[Deutscher Bundestag Drucksache 18/11940
18. Wahlperiode 05.04.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Kai Gehring,
Dr. Franziska Brantner, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland gGmbH
Seit Januar 2016 betreibt die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft der
Sanvartis GmbH, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Sanvartis betreibt ein Callcenter für privatwirtschaftliche Dienstleister, wie
Krankenkassen und Leistungserbringer. Damit unterhält die neue UPD
Geschäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit denen Patientinnen und
Patienten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die UPD wenden.
Die Fragesteller haben sich bereits in zwei umfangreichen Kleinen Anfragen an
die Bundesregierung gewandt, um herauszufinden, wie es um die Unabhängigkeit
der neuen UPD steht und wie sich die Beratungsqualität sowie die
Beratungsstrukturen entwickelt haben (Bundestagsdrucksachen 18/7136 und 18/9484). Die
Antworten zeigten, dass Sanvartis die Unabhängige Patientenberatung vor allem
in ein Callcenter verwandelt hat. Trotz gestiegener finanzieller Mittel ist der
Anteil der Beratungen vor Ort auf fast ein Drittel gesunken. Zudem wurden die
Personalstellen für die Beratungen in den Regionalstellen massiv gekürzt. Statt der
bisherigen festen Büros mit multidisziplinären Teams aus mindestens drei
Expertinnen und Experten, betreuen heute einzelne Mitarbeiterinnen gleich mehrere
Regionalstellen ohne feste Öffnungszeiten. Die Fragesteller befürchten, dass
viele Ratsuchende, die Zeit und Vertrauen benötigen, um über ihre komplexen
Probleme zu sprechen, so nicht mehr erreicht werden.
Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung ging auch hervor, dass
weitreichende Verbindungen zwischen Sanvartis und der UPD bestehen. Auf
Grundlage eines Beherrschungsvertrages hat sich die UPD der Leitung durch Sanvartis
unterstellt und ist verpflichtet, den Weisungen von Sanvartis zu folgen. Zudem
wird den Beraterinnen und Beratern der UPD ein von Sanvartis lizensiertes
Wissensmanagementsystem zur Verfügung gestellt. UPD und Sanvartis teilen auch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen im
Annahmelevel kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sanvartis zum
Einsatz. Die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit und Neutralität der
Patientenberatung kann daher in Zweifel gezogen werden. Antworten auf viele Fragen
bezogen auf die Verwendung der Fördermittel, Personalausstattung und die
Beratungsqualität der neuen UPD blieb die Bundesregierung schuldig.
In drei Stichproben des Bayerischen Rundfunks, der Stiftung Wartentest sowie
des WDR bescheinigten die Tester der UPD noch Verbesserungsbedarf (BR,
„Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai
2016; WDR 2 Quintessenz, Stiftung Warentest, Unabhängige Patientenberatung:
Es läuft noch nicht rund, 26. Oktober 2016; Patientenberatung im Test, 5. Januar
2017). Insbesondere gab es Kritik für die inhaltliche Beratung, die kaum auf die
persönlichen Einzelfälle eingegangen sei, als auch die unzuverlässige
Beantwortung von E-Mail-Anfragen. Die Tester des WDR bemängelten etwa: „So gab ein
UPD-Berater Tipps, die ins Leere führten, den Rat Suchenden also keineswegs
weiterbrachten. Leider fehlten auch Hinweise auf Selbsthilfegruppen oder andere
Hilfsmöglichkeiten am Wohnort des Fragestellers. Die UPD ist offensichtlich vor
Ort noch nicht gut vernetzt. Das wäre aber für eine individuelle Patientenberatung
sehr wichtig. Daher gibt es in Sachen Kompetenz und Verständlichkeit in der
Beratung nur die Note ausreichend.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Beratung vor Ort
1. Wie viele Beratungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit April
2016 in den einzelnen Beratungsstellen geführt (bitte nach Regionalstelle
und Monat aufschlüsseln)?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für die
Beratung in den Regionalstellen im Jahr 2016, und welchem Anteil am
Gesamtbudget entspricht dies?
3. In welchen Städten werden nach Kenntnis der Bundesregierung örtliche
Beratungsstellen von der UPD angeboten?
4. a) Wie viele Mitarbeitende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen regionalen Beratungsstellen eingesetzt, und wie vielen
Vollzeitäquivalenten entspricht dies?
b) Welcher Stellenanteil steht je regionaler Beratungsstelle zur Verfügung?
5. Wie viele Beratungsstunden pro Woche wurden seit April 2016 in den
einzelnen Regionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
6. Welche regionalen Beratungsstellen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile dauerhaft feste Räumlichkeiten mit eigenem Türschild,
damit sie für Ratsuchende sichtbar und erreichbar sind, und aus welchen
Gründen verfügen die anderen Beratungsstellen bislang nicht darüber?
7. Können Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile direkt
eine Beratungsstelle aufsuchen, um eine Beratung zu erhalten, und wenn
nein, warum nicht?
8. Wie lange müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Ratsuchende im
Durchschnitt auf einen Termin bei einer örtlichen Beratungsstelle warten
(bitte monatlich für die einzelnen Beratungsstellen seit April 2016 angeben)?
9. Welcher Anteil der örtlichen Beratungsstellen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei?
10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch bauliche Vorkehrungen, wie
die angemessene Abtrennung der Beratungsräume von Anmelde- und
Wartebereichen, sichergestellt, dass die informationelle Selbstbestimmung in der
Beratung gewahrt wird?
11. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das direkte (nicht
telefonische) Beratungsangebot aktiv beworben?
12. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erreichbarkeit, Regionalität und Bürgernähe des Beratungsangebots angesichts des
im Vergleich zur alten UPD reduzierten Angebots an persönlicher Beratung
vor Ort?
Umfang und Tiefe der Beratungen
13. Wie hoch war der Anteil der Beratungen der UPD im Jahr 2016 nach
Kenntnis der Bundesregierung (Angaben bitte in Prozent)
telefonisch
schriftlich
online
in den Regionalstellen
in den UPD-Mobilen sowie
zu Hause?
14. Wie verteilten sich die Beratungsanteile im Jahr 2016 auf das Annahme-,
Fach-, und Expertenlevel (bitte nach Level und Monat aufschlüsseln)?
15. a) Wie teilte sich das Beratungsaufkommen im Jahr 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Bereiche rechtliche, medizinische und
psychosoziale Beratungen auf (bitte nach einzelnen Bereichen und Monaten
aufschlüsseln)?
b) Sollte der Bereich der psychosozialen Beratung durch die neue UPD nicht
mehr eigenständig sondern nur noch als Teilaspekt der medizinischen
Beratung ausgewiesen werden, wie schätzt die Bundesregierung diese
Änderung ein?
16. Wie kann die neue UPD nach Einschätzung der Bundesregierung den hohen
Bedarf an psychosozialer Beratung decken, wenn in der Mitarbeiterschaft
nur ein einziger Sozialarbeiter vertreten ist (vgl. Sachstandsbericht der neuen
UPD vom März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit vom 29. März
2017)?
17. Wie viele Mitarbeitende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in
Vollzeit bei der UPD, und wie viele bis zu zehn Stunden pro Woche?
18. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die
Beratung die häufig komplexen Probleme der Ratsuchenden tatsächlich
gelöst werden und das Angebot sich nicht auf eine Informationsauskunft
beschränkt, die genauso die Krankenkassen liefern können?
19. Welche Vorgaben gibt es für die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Beratung bei komplexen Problemen, die sowohl
psychosoziale, medizinische als auch rechtliche Fragen aufwerfen?
20. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Dauer von Beratungsgesprächen?
b) Wie lange dauerten die telefonischen und Vor-Ort-Beratungsgespräche
im Jahr 2016 durchschnittlich (bitte nach Monaten, telefonischer und Vor-
Ort-Beratung sowie Annahme-, Fach- und Expertenlevel aufschlüsseln)?
21. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Anzahl der Beratungskontakte pro
Beratungsfall?
b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Beratungsfällen mit mehreren Beratungskontakten?
22. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Beraterinnen und Berater mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der
Region vertraut und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt
sind, um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren
und sie weiterzuvermitteln?
23. a) Wie (mit welchen regionalen, fachlichen, wissenschaftlichen Expertisen)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die
Bundesregierung angekündigten Datenbanken erstellt (vgl. Antwort zu Frage 5,
Bundestagsdrucksache 18/7136)?
b) Wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Datenbanken?
d) Inwieweit sieht sie ihre Ankündigung einer „bundesweite(n) Datenbank
aller regionalen Akteure“ erfüllt?
e) Wenn nein, meint die Bundesregierung weiterhin, dass die Erstellung
einer bundesweiten Datenbank aller regionalen Akteure die Auflösung der
regionalen Strukturen kompensieren kann?
24. a) Welche Öffentlichkeitsmaßnahmen hat die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen, um insbesondere Menschen mit chronischen
Erkrankungen, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen zu
erreichen?
b) Welche sonstigen Aktivitäten entwickelt die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung für diese Personenkreise?
c) In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung Menschen mit chronischen Erkrankungen, Ältere und Menschen
mit geringem Einkommen erreicht (bitte in Prozent aller durchgeführten
Beratungen angeben)?
Hausbesuche und Mobile Beratung
25. a) Wie viele Ratsuchende hat die neue UPD seit Bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten
aufschlüsseln)?
b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von der
neuen UPD angeboten, innerhalb von 48 Stunden ermöglicht (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
c) Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb
dies nicht ermöglicht wurde, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?
26. Wie viele Beratungen konnten von April 2016 bis Februar 2017 in den
mobilen Beratungsangeboten stattfinden (bitten nach Monaten aufschlüsseln)?
27. Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in einer Stadt verfügbar?
28. Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein mobiles
Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein, und für wie lange?
29. Wie lange müssen Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich auf einen Termin in den UPD-Mobilen warten?
30. a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Beratung
dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst Monate
später erfolgt?
b) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig
zuzuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind?
Onlineberatung
31. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile darüber,
welcher Anteil der Onlineanfragen seit Januar 2016, wie von der UPD
angeboten, innerhalb von 24 Stunden beantwortet wird (vgl. Antwort zu
Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136, und Antwort zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/9484)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit?
c) Welcher Anteil der Onlineanfragen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung frühestens nach einer Woche beantwortet, und welcher Anteil der
Onlineanfragen wurde gar nicht beantwortet (bitte ab Januar 2016
monatlich aufschlüsseln)?
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über technische
Probleme und datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online-
Beratung der UPD (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9484), und
insbesondere
a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass
Antworten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht
würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue
Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie
b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht
funktionierender Zugangscodes für die Online-Plattform?
33. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der oben
genannten Kleinen Anfrage bekannten technischen Probleme und
Sicherheitslücken gelöst bzw. geschlossen, und wenn nein, warum nicht?
Muttersprachliches Angebot
34. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen August 2016 und
Februar 2017 geführt (bitte nach Sprache und Monat aufschlüsseln)?
35. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch,
Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
eingestellt, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte nach
Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach Annahmelevel,
Fachabteilung und Expertenlevel aufschlüsseln)?
36. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar
2016 bis Februar 2017 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung
hinzugezogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen
Experten ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war?
37. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Fremdsprachenangebot die angestrebte Beantwortungszeit eingehalten?
Transparenz über die Verwendung der Fördermittel
38. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2016 Fördermittel zur Verfügung, und wie hoch ist die Fördersumme
für das Jahr 2017?
b) In welcher Höhe hat die neue UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach
Zeiträumen 2015 und 2016 sowie Bereichen wie Technik, Personal,
Öffentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)?
39. Welcher Anteil der jährlichen öffentlichen Mittel fällt seit 2014 nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Patientenberatung (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
40. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sozialversicherung seit 2014
am Gesamtbudget (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
41. a) Welchen Akteuren wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Budgetplanung und Mittelverwendung der UPD zur Freigabe und Kontrolle
vorgelegt?
b) Sollten die Budgetplanung und Mittelverwendung den Mitgliedern des
Beirats nach § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der
Auditorin sowie der Prognos AG, welche die externe Evaluation
durchführt, nicht vorliegen, wie sollen diese ihre Tätigkeit nach Ansicht der
Bundesregierung sicherstellen, wenn ihnen dazu die grundlegenden Daten
fehlen?
Unabhängigkeit von Sanvartis
42. a) Welche Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten
sind ihr dadurch entstanden (bitte nach Unternehmen der Vendus Sales &
Communication Group GmbH und anderen aufschlüsseln)?
b) Wie viel zahlt die UPD jährlich an die Sanvartis GmbH für die Vergabe
der Software-Lizenzen für ihre IT (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Sollte die Bundesregierung unter Berufung auf den Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisschutz Dritter nicht auf die vorangegangenen Fragen
antworten, wie wird sie dem Interesse der Versichertengemeinschaft an
Transparenz über die Verwendung von Versichertengeldern
nachkommen?
43. Welche Akteure führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulungen
und Workshops zur Qualitätssicherung durch?
44. a) Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung IT- und
Kommunikations-Fortbildungen der UPD von Dozentinnen und Dozenten der
Sanvartis GmbH durchgeführt?
b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung sowie die Auditorin diese
Zusammenarbeit zwischen Sanvartis und UPD angesichts des
Unabhängigkeitsgebots?
c) Sollte die Sanvartis GmbH keinen Einfluss auf die Fortbildungsinhalte
nehmen, durch wen werden Kommunikations- und IT-Fortbildungen
bereitgestellt?
d) Wie wird die Unabhängigkeit und Neutralität des jeweiligen Anbieters
geprüft und welche externen Kontrollmechanismen sind der
Bundesregierung zur Wahrung der Qualität dieser Fortbildungsmaßnahmen bekannt?
45. a) Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Öffentlichkeitsarbeit der UPD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis
GmbH durchgeführt?
b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung und die Auditorin diese
Zusammenarbeit im Hinblick auf den Grundsatz der Unabhängigkeit?
46. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung den
Beherrschungsvertrag zwischen der UPD und Sanvartis angesichts des
Unabhängigkeitsgebots?
47. a) Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass
bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis
GmbH bei der UPD zum Einsatz gekommen ist (bitte nach Monaten
aufschlüsseln), und wie wurde dabei die Neutralitätsverpflichtung
sichergestellt?
b) Nach welchen Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, ob das Team im „Annahmelevel“ der UPD durch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH aktiv unterstützt wird?
c) Nach welchen Kriterien findet die Auswahl an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Sanvartis GmbH statt, die für eine Unterstützung der UPD
eingeteilt werden?
48. a) Mit welchen Medienanbietern plant die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung Kooperationsverträge oder hat diese ggf. bereits geschlossen?
b) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
diese Kooperationsverträge die Neutralität der Inhalte nicht beeinflussen
können?
c) Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die regelmäßige
Content-Produktion für die gewerblichen Medienanbieter aus Mitteln der
gesetzlich Versicherten gerechtfertigt?
49. a) Wie schätzt die Bundesregierung ein, dass den unabhängigen
Verbraucher-, Selbsthilfe- und Patientenverbänden durch die Vergabe der
Patientenberatung an Sanvartis der Zugang zu Patienten- und Versichertendaten
entzogen wurde?
b) Wie wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Patienten-
und Versichertendaten nicht nur von Krankenkassen genutzt werden,
sondern auch unabhängigen Verbraucher-, Selbsthilfe- und
Patientenverbänden sowie der Wissenschaft („Open Source“) zur Verfügung gestellt
werden?
50. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperation ihrer
Vorgängerin mit dem IQWiG fortgesetzt?
b) Wenn nein, wie stellt sie nach Meinung der Bundesregierung sicher, dass
die Patienteninformationen ausschließlich evidenzbasiert erfolgen?
Beirat nach § 65b SGB V und Auswahl der Auditorin
51. a) Wie viele Mitglieder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Beirat nach § 65b SGB V insgesamt an, und wie viele davon sind
Vertreterinnen und Vertreter der Patientenorganisationen, der Wissenschaft und
des Verbands der privaten Krankenversicherung?
b) Inwiefern hält die Bundesregierung eine gesetzliche Konkretisierung für
erforderlich, um eine angemessen starke Vertretung der
Patientenorganisationen im Beirat nach § 65b SGB V sicherzustellen?
c) Entspricht die Anzahl der Patientenvertreterinnen und -vertreter nach
Kenntnis der Bundesregierung zumindest der Regelung nach § 140f
Absatz 2 SGB V, so dass diese in gleichem Umfang wie die Krankenkassen
im Beirat vertreten sind?
52. a) Welche Bereiche hat die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang geprüft, und inwiefern kritisiert?
b) Wie sieht das Prüfprogramm der Auditorin für das Jahr 2017 aus, und
wann wird sie den Beirat nach § 65b SGB V über ihre Ergebnisse
informieren?
53. Welche Hinweise und Empfehlungen, die vor allem eine verbesserte
Organisation und Eigenständigkeit der UPD, die Beratungstätigkeit sowie die
Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeitenden betreffen, hat die Auditorin
nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen der UPD gegeben (vgl.
Handout der gsub vom 22. März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit am
29. März 2017)?
54. a) Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Beirat ausgewählt?
b) Für welchen Zeitraum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vertreterinnen und Vertreter des Beirats bestellt?
c) Sollten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, anders als in der
Vergangenheit, unbefristet bestellt werden, warum wurde die
Geschäftsordnung des Beirats dahingehend geändert?
d) Warum gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beirat nach
§ 65b SGB V sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber nur
zwei Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an, obwohl beide im
Gesetzestext gleichrangig aufgeführt sind?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung der
Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung vom 26. April 2016, zumindest alle der
vier anerkannten Patientenorganisationen nach § 140f SGB V mit
mindestens je einem Sitz zu beteiligen?
55. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell
in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Auditorin nach Kenntnis
der Bundesregierung?
56. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell
in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Evaluatorin Prognos nach
Kenntnis der Bundesregierung?
57. a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass mit der neuen UPD, der neuen
Evaluatorin Prognos, der Auditorin und nach den Rücktritten von
Prof. Rosenbrock und Prof. Dierks im Beirat nach § 65b SGB V das in
15 Jahren mit Mitteln der gesetzlich Versicherten aufgebaute Know-how
der unabhängigen und neutralen Patientenberatung in Deutschland
weitgehend verloren gegangen ist?
b) Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den
Wissensschatz und die Erfahrungen der am Aufbau Beteiligten für eine
künftige unabhängige und neutrale Patientenberatung wieder nutzen zu
können?
Berlin, den 5. April 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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ISSN 0722-8333]