[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12904
18. Wahlperiode 22.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Volker Beck (Köln),
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12474 –
Korruption und Demokratiedefizit in der Palästinensischen Autonomiebehörde
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Einrichtung der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) als Resultat
der Oslo-Verträge im Jahr 1994 gibt es gegenüber der Behörde Vorwürfe von
Intransparenz, Korruption und gewaltsamem Vorgehen gegen die
palästinensische Opposition. Im Jahr 2014 hielten laut einer Umfrage 81 Prozent aller
Palästinenserinnen und Palästinenser die PA für korrupt (vgl.
www.pcpsr.org/en/
node/505). Diese Unzufriedenheit wird häufig von extremistischen politischen
Gruppierungen ausgenutzt. Zudem ist das Mandat der derzeitigen Führung
schon seit vielen Jahren abgelaufen, ohne dass Neuwahlen stattfanden. Der
Unmut darüber in der Bevölkerung wächst. Darüber hinaus zahlen die PA bzw. die
Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) Mittel an die Hinterbliebenen
von sogenannten Märtyrerinnen und Märtyrern, sowie an Inhaftierte, von denen
einige an terroristischen Akten beteiligt waren (vgl.
www.memri.org/reports/
memri-president-yigal-carmons-testimony-house-committee-foreign-affairs-july-
6-2016#). Diese Zuwendungen finden in Form von Jobs, Einmalzahlungen und
Hinterbliebenenrenten statt.
Die Bundesrepublik Deutschland gehört bilateral und als Teil der Europäischen
Union (EU) zu den wichtigsten Geberinnen und Gebern der PA. Dies ist ein
wertvolles Engagement, denn die PA ist die zentrale palästinensische
Ansprechpartnerin für eine Zwei-Staaten-Lösung, die nach Ansicht der internationalen
Gemeinschaft den einzigen erkennbaren Weg für ein dauerhaftes, friedliches
Zusammenleben im Nahen Osten darstellt. Um die Legitimation der PA wieder
zu stärken, ist es wichtig, die bestehenden Missstände aufzudecken und offen
anzusprechen, damit diese ausgeräumt werden können.
1. Wie schätzt die Bundesregierung die politischen Konsequenzen der hohen
Korruptionsperzeption in der Westbank ein?
Die Palästinensische Behörde (PA) befindet sich im Westjordanland in einer
Legitimitätskrise, die unzureichende Fortschritte im Friedensprozess und eigene
Defizite in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Korruptionsbekämpfung begründen. Zudem leidet die PA darunter, dass sie in weiten Teilen der
palästinensischen Bevölkerung als zu israelfreundlich wahrgenommen wird. In
Verbindung mit zahlreichen Einschränkungen durch die israelische Besatzung, zum
Beispiel in Bezug auf wirtschaftliche Aktivitäten oder persönliche
Bewegungsfreiheit, führt dies zu einem weit verbreiteten Gefühl der Perspektivlosigkeit, vor
allem unter jungen Palästinensern.
2. Inwiefern war das Thema Korruption Gegenstand der in der Woche vom
20. März 2017 stattfindenden Gespräche mit PA-Präsident Mahmud Abbas
in Berlin, und welche konkreten Maßnahmen wurden dabei vereinbart?
Bei den Gesprächen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
Bundesminister Sigmar Gabriel mit dem Präsidenten der PA, Dr. Mahmoud Abbas, wurde der
Reformbedarf in der PA thematisiert. Dabei wurde vereinbart, dass Deutschland
die palästinensischen Bemühungen im Staatsaufbau einschließlich der Stärkung
von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz auch künftig unterstützen wird.
3. Inwiefern hängen die sinkenden Zahlungen der Europäischen Union an die
PA nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Korruptionsvorwürfen
gegen die palästinensischen Partner zusammen (vgl.
www.reuters.com/article/
us-palestinians-corruption-chief-idUSKCN0VW1M9)?
Die finanzielle Unterstützung der EU für die PA im Rahmen des Europäischen
Nachbarschaftsinstruments (ENI), insbesondere über den Mechanismus PE-
GASE („Mécanisme Palestino-Européen de Gestion de l'Aide Socio-
Economique“), sinkt nicht und wird auch 2017, etwa in Form von Sondermaßnahmen,
fortgeführt. 2014 betrug die Unterstützung aus ENI-Mitteln insgesamt 303,2 Mio.
Euro, 2015 317,5 Mio. Euro und 2016 330,6 Mio. Euro. Obwohl die PA gute
Fortschritte im Bereich Finanz- und Haushaltsangelegenheiten erzielt hat,
befinden sich die Palästinensischen Gebiete infolge des drastischen Rückgangs der
Budgethilfe anderer Geber in einer anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise.
Ziel der finanziellen Unterstützung der EU ist es, die Versorgung der gesamten
palästinensischen Bevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen
sicherzustellen. Außerdem soll sie bewirken, dass die Institutionen der PA transparenter,
verantwortlicher und demokratischer werden.
4. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des
Palästinensischen Antikorruptionsbeauftragten Rafiq al-Natsheh?
Bislang findet keine bilaterale Zusammenarbeit mit dem Palästinensischen
Antikorruptionsbeauftragten statt. Durch die Entsendung von Personal in die zivile
Polizeimission der Europäischen Union in den Palästinensischen Gebieten
(EUPOL COPPS) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) der EU unterstützt die Bundesregierung mittelbar die Kooperation
zwischen der Polizei und dem Palästinischen Antikorruptionsausschuss.
Deutschland ist mit vier zivilen Experten, zu denen zwei Polizeibeamte gehören, an der
zivilen GSVP-Mission EUPOL COPPS beteiligt.
5. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung speziell die von Rafiq al-Natsheh
angesprochenen Bemühungen, veruntreute Gelder der PA aus dem Ausland
zurückzuholen, und welche Kenntnisse liegen ihr über entsprechende
Aktivitäten anderer EU-Staaten vor (vgl.
www.reuters.com/article/us-
palestinianscorruption-chief-idUSKCN0VW1M9)?
Der Korruptionsbeauftragte hat keine Anträge auf Unterstützung bei konkreten
Untersuchungen an die Bundesregierung gerichtet. Kenntnisse über das
Engagement anderer Mitgliedstaaten der EU liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Um welchen Umfang handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den von Rafiq al-Natsheh beklagten Veruntreuungen?
Die Antikorruptionsbehörde, der Herr al-Natsheh im Range eines Ministers
vorsteht, gibt keine Informationen über die in Rede stehenden Summen heraus, was
der weltweiten rechtsstaatlichen Praxis, Informationen über laufende Verfahren
nicht an unbeteiligte Dritte herauszugeben, entspricht.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Anfälligkeit des teuren
palästinensischen Sicherheitssektors (vgl.
www.al-monitor.com/pulse/originals/2016/
12/palestinian-budget-security-cuts-us-congress.html) für Korruption ein?
Die Palästinensische Behörde hat ihre Korruptionsanfälligkeit nach Ansicht von
Beobachtern in den vergangenen zehn Jahren insgesamt erheblich verringert.
Inwieweit der Sicherheitssektor anfälliger ist als andere Bereiche der öffentlichen
Verwaltung, ist schwer einzuschätzen. Aus der konkreten Projektzusammenarbeit
der Bundesregierung ergeben sich keine besonderen Erkenntnisse zu
Korruptionsanfälligkeit im palästinensischen Sicherheitssektor.
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Veruntreuung
ihrer Unterstützungszahlungen im Zuständigkeitsbereich der PA zu
verhindern?
Die Unterstützung der Bundesregierung erfolgt auf Basis von Projekten, die
strengen Auswahlkriterien unterliegen. Hierzu zählen entsprechende finanzielle
Kontroll- und Monitoring-Mechanismen, die die jeweiligen Partnerorganisationen
nachweisen müssen. Die Projektdurchführung wird von der zuständigen
Auslandsvertretung begleitet. Nach Abschluss werden Projekte auf ihren Erfolg und
auf die sachgemäße Durchführung überprüft.
9. Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung im Fall der palästinensischen
Parlamentarierin Najat Abu Bakr, gegen die nach ihren
Korruptionsvorwürfen gegen den Minister Hussein al-Araj ein Haftbefehl erlassen wurde, und
welche Informationen liegen der Bundesregierung über die konkreten
Vorwürfe gegen Najat Abu Bakr vor (vgl.
www.thedailybeast.com/articles/2016/
03/14/palestine-s-anti-corruption-crusader.html)?
Gegen Abu Bakr wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Anklage wegen
Verleumdung und Diffamierung des Ministers für Local Governance, Herrn Hussein
al-Araj, erhoben. Es bestand kein Haftbefehl, vielmehr handelte es sich nach
Aussage der palästinensischen Staatsanwaltschaft um eine Vorladung vor dem
Generalstaatsanwalt. Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wurde die Anklage
mittlerweile fallen gelassen.
10. Inwiefern haben die Firmen Falcon Electro Mechanical Contracting
Company, Sky Advertising Company oder APIC, in denen Söhne des PA-
Präsidenten eine wichtige Rolle spielen, Aufträge im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bekommen, und wenn ja, wie wurde
sichergestellt, dass die Vergaben in einem offenen und transparenten Verfahren
zustande kamen?
Die „Sky Advertising Company“ hat in folgenden Fällen Aufträge durch die
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erhalten:
Öffentlichkeitsarbeit für das Wasserprogramm
Öffentlichkeitsarbeit für das Programm zur Abfallberatung
Öffentlichkeitsarbeit für den Offenen Regionalfonds (ORF)
Öffentlichkeitsarbeit (TV- und Radio-Spots) für das Vorhaben zum Aufbau der
palästinensischen Polizei
Bei der Vergabe dieser Aufträge wurden die üblichen Vergabeverfahren
eingehalten; die Verträge sind in einem Wettbewerbsverfahren vergeben worden, bei
dem mindestens drei Angebote eingeholt wurden und bei dem – gemäß definierter
Kriterien (Preis/Leistung) – das günstigste Angebot den Zuschlag bekam.
Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit sind keine direkten Aufträge der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die genannten Firmen bekannt.
11. Welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Europäischen Union seit der Vorlage des Rechnungshofberichts über die
Verwendung der Unterstützungsmittel für die Palästinensische Autonomiebehörde
unternommen, um die darin genannten Missstände, besonders hinsichtlich
der Bezahlung von Personal im Gazastreifen, zu unterbinden?
Den im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes von 2013 genannten
Missständen tritt die Europäische Kommission durch bessere Koordinierung der
Geber mit lokalen und internationalen Beteiligten und durch engere Einbindung
der Vertretung der EU in Ost-Jerusalem entgegen.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die negativen Konsequenzen der Spaltung
der palästinensischen Gebiete in Westbank und Gazastreifen im
Zusammenhang mit Korruption, wie zum Beispiel die parteiabhängige
Monopolisierung hoher Ämter, ein, und welche Bemühungen unternimmt sie, um zu
einem Ende dieser Trennung beizutragen?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat die Spaltung zwischen
Westjordanland und Gaza-Streifen negative Konsequenzen nicht nur im Zusammenhang mit
Korruption, sondern befördert allgemein demokratische und rechtsstaatliche
Defizite in den Palästinensischen Gebieten. Ein Ende der Spaltung ist außerdem eine
Grundbedingung für eine erfolgreiche Umsetzung einer umfassenden
Statuslösung, die den Konflikt beendet. Die Bundesregierung setzt sich in diesem Sinne
für eine nachhaltige palästinensische Aussöhnung ein und fordert die PA dazu
auf, auch im Gaza-Streifen mehr Verantwortung zu übernehmen. Ziel bleibt die
Bildung einer palästinensischen Einheitsregierung, die den Weg für
demokratische Wahlen in den gesamten Palästinensischen Gebieten ebnet und zur Erfüllung
der Prinzipien der Palästinensischen Befreiungsorganisation (sogenannten PLO-
Prinzipien), insbesondere Gewaltverzicht, Anerkennung des Existenzrechts
Israels sowie Anerkennung der bisherigen israelisch-palästinensischen Abkommen,
führt.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Berichten über
eine vollständige Abhängigkeit von Richterinnen und Richter von der
Willkür der PA-Führung (vgl. „Abbas the politician spoils it for Abbas the
statesman“, HAARETZ vom 4. Dezember 2016) die Unabhängigkeit der
palästinensischen Justiz, und welche Bemühungen unternimmt sie bilateral
oder gemeinsam mit ihren EU-Partnern zur Stärkung der Unabhängigkeit der
palästinensischen Justiz?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist bei Fällen von politischer Tragweite
ein Abhängigkeitsverhältnis des palästinensischen Justizsystems von der PA-
Führung nicht auszuschließen. Die Gerichtsbarkeit kann im Alltagsgeschäft
unbeeinflusst und unpolitisch arbeiten.
Zu den Aufgaben der GSVP-Mission EUPOL COPPS gehört die Ausbildung und
Beratung der Institutionen des palästinensischen Justizsystems. Ihre Aktivitäten
sind mit den internationalen Bemühungen zum Aufbau von Institutionen und zur
Reform des Sicherheitssektors abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils des
obersten palästinensischen Gerichts, demzufolge der Präsident der PA die
Immunität von Mitgliedern des gesetzgebenden Rats aufheben kann (vgl. „Abbas
the politician spoils it for Abbas the statesman“, HAARETZ vom 4.
Dezember 2016), für die demokratische Verfasstheit der PA, und welche
Bemühungen unternimmt sie bilateral oder gemeinsam mit ihren EU-Partnern zur
Stärkung der palästinensischen Demokratie?
Da der „Palestinian Legislative Council“ (PLC) schon seit 2006 mangels Quorum
nicht mehr entscheidungsfähig ist, hat das erwähnte Urteil keine unmittelbaren
Auswirkungen auf die demokratische Praxis der PA. Allerdings macht das Urteil
deutlich, dass die palästinensische Demokratie noch Defizite in Bezug auf die
Gewaltenteilung aufweist. Die Einrichtung eines palästinensischen
Verfassungsgerichts im April 2016 war nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich
ein richtiger Schritt für den Aufbau staatlicher Strukturen. Gleichzeitig nimmt die
Bundesregierung Stimmen aus der palästinensischen Zivilgesellschaft ernst, die
angesichts der politischen Begleitumstände vor einer weiteren
Machtkonzentration bei der PA-Führung und vor Gefahren für die Gewaltenteilung warnen. Das
erwähnte Urteil des Verfassungsgerichts nährt diese Befürchtungen zusätzlich.
Der Aufbau eines funktionsfähigen, demokratischen, palästinensischen Staates
und die Einhaltung von Prinzipien guter Regierungsführung sind zentrale
Bestandteile der deutsch-palästinensischen Zusammenarbeit. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit soll dazu beitragen, die Legitimität, Transparenz und
Leistungsfähigkeit der staatlichen Institutionen, vor allem auch auf kommunaler
Ebene, zu fördern. Sie stärkt auch die Zivilgesellschaft in ihrer demokratischen
Rolle und achtet auf die Einhaltung partizipativer Verfahren und
Bürgerbeteiligung.
15. Welche Schritte haben Saudi-Arabien, Ägypten, Jordanien und die
Vereinigten Arabischen Emirate nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der
derzeitigen Führung der PA unternommen, um Mohammed Dahlan, der
derzeit aus den palästinensischen Gebieten verbannt ist, wieder Zutritt zu
gewähren (vgl. „Die Rache des Enterbten“, NZZ vom 21. November 2016)?
16. Inwiefern hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die
Korruptionsvorwürfe gegen Muhammed Dahlan (vgl.
www.al-monitor.com/pulse/
afp/2016/12/palestinians-politics-court-dahlan.html)?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammengefasst beantwortet. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsstaatlichkeit dieses
Verfahrens?
Mangels eigener Erkenntnisse über die Korruptionsvorwürfe ist der
Bundesregierung eine abschließende Bewertung der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gegen
Mohammed Dahlan nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
18. Wie trägt die Bundesregierung in ihren Beziehungen zur PA dem Umstand
Rechnung, dass Organisationen für Bürgerbeteiligung wie CIVICUS, die
den öffentlichen Raum für Zivilgesellschaft weltweit beobachten, davon
ausgehen, dass dieser in den palästinensischen Autonomiegebieten derzeit als
unterdrückt („repressed“) einzustufen ist (Stufe 4 von 5)?
Aus Sicht der Europäischen Union und Ihrer Mitgliedstaaten ist eine handlungs-
und entscheidungsstarke Zivilgesellschaft in all ihrer Vielfalt ein wesentlicher
und unabdingbarer Bestandteil jeder Demokratie und stellt einen Wert an sich
dar. Die Bundesregierung fördert tolerante lebendige Zivilgesellschaften etwa
durch Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, politische und private Stiftungen,
die Wirtschaft und Kommunen.
Grundsätzlich bestehen in den Palästinensischen Gebieten Spielräume für
Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Organisationen wie CIVICUS
weisen aber auf Einschränkungen für die Zivilgesellschaft hin, die sowohl durch
Maßnahmen der israelischen Behörden als auch durch eine zunehmende
Machtkonzentration auf Seiten der PA verursacht werden. Ein Schwerpunkt der
bilateralen Zusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten bildet daher die
Stärkung der Legitimität, Transparenz und Leistungsfähigkeit der zentralen und
kommunalen Institutionen. Die Bundesregierung hat ihre Sorge über
Einschränkungen für die palästinensische Zivilgesellschaft mit der PA thematisiert. Sie nimmt
zivilgesellschaftliche Organisationen im Rahmen von Besuchsreisen in die
Palästinensischen Gebiete regelmäßig wahr und unterstützt diese in ihrer Arbeit.
19. Inwiefern hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber, wie viele
Menschen in der Westbank derzeit wegen Kritik an der Führung der PA
inhaftiert sind, zum Beispiel auf Grundlage von Vorwürfen übler Nachrede
oder Beleidigung von Autoritäten (vgl. Bericht von Human Rights Watch
„Palestine: Crackdown on Journalists, Activists“, August 2016), und welche
Bemühungen unternimmt sie bilateral oder gemeinsam mit ihren EU-
Partnern zur Stärkung der Meinungsfreiheit in den palästinensischen Gebieten?
Über die Anzahl der in den Palästinensischen Gebieten wegen Kritik an der PA-
Regierung inhaftierten Menschen liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse vor. Allerdings beobachtet die Bundesregierung mit Sorge, dass in
Meinungsumfragen nur 38 Prozent der befragten Palästinenser angeben, dass man
die PA „angstfrei“ kritisieren könne. Sie thematisiert in ihren diplomatischen
Kontakten mit der PA deshalb die zentrale Bedeutung von Presse-, Meinungs-
und Versammlungsfreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen.
20. Inwiefern hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über die Einhaltung
der im Jahr 2014 von der PA unterzeichneten Antifolterkonvention in den
palästinensischen Gebieten, und welche Maßnahmen führt sie durch bzw.
unterstützt sie, um deren Einhaltung sicherzustellen?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Einhaltung der
Antifolterkonvention in den Palästinensischen Gebieten vor. 2015 berichtete die als
glaubwürdig eingeschätzte Unabhängige Kommission für Menschenrechte
(ICHR) von 1 296 Beschwerden über Folter oder folterähnliche Vorgänge in
palästinensischen Gefängnissen, davon über 80 Prozent im Gaza-Streifen, wo die
Haftbedingungen nach Einschätzung unabhängiger Beobachter generell deutlich
schlechter sind als im Westjordanland.
Der Kampf gegen Folter ist ein Schwerpunkt der deutschen
Menschenrechtspolitik. Die Bundesregierung engagiert sich weltweit gegen Folter und unterstützt zu
diesem Zweck auch finanziell eine Reihe von Mechanismen und Programmen der
Vereinten Nationen, die auch den Palästinensischen Gebieten zu Gute kommen.
Zu nennen sind insbesondere der deutsche Beitrag für die lokalen Büros des
Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR),
darunter ein Field Office in den Palästinensischen Gebieten, für die Sonderverfahren
des OHCHR und für den Fonds der Vereinten Nationen für Folteropfer.
21. Aus welchen Gründen wurden nach Einschätzung der Bundesregierung die
Kommunalwahlen in den palästinensischen Gebieten ausgesetzt, und
inwiefern drängt die Bundesregierung ihre palästinensischen
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner darauf, diese in absehbarer Zeit durchzuführen?
Im Westjordanland wurden am 13. Mai 2017 Kommunalwahlen durchgeführt.
Grund für die Aussetzung der ursprünglich für Herbst 2016 geplanten
Kommunalwahlen war ein Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 3. Oktober 2016,
der die Durchführung der Wahlen im Gaza-Streifen untersagte, da dort die
Unabhängigkeit der Justiz nicht gewährleistet sei. Die PA beschloss daraufhin, die
Wahlen vorerst nicht durchzuführen, um die Spaltung zwischen Westjordanland
und Gaza-Streifen nicht zusätzlich zu vertiefen. Mehrfach hat die
Bundesregierung in ihren Gesprächen mit der palästinensischen Seite die Notwendigkeit von
Wahlen zur Erhöhung der demokratischen Legitimität thematisiert.
22. Welche Erkenntnisse – Quellen der Zahlungen, Höhe der Zahlungen,
Administration der Zahlungen – (
www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-
25-08-2016/wie-die-palaestinensische-regierung-moerder-und-deren-familien-
unterstuetzt.html,
www.memri.org/report/en/0/0/0/0/0/0/9305.htm#) hat die
Bundesregierung über die Zahlung von sogenannten Märtyrerinnen- und
Märtyrerrenten durch die PA bzw. die PLO an die Hinterbliebenen
palästinensischer Terroristinnen und Terroristen, bzw. an inhaftierte
palästinensische Terroristinnen und Terroristen, und mit welchem konkreten Ergebnis
hat die Bundesregierung als einer der größten Geber diesen Missstand bei
ihren Gesprächen mit dem palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas in
Berlin angesprochen?
Die PA leistet nach Erkenntnissen der Bundesregierung aus eigenen
Haushaltsmitteln Zahlungen an Hinterbliebene (Ehepartner und arbeitslose Kinder bis
26 Jahre) von durch israelische Sicherheitskräfte getöteten Palästinensern. Der
Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen auch Angehörige von Unfallopfern
Zahlungen erhielten, auch liegen ihr Hinweise vor, dass Zahlungen nicht geleistet
werden, wenn Hinterbliebene von einem gegen Israel gerichteten Vorhaben der
oder des Getöteten wussten und die palästinensischen Sicherheitskräfte nicht
informierten. Die Zahlungen beliefen sich 2016 auf etwa 172,8 Mio. US-Dollar.
Die Kommission für Gefangenenfragen der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) leistet nach Erkenntnissen der Bundesregierung finanzielle
Unterstützung an in Israel inhaftierte Palästinenser und ihre Angehörigen. Da dabei
nicht nach Haftgründen unterschieden wird, ist davon auszugehen, dass auch
verurteilte schwere Straftäter von den Zahlungen profitieren, sofern sie von der PLO
als „politische Gefangene“ eingestuft werden. Diese Eingruppierung übernimmt
die palästinensische Seite nach übereinstimmenden Berichten von den
israelischen Behörden, die zwischen sogenannten Sicherheitshäftlingen und
„gewöhnlichen“ kriminellen Gefangenen unterscheiden. Zu den Sicherheitshäftlingen
zählen auch solche in Administrativhaft, einer präventiven Verhaftung, bei der
Häftlinge den Grund ihrer Haft nicht erfahren und ohne Anklage für zunächst bis zu
sechs Monate in Gewahrsam genommen werden können. Die Zahlungen für
Inhaftierte und ihre Angehörigen stammen nicht aus dem Haushalt der PA, sondern
aus dem PLO-Nationalfonds, der bei Bedarf aus dem Haushalt der PA aufgestockt
wird. Zahlungen an Inhaftierte werden über das israelische Banken- bzw.
Postbankensystem auf Konten eines Unternehmens der israelischen
Gefängnisverwaltung geleistet, das dafür eine Gebühr verlangt. Mithilfe dieser Konten können sich
palästinensische Inhaftierte im Rahmen der vorgesehenen Möglichkeiten
Gegenstände von der israelischen Gefängnisverwaltung kaufen und das verpflichtende
Kantinengeld zahlen. Die Zahlungen beliefen sich 2016 auf etwa 127,8 Mio. US-
Dollar.
Die Bundesregierung leistet keine Budgethilfe für die PA.
23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um künftige
Märtyrerinnen- und Märtyrerrentenzahlungen aus dem Staatshaushalt der PA zu
unterbinden (vgl.
www.memri.org/reports/memri-president-yigal-carmons-
testimonyhouse-committee-foreign-affairs-july-6-2016)?
Die Bundesregierung bestärkt die PA in Überlegungen zur Einführung einer
allgemeinen Sozialversicherung, die Zahlungen an Hinterbliebene, die ohnehin
größtenteils den Charakter einer Sozialhilfe haben, perspektivisch ersetzen
könnte. Die Einführung einer allgemeinen Sozialversicherung wäre darüber
hinaus ein Fortschritt im palästinensischen Staatsaufbau, den die Bundesregierung
unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die demokratische Legitimität der
verschiedenen quasistaatlichen Machtstellen der PA angesichts der Tatsache,
dass seit 2006 keine Wahl mehr stattgefunden hat?
Die völkerrechtliche Vertretung des palästinensischen Volkes liegt seit den
Verträgen von Oslo international anerkannt bei der PLO. Daraus ergibt sich per se
ein demokratisches Defizit, da Mitglieder der PLO in erster Linie politische und
zivilgesellschaftliche Organisationen, nicht Personen sind. Diese Organisationen
vertreten zunächst nur ihre Mitglieder und folgen intern unterschiedlichen
Partizipationsverfahren. Dennoch ist die PLO auch der Kern politischer Legitimität
für die PA. Sowohl die PLO als auch die PA leiden zunehmend an mangelnder
demokratischer Legitimität. Nach dem palästinensischen Grundgesetz wird der
Präsident der PA in allgemeiner und direkter Wahl vom palästinensischen Volk
gewählt. Er ernennt den Premierminister, der seinerseits die Minister der PA
auswählt. Premierminister und Minister müssen sich anschließend einer
Vertrauensabstimmung im Palästinensischen Legislativrat (PLC) stellen. Dass in den
Palästinensischen Gebieten seit 2005 keine Wahlen zum PA-Präsidenten und seit 2006
keine Wahlen zum PLC mehr stattgefunden haben, schadet deshalb der
demokratischen Legitimität der PA. Mangelnder Fortschritt im Friedensprozess untergräbt
die Legitimität der PA ebenfalls, da ihre Zusammenarbeit mit Israel, besonders
im Sicherheitsbereich, nicht als Weg zur politischen Unabhängigkeit, sondern als
Hilfestellung für eine fortgesetzte Besatzung perzipiert wird.
25. Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Christinnen und Christen in den palästinensischen Gebieten im Verhältnis zu den
Muslimen, und worauf ist diese Entwicklung zurückzuführen?
Die Zahl der Christinnen und Christen in der palästinensischen Bevölkerung liegt
bei ungefähr ein bis zwei Prozent und sinkt unter anderem aufgrund einer
niedrigen Geburtenrate und stärkeren Abwanderung junger Christinnen und Christen
weiter. Verlässliche Erhebungen gibt es nicht. Ebenfalls gibt es keine belastbaren
Informationen zur Zahl der christlichen Israelis in den Palästinensischen
Gebieten, die aufgrund russischstämmiger Israelis, die in Siedlungen leben, höher sein
dürfte, wenngleich orthodoxe Christinnen und Christen von Israel statistisch nicht
als Christinnen und Christen erfasst werden.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die politischen Betätigungsmöglichkeiten
für politisch Aktive jenseits von Hamas oder PLO?
Auf kommunaler Ebene ist die politische Interessenvertretung außerhalb von
PLO und Hamas in Familienverbänden verankert. Diese traditionelle Form war
bereits bei der Aufstellung von Listen zu den im Oktober 2016 abgesagten
Kommunalwahlen zu beobachten. Bei den Kommunalwahlen im Mai 2017 waren es
die parteiunabhängigen Wahllisten, die insgesamt 65 Prozent der zu vergebenden
Mandate erhielten. Allerdings stehen die Personen auf diesen Listen häufig
etablierten Parteien/Gruppierungen nahe.
Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sind in den Palästinensischen Gebieten
tätig. Organisationen wie CIVICUS weisen aber auf Einschränkungen für die
Zivilgesellschaft hin, die sowohl durch Maßnahmen der israelischen Behörden als
auch durch eine zunehmende Machtkonzentration auf Seiten der PA verursacht
werden.
Soziale Medien wie Facebook sind ein wichtiges Medium für politische Debatten
und die öffentliche Meinungsbildung. Sie werden für einen regen Austausch
zwischen Privatpersonen, der Zivilgesellschaft und palästinensischen Politikern
genutzt. Die Betätigung von Studierenden in der Hochschulpolitik, sofern von den
Universitäten Wahlen von Studierendenvertretern zugelassen sind, bewegt sich
entlang der etablierten Parteien und wird häufig als Gradmesser für die
politischen Ansichten der palästinensischen Jugendlichen betrachtet.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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