[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. April 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11964
18. Wahlperiode 18.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11717 –
Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner
Erledigungsvorgaben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Kenntnis der Fragesteller hat sich der Gesamtpersonalrat beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einem Schreiben vom 10. Februar
2017 an die neue Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, gewandt. Anlass ist die
interne Zielsetzung, anhängige Asylverfahren bis Ende Mai 2017 weitgehend
abzuarbeiten (es war die Rede von einer Abarbeitung bis auf einen Restbestand
von maximal 90 000 Verfahren). Vor allem die Art und Weise interner Zahlen-
Vorgaben zur Erreichung dieses Ziels wird in dem Schreiben kritisiert. Das
Vorgehen bringe die Gefahr einer Demotivation der Beschäftigten im BAMF mit
sich, heißt es. Weiterhin wurde nach Kenntnis der Fragesteller die Befürchtung
geäußert, dass auf diese Weise systemische Ursachen für fachliche und
rechtliche Verfahrensfehler bei der Bewertung der vorgetragenen Asylgründe und der
Auswertung von Erkenntnisquellen gelegt würden.
Beispielhaft werden nach Informationen der Fragesteller in dem Brief Vorgaben
von Vorgesetzten genannt, wonach alle Entscheiderinnen und Entscheider
durchschnittlich täglich drei Anhörungen und 3,5 Entscheidungen zu erbringen
haben – unabhängig vom jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Fallbearbeitung.
Anhörerinnen und Anhörer seien angewiesen worden, die Regelarbeitszeit bei
Bedarf zu überschreiten (es hieß, es solle keiner den Dienst beenden, bevor nicht
alle terminierten Anhörungen erledigt seien). Zur Zielerreichung solle zudem
ein Personalstand von 80 Prozent sichergestellt werden (20 Prozent in
Urlaub/Krankheit), was nach Einschätzung des Gesamtpersonalrats selbst bei
restriktiver Urlaubsgenehmigungspraxis überwiegend nicht erreichbar sei.
Es wird angemahnt, dass langjährige Praktiker aus dem Asylverfahren die
kommunizierten Zielvorgaben 2017 als nicht zu erreichende Erwartungen ansähen,
die sich letztlich demotivierend auswirken würden und mangelnde
Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrückten, heißt es nach Kenntnis der Fragesteller in
Bezug auf negative Auswirkungen auf die Beschäftigten. Auch die Qualität der
Asylverfahren drohe demnach Schaden zu nehmen, so begünstigten die in den
Vorgaben geäußerten Erwartungen und zugrunde gelegten
Rahmenbedingungen eine fehlerhafte und oberflächliche Arbeitsweise.
Das Schreiben des Gesamtbetriebsrats des BAMF liegt den Fragestellern vor,
besorgte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde haben es übersandt
(siehe auch:
www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-bamf-mitarbeiter-
klagen-ueber-druck-und-ueberlastung-a-1136197.html). In einem
Begleitschreiben wird beklagt, es drehe sich im Amt nur noch um Zahlen. Der
Mitarbeiter als Mensch spiele keine Rolle mehr, der Asylbewerber sowieso nicht. Die
Zahlenfetischisten regierten durch – Rechtsbrüche seien vollkommen egal.
Frank Jürgen Weise sei mit seinem Ziel, 1,1 Mio. Asyl-Entscheidungen zu
treffen, gescheitert (vgl. auch:
www.migazin.de/2017/01/13/schoenrechnerei-
exbamf-chef-weise/). Dennoch würden alle entscheidungserheblichen Positionen
im BAMF mit „Gefolgsleuten von Weise“ besetzt. Das BAMF sei zu einer
Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) verkommen. Wer Widerspruch
erhebe, erhalte einen neuen Job.
Aus einer anderen Quelle wurden den Fragestellern die Zielvorgaben bis Mai
2017 für das Anhörungszentrum Offenbach kenntlich gemacht. Der zuständige
Referatsleiter erklärt den Beschäftigten in einer E-Mail, er habe Ende Januar
2017 eine „Zielvorgabe“ zur Abarbeitung der anhängigen Verfahren bis Mai
2017 unterschrieben. In dem den Fragestellern zur Kenntnis gebrachten
Schreiben fordert die Amtsleitung ab sofort je anwesendem Entscheider/Anhörer
mindestens drei Anhörungen oder 3,5 Bescheide pro Tag. Anhörungen würden
zunächst auf diejenigen verteilt, die ausschließlich anhören könnten. Entscheider
sollten sich auf die Bescheiderstellung fokussieren. Die zu erreichenden Ziele
sollten bei der täglichen Arbeit im Hinterkopf behalten werden, Mehrarbeit sei
wieder möglich. Anhörer und Entscheider sollten sich eigenständig melden,
wenn Sie merkten, dass sie nicht ausreichend Arbeit hätten (für Entscheider
gelte die Faustregel, sich bei weniger als 20 Akten im Arbeitskorb zu melden).
Im gehobenen Dienst müsse eine Anwesenheitsquote von 80 Prozent
sichergestellt werden, deshalb solle geprüft werden, ob Urlaube gegebenenfalls in die
zweite Jahreshälfte verschoben werden könnten. Mehrarbeitsstunden seien bis
Ende Mai 2017 generell dienstlich notwendig, eine rückwirkende Anordnung
der Mehrarbeit wurde angekündigt.
1. Kann die Bundesregierung die Existenz und den Inhalt des in der
Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Briefs des Gesamtpersonalrats beim
BAMF an die Präsidentin Jutta Cordt vom 10. Februar 2017 bestätigen, und
wann hat das Bundesministerium des Innern, wann der
Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung von diesem Brief erfahren?
Das Schreiben, das in Teilen bereits an die Öffentlichkeit gelangt ist, wurde von
den zuständigen Stellen innerhalb der Bundesregierung zur Kenntnis genommen.
2. Was ist gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung in dem Schreiben vom
10. Februar 2017 unzutreffend dargestellt, in welchen Punkten ist das
Schreiben zutreffend (bitte darlegen)?
Zu dem in Rede stehenden Schreiben, das zumindest in Teilen bereits an die
Öffentlichkeit gelangt ist, wird wie folgt Stellung genommen:
Es ist richtig, dass es im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Orientierungswerte für Anhörungen und Entscheidungen gibt. Diese liegen jedoch
nicht, wie im genannten Schreiben dargestellt, bei täglich 3 Anhörungen und
3,5 Entscheidungen, sondern bei täglich 3 Anhörungen oder 3,5 Entscheidungen.
Eine in dem Schreiben genannte Demotivation der Mitarbeitenden ist aus Sicht
des BAMF nicht gegeben. Im Gegenteil: Die Arbeitsergebnisse des laufenden
Jahres (allein im ersten Quartal 2017 über 222 000 Entscheidungen) zeigen, wie
hoch die Motivation der Mitarbeitenden ist. Diese Ergebnisse sind nur dank der
engagierten Mitarbeitenden des BAMF möglich.
Es ist zudem nicht richtig, dass angewiesen wurde, Urlaube nicht zu gewähren.
Richtig ist, dass Führungskräfte angewiesen wurden, darauf zu achten, dass sich
Abwesenheitszeiten nicht in der ersten Hälfte des Jahres konzentrieren.
Dienstbefreiungen mit Zeitgutschrift, Urlaube und Gleitzeittage können weiterhin
gewährt werden.
3. Wie haben die Präsidentin des BAMF, das Bundesinnenministerium oder der
Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung auf die in dem Schreiben
enthaltenen Beschreibungen, Umstände, Warnungen und Besorgnisse reagiert
bzw. ist beabsichtigt, zu reagieren – gegenüber dem Gesamtpersonalrat bzw.
gegebenenfalls in Form entsprechender Rundschreiben, geänderter
Zielvorgaben usw. (bitte konkret mit Datum auflisten)?
Grundsätzlich nimmt das Bundesamt konstruktive Kritik von Mitarbeitenden sehr
ernst. Die Hausleitung steht in kontinuierlichen Gesprächen mit den Gremien. Die
Präsidentin des BAMF hat mit Schreiben vom 2. März 2017 auf das Schreiben
des Gesamtpersonalrats geantwortet.
4. Welche Zielsetzungen wurden für das BAMF für das Jahr 2017 ausgegeben,
insbesondere im Bereich der Asylbearbeitung, wer hat diese Zielsetzungen
aufgrund welcher konkreten Annahmen und Berechnungen in welchem
Amt/Bundesministerium erstellt, und wann wurden diese in welcher Form
den Beschäftigten im BAMF im Bereich der Asylbearbeitung übermittelt
(bitte so genau wie möglich ausführen)?
Auftrag und Zielsetzung des Bundesamtes sind es, den Antragstellern auf Asyl
möglichst zeitnah eine rechtlich qualitativ sorgfältig getroffene Entscheidung
über den Ausgang des Asylverfahrens zu übermitteln. Im Rahmen dieses Ziels
hat sich das Bundesamt vorgenommen, den Übernahmebestand von alten
Verfahren aus 2016 von noch 434 000 offenen Entscheidungen möglichst zügig
abzuarbeiten und die seit 1. Januar 2017 eingegangenen neuen Asylverfahren in
maximal drei Monaten zu bearbeiten.
Unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Personalbestands und der
erfahrungsgemäß erreichbaren durchschnittlichen Fallzahlen je Mitarbeitendem wurde
ein möglicher Abbaupfad für die Altverfahren geplant und mit dem
Bundesministerium des Innern besprochen. Unter Berücksichtigung der erreichten
Ergebnisse 2016 und der aktuellen Asylgesuche 2017 wurde der Abbau der
Altverfahren um 329 000 Verfahren auf insgesamt rund 105 000 anhängige Altverfahren
(angenommener Rest aus besonders schwierig gelagerten Fällen aus einer
Vielzahl von Herkunftsländern und Verfahren mit besonders langer Verfahrensdauer)
bis Ende Mai 2017 festgelegt. Im Schnitt müssten hierfür rund 3 200 Verfahren
täglich entschieden werden. Ende Dezember wurden täglich rund 3 900
Verfahren entschieden. Im ersten Quartal 2017 lagen die Werte ebenfalls deutlich über
dem Schwellenwert.
5. Wer hat konkret die Zielvorgabe formuliert, bis Ende Mai 2017 die
anhängigen Verfahren weitgehend abzuarbeiten (bis auf einen Restbestand), wie
wurde die Machbarkeit dieser Vorgabe berechnet (bitte im Detail darlegen),
und wer hat das BAMF wann in welcher Form angewiesen, dieses Ziel zu
erreichen?
Die Zielvorgabe für die Führungskräfte wurde durch die Leitung des BAMF
formuliert. Sie basiert auf einer entsprechenden Zielvereinbarung der Präsidentin des
Bundesamtes mit dem Bundesministerium des Innern. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Ist es zutreffend, dass Referatsleiter oder andere Beschäftigte konkrete
Zielvorgaben unterschreiben müssen, und wie sehen solche Erklärungen genau
aus (bitte den Wortlaut der Zielvorgabe zur Abarbeitung anhängiger
Asylverfahren bis Ende Mai 2017 nennen)?
Die Erwartungen an die Organisationseinheiten wurden in Form von
Zielvorgaben konkretisiert, deren Kenntnisnahme der/die zuständige/r Referatsleiter/in
durch Unterschrift bestätigt. Die Zielvorgabe ist eine Orientierung für die zu
erreichenden Werte. Die Gründe für das Erreichen bzw. Nichterreichen der
Orientierungswerte werden im Rahmen von Führungsdialogen regelmäßig besprochen.
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats
beim BAMF, dass die Zielvorgabe einer weitgehenden Abarbeitung aller
anhängigen Asylverfahren bis Ende Mai 2017 nicht zu erreichen sei und damit
die „Gefahr einer Demotivation“ der Beschäftigten im BAMF verbunden ist
(bitte begründen)?
Das Ziel der weitestgehenden Abarbeitung der anhängigen Verfahren im Frühjahr
2017 besteht weiterhin. Es besteht kein Anlass zu der Annahme, dass die
weitgehende Abarbeitung der anhängigen Verfahren nicht zu erreichen ist und die
„Gefahr einer Demotivation“ besteht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats
beim BAMF, dass mit der besagten Zielvorgabe „systemische Ursachen für
fachliche und rechtliche Verfahrensfehler bei der Bewertung der
vorgetragenen Asylgründe und der Auswertung von Erkenntnisquellen gelegt werden“
und dass damit „eine fehlerhafte und oberflächliche Arbeitsweise“
begünstigt wird – vor dem Hintergrund, dass auch viele fachkundige Verbände
beklagen, dass es in Anhörungen öfter zu mangelhafter
Sachverhaltsaufklärung, zu fehlenden Vorhaltungen bzw. Aufklärungen von Widersprüchen,
fehlenden Rückübersetzungen, unpassenden Textbausteinbegründungen
usw. kommt (vgl.
www.proasyl.de/news/memorandum-zu-
asylverfahrenzeigt-qualitaetsmaengel-beim-bamf/; bitte begründen)?
Das BAMF kann nicht bestätigen, dass Orientierungswerte zu einer
fehleranfälligen Arbeitsweise führen. Zur Verhinderung von Verfahrensfehlern wurden an
unterschiedlichen Stellen des Entscheidungsprozesses Maßnahmen der
Qualitätssicherung eingezogen, zuletzt vor Versand des Bescheides. Entscheider werden
zudem kontinuierlich berufsbegleitend weiterqualifiziert und von Mentoren
begleitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
9. Welche konkreten Vorgaben gibt es derzeit hinsichtlich der Zahl der im
Durchschnitt täglich (oder wöchentlich) zu erledigenden Anhörungen bzw.
Bescheide (bitte differenzierte Angaben machen und darstellen, inwieweit es
unterschiedliche Vorgaben für Entscheider und „Nur-Anhörer“ oder in
unterschiedlichen Außenstellen oder Dienstbereichen gibt), wie wurden diese
Vorgaben aufgrund welcher Annahmen von wem errechnet, und ist es
zutreffend, dass diese Zielvorgaben ungeachtet des Schwierigkeitsgrades der
jeweils zu bearbeitenden Fälle gelten (bitte darlegen)?
Als Orientierungswerte wurden durchschnittlich 3 Anhörungen oder 3,5
Entscheidungen täglich kommuniziert. Diese durchschnittlichen Orientierungswerte
berücksichtigen die Komplexität und Anzahl der anhängigen Verfahren. Sie
beruhen auf in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen bei der
Asylantragsbearbeitung. So dauern etwa Anhörungen von Antragstellern aus dem Westbalkan
erfahrungsgemäß weniger lang als Anhörungen von irakischen oder somalischen
Schutzsuchenden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fall individuell geprüft wird und
jeder Antragsteller den Zeitumfang in Anspruch nehmen kann, der notwendig ist,
um seine Fluchtgründe vollumfänglich darzustellen.
Es kann daher dazu kommen, dass bei komplexen Sachverhalten weniger
Anhörungen pro Tag durchgeführt werden können.
10. Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 18/10575, es gäbe seitens der Leitung des BAMF „Erwartungswerte
zur Zahl der Anhörungen“, die hinsichtlich der Chancen und Grenzen der
Umsetzung regelmäßig besprochen würden und darauf basierten, wie viele
Anhörungen „je nach Komplexität pro Woche“ durchführbar seien,
vereinbar mit dem im Brief des Gesamtpersonalrats explizit genannten Umstand,
dass der Schwierigkeitsgrad der Fälle gerade nicht bei der Umsetzung der
Zielvorgaben berücksichtigt würde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Ist die Nachbeantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575
(Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17.
Januar 2017), wonach „das Nichterreichen der vom BAMF formulierten
Erwartungswerte durchaus zu einem Gespräch mit dem Vorgesetzten führen
kann – Hintergrund dieser Gespräche ist allerdings in erster Linie, eventuelle
Qualifizierungsbedarfe festzustellen, um die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter besser auf die Arbeitsanforderungen vorzubereiten, oder individuelle
Arbeitsschwerpunkte zu verlagern, um den Fähigkeiten der Beschäftigten
möglichst nahe zu kommen“, so zu interpretieren, dass die Gründe für das
Nichterreichen der Zielvorgaben nur auf Seiten der Beschäftigen gesucht werden
und nicht hinterfragt wird, ob die Zielvorgabe realistisch ist – (bitte
ausführen)?
Diese Interpretation ist nicht zutreffend. Aufgabe der Führungskräfte ist es,
Ursachen für Zielverfehlungen gemeinsam mit den Mitarbeitern umfassend zu
klären und die dementsprechende weitere Vorgehensweise festzulegen.
12. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gesamtpersonalrats
beim BAMF, dass die geforderte Anwesenheitsquote beim Personal in Höhe
von 80 Prozent „überwiegend nicht erreichbar“ sei, und welche konkreten
Vorgaben wurden diesbezüglich für welche Bereiche aufgrund welcher
Annahmen und Berechnungen gemacht (bitte so genau wie möglich ausführen)?
Die Führungsdialoge zeigen, dass die Zielvorgabe in vielen Einheiten erreicht
wird. Die pauschale Kürzung um 20 Prozent des Personalbestandes ist eine
kalkulatorische Grundlage unter Berücksichtigung angenommener Abwesenheiten
wegen Urlaub, Erkrankungen etc. bei der Festlegung der Zielvorgaben und damit
ein Durchschnittswert.
13. Inwieweit sieht die Bundesregierung in Anweisungen wie „keiner beendet
den Dienst, bevor alle terminierten Anhörungen erledigt sind“ eine
unzulässige Anordnung von Mehrarbeit, und welche konkreten Vorgaben zu
Mehrarbeiten wurden für welche Bereiche aufgrund welcher Annahmen und
Berechnungen gemacht, was ist rechtlich zulässig, und welche Grenzen der
Belastung sieht die Bundesregierung aufgrund der bereits seit längerem im
BAMF andauernden Überlastungssituation (bitte so genau wie möglich
ausführen)?
Im Sinne der dem BAMF gestellten Aufgabe hat das BAMF dafür Sorge zu
tragen, dass die für die Antragsteller vereinbarten Termine realisiert werden. Da sich
die Dauer einzelner Prozessschritte aufgrund der Individualität der Einzelfälle
nicht immer exakt terminieren lässt, kann dies vereinzelt für Beschäftigte zu einer
Verlängerung der persönlichen Arbeitszeit führen, die im Rahmen der
bestehenden flexiblen Arbeitszeit entsprechend gutgeschrieben wird. Mit geeigneten
Vorsorgemaßnahmen kann diese Fallkonstellation minimiert werden.
Die Hausleitung des BAMF hat am 27. März 2017 Mehrarbeit für alle
Entscheiderinnen und Entscheider sowie Führungskräfte, die sich dazu freiwillig bereit
erklären, angeordnet. Diese Anordnung bezieht sich auf einen Zeitraum zwischen
dem 1. April bis zum 27. Mai 2017, ausgeschlossen davon sind die Osterfeiertage.
Eine freiwillige Mehrarbeit muss deswegen angeordnet werden, damit
zusätzliche Arbeitsleistung auch vergütet werden kann.
Die Anordnung von Mehrarbeit erfolgt nur, wenn sie notwendig ist. Soziale
Belange werden berücksichtigt. Es dürfen maximal 40 Stunden pro Monat an
Mehrarbeit geleistet werden.
14. In wie vielen Gerichtsentscheidungen wurde festgestellt, dass die
Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats beim BAMF verletzt wurden und
worum ging es dabei jeweils (vgl. z. B.:
https://bayrvr.de/2017/02/23/vg-
ansbach-gericht-staerkt-die-mitbestimmungsrechte-des-
gesamtpersonalratsbeim-bamf/), und wie viele solcher Verfahren sind noch anhängig (bitte alle
Entscheidungen und Verfahren mit Datum, Aktenzeichen und Inhalt
auflisten), und wie bewertet dies die Bundesregierung – ist sie insbesondere der
Auffassung, dass Mitbestimmungsrechte angesichts der großen
Anforderungen im BAMF zurückstehen müssen, oder ist sie der Auffassung, dass die
Wahrung der Mitbestimmungsrechte gerade auch in solchen Zeiten wichtig
ist, um z. B. auch die Motivation der Beschäftigten wahren zu können?
Aktuell wird in drei Gerichtsverfahren über die Verletzung der
Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats (GPR) gestritten.
1. Das Verfahren unter dem AZ 7 P 16.00303 betrifft die Schichtarbeit und wurde
vom GPR geführt. Der örtliche Personalrat (ÖPR) hatte der Schichtarbeit
zugestimmt. Nachdem der Versuch gescheitert ist, das Verfahren durch
übereinstimmende Erledigungserklärungen zu beenden, entschied das
Verwaltungsgericht (VG) Ansbach (1. Instanz) im Sinne des GPR. Das BAMF legte hiergegen
am 5. September 2016 Rechtsmittel ein, die es am 5. Dezember 2016
begründete. Das Verfahren ist in zweiter Instanz vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof weiterhin anhängig.
2. Ein weiteres Verfahren unter dem Aktenzeichen AN 7 P 16.00296 betrifft
Einstellungen, die maßgeblich über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für
Arbeit (BA) durchgeführt wurden. Nachdem auch hier der Versuch gescheitert
ist, das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen zu
beenden, folgte das VG Ansbach (1. Instanz) der Auffassung der Personalräte.
Rechtsmittel wurden hiergegen am 5. September 2016 eingelegt und am 5.
Dezember 2016 begründet. Das Verfahren ist in zweiter Instanz beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof anhängig.
3. Das dritte Verfahren betrifft die Verlängerung der Abordnungen/Zuweisungen
von Beschäftigten der BA an das BAMF (AN 7 P 17.00164). Der GPR hatte
den Verlängerungen der Abordnungen/Zuweisungen nicht zugestimmt. Die in
seiner Zustimmungsverweigerung als Begründung vorgebrachten Argumente
wurden rechtlich als nicht haltbar gesehen, weshalb das
Mitbestimmungsverfahren abgebrochen wurde. In einem in diesem Kontext vom GPR geführten
Verfahren zur Erlangung des einstweiligen Rechtschutzes, wurde das BAMF
verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren fortzusetzen.
Gegen diesen Beschluss wurde am 20. März 2017 Beschwerde vor dem BayVGH
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) eingelegt.
Zur Stärkung einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit
zwischen Gremien und dem Bundesamt wurde durch die Amtsleitung die
Projektgruppe Gremienbeteiligung eingesetzt. Ziel ist, die Kommunikation mit den
Gremien zu kanalisieren, zu koordinieren, zu leiten und insgesamt zu verbessern.
15. Wie viele Gerichtsverfahren wegen strittiger Entlassungen oder
Nichtverlängerungen von wie vielen Beschäftigten im BAMF gab es in den letzten
beiden Jahren mit welchen Ergebnissen, wie viele solcher Verfahren sind noch
anhängig, und um welche Themen oder Probleme geht es dabei vor allem
(bitte darstellen)?
Zum Stichtag 3. April 2017 gab es insgesamt 75 Verfahren wegen Kündigung
(überwiegend während der Probezeit von Anhörern/Entscheidern), von denen
noch elf anhängig und 64 Verfahren erledigt sind. Von den 64 Verfahren haben
sich acht durch Klagerücknahme, zwölf durch Urteil und 44 durch Vergleich
erledigt. Die Mehrzahl der Vergleiche hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
durch Kündigung bestätigt und den Mitarbeitenden für den Verlust des
Arbeitsplatzes eine Abfindung zwischen einem Viertel und einem Bruttomonatsgehalt
zugebilligt.
Zum Stichtag 3. April 2017 gab es 187 Verfahren wegen Nichtverlängerung von
6-Monats-Verträgen, von denen 33 Verfahren noch anhängig und 154 Verfahren
erledigt sind. Von den 154 Verfahren haben sich 15 durch prozessuale
Erklärungen erledigt, weiterhin gab es sieben Urteile und 132 Vergleiche. Die Verfahren
lassen sich in folgende fünf Fallgruppen einteilen:
1. Verlängerungen bei Verträgen mit Fachkräftegewinnungszulage
2. Klagen gegen negative Auswahlentscheidung
3. Klagen wegen Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen
4. Klagen wegen fehlender Verlängerungsmöglichkeiten
5. Klagen wegen Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren aus Zeitgründen.
16. Wird das Ziel, zur Einheit von Anhörer und Entscheider zurückzukehren,
„sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder zulässt“
(Nachbeantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575, Schreiben
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Januar
2017), zugunsten des vorrangigen Ziels der Abarbeitung der anhängigen
Asylverfahren bis Ende Mai 2017 wieder aufgegeben, oder war die Antwort
so zu verstehen, dass die weiterhin gültige Vorgabe in der „Dienstanweisung
Asyl“, eine Identität von Anhörer und Entscheidung anzustreben, bis zur
weitgehenden Abarbeitung anhängiger Asylverfahren nicht gilt (bitte
ausführen)?
Der Aufbau der Entscheidungszentren war eine wichtige und entscheidende
Maßnahme, um die Asylverfahren zu beschleunigen. In den Entscheidungszentren
werden entscheidungsreife und hauptsächlich einfacher gelagerte Fälle mit einer
entsprechenden Qualitätssicherung bearbeitet. Die Trennung von Anhörer und
Entscheider wurde 2016 wegen der besonderen Situation mit hohen
Zugangszahlen bestimmter Herkunftsländer mit vielfach identischen Fluchtgründen
eingeführt. Dies hat u. a. zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bundesamts im
Vergleich zum Vorjahr wesentlich beigetragen.
Das Bundesamt hat bereits damit begonnen, Anhörungen und Entscheidung
wieder durch denselben Mitarbeitenden durchführen zu lassen. „Ziel ist es,
weitgehend zur Einheit von Anhörer und Entscheider zurückzukehren“. Mitarbeitende,
die bis dato ausschließlich als Anhörer eingesetzt waren, werden hierzu
weiterqualifiziert.
17. In welchem ungefähren Umfang wird derzeit das Prinzip der Einheit von
Anhörer und Entscheider in der Praxis nach fachkundiger Einschätzung des
BAMF in den Ankunftszentren, Außenstellen und der Zentrale des BAMF
(soweit möglich bitte differenzieren) gewahrt, und wie viele Entscheidungen
(bitte absolute und relative Zahlen angeben) werden derzeit (letzter Monat)
in Entscheidungszentren getroffen?
Aktuell wird ca. ein Drittel der Verfahren in den Entscheidungszentren
entschieden. Dabei handelt es sich um ausgewählte Herkunftsländer mit zumeist einfacher
Fallgestaltung. Zwei Drittel der Verfahren werden nach erfolgter Anhörung durch
die dezentralen Organisationseinheiten entschieden.
18. Inwiefern hat das BAMF die von einem Bündnis mehrerer fachkundiger
Verbände dokumentierten Verfahrens- und Qualitätsmängel im Asylverfahren
bzw. deren entsprechende Lösungsvorschläge (vgl. „Memorandum“: www.
proasyl.de/news/memorandum-zu-asylverfahren-zeigt-
qualitaetsmaengelbeim-bamf/) zur Kenntnis genommen, bewertet und geprüft (wenn ja, wann
und durch wen), und welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gezogen,
welche konkreten Maßnahmen angeordnet (bitte im Einzelnen mit Datum
auflisten; wenn es keine Änderungen gab, warum nicht)?
Für das BAMF hat die Qualität der Asylverfahren hohe Priorität und ist deshalb
im kontinuierlichen Dialog mit staatlichen aber auch mit nichtstaatlichen
Akteuren, um Kritikpunkte und eventuell bestehende Mängel zu erörtern. Mit den
Autoren des Memorandums fanden z. B. seit Veröffentlichung drei Gespräche zu
Einzelaspekten der Qualität der Asylverfahren statt. Soweit Kritikpunkte Anlass
für Verbesserungen geben, werden diese selbstverständlich aufgegriffen.
Eine Überprüfung von 106 Fällen aus dem Zeitraum 2014 bis Juni 2016, wie sie
in dem Memorandum getroffen wurde, ist keine repräsentative Basis, um daraus
die Qualität des Asylverfahrens generell zu bewerten.
19. In welchem Umfang werden Abstriche bei der Qualitätssicherung zur
Erreichung des Ziels der Abarbeitung anhängiger Asylverfahren bis Ende Mai
2017 gemacht, und in welchem Umfang finden derzeit welche Maßnahmen
zur Qualitätssicherung im BAMF statt (bitte mit Zeitplan, Art der
Maßnahmen, quantitativem Umfang usw. auflisten)?
Es werden keine Abstriche bei der Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der
Abarbeitung anhängiger Asylverfahren gemacht. Im BAMF besteht ein Konzept
der Qualitätssicherung, das an die Bedingungen einer stark gewachsenen
Organisation angepasst ist. Die Qualitätssicherung in den Außenstellen, Ankunfts- und
Entscheidungszentren im Bundesamt erfolgt zweistufig:
1. In den dezentralen Organisationseinheiten arbeitet das BAMF mit einem
Mentorensystem, das im Laufe des Jahres weiter ausgebaut wird.
Mentoren sind u. a. verantwortlich für die tägliche fachliche Beratung und
Betreuung von Entscheidern, Prüfung von Anhörungen und Bescheiden,
Beurteilung des Schulungsbedarfs und Umsetzung von abhelfenden Maßnahmen.
Durch die Einstellung erfahrener Juristen wurde die Qualitätssicherung vor Ort
bereits verstärkt. Zudem prüfen die jeweiligen Vorgesetzten mittels
Stichproben Entscheidungen der Entscheider/innen vor der Zustellung.
2. Daran schließt der Ausbau des Qualitätsförderersystems in allen Außenstellen,
Ankunfts- und Entscheidungszentren an, um die Qualitätssicherung aller
Teilverfahren im Asylverfahrensablauf fortlaufend und umfassend im Blick zu
halten. Zu Beginn des Jahres 2017 hatte das BAMF in den dezentralen
Organisationseinheiten mehr als 230 Qualitätsprüfer. Dies sind Entscheider, die fachlich
besonders geeignet sind; sie haben vielfältige und umfangreiche
Weiterbildungen im Qualifizierungszentrum durchlaufen und erhalten zusätzlich auf die
jeweilige Organisationseinheit abgestimmte interne Schulungen durch die
Referatsleitung vor Ort.
Ergänzend sichtet das Grundsatzreferat Qualitätssicherung kontinuierlich
stichprobenartig Entscheidungen und setzt hierbei thematische Schwerpunkte, z. B.
auf bestimmte Herkunftsländer oder Zielgruppen, deren Ergebnisse in die
Weiterentwicklung der Hinweise für die Entscheider einmünden. Die Mitarbeitenden
des Referats weisen mit Blick auf die übergeordneten Aufgaben unterschiedliche
Profile auf und sind dementsprechend geschult. Darunter sind Juristen, langjährig
erfahrene Entscheider und Mitarbeitende mit Dozentenerfahrung. Das Referat
wurde Anfang des Jahres 2017 von acht Mitarbeitenden auf 15 verdoppelt. Bis
Juni 2017 sollen noch weitere Mitarbeitende dazukommen.
Zahlreiche weitere Maßnahmen werden im Verlaufe des Jahres 2017 neu
implementiert und bilden zusammen ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem,
das wegführt von der selektiven Qualitätskontrolle hin zu einem Systemaudit. Die
Qualitätssicherung umfasst ergänzend zu der stichprobenartigen
Qualitätskontrolle von bereits getroffenen Entscheidungen, die reagibel auf etwaige Defizite
eingestellt ist, auch eine frühzeitige umfassende Qualitätssicherung aller
Teilverfahren, die zu Entscheidungen führen. Die Umsetzung eines integrierten
Qualitätsmanagementsystems beinhaltet auch die systematische Verzahnung der
Bereiche Aus- und Fortbildung sowie des operativen Bereich mit der
Qualitätssicherung. Dies entspricht auch den Empfehlungen des UNHCR (Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) zur Qualitätssicherung im Asylverfahren.
Die aus Qualitätskontrollen gewonnenen Erkenntnisse, aber auch Hinweise
anderer Stellen (beispielsweise von Flüchtlingsorganisationen, NGO etc.) werden
regelmäßig ausgewertet und gezielt genutzt, um Prozesse stetig zu verbessern und
Mitarbeiter weiter zu qualifizieren.
20. Welchen Umfang haben derzeit Schulungen für neue Anhörerinnen und
Anhörer bzw. Entscheiderinnen und Entscheider im BAMF (zeitlicher Umfang,
inhaltliche Aspekte, Aufbau der Schulung, Betreuung/Begleitung durch
erfahrenes Personal usw.)?
Neue Mitarbeitende werden im Qualifizierungszentrum der Behörde geschult.
Inhaltlich werden theoretische Kenntnisse zu den Themen „Materielles Recht“,
„Anhörung“ und „Bescheiderstellung“ vermittelt. Die Module „Schutzgewährung“,
„Gesprächsführungstechniken“ und „Beweiswürdigung“ des Europäischen
Asylunterstützungsbüros (EASO) sichern den europäischen Standard der
Qualifizierung. Diese Kenntnisse werden durch praktische Übungen und einen praktischen
Einsatz in einer Außenstelle des Bundesamts ergänzt.
Regelmäßig finden Schulungsmaßnahmen vor Ort, insbesondere durch die
Kolleginnen und Kollegen der Qualitätssicherung, statt.
21. Welche Abberufungen oder Versetzungen von Referatsleiterinnen oder
Referatsleitern hat es in den letzten eineinhalb Jahren im BAMF im Asylbereich
mit welcher Begründung gegeben, welche und wie viele Stellen im BAMF
sind derzeit mit Entsandten oder früheren Beschäftigten der Bundesagentur
für Arbeit besetzt (bitte ausführen)?
In dem o. g. Zeitraum wurden 23 Umsetzungen von Referatsleiterinnen oder
Referatsleitern im Asylbereich vorgenommen. Die Umsetzungen erfolgten aufgrund
organisatorischer Änderungen als Personalentwicklungsmaßnahmen oder
aufgrund erfolgreicher Bewerbungsverfahren. Es wurden 2017 zwei Referatsleiter
aus fachlichen Gründen mit anderen Aufgaben betraut. In einem Fall erfolgte die
Umsetzung aufgrund der Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
In neun Fällen wurde die Tätigkeit als Referatsleiterin oder Referatsleiter für das
Bundesamt beendet.
Dies beruhte in sieben Fällen auf dem Auslaufen der Abordnung zum Bundesamt
und in zwei Fällen auf dem Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der
Altersgrenze.
Einem Referatsleiter wurde nach Abschluss eines erfolgreichen
Bewerbungsverfahrens die Funktion der Gruppenleitung übertragen.
Derzeit sind 238 Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer
Abordnung beim Bundesamt tätig. Davon sind acht Personen als Sachbearbeiter,
210 Personen als Entscheider, 19 Personen als Führungskräfte und eine Person
als Leiter eingesetzt. Hinzu kommen 32 Personen, die von der Bundesagentur für
Arbeit in das Bundesamt versetzt oder beim Bundesamt neu eingestellt wurden.
Eine Person gehört zur Leitung des Bundesamts. Fünf Personen werden als
Führungspersonal und 27 Personen als Sachbearbeiter beschäftigt.
22. Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, dass viele fehlerhafte
Bescheide des BAMF die Verfahren lediglich in die Rechtsprechung verlagern
und damit auch verlängern, zumal die Verwaltungsgerichte personell kaum
dazu in der Lage sind, die stark ansteigende Zahl von Asylverfahren in
angemessener Zeit zu bewältigen (bitte ausführen und verfügbare Zahlen zum
Anstieg der gerichtlichen Verfahren nennen)?
In Anbetracht der gestiegenen Asylanträge und der deutlich gestiegenen
Entscheidungen im letzten Jahr hat auch die absolute Zahl der Klagen gegen
Entscheidungen des Bundesamts über Asylanträge zugenommen. Wichtig ist daher, diese
Zahl in Relation zu sehen. Der nachfolgenden Tabelle sind die bundesweiten
Klagequoten der letzten Jahre und die dazu gehörigen Entscheidungszahlen sowie
die Schutzquoten zu entnehmen.
Die aktuelle Entwicklung bestätigt die in der Frage geäußerte Kritik nicht.
Jahr Anzahl Entschei-dungen
Gesamtschutzquote
Klagequote (bezogen auf alle
Entscheidungen des BAMF)
Klagequote gegen
negative Entscheidungen
2013 80.978 24,9% 46,2% 57,0%
2014 202.834 31,5% 40,2% 55,8%
2015 282.726 49,8 % 16,1% 31,9%
2016 695.733 62,4% 24,8% 43,2%
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ISSN 0722-8333]