[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Mai 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12275
18. Wahlperiode 04.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Andrej Hunko,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11841 –
Stand der Umsetzung des europäischen Migrationsmanagements am Horn
von Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das europäische Migrationsmanagement in Ostafrika nimmt immer konkretere
Formen an. So hat die EU jüngst Verbindungsbeamte für Migration im Sudan
und Äthiopien benannt (COM(2017) 205 final, S. 17). In Khartoum wurde
mittlerweile ein Büro des Regionalvorhabens Better Migration Management
(BMM) eröffnet, das vom EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) finanziert und
von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH koordiniert wird (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Ausschussdrucksache 18(19)520). Im März 2017 hat zudem ein
Kick-Off-Workshop des BMM für die Planung von Maßnahmen im Sudan
stattgefunden. Bei einem parlamentarischen Frühstück der GIZ zum
Regionalvorhaben hatte die GIZ im November 2016 versichert, dass als Sachleistungen nur
Büromaterial an die Länder am Horn von Afrika geliefert werde und dass für
den Fall, dass die Projektländer andere Materialwünsche hätten, diese im
Lenkungsgremium des BMM-Vorhabens besprochen und abgesegnet werden
müssten.
Das Regionalvorhaben BMM wird seit kurzem von einem weiteren EUTF-
Vorhaben flankiert, dem Regional Operational Centre in support of the Khartoum
Process and AU-Horn of Africa Initiative (ROCK), das im
Polizeitrainingszentrum von Khartoum angesiedelt wird (
http://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/
files/regional-operational-centre_en.pdf, S. 2). Erklärtes Ziel des Projekts ist ein
verstärkter Informationsaustausch zwischen den Ländern des Khartoum-
Prozesses in den Bereichen irreguläre Migration und Schmugglernetzwerke.
Aufbauend auf den Erfahrungen des BMM geht es bei ROCK auch um das „zur
Verfügung Stellen von Geräten zur Datensammlung“ (ebenda, S. 7). Laut einem
Bericht von EU-Parlamentariern bezeichneten Diplomaten vor Ort dieses
Vorhaben als das heikelste EU-Projekt im Sudan (GUE/NGL 2016: EU and Italian
cooperation with Sudan on border control: what is at stake?, S. 9). Neben der
regionalen Zusammenarbeit soll im Rahmen von ROCK auch die Kooperation
mit INTERPOL, EUROPOL und der Africa Frontex Intelligence Community
(AFIC) gestärkt werden. AFIC veröffentlicht jährlich einen Bericht über die
Entwicklung der irregulären Migration und der Aktivitäten sogenannter
Menschenschmuggler in Afrika. Die Veröffentlichung des Berichts von 2016, die
für Januar 2017 angekündigt war (
http://frontex.europa.eu/news/eu-liaison-officers-
met-within-the-framework-of-the-africa-frontex-intelligence-
communitycqKYTf), steht aber noch aus.
Auch andere Vorhaben im Sudan wollen den Grenzschutz stärken, so
beispielsweise die von mehreren UN-Organisationen sowie der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) konzipierte „Strategy to Address Human
Trafficking, Kidnappings and Smuggling of Persons in Sudan“ (
www.refworld.org/
pdfid/581b3ba64.pdf). Im Rahmen dieser Strategie soll auch das 2014 vom
Sudan gegründete nationale Komitee zur Bekämpfung von Menschenhandel
(National Committee to Combat Human Trafficking, NCCT) eine wichtige Rolle
spielen. Laut dem bereits genannten Bericht der EU-Parlamentarier hat dieses
Komitee jedoch bisher weder ein Budget, noch einen physischen Arbeitsplatz,
geschultes Personal oder „Safe Houses“ für Opfer von Menschenhandel (GUE/
NGL 2016, S. 12).
Den Berichten mehrerer Medien und Hilfsorganisationen zufolge hat sich die
Situation von Flüchtlingen im Sudan trotz all der genannten Maßnahmen in
letzter Zeit massiv verschlechtert. Zum einen sind die staatliche Gewalt gegenüber
Flüchtlingen und deren erzwungene Rückführung in ihre Herkunftsländer
angestiegen (
www.theguardian.com/global-development/2017/feb/27/eu-urged-to-
endcooperation-with-sudan-after-refugees-whipped-and-deported), zum anderen
hat auch die Gewalt, die von Schlepperbanden und Menschenhändlern im Sudan
ausgeht, massiv zugenommen (Médicines sans frontières: Dying to Reach
Europe: Eritreans in Search of Safety, insb. S. 24 bis 27).
Nicht nur im Sudan tritt der repressive Charakter des Regimes zurzeit recht
offen zutage. In Äthiopien hat die Regierung im Oktober 2016 den
Ausnahmezustand ausgerufen, durch welchen demokratische Rechte weiter beschnitten
werden. Äthiopien hat seit Dezember 2016 den Vorsitz des sogenannten Khartoum-
Prozesses inne – einer Dialogplattform zwischen der EU und den Ländern am
Horn und Afrika in Migrationsfragen –, wo es nach Auskunft der Europäischen
Kommission eine aktive und konstruktive Rolle einnimmt (COM(2017) 205
final, S. 9) Zudem ist Äthiopien eines der Länder, mit denen die EU eine
sogenannte Migrationspartnerschaft abgeschlossen hat. Im Zuge dessen haben jüngst
mehrere hochrangige Treffen zwischen der EU und dem äthiopischen Regime
stattgefunden (ebenda).
Wichtige Zwischenstation für viele ostafrikanische Flüchtlinge auf ihrem Weg
nach Europa ist Libyen. Dort soll nun die IOM dafür sorgen, dass die Quote von
rückkehrenden oder abzuschiebenden Migranten aus Libyen signifikant erhöht
wird (
www.epochtimes.de/politik/welt/iom-will-7000-fluechtlinge-in-libyen-
in-heimatlaender-zurueckbringen-a2061587.html). Am 21. März 2017 haben
sich zudem die Innenminister mehrerer europäischer und afrikanischer Länder
in Rom getroffen, um über die Bewältigung unerwünschter Migration aus
afrikanischen Ländern zu diskutieren (
www.sueddeutsche.de/politik/italien-
italienerwartet-rekordzahl-von-fluechtlingen-1.3428160). Einen Tag zuvor hatte der
italienische Innenminister zudem angekündigt, zusammen mit der
Einheitsregierung Flüchtlingslager in Libyen einrichten zu wollen (
http://gleft.de/1En).
1. Wer sind die EU-Verbindungsbeamten für Migration im Sudan und
Äthiopien, wodurch haben sie sich für diesen Posten qualifiziert, und worin
bestehen ihre Aufgaben in diesen Ländern?
Bei dem EU-Verbindungsbeamten im Sudan handelt es sich um einen
französischen Beamten und in Äthiopien um einen britischen Beamten. Sie sind an die
jeweilige EU-Delegation entsandt. Die Auswahl obliegt dem Europäischen
Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission. Grundsätzlich sollen
Europäische Migrationsverbindungsbeamte an EU-Delegationen als Schnittstelle
zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und
EU-Agenturen im Bereich Migration fungieren.
2. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über das nationale
Komitee zur Bekämpfung von Menschenhandel (NCCT) im Sudan?
a) Aus welchen Mitgliedern setzt sich der NCCT zusammen?
Mitglieder des Nationalen Komitees zum Kampf gegen den Menschenhandel
(NCCT) sind:
Justizministerium der Republik Sudan (Vorsitz auf Staatssekretärs-Ebene),
Verteidigungsministerium der Republik Sudan,
Innenministerium der Republik Sudan,
Außenministerium der Republik Sudan,
Informationsministerium der Republik Sudan,
Bildungsministerium der Republik Sudan,
Ministerium für soziale Wohlfahrt der Republik Sudan,
Ministerium für Arbeit und Personalentwicklung der Republik Sudan,
Ministerium für Technologie und Kommunikation der Republik Sudan,
Ministerium für Medien der Republik Sudan,
Ministerium für Gesundheit der Republik Sudan,
Vertreter der sudanesischen Bundesstaaten auf Rotationsbasis,
Flüchtlingskommission der Republik Sudan,
Hoher Rat für Menschenrechte der Republik Sudan,
Nationaler Sicherheits- und Nachrichtendienst der Republik Sudan,
Militärischer Geheimdienst der Republik Sudan,
Sekretariat für im Ausland arbeitende Sudanesen und
Hoher Rat für Kinderangelegenheiten der Republik Sudan.
b) Worin besteht genau dessen Aufgabe, und wie kommt es dieser nach?
Die Aufgaben des NCCT und ihre Ausführung sind in Sektion 5 des
sudanesischen Gesetzes zum Kampf gegen den Menschenhandel von 2014 geregelt.
Demnach stellt das NCCT die höchste Autorität im Kampf gegen den Menschenhandel
dar. Es soll unter anderem
eine nationale Strategie zur Beseitigung von Fluchtursachen entwickeln,
die Gesetzeslage zum Kampf gegen Menschenhandel prüfen und
gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlagen,
ein jährliches Budget ansetzen und durch den Ministerrat billigen lassen,
die Rückkehr von Opfern von Menschenhandel in ihre Herkunftsländer
koordinieren,
die nationalen Fähigkeiten im Kampf gegen Menschenhandel stärken und
Problembewusstsein schaffen,
Schutzmaßnahmen für Opfer von Menschenhandel bereitstellen,
zum internationalen und regionalen Austausch zur Entwicklung von Politiken
im Kampf gegen Menschenhandel beitragen.
Der Gesetzestext ist öffentlich zugänglich unter
www.ilo.org/dyn/natlex/natlex4.
detail?p_lang=&p_isn=99189&p_classification=03.
c) Mit welchen staatlichen Stellen und (internationalen) Organisationen
arbeitet das NCCT zusammen?
Bezüglich der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen wird auf die Antwort zu
Frage 2a verwiesen.
Das NCCT arbeitet ferner mit den mit Fragen des Menschenhandels in Sudan
befassten internationalen Organisationen zusammen. Dies sind die Internationale
Organisation für Migration (IOM), das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten
Nationen (UNHCR), der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), das
Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)
sowie das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).
d) Wie finanziert sich das NCCT?
Das NCCT wird aus Mitteln des sudanesischen Justizministeriums finanziert.
e) Arbeiten Deutschland oder die EU mit dem NCCT zusammen bzw.
finanzieren das Komitee?
Wenn ja, wie, und mit welchen Mitteln?
Wenn nein, warum nicht?
Das NCCT wird weder von Deutschland noch von der EU finanziert. Im Rahmen
der EU-Migrationskooperation fließen generell keine Mittel an die sudanesische
Regierung. Das von der Abteilung Internationale Kooperation und Entwicklung
der Europäischen Kommission (DEVCO) finanzierte Programm „Addressing
Mixed Migration Flows in Eastern Africa“ (AMMi) hat Ende 2016 mit dem
NCCT bei der Organisation eines Workshops zusammengearbeitet. Zudem ist die
EU im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ mit dem
NCCT im Gespräch. Die Maßnahmenpakete des Regionalvorhabens „Better
Migration Management“ befinden sich noch in der Abstimmung. (s. auch
Antwort zu Frage 4).
3. Welche Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung im BMM-
Regionalbüro in Khartoum, welche Aufgaben nehmen sie war, und wie lange
soll dieses Büro bestehen?
Für das EU-Regionalvorhaben „Better Migration Management“ (BMM) ist
derzeit ein Regionalkoordinator in Khartum tätig. Er ist für Implementierung,
Steuerung und Monitoring der Programmaktivitäten aller BMM-
Implementierungsorganisationen im Sudan und in Eritrea verantwortlich. Er wird unterstützt durch
zwei nationale Fachkräfte (für Beratung und Finanzen). Der Einsatz einer
weiteren nationalen Fachkraft ist geplant. Das Regionalbüro soll bis zum Ende der
Laufzeit des Vorhabens im März 2019 bestehen.
4. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der zweiten Projektkomponente
des BMM (Kapazitätsaufbau) nach Informationen der Bundesregierung
bisher durchgeführt bzw. sind in Planung (bitte für die einzelnen Länder
getrennt anführen)?
In allen Partnerländern befinden sich die Maßnahmenpakete noch in der Abstimmung.
Der aktuelle Stand der Maßnahmen in Komponente 2 („Kapazitätsaufbau“) stellt
sich wie folgt dar:
(Regional) Es wurden zahlreiche regionale Bestandsaufnahmen durchgeführt zur
Erhebung der Qualität von Dienstleistungen und Personalausstattung der
Schutzeinrichtungen für Migranten und Flüchtlinge vor Ort. Diese Erhebungen
dienen als Grundlage für weitere Planungen des BMM.
(Äthiopien) Derzeit werden die Details eines Kapazitätsaufbaus bei der
Immigrationsbehörde, Polizei und Justiz mit dem Ziel ausgearbeitet, den Schutz
von Migrantinnen und Migranten zu verbessern.
(Dschibuti) Ein Planungsworkshop ist für Mitte April geplant.
(Eritrea) Ein Planungsworkshop mit UNODC ist für Ende April anvisiert. Geplant
sind Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung von Justizbeamten
in der Erkennung und rechtskonformen Verfolgung von Menschenschmuggel und
-handel, basierend auf dem „Smuggling of Migrants“-Protokoll der Vereinten
Nationen.
(Kenia) Die Immigrationsbehörde wird bei der Fortbildung kenianischer Zivilbeamter
im Bereich Migration unterstützt.
(Somalia) Hier fand am 6. März 2017 ein Planungsworkshop statt. Die Details
der Unterstützung im Bereich Kapazitätenaufbau sind noch in der Abstimmung.
(Südsudan) Auf Grund der anhaltend kritischen Sicherheitslage fanden bislang
weder eine Prüfmission noch ein Workshop statt.
(Sudan) Ein Workshop mit nationalen Partnern fand noch nicht statt. Geplant ist
ein solcher Workshop für Mai 2017.
(Uganda) Eine erste Prüfmission nach Uganda zur Aufnahme offizieller Gespräche
ist für Mai 2017 geplant.
5. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse des Kick-
Off-Workshops im Sudan im März 2017 zur Planung konkreter Maßnahmen
im Rahmen des Regionalvorhabens BMM?
Die im März 2017 durchgeführte Mission in den Sudan diente der Sondierung
erster Konzeptideen. Ein Workshop mit nationalen Partnern fand noch nicht statt
und ist für Mai 2017 geplant.
6. Gab es solche Kick-Off-Workshops nach Informationen der
Bundesregierung auch in anderen Ländern des Regionalvorhabens BMM, und wenn ja,
was waren deren Ergebnisse (bitte für Länder einzeln anführen)?
Nationale Auftakt-Workshops konnten bisher in Kenia, Äthiopien und Somalia
durchgeführt werden. Als Ergebnis der Workshops gibt es basierend auf der
jeweiligen Sachlage und dem Bedarf der einzelnen Partnerländer unterschiedliche
Schwerpunktsetzungen der Kooperation:
(Äthiopien) Ende März 2017 wurde unter Beteiligung aller Durchführungspartner
des Vorhabens ein Workshop durchgeführt. Als Ergebnis wurden Schwerpunkte
der Kooperation in Komponente 1 („Politikharmonisierung und Kooperation“)
auf der Unterstützung der Task Force zu Menschenhandel und -schmuggel
identifiziert. Eine erste Analyse zur Errichtung von „Safe Houses“ (siehe Antwort
zu Frage 9) zwischen Kenia und Äthiopien wurde erstellt.
(Kenia) Hier liegt der Schwerpunkt der anvisierten Maßnahmenpakete auf der
Stärkung der inter-ministeriellen Regierungsinstitution, die für das nationale
Migrationsmanagement in Kenia verantwortlich ist (National Migration Coordination
Mechanism). Darüber hinaus werden unter Komponente 3 (“Schutz und Hilfe“)
Trainingsmaterial für Menschenrechtskonzepte und -gesetze entwickelt sowie die
Stärkung von Menschenrechtsinstitutionen unterstützt.
(Somalia) Ein Workshop mit Vertretern der somalischen Partner fand im März
2017 statt. Eine konkrete Festlegung auf Aktivitäten konnte zu diesem Zeitpunkt
noch nicht erfolgen. Die Implementierungspartner von BMM verfügen über
Umsetzungsstrukturen in Somaliland und Puntland. In Mogadischu ist aufgrund
der aktuellen Sicherheitslage keine Struktur etabliert.
7. Welche Materiallieferungen hat es im Rahmen des BMM an die einzelnen
Länder nach Informationen der Bundesregierung bisher gegeben, und
welche sind in Planung (bitte für Länder einzeln angeben, inklusive Zweck der
Materialanschaffung und Kosten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es bisher keine Materiallieferungen an
die Partnerländer gegeben. Materiallieferungen sind grundsätzlich nur im
Zusammenhang mit Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus vorgesehen und werden
unter ausdrücklicher Berücksichtung sämtlicher geltender Sanktionsregelungen
zur Verfügung gestellt.
8. Wurden nach Informationen der Bundesregierung an das Lenkungsgremium
des BMM bisher Anfragen zu Materiallieferungen, die über Büromaterial
hinausgehen, gestellt?
Wenn ja, welche sind dies, und wie wurden diese Anfragen behandelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher keinerlei Anfragen von
Partnerseite an das Lenkungsgremium gerichtet, weder für Büromaterial noch für
andere Materiallieferungen.
9. Inwiefern haben sich die Planung und Etablierung von „Safe Houses“,
„Reception Centers“ und „Migration Response Centers“ im Rahmen des
Regionalvorhabens BMM im Sudan sowie in den anderen Projektländern
begonnen, wo sollen diese installiert werden, und für welche Flüchtlingsgruppen
sind diese vorgesehen (auch für Binnenflüchtlinge)?
Basierend auf einer von „Expertise France“ (staatliche französische Agentur für
internationale technische Zusammenarbeit) im Rahmen des Vorhabens „Mixed
Migration Flows“ durchgeführten Studie sind „Safe Houses“ als sichere
Anlaufstellen für Schutzsuchende in Äthiopien und Kenia geplant, aber bislang
noch nicht in der Umsetzung. Diese würden sich an Migrantinnen und Migranten
richten, die Opfer von Gewalt geworden sind und ihnen Schutz und medizinische
Versorgung anbieten.
„Reception Centers/Migration Response Centers“ sind Anlaufstellen für Migranten,
die in verschiedenen Partnerländern bereits existieren. Sie werden meist in
Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) oder
dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) betrieben, in seltenen
Fällen auch von staatlichen Stellen. Sie dienen je nach Ausgestaltung der Registrierung
und Weiterverweisung von Flüchtlingen und Migranten. In manchen Zentren
werden darüber hinaus medizinische und psycho-soziale Dienstleistungen angeboten.
Die Ausgestaltung von BMM-Maßnahmen in Kooperation mit diesen Einrichtungen
befindet sich noch in der Planung.
Binnenflüchtlinge sind nicht per se Zielgruppe dieser Einrichtungen, können aber
im Einzelfall je nach deren Ausgestaltung auch vom Dienstleistungsangebot
profitieren.
10. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der „Strategy to Address Human Trafficking, Kidnappings and
Smuggling of Persons in Sudan“ seit 2013 im Bereich des Grenzschutzes gesetzt
(bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen und des gelieferten
Materials sowie deren Kosten für die einzelnen Jahre seit Beginn der
Strategie)?
Inwiefern fließen auch Budgetmittel der EU oder Deutschlands in diese
Strategie?
Im Rahmen der „Strategy to Address Human Trafficking, Kidnappings and
Smuggling of Persons in Sudan“ der Vereinten Nationen führen internationale
Organisationen Kapazitätsbildungsmaßnahmen mit sudanesischen Behörden
durch, einschließlich der Polizei, Kommunal- und Justizbehörden. Außerdem
betreut UNHCR Opfer von Menschenhandel. Neuankömmlinge in der
Erstaufnahmeeinrichtung Shagarab I im Bundesstaat Kassala (in Ostsudan) werden über die
Gefahren von Schleusertum, Menschenhandel und irregulärer Migration
informiert. Die Strategie bildet die Leitlinie für die Arbeit der internationalen
Organisationen vor Ort.
Weder finanziert die Bundesregierung die Umsetzung der Strategie noch liegen
ihr Erkenntnisse vor über Mittel der Europäischen Union zur Finanzierung der
Umsetzung der Strategie.
11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
Anstieg der Gewalt gegenüber Flüchtlingen im Sudan durch staatliche
Akteure und kriminelle Schleppernetzwerke auf der einen Seite und dem
Versuch von Deutschland und der EU, Flucht und Migration aus der Region
nach Europa einzudämmen?
12. Falls die Bundesregierung hier keinen Zusammenhang sieht, wie erklärt sie
sich den Gewaltanstieg und den Umstand, dass dieser mit dem gestiegenen
Engagement der EU beim Migrationsmanagement zeitlich korreliert, dann?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Zur Häufigkeit und folglich einem möglichen Anstieg von Gewalt gegenüber
Flüchtlingen im Sudan liegen der Bundesregierung keine gesicherten
Erkenntnisse vor.
13. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Hinweise dazu, dass auch Mitglieder
des sudanesischen Regimes an Schleppernetzwerken beteiligt sind bzw.
diese Schleppernetzwerke mit Mitgliedern des Regimes oder staatlichen
Behörden kooperieren?
Der Bundesregierung sind die in der Frage genannten Hinweise zugetragen
worden, ihr liegen jedoch keine eigenen Erkenntnisse hierzu vor. Die sudanesische
Regierung hat der Ausarbeitung der „Strategy to Address Human Trafficking,
Kidnappings and Smuggling of Persons in Sudan“ (siehe die Antwort zu
Frage 10) zugestimmt und ist in der Verfolgung dieser Straftaten selbst aktiv,
wobei sie auch gegen Mitarbeiter staatlicher Stellen ermittelt.
14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von europäischen Diplomaten,
dass es sich bei ROCK um das heikelste von der EU-finanzierte
„Migrationsmanagement-Projekt“ im Sudan handle?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur zitierten Einschätzung von
europäischen Diplomaten vor. Das „Regional Operational Center in Khartum“
(ROCK) dient der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und
fördert die Zusammenarbeit afrikanischer Staaten untereinander.
15. Welchen Vorteil hat es nach Meinung der Bundesregierung, dem
Regionalvorhaben BMM mit ROCK ein weiteres EUTF-Projekt an die Seite zu
stellen, obwohl die Ziele der beiden Projekte sehr ähnlich sind?
Das Vorhaben ROCK verfolgt, anders als das Regionalvorhaben BMM, den
Aufbau eines operativen Zentrums afrikanischer Staaten zum Zwecke des Austauschs
migrationsrelevanter Informationen. Die beiden Projekte ergänzen sich bei der
gemeinsamen Zielsetzung, die Zusammenarbeit der afrikanischen Staaten in der
Region zu stärken.
16. Die Lieferung welcher Sachgüter ist nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von ROCK an welche Staaten prinzipiell vorstellbar?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Lieferung von Sachgütern an Staaten
im Rahmen des Vorhabens ROCK nicht vorgesehen.
17. Seit wann existiert nach Kenntnis der Bundesregierung das
Polizeitrainingszentrum in Khartoum, und von wem wird es betrieben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Polizeitrainingszentrum in
Khartum 1972 als Teil der Hochschule für Polizeioffiziere gegründet. Im Jahr 2013
wurde es eine eigenständige Einrichtung und erhielt den Namen „Ibrahim
Mahmoud Police Officers Training Institute“. Das Gebäude, in dem sich das
Polizeitrainingszentrum befindet, wurde mit Beendigung der United Nations
Mission in Sudan (UNMIS) im Jahr 2011 an die sudanesische Polizei übergeben.
18. Seit wann nutzen die EU bzw. die Bundesregierung das
Polizeitrainingszentrum in Khartoum für die Durchführung von Projekten im Rahmen des
Migrationsmanagements?
19. Welche Maßnahmen wurden dort in diesem Bereich bisher durchgeführt
(bitte um Liste der konkreten Maßnahmen, des jeweiligen Datums, der
beteiligten Staaten und Akteure sowie der übergeordneten Projekte, in deren
Rahmen die Maßnahmen stattfanden)?
Welche weiteren Maßnahmen sind dort bisher geplant (bitte ebenfalls um
Liste mit denselben Angaben)?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Die Bundespolizei hat vom 9. bis 14. Januar 2016 einen Grundlehrgang
Dokumenten- und Urkundensicherheit mit sudanesischen Grenzpolizisten
durchgeführt, die für die Passkontrollen an Flughäfen zuständig sind und am 6. Februar
2017 im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe eine Schulung im
Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit. Der Schulungsort war jeweils das
Polizeitrainingsinstitut der sudanesischen Polizei in Khartum.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über weitere dort geplante
Maßnahmen vor.
20. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung Inhalt und Ergebnisse
folgender Treffen zwischen Spitzenpolitikern der EU und Äthiopiens (vgl.
COM(2017) 205 final, S. 9) in den letzten Monaten:
a) EU-Entwicklungskommisar Neven Mimica mit Premierminister
Hailemariam Desalegn im Januar 2017,
b) Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini
mit Außenminister Dr. Workneh Gabeyehu im Februar 2017 am Rande
der Sicherheitskonferenz,
c) Besuch von Minister Gabeyehu in Brüssel im März,
Die Fragen 20a bis 20c werden zusammen beantwortet.
Die drei genannten Treffen behandelten nach Kenntnis der Bundesregierung die
interne politische und wirtschaftliche Lage sowie Menschenrechts- und
Migrationsfragen.
Minister Gabeyehu führte anlässlich seines Besuchs in Brüssel ausschließlich
Gespräche auf Generaldirektions-Ebene (Generaldirektion DEVCO und
Europäischer Auswärtiger Dienst).
d) Besuch von Mogherini in Äthiopien im März 2017?
Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
(EU) hat nach Kenntnis der Bundesregierung am 17. März 2017 in Addis Abeba
Gespräche über die Beziehungen der EU zur Afrikanischen Union (AU), zu
Fragen der regionalen Zusammenarbeit am Horn von Afrika im Rahmen der
Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development“ (IGAD) und zur
innenpolitischen Lage in Äthiopien geführt.
Die Ergebnisse können folgenden beiden Pressemitteilungen entnommen werden:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-646_de.htm
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/22980/hrvp-federica-
mogherini-meets-ethiopian-prime-minister-hailemariam-desalegn_fr.
21. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die „aktive und
konstruktive Rolle“, die das äthiopische Regime im Rahmen des Khartoum-Prozesses
und als dessen Vorsitzender einnimmt?
Äthiopien ist während seines Vorsitzes gemeinsam mit dem Sekretariat des
Khartum-Prozesses für die Planung und Ausgestaltung der verschiedenen Treffen des
Prozesses verantwortlich. Für die Treffen hochrangiger Beamter sowie die
Treffen des Steuerungsausschusses übernimmt Äthiopien darüber hinaus die Rolle
des Gastgebers und Sitzungsvorsitzenden. Dies erfordert ein hohes Maß an
Engagement sowie Bereitschaft und Willen zur Kompromissfindung. Auch im
Rahmen des Valletta-Prozesses hat Äthiopien seine Rolle als Vorsitz des Khartum-
Prozesses in diesem Sinne ausgeübt.
22. Hat der Umstand, dass in Äthiopien seit Oktober 2016 der Ausnahmezustand
gilt, Folgen für die Zusammenarbeit der EU und Deutschlands mit dem
äthiopischen Regime bei Flucht- und Migrationsfragen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der Verhängung des Ausnahmezustandes im Oktober 2016 wurden die
bilateralen Regierungskonsultationen/-verhandlungen ausgesetzt. Bestehende
bilaterale Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit werden jedoch fortgeführt.
Die Entwicklungszusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Lebensbedingungen der
Menschen zu verbessern und trägt zur Fluchtursachenbekämpfung bei.
Die EU hat ihre Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung auf mehreren
Ebenen fortgesetzt. Hierzu zählen auch Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit einem direkten oder indirekten Bezug zu Flucht- und
Migrationsfragen.
23. Warum wurde der AFIC-Bericht für 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher noch nicht veröffentlicht?
Nach Auskunft der europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex soll der
Bericht in Kürze veröffentlicht werden.
24. Was sind nach Informationen der Bundesregierung die wesentlichen
Ergebnisse des AFIC-Berichts für 2016, und welche Handlungsempfehlungen
werden dort gegeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Was ist der Bundesregierung über Pläne des IOM bekannt, Personal in
Libyen und den angrenzenden Ländern zu stationieren, um die Quote von
rückkehrenden oder abzuschiebenden Migranten aus Libyen signifikant zu
erhöhen?
26. Auf welche Weise (etwa Sach- und Personalmittel, Ausrüstung,
diplomatische Bemühungen) werden diese Maßnahmen von der Europäischen Union
oder ihren Mitgliedstaaten unterstützt?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.
IOM hat die Ausweitung seiner Präsenz in Libyen angekündigt, mit dem Ziel des
verbesserten Schutzes und der Betreuung von Flüchtlingen und Migranten
entlang der Hauptmigrationsrouten, Informations- und Aufklärungskampagnen über
die Risiken irregulärer Migration und Unterstützung freiwilliger Rückkehr
innerhalb Afrikas sowie Reintegration im Herkunftsland. Aktivitäten des IOM-
Regionalvorhabens in diesen Bereichen werden über den EU-Trust-Fund finanziert.
27. Welche Innenminister trafen sich am 21. März 2017 in Rom, um über die
Bewältigung unerwünschter Migration aus afrikanischen Ländern zu
diskutieren?
a) Welche Themen standen auf der Tagesordnung?
Der Bundesregierung ist ein Innenministertreffen am 21. März 2017 in Rom nicht
bekannt. Am 20. März 2017 trafen sich in Rom die Innenminister aus
Deutschland, Frankreich, Italien, Malta, Österreich, Schweiz und Slowenien mit ihren
libyschen und tunesischen Amtskollegen. Thema der Beratungen war die
Migration über die zentrale Mittelmeerroute.
b) Welche Maßnahmen wurden vorgestellt oder beschlossen, um Menschen
aus Afrika daran zu hindern, „sich durch Libyen auf den Weg zu machen“,
wie es Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zusammenfasste?
Die Teilnehmer bekräftigten auf dem Treffen ihre Absicht, bei der Bekämpfung
der Schleusungskriminalität, Verbesserung der Lebensbedingungen von
Flüchtlingen, Verbesserung des Grenzschutzes, bei der Rückkehr und bei
Informationskampagnen stärker zusammenzuarbeiten.
c) Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung der erneut
vorgetragenen Ankündigung des italienischen Innenministers bekannt, zusammen
mit der Einheitsregierung Flüchtlingslager in Libyen einrichten zu
wollen?
Italien hat beim informellen Europäischen Rat in Valletta am 3. Februar 2017 die
mit Libyen geplante Zusammenarbeit vorgestellt. Zur Umsetzung liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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