[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Mai 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12540
18. Wahlperiode 29.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12285 –
Visaerteilungen für Freiwilligendienstleistende und Teilnehmende an
Austauschprogrammen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung finanziert (oder betreibt teilweise sogar selbst)
verschiedene Programme, um jungen Menschen aus Deutschland einen
Freiwilligendienst oder Arbeits- und Lernaufenthalt in Ländern des Globalen Südens zu
ermöglichen (z. B. Weltwärts, ASA, Kulturweit). Zivilgesellschaftliche
Organisationen (insbesondere auch aus dem Globalen Süden) kritisierten lange Zeit
das Fehlen einer „Reverse-Komponente“. Sie forderten Möglichkeiten für
Menschen aus den Ländern des Südens, nach Deutschland zu kommen. Nach und
nach wurden inzwischen verschiedene solcher Programme hierfür ins Leben
gerufen bzw. ausgebaut. Beispiele sind Weltwärts Süd-Nord, ASA-Global
(ehemals ASA-Süd-Nord) bzw. das ENSA-Programm (Schülerinnen- und Schüler-
Austauschprogramm) der Engagement Global GmbH im Auftrag des BMZ.
Auch die im Jahr 2016 gestartete Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) lädt Menschen nach Deutschland ein. Die beteiligten deutschen Akteure
formulieren öffentlich ausdrücklich ihren Anspruch nach Partnerschaftlichkeit
und Begegnung auf Augenhöhe. So sagte der Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, beim Start der
Deutsch-Afrikanischen-Jugendinitiative, seine Initiative biete „Brücken – in
beide Richtungen“ (
https://daj.engagement-global.de/aktuelle-meldung/auftakt-
im-zeichen-des-dialogs-partnerschaftlichkeit-staerken-vorurteile-abbauen.
html), und das ASA-Programm will „gemeinsames Lernen, globales Denken
und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe“ (
www.engagement-
global.de/pressemitteilung/bewirb-dich-beim-asa-programm-113038.html).
Für diese Ansprüche gibt es vielfältige Herausforderungen, um mit
Machtgefällen umzugehen. Eine zentrale Schwierigkeit besteht nach Ansicht der
Fragesteller für all diese Programme, wenn es um Visa für Teilnehmende geht, die nach
Deutschland kommen wollen.
Die Fraktion DIE LINKE. fragt regelmäßig in Kleinen Anfragen nach
Visaerteilungen deutscher Auslandsvertretungen (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache
18/11588). Hierbei wird deutlich, dass die Ablehnungsquoten in Bezug auf
einzelne Länder höchst unterschiedlich sind. Während die weltweite
Ablehnungsquote 6,71 Prozent für das Jahr 2016 betrug, lag sie bei einzelnen Ländern,
insbesondere Ländern aus Sub-Sahara Afrika (u. a. Ghana 34,24 Prozent, Guinea
48,77 Prozent, Nigeria 40,82 Prozent, Kamerun 36,98 Prozent), deutlich höher.
Die vorliegende Kleine Anfrage fokussiert im speziellen abgelehnte
Visumsanträge von Menschen, die an von der Bundesregierung (häufig dem BMZ)
geförderten oder finanzierten Programmen teilnehmen möchten. Es erscheint den
Fragestellern besonders fragwürdig und nicht im Sinne von Politik-Kohärenz,
wenn die Programme eines Ressorts durch ein anderes Ressort behindert
werden.
Der vermutlich häufigste Grund (vgl.
https://heimatkunde.boell.de/2014/11/18/
visa-fuer-deutschland-wer-kann-sie-bekommen-und-wie) für die Ablehnung
von Visa ist die sogenannte als nicht sicher geltende „Rückkehrbereitschaft“.
Die Behörde geht davon aus, dass sich die Person nach Ablauf des Visums
„illegal“ oder durch Stellen eines Folgeantrages längerfristig in Deutschland
aufhalten möchte. Nach geltender Praxis muss die antragstellende Person
überzeugend argumentieren, dass sie nach Ablauf des Visums in ihr Heimatland
zurückkehren wird. Für die Botschaften ist es „Aufgabe der Antragsteller/in, geeignete
Angaben zu machen und deren Glaubhaftigkeit durch sachdienliche und
vertrauenswürdige Unterlagen nachzuweisen, damit die Auslandsvertretung
beurteilen kann, ob angesichts seiner persönlichen Verhältnisse einerseits, der
allgemeinen Verhältnisse in seinem Wohnsitzstaat oder allgemein bekannter
Migrationsbewegungen zwischen diesem Staat und den Mitgliedstaaten andererseits,
derartige Zweifel bestehen“ (Bescheid vom 25. November 2016, GZ: RK 516
E 84672). Zu den Dokumenten, anhand derer sich die Absicht des Antragstellers
das Gebiet der (Schengen-)Mitgliedstaaten zu verlassen beurteilen lässt,
gehören der Nachweis finanzieller Mittel im Wohnsitzstaat, der Nachweis eines
Arbeitsverhältnisses und von Immobilienbesitz sowie der Nachweis der
Eingliederung im Wohnsitzstaat anhand von Angaben zu familiären Bindungen und
dem beruflichen Status. Mangelnde Rückkehrbereitschaft bemessen
Botschaften daher unter anderem an der „fehlenden familiären Verwurzelung“ (z. B.
keine Ehepartnerin bzw. kein Ehepartner, keine minderjährigen Kinder) und
„fehlender wirtschaftlicher Verwurzlung“ (z. B. kein regelmäßiges hohes
Einkommen, keine gesicherte Berufsperspektive).
Hieran gibt es viel Kritik, beispielsweise von der „Kampagne VisaWie? Gegen
diskriminierende Visaverfahren“ (
https://visawie.org/de/positionspapier-zur-
deutschen-visa-vergabepraxis/). Sie bemängeln, dass die
„Rückkehrbereitschaft“ nicht an objektiven Kriterien festgemacht werden kann und in der
gängigen Praxis die Visavergabe somit auf einem außerordentlichem bzw. zu
hohem Ermessensspielraum der Behörde basiert.
Freiwilligendienste und (Schul-)Austauschprogramme richten sich an junge
Menschen. Die oben genannten Kriterien sind aus Sicht der Fragesteller jedoch
für junge Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich noch in ihrer
Ausbildungsphase oder am Anfang ihres Arbeitslebens befinden, kaum oder nur sehr
schwer zu erbringen.
Den Fragestellern liegen zudem Einzelfälle vor, welche aus Sicht der
Fragesteller eine problematische Argumentation der Behörden offenlegen. So wurden im
Falle eines (durch ENSA finanzierten) geplanten deutsch-ghanaischen
Schülerinnen- und Schüler-Austausch den ghanaischen Schülerinnen und Schüler die
Visa verweigert. In der Begründung hieß es unter anderem, dass sie aus einer
wirtschaftlich schwachen Gegend Ghanas kommen (vgl. Antwort auf die
Mündliche Frage 10 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele; Plenarprotokoll
18/224, Anlage 4). Wirtschaftlich schwache Personen oder auch Menschen
aus wirtschaftlichen schwachen Regionen gezielt zu benachteiligen, führt nach
Ansicht der Fragesteller dazu, dass nur äußert privilegierte Zielgruppen aus
wohlhabenden Regionen von den Programmen der Bundesregierung
angesprochen werden und überhaupt die Möglichkeit zur Teilnahme bekommen. Dies
wiederspricht den von ENSA formulierten Ansprüchen „Schülerinnen und
Schüler mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Hintergründen“ einzubeziehen
(
https://ensa.engagement-global.de/profil.html).
In der Antwort auf die Mündliche Frage 10 hieß es darüber hinaus: „Da es
Regionen mit höherem Migrationsdruck gibt, muss die Auslandsvertretung die
Rückkehrbereitschaft in diesen Fällen besonders genau prüfen“ (vgl.
Plenarprotokoll 18/224, Anlage 4). Es bleibt jedoch unklar, wie genau das aussehen
soll.
1. Inwiefern werden bei der Ablehnung von Visumsanträgen durch deutsche
Auslandsvertretungen die Ablehnungsgründe statistisch erfasst?
Wird erfasst, wie häufig das Kriterium der sogenannten fehlenden
Rückkehrbereitschaft Grundlage der Ablehnung ist (wenn ja, bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 1, alle für das Jahr 2016
beantragten, zurückgezogenen bzw. abgelehnten Visumsanträge nach Ländern
und Ablehnungsquoten und Ablehnungsgründen aufgeschlüsselt auflisten)?
Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung in Zukunft bei der Nichterteilung
von Schengen-Visa und nationalen Visa die Ablehnungsgründe statistisch zu
erfassen?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine solche statistische
Erfassung, und was spricht dagegen?
Ein Visumantrag kann aus mehreren Gründen abgelehnt werden. Eine statistische
Erfassung von Ablehnungsgründen bei Visumanträgen findet im von den
deutschen Auslandsvertretungen verwendeten elektronischen Bearbeitungssystem
„RK-Visa“ nicht statt.
Die Erhebung von statistischen Daten im Visumverfahren wird laufend überprüft
und angepasst. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass jede Erhebung und
Auswertung statistischer Daten bei nicht beliebig ausweitbaren
Personalressourcen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem für die Visumantragsbearbeitung
zur Verfügung stehenden zeitlichen Aufwand stehen sollte.
2. Worauf genau bezieht sich das „etc.“ in der in Anlage a) zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 18/11588 aufgeführten „D-Visa 2016“ für
„Freiwilligendienste etc.“?
Und auf welche Freiwilligendienste bezieht sich die Erfassung (bitte
auflisten)?
Fallen Freiwillige des „weltwärts Süd-Nord Programms“ hierunter?
Das „etc.“ bezieht sich nicht auf eine gesonderte Kategorie von Fällen, sondern
auf die Möglichkeit, dass in dieser Zahl auch andere Einzelfälle enthalten sind.
Die Erfassung bezieht sich auf den Bundesfreiwilligendienst (BFD)
einschließlich des weltwärts Süd-Nord Programms, auf das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ),
das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie auf den Europäischen
Freiwilligendienst (EFD).
3. Wie viele Anträge auf D-Visa für „Freiwilligendienste etc.“ gab es in den
Jahren 2014, 2015 und 2016 bei deutschen Auslandsvertretungen, und wie
hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10
auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und
Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)?
Eine separate Erfassung einzelner Visumtypen innerhalb der Visumkategorien C
(Schengen-Visa) und D (nationale Visa) nach Zahl der beantragten Visa findet
nicht statt. Aus diesem Grund ist auch keine separate Ermittlung zur
Ablehnungsquote in einzelnen Visumtypen möglich.
4. Wie viele Anträge auf Schengen-Visa für „Freiwilligendienste etc.“ gab es
in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei deutschen Auslandsvertretungen, und
wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu
Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln
auflisten und Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)?
5. Wie viele Anträge für D-Visa auf „Schulbesuch/Schüleraustausch“ gab es in
den Jahren 2014, 2015 und 2016, und wie hoch war die Ablehnungsquote
(bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der Anträge und
Ablehnungsquote ergänzen)?
6. Wie viele Anträge für Schengen-Visa auf „Schulbesuch/Schüleraustausch“
gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016, und wie hoch war die
Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der
Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammengefasst beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wie viele Menschen, die am ASA-Global Programm (ehemals ASA-Süd-
Nord Programm) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben, haben
hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer deutschen Auslandsvertretung einen
Visumsantrag gestellt?
Wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei
Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur
Ablehnung (bitte einzeln nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Im Jahr 2014 wurden nach Angaben der Träger 14 Anträge gestellt, im Jahr 2015
waren es 15, im Jahr 2016 25 Anträge. Eine statistische Erfassung der
Ablehnungsquoten oder Ablehnungsgründe nach einzelnen Programmen findet nicht
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Nach Angaben der mit der Durchführung des ASA-Programms beauftragten
Engagement Global gab es im Jahr 2016 zwei Ablehnungen (Ablehnungsquote:
8 Prozent). Im Jahr 2015 gab es zwei Ablehnungen, die Remonstrationen waren
aber erfolgreich (Ablehnungsquote vor Remonstration: 13 Prozent;
Ablehnungsquote nach Remonstration: 0 Prozent). Im Jahr 2014 gab es zwei Ablehnungen
(Ablehnungsquote: 14 Prozent).
a) Wie viele Menschen, die als Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ASA-
Global Programm (ehemals ASA Süd-Nord) nach Deutschland eingereist
sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf ihres Visums
nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) können keine Daten im Sinne der
Fragestellungen ermittelt werden, da dort die erfragte Personengruppe nicht
gesondert erfasst wird.
Nach Auskunft der für das ASA-Programm verantwortlichen Engagement Global
ist im Zeitraum 2014 bis 2016 eine Teilnehmerin eines ASA-Global Projektes
nicht zeitgerecht ausgereist. Über illegale Aufenthalte und Folgeanträge liegen
weder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung noch Engagement Global Informationen vor. Die Datenlage bei
Engagement Global erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nur ihr gemeldete
Fälle registriert werden.
b) Dokumentiert das ASA-Programm Fälle abgelehnter Visumsanträge oder
erhebt das ASA-Programm statistisch Daten über die Anzahl der
abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren ASA-Aufenthalt
in Deutschland brauchen?
Wenn ja, sind der Bundesregierung diese Fälle und Daten bekannt?
Es erfolgt keine systematische Dokumentation dieser Fälle.
8. Wie viele Menschen, die am Weltwärts Süd-Nord-Programm (www.
weltwaerts.de/de/sued-nord.html) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen
haben, haben hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer deutschen
Auslandsvertretung einen Visumsantrag gestellt?
Wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei
Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur
Ablehnung (bitte einzeln nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung nach einzelnen Programmen findet nicht statt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 8b verwiesen.
Diese Daten werden auch von Engagement Global, die im Auftrag des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung das
zivilgesellschaftlich durchgeführte weltwärts-Programm administriert, nicht
systematisch erhoben.
a) Wie viele Menschen, die als Teil des Weltwärts Süd-Nord-Programms in
Deutschland waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf
ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?
Aus dem AZR können keine Daten im Sinne der Fragestellungen ermittelt
werden, da dort die erfragte Personengruppe nicht gesondert erfasst wird.
Die Anzahl der Fälle, in welchen Freiwillige nach Ablauf des Visums nicht oder
nicht zeitgerecht ausgereist sind oder in Deutschland verblieben sind um zu
studieren oder eine Ausbildung zu machen, wird auch durch das für weltwärts
zuständige Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung bzw. Engagement Global nicht systematisch erfasst.
Bisher sind Engagement Global sieben Freiwillige bekannt, die nach ihrem
Freiwilligendienst einen Aufenthaltstitel zu einem neuen Zweck beantragt haben
(Studium, Ausbildung, Familiengründung) sowie eine Freiwillige, die 2014 nicht
mehr zum Dienst erschienen ist. Die Datenlage erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, da sie auf freiwilligen Rückmeldungen durch die Träger basiert und
somit nur von ihnen gemeldete Fälle registriert werden. Im Rahmen der
weltwärts-Süd-Nord-Komponente sind bis April 2017 insgesamt knapp 1 000 Süd-
Freiwillige nach Deutschland eingereist.
b) Dokumentiert das Weltwärts-Süd-Nord-Programm Fälle abgelehnter Visa
für Teilnehmende des Weltwärts-Süd-Nord-Programms oder erhebt es
statistisch Daten über die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende,
die ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland brauchen?
Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten
bekannt?
Es erfolgt keine systematische Erfassung der Ablehnungen. Bei Engagement
Global gehen auf freiwilliger Basis Problemanzeigen der Träger ein. Engagement
Global sammelt diese punktuellen Informationen samt Ablehnungsgründen und
stellt sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Verfügung.
Die Engagement Global bekannte Anzahl von Visaablehnungen innerhalb der
Pilotphase im Zeitraum 2014 bis Mai 2017 beläuft sich auf insgesamt 35 Fälle.
Davon fallen 21 bekannt gewordene Visumablehnungen in das Jahr 2016.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der bekannten Ablehnungen nach Land,
Jahr, Ablehnungsgrund und Remonstrationsverfahren auf, die bislang gemeldet
wurden:
Land Jahr Anzahl
Ablehnung
Gründe für Ablehnung Remonstration
Ghana
2016 2 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Zweifel an Motivation und
Rückkehrbereitschaft
2 abgelehnt
2017 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft,
da Ausbildung gerade abgeschlossen
und noch keinen festen Arbeitsplatz
Wird ggf. noch beantragt
Indien
2014 4 Keine ausreichenden
Deutschkenntnisse; keine fachliche Qualifikation
für die Einsatzstellen; Zweifel am
Aufenthaltszweck (Freiwilligendienst
- FWD)
Zweifel an Motivation
2 abgelehnt, 2 erfolgreich
2016 1 Fehlende Sprachkenntnisse, fehlende
Motivation
Erfolgreich
Kamerun 2016 3 Keine Angabe Abgelehnt
Kenia
2014 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Abgelehnt
2015 4 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Zweifel an Motivation und
Rückkehrbereitschaft
2 nicht beantragt, 1
abgelehnt, 1 erfolgreich
2016 7 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Zweifel an Motivation und
Rückkehrbereitschaft
2 nicht beantragt, 5
abgelehnt
Malaysia 2017 1 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Dauert noch an
Niger 2015 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Abgelehnt
Nigeria
2016 1 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Zweifel an Motivation und
Rückkehrbereitschaft
Abgelehnt
Philippinen 2016 1 Mangelnde Bereitschaft Deutsch zu
lernen
Wurde nicht beantragt
Land Jahr Anzahl
Ablehnung
Gründe für Ablehnung Remonstration
Uganda
2014 1 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Abgelehnt
2015 1 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Zweifel an Motivation und
Rückkehrbereitschaft
Abgelehnt
2016 3 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Zweifel an Motivation und
Rückkehrbereitschaft
2 abgelehnt, 1 erfolgreich
2017 1 Zweifel am Aufenthaltszweck
(Freiwilligendienst - FWD)
Zweifel an Motivation und
Rückkehrbereitschaft keine Nachweise über
bisherige Freiwilligenarbeit
Abgelehnt
Vietnam 2016 3 Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Keine Angaben
Quelle: Engagement Global gGmbH, Koordinierungsstelle weltwärts, 2017
c) Wurde im Rahmen der Evaluierung der Pilotphase von 2013 bis 2016
(
www.weltwaerts.de/de/sued-nord.html) auch das Thema Visumsvergabe
und Probleme bei Visumsangelegenheiten angesprochen?
Wenn ja, durch wen?
Das Thema Visavergabe wurde in der extern beauftragten Evaluierung beachtet.
Fallstudien im Rahmen der Evaluierung zeigen, dass weltwärts-
Aufnahmeorganisationen die von Programmseite bereitgestellten Visa-Unterstützungsschreiben
zur Beantragung der Visa in den jeweiligen Botschaften als Erleichterung und
Vorteil sehen. Die Evaluierung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen.
Haben Entsende- oder Empfängerorganisationen von Freiwilligen oder
Freiwilligen-Dachverbände das Thema Probleme oder
Herausforderungen bei der Visumsvergabe angesprochen?
Das Thema Visa ist in der Trägerschaft sowie bei den Partnerorganisationen im
globalen Süden relevant – nicht nur bei weltwärts-Trägern und Verbänden,
sondern auch bei den Akteuren in den übrigen Freiwilligendiensten, die Incoming
Freiwilligendienste (Aufnahmen in Deutschland) anbieten. Es wird als eine
Herausforderung in der Umsetzung benannt. Die Akteure fordern unter anderem
mehr Transparenz in den Entscheidungen der Visavergabestellen.
Welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gezogen?
Die Bundesregierung nimmt die Hinweise der Träger zum Aufwand der
Visaverfahren zur Kenntnis.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
greift das Thema, auch unter Einbeziehung weiterer zuständiger
Bundesministerien (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), in
Ressortgesprächen mit dem Auswärtigen Amt in regelmäßigen Abständen auf und stellt
zur Weiterleitung an die deutschen Auslandsvertretungen Informationen über das
weltwärts-Programm zur Verfügung. Die Zahl der bekannten Ablehnungsfälle
(siehe Antwort zu Frage 8b) im Verhältnis zur Zahl der eingereisten Freiwilligen
zeigt, dass die Visaerteilung für die weltwärts Süd-Nord-Komponente im
Allgemeinen unproblematisch ist.
9. Wie viele Menschen, die am ENSA-Programm teilnehmen wollten bzw.
teilgenommen haben, haben hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer
deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag gestellt, wie hoch war die
Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei Ablehnungen das
Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ablehnung (bitte einzeln
nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung nach einzelnen Programmen findet beim Auswärtigen
Amt nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zwischen
den Jahren 2014 bis 2016 wurden nach Angaben der Träger 515 Visumanträge
bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt. Die Ablehnungsquote liegt bei
6,7 Prozent. 35 Visumanträge von 515 Anträgen aus den Ländern Äthiopien,
Gambia, Ghana, Ruanda und Tansania (nur eine Person) wurden nach Angaben
der Träger abgelehnt.
a) Wie viele Menschen, die als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines
ENSA-finanzierten Schülerinnen- und Schüler-Austauschs nach
Deutschland eingereist sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
nach Ablauf ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?
Aus dem AZR können keine Daten im Sinne der Fragestellungen ermittelt
werden, da dort die erfragte Personengruppe nicht gesondert erfasst wird.
Nach Auskunft der für das Entwicklungspolitische Schulaustauschprogramm
(ENSA-Programm) verantwortlichen Engagement Global ist im Zeitraum 2014
bis 2016 ein Teilnehmer eines ENSA Projektes nicht zeitgerecht ausgereist. Über
illegale Aufenthalte und Folgeanträge liegen weder dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung noch Engagement Global
Informationen vor. Die Datenlage bei Engagement Global erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit, da sie auf freiwilligen Rückmeldungen durch die Schulen
basiert und somit nur ihr gemeldete Fälle registriert werden.
b) Dokumentiert das ENSA-Programm Fälle abgelehnter Visumsanträge
oder erhebt das ENSA-Programm statistisch Daten über die Anzahl der
abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren Aufenthalt
in Deutschland brauchen?
Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten
bekannt?
Im Zuge des Projektmanagements von Engagement Global werden Fälle
abgelehnter Visaanträge gesammelt. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sind die Fälle bekannt, da durch
Ablehnungsbescheide Stornierungskosten anfallen, die Engagement Global für das ENSA-
Programm in Absprache mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung anteilig übernimmt.
10. Wie viele Menschen, die an der Veranstaltungen oder Angeboten der
Deutsch-Afrikanischen-Jugendinitiative des BMZ (
https://daj.engagement-
global.de/startseite.html) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben,
haben hierfür bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag
gestellt, wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war
bei Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur
Ablehnung (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Zu einer Fachtagung im Jahr 2015 waren 20 Personen und zur
Auftaktveranstaltung der Deutsch-Afrikanischen Jugendinitiative im Juni 2016 waren 90 Personen
aus Afrika eingeladen. Nach Kenntnis der einladenden Engagement Global gab
es im Jahr 2015 keine Ablehnung, im Jahr 2016 drei Ablehnungen.
Eine statistische Erfassung nach einzelnen Programmen findet beim Auswärtigen
Amt nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
a) Wie viele Menschen, die im Rahmen von Veranstaltungen oder
Programmen der Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative (DAJ) nach Deutschland
eingereist sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf
ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?
Aus dem AZR können keine Daten im Sinne der Fragestellungen ermittelt
werden, da dort die erfragte Personengruppe nicht gesondert erfasst wird.
Nach Auskunft der für die Koordination der Deutsch-Afrikanischen
Jugendinitiative verantwortlichen Engagement Global ist im Zeitraum 2014 bis 2016 ein
Teilnehmer nicht zeitgerecht ausgereist. Über illegale Aufenthalte und
Folgeanträge liegen weder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung noch Engagement Global Informationen vor. Die Datenlage bei
Engagement Global erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nur ihr
gemeldete Fälle registriert werden.
b) Dokumentiert die DAJ Fälle oder erhebt die DAJ statistisch Daten über
die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für
ihren Aufenthalt in Deutschland brauchen?
Es gibt keine systematische Erfassung der Anzahl abgelehnter Visa, welche
Veranstaltungen der Deutsch-Afrikanischen Jugendinitiative (DAJ) oder über
weltwärts, ASA oder ENSA abgewickelte Aktivitäten mit afrikanischen Ländern
betreffen. Engagement Global hat 2016 eine Stelle eingerichtet, die bekannte Fälle
aufzeichnet. Engagement Global ist dabei auf Informationen der Träger zu
Problemfällen angewiesen.
Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten
bekannt?
Engagement Global stellt dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung die vorhandenen Daten zur Auswertung zur
Verfügung. Da die DAJ überwiegend auf den Programmen weltwärts, ASA und ENSA
aufbaut, ist hier auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10 zu verweisen.
11. Wie viele Menschen, die einen Visumsantrag bei einer deutschen
Auslandsvertretung stellen mussten, haben zusätzlich zu den in den Fragen 7 bis 10
erfragten Programmen an einem von der Bundesregierung finanzierten
Programm (wie z. B. Freiwilligendiensten, Schülerinnen- und Schüler-
Austauschen etc.) in den Jahren 2014, 2015 und 2016 teilgenommen bzw. wollten
teilnehmen?
Um welche Programme handelt es sich?
Wie viele Visumsanträge wurden hierfür gestellt?
Wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte einzeln für die Programme,
Länder und Jahre auflisten)?
Im Rahmen des Incoming-Pilotprojekts (Aufnahmen in Deutschland) des
Kulturweit-Freiwilligendienstes sind 2015 zwölf Freiwillige nach Deutschland
gekommen. 2014 und 2016 gab es keine Incoming-Freiwilligen. Es wurden im Rahmen
dieses Projektes zwölf Visaanträge gestellt. Beim Kulturweit-Freiwilligendienst
gab es nach Kenntnis des Auswärtigen Amts keine Ablehnungen.
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in der Federführung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den
außerschulischen Jugendaustausch weltweit, der durch Jugendverbände sowie
Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe organisiert wird. Jährlich
nehmen bis zu 12 000 junge Menschen aus aller Welt an bi- und multilateralen
Begegnungen in Deutschland teil, viele von ihnen aus visumpflichtigen Ländern.
Die größte Gruppe stellen die Teilnehmenden im deutsch-russischen
Jugendaustausch dar, etwa 3 000 im außerschulischen Austausch sowie weitere etwa 3 500
im schulischen Austausch.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) fördert seit 2011 den
Freiwilligenaufenthalt junger Menschen im Rahmen eines gesetzlich geregelten
Auslandfreiwilligendienstes. Im Jahrgang 2013/2014 waren es 3 090 Freiwillige,
2014/2015 3 397 und im Jahrgang 2015/2016 3 118. Aktuell gibt es etwa 11 400
Einsatzplätze in etwa 4 800 Einsatzstellen in 119 Ländern.
Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es aktuell etwa 200 in
Deutschland aufgenommene Freiwillige (Incomer), die zusätzlich über den
besonderen Förderbedarf gefördert werden und über diesen Antrag statistisch erfasst
werden. Darüber hinaus gibt es eine unbekannte Anzahl von Incomern, die keine
besondere Förderung in Anspruch nehmen und deshalb nicht statistisch erfasst
werden.
Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegen zu den
vorgenannten Programmen keine Erkenntnisse über die Zahl von Visumsanträgen
und über die Zahl von Ablehnungen vor.
12. Wie und durch wen wird die oben zitierte „Prüfung von Migrationsdruck“
vorgenommen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 10
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele in der Fragestunde vom 22. März
2017: „Da es Regionen mit höherem Migrationsdruck gibt, muss die
Auslandsvertretung die Rückkehrbereitschaft in diesen Fällen besonders genau
prüfen.“)?
a) Durch wen wird der Migrationsdruck festgestellt?
b) Ab wann ist ein „höherer Migrationsdruck“ gegeben?
Was bildet die Vergleichsgrundlage?
c) Wird das in der Regel für Länder, Regionen, Kommunen, Städte
aufgeschlüsselt oder pauschal ausgewiesen?
d) Wird, falls „erhöhter Migrationsdruck“ festgestellt wurde, diese
Information an die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der
Auslandsvertretungen kommuniziert?
Wenn ja, wie, und durch wen?
In den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen werden einzelne
Visaanträge unter anderem auf ihre Plausibilität geprüft, ob der angegebene
Aufenthaltszweck tatsächlich angestrebt wird. In diesen Prüfungsprozess fließen sämtliche
Gesichtspunkte ein, die in dem jeweils vorliegenden Einzelfall eine Rolle spielen
könnten, einschließlich ortsspezifischer Umstände.
13. Ist dem BMZ oder Engagement Global bekannt, dass Visumsanträge von
Menschen, die an von ihnen geförderten Austauschen oder Programmen wie
ASA oder ENSA teilnehmen wollen, durch die deutschen Botschaften
abgelehnt werden?
a) Wenn ja, sind dem BMZ oder Engagement Global hierzu Zahlen bekannt,
wie viele Anträge hiervon betroffen sind?
Welche Schlussfolgerungen zieht das BMZ oder Engagement Global für
den Ablauf der von ihm finanzierten oder durchgeführten Programme
hieraus?
b) Wenn das BMZ oder Engagement Global hierzu keine Zahlen kennt,
welche Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht das BMZ oder Engagement
Global hieraus?
Die Fragen 13 bis 13b werden zusammengefasst beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 10 wird verwiesen.
14. Inwiefern waren abgelehnte Visumsanträge bzw. Schwierigkeiten und
Herausforderungen bei der Visa-Vergabe im Rahmen von BMZ-finanzierten
Programmen bereits Gesprächsthema zwischen dem BMZ und dem
Auswärtigen Amt (AA), welches für Visa-Fragen und die deutschen Botschaften
zuständig ist?
a) Haben hierzu Gespräche stattgefunden, und wenn ja wann?
Was wurde besprochen?
Wenn es keine Gespräche hierzu gegeben hat, wieso nicht?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
und das Auswärtige Amt tauschen sich regelmäßig über die vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten
Programme aus. Dabei wird auch der Bereich „Aufnahmen in Deutschland“
(Incoming) thematisiert.
b) Was hat das BMZ vorgetragen?
Was hat das AA vorgetragen?
Wie hat das AA auf eventuell vorgetragene Kritik reagiert?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
und das Auswärtige Amt sind gleichermaßen daran interessiert, die Durchführung
der bestehenden Programme der Bundesregierung im Bereich Jugendaustausch
und Freiwilligendienste zu unterstützen und bei Bedarf Lösungen zu finden. Dies
entbindet nicht von der Einhaltung der maßgeblichen Verfahren und
Einzelfallprüfung. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14c verwiesen.
c) Gab es Gespräche zwischen BMZ, AA und zivilgesellschaftlichen
Organisationen (z. B. Freiwilligen-Dachverbänden, Freiwilligen-
Organisationen etc.)?
Wenn ja, wann, und was war das Ergebnis der Gespräche?
Die betroffenen Ressorts der Bundesregierung stehen über Fragen zur
Visavergabe an Personen, die an vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Programmen des Freiwilligendienstes
teilnehmen, in Kontakt und binden zivilgesellschaftliche Organisationen ein.
Beispielhaft sei hier auf Sitzungen des Netzwerkes Jugenti hingewiesen, zuletzt am
6. April 2017, an denen Vertreter des Auswärtigen Amtes und des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung teilgenommen
haben.
15. Welche Aufgaben hat die von Engagement Global neu geschaffene Stelle für
Visa-Angelegenheiten?
Die interne Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit ist eine zentrale
Unterstützungsstruktur für die bei Engagement Global administrierten Programme. Sie
ermöglicht einen Austausch zu diesen Fragen durch eine zentrale Fallerfassung
aus den Rückmeldungen der von Engagement Global durchgeführten bzw.
koordinierten Programme und aus der Zivilgesellschaft (Problemfälle, Bedarfe,
Lösungshinweise). Die Servicestelle leitet zudem Informationen,
Benachrichtigungen und Sicherheitseinschätzungen des Auswärtigen Amtes an die Programme
weiter und bereitet Informationen für das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung auf.
Die Aufgaben der Stelle beziehen sich sowohl auf „Entsendungen aus
Deutschland“ (Outgoing) als auch auf „Aufnahmen in Deutschland“ (Incoming).
Inwiefern dokumentiert diese Stelle Fälle abgelehnter Visa?
Die Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit sammelt Problemfälle aus den
Rückmeldungen der Engagement Global-Programme und aus der
Zivilgesellschaft, soweit ihr diese mitgeteilt werden.
Wie viele Fälle abgelehnter Visa hat sie bereits dokumentiert (bitte nach
Ländern, Jahr und Programm aufschlüsseln)?
Die Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit dokumentiert seit Oktober 2016
Fälle von abgelehnten Visa (statistisch bereits in der Antwort auf die Frage 9
enthalten).
Ghana, ein abgelehnter Visumantrag, 2016, ENSA (deutsch-ghanaischer
Schulaustausch)
Gambia, ein abgelehnter Visumantrag, 2016, ENSA (deutsch-gambischer
Schulaustausch).
Für 2017 liegen noch keine Meldungen aus den Programmen von Engagement
Global vor.
Bei welchen Fällen spielte die „Rückkehrbereitschaft“ in der Ablehnung eine
Rolle?
Bei beiden von der Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit dokumentierten
Fällen spielte die „Rückkehrbereitschaft“ eine Rolle in der Ablehnung.
16. Gibt es Anforderungen von Seiten der deutschen Behörden bzw.
Auslandsvertretungen, welche Dokumente bzw. Argumente Antragstellerinnen und
Antragsteller der nachfolgend genannten Personengruppen (Freiwillige,
Schüler, Ausbildungsprogramme) speziell vorweisen müssen?
Welche Anforderungen sind das?
Minderjährige Freiwillige sowie Schülerinnen und Schüler müssen zusätzlich zu
den allgemein benötigten Dokumenten diejenigen Nachweise vorlegen, die sich
aus ihrer mit der Minderjährigkeit verbundenen beschränkten Geschäftsfähigkeit
ergeben.
a) Inwiefern wird bei den allgemein angeforderten Nachweisen (wie
Immobilienbesitz, Kinder etc.) der Kriterien zum Nachweis der
Rückkehrbereitschaft das Alter und die aktuelle Lebensphase der Antragstellerin bzw.
des Antragstellers berücksichtigt?
Bei der Prüfung berücksichtigt die Visastelle sämtliche zur Verfügung stehenden
Gesichtspunkte. Dazu zählen ortsspezifische Umstände wie auch die gesamte
Lebenssituation des Antragstellers.
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass sich Freiwilligendienste und
(Schul-)Austauschprogramme meist explizit an junge Menschen richten,
die sich häufig noch in der Ausbildungsphase oder am Anfang ihres
Berufslebens befinden, und somit die angeforderten Nachweise naturgemäß
deutlich schwerer erbringen können?
Die Programme der Bundesregierung richten sich in der Tat meist vorrangig an
junge Menschen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen.
c) Erachtet die Bundesregierung eine spezielle Visa-Richtlinie für
Freiwilligenprogramme und Schülerinnen und Schüler als notwendig?
Wenn nein, wieso nicht?
Wieso, und mit welcher Begründung wurde die mögliche Regelung (Visa-
Directive 2013/0081) auf europäischer Ebene von der Bundesregierung
abgelehnt?
Mit der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung
eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst,
Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit
besteht bereits eine Richtlinie im Sinne der Fragestellung.
Für eine weitere Richtlinie im Sinne der Fragestellung besteht derzeit aus Sicht
der Bundesregierung angesichts der umfassenden Regelungen der Richtlinie (EU)
2016/801 sowie angesichts ihres Inkrafttretens vor nur einem Jahr keine
Notwendigkeit.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. März 2013 (2013/0081)
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu
Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem
bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur
Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung wurde durch die Bundesregierung nicht
abgelehnt.
Die Richtlinie ist unter der Bezeichnung Richtlinie (EU) 2016/801 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die
Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder
Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem
Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur
Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit am 22. Mai 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz
zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur
Arbeitsmigration, mit dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird,
wird in Kürze in Kraft treten; der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 9. März
2017 durch den Deutschen Bundestag angenommen.
17. Sieht die Bundesregierung in der oben beispielhaft zitierten
Ablehnungsbegründung mit Verweis auf die Herkunft der Antragstellerinnen und
Antragsteller aus einer „wirtschaftlich schwachen Region“ als problematisch
an?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hierin die Gefahr, dass bei einer solchen
Bewertung der Visumsanträge von Menschen, die einen Schülerinnen- und
Schüler-Austausch oder Freiwilligendienst in Deutschland machen wollen,
ökonomisch und sozial deprivilegierte Gruppen benachteiligt werden?
Wenn ja, was gedenkt sie auch vor dem Hintergrund des „Leaving No One
Behind“-Ansatzes der Agenda 2030 gegen solche Benachteiligungen zu tun?
Die Programme der Bundesregierung schließen „wirtschaftlich schwache
Regionen“ mit ein. Die Herkunft aus einer solchen Region ist kein Kriterium zu
Ablehnung eines Visumantrages. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]