Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Möglichkeit, Widersprüche und Klagen gegen Behördenentscheidungen einzulegen, ist ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen, auch in Bezug auf das Existenz- und Teilhabeminimum.
Der grundrechtliche Anspruch auf ein Existenz- und Teilhabeminimum ist vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) aus dem Grundgesetz abgeleitet und beschrieben worden.
In den §§ 31, 31a, 31b und 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das Sanktionsregime dieses Sozialgesetzbuches bestimmt. Im § 39a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird das Sanktionsregime dieses Sozialgesetzbuches bestimmt (Leistungseinschränkungen wegen Nichtaufnahme einer Tätigkeit oder die Nichtteilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung). Die Folge von Sanktionen und Leistungseinschränkungen ist, dass das grundrechtliche Existenz- und Teilhabeminimum entweder unterschritten oder vollkommen verwehrt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Widersprüche wurden gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB II in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt, wie viele in diesen Jahren abschließend bearbeitet (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)?
Wie vielen Widersprüchen wurde zugunsten oder teilweise zugunsten der Widerspruchführenden in den genannten Jahren stattgegeben (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)?
Wie viele Klagen wurden gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB II in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt, wie viele Klagen wurden in diesen Jahren abschließend behandelt (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)?
Wie viele Klagen wurde zugunsten oder teilweise zugunsten der Klageführenden in den genannten Jahren abgeschlossen (bitte nach Gebieten aufgliedern)?
Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden durch Klage- und Widerspruchsbearbeitung und juristische Vertretung der zuständigen Träger im Rahmen des SGB II in den genannten Jahren?
Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB II durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen?
Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II wurden in Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 insgesamt gemäß §§ 31 bis 32 SGB II sanktioniert (bitte nach einzelnen Gründen und nach Sanktionshöhe auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Bestand im Jahr an Sanktionierten (bitte nach Gründen der Sanktion auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Sanktionsbetrag pro Sanktion in den genannten Jahren (bitte gesondert nach Anspruchsberechtigten unter und über 25 Jahren, nach Geschlecht und Typ der Bedarfsgemeinschaft aufschlüsseln)?
In welchen Größenordnungen wurden Leistungen nach dem SGB II durch die Sanktionen gemäß der o. g. Paragrafen in den genannten Jahren nicht ausgegeben?
Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden in den genannten Jahren den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II, um Sanktionen durchzuführen?
Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten in den genannten Jahren gegen Sanktionen, wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Sanktionen auflisten)?
Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II in den genannten Jahren, um Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen zu bearbeiten und juristisch zu vertreten?
Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB II durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen gegen Sanktionen?
Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB XII in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt, wie viele in diesen Jahren abschließend bearbeitet (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)?
Wie vielen Widersprüchen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten oder teilweise zugunsten der Widerspruchführenden in den genannten Jahren stattgegeben (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)?
Wie viele Klagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB XII in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eingelegt, wie viele Klagen wurden in diesen Jahren abschließend behandelt (bitte nach Sachgebieten aufgliedern)?
Wie viele Klagen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten oder teilweise zugunsten der Klageführenden in den genannten Jahren abgeschlossen (bitte nach Gebieten aufgliedern)?
Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Klage- und Widerspruchsbearbeitung und juristische Vertretung der zuständigen Träger im Rahmen des SGB XII in den genannten Jahren?
Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB XII nach Kenntnis der Bundesregierung durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen?
Wie vielen Anspruchsberechtigten auf Leistungen nach dem SGB XII wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 gemäß § 39a SGB XII Leistungen eingeschränkt (bitte nach einzelnen Gründen der Leistungseinschränkung auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Bestand an betroffenen Personen im jeweiligen Jahr (bitte nach Gründen der Leistungseinschränkungen auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Betrag der Leistungseinschränkung (bitte gesondert nach Altersgruppen, Geschlecht und Typ der Einsatzgemeinschaft angeben)?
In welchen Größenordnungen (in Euro) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren Leistungen durch Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII eingespart?
Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII in den genannten Jahren, um diese Leistungseinschränkungen geltend zu machen?
Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren gegen Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII, wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Leistungseinschränkungen auflisten)?
Wie viel Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren, um Widersprüche und Klagen gegen Leistungseinschränkungen § 39a SGB XII zu bearbeiten und juristisch zu vertreten?
Wie viel Kosten entstanden den Trägern im Rahmen des SGB XII nach Kenntnis der Bundesregierung durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen gegen Leistungseinschränkungen?