Treffen von Innenministern aus Europa und Nordafrika zur Migrationsabwehr
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Unter dem Titel „Illegale Migration gemeinsam bekämpfen und eindämmen“ berichtete das Bundesministerium des Innern auf seiner Webseite am 20. März 2017 über die Teilnahme des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, an der „ersten Konferenz zur zentralen Mittelmeerroute in Rom“. Ziel der Konferenz sei es gewesen, „sich über Möglichkeiten auszutauschen, wie die Zahl der Flüchtlinge aus Afrika eingedämmt werden kann“. Der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière nennt als Adressaten Menschen aus Staaten in Afrika, „die nicht schutzbedürftig sind“. Hierzu seien laut dem Bundesministerium des Innern „gemeinsame Schritte wie eine stärkerer Grenz- und Küstenschutz oder aber auch eine konsequente Rückführung erforderlich“. An der Konferenz nahmen außer Italien, Frankreich, Österreich, Malta, Slowenien und der Schweiz auch der EU-Kommissar Dimitiris Avramopoulos teil. Seitens nordafrikanischer Länder waren die Regierungen Tunesiens und Libyens an den Beratungen beteiligt. Erstmals seien laut der Pressemitteilung „Länder zusammen gekommen, die u. a. als Herkunfts-, Transistoren oder Zielländer besonders von der Flüchtlingskrise betroffen sind“. In einer Erklärung verpflichten sich die teilnehmenden Länder zu einem „noch engeren Austausch“ und mehr Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung der illegalen Migration“. Dazu gehörten auch Informationskampagnen. Die Treffen sollten nun im Rahmen einer Kontaktgruppe regelmäßig fortgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Themen standen auf der Tagesordnung einer „ersten Konferenz zur zentralen Mittelmeerroute in Rom“, und wer trug dazu jeweils vor?
Welche Behörden welcher Länder bzw. welche sonstigen Einrichtungen nahmen an der Konferenz teil?
a) Auf welche Weise hat sich auch das Europol-Zentrum (Europol = European Police Office) gegen Migrantenschmuggel bei der Konferenz eingebracht?
b) Aus welchen Abteilungen stammte das Personal, das Tunesien und Libyen zu der Konferenz entsandten?
c) Aus welchen Gründen wurde Ägypten nicht zu der Konferenz eingeladen bzw. blieb dieser fern?
Welche weiteren Länder, „die u. a. als Herkunfts-, Transistoren oder Zielländer besonders von der Flüchtlingskrise betroffen sind“ sollen zu zukünftigen Konferenzen bzw. dort geplanten Zusammenarbeitsformen eingeladen werden?
Welche Möglichkeiten wurden gefunden, „wie die Zahl der Flüchtlinge aus Afrika eingedämmt werden kann“?
Welche „gemeinsame[n] Schritte“ eines stärkeren Grenz- und Küstenschutzes oder aber auch eine konsequente Rückführung wurden identifiziert oder verabredet?
Auf welche Weise könnte der „noch engere Austausch“ und mehr Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung der illegalen Migration“ umgesetzt werden, wozu sich die teilnehmenden Länder in einer Erklärung verpflichten?
Wo sind „Informationskampagnen“ zur Verhinderung von Migration geplant, wer soll diese erstellen, und wie würden diese veröffentlicht?
Wer gehört der Kontaktgruppe an, in deren Kontext die Treffen der an der Konferenz beteiligten Länder „regelmäßig fortgesetzt werden“ sollen?
Welche weiteren Treffen (etwa einer „Central Mediterranean Contact Group“ oder nächste Ministertreffen) sind derzeit geplant, und wann, und wo finden diese statt (bitte Datum und Ort angeben)?
Was ist der Bundesregierung über Pläne des Europäischen Auswärtigen Dienstes bekannt, die libysche Polizei in bestimmten Gebieten für Rückführungen oder Abschiebungen in zentralafrikanische Staaten zu unterstützen?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der EU-Grenzagentur Frontex bekannt, mit afrikanischen Ländern neue Modalitäten für freiwillige Rückführungs- oder unter Zwang durchgeführte Abschiebeoperationen zu entwickeln?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang Frontex nach der neuen Verordnung Schiffe und Flugzeuge beschafft bzw. geleast hat, und wo diese eingesetzt werden?
Was ist der Bundesregierung über die Höhe finanzieller Anträge oder Forderungen der libyschen Regierung zur Umsetzung eines Abkommens mit Italien bekannt, um Flüchtlinge von der Überquerung des Mittelmeers abzuhalten (Onlineausgabe Der Standard vom 20. März 2017, „Flüchtlingsgipfel in Rom: Libyen fordert von EU 800 Millionen Euro“)?
a) Welche Mittel hat die Europäische Kommission bereits für die Umsetzung des Abkommens zur Verfügung gestellt?
b) Welche Sachmittel hat die libysche Regierung zur Stärkung ihrer Küstenwache angefragt oder angefordert?
Auf welche Weise und in welchen Projekten sollen Bundesbehörden wie geplant noch enger mit Partnern in Ägypten zur „Schleusungskriminalität“ zusammenarbeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11508)?
Wie will die Regierung in Ägypten die Forderung nach mehr „Sicherheit von Reisedokumenten“ umsetzen und auf welche Weise will die Bundesregierung dies unterstützen?
a) Welche „notwendigen technischen Entwicklungsarbeiten“ wurden bereits identifiziert, um biometrische Merkmale in ägyptische Reisedokumente aufzunehmen?
b) Wann will die Bundesregierung Dokumenten- und Visumberater entsenden, und wo würden diese eingesetzt?
An welche zuständigen ägyptischen Behörden wollen deutsche Partner Informationsersuchen stellen dürfen?
An welche Stellen kann ein Ersuchen in dringenden Fällen auch mündlich übermittelt werden?
Auf welche Weise und in welchen Projekten des „Kapazitätsaufbaus im Migrationsmanagement“ will die Bundesregierung die „Zusammenarbeit im Bereich der Migration“ mit Tunesien zukünftig unterstützen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11509)?
a) Welche Schulungen von Bediensteten von Konsulaten und Migrationsbehörden beider Vertragsparteien sind derzeit geplant?
b) Welche „Informations- und Orientierungsleistungen“ zu Migrationswegen in das Gebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zu den mit illegaler Migration verbundenen Risiken sowie zu den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen sind in Tunesien geplant, wer soll diese erstellen, und wie würden diese veröffentlicht?
Auf welche Weise und in welchen Vorhaben soll die im Abkommen festgeschriebene „Zusammenarbeit mit Nachbar- und Transitstaaten“ Tunesiens zur Verbesserung und Verstärkung von Grenzkontrollen erfolgen?
a) Wie will die Regierung in Tunesien die Forderung nach mehr „Sicherheit der nationalen Identitätsdokumente“ umsetzen, und auf welche Weise will die Bundesregierung dies unterstützen?
b) Welche Einführung biometrischer Verfahren wurde hierzu bereits identifiziert oder beschlossen?
Inwiefern hält auch die Bundesregierung Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer, um Geflüchtete vor dem Tod zu bewahren, für einen „Pull-Faktor“ zur Überfahrt („Flüchtlingshilfe: Die umstrittene Rolle der Rettungsschiffe“, Onlineausgabe derStandard.at vom 27. März 2017)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Flüchtlingszahlen bzw. die Seenotrettungen auf dem Mittelmeer in den vergangenen Jahren mit Phasen korrelieren, in denen besonders viele oder besonders wenige Rettungsmissionen oder EU-GSVP-Missionen auf dem Mittelmeer präsent waren?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung wie die Verfasserinnen und Verfasser einer Studie das Fazit, wonach gilt „Je mehr Hilfsschiffe unterwegs sind, desto weniger Menschen kommen ums Leben“?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Preisspanne Schleuser derzeit für Überfahrten im Mittelmeer veranschlagen, und aus welchen Gründen dies wie vom „Standard“ berichtet stark gesunken ist?
c) Inwiefern wurde die Bundesregierung von der italienischen Staatsanwaltschaft kontaktiert oder um Mithilfe gebeten, gegen deutsche private Seenotrettungsmission zu ermitteln, denen die Kooperation mit libyschen Schleusernetzwerken unterstellt wird (thelocal.it vom 23. März 2017, „Italy steps up investigation into charity-funded migrant rescue boats”)?