen Eritreern, die nach Einschätzung der europäischen Diplomaten ein „persönliches Interesse“ an einer möglichst gruseligen Darstellung der Verhältnisse in ihrer Heimat hätten, „weil sie ihren Status als politische Flüchtlinge rechtfertigen müssen“. Kritisiert wird auch, dass alle Aussagen anonym seien, was eine Überprüfung des Wahrheitsgehaltes nahezu unmöglich mache. Von Menschenrechtsverletzungen in einem Ausmaß, wie von der Untersuchungskommission beschrieben, könne nach eigenen Beobachtungen keine Rede sein. Die Botschafter empfehlen laut „FAZ“ ihren Heimatländern sowie der Europäischen Union deshalb, nicht den Forderungen der UN-Untersuchungskommission zu entsprechen, Sanktionen gegen Eritrea zu verhängen. Das könne zu einer Hinwendung des Landes zu China führen und zu einem Abbruch der Beziehungen zu Europa, was im Hinblick auf die Flüchtlingskrise „nicht hilfreich“ sei.

Die Bundesregierung stellt das in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/11078 hingegen anders dar. Der HoMs-Bericht habe die im UN-Bericht erhobenen Vorwürfe weder übernommen noch habe er ihnen widersprochen. Er rate dazu, im Interesse des Einsatzes für die Menschenrechtslage in Eritrea die Empfehlungen des UN-Untersuchungsberichts differenziert aufzunehmen. Eine Weitergabe des HoMs-Berichts an Mitglieder des Deutschen Bundestages verweigerte die Bundesregierung u. a. mit dem Hinweis, es handle sich dabei nicht um ein Dokument von grundsätzlicher Bedeutung i. S. d. § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Die Fragesteller können die Unstimmigkeiten zwischen der Wiedergabe des HoMs-Berichts durch die „FAZ“ und durch die Bundesregierung daher nicht selbst aufklären. Über die verfassungsrechtliche Pflicht zur Übermittlung von HoMs-Berichten an den Deutschen Bundestag besteht seit längerem Streit zwischen diesem und der Bundesregierung (vgl. das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 3 – 3000 – 083/15, www.bundestag.de/blob/419282/f30d7cefb2dcfa2b6936cbbb960 ea481/wd-3-083-15-pdf-data.pdf). Solange der Streit nicht gerichtlich geklärt ist, müssen die Abgeordneten sich die Informationen, die sie für ihre parlamentarische Arbeit benötigen, anhand von parlamentarischen Fragen beschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welchen Titel trug der HoMs-Bericht zu Eritrea, welche Personen waren die Verfasser des Berichts (bitte um Auflistung der Funktionen bzw. Ebenen aller beteiligten Personen), wann wurde er verfasst, und wie umfangreich war er?

2

Welche Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfasser des Berichts (bitte um Auflistung der Funktionen bzw. Ebenen aller beteiligten Personen)?

3

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anlass für die Erstellung des Berichts? Handelte es sich um einen in regelmäßigen Abständen erstellten Bericht oder um einen anlässlich bedeutender politischer Entwicklungen erstellten Bericht?

4

Wurde der Bericht neben dem EAD nach Kenntnis der Bundesregierung auch noch an andere Stellen auf Hauptstadt- und Brüsseler Ebene weitergeleitet, die sich mit der Überprüfung der Sanktionsmaßnahmen gegen Eritrea befassen? Wenn ja, an welche, und wie, und mit welchem Ergebnis wurde er dort debattiert?

5

Von wem wurde der HoMs-Bericht nach Kenntnis der Bundesregierung an die „FAZ“ übermittelt? Wieso wurde der Bericht an die „FAZ“ übermittelt, aber nicht an die Mitglieder des Deutschen Bundestages? Wurde ein Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Welche Themen behandelt der HoMs-Bericht im Einzelnen, und wie ist der Bericht gegliedert (bitte die Überschriften und den jeweiligen Inhalt nennen)?

7

Wird in dem HoMs-Bericht nur der Bericht der UN-Untersuchungskommission für Eritrea (A/HRC/32/47) oder auch der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Eritrea (A/HCR/29/41) sowie ggf. weitere Berichte thematisiert? Wenn ja, welche sind das?

8

Inwiefern trifft es zu, dass in dem HoMs-Bericht die Vorwürfe des UN-Menschenrechtsberichts zu Eritrea als wenig glaubwürdig bezeichnet werden, wie die „FAZ“ berichtet?

9

Inwiefern trifft es zu, dass in dem HoMs-Bericht die Methode der Untersuchung scharf kritisiert wird? Welches sind die Kritikpunkte im Einzelnen?

10

Stellen sich die Verfasser des HoMs-Berichts tatsächlich „die Frage, warum es mehr als zwei Jahrzehnte dauerte, Beweise für solch massive Verbrechen zu finden“? Könnte dies nach Meinung der Bundesregierung u. a. damit zusammenhängen, dass Eritrea der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen sowie der Sonderberichterstatterin die Einreise verweigert hat?

11

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die mehr als 20 UN-Mitgliedstaaten, die Botschaften in Eritrea unterhalten, der UN über die Lage im Land berichtet? Was hat insbesondere der deutsche Botschafter berichtet?

12

Was heißt es konkret, wenn die Bundesregierung schreibt, der HoMs-Bericht habe die im UN-Bericht erhobenen Vorwürfe weder übernommen noch habe er ihnen widersprochen?

13

Inwiefern trifft es zu, dass der grundsätzlich repressive Charakter des eritreischen Regimes im HoMs-Bericht nicht in Frage gestellt wird, aber von Menschenrechtsverletzungen in einem Ausmaß, wie von den UN beschrieben, nach Beobachtungen der EU-Diplomaten keine Rede sein könne? Wovon genau könne keine Rede sein? Auf welche Randnummern des Menschenrechtsberichts bezieht sich das jeweils?

14

Worauf beruhen die eigenen Beobachtungen der europäischen Diplomaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen? Haben diese auch mit von Repression betroffenen und ausreisewilligen Eritreern gesprochen, haben sie Gefängnisse besichtigt etc.?

15

Wie frei und unabhängig können sich die Verfasser des HoMs-Berichts in Eritrea nach Kenntnis der Bundesregierung bewegen?

16

Inwiefern hat sich ihr Zugang zu unabhängigen Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4505 verbessert?

17

Was bedeutet es konkret, wenn der HoMs-Bericht dazu rät, im Interesse des Einsatzes für die Menschenrechtslage in Eritrea die Empfehlungen des UN-Untersuchungsberichts differenziert aufzunehmen, und bezieht sich dieser Rat pauschal auf alle Empfehlungen des UN-Untersuchungsberichts oder wird diesbezüglich differenziert (bitte die jeweiligen Randnummern des UN-Untersuchungsberichts angeben)?

18

Stellen die Verfasser des HoMs-Berichts bei der Erteilung dieses Rates tatsächlich ausschließlich auf den Einsatz für die Menschenrechte in Eritrea ab, oder werden auch weitere – flüchtlingspolitische, ökonomische, geostrategische etc. – Interessen benannt? Falls ja, welche?

19

Inwiefern trifft es zu, dass in dem HoMs-Bericht den Mitgliedstaaten und der EU empfohlen wird, nicht den Forderungen der UN zu entsprechen, Sanktionen gegen Eritrea zu verhängen? Welche Sanktionen sind damit genau gemeint? Wie lautet die Begründung für die Empfehlung? Inwiefern spielt dabei auch die eritreische Flüchtlingskrise eine Rolle?

20

Inwiefern trifft es zu, dass in dem HoMs-Bericht den Mitgliedstaaten und der EU empfohlen wird, der UN-Empfehlung, Eritreern pauschal Asyl zu gewähren, nicht zu folgen? Wie lautet die Begründung für die Empfehlung?

21

Enthält der HoMs-Bericht sonstige Schlussfolgerungen oder Empfehlungen? Wenn ja, welche?

22

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den HoMs-Bericht (bitte angeben welche Punkte jeweils geteilt oder anders bewertet werden)?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Berichts der UN-Untersuchungskommission, insbesondere ab Randnummer 129?

24

Wie will die Bundesregierung die Verbesserung der Menschenrechtslage in Eritrea im Einzelnen durch Dialog fördern, in dem inhaltlich an den Bericht der UN-Untersuchungskommission etc. angeknüpft wird (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/10923)? Welche Ziele verfolgt sie dabei? Was ist der aktuelle Stand dieses Dialogs, und was sind ihrer Meinung nach die kontroversen, was die nichtkontroversen Themen?

25

Inwiefern ist die Einhaltung der Menschenrechte Bedingung für jegliche EU-Unterstützung an Eritrea?

26

Inwiefern ist die Bundesregierung für eine Anpassung bzw. Aufhebung des UN-Sanktionsregimes gegenüber Eritrea (bitte begründen)? Welche Position vertreten die anderen Mitgliedstaaten, und was ist die EU-Position? In welchen Dokumenten ist bzw. wird die EU-Strategie bzw. EU-Position festgehalten?

27

Wie definiert die Bundesregierung die Kriterien, die sie zur Bestimmung von Dokumenten von grundsätzlicher Bedeutung i. S. d. § 7 Absatz 2 EUZBBG zugrunde legt (Ebene des Verfassers, Wirkcharakter, Zeithorizont, Inhalt)? a) Ab welcher Ebene des Verfassers geht die Bundesregierung von einer besonderen Bedeutung aus? b) Was versteht die Bundesregierung unter Wirkcharakter und Zeithorizont, und wann haben Dokumente aufgrund ihres Wirkcharakters oder Zeithorizonts eine besondere Bedeutung (bitte Beispiele nennen)? c) Wann billigt die Bundesregierung einem Dokument einen dauerhaften Charakter oder eine dauerhafte Aussagekraft zu? Kann das überhaupt je der Fall sein (bitte Beispiele nennen)? d) Welchen Inhalt muss ein Dokument haben, damit die Bundesregierung diesem eine besondere Bedeutung beimisst? e) Muss ein Dokument im Titel den Begriff „Strategie“, „Leitlinie“, „Rahmendokument“ o. Ä. tragen, oder kommt es darauf an, dass es materiell als ein solches Dokument zu qualifizieren ist? Muss für die Annahme einer besonderen Bedeutung das Dokument selbst eine Strategiepapier o. Ä. sein, oder reicht es aus, dass ein Dokument in eine EU-Strategie etc. einfließt?

28

Welche Kriterien legt die Bundesregierung darüber hinaus ihrer Gesamtschau zur Definition der grundsätzlichen Bedeutung zugrunde (bitte jeweils definieren)?

29

Wie nimmt sie die Gesamtschau anhand der Kriterien vor?

30

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, der HoMs-Bericht sei kein Dokument von grundsätzlicher Bedeutung, da es sich um bloße Bestandsaufnahmen der Missionsleiter vor Ort handle, angesichts des Umstandes, dass das Dokument auch Schlussfolgerungen und Empfehlungen enthält, die möglicherweise in die EU-Position bzw. -Strategie einfließen?

31

Warum werden manche HoMs-Berichte dem Deutschen Bundestag zugeleitet (vgl. COLAC – Ecuador – EU HoMs report, May 2014) und andere nicht?

Berlin, den 14. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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