[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 19. April 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12028
18. Wahlperiode 21.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11874 –
Stärkung des Schienengüterverkehrs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Schienenverkehr in Deutschland und insbesondere der
Schienengüterverkehr befinden sich in der Krise. Der Verkehrsanteil des Schienengüterverkehrs ist
im Jahr 2016 auf nur noch 17,5 Prozent (gemessen in Tonnenkilometern;
2015: 18,0 Prozent) gefallen, während der Verkehrsanteil des Lkw weiter auf
inzwischen 71,5 Prozent angewachsen ist (Quelle:
https://www.destatis.de/DE/
PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/02/PD17_057_463.html).
Hierfür gibt es verschiedene Ursachen, wie z. B. die zurückgebaute
Infrastruktur für den Kombinierten Verkehr und private Gleisanschlüsse, die fehlenden
Innovationen im Schienengüterverkehr, die unzureichende
Dienstleistungsmentalität oder auch verschiedene regulatorische Benachteiligungen der Schiene
gegenüber der Straße.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, bezeichnete im Rahmen des
Parlamentarischen Abends Schienenverkehr am 17. Januar 2017 zum Thema „Leise
Züge“ die Trassenpreise als Hauptkostenfaktor des Güterverkehrs und große
Herausforderung für die nächste Wahlperiode.
1. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Regulierung des Bahnmarktes in Deutschland entsprechend der Richtlinie
2012/34/EU keinen Gesetzentwurf für das parlamentarische Verfahren
vorgesehen, welches das Grenzkostenprinzip als Ermittlungsverfahren der
Trassenpreise in Deutschland vorsieht, wenn Vertreter des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur selbst die Trassenpreise als
Hauptkostenfaktor im Schienengüterverkehr bewerten?
Dürfte ein Betreiber der Schienenwege das Entgelt für das Mindestzugangspaket
nur in Höhe der Kosten festlegen, die unmittelbar auf Grund des Zugbetriebs
anfallen, könnte er nicht alle ihm entstehenden Kosten vollständig decken. Damit er
sie decken kann, „sind Aufschläge auf der Grundlage effizienter, transparenter
und nichtdiskriminierender Grundsätze zu erheben, wobei die bestmögliche
Wettbewerbsfähigkeit der Segmente des Eisenbahnmarktes zu gewährleisten ist“
(§ 36 Absatz 1 Satz 1 ERegG).
2. Wie begründet die Bundesregierung ihre grundsätzliche Freigabe
bestimmter Teile des deutschen Straßennetzes für Lang-Lkw vor dem Hintergrund
der Kritik durch den Bundesrechnungshof und die Befürchtungen der
Allianz pro Schiene, dass es möglicherweise nicht bei der Begrenzung auf
40 Tonnen bleibt, sondern wie in den Niederlanden und in Dänemark
geschehen, später die zulässige Tonnage auf 60 Tonnen hinaufgesetzt werden
könnte (Süddeutsche Zeitung vom 23. Februar 2017)?
Eine Erhöhung der zulässigen Tonnage auf 60 Tonnen ist zum Schutze von
Verkehrssicherheit und Infrastruktur nicht geplant.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorgabe, wonach Lokführer die
jeweilige Landessprache des Landes, in dem sie unterwegs sind, sprechen
können müssen, während vergleichbare Vorgaben für den grenzüberschreitenden
Lkw-Verkehr nicht bestehen (WirtschaftsWoche vom 24. Februar 2017)?
Anders als im Straßenverkehr wird der Eisenbahnverkehr betrieblich durch
stationäres Personal – Fahrdienstleiter – geregelt. Dies erfordert, insbesondere im
Störungsfall, die eindeutige Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführer und
Fahrdienstleiter. Sie erfolgt grundsätzlich in der jeweiligen Landessprache.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorgabe, wonach Lokführer
ausschließlich Strecken befahren dürfen, die ihnen bereits bekannt sind,
während vergleichbare Vorgaben für den Lkw-Verkehr nicht bestehen
(WirtschaftsWoche vom 24. Februar 2017)?
Die sogenannte Streckenkenntnis der Triebfahrzeugführer dient dazu, eine
flüssige Betriebsführung zu gewährleisten. Dies erleichtert es dem
Triebfahrzeugführer, bei der Beherrschung der trägen Zugmassen die Regelung der Zug- und
Bremskraft optimal auf die vorhandene Topografie und eisenbahntechnische
Besonderheiten auszurichten. Auch ohne Streckenkenntnis darf ein
Triebfahrzeugführer fahren, zu seinem eigenen Schutz aber nur mit geringerer Geschwindigkeit.
5. Was unternimmt die Bundesregierung an konkreten Schritten, um die
Mittelpufferkupplung im Schienenverkehr in Deutschland voranzubringen und
bis wann schätzt sie, wird sich diese durchgesetzt haben?
6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand zur Einführung
der Mittelpufferkupplung auf europäischer Ebene, und welche Initiativen
unterstützt Deutschland?
7. Welche Initiativen will die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf den
Weg bringen, damit die Mittelpufferkupplung zum europäischen Standard
wird und so insbesondere der grenzüberschreitende Schienengüterverkehr
von den Vorteilen profitieren kann?
8. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um den manuellen Bremstest
im Schienenverkehr durch automatische Bremstests zu ersetzen?
Die Fragen 5 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Automatische
Mittelpufferkupplung im Eisenbahngüterverkehr“ (Bundestagsdrucksache
17/4478) wird verwiesen.
Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass vor allem die Forderung
universeller Kuppelbarkeit der Fahrzeuge den Übergang von der
Schraubenkupplung zur Mittelpufferkupplung erschwert. Die wünschenswerte Substitution der
manuellen Bremsprobe durch eine automatische hängt maßgeblich von der
Existenz durchgehender elektrischer Leitungen im Zug und damit von der
Mittelpufferkupplung ab und liegt somit in der Zuständigkeit der
Eisenbahnverkehrsunternehmen und Wagenhalter.
9. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um das spezifische Wissen
für den Gütertransport auf der Schiene in Wissenschaft, Aus- und
Weiterbildung sowie im Studium wieder besser zu verankern und Fachkräfte für
diesen Bereich zu gewinnen?
Es ist primär die Aufgabe des Sektors zu definieren, was das spezifische Wissen
für den Gütertransport auf der Schiene umfasst und wie seine Übermittlung im
Zuge der Aus- und Weiterbildung organisiert werden soll. Hierfür kommen
sowohl eine innerbetriebliche als auch externe Wissensübermittlung in Schulen
oder sonstigen Bildungseinrichtungen sowie eine Kombination in Betracht.
10. Mittelausgaben für Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs
a) Wie viel von den knapp 93 Mio. Euro im Bundeshaushalt für den Neu-
und Ausbau von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs sind im
Jahr 2016 tatsächlich abgeflossen?
b) Für welche konkreten Projekte wurden die Mittel ausgegeben (bitte
Auflistung der Projekte mit Angabe der Kosten und des Bundeslandes)?
Die Fragen 10a und 10b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In 2016 wurde der Neu- bzw. Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs wie folgt gefördert:
Projekt Bundesland Mittelabfluss 2016 [T€], gerundet
Mannheim-Mühlauhafen Baden-Württemberg 7.398 €
Burghausen Bayern 538 €
Bremen-Hansakai Bremen 1.355 €
Altenwerder Hamburg 2.886 €
Tollerort Hamburg 1.643 €
Waltershof Hamburg 819 €
Waltershof Ersatzbeschaffung Hamburg 388 €
Gernsheim Hessen 2.304 €
Werra Kombi Hessen 188 €
Dörpen Niedersachsen 28 €
Dortmund Nordrhein-Westfalen 866 €
Duisburg (PKV) Nordrhein-Westfalen 329 €
Duisburg (RRT) Nordrhein-Westfalen 14 €
Duisburg Rheinhausen (DIT) Nordrhein-Westfalen 2.737 €
Köln Nord Nordrhein-Westfalen 2.493 €
Kreuztal Nordrhein-Westfalen 3.981 €
Minden-Päpinghausen Nordrhein-Westfalen 526 €
Voerde-Emmelsum Nordrhein-Westfalen 5.569 €
Ludwigshafen Rheinland-Pfalz 2.861 €
Schkopau Sachsen-Anhalt 1.636 €
38.559 €
c) Sofern die Mittel nicht vollständig abgeflossen sind, bitte angeben, warum
der Mittelabfluss aus Sicht der Bundesregierung nicht erfolgt ist?
Gründe für den zu geringen Mittelabfluss sind u. a. ein zu hoch geschätzter
Mittelbedarf durch die Zuwendungsempfänger, Verzögerungen durch z. B. fehlende,
zur Antragsbearbeitung notwendige Unterlagen bzw. fehlendes Baurecht sowie
unvollständiger Mittelabfluss durch günstigere Ausschreibungsergebnisse.
11. Gleisanschlüsse
a) Wie viel von den 14 Mio. Euro im Bundeshaushalt für den Neu- und
Ausbau sowie die Reaktivierung privater Gleisanschlüsse sind im Jahr 2016
tatsächlich abgeflossen?
b) Für welche konkreten Projekte wurden die Mittel ausgegeben (bitte
Auflistung der Projekte mit Angabe der Kosten und des Bundeslandes)?
Die Fragen 11a und 11b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In 2016 wurden der Neu- bzw. Ausbau sowie die Reaktivierung von privaten
Gleisanschlüssen wie folgt gefördert:
Projekt Bundesland Mittelabfluss 2016 [T€], gerundet
Erkner Brandenburg 212 €
Prenzlau Brandenburg 190 €
Zossen Brandenburg 22 €
Bf. Hohe Schaar Hamburg 536 €
Biebesheim Hessen 600 €
Hafen Spelle Niedersachsen 796 €
Reichenbach/Oberlausitz Sachsen 660 €
Blankenstein Thüringen 2.200 €
5.216 €
c) Sofern die Mittel nicht vollständig abgeflossen sind, bitte angeben, warum
der Mittelabfluss aus Sicht der Bundesregierung nicht erfolgt ist?
Gründe für den zu geringen Mittelabfluss sind fehlendes Baurecht,
Verzögerungen bei der Vergabe der Bauleistungen sowie eine zu optimistische Zeitplanung
durch die Zuwendungsempfänger.
d) Welche Verkehrsleistung konnte mit den im Jahr 2016 geförderten
Maßnahmen auf die Schiene verlagert werden bzw. steht in Verbindung mit
dem geförderten Gleisanschluss?
Durch die Maßnahmen, für die im Jahr 2016 Haushaltsmittel verausgabt wurden,
können mit Erreichen der bei der Antragstellung für eine Verlagerung
angegebenen Mindestmengen ca. 289 Millionen tkm pro Jahr auf die Schiene verlagert
werden.
e) Wie viele Gleisanschlüsse wurden seit Beginn der
Gleisanschlussförderung im Jahr 2004 schon gefördert, und welche Verkehrsleistung konnte
damit auf die Schiene verlagert werden bzw. steht in Verbindung mit den
geförderten Gleisanschlüssen?
Seit Beginn der Förderung im Jahr 2004 wurden bislang 141
Zuwendungsbescheide erteilt. Mit Erreichen der bei der Antragstellung für eine Verlagerung
angegebenen Mindestmengen werden ca. 5 Milliarden tkm pro Jahr auf die Schiene
verlagert.
f) Hält es die Bundesregierung angesichts des in den letzten Jahren
abgesunkenen Mittelabflusses für geboten, die Förderkriterien anzupassen, um
den Mittelabfluss zu verbessern?
Wenn nein, warum nicht?
g) Was plant die Bundesregierung, um den Mittelabfluss bei der
Gleisanschlussförderung zu verbessern?
Die Fragen 11f und 11g werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit dem 31. Januar 2017 gilt eine Richtlinie zur Förderung des Neu- und
Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen, die dazu beitragen
soll, die Inanspruchnahme des Förderprogramms und damit den Mittelabfluss zu
verbessern. Es wurde u. a. eine neue Gütergruppe, die sogenannten leichten
Güter, in die Förderung aufgenommen.
12. Welcher Mittelabfluss konnte bei Maßnahmen nach dem
Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) im Jahr 2016 erreicht werden?
Die Ist-Ausgaben der Zuschüsse nach dem
Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz betrugen im Jahr 2016 rd. 17,133 Mio. Euro.
a) Für welche Projekte wurden die Mittel eingesetzt (bitte
Einzelmaßnahmen auflisten)?
Die geförderten Projekte lassen sich der Spalte „Baumaßnahmen“ in anliegender
Tabelle entnehmen.
b) Sofern Mittel nicht vollständig abgeflossen sind, was waren nach
Auffassung der Bundesregierung dafür die Gründe?
Der geringere Abruf ist damit zu erklären, dass zwischenzeitlich
Änderungsbescheide ergangen sind, welche Mittelverschiebungen zur Folge haben. In einigen
Fällen ist das Vorhaben auch aufgegeben worden (Rücknahme des Antrags) und
es sind auch teilweise weniger Mittel in Anspruch genommen worden als
bewilligt.
13. Wann rechnet die Bundesregierung mit den Ergebnissen der Bewertung des
Maßnahmenpakets „740-Meter-Netz“ im Zuge des
Bundesverkehrswegeplans 2030?
14. Welche Einzelmaßnahmen zählen nach Kenntnis der Bundesregierung zu
dem besagten Maßnahmenpaket (Lage im Netz, VzG-Streckennummer),
welche Investitionen sind dafür insgesamt zu tätigen, und bis wann soll das
Paket vollständig umgesetzt werden?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bewertung der erforderlichen Maßnahmen ist eingeleitet, wird aber aufgrund
der hohen Anforderungen in der Detailtiefe noch mehrere Monate beanspruchen.
Der Deutsche Bundestag wird über die Ergebnisse unterrichtet. Im Rahmen der
Haushaltsgesetzgebung entscheidet der Deutsche Bundestag letztlich
abschließend über die Finanzierung und damit Realisierung der Projekte.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Einzelwagenverkehr zu stärken?
Das Ergebnis des vom BMVI initiierten Runden Tisches Schienengüterverkehr
bzw. des Masterplans Schienengüterverkehr ist abzuwarten.
16. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, die Einrichtung so genannter
Railports (multimodale Schienenlogistikzentren: Kombination aus
Umschlagbahnhof und Lager) zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von
privaten Gleisanschlüssen ermöglicht die Förderung von sogenannten Railports,
sofern entsprechende Verlagerungsmengen nachgewiesen werden.
17. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, für Zugangsstellen des
Schienengüterverkehrs wie Terminals des Kombinierten Verkehrs oder Railports und
anderen Flächen für den Umschlag oder die Verladung von Gütern eine
Konzeption zur Sicherung und Vorhaltung bahneigener bzw. öffentlicher
Flächen zu erstellen?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung die Verfügbarkeit geeigneter
Flächen dann sichern?
Im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen gibt es keine
entsprechende Konzeption. Die Förderung basiert u. a. auf dem Nachweis des
individuellen Bedarfs von Flächen, die bei jeder Anlage unterschiedlich ausfallen.
Dementsprechend ermitteln Antragsteller ortsnahe Flächen, die ihrem individuellen
Bedarf entsprechen.
18. Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund des anhaltenden
Verwertungsdrucks bahngewidmeter Flächen für erforderlich, über das Eisenbahn-
Bundesamt eine restriktivere Flächenpolitik durchzusetzen, um Bahnflächen
für eine spätere Nutzung für den Schienengüterverkehr zu sichern?
Wenn nein, welche Instrumente zur Sicherung von Bahnflächen will die
Bundesregierung anwenden?
Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgt auf der Grundlage des § 23
Absatz 1 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Eine Fläche ist danach von dem
Bahnbetriebszweck frei zu stellen, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht
und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen des
Bahnbetriebszwecks nicht mehr zu erwarten ist. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft für
Eisenbahnen des Bundes auf dieser Grundlage die Entbehrlichkeit der Fläche auch
unter Berücksichtigung einer möglichen späteren Nutzung für den
Eisenbahnbetrieb.
19. Plant die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung eine
weitere Konsolidierung des Netzes von Zugbildungsanlagen (ZBA) für den
Einzelwagenverkehr?
Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant?
20. Welche Zugbildungsanlagen gehören nach Kenntnis der
Bundesregierung auf mittelfristige Sicht zum Kernbestandteil des Systems von
Zugbildungsanlagen für den Einzelwagenverkehr?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von diesbezüglichen strategischen
Planungen der DB AG.
Die Gestaltung des Güterverkehrs der DB AG und der dafür erforderlichen
Bahnanlagen wie beispielsweise die Vorhaltung von Zugbildungsanlagen für den
Einzelwagenverkehr fällt in den Bereich unternehmerischer Eigenverantwortung der
DB AG.
21. Welche Veränderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Raum
Halle/Leipzig mit Inbetriebnahme der ZBA Halle-Nord verbunden, und
welche Funktion soll nach Einstellung des Ablaufbetriebs der jetzige
Rangierbahnhof Leipzig-Engelsdorf übernehmen?
Nach Auskunft der DB AG verlagern sich mit Inbetriebnahme der ZBA Halle-
Nord Zugbildung und -auflösung vom Rangierbahnhof Leipzig-Engelsdorf nach
Halle. Damit konzentrieren sich Zugbildung und -auflösung im mitteldeutschen
Wirtschaftsraum Halle/Leipzig zukünftig auf Halle-Nord. Der Bahnhof Leipzig-
Engelsdorf entfällt als Rangierbahnhof. Er wird aber weiterhin für die
Nahbereichsbedienung im Güterverkehr sowie Abstellzwecke benötigt.
Anlage zu Frage 12a
Bezeichnung Baumaßnahme
Oberbauerneuerung der Hafenbahn
Hardtbahn Neureut, Linkenheim, Hochstetten - Weichenerneuerung
Kreichgaubahn (Grötzingen - Heilbronn) - Oberbau-, und Kabelkanalerneuerung
Enztalbahn (Bereich Brötzingen) - Achszählsystem
Serviceeinrichtung Hafen Stuttgart
Oberbauertüchtigung, Braunschweig
Antrag 1 Meppen - Essen (Oldbg.)
Oberbauerneuerung
Antrag 2 Meppen - Essen (Oldbg.)
Oberbauerneuerung
Strecke Lathen - Werlte
Oberbauerneuerung
Oberbauerneuerung Bad Holzhausen - Bohmte
Brückenbauarbeiten Wehrendorf km 17,2 und Huntebrücke km 19,138
Oberbauerneuerung im Eurohafen Meppen/Hüntel
Oberbauerneuerung Hafen Uelzen
Oberbauerneuerung Troisdorf West - Niederkassel-Lülsdorf
Oberbauertüchtigung Bf Gnarenburg - Nordsode
Eisenbahnbrücke Kirchdamm km 42,355
Zeven-Tostedt
Oberbauerneuerung Hafen Linden und Bf Nordhafen
BÜ Sicheru. Hansestr.-Ost & Davenstedter Str.
Oberbauerneuerung im Brinker Hafen
Verden (Aller) Süd Gleis 1 und 2 Oberbauertüchtig.
Oberbauerneuerung Delmenhorst - Harpstedt
Erneuerung von Bücken „Zuggraben ín Delmenhorst“ km 4,812 und Dünsener Bach km 5,005
Oberbauerneuerung Hafen Misburg
Oberbauerneuerung Stuhrbaum - Leeste
Oberbauerneuerung Leeste - Kirchweyhe
Oberbauerneuerung Bf Leeste
Oberbauerneuerung im Bf Krefeld Ost Hafen
Oberbauerneuerung BÜ Klösters I - BÜ Klösters II
Oberbauerneuerung, Augsburg
OberbauerneuerungBü Stedten / L 164 km 2,4 Strecke 6803
Bf Baunatal Oberbau Stammstrecke
Oberbauerneuerung Teilp. 1, Hannover
Erneuerung Stammgleis IV Gleisanlage Hafenbahn
Erneuerung von Gleisanlagen, Westfalen
Oberbauerneuerung in Peine und Saltzgitter
Ersatzinvest. Oberbau, Köln
Anlage zu Frage 12a
Bezeichnung Baumaßnahme
Weichenerneuerung Hafengebiet Bremen & Bremerhaven
Gleiserneuerung Beheim-Hüsten - Arnberg (W) Süd
Oberbauerneuerung km 1,385 - km 2,196, Teutoburger Wald
Oberbauerneuerung im Hafen Osnabrück
Oberbauerneuerungen in mehreren Bereichen
Oberbau Bodenwerder - Emmerthal
Oberbau- und BÜ-Erneuerung im Hafen Trier
Strecke 1137 - Haffenumgehungsbahn, Lübeck
Terminal Skandinavienkai Weiche 31 und 66, Lübeck
Termina Nordlandkai Weiche 75, Lübeck
Holzbachtalbahn Altenkirchen - Selters
Oberbauerneuerung Teilmaßnahme 1, Binnenhäfen Oberelbe
Oberbauerneuerung Teilmaßnahme 2, Binnenhäfen Oberelbe
Oberbauerneuerung Zuführungsgleis Hafen Hildesheim
Oberbauerneuerung Gl. 44 und Zuführungsgl. A1, Bitterfeld
Ersteinrichtung eines technischen unterstützten Zugbegleitbetrieb, Hoya
EÜ über Feldweg km 5,252 Strecke 5111 Frensdorf - Schlüsselfeld
Oberbauern. und Ersatzneub. EÜ Thüngbach
Umrüstung Stellwerk Neuss auf EOW-Technik
Oberbauerneuerung Freien Grunder Eisenbahn NE 447
Unter-, und Oberbauerneuerung Achertalbahn km 7,0 - 7,6
Weichenerneuerung Weiche 73a, bayernhafen Gruppe
Weichenerneuerung Weiche 82, bayernhafen Gruppe
Weichenerneuerung Weiche 67, bayernhafen Gruppe
Weichenerneuerung Weiche 633, bayernhafen Gruppe
Erneuerung 2. Zufahrts- u. Abstellgleis Osthafen-Nordkai
Erneuerung Bahnübergangssteuerung, bayernhafen Gruppe
Oberbauerneuerung, Bentheim
Oberbauerneuerung km 2,5 - 3,435 Strecke 9460
Oberbauerneuerung Versmold - Ibbenbüren
Antrag 1 Bf Hamburg Süd
Antrag 2 Bf Alte Süderelbe
Antrag 3 Weichen im gesamten Hafenbahnnetz
Antrag 4 Oberbau in Hafenbahnnetz 2017
Antrag 5 Waltershofer Eisenbahnbrücke West
Oberbau im BF Georgsmarienhütte
Oberbauerneuerung im Hafen Wehrendorf
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]