[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juni 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12723
18. Wahlperiode 14.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12537 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2017)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges
Mittel deutscher und der EU-Außenpolitik. Die Europäische
Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragesteller aus mehreren Gründen
besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragesteller vor allem wegen der gerade bei
Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei
Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der
Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9.
Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom
18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache
17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober
2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 02. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209),
vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013
(Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom
26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343),
vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159) sowie vom 16.
Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25.
November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034),
vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache
17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August
2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469),
vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154) , vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai
2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom
22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841)
und vom 02.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar
2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330)
sowie vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391) verwiesen.
Veränderungen werden ergänzend dargestellt (Stand: 31. März 2017).
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Antwort zu den Fragen 1 bis 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Mission
Gesamtstärke
Kräfte
DEU gesamt
davon BPOL
(Einsatzort)
davon BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
OSZE SMM
Ukraine
1.091 31. März
2018
UNMIK Kosovo 1.32 1 Pristina offen
EUMM Georgien 211 8 Gori,
Zugdidi
14.
Dezember 2018
UNMIL Liberia 1.139 3 Monrovia 30. März
2018
UNAMID
Darfur/Sudan
17.905 6 Buram, El
Fasher
30. Juni
2017
UNSOM Somalia 141 1 Mogadishu 2 Mogadishu 16. Juni
2017
MINUSTAH
Haiti
4.519 2
Portau- Prince
1 Port- au-
Prince
16. Juni
2017
EUPOL COPPS
Palästinensische
Gebiete
56 2 Ramallah 30. Juni
2018
EUBAM
Moldau/Ukraine
80 1 Kuchurhan 6 Odessa,
Chisinau,
Kuchurhan,
Chernomorsk
30.
November 2017
EULEX
Kosovo
434 2 Pristina,
Mitrovica
16 Pristina,
Mitrovica
14. Juni
2018
EUCAP Somalia 54 1 Hargeiza 31.
Dezember 2017
MINUSMA Mali 13.357 1 Bamako 13 Bamako,
Gao, Mopti
30. Juni
2017
1 nur Polizei
Mission
Gesamtstärke
Kräfte
DEU gesamt
davon BPOL
(Einsatzort)
davon BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
EUBAM Rafah
Palästinensische
Gebiete
8 1 Rafah 30. Juni
2018
EUAM Ukraine 125 1 Kiew 3 Kiew 30. Juni
2017
EUCAP Sahel
Mali
91 9 3 Bamako 14. Januar
2019
EUBAM Libyen 18 1 Tunis 21. August
2017
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Frage neu
hinzugekommen und es hat keine Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden
Missionen gegeben.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung des Bedarfs der Mandatgeber
sowie personeller Kapazitäten und finanzieller Spielräume ein stärkeres
Engagement Deutschlands bei der Entsendung von Beamtinnen und Beamten der
Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte
Friedensmissionen und bilaterale Polizeiprojekte an.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck,
Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen
gegeben?
Die Antwort zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davon
BPOL
davon
BKA
davon
Zoll
davon
LaPo
davon
Andere
GPPT
Afghanistan
44
Funktionen: Sicherheit,
Administration, Stab, Akademie,
Flughafen, Civilian Police
Advisor, Gender Advisor
(Standorte: Kabul, Mazar-e-
Sharif)
16 2 0 26 0
Bilaterales
Projekt
Saudi Arabien
32
Funktion: Projektleitung,
Administration, Trainingsexperten
(Standorte: Riad, Damman,
Jeddah, Yanbu, Al Wajh, Al
Gurayat)
32 0 0 0 0
Bilaterales
Projekt Tunesien
3
Funktion:
Projektleitung2
Administration
3 0 0 0 0
Twinning-Projekt
Ukraine
7
Funktion: Projektleitung und
Kurszeitexperten Twinning am
Standort Kiew
7 0 0 0 0
Bilaterales
Projekt Bosnien und
Herzegowina
11
Funktion:
Projektleitung und
Kurzeitexperten am Standort Sarajevo
11 0 0 0 0
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über sicherheitsrelevante
Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
-beamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin
als „niedrig“ eingeschätzt.
2 Leiter des Projektes TUN ist in Zugleichfunktion als GVB in Tunesien eingesetzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen
Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals
gestoppt werden. Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa), der Europarat, die Europäische Union (EU) und andere internationale
Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der
Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen
Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden.
OSZE SMM Ukraine
Der bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder verletzt.
Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine
bestehen nicht.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage
bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane
des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und
Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, da diese die erklärten
Hauptziele der Militanz darstellen.
Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren
weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Den
regierungsfeindlichen Kräften, vornehmlich den Taliban, ist es gelungen, ihre
Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und
Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen weiter auszubauen. Ein Einflussgewinn der
Terrororganisation Islamischer Staat in Afghanistan (Islamic State in Khorasan
Province/ISKP) konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit
maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, jedoch verhindert werden.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage im
Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) hat sich im Vergleich zum
vorherigen Quartal etwas stabilisiert, bleibt aber weiterhin angespannt. Der
Verfolgungsdruck gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) und Al-Qaida ist
insgesamt hoch. Anfang März 2017 wurde bei einer Polizeirazzia im Al-Rayan
Bezirk in Riad ein IS-Angehöriger durch saudi-arabische Sicherheitskräfte
getötet, zwei weitere wurden festgenommen. Bei einer Polizeiaktion am 21. Januar
2017 in Djidda sprengten sich zwei Angehörige des IS nach einem Feuergefecht
mit Sicherheitskräften selbst in die Luft.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die
demokratischen Institutionen fragil bleiben. Der kosovarischen Polizei gelang es
durchgängig, die Situation auch bei den von der Opposition organisierten
Großdemonstrationen unter Kontrolle zu bringen. Am 11. Juni 2017 fanden
Neuwahlen statt.
UNMIL (Liberia)
Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte gemacht. Die
Sicherheitslage hat sich stabilisiert, gleichwohl bleibt Liberia ein wirtschaftlich
wie politisch fragiler Staat. Auf Grundlage der VNSR-Resolution 2239 (2015)
hat die Regierung Liberias die Sicherheitsverantwortung zum 30. Juni 2016
vollständig von UNMIL übernommen. Die VN-Mission ist bis 30. März 2018
verlängert (VNSR-Resolution 2333 (2016)), die Truppenzahl wurde von 1.240 auf
maximal 434 reduziert. Auch die Polizeikomponente wurde um gut 50 Prozent auf
310 Personen verringert.
UNAMID (Sudan)
Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Die Sicherheitslage
hat sich beruhigt, bleibt aber angespannt und instabil, Ende Mai 2017 auch mit
kurzfristig wieder ausgebrochenen Kämpfen im Jebel Marra-Gebiet. Die
humanitäre Situation der Zivilbevölkerung bleibt prekär. Die Friedensverhandlungen
stocken derzeit bei der Frage des humanitären Zugangs in die Konfliktgebiete.
Im Rahmen des UNAMID-Mandats sind der Schutz der Zivilbevölkerung und die
Sicherung des humanitären Zugangs die Kernaufgaben der Mission. Die
Ausrichtung und Größe der Mission sind derzeit Gegenstand einer strategischen
Überprüfung und der zum 30. Juni 2017 anstehenden Mandatsverlängerung durch den
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
UNSOM, EUCAP Somalia (ehemals EUCAP Nestor)
Mit der letzten Gliedstaatengründung im Jahr 2016 tritt Somalia in eine neue
Phase des Föderalisierungsprozesses, in der der Schwerpunkt auf dem Aufbau
einer dezentralen Verwaltung des Landes liegt. Mit den Präsidentenwahlen am 8.
Februar 2017 wurden Fortschritte auf dem Weg hin zu den ersten direkten
demokratischen Wahlen – „one person, one vote“ – erzielt, die für das Jahr 2020
avisiert sind. Seit dem Jahr 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU
Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) einen
wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz
in Somalia.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die im September 2015 begonnene Gewaltwelle ist zwischenzeitlich deutlich
zurückgegangen. Die Anschlagshäufigkeit bewegt sich auf dem Niveau vor der vom
September 2015. Dennoch bleibt die Sicherheitslage weiterhin stark angespannt.
Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird
weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem
Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen und Artillerieangriffen in
Reaktion hierauf. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Nach häufigeren
Öffnungen im Winter ist der Grenzübergang Rafah seit mehr als 80 Tagen für die
Ausreise aus Gaza geschlossen. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine
Reisewarnung.
EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in
Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident
Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen.
Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert.
Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei
Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden
(grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche
Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Schließung zwei von vier Übergängen an der
Verwaltungslinie (Abchasien) wird als problematisch angesehen, südossetische
Verkündung von „zero tolerance“ gegenüber ABL-Überschreitungen hat die
Spannungen erhöht.
MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt weiter fragil. Das malische Militär
sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen
islamistische-terroristische Gruppierungen vor, welche aber nach wie vor
asymmetrische Angriffe gegen malische und in Mali eingesetzte ausländische
Streitkräfte durchführen.
EUBAM Libyen (zzt. Tunesien)
Die Sicherheitslage bleibt in weiten Teilen Libyens angespannt. Rivalisierende
Gruppen und Milizen ringen um ihren jeweiligen Einfluss. Feldmarschall Haftar
konnte in den vergangenen Monaten auch seinen politischen Einfluss ausbauen.
MINUSTAH (Haiti)
MINUSTAH hat nach dem Hurrikan im Oktober 2016 die Bevölkerung mit
Nothilfe- und Aufbauarbeiten unterstützt und bei der Organisation und Durchführung
der Wahlen erhebliche logistische Hilfe geleistet.
Seit 7. Februar 2017 ist der mit deutlicher Mehrheit neugewählte Staatspräsident
Moïse im Amt, der auch über eine Mehrheit in den beiden Kammern des
Parlaments von Haiti verfügt. Haiti hat damit eine Chance, größere politische Stabilität
zu erreichen. MINUSTAH und die VN agieren in Haiti seit Ende des Jahres 2010
vor dem Hintergrund einer Cholera-Epidemie, an der seitdem mehr als 8.000
Menschen gestorben sind. Die Mission unterstützt die haitianischen Behörden bei
der Bekämpfung der Epidemie. Am 12. April 2017 wurden die graduelle
Beendigung der „militärischen Komponente“, eine Reduktion der Polizeikomponente
und die Schließung der Mission bis zum 15. Oktober 2017 beschlossen. Die
Folge-Peacekeeping-Mission MINUJUSTH (UN Mission for Justice Support in
Haiti) ist zunächst für den Zeitraum 16. Oktober 2017 bis 15. April 2018
vorgesehen.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
vierten Quartal 2016.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten angeben)?
Zum Stichtag waren gemäß nachfolgender Übersicht 63 Verbindungsbeamte
(VB) des BKA an 51 Standorten in 49 Staaten eingesetzt.
Land Ort
Anzahl
BKA-VB Land Ort
Anzahl
BKA-VB
Afghanistan Kabul 2 Marokko Rabat 1
Ägypten Kairo 1 Mexiko Mexiko-City 1
Albanien Tirana 1 Niederlande Den Haag 1
Algerien Algier 1 Österreich Wien 1
Argentinien Buenos Aires 1 Pakistan Islamabad 1
Belgien Brüssel 1 Panama Panama-Stadt 1
Brasilien Brasilia 1 Nigeria Lagos 1
Land Ort
Anzahl
BKA-VB Land Ort
Anzahl
BKA-VB
Brasilien Sao Paulo 1 Peru Lima 1
Bulgarien Sofia 1 Polen Warschau 1
China Peking 2 Portugal Lissabon 1
Dominikanische
Republik
Santo
Domingo 1 Rumänien Bukarest 2
Frankreich Paris 2
Russische
Föderation Moskau 2
Ghana Accra 1 Saudi-Arabien Riad 1
Griechenland Athen 1 Schweden Stockholm 1
Großbritannien London 2 Serbien Belgrad 1
Indien Neu Delhi 1 Spanien Madrid 2
Indonesien Jakarta 1 Südafrika Pretoria 1
Italien Rom 2 Thailand Bangkok 2
Jordanien Amman 1 Tunesien Tunis 1
Kasachstan Astana 1
Tschechische
Republik Prag 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1
Kosovo Pristina 1 Ukraine Kiew 1
Kroatien Zagreb 1 USA Washington 2
Lettland Riga 1
Vereinigte
Arabische Emirate Abu Dhabi 1
Libanon Beirut 1
Gesamt 63
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren 49 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei an 32 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 2
Äthiopien Addis Abeba 1
Algerien Algier 1
China Guangzhou 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Land Einsatzort Anzahl DVB
Indien Chennai 1
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 2
Iran Teheran 2
Irak Erbil 1
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 2
Pakistan Islamabad 1
Russland Moskau 3
Russland Sankt Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 3
Südkorea Seoul 1
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 4
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Weißrussland Minsk 1
Vietnam Hanoi 1
Gesamt 49
b) Sicherheitsbeamte,
Zum Stichtag waren 229 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung
des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß
nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan/Kabul 14 Kuba/Havanna 2
Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Kuwait/Kuwait 1
Ägypten/Kairo 5 Libanon/Beirut 9
Albanien/Tirana 1
Algerien/Algier 5 Mali/Bamako 3
Armenien/Eriwan 1 Marokko/Rabat 1
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Aserbaidschan/Baku 2 Mauretanien/Nouakchott 2
Äthiopien/Addis Abeba 1 Mazedonien/Skopje 1
Bahrain/Manama 1 Moldau/Chisinau 1
Bangladesch/Dhaka 1 Niger/Niamey 1
Belarus/Minsk 4 Nigeria/Abuja 2
Belgien/Brüssel 4 Nigeria/Lagos 3
Belgien/Brüssel 3 Pakistan/Islamabad 4
Bosnien und Herzegowina/Sarajewo 1 Pakistan/Karachi 2
Brasilien/Sao Paolo 1 Palästina/Ramallah 1
Bulgarien/Sofia 1 Polen/Warschau 1
Burkina Faso/Ouagadougou 2 Russland/Kaliningrad 1
Burundi/Bujumbura 1 Russland/Moskau 10
China/Hongkong 2 Russland/Nowosibirsk 2
China/Peking 13 Russland/St. Petersburg 1
Korea//Pjöngjang 1 Saudi Arabien/Riad 4
Elfenbeinküste/Abidjan 1 Senegal/Dakar 1
Frankreich/Paris 6 Serbien/Belgrad 2
Georgien/Tiflis 2 Spanien/Madrid 1
Ghana/Accra 0 Sri Lanka/Colombo 1
Griechenland/Athen 2 Sudan/Khartum 2
Großbritannien/London 6 Thailand/Bangkok 1
Tschad/N'Djamena 1
Indien/New Delhi 3 Tschechien/Prag 1
Indonesien/Jakarta 2 Tunesien/Tunis 4
Irak/Bagdad 8 Türkei//Izmir 2
Irak/Erbil 4 Türkei/Ankara 7
Iran/Teheran 6 Türkei/Istanbul 4
Israel/Tel Aviv 2 Turkmenistan/Duschanbe 1
Italien/Rom 1 Ukraine/Kiew 3
Jordanien/Amman 3 Ungarn/Budapest 1
Kasachstan/Almaty 1 USA/New York 5
Kasachstan/Astana 1 USA/Washington 15
Kenia/Nairobi 2 Usbekistan/Taschkent 2
Kirgisien/Bischkek 1
Vietnam/Hanoi 2
Kongo/Kinshasa 2 Vietnam/Ho-Chi-Minh-City 2
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kosovo/Pristina 1
Gesamt 229
Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 26 Polizeibeamte als Sicherheitsberater
an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan/Kabul 1 Irak//Bagdad 2
Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Iran//Teheran 1
China/Peking 1 Kenia/Nairobi 1
Kolumbien/Bogota 1 Libanon/Beirut 1
Venezuela/Caracas 1 Mali/Bamako 1
Ägypten/Kairo 1 Pakistan/Islamabad 1
Äthiopien/Addis Abeba 1 Russland/Moskau 1
Ghana/Accra 1 Saudi Arabien/Riad 1
Guatemala/Guatemala-Stadt 1 Türkei/Ankara 1
Indonesien/Jakarta 1 Vereinigte Staaten von
Amerika//New York
1
Indien/New Delhi 1 Pretoria/Südafrika 1
Paris/Frankreich 1 Athen/Griechenland 1
Taschkent/Usbekistan 1
Gesamt 26
Zudem setzt die Bundespolizei insgesamt 27 Polizeibeamte als Personenschutz
Ausland an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 10 Afghanistan, Mazar-e-Sharif 6
Irak, Bagdad 10
Tunesien, Tunis (Personenschutz-
Verbindungs-beamter) 1
Gesamt 27
c) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 24 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei
(GVB) sowie zwei Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte als temporäre
Verstärkungen im Ausland gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Indien 1 Libanon, (zzgl. Polizeiberater) 1 1
Albanien, mit
Nebenakkreditierung Kosovo
1 Bosnien und Herzegowina, mit
Nebenakkreditierung Montenegro
2
Land Anzahl Land Anzahl
Bulgarien 1 China 1
Tschechien, mit
Nebenakkreditierung Slowakei
1 Ägypten 1
Spanien 1 Frankreich 1
Griechenland 2 Ungarn, mit Nebenakkreditierung Österreich 1
Italien, mit
Nebenakkreditierung Malta
1 Marokko 1
Litauen, mit
Nebenakkreditierung Estland und Lettland
1 Rumänien, mit Nebenakkreditierung Moldau 1
Polen 1 Serbien, mit Nebenakkreditierung Mazedonien 1
Russland 1 Türkei 1
Tunesien 2 Kroatien, mit Nebenakkreditierung Slowenien 1
Ukraine 1
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen, und angeben, ob
sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Zum Stichtag waren acht Polizeibeamte der Bundespolizei als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen
eingesetzt.
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Griechenland Athen 3 Bilateral
Griechenland Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Patras 1 Bilateral
Griechenland Igoumenitsa 1 Bilateral
Italien Mailand 2 Bilateral
Zu den im Rahmen von Frontex eingesetzten GUA wird auf die Antwort zu den
Fragen 7e und 7g verwiesen.
e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten
der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in der Antwort zu den
Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen
an den sog. ILO-Netzwerken (International Liaison Officer) gemäß Verordnung
(EG) Nr. 377/2004 in den Staaten Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien,
Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro,
Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Situation Centre 1
Training Unit 1
Return Support 1
Pooled Resources 1
Risk Analysis Unit 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei mit 24 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für
die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des
gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Poseidon 2017 den griechischen Behörden zur
Verfügung gestellt.
Seit dem 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn
Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen
Land-außengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen
FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017 zur Verfügung
gestellt.
Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf
Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der Landaußengrenze im
Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO
Flexible Operational Activities 2017 zur Verfügung gestellt.
d) die im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Zum Stichtag wurden insgesamt sieben deutsche Polizeibeamte als „Screener“
eingesetzt.
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Maßnahme Anzahl
Frontex JO Triton 23
Frontex JO Poseidon 64
Frontex FOA Land 77
Frontex FP Land 13
Gesamt 177
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte
Sri Lanka Deutschland, Schweden 4
Serbien/ejR
Mazedonien
Österreich, Deutschland, Island 18
Georgien/Armenien Österreich, Deutschland, Schweden,
Griechenland, Belgien
34
Albanien/Kosovo Deutschland, Schweden 33
Kosovo Österreich, Deutschland, Finnland,
Ungarn
30
Nigeria Italien, Deutschland, Polen 5
Pakistan Griechenland, Deutschland,
Frankreich, Belgien, Ungarn, Finnland
24
Albanien Deutschland, Finnland, Island 28
Nigeria
Deutschland, Schweiz, Tschechische
Republik, Finnland, Norwegen,
Schweden, Dänemark, Frankreich,
Spanien, Österreich
18
Albanien/Georgien Deutschland, Schweden, Spanien 24
Kosovo Deutschland, Österreich 21
Georgien/Armenien Deutschland, Griechenland, Österreich 16
Nigeria Deutschland, Belgien, Italien 21
Albanien/Kosovo Schweden, Deutschland 36
Russland Deutschland, Österreich 14
Pakistan Griechenland, Deutschland, Frank-reich, Finnland, Ungarn 28
Kosovo Deutschland, Finnland 21
Albanien Deutschland, Spanien , Island 24
ejR Mazedonien Deutschland, Island 26
Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte
Kosovo Deutschland, Österreich 20
Ghana/Nigeria Italien, Deutschland, Belgien 13
Pakistan
Deutschland, Griechenland,
Österreich, Belgien, Litauen, Tschechische
Republik, Dänemark, Slowenien,
Rumänien, Slowakei, Niederlande
18
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben)
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland der Bundespolizei
wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen
Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei
anlass- und einzelfallbezogen Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1.
Januar bis 31. März 2017 sind insgesamt 399 Erkenntnismitteilungen/-anfragen
erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie,
eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität
bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 398 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
85 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung unerlaubter Einreise
156 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch
5 Fälle Verdacht Visumerschleichung
14 Fälle Kfz-Kriminalität
5 Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-Zugehörigkeit)
9 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
15 Fälle Missbrauch Verdacht Aufenthaltsrecht/ Sozialbetrug
1 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/ Scheinehe
2 Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat
1 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
4 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung
89 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
12 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter
Asylantragsteller an Schengenaußengrenze)
Zusätzlich wurde eine Erkenntnisanfrage bearbeitet.
In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend zusätzlich die Auflistung der
konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten:
Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil
Griechenland Lesbos JO Poseidon 35 Organisation
Grenzkontrolle
Registrierung
Rückführung
Griechenland Samos JO Poseidon 17 Grenzkontrolle
Registrierung
Griechenland Leros JO Poseidon 1 Registrierung
Griechenland Kos JO Poseidon 8 Grenzüberwachung
Grenzkontrolle
Griechenland Piräus JO Poseidon 3 Organisation
Griechenland Kipi JO FP Land 3 Grenzkontrolle
Griechenland Kristallopigi JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Griechenland Kilkis JO FOA Land 21 Grenzüberwachung
Italien Pozzallo JO Triton 5 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Taranto JO Triton 4 Organisation
Registrierung
Italien Trapani JO Triton 5 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Lampedusa JO Triton 6 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Crotone JO Triton 3 Registrierung
Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 35 Grenzüberwachung
Bulgarien Elhovo JO FOA Land 11 Grenzüberwachung
Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung
Ungarn Kiskunhalas JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Ungarn Röszke JO FP Land 4 Grenzkontrolle
Ungarn Tompa JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Kroatien Bajakovo JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Kroatien Karasovici JO FP Land 1 Grenzkontrolle
8. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen
Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern
sind diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und
Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Die Bundespolizei stellt FRONTEX im Technical Equipment Pool weiterhin
folgende Einsatzmittel zur Verfügung:
einen mobilen Herzschlagdetektor
drei Einsatzhubschrauber
ein Einsatzschiff
zwei Kontroll- und Streifenboote
zehn Wärmebildkameras
zwei Einsatzfahrzeuge
Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei
von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016
bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2017 zur Wahrnehmung
von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Bundeskriminalamt
Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamtes an
internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen.
Bundespolizei (Europäische Zusammenarbeit)
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU
Kräfte
Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Italien Zugstreifen trilateral DEU-
AUT-ITA:
Bahnsicherheit,
Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
Täglich 2 PVB,
partielle
Beteiligung von
Beamten des Freistaat
Bayern
DEU Nein Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Ungarn Zugstreifen trilateral DEU-
AUT-HUN:
Bahnsicherheit,
Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
je Streife 1 PVB DEU Nein Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU
Kräfte
Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Tschechien Gemeinsame Streifen
bilateral DEU-CZE:
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
je Streife 1 - 2
PVB
Bilateral Nein KFZ-BPOL,
Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Polen Gemeinsame Dienststellen
(Projektstatus) auf
Grundlage des DEU-POL
Polizeivertrages:
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
je Streife 1 - 2
PVB
Bilateral Nein KFZ-BPOL,
Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Frankreich Gemischte Streifen
bilaterale DEU-FRA sowie
streckenbezogene Zugstreifen
(z.B. Kaiserslautern - Paris):
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
je Streife 1 - 2
PVB
Bilateral Nein Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Schweiz Gemeinsame bilaterale
DEU-CHE Streifen:
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
je Streife 1 - 2
PVB
Bilateral Nein KFZ-BPOL,
Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Dänemark Gemeinsame bilaterale
DEU-DAN Streifen:
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
je Streife 1 - 2
PVB und des
Landes
Schleswig-Holstein
Bilateral Nein KFZ-BPOL,
Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU
Kräfte
Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Niederlande
Gemeinsame bilaterale
DEU-NLD Streifen:
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
Je Streife 1 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL,
Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Niederlande
Grenzüberschreitende
Polizeiteams (GPT) DEU-NLD:
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
2 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL,
Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
Belgien Gemeinsame bilaterale
DEU-BEL Streifen:
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
je Streife 1 - 2
PVB
Bilateral Nein KFZ-BPOL,
Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe
und persönliche
Schutzweste
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal
durchgeführt bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Bundeskriminalamt
Land
Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Albanien Arbeitsbe-such
Bekämpfung
reisender und
international agierender Täter
mit den Nachbar-
und
Täterherkunftsstaaten -
Eigentumskriminalität
17.01.2017 -
19.01.2017
Albanien
11.223,69 €
0610 - 687 07
Albanien Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Armenien,
Georgien,
Moldau,
Ukraine,
Aserbaidschan
Multinationaler
Lehrgang
Ethik/Anti-
Korruption
30.01.2017 -
31.01.2017
Deutschland
0,00 €
Benin Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Ecuador Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Indonesien Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Irak Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
(Grundlagen)
15.03.2017 -
23.03.2017
Jordanien/Irak
15.000,00 €
6002 - 687 03
Irak,
Jordanien
Arbeitsbesuch
Projektberater/
Begleitung PAH-
Maßnahmen
13.03.2017 -
21.04.2017
Jordanien
73.929,50 €
0610 - 687 07
Jordanien Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0501 - 687 23
Kenia Lehrgang
Bekämpfung
Rauschgift-
Kriminalität
27.03.2017 -
31.03.2017
Kenia
30.000,00 €
0610 - 687 07
Kenia Arbeitsbe-such
Überarbeitung
Lehrplan Polizeischule -
praktisches Training
zu Didaktik
06.02.2017 -
10.02.2017
Kenia
8.710,48 €
0501 - 687 34
Land
Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Kenia,
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Todesermittlungslehrgang
06.02.2017 -
17.02.2017
Uganda
31.534,77 €
0501 - 687 34
Kolumbien Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Kosovo Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Serbien
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Libanon Arbeitsbe-such
Terrorismusbekämpfung
30.01.2017 -
02.02.2017
Deutschland
5.366,71 €
0610 - 687 07
Libanon Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Marokko Arbeitsbe-such
Monitoring/
Evaluierung -
Projektkoordinierung
30.01.2017 -
02.02.2017
Marokko
4.268,38 €
0501 - 687 23
Marokko Arbeitsbe-such
Forensik/
Ausweisdokumente
14.03.2017 -
16.03.2017
Deutschland
3.500,00 €
0501 - 687 23
Mazedonien
Arbeitsbesuch
Schmauchspurenanalyse
14.02.2017 -
17.02.2017
Mazedonien
0,00 €
Moldau Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Mongolei Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Montenegro Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Nigeria Arbeitsbe-such
Rauschgift/
Sondierung
Diensthundführer
26.02.2017 -
04.03.2017
Deutschland
6.624,00 €
0501 - 687 23
Nigeria Arbeitsbe-such
Menschenhandel
und
Wirtschaftskriminalität
27.03.2017 -
29.03.2017
Österreich
1.696,00 €
0501 - 687 23
Nigeria Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0501 - 687 23
Land
Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Palästinensische
Gebiete
Arbeitsbesuch
Kriminalstatistik
und Lagebild
10.03.2017 -
17.03.2017
Palästinensische
Gebiete
4.963,66 €
0501 - 687 23
Palästinensische
Gebiete
Lehrgang Tatortarbeit/Spuren-sicherung und AFIS
23.03.2017 -
01.04.2017
Palästinensische
Gebiete
18.496,00 €
0501 - 687 23
Palästinensische
Gebiete
Arbeitsbesuch
Tatortarbeit/
Spurensicherung und AFIS
25.02.2017 -
04.03.2017
Deutschland
11.170,00 €
0501 - 687 23
Palästinensische
Gebiete
Arbeitsbesuch
Tatortarbeit/
Spurensicherung und
AFIS
04.03.2017 -
11.03.2017
Deutschland
11.170,00 €
0501 - 687 23
Palästinensische
Gebiete
Arbeitsbesuch
Tatortarbeit/
Spurensicherung und AFIS
25.02.2017 -
11.03.2017
Deutschland
7.746,00 €
0501 - 687 23
Palästinensische
Gebiete
Lehrgang
Konflikttraining
Train-the-Trainer
(ergänzende
Maßnahmen)
04.03.2017 -
17.03.2017
Palästinensische
Gebiete
14.188,00 €
0501 - 687 23
Peru Lehrgang Schiffs- und Contai-nerkontrollen
13.02.2017 -
24.02.2017
Peru
0,00 €
Ruanda Lehrgang Tatortarbeit
06.03.2017 -
17.03.2017
Ruanda
20.000,00 €
0610 - 687 07
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“ -
Studienbesuch
Rauschgiftbekämpfung in Baden-
Württemberg
10.01.2017 -
12.01.2017
Deutschland
0,00 €
Serbien Lehrgang
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“-
Seminar OK-
Ermittlung (Drogen) I
23.01.2017 -
27.01.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Lehrgang
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Operative Analyse
20.03.2017 -
24.03.2017
Serbien
0,00 €
Land
Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Serbien Lehrgang
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Internationale
Kooperation I
07.02.2017 -
09.02.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Lehrgang
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Workshops zu
Drogenhandel via
Internet/Darknet
13.03.2017 -
17.03.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Lehrgang
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“ -
Finanzermittlung:
Gesetzeslage OK
23.01.2017 -
27.01.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Lehrgang
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Finanzermittlung:
Gesetzeslage
schwere
Kriminalität
06.02.2017 -
10.02.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Studienbesuch
Finanzermittlung
Baden-Württemberg
06.03.2017 -
10.03.2017
Deutschland
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Bedarfserhebung
24.01.2017 -
26.01.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Studienbesuch
Drogenanalyse
13.03.2017 -
17.03.2017
Deutschland
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Bedarfserhebung
31.01.2017 -
01.02.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Bedarfserhebung
31.01.2017 -
01.02.2017
Serbien
0,00 €
Land
Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme Zeitraum/Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“ -
Bedarfserhebung
07.02.2017 -
09.02.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Bedarfserhebung
24.01.2017 -
25.01.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“
- Studienbesuch
„Faserspuren“
27.03.2017 -
31.03.2017
Deutschland
0,00 €
Serbien Arbeitsbe-such
Twinning
„Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität“ -
Bedarfserhebung
31.01.2017 -
02.02.2017
Serbien
0,00 €
Serbien Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Taiwan Arbeitsbe-such
Verbesserung der
Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung des
internationalen
Terrorismusbekämpfung
27.03.2017 -
31.03.2017
Deutschland
4.000,00 €
0610 - 687 07
Tunesien Arbeitsbe-such
Rechtsstaatliches
Verwaltungshandeln
- Evaluierung und
fachlicher
Austausch
30.01.2017 -
02.02.2017
Deutschland
8.201,95 €
0501 - 687 23
Tunesien Arbeitsbe-such
Rechtsstaatliches
Verwaltungshandeln
- Evaluierung und
fachlicher
Austausch
06.02.2017 -
10.02.2017
Deutschland
8.393,73 €
0501 - 687 23
Tunesien Lehrgang Terrorismus
14.02.2017 -
22.02.2017
Tunesien
11.802,50 €
0501 - 687 23
Tunesien Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
6002 - 687 03
Usbekistan Stipendiat Basismodul
02.01.2017 -
14.04.2017
Deutschland
1
6.000,00 €
0610 - 687 07
Anmerkungen zu den ausländischen und deutschen Kräften:
In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des BKA und/
oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der
Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in
Deutschland variierte die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den
unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den
einzelnen Maßnahmen beteiligt waren. Lediglich zum Stipendiatenprogramm des BKA
können detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig
im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise
partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund
der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich
sind.
EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe):
Aus der folgenden Tabelle gehen die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und
der Zeitraum der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in
den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung
und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn.
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 0624-
532 02)
Bezeichnung
ISEC 2013 ca. 18.000,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027
Strengthening and sustainable establishment of the European
Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
01.01.2015 - 19.05.2017
ISEC 2013 ca. 29.000,- € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421
SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and
market development of NPS by forensic analysis of the composition
and of the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE)
01.04.2015 - 31.03.2017
ISEC 2013 ca. 52.000,- € HOME/2013/ISEC/MO/ENFSI/4000005962
ENFSI – Arbeitsgruppen/forensische Datenbanken
01.01.2015 - 31.05.2017
ISF-zentral 2014 0,00 €. HOME/2014/ISFP/AG/ENFS/4000007822
Towards the development of Pan-European databases in forensic
science – TDPEDFS (ENFSI)
01.01.2016 – 31.12.2017
ISF-zentral 2014 ca. 8.000,-€. HOME/2014/ISFP/AG/RADX/400007532
Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical
Awareness (CONTRA)
01.03.2016 – 28.02.2018
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 0624-
532 02)
Bezeichnung
ISF-dezentral 2015 0,00 € IK25-5793-2015-01
Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller
Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und
Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)“
01.07.2016 – 30.06.2018
ISF-zentral 2015 0,00 €. HOME/2015/ISFB/AG/VISA/0001
Development of the next generation uniform format EU visa
sticker (NEVIS)
01.02.2016 – 31.10.2017
ISF-zentral 2016 ca. 18.000,- € EMPACT/01/OAP.2016/CCA
OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA)
15.04.2016 – 30.06.2017
ISF-Dezentral 2016 ca. 16.000.- € IK25-5793-2016-09
Projekt Prinz - Bekämpfung der international organisierten
Eigentumskriminalität
01.09.2016 - 31.08.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 2.600.- € IK25-5793-2016-15
Professionelle Sicherung von illegalen Rauschgiftlaboren (Bunker
Kevelaer)
01.10.2016 - 30.09.2019
ISF-Dezentral 2016 0.00 € IK25-5793-2016-08
Organisierte Finanzdelikte - Chipkarten - Analysen mit
Ermittlerunterstützung (CheckCard)
01.03.2017 - 29.02.2020
ISF-Dezentral 2016 ca. 20.000.- € IK25-5793-2016-14
Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB
ETUTU 2017-2019
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 10.000.- € IK25-5793-2016-10
Bekämpfung der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität
in Deutschland - Parallelgesellschaft und Verfahrensführung
(REOK 2017-2019)
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 5.000.- € IK25-5793-2016-11
Research Network on Organised Crime 2017-2019
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 1.500.- € IK25-5793-2016-07
Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug-
Identifizierungs-Datei (EuFID)
01.01.2017 - 31.12.2019
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 0624-
532 02)
Bezeichnung
ISF-Dezentral 2016 ca. 200.- € IK25-5793-2016-12
Ausbeutung Minderjähriger in Deutschland sowie in Bulgarien
und Rumänien (AusMin)
01.01.2017 - 31.12.2018
ISF-Dezentral 2016 0,00 € IK25-5793-2016-03
Stärkung der Fähigkeit zur Aufdeckung und Zerschlagung
krimineller Netzwerke sowie zur Verhütung entsprechender Straftaten
(IMSI-Catcher)
01.01.2017 - 31.12.2019
Bundespolizei
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/
Ort
Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/
Kosten
Albanien ABH Lehrgang zur Bewältigung
von grenzpolizeilichen
Lagen für Führungskräfte
20.- 26. 03.
2017
ALB
ALB
Grenzpolizei
0610.68707
1745,10 €
Serbien ABH Grenzpolizeiliche
Maßnahmen im Bereich der
Kriminalitätsbekämpfung
06.-10.03.-
2017
Belgrad
SRB
Grenzpolizei
0610.68707
Noch nicht
abgerechnet
Bosnien und
Herzegowina
ABH
Umsetzungsplanung beim
Informationsmanagement
30.01.-
02.02.2017
Sarajevo
BIH
Grenzpolizei
0610.68707
2355,06 €
Bosnien und
Herzegowina
ABH Finalisierung für den
Bereich des
Informationsmanagements
20.03.-
23.03.2017
Sarajevo
BIH
Grenzpolizei
0610.68707
1652,54 €
Bosnien und
Herzegowina
ABH Umsetzungsplanung im
Bereich
Finanzmanagement
30.01.-
02.02.2017
Sarajevo
BIH
Grenzpolizei
0610.68707
2532,10 €
Bosnien und
Herzegowina
ABH Finalisierung für den
Bereich des
Finanzmanagements
20.03.-
23.03.2017
Sarajevo
BIH
Grenzpolizei
0610.68707
2496,26 €
Bosnien und
Herzegowina
ABH
Umsetzungsplanung im
Bereich Innenrevision
13.03.-
15.03.2017
Sarajevo
BIH
Grenzpolizei
0610.68707
2264,94 €
Ukraine ABH Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
28.- 30. 03.
2017
Lemberg
Staatlicher
Grenzschutzdienst UKR
0610.68707
165,00 €
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/
Ort
Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/
Kosten
Urkaine ABH Grundlehrgang
Polizeiliche Identitätsprüfung
28.- 30.0 3.
2017
Lemberg
Staatlicher
Grenzschutzdienst UKR
0610.68707
165,00 €
Afghanistan ABH BPOLI CGN BPOLD
STA am HKIA,
Luftsicherheit, Durchsuchung
von KFZ und Personen,
Schulung Waffen, 1
Monat, 2 Kurzzeitexperten
(F)
09.01.-05.
02.2017
Hamid Karzai
International
Afghanische
Grenzpolizei
Airport
0610.68707
8.306,00 €
Afghanistan ABH BPOLI CGN am HKIA,
Luftsicherheit, Auffinden
von Gegenständen,
taktisches Vorgehen, 1 Monat,
2 Kurzzeitexperten (F)
13.02. - 12.
03.2017
Hamid Karzai
International
Airport
Afghanische
Grenzpolizei
0610.68707
12.400,00 €
Afghanistan ABH Besuch Delegation
afghanischer Führungskräfte
des Grenzschutzes;
Informations- und
Erfahrungsaustausch im Bereich Aus-
und Fortbildung
22.- 28. 03.
2017
DEU
Afghanische
Nationalpolizei
0610.68707
3.318,21 €
Korea ABH Besuch einer Delegation
von Führungskräften
Korea Immigration Service
aus den technischen
Fachbereichen des
Schwerpunkt: technische
Möglichkeiten im Rahmen der
Grenzkontrolle (Smart-
Border-Systemen)
16.03.2017
DEU
Korea
Immigration Service
0610.68707
45,00 €
Israel ABH Besuch einer israelischen
Delegation bei der
BPOLD FRA
31.01. 2017
DEU
Israeli Police/
Deutschland
0610.68707
335,00 €
Turkmenistan
ABH Delegationsbesuch
Turkmenistan im Seehafen
Rostock
Cabinet Ministers, The
State Service of Maritime
and River Transportation,
Ministry of Internal
affairs, State Customs
Service, State Service
Migration, State Frontier
Service, Ministry of Health
and Medical Industry
17.03. 2017
DEU
Turkmenische
Behörden/
Deutschland
0610.68707
0,00 €
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/
Ort
Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/
Kosten
Russland ABH Expertenaustausch zu
bedeutsamen
Sportveranstaltungen auf internationaler
Ebene mit Blick auf die
FIFA-
Fußballweltmeisterschaft 2018 in RUS
13.03.2017 Föderaler
Sicherheitsdienst
der Russischen
Föderation
0610.68707
Noch nicht
abgerechnet
Palästina
Evaluierung
Evaluierungsreise 10. KW/
Ramallah
Palestinian
Civil Police
0501.68723
1794,19 €
Tunesien ABH Arbeitstreffen 6. KW/Tunis Grenzpolizei 0501.68723
sowie
6002.68703
insgesamt ca.
23.000 €
Tunesien ABH Multiplikatoren-
Qualifizierung Erkennen
von
Urkundenfälschungen
7.KW/Tozeur Grenzpolizei
Tunesien ABH Fahrsicherheits-training
7.KW/Tunis -
Mornaguia
Nationalgarde
Tunesien ABH Training polizeiliches
Boarding
9./10. KW/
DEU/
Neustadt in
Holstein
Nationalgarde
Tunesien ABH Training Verhalten im
Grenzraum
10. + 11. KW/
Oued Zarga
Nationalgarde
Tunesien ABH Einweisung Nutzung
Wärmebildgeräte
11. KW/
Oued Zarga
Nationalgarde
Tunesien ABH Multiplikatoren
Qualifizierung zur
Erkennung von
Urkundenfälschungen
12. KW/
Djerba
Grenzpolizei
Tunesien ABH Multiplikatoren-
Qualifizierung zur Erkennung
von
Urkundenfälschungen
13. KW/
Monastir
Grenzpolizei
Tunesien ABH Fahrsicherheitstraining 13. KW/Tunis
- Mornaguia
Nationalgarde
Tunesien ABH Einweisung Nutzung -
PowerMoon,
- Notstromaggregate, -
Durchsuchungs-spiegel
13. KW/
Oued Zarga
Nationalgarde
Ergänzung:
Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes sowie
das Twinning-Projekt in der Ukraine dauern weiterhin an.
Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften
kann nicht erhoben werden.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/
Ort
Anzahl
ausl. Tln.
Anzahl
DEU
Tln.
Kosten
in €
Serbien ABH Förderung und
Entwicklung einer
bürgernahen Polizei
25.-27.01.2017
Belgrad
13 3 479,45
Kroatien ABH Entwicklung und
Umsetzung der
Präventionsarbeit in
einem
Polizeipräsidium
27.01.-
01.03.2017
Zagreb
4 2263,60
Russland ABH Polizeiliche
Einsatzbewältigung im
Zusammenhang mit
Fußballspielen
09.03.-
12.03.2017
Berlin/
München
11 6 1380,37
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Die für das zweite Quartal 2017 geplanten Maßnahmen des BKA befinden sich
in der Umsetzung.
Bundespolizei
Die für das zweite Quartal 2017 geplanten Maßnahmen der Bundespolizei
befinden sich in der Abstimmung.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Es ist beabsichtigt die Zusammenarbeit mit den ausländischen Sicherheitskräften
fortzusetzen. Die Maßnahmenplanung befindet sich aktuell in der Abstimmung.
Die Kosten der Maßnahmen werden aus dem Kapitel 0610 Titel 687 07 getragen.
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei
aufgliedern)?
Bundeskriminalamt:
Land Ort Funktion
davon
BKA
davon
BPol
davon
Zoll
davon
LaPo Andere
Belgien Brüssel
Interpol -
Entsandter Beamter
(seconded)
1 0 0 0 0
Frankreich
Lyon Interpol - Entsandte
Beamte (seconded)
7 0 1 3 0
Niederlande
Den Haag Europol -
Verbindungsbeamte
6 1 1 3 0
Jordanien Amman Unterstützung
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Palästinensische
Gebiete
Ramallah Polizeiberater 1 0 0 0 0
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage bilateraler
Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten
(z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch
Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in
den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern
eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder
angestrebt wird.
Bundespolizei
Land/
Organisation
Art der Maßnahme Ort
Vereinte Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -
gewinnung an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen
USA/New York
Europäische Union Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -
gewinnung; Ständige Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei der EU
Belgien/Brüssel
Europol Niederlande/Den Haag
KAIPTC Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -
gewinnung beim Kofi Anan Peace Keeping
Trainingscenter
Accra/Ghana
DEU Konsulat New
York
migrations- und grenzpolizeilicher Berater BPOL in
den USA zgl. Verbindungsbeamter BPOL
USA/New York
Land/
Organisation
Art der Maßnahme Ort
Österreich Expertentreffen
Teilnahme am Konsortialmeeting im Rahmen des
bilateralen Forschungsprojektes FLORIDA
AUT/Wien
Österreich Fortbildungsveranstaltung
Einweisung von Angehörige der Österreichischen
Polizei im Rahmen ihres Besuches an der KB HH in die
Grundlagen der PTR Aus- und Fortbildung
DEU/Hamburg
Österreich Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern,
Austausch der Analyse und der Steuerung von
Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im
Grenzgebiet von Deutschland, Italien, Österreich und
Slowenien befasst.
AUT/Thörl-Maglern
Schweiz Fortbildungsveranstaltung
Erstintervention bei komplexen lebensbedrohlichen
Einsatzlagen
DEU/Konstanz
Tschechien Expertentreffen
Besprechung IKT-Zusammenarbeit
CZE
Tschechien Workshop
Sitzung der UAG Lageaustausch zur Regionalen
Bayerisch-Tschechischen Arbeitsgruppe: Austausch von
Informationen zu aktuellen kriminalpolizeilichen
Erkenntnissen und Kriminalitätsphänomenen im
bayerisch-tschechischem Grenzgebiet in CZE
CZE
Tschechien Fortbildungsveranstaltung
Lehrgang für Angehörige Gemeinsamer Streifen
CZE/Ostrov
Tschechien Expertentreffen
Internationales Seminar „Terrorismus“. Darstellung der
gegenwärtigen Bedrohungslage durch den
Terrorismus, Strategien und Sicherheitsmaßnahmen zur
Bekämpfung
CZE/Holesov
Tschechien Expertentreffen
Erstellung DEU-CZE-Lagebild
DEU/München
Tschechien Expertentreffen
Besprechung Novellierung Leitfäden, Vorbereitung 8.
Sitzung DEU-CZE LG
CZE/Prag
Finnland Schulungsmaßnahme
International Baltic ACO-SAR Course; Lehrgang für
Aircraft Coordinator (ACO)
FIN
Frankreich Hospitation
G 20-Finanzministertreffen
DEU/Baden-Baden
Kroatien Fortbildungsveranstaltung
Teilnahme an dem EBCGT Land Border Surveillance
Officer Training II/2017
HRV/Zagreb
Land/
Organisation
Art der Maßnahme Ort
Italien Expertentreffen
Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen
ITA/Bozen
Polen Expertentreffen
27. Sitzung der AG Grenze
DEU/Blumberg
Rumänien Fortbildungsveranstaltung
Schulungsmaßnahme Kfz-Kriminalität zur
Unterstützung der ROU Polizeiakademie
ROU
Slowakei Fortbildungsveranstaltung
Teilnahme an der RAILPOL-Arbeitsgruppe „Public
Order“
SVK/Bratislava
Schweden Expertentreffen
Informationsaustauschen zum Thema Asyl und
Migration mit Vertretern der SWE Polizei sowie der
Asylbehörde
DEU
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt:
Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe
Ghana 2 Diensthunde Narcotics Control Board 12.000,00 €
Irak portable GPS-Systeme (mit Kar-tenmaterial Irak)
Innenministerium Counter Explosives
Directorate 5.600,00 €
Irak Zündmaschinen Innenministerium Counter Explosives Directorate 14.105,00 €
Irak Einsatzrucksäcke Innenministerium Counter Explosives Directorate 56.420,00 €
Irak Laser-Kopierer-Drucker Innenministerium Counter Explosives Directorate 910,00 €
Irak Transportkisten für Zündmittel Innenministerium Counter Explosives Directorate 10.192,00 €
Irak EOD-Arbeitsgerät, Sandsackfül-ler, Schaufeln, Lötgerät
Innenministerium Counter Explosives
Directorate 4.422,60 €
Irak EOD-Werkzeugkoffer Innenministerium Counter Explosives Directorate 21.840,00 €
Irak
EOD-Verbrauchsmaterial
(Handschuhe, Klebeband,
Sandsäcke)
Innenministerium Counter Explosives
Directorate 1.493,25 €
Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe
Irak Spreng- und Zündmittel für div. Ausbildungsvorhaben
Innenministerium Counter Explosives
Directorate 6.500,00 €
Irak Spurensicherungskoffer und Material für IED-Nachbauten
Innenministerium Counter Explosives
Directorate 19.186,00 €
Irak 20 Digitalkameras Innenministerium Counter Explosives Directorate 7.065,99 €
Irak
3 Ausbildungssätze inerte
Darstellungsmunition (ohne jegliche
Spreng-und Zündmittel)
Innenministerium Counter Explosives
Directorate 70.793,10 €
Jordanien Röntgengerät zur Gepäckkon-trolle
Syrian Refugees Affairs Directorate
(SRAD) 62.000,00 €
Jordanien Kopierer und Peripherie Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 5.000,00 €
Jordanien Faxgeräte und Peripherie Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 500,00 €
Jordanien Medical Care Kit/ Erste Hilfe Set Gendarmerie 24.700,00 €
Kambodscha Verbrauchsmaterialien zur Tat-ortarbeit
Commisariat General, Department of
Anti-Humantrafficking & Juvenile
Protection
7.800,00 €
Kambodscha Digitalkameras
Commisariat General, Department of
Anti-Humantrafficking & Juvenile
Protection
1.700,00 €
Kolumbien
Ausstattung Ermittlungseinheit
(Beteiligung im Rahmen NCA-
Projekt)
Nationalpolizei 50.000,00 €
Libanon Kartenlaserdrucker mit Zubehör Internal Security Forces Akademie 14.000,00 €
Libanon 20 Laptops Internal Security Forces Akademie 13.000,00 €
Marokko sondergeschütztes Kraftfahrzeug Direction Générale de la Sûreté Na-tionale 37.000,00 €
Mauretanien
2 Kryptogeräte/Laptops mit
Kryptosoftware zur sicheren
Kommunikation
Direction Générale de la Sûreté
Nationale (DGSN)/ Direction de la
Sûreté de l’État (DSE)
1.000,00 €
Nigeria 5 Diensthunde Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 22.500,00 €
Nigeria Drug Wipe Tests Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 6.000,00 €
Nigeria 2 Hundetransporter Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 70.000,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe
Nigeria Führungs- und Einsatzmittel
Nigeria Police Force, National
Agency for the Prohibition of
Trafficking in Persons
15.600,00 €
Nigeria 20 Tatortkoffer Nigeria Police Force/Forensiklabor 16.600,00 €
Nigeria Drogensubstanztests Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 2.000,00 €
Palästinensische
Gebiete AFIS Verlängerung Garantie Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 50.000,00 €
Palästinensische
Gebiete Labortisch Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 20.000,00 €
Palästinensische
Gebiete Tatortkoffer Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 20.600,00 €
Ruanda 20 Tatorttaschen Rwanda National Police 20.000,00 €
Serbien Referenzmaterial Kriminaltech-nik
National Criminalistic Technical
Center (NCTC) 0,00 €
Somalia 20 Tatortkoffer Somalia Police Force 50.000,00 €
Somalia 20 Laptops Somalia Police Force 20.000,00 €
Tunesien pädagogische Hilfsmittel zur Ausbildungsunterstützung Garde Nationale 3.500,00 €
Tunesien pädagogische Hilfsmittel zur Ausbildungsunterstützung Police Nationale 3.500,00 €
Tunesien Ausstattung Spurenidentifika-tion (Evo-Finder) Police Nationale 231.500,00 €
Tunesien 2 Mikroskope (Spurenidentifi-kation) Police Nationale 79.500,00 €
Tunesien 3 zivile Fahrzeuge inkl. Video-Ausstattung Police Nationale 90.000,00 €
Tunesien 2 zivile Fahrzeuge Police Nationale, Generaldirektion Kriminalpolizei 50.000,00 €
Tunesien 15 Computer mit Druckern Police Nationale 23.750,00 €
Tunesien Bürostühle Garde Nationale 3.000,00 €
Tunesien AFIS Erweiterung Datensys-teme
Innenministerium/ Police scientifique
et technique 2.500.000,00 €
Tunesien AFIS 100 mobile Abfragegeräte Innenministerium/ Police scientifique et technique 600.000,00 €
Tunesien AFIS 4 stationäre Endgeräte Innenministerium/ Police scientifique et technique 100.000,00 €
Bundespolizei, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder:
Es werden derzeit mögliche Ausstattungshilfen geprüft.
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ISSN 0722-8333]