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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Trifluoressigsäure im Grund- und Trinkwasser

Pestizide mit dem Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA),<strong> </strong>Einsatz im Pflanzenanbau, alternative Pflanzenschutzmittel, Untersuchungen zur Anhebung des Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) für TFA im Trinkwasser, Befunde im Versorgungsgebiet von Gelsenwasser, Verbreitung im Grundwasser, Erfassung des Vorkommens, Minderungsstrategien, Position in der Europäischen Kommission, Gesundheitsrisiko<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.05.2017

Aktualisiert

18.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/1225602.05.2017

Trifluoressigsäure im Grund- und Trinkwasser

der Abgeordneten Birgit Menz, Ralph Lenkert, Caren Lay, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge wurde in Nordrhein-Westfalen in Grundwasserressourcen, Rohgewässern und auch im Trinkwasser verbreitet Trifluoressigsäure (TFA) gefunden. Auch im Neckar konnte der Stoff in erhöhten Mengen nachgewiesen werden (vgl. www.ruhrnachrichten.de).

Bei TFA handelt es sich um Industriechemikalien oder Pestizid-Abbauprodukte, die auf unterschiedlichste Weise in Oberflächengewässer sowie Trink- oder Grundwasser gelangen können. Während die TFA-Befunde im Neckar auf eine industrielle Einleitung durch den Chemiekonzern Solvay Bad Wimpfen zurückzuführen sind, lassen sich die TFA-Befunde in einem der größten Trinkwasserversorgungsunternehmen Deutschlands, der Gelsenwasser-AG (Nordrhein-Westfalen), wohl auf den Einsatz von Pestiziden zurückführen (vgl. www.gelsenwasser.de/wasser/trinkwasserqualitaet/aktuelles/).

TFA ist aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften sehr gut wasserlöslich und bei der Trinkwasseraufbereitung nicht zu entfernen. Gelangt TFA einmal ins Wasser, bleibt es dort auch. Dieses stabile Molekül kann in der Natur nicht abgebaut werden und reichert sich in Wasser und Lebewesen an und ist für Pflanzen und insbesondere einige Algenarten giftig.

TFA wird in der Trinkwasserverordnung nicht aufgeführt, so dass bis jetzt auch kein gesetzlich festgeschriebener Grenzwert festgelegt wurde. Das Umweltbundesamt (UBA) hat allerdings einen allgemeinen Vorsorgewert ermittelt und dabei toxikologische Aspekte sowie Reinheitsansprüche an das Trinkwasser berücksichtigt. Maßnahmen, um die Aufnahme von TFA im Wasser zu verringern, müssen somit erst ab einer Konzentration von über 10 µg/l TFA im Trinkwasser ergriffen werden. Seit Januar 2017 stuft das Umweltbundesamt zudem den Stoff als nicht-relevanten Metaboliten (nrM) von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit einem gesundheitlichen Orientierungswert (GOW) von 3 µg/l ein, anstatt wie bisher mit 1 µg/l. Als Begründung der Änderung des Grenzwertes werden ergänzende Studien zur Toxizität angeführt, die eine höhere Bewertung zulassen (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpsm20170111.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Für den Anbau welcher Nutzpflanzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Pestizide eingesetzt, aus denen dann als Metabolit das TFA entsteht?

2

Welche Pestizide sind dies im Einzelnen (bitte Handelsname und wissenschaftliche Bezeichnung des Wirkstoffes bzw. der Wirkstoffe, der bzw. die zu TFA metabolisiert wird bzw. werden, Name des Herstellers bzw. Namen der Hersteller auflisten)?

3

Sind nach Auffassung der Bundesregierung Pestizide, die TFA enthalten, essenziell für den Anbauerfolg?

4

Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu ähnlichen Kosten weniger problematische Pestizide zur Verfügung, die nicht zu TFA oder anderen trinkwasserrelevanten Pestiziden abgebaut werden?

5

Basierend auf welchen Untersuchungen ist der gesundheitliche Orientierungswert (GOW) für TFA im Trinkwasser nach Kenntnis der Bundesregierung von 1 µg/l auf 3 µg/l erhöht worden?

a) Wer war für diese Untersuchung zuständig?

b) Wer war verantwortlich für die Durchführung?

c) Wer hat die Kosten dafür getragen?

6

Sind nach Auffassung der Bundesregierung, die TFA-Befunde im Gelsenwasser-Versorgungsgebiet als Einzelfälle zu bewerten?

7

Ist nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung TFA weitverbreitet in deutschen Grundwässern zu finden, und welche weiteren TFA-Befunde aus Grundwasserquellen und Trinkwasserentnahmestellen sind der Bundesregierung bekannt (bitte Fundstelle und TFA-Wert und Datum der Messung angeben)?

8

Was unternimmt die Bundesregierung, um sich einen flächendeckenden Überblick über das Vorkommen von TFA in Grund-, Oberflächen- und Rohwässern sowie im Trinkwasser zu verschaffen?

9

Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um den Einsatz von Pestiziden, die zur TFA-Bildung führen, einzuschränken oder anderweitig zu reglementieren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie wird die TFA-Problematik in der Europäischen Kommission eingeschätzt und bewertet?

11

Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, sollten die Maßnahmenwerte sowie die gesundheitlichen Orientierungswerte für TFA im Grund- und Trinkwasser dauerhaft überschritten werden?

12

Wie bewertet das Bundesinstitut für Risikobewertung das Vorkommen von TFA in Trinkwasser für die menschliche Gesundheit, insbesondere bei Aufnahme über einen längeren Zeitraum?

Berlin, den 28. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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