[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. April 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12182
18. Wahlperiode 28.04.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink,
Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11940 –
Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland gGmbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Januar 2016 betreibt die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft der
Sanvartis GmbH, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Sanvartis betreibt ein Callcenter für privatwirtschaftliche Dienstleister, wie
Krankenkassen und Leistungserbringer. Damit unterhält die neue UPD
Geschäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit denen Patientinnen und
Patienten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die UPD wenden.
Die Fragesteller haben sich bereits in zwei umfangreichen Kleinen Anfragen an
die Bundesregierung gewandt, um herauszufinden, wie es um die
Unabhängigkeit der neuen UPD steht und wie sich die Beratungsqualität sowie die
Beratungsstrukturen entwickelt haben (Bundestagsdrucksachen 18/7136 und
18/9484). Die Antworten zeigten, dass Sanvartis die Unabhängige
Patientenberatung vor allem in ein Callcenter verwandelt hat. Trotz gestiegener finanzieller
Mittel ist der Anteil der Beratungen vor Ort auf fast ein Drittel gesunken. Zudem
wurden die Personalstellen für die Beratungen in den Regionalstellen massiv
gekürzt. Statt der bisherigen festen Büros mit multidisziplinären Teams aus
mindestens drei Expertinnen und Experten, betreuen heute einzelne
Mitarbeiterinnen gleich mehrere Regionalstellen ohne feste Öffnungszeiten. Die
Fragesteller befürchten, dass viele Ratsuchende, die Zeit und Vertrauen benötigen,
um über ihre komplexen Probleme zu sprechen, so nicht mehr erreicht werden.
Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung ging auch hervor, dass
weitreichende Verbindungen zwischen Sanvartis und der UPD bestehen. Auf
Grundlage eines Beherrschungsvertrages hat sich die UPD der Leitung durch
Sanvartis unterstellt und ist verpflichtet, den Weisungen von Sanvartis zu
folgen. Zudem wird den Beraterinnen und Beratern der UPD ein von Sanvartis
lizensiertes Wissensmanagementsystem zur Verfügung gestellt. UPD und
Sanvartis teilen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Bei kurzfristigen
Kapazitätsengpässen im Annahmelevel kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Sanvartis zum Einsatz. Die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit und
Neutralität der Patientenberatung kann daher in Zweifel gezogen werden. Antworten auf
viele Fragen bezogen auf die Verwendung der Fördermittel,
Personalausstattung und die Beratungsqualität der neuen UPD blieb die Bundesregierung
schuldig.
In drei Stichproben des Bayerischen Rundfunks, der Stiftung Wartentest sowie
des WDR bescheinigten die Tester der UPD noch Verbesserungsbedarf (BR,
„Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai
2016; WDR 2 Quintessenz, Stiftung Warentest, Unabhängige
Patientenberatung: Es läuft noch nicht rund, 26. Oktober 2016; Patientenberatung im Test,
5. Januar 2017). Insbesondere gab es Kritik für die inhaltliche Beratung, die
kaum auf die persönlichen Einzelfälle eingegangen sei, als auch die
unzuverlässige Beantwortung von E-Mail-Anfragen. Die Tester des WDR bemängelten
etwa: „So gab ein UPD-Berater Tipps, die ins Leere führten, den Rat Suchenden
also keineswegs weiterbrachten. Leider fehlten auch Hinweise auf
Selbsthilfegruppen oder andere Hilfsmöglichkeiten am Wohnort des Fragestellers. Die
UPD ist offensichtlich vor Ort noch nicht gut vernetzt. Das wäre aber für eine
individuelle Patientenberatung sehr wichtig. Daher gibt es in Sachen
Kompetenz und Verständlichkeit in der Beratung nur die Note ausreichend.“
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit dem 1. Januar 2016 wird die Patientenberatung nach § 65b SGB V gemäß
einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Sanvartis
GmbH durch die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD)
durchgeführt. Die UPD ist vor Ort, telefonisch, schriftlich und online erreichbar. Gemäß
dem Willen des Gesetzgebers, mit der Erhöhung der Fördermittel für die
Unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b SGB V insbesondere die
telefonische Erreichbarkeit zu verbessern (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1657,
Seite 55, 64), wurden die telefonischen Beratungszeiten gegenüber der letzten
Förderperiode deutlich erweitert. Die UPD hat dabei eine ausgesprochen positive
Entwicklung durchlaufen: Die Zahl der Beratungen wurde in den ersten 16
Monaten insgesamt, aber auch im Bereich der Beratungen vor Ort gesteigert.
Gleichzeitig wurde auch die angestrebte Erreichbarkeit von 90 Prozent erzielt, das heißt
Anrufer benötigen im Durchschnitt weniger als 1,1 Anrufversuche. Zum
Vergleich: Die Hidden-Client Erhebungen zur alten UPD ergaben zuletzt eine
durchschnittlich erforderliche Anzahl von 3,3 Anrufversuchen bis ein
Beratungskontakt zustande kam.
Die UPD gewährleistet in ihrer Tätigkeit die unverzichtbare Einhaltung von
Neutralität und Unabhängigkeit. In dem Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für
die Unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b SGB V hat
einer der unterlegenen Bieter die Vergabekammer des Bundes angerufen. Diese hat
nicht nur die vom GKV-Spitzenverband getroffene Entscheidung in vollem
Umfang bestätigt, sondern in ihrem Beschluss auch ausdrücklich und
unmissverständlich festgestellt, dass die in dem Konzept vorgesehenen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Unabhängigkeit und Neutralität die Voraussetzungen des § 65b
Absatz 1 Satz 3 SGB V erfüllen. Der Beschluss der Vergabekammer ist auf der
Internetseite des Bundeskartellamts (
www.bundeskartellamt.de) veröffentlicht.
Die Einhaltung der Neutralität und Unabhängigkeit in der Praxis wird seit 1.
September 2016 durch eine Auditorin kontrolliert. Die Auditorin hat plangemäß ihre
Arbeit aufgenommen. Verstöße gegen Neutralität und Unabhängigkeit wurden
von ihr nicht festgestellt.
Die Bundesregierung weist darüber hinaus darauf hin, dass die UPD auch in der
aktuellen Förderphase evaluiert wird. Aufgabe der Evaluation ist es zu prüfen, ob
das Regelangebot die Ziele der unabhängigen Patientenberatung erreicht,
insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen
Beratungsqualität, die Einhaltung von Qualitätskriterien wie Neutralität und
Unabhängigkeit und auch die Erreichbarkeit.
Beratung vor Ort
1. Wie viele Beratungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit April
2016 in den einzelnen Beratungsstellen geführt (bitte nach Regionalstelle
und Monat aufschlüsseln)?
Die Anzahl der in den Beratungsstellen von April bis Dezember 2016
durchgeführten Beratungen in dem der Bundesregierung vorliegenden Detaillierungsgrad
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Für 164 der Beratungen vor Ort wurde
kein Ort angegeben.
Beratungsstelle Anzahl der Beratungen April bis Dezember 2016
Berlin 195
München 182
Landshut 111
Potsdam 105
Nürnberg 80
Köln 74
Dresden 73
Hamburg 71
Frankfurt am Main 69
Bremen 68
Ludwigshafen 67
Leipzig 64
Magdeburg 61
Dortmund 59
Hannover 58
Saarbrücken 49
Duisburg 47
Erfurt 37
Gießen 33
Kiel 33
Stuttgart 31
Bielefeld 29
Rostock 25
Karlsruhe 24
Göttingen 22
Würzburg 14
Freiburg 12
Neubrandenburg 10
Schwerin 10
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für die
Beratung in den Regionalstellen im Jahr 2016, und welchem Anteil am
Gesamtbudget entspricht dies?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
3. In welchen Städten werden nach Kenntnis der Bundesregierung örtliche
Beratungsstellen von der UPD angeboten?
UPD Beratungsstellen befinden sich in Berlin, Bielefeld, Bremen, Dortmund,
Dresden, Duisburg, Erfurt, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Gießen/
Marburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel, Konstanz, Köln,
Landshut, Leipzig, Ludwigshafen, Magdeburg, München, Neubrandenburg,
Nürnberg, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart und Würzburg.
Darüber hinaus bietet die UPD mit den UPD-Mobilen in über 100 weiteren
Städten eine Beratung vor Ort an.
4. a) Wie viele Mitarbeitende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen regionalen Beratungsstellen eingesetzt, und wie vielen
Vollzeitäquivalenten entspricht dies?
b) Welcher Stellenanteil steht je regionaler Beratungsstelle zur Verfügung?
Detailinformationen zum Personaleinsatz und der Personaleinsatzplanung für die
einzelnen Beratungsstellen liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Wie viele Beratungsstunden pro Woche wurden seit April 2016 in den
einzelnen Regionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Wochenstundenanzahl der Vor-Ort-Beratungen in den einzelnen
Beratungsstellen ist der Bundesregierung nicht bekannt.
6. Welche regionalen Beratungsstellen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile dauerhaft feste Räumlichkeiten mit eigenem Türschild,
damit sie für Ratsuchende sichtbar und erreichbar sind, und aus welchen
Gründen verfügen die anderen Beratungsstellen bislang nicht darüber?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben alle regionalen Beratungsstellen feste
Räumlichkeiten und ein Türschild.
7. Können Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile direkt
eine Beratungsstelle aufsuchen, um eine Beratung zu erhalten, und wenn
nein, warum nicht?
Die persönliche Beratung in den Beratungsstellen ist entsprechend der
Leistungsbeschreibung nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgesehen.
8. Wie lange müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Ratsuchende im
Durchschnitt auf einen Termin bei einer örtlichen Beratungsstelle warten
(bitte monatlich für die einzelnen Beratungsstellen seit April 2016 angeben)?
In einer ersten Erhebung der Evaluation mit sehr geringen Fallzahlen wurde
Ratsuchenden ein Termin nach durchschnittlich 2,7 Tagen angeboten. Monatliche
Zahlen liegen der Bundesregierung dazu nicht vor.
9. Welcher Anteil der örtlichen Beratungsstellen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei?
Die Beratungsstellen müssen barrierefrei zugänglich sein. Der Bundesregierung
ist nicht bekannt, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden.
10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch bauliche Vorkehrungen, wie
die angemessene Abtrennung der Beratungsräume von Anmelde- und
Wartebereichen, sichergestellt, dass die informationelle Selbstbestimmung in der
Beratung gewahrt wird?
Der Schutz sensibler Patientendaten muss in der Beratungssituation gewährleistet
sein. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass dies nicht der Fall
wäre.
11. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das direkte (nicht
telefonische) Beratungsangebot aktiv beworben?
Über die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit hinaus macht die UPD nach Kenntnis
der Bundesregierung insbesondere regelmäßig über regionale Medien wie
Tageszeitungen, Informations- und Anzeigenblätter auf das Angebot der Vor-Ort-
Beratung in den Beratungsmobilen aufmerksam.
12. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erreichbarkeit, Regionalität und Bürgernähe des Beratungsangebots angesichts des
im Vergleich zur alten UPD reduzierten Angebots an persönlicher Beratung
vor Ort?
Aufgabe der Auditorin ist es, die Einhaltung der Neutralität und Unabhängigkeit
in der Praxis zu kontrollieren.
Umfang und Tiefe der Beratungen
13. Wie hoch war der Anteil der Beratungen der UPD im Jahr 2016 nach
Kenntnis der Bundesregierung (Angaben bitte in Prozent)
telefonisch
schriftlich
online
in den Regionalstellen
in den UPD-Mobilen sowie
zu Hause?
Die Beratungen der UPD erfolgten 2016 zu 90,1 Prozent telefonisch, zu 2,3
Prozent auf dem Postweg, zu 3,9 Prozent über das Onlineportal und per E-Mail, zu
2,0 Prozent vor Ort und zu 1,7 Prozent in den UPD-Mobilen.
14. Wie verteilten sich die Beratungsanteile im Jahr 2016 auf das Annahme-,
Fach-, und Expertenlevel (bitte nach Level und Monat aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. a) Wie teilte sich das Beratungsaufkommen im Jahr 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Bereiche rechtliche, medizinische und
psychosoziale Beratungen auf (bitte nach einzelnen Bereichen und Monaten
aufschlüsseln)?
Die Beratungen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung in 72,5 Prozent der
Fälle rechtliche Fragen. 17,4 Prozent betrafen medizinische oder psychosoziale
Anfragen und 6,2 Prozent allgemeine Anfragen. Monatsbezogene Daten liegen
der Bundesregierung dazu nicht vor.
b) Sollte der Bereich der psychosozialen Beratung durch die neue UPD nicht
mehr eigenständig sondern nur noch als Teilaspekt der medizinischen
Beratung ausgewiesen werden, wie schätzt die Bundesregierung diese
Änderung ein?
Für Ratsuchende ist nach Auffassung der Bundesregierung entscheidend, dass sie
eine qualitätsgesicherte und ihren Bedürfnissen entsprechende Beratung erhalten.
Die Dokumentation der Beratung ist neben der Beratung selbst Gegenstand der
Untersuchungen der laufenden Evaluation.
16. Wie kann die neue UPD nach Einschätzung der Bundesregierung den hohen
Bedarf an psychosozialer Beratung decken, wenn in der Mitarbeiterschaft
nur ein einziger Sozialarbeiter vertreten ist (vgl. Sachstandsbericht der neuen
UPD vom März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit vom 29. März
2017)?
Die psychosoziale Beratung wird von der UPD als Querschnittsaufgabe erfasst,
die durch alle Beratenden wahrgenommen wird. Alle Mitarbeiter der UPD
absolvieren dazu neben der fachlichen Ausbildung zusätzlich eine Weiterbildung in
Gesprächspsychologie. In besonders anspruchsvollen Beratungssituationen
erfolgt die fundierte psychosoziale Beratung durch einen Psychologen der UPD.
17. Wie viele Mitarbeitende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in
Vollzeit bei der UPD, und wie viele bis zu zehn Stunden pro Woche?
Die UPD gGmbH verfügte zum 1. Oktober 2016 über insgesamt 90
Mitarbeitende (78,25 Vollzeitäquivalente – VZÄ). Etwa zwei Drittel der Mitarbeitenden
arbeiten Vollzeit, der Anteil der Mitarbeitenden mit bis zu 10 Stunden pro Woche
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
18. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die
Beratung die häufig komplexen Probleme der Ratsuchenden tatsächlich
gelöst werden und das Angebot sich nicht auf eine Informationsauskunft
beschränkt, die genauso die Krankenkassen liefern können?
Nach Erkenntnissen der Evaluation verfügen die Mitarbeitenden der UPD
durchschnittlich über mehrjährige Beratungserfahrung. Der Anteil der Akademiker/
-innen unter den Mitarbeitenden der UPD lag zum 1. Oktober 2016 bei 41,11
Prozent. Die Evaluation wird im Verlauf der Förderperiode weitere Informationen
insbesondere zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung vorlegen.
Hinsichtlich der von der UPD geplanten Maßnahmen der internen Qualitätssicherung
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 verwiesen.
19. Welche Vorgaben gibt es für die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Beratung bei komplexen Problemen, die sowohl
psychosoziale, medizinische als auch rechtliche Fragen aufwerfen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
20. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Dauer von Beratungsgesprächen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Vorgaben für die Beraterinnen
und Berater hinsichtlich der Dauer von Beratungsgesprächen vor. Nach Kenntnis
der Bundesregierung werden als Kalkulationsgröße 30 Minuten für eine
telefonische Beratung und 45 Minuten für eine Beratung vor Ort angenommen.
b) Wie lange dauerten die telefonischen und Vor-Ort-Beratungsgespräche
im Jahr 2016 durchschnittlich (bitte nach Monaten, telefonischer und Vor-
Ort-Beratung sowie Annahme-, Fach- und Expertenlevel aufschlüsseln)?
2016 betrug die durchschnittliche Beratungszeit für eine Vor-Ort Beratung rund
28 Minuten, eine medizinische Beratung 26 Minuten und eine sozialrechtliche
Beratung 21 Minuten.
21. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Anzahl der Beratungskontakte pro
Beratungsfall?
b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Beratungsfällen mit mehreren Beratungskontakten?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
22. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Beraterinnen und Berater mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der
Region vertraut und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt
sind, um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren
und sie weiterzuvermitteln?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 wird
verwiesen.
23. a) Wie (mit welchen regionalen, fachlichen, wissenschaftlichen Expertisen)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die
Bundesregierung angekündigten Datenbanken erstellt (vgl. Antwort zu Frage 5,
Bundestagsdrucksache 18/7136)?
b) Wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Datenbanken?
d) Inwieweit sieht sie ihre Ankündigung einer „bundesweite(n) Datenbank
aller regionalen Akteure“ erfüllt?
e) Wenn nein, meint die Bundesregierung weiterhin, dass die Erstellung
einer bundesweiten Datenbank aller regionalen Akteure die Auflösung der
regionalen Strukturen kompensieren kann?
Die Fragen 23a bis 23e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen liegen der
Bundesregierung keine Detailinformationen vor. Eine abschließende Bewertung ist zu diesem
Zeitpunkt nicht möglich. Hierzu sind insbesondere auch die Ergebnisse der
Evaluation abzuwarten.
24. a) Welche Öffentlichkeitsmaßnahmen hat die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen, um insbesondere Menschen mit chronischen
Erkrankungen, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen zu
erreichen?
b) Welche sonstigen Aktivitäten entwickelt die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung für diese Personenkreise?
Die Fragen 24a und 24b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die UPD richtet ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit so aus, dass die
Bürgerinnen und Bürger auf vielen Wegen über das Beratungsangebot informiert werden.
Dazu gehören beispielsweise Informationen über die regionalen
niedrigschwelligen Beratungsangebote der UPD-Mobile und ihrer Standorte, die Pressearbeit in
reichweitestarken Medien mit breiter Leserschaft und Service-Artikel in
Ratgebertiteln und Illustrierten ebenso wie die Kooperation mit Obdachlosenzeitungen.
Darüber hinaus wird die Vernetzung mit etablierten Vor-Ort-Strukturen dazu
beitragen, dass die Patientenberatung Menschen mit besonderem Beratungsbedarf
noch besser erreichen kann.
c) In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung Menschen mit chronischen Erkrankungen, Ältere und Menschen
mit geringem Einkommen erreicht (bitte in Prozent aller durchgeführten
Beratungen angeben)?
Im Jahr 2016 waren nach Kenntnis der Bundesregierung 30 Prozent der
Ratsuchenden älter als 65 Jahre. Der Anteil der Ratsuchenden, die erwerbslos oder
ohne Erwerbstätigkeit waren, betrug 17,5 Prozent. Darüber hinausgehende
Erkenntnisse zum Einkommen oder chronischen Erkrankungen Ratsuchender
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Hausbesuche und Mobile Beratung
25. a) Wie viele Ratsuchende hat die neue UPD seit Bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten
aufschlüsseln)?
b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von der
neuen UPD angeboten, innerhalb von 48 Stunden ermöglicht (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
c) Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb
dies nicht ermöglicht wurde, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?
Die Fragen 25a bis 25c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang keine Ratsuchenden durch
Hausbesuche beraten, da die für eine aufsuchende Beratung notwendigen
Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Eine abschließende Bewertung ist in diesem
Punkt derzeit noch nicht möglich. Hierzu sind die weitere Entwicklung und
weitere Ergebnisse der Evaluation abzuwarten.
26. Wie viele Beratungen konnten von April 2016 bis Februar 2017 in den
mobilen Beratungsangeboten stattfinden (bitten nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Anzahl der in UPD-Mobilen von April 2016 bis Februar 2017 durchgeführten
Beratungen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Monat Mobile Beratungen
April 2016 170
Mai 2016 124
Juni 2016 135
Juli 2016 206
August 2016 124
September 2016 337
Oktober 2016 319
November 2016 192
Dezember 2016 0
Januar 2017 501
Februar 2017 438
27. Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in einer Stadt verfügbar?
Die drei UPD-Beratungsmobile waren quartalsweise jeweils für einen Tag
zwischen fünf und sechs Stunden in einer Stadt verfügbar.
28. Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein mobiles
Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein, und für wie lange?
Die mobile Beratung wird in 100 Städten angeboten, die im Internet angegeben
werden. In diesem Jahr wird durchschnittlich einmal im Quartal (viermal im Jahr)
ein mobiles Beratungsangebot pro Stadt verfügbar sein. Seit April 2017 stehen
die UPD-Mobile mindestens sechs Stunden in jeder Stadt für eine persönliche
Beratung zur Verfügung.
29. Wie lange müssen Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich auf einen Termin in den UPD-Mobilen warten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
30. a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Beratung
dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst
Monate später erfolgt?
Sollte eine weitergehende Beratung notwendig sein, erfolgt diese auf Wunsch des
Ratsuchenden telefonisch zu einem individuell vereinbarten Termin oder
schriftlich.
b) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig
zuzuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind?
Sollte ein zuzuschaltender Experte nicht verfügbar sein, erfolgt auf Wunsch des
Ratsuchenden eine telefonische Beratung zu einem individuell vereinbarten
Termin.
Onlineberatung
31. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile darüber,
welcher Anteil der Onlineanfragen seit Januar 2016, wie von der UPD
angeboten, innerhalb von 24 Stunden beantwortet wird (vgl. Antwort zu
Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136, und Antwort zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/9484)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit?
Die Fragen 31a und 31b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
2016 betrug die durchschnittliche Reaktionszeit auf eine E-Mail nach Kenntnis
der Bundesregierung 29 Stunden, 56 Prozent wurden innerhalb von 24 Stunden
beantwortet.
c) Welcher Anteil der Onlineanfragen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung frühestens nach einer Woche beantwortet, und welcher Anteil der
Onlineanfragen wurde gar nicht beantwortet (bitte ab Januar 2016
monatlich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über technische
Probleme und datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online-
Beratung der UPD (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9484), und
insbesondere
a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass
Antworten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht
würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue
Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie
b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht
funktionierender Zugangscodes für die Online-Plattform?
33. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der oben
genannten Kleinen Anfrage bekannten technischen Probleme und
Sicherheitslücken gelöst bzw. geschlossen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind aktuell keine technischen Probleme in der
Onlineberatung bekannt. Die in der Frage angesprochenen technischen Probleme in der
Aufbauphase wurden nach Kenntnis der Bundesregierung behoben. Auf die Antwort
zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/9484 wird verwiesen.
Muttersprachliches Angebot
34. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen August 2016 und
Februar 2017 geführt (bitte nach Sprache und Monat aufschlüsseln)?
Die Anzahl der russisch-, türkisch- und arabischsprachigen Beratungsgespräche
von August 2016 bis Februar 2017 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Monat Russisch Türkisch Arabisch
August 2016 94 14 4
September 2016 74 15 3
Oktober 2016 82 20 11
November 2016 82 25 8
Dezember 2016 80 12 12
Januar 2017 102 25 10
Februar 2017 112 29 120
gesamt 626 140 168
35. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch,
Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
eingestellt, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte nach
Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach Annahmelevel,
Fachabteilung und Expertenlevel aufschlüsseln)?
Die UPD hat nach Kenntnis der Bundesregierung wie folgt Mitarbeiter
eingestellt:
Arabisch 3 Mitarbeiter (in den entsprechenden Servicezeiten)
Türkisch 3 Mitarbeiter (2 VZÄ)
Russisch 7 Mitarbeiter (6,3 VZÄ)
Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
36. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar
2016 bis Februar 2017 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung
hinzugezogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen
Experten ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
37. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Fremdsprachenangebot die angestrebte Beantwortungszeit eingehalten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Transparenz über die Verwendung der Fördermittel
38. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2016 Fördermittel zur Verfügung, und wie hoch ist die Fördersumme
für das Jahr 2017?
Die Fördermittel betragen für 2016 9 368 911,76 Euro und für 2017
10 140 676,47 Euro. In dem Betrag für 2017 sind zum einen Überträge aufgrund
von 2016 nicht verwendeten Fördermitteln enthalten. Die Fördermittel für 2017
enthalten zudem eine Steigerung in Höhe von 2,41 Prozent entsprechend der
prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
b) In welcher Höhe hat die neue UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach
Zeiträumen 2015 und 2016 sowie Bereichen wie Technik, Personal,
Öffentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)?
Die UPD hat die Jahresabrechnung jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres in
elektronischer Form vorzulegen. Die wirtschaftliche Prüfung der
Mittelverwendung obliegt per Gesetz dem GKV-Spitzenverband als Fördermittelgeber, der den
Beirat zur UPD nach § 65b SGB V über das Ergebnis der Prüfung in einem
jährlichen Bericht informiert.
Die UPD hat zum 30. März des Folgejahres einen zahlenmäßigen Nachweis
vorzulegen, der als vorläufiges Ergebnis zu werten ist. Dieser zahlenmäßige
Nachweis wird derzeit vom GKV-Spitzenverband geprüft und anschließend dem
Beirat, der die Entwicklung der UPD begleitet, übersendet.
Im Jahr 2015 hat die vorherige UPD 6 736 930 Euro an Fördermitteln verausgabt.
Zu den gewünschten Differenzierungen nach Technik etc. liegen der
Bundesregierung keine Zahlen vor.
39. Welcher Anteil der jährlichen öffentlichen Mittel fällt seit 2014 nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Patientenberatung (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Gemäß § 7 Absatz 5 der Fördervereinbarung zwischen dem GKV-
Spitzenverband und der UPD sind die Fördermittel zweckgebunden und dürfen nur für das
o. g. Vorhaben (Anm.: Schaffung einer eigenständigen Einrichtung zur
unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung) verwendet werden. Die Fördermittel
dürfen laut Vertrag nur für die im Vorhabenzeitaum für das Vorhaben anfallenden
Ausgaben abgerechnet werden.
Der Anteil, der auf die Patientenberatung entfällt, umfasst entsprechend – sowohl
bei der neuen, als auch der alten UPD – 100 Prozent. In diesen Kosten sind
sowohl die zur Durchführung notwendigen Personal- als auch Sachkosten enthalten.
40. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sozialversicherung seit 2014
am Gesamtbudget (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Daten zum Anteil der
Personalkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sozialversicherung am
Gesamtbudget vor. Gemäß Angebot sind alle bei der UPD festangestellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD sozialversicherungspflichtig beschäftigt und
werden angelehnt an den TVÖD bezahlt. Die für 2016 vorgesehene
Personalstärke wurde vertragsgemäß erreicht.
41. a) Welchen Akteuren wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Budgetplanung und Mittelverwendung der UPD zur Freigabe und Kontrolle
vorgelegt?
Dem GKV-Spitzenverband obliegt als Fördermittelgeber per Gesetz die
Verpflichtung, die Mittelverwendung auf Grundlage vertraglich definierter
Verwendungsnachweise im Vergleich zur vorgelegten Finanzplanung für das jeweilige
Förderjahr zu prüfen. Dabei erfolgt keine inhaltliche Prüfung, sondern eine rein
wirtschaftliche Prüfung der Mittelverwendung, ggf. durch Prüfung von Belegen.
Per Gesetz ist dem GKV-Spitzenverband jegliche inhaltliche Einflussnahme auf
das Vorhaben der UPD untersagt.
b) Sollten die Budgetplanung und Mittelverwendung den Mitgliedern des
Beirats nach § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der
Auditorin sowie der Prognos AG, welche die externe Evaluation
durchführt, nicht vorliegen, wie sollen diese ihre Tätigkeit nach Ansicht der
Bundesregierung sicherstellen, wenn ihnen dazu die grundlegenden Daten
fehlen?
Der Beirat, der die Entwicklung der unabhängigen Patienten- und
Verbraucherberatung begleitet, wird seitens der Geschäftsführung der UPD regelmäßig
umfassend informiert, wie die weitere Entwicklung geplant ist. Gemäß § 8 der
Fördervereinbarung erhält der Beirat jeweils die für das folgende Förderjahr
konkretisierte Maßnahmen-, Zeit- und Finanzplanung. Diese wurde dem Beirat für das
Jahr 2017 per E-Mail vom 26. Januar 2017 zur Verfügung gestellt. Zusätzlich
wurde der Beirat in seiner Sitzung am 10. April 2017 seitens der
Geschäftsführung der UPD und der Sanvartis GmbH informiert, welche Anpassungen in der
Budgetplanung 2017 – im Vergleich zur 2015 kalkulierten Finanzplanung des
Angebots für das Jahr 2017 – vorgenommen wurden. Eine Information über die
Mittelverwendung 2016 erfolgt aufgrund der ausstehenden Jahresabrechnung
2016 zu einem späteren Zeitpunkt. Der Auditorin und der Prognos AG werden
die erforderlichen Informationen für ihre jeweiligen Aufgabenstellungen seitens
der UPD zur Verfügung gestellt.
Für die Bewertung des Entwicklungsstandes stehen dem Beirat damit und mit
dem regelmäßigen Bericht der Geschäftsführung, den Evaluationsergebnissen
durch die Prognos AG, den Berichten der Auditorin sowie den jährlichen
Berichten des GKV-Spitzenverbandes umfassende Informationsgrundlagen zur
Verfügung.
Unabhängigkeit von Sanvartis
42. a) Welche Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten
sind ihr dadurch entstanden (bitte nach Unternehmen der Vendus Sales &
Communication Group GmbH und anderen aufschlüsseln)?
b) Wie viel zahlt die UPD jährlich an die Sanvartis GmbH für die Vergabe
der Software-Lizenzen für ihre IT (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Sollte die Bundesregierung unter Berufung auf den Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisschutz Dritter nicht auf die vorangegangenen Fragen
antworten, wie wird sie dem Interesse der Versichertengemeinschaft an
Transparenz über die Verwendung von Versichertengeldern
nachkommen?
Die Fragen 42a bis 42c werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Detailinformationen vor. Bereits in der
Antwort auf die Kleine Anfrage „Künftiges Angebot der Unabhängigen
Patientenberatung (UPD) durch die Sanvartis GmbH“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 hatte die Bundesregierung auch
darauf hingewiesen, dass sie bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Grundrechte Dritter zu wahren.
Hierunter fallen auch die durch Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG), im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Vergabekammer des Bundes in
ihrem Beschluss zur Nachprüfung der Vergabeentscheidung ausdrücklich betont
hat, dass es für jedes Unternehmen, das eine unabhängige Beratungseinrichtung
aufbaut, unumgänglich sein dürfte, externe Dienstleistungen von Dritten
einzukaufen. Die Vergabekammer stellte fest, dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass
„die von der BG (Sanvartis GmbH) hierfür (Überlassung eines
Informationsmanagementsystems) angesetzten Preise oder Lizenzgebühren überhöht sind“
(Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes, VK 1-74/15, S. 36).
Durch die Prüfung der Mittelverwendung von Seiten des GKV-Spitzenverbandes
ist zudem sichergestellt, dass die gesetzlich vorgesehenen Finanzmittel, über
deren Höhe bereits durch den Gesetzeswortlaut Transparenz besteht, ausschließlich
für die Patienten- und Verbraucherberatung verwendet werden.
43. Welche Akteure führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulungen
und Workshops zur Qualitätssicherung durch?
Die Schulungen und Workshops zur Qualitätssicherung erfolgen durch die UPD
in der Verantwortung der medizinischen bzw. juristischen Leitung.
44. a) Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung IT- und
Kommunikations-Fortbildungen der UPD von Dozentinnen und Dozenten der
Sanvartis GmbH durchgeführt?
b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung sowie die Auditorin diese
Zusammenarbeit zwischen Sanvartis und UPD angesichts des
Unabhängigkeitsgebots?
c) Sollte die Sanvartis GmbH keinen Einfluss auf die Fortbildungsinhalte
nehmen, durch wen werden Kommunikations- und IT-Fortbildungen
bereitgestellt?
d) Wie wird die Unabhängigkeit und Neutralität des jeweiligen Anbieters
geprüft und welche externen Kontrollmechanismen sind der
Bundesregierung zur Wahrung der Qualität dieser Fortbildungsmaßnahmen bekannt?
Die Fragen 44a bis 44d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sanvartis GmbH führt keine fachlich-inhaltlichen Schulungen zu
Beratungsinhalten der UPD durch; sämtliche Schulungen beziehen sich ausschließlich auf
Vorgaben der UPD. Bis Februar 2017 erfolgten Kommunikationsschulungen
durch die Sanvartis GmbH. Seit März 2017 erfolgen Kommunikationsschulungen
UPD intern. Weiterhin erfolgte durch die Sanvartis GmbH eine IT-Einweisung
zur Handhabung eingesetzter Hardware. Die Auditorin hat zu jeder Zeit Zugang
zu sämtlichen Schulungen und Schulungsunterlagen und hat keine Verstöße
gegen Neutralität und Unabhängigkeit festgestellt. Sie wird auch weiterhin die
Einhaltung von Neutralität und Unabhängigkeit auch im Bereich der Fortbildungen
der UPD prüfen.
45. a) Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Öffentlichkeitsarbeit der UPD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis
GmbH durchgeführt?
b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung und die Auditorin diese
Zusammenarbeit im Hinblick auf den Grundsatz der Unabhängigkeit?
Die Öffentlichkeitsarbeit der UPD wurde und wird nicht durch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH durchgeführt.
46. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung den
Beherrschungsvertrag zwischen der UPD und Sanvartis angesichts des
Unabhängigkeitsgebots?
Die Auditorin hat keine Verstöße gegen Unabhängigkeit und Neutralität
festgestellt.
47. a) Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass
bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis
GmbH bei der UPD zum Einsatz gekommen ist (bitte nach Monaten
aufschlüsseln), und wie wurde dabei die Neutralitätsverpflichtung
sichergestellt?
Als „Überlaufteam“ werden zur Deckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe
Mitarbeiter der Sanvartis GmbH eingesetzt. Die Mitarbeiter des Überlaufteams
führen keine inhaltlichen Beratungen für die UPD durch. Sie klären lediglich das
Anliegen des Anrufers und leiten den Anruf oder Rückrufwunsch an die UPD
weiter. 2016 wurden ca. 3 Prozent aller Beratungsfälle durch das Überlaufteam
angenommen, im Jahr 2017 wurden im Januar 238, im Februar 914 und im März
2 712 Anrufe durch das Überlaufteam angenommen. Die Auditorin hat die
Tätigkeit des Überlaufteams geprüft und keine Verstöße gegen Neutralität und
Unabhängigkeit festgestellt.
b) Nach welchen Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, ob das Team im „Annahmelevel“ der UPD durch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH aktiv unterstützt wird?
Das Überlaufteam der Sanvartis GmbH wird auf eine Anforderung durch die UPD
hin tätig.
c) Nach welchen Kriterien findet die Auswahl an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Sanvartis GmbH statt, die für eine Unterstützung der UPD
eingeteilt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
48. a) Mit welchen Medienanbietern plant die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung Kooperationsverträge oder hat diese ggf. bereits geschlossen?
b) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass diese
Kooperationsverträge die Neutralität der Inhalte nicht beeinflussen
können?
Die Fragen 48a und 48b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Beirat nach § 65b SGB V hat in seiner Sitzung vom 21. November 2016 im
Zusammenhang mit Schwerpunkten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch
mögliche Kooperationen mit Medienanbietern diskutiert und wird dies in den
nächsten Beiratssitzungen fortführen.
c) Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die regelmäßige
Content-Produktion für die gewerblichen Medienanbieter aus Mitteln der
gesetzlich Versicherten gerechtfertigt?
Aufgabe der UPD ist es nach der Leistungsbeschreibung unter anderem, die
Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem durch ein eigenständiges
und nach außen wahrnehmbares Informations- und Beratungsangebot zu fördern
und die gesundheitliche Kompetenz (Health Literacy) von Nutzern zu stärken,
damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen
Gesundheitssystem orientieren können. Die Produktion und Stellung von Sachinformationen
ist nach Auffassung der Bundesregierung hierzu ein mögliches Mittel.
49. a) Wie schätzt die Bundesregierung ein, dass den unabhängigen
Verbraucher-, Selbsthilfe- und Patientenverbänden durch die Vergabe der
Patientenberatung an Sanvartis der Zugang zu Patienten- und Versichertendaten
entzogen wurde?
b) Wie wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Patienten-
und Versichertendaten nicht nur von Krankenkassen genutzt werden,
sondern auch unabhängigen Verbraucher-, Selbsthilfe- und
Patientenverbänden sowie der Wissenschaft („Open Source“) zur Verfügung gestellt
werden?
Die Fragen 49a und 49b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherheit der Patienten- und Versichertendaten muss im Gesundheitssystem
insgesamt und auch im Hinblick auf die Beratungen durch die UPD gewährleistet
sein. Sie unterliegt daher strengen Anforderungen.
50. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperation ihrer
Vorgängerin mit dem IQWiG fortgesetzt?
b) Wenn nein, wie stellt sie nach Meinung der Bundesregierung sicher, dass
die Patienteninformationen ausschließlich evidenzbasiert erfolgen?
Die Fragen 50a und 50b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit Ende 2016 findet ein Informationsaustausch zwischen der UPD und dem
IQWiG statt. Über die Ausgestaltung einer möglichen Kooperation liegen aktuell
keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der von der UPD gGmbH geplanten
Maßnahmen der internen Qualitätssicherung wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/7136 verwiesen.
Beirat nach § 65b SGB V und Auswahl der Auditorin
51. a) Wie viele Mitglieder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Beirat nach § 65b SGB V insgesamt an, und wie viele davon sind
Vertreterinnen und Vertreter der Patientenorganisationen, der Wissenschaft und
des Verbands der privaten Krankenversicherung?
Dem Beirat gehören als Mitglieder sechs Vertreterinnen oder Vertreter der
Wissenschaften, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Patientenorganisationen,
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, eine
Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz sowie im Fall einer angemessenen finanziellen Beteiligung der
privaten Krankenversicherungen an der Förderung eine Vertreterin oder ein Vertreter
des Verbandes der Privaten Krankenversicherung an.
b) Inwiefern hält die Bundesregierung eine gesetzliche Konkretisierung für
erforderlich, um eine angemessen starke Vertretung der
Patientenorganisationen im Beirat nach § 65b SGB V sicherzustellen?
Bereits in der letzten Förderperiode waren im Beirat zwei Vertreter der
Patientenorganisationen vertreten.
c) Entspricht die Anzahl der Patientenvertreterinnen und -vertreter nach
Kenntnis der Bundesregierung zumindest der Regelung nach § 140f
Absatz 2 SGB V, so dass diese in gleichem Umfang wie die Krankenkassen
im Beirat vertreten sind?
Die Regelung des § 140f Absatz 2 SGB V ist auf den Beirat nach § 65b SGB V
nicht anwendbar. Der GKV-Spitzenverband ist nach § 65b SGB V Adressat der
Beratung durch den Beirat. Vertreterinnen oder Vertreter des GKV-
Spitzenverbandes nehmen insoweit und als Fördermittelgeber zwar ebenso wie
Vertreterinnen oder Vertreter der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene an den
Sitzungen des Beirats teil. Sie sind jedoch nicht Mitglieder des Beirats.
52. a) Welche Bereiche hat die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang geprüft, und inwiefern kritisiert?
b) Wie sieht das Prüfprogramm der Auditorin für das Jahr 2017 aus, und
wann wird sie den Beirat nach § 65b SGB V über ihre Ergebnisse
informieren?
Die Fragen 52a und 52b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den Berichtszeiträumen vom 1. September 2016 bis zum 4. April 2017 hat die
Auditorin im Wege von Prozess- und Systemaudits Personal und Weiterbildung,
Beratung, Management und IT der UPD überprüft. Verstöße gegen Neutralität
und Unabhängigkeit wurden dabei nicht festgestellt.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 sind die Weiterführung des IT-Audits sowie
weitere Audits wie das Systemaudit Datenbanken, das Mithören von
Beratungsgesprächen, Audits zur Vor-Ort-und mobilen Beratung, zur
Beschwerdedokumentation sowie Wiederholungsaudits geplant.
Die Auditorin berichtet dem Beirat regelmäßig über ihre Feststellungen und
Empfehlungen. Die nächste Berichterstattung an den Beirat ist Mitte 2017 vorgesehen.
53. Welche Hinweise und Empfehlungen, die vor allem eine verbesserte
Organisation und Eigenständigkeit der UPD, die Beratungstätigkeit sowie die
Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeitenden betreffen, hat die
Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen der UPD gegeben
(vgl. Handout der gsub vom 22. März 2017 für den Ausschuss für
Gesundheit am 29. März 2017)?
Die Auditorin ist dem Beirat zur Kontrolle von Unabhängigkeit und Neutralität
in der Praxis zur Seite gestellt und wirkt damit grundsätzlich nach innen. Die
Auditorin berichtet dem Beirat regelmäßig über ihre Feststellungen und
Empfehlungen. Auf die Vertraulichkeit ihrer Arbeit wird hingewiesen.
54. a) Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Beirat ausgewählt?
Gemäß der Geschäftsordnung (GO) des Beirats ernennt die oder der Beauftragte
der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten die
Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaften nach Beratung durch den Beirat und
unter Berücksichtigung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes. Der Ernennung ist
immanent, dass die notwendigen fachlichen Kompetenzen für die Tätigkeit im
Beirat vorhanden sein müssen.
b) Für welchen Zeitraum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vertreterinnen und Vertreter des Beirats bestellt?
Die Ernennung erfolgt unbefristet und endet gemäß der GO des Beirats durch
Rücktritt des Mitglieds, durch Benennung eines neuen Mitglieds durch die nach
der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten Organisationen, das
Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz oder den Verband der Privaten Krankenversicherung sowie bei einer
groben Pflichtverletzung des Mitglieds oder einer Interessenkollision, die die Arbeit
des Beirats dauerhaft gefährdet, durch einen mit der Mehrheit von zwei Dritteln
der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss des Beirats.
c) Sollten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, anders als in der
Vergangenheit, unbefristet bestellt werden, warum wurde die
Geschäftsordnung des Beirats dahingehend geändert?
Im Zuge der Erstellung der GO des Beirats im Jahre 2016 wurde grundsätzlich
diskutiert, die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats zeitlich zu befristen. Dies
wurde durch den Beirat abgelehnt. Im Übrigen unterliegen die Inhalte der Beratung
gemäß der GO des Beirats der Verschwiegenheitspflicht.
d) Warum gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beirat nach
§ 65b SGB V sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber nur
zwei Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an, obwohl beide im
Gesetzestext gleichrangig aufgeführt sind?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung der
Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung vom 26. April 2016, zumindest alle der
vier anerkannten Patientenorganisationen nach § 140f SGB V mit
mindestens je einem Sitz zu beteiligen?
Die Fragen 54d und 54e werden gemeinsam beantwortet.
Bei dem Beirat gemäß § 65b Absatz 1 SGB V handelt es sich im Grundsatz nicht
um ein paritätisches Gremium. Der Gesetzestext gibt nur konkrete Vorgaben
hinsichtlich der Beteiligung von Vertreterinnen oder Vertretern des
Bundesministerium für Gesundheit sowie des Bundesministeriums für Justiz und
Verbraucherschutz und ggf. des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Die nähere
Ausgestaltung der übrigen Besetzung wird im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben durch die GO des Beirates festgelegt.
55. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell
in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Auditorin nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Die Untersuchung der Unabhängigkeit und Neutralität durch die Auditorin
erfordert deren eigene Unabhängigkeit. Die gsub gGmbH hat vor ihrer Tätigkeit als
Auditorin nicht über ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen im
Gesundheitswesen verfügt.
56. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell
in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Evaluatorin Prognos nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Die Prognos AG hat vielfältige Erfahrungen im Gesundheitsbereich. Die
zahlreichen Studien, Gutachten und Reporte sind auf der Internetpräsenz einsehbar.
Daneben hat die Evaluatorin Prognos die UPD bereits im Förderzeitraum von 2006
bis 2011 wissenschaftlich durch ihre Evaluation begleitet.
57. a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass mit der neuen UPD, der neuen
Evaluatorin Prognos, der Auditorin und nach den Rücktritten von
Prof. Rosenbrock und Prof. Dierks im Beirat nach § 65b SGB V das in
15 Jahren mit Mitteln der gesetzlich Versicherten aufgebaute Know-how
der unabhängigen und neutralen Patientenberatung in Deutschland
weitgehend verloren gegangen ist?
b) Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den
Wissensschatz und die Erfahrungen der am Aufbau Beteiligten für eine
künftige unabhängige und neutrale Patientenberatung wieder nutzen zu
können?
Die Fragen 57a und 57b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Gesetzgeber hat sich bei der Neuregelung zur UPD bewusst dafür
entschieden, die Unabhängige Patientenberatung auch weiterhin fortlaufend durch den
Spitzenverband Bund der Krankenkassen auszuschreiben. Der Aufbau einer
neuen UPD ist jedoch nicht zwangsläufig mit Wissensverlust verbunden. Die
UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH kann bei ihrer Tätigkeit auf
Erfahrungen und Erkenntnisse der UPD unter der alten Trägerschaft zurückgreifen,
beispielweise über die bereits veröffentlichen Patientenmonitore oder die bis dato
erfolgten Evaluationen. Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass die
Datenbanken, das Logo und vieles mehr auch der neuen UPD zur Verfügung standen.
Daneben berät in der aktuellen, wie auch während der früheren Förderphasen, der
wissenschaftliche Beirat u. a. zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit
und zur Qualitätssicherung. Die Evaluatorin Prognos kann auf die Ergebnisse der
Evaluation der Förderphase 2011 bis 2015, die durch das Institut IGES erstellt
wurden, und eigene Erfahrungen aus dem Zeitraum 2006 bis 2011 zurückgreifen.
Die Vergleichbarkeit mit dem vorherigen Förderzeitraum ist überdies Bestandteil
der Leistungsbeschreibung der Evaluation.
Auch für nachfolgende Förderperioden muss in gleicher Weise sichergestellt
werden, dass das in der aktuellen Förderperiode erworbene Wissen der UPD auch bei
einem Trägerwechsel verfügbar bleibt. Hierzu wurden etwa in der
Fördervereinbarung entsprechende Regelungen getroffen.
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ISSN 0722-8333]