Deutschlands G20-Präsidentschaft und „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Dezember 2016 hat Deutschland die G20-Präsidentschaft inne. Einen der Schwerpunkte hat die Bundesregierung in dieser Funktion auf den afrikanischen Kontinent gelegt. Entsprechend findet in diesem Jahr neben dem G20-Gipfel auch die G20-Africa-Partnership“-Konferenz statt. Im Januar 2017 veröffentlichte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“, der bereits am 9. und 10. Februar Thema auf dem „Deutsch-Afrikanischen Wirtschaftsgipfel“ in Nairobi, Kenia, war. Organisator des Wirtschaftsgipfels war die Subsahara-Afrika-Initiative der Deutschen Wirtschaft. Die Abteilung „Sicherheit und Rohstoffe“ des BDI wiederum veröffentlichte bereits im Oktober 2015 ein Strategiepapier mit dem Titel „BDI-Strategie Subsahara-Afrika: Chancenkontinent Afrika“. Darin heißt es u. a.: „Insgesamt ist neben dem Interesse der strategischen Rohstoffsicherung für die heimischen Märkte auch das Interesse der internationalen Kapitalmärkte an Afrika gestiegen. Das unternehmerische Interesse spiegelt dabei die wirtschaftlichen Potenziale des Kontinents wieder.“ Die Forderungen an die Bundesregierung wurden darin u. a. wie folgt benannt: „Synergien zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung schaffen“, „Instrumente der staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) weiterentwickeln“, „Investitionsförderungs- und Investitionsschutzverträge (IFV) aktiv vorantreiben“.
In „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ finden sich ähnliche Vorschläge zu Investitionsanreizen für dt. Unternehmen und die Forderung nach der „Flexibilisierung der Entwicklungszusammenarbeit“. Es entsteht der Eindruck, dass die Entwicklungszusammenarbeit als Feigenblatt für die Außenwirtschaftsförderung deutscher Unternehmen auf dem afrikanischen Kontinent missbraucht wird. Frieden, Stabilität etc. werden zwar als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung beschrieben, jedoch soll dies eher als Anreiz für Investitionen dienen, denn als Grundlage zur eigenständigen Entwicklung. Die Wertschöpfung soll z. B. nicht durch Mikrokredite in den einzelnen Staaten des afrikanischen Kontinents gefördert werden, sondern durch „Nutzung einheimischer Arbeitskräfte“ entstehen (Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika, S. 18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wann, wo, auf wessen Einladung, unter Teilnahme von wem und aus welchem Land, mit welchem Programm und welchen Zielen findet die „G20-Africa Partnership“-Konferenz statt?
Mit welchen Weisungen, Zielvorgaben bzw. mit was für einem Mandat wird Deutschland von wem vertreten (bitte unter Angabe der Namen und der Funktion aller Teilnehmenden in jeweiliger/m Behörde, Ministerium, Organisation, Verband, der genauen Beschreibung der Zielvorgaben, und wenn bereits vorhanden, des Programmplans.)?
Wann ist das „neue Afrikakonzept“ der europäischen Union zu erwarten, und mit welchen Bundesministerien und welchen Schwerpunkten ist die Bundesregierung an der Ausarbeitung beteiligt?
Welche Verbände, Behörden, Bundesministerien, Nichtregierungsorganisationen, Interessensvertretungen aus welchen Ländern etc. waren wie an der Ausarbeitung der „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ beteiligt?
Welche Rückmeldungen lagen dem BMZ zu „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ zum Ende seines Konsultationsprozesses (Stichtag: 26. Februar) vonseiten nationaler und internationaler entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen sowie von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Selbsthilfeverbänden aus Ländern des afrikanischen Kontinents vor, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Rückmeldungen (bitte nach Ländern und Themen aufschlüsseln)?
Auf Grundlage welcher Daten oder Analysen konstatiert die Bundesregierung in „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“, dass „der Wohlstand der Industrieländer teilweise auf der ungeregelten Ausbeutung von Menschen und Ressourcen des afrikanischen Kontinents [gründet]“ (S. 7), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Analyse für ihre Afrikastrategie und die Maßnahmen im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung deutscher Unternehmen auf dem afrikanischen Kontinent?
Inwiefern hängen die „Entwicklung Afrikas“ oder die „fairen Chancen“ für „unsere afrikanischen Partner“ von der „Einschränkung des Waffenexports insbesondere von Kleinwaffen“ („Eckpunkte für Marshallplan mit Afrika“, S. 13) ab?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen „Waffenexporte nach Afrika insbesondere von Kleinwaffen“ die „Entwicklung Afrikas“ oder die „fairen Chancen“ für „unsere afrikanischen Partner“ beeinträchtigt haben, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Mit welcher Begründung bzw. vor dem Hintergrund welcher Entwicklungen soll die „Einschränkung von Waffenexporten nach Afrika“ vorgenommen werden, wenn jede Exportgenehmigung im Einzelfall entschieden wird?
Der Export welcher Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden in welche Staaten Afrikas seit 2005 genehmigt und ausgeführt (bitte nach Land, Datum, Genehmigungswert, Güterbezeichnung und Wert der tatsächlichen Ausfuhren aufschlüsseln)?
Wann, wo, und mit welchen Schwerpunkten soll der „EU-Afrika-Gipfel“ stattfinden?
Welche Maßnahmen im Rahmen der „EU-Afrika-Friedens- und Sicherheitspartnerschaft“, die laut „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ (S. 20) auf dem „EU-Afrika- Gipfel“ 2017 vorgeschlagen werden sollen, plant die Bundesregierung bzw. sind der Bundesregierung bekannt?
Inwiefern sollen die „EU-Migrationspartnerschaften“ als ein „bestehendes Instrument“ genutzt werden, um kurzfristig dem Ausbau der Partnerschaft mit Afrika zu dienen (Eckpunkte für Marshall-Plan mit Afrika, S. 14)?
Begreift die Bundesregierung die Länder Afrikas, mit denen sie im Rahmen der Europäischen Union Migrationspartnerschaften abgeschlossen hat, als „gleichberechtigte Partner“ („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“, S. 4), und wenn ja, worin besteht diese Gleichberechtigung?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung „zusammen mit der Weltbank, dem Internationalem Währungsfonds, den regionalen Entwicklungsbanken im Rahmen der G20-Präsidentschaft […] für mehr private Investitionen in Afrika“ („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“, S. 15)?
Welche „steuerlichen Anreize“ sollen deutsche Unternehmen für Investitionen in die Staaten Afrikas erhalten („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“, S. 17), und welche Mittel der Außenwirtschaftsförderung nutzt die Bundesregierung bereits, um diese Investitionen zu fördern?
Welche Wirtschaftssektoren sind in Form deutscher Unternehmen oder deutscher Beteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mehrheitlich auf dem afrikanischen Kontinent vertreten, und sollen durch „steuerliche Anreize“ für Investitionen deutscher Unternehmen in die Staaten Afrikas bestimmte Wirtschaftssektoren gezielt gefördert werden, und wenn ja, welche, und warum?
Wie will die Bundesregierung konkret „Wirtschaftsförderungsinstrumente des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit der Entwicklungspolitik besser verzahnen“ („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“, S. 17)?
Welche Projekte, bei denen Wirtschaftsförderungsinstrumente des BMWi mit der Entwicklungspolitik verzahnt werden, gab es bereits (bitte nach Land, Jahr und Dauer, Projektbezeichnung, privatwirtschaftlichem Partner und Beschreibung der Art der Verzahnung von Wirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik auflisten), und welche messbaren Effekte auf die Entwicklung des jeweiligen Landes wurden erzielt?
Wie und in welcher Form sollen die „Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit flexibilisier[t]“ werden („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“, S. 22)?
Welche Maßnahmen umfasst oder soll das Projekt „Perspektiven schaffen: Wirtschaft für Entwicklung – Ostafrika“ umfassen (bitte nach Land, Wirtschaftssektoren, Dauer der Maßnahmen, steuerliche Anreize etc. aufschlüsseln), und welche langfristigen Ziele sollen erreicht werden?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Entwicklung“ im Rahmen des Projekts „Perspektiven schaffen: Wirtschaft für Entwicklung – Ostafrika“ sowie im Rahmen der „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“?
Inwiefern wurden die Staaten Ostafrikas sowie lokale, nationale und internationale entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftlichen Gruppen und Selbsthilfeverbände in die Planung für das Projekt „Perspektiven schaffen: Wirtschaft für Entwicklung – Ostafrika“ miteinbezogen?