Erkenntnisse und Konsequenzen aus den Enthüllungen hinsichtlich des rechtsextremistischen Netzwerkes um Franco A.: Qualitätsmanagement beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Fall von Franco A. überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit in zwei internen Prüfgruppen die Akten mehrerer Tausend Asylverfahren.
Der Oberleutnant Franco A. soll gemeinsam mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Den bisherigen Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als angeblicher Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das BAMF nach einer Anhörung zu seinen Asylgründen, die in französischer Sprache stattfand, im Dezember 2016 subsidiären Schutz gewährt.
Wie es zu derart gravierenden Fehlentscheidungen kommen konnte, ist derzeit Gegenstand einer internen Untersuchung beim BAMF. Die Behörde überprüft alle Asylverfahren, an denen die Verantwortlichen im Fall Franco A. (Anhörer, Entscheider, Dolmetscher) beteiligt waren.
Neben den Asylverfahren, die die Verantwortlichen im Fall Franco A. bearbeitet hatten, untersucht das BAMF derzeit auch 2 000 weitere positive Asylentscheidungen von syrischen und afghanischen Asylsuchenden aus dem Zeitraum von Anfang Januar 2016 bis zum 27. April 2017. Bei diesen Überprüfungen traten laut BAMF Fehler in zahlreichen Fällen auf.
Wegen der umfangreichen Untersuchung im Fall Franco A. stellt sich das BAMF auf neue Verzögerungen bei den laufenden Asylverfahren ein.
Nach dem früheren Leiter des BAMF, Frank-Jürgen Weise, hat auch der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, qualitative Mängel bei Asylverfahren in Folge der Flüchtlingskrise eingeräumt (www.tagesspiegel.de/politik/aufarbeitung-des-falls-franco-a-innenministerium-waren-qualitaetsmaengel-beimbamf-bekannt/19837320.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ladung des Franco A. alias David Benjamin zur Asylantragstellung sowie zum Interview zu seinen Asylgründen und die Zuteilung einer französisch-sprachigen Dolmetschung zuständig gewesen?
Inwieweit war bekannt, dass Franco A. alias David Benjamin auch die deutsche Sprache beherrscht, gibt es hierzu Hinweise in der Asylakte?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der im Fall Franco A. alias David Benjamin am 7. November 2016 eingesetzte Anhörer von der Bundeswehr für welchen Zeitraum an das BAMF (Außenstelle Zirndorf) abgeordnet?
Wie viele Anhörungen hatte der im Fall Franco A. alias David Benjamin eingesetzte Anhörer vor derjenigen im Asylverfahren von Franco A. bereits durchgeführt? Wie viele danach?
Aus welcher Bundeswehreinheit stammt dieser an das BAMF abgeordnete Anhörer?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob der an das BAMF abgeordnete Anhörer Franco A. kannte?
Beruht der dem Generalbundesanwalt (GBA) übermittelte Sachverhalt zum Fall Franco A. auf internen Ermittlungen der Bundeswehr und konkret welcher dortigen Institution, z. B. des Wehrdisziplinaranwalts oder des Militärischen Abschirmdienstes? Sind Befragungen von Personen bundeswehrintern und innerhalb des BAMF vorgenommen worden, und liegen deren Ergebnisse nun dem GBA vor? Welche eigenen Ermittlungshandlungen macht der GBA oder verlässt er sich auf interne Ermittlungen der Bundeswehr, und wenn ja, aus welchem Grund?
Wie lange und in welchem Zeitraum dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulung, die der Anhörer, der im Fall Franco A. alias David Benjamin beteiligt war, durch das BAMF erhielt, und welche Schulungsinhalte enthielt diese?
Wie sah nach Kenntnis der Bundesregierung die interne Qualitätssicherung bei der BAMF-Außenstelle Zirndorf im November 2016 aus? Wurde das sog. Vier-Augen-Prinzip vor der Einstellung des Anhörungsprotokolls als „entscheidungsreif“ in das MARIS-System in der Außenstelle Zirndorf praktiziert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Verfügte nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Anhörung zu den Asylgründen am 7. November 2016 im Fall Franco A. alias David Benjamin eingesetzte Dolmetscherin für die französische Sprache über Landeskenntnisse zum Herkunftsland Syrien, und war sie neben der Dolmetschung für die französische Sprache auch für arabische Dolmetschungen beim BAMF eingesetzt?
Wann wurde der Entscheider, der Franco A. alias David Benjamin am 16. Dezember 2016 subsidiären Schutzstatus gewährte, von der Bundesagentur für Arbeit an das Entscheidungszentrum Ost in Berlin für welchen Zeitraum abgeordnet?
Welche wie lange dauernde Schulung hat dieser Entscheider durch das BAMF erhalten? Wie viele weitere Bescheide hat der Entscheider ausgefertigt, und sind hierbei Auffälligkeiten festgestellt worden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rückfragen des Entscheiders im Fall Franco A. alias David Benjamin bezüglich der Feststellung dessen syrischer Staatsangehörigkeit an den Anhörer über das BAMF-interne MARIS-System? Welche Antwort ist der Bundesregierung bekannt, und kann man Antworten im internen Schriftwechsel des BAMF nachverfolgen, und wenn nein, warum nicht?
Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Ablauf nach Erstellung des Bescheids? Welcher Mitarbeiter mit welcher Qualifizierung war für die endgültige Freigabe des Bescheids im Entscheidungszentrum Ost zuständig?
Wieso werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der internen Revision nur positive Asylbescheide von syrischen und afghanischen Asylantragstellern untersucht?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass bei negativen Asylbescheiden immer von einem ordnungsgemäßen Verfahren auszugehen ist? Wenn ja, worauf begründet sich diese Einschätzung? Wenn nein, wann beginnt die Aufarbeitung von negativen Bescheiden?
Haben die mit Asylklagen gegen negative Bescheide des BAMF befassten Verwaltungsgerichte nach Auffassung der Bundesregierung genügend Detailkenntnisse über die internen Abläufe und Strukturen des BAMF und seiner Gliederungen, um neben den materiell-rechtlichen Problemstellungen des Asylverfahrens gegebenenfalls auch über systemische Mängel innerhalb des BAMF zu urteilen?
Mit welcher Begründung werden nach Kenntnis der Bundesregierung positive Bescheide afghanischer Antragsteller überprüft und nicht z. B. irakische, iranische oder pakistanische Asylverfahren?
Wann wird der Abschlussbericht der Innenrevision des BAMF vorliegen?
Wann wird der Abschlussbericht der Prüfgruppe des BAMF vorliegen, die die Asylverfahren, in denen die Mitarbeiter, die im Fall Franco A. alias David Benjamin beteiligt waren, untersucht?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, in den Einzelfällen Verfahrensbevollmächtigte und Verwaltungsgerichte über die Ergebnisse von Amts wegen zu informieren, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Anhörungen und Asylentscheidungen müssen die Bediensteten des BAMF nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage durchschnittlich pro Tag durchführen (bitte nach Dienststellen bzw. Gliederungen des BAMF und nach Anhörungen bzw. Entscheidungen aufschlüsseln)? Gibt es eine Differenzierung nach Herkunftsländern, bzw. werden die vermutlich unterschiedlich langen Bearbeitungsdauern der Anträge berücksichtigt (falls ja, wie wird dies in der Verwaltungspraxis umgesetzt)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Arbeitsbelastung des Personals beim BAMF?
Hält die Bundesregierung angesichts des Falls Franco A. an der Zielvorgabe, die noch anhängigen 232 493 (Stand: Ende April 2017) Asylverfahren bis zum 31. Mai 2017 abgeschlossen zu haben, fest, und wenn nein warum nicht?
Bis wann sollen die noch offenen Verfahren aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 abgeschlossen sein (bitte aufschlüsseln, wie viele Verfahren aus den jeweiligen Jahren noch anhängig sind)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die standardisierte Qualitätskontrolle im BAMF zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage organisiert (bitte eine exakte Beschreibung des Ablaufs der Qualitätskontrolle geben)?
Welche Überlegungen gibt es in der BAMF-Leitung und der Bundesregierung, eine für alle BAMF-Gliederungen geltende, gründliche Qualitätssicherung für die Verfahren beim BAMF (vor allem Anhörungen und Bescheiderstellung) vorzusehen?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Qualitätssicherung des BAMF i. d. R. nur auf abweichende Entscheidungen bzw. Auffälligkeiten reagiert, und somit beispielsweise die Zuerkennung eines Schutzstatus für einen syrischen Geflüchteten oder die Nichtanerkennung eines Schutzbedarfes bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern einer genaueren Qualitätskontrolle entgehen?
Warum hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Qualitätssicherungskonzept des BAMF, das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. April 2016 angekündigt wurde (Antwort zu Frage 26: „(...) Im Zusammenhang mit der derzeit im BAMF in der Entwicklung befindlichen Neustrukturierung der Arbeitsprozesse wird in verschiedenen Arbeitsebenen an einem umfassenden Gesamtkonzept für die Qualitätssicherung gearbeitet. Als besonders wertvoll erweist sich hier die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit UNHCR. Ziel dieser Arbeiten ist es, ein modernes, funktionsübergreifendes und dem angestrebten Endausbau der Behörde angemessenes Qualitätsmanagementsystem zu entwickeln. Als Eckpunkte dieses Systems sind eine effiziente und effektive Grundschulung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Wissenstransfer durch bestehende Mitarbeiter sowie frühzeitige qualifizierte Eingriffe zur Optimierung von Teilverfahren geplant. Dabei sollen vorbeugende Maßnahmen Vorrang vor abhelfenden Eingriffen (Entscheidungskorrektur, Gerichtsverfahren, Nachschulung usw.) haben.“ Bundestagsdrucksache 18/8204) und dessen Einsatz durch die Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. Juli 2016 bestätigt wurde (Antwort zu Frage 7: „(...) Das BAMF hat ein neues Konzept zur Qualitätssicherung erarbeitet, um dem gewachsenen Volumen an Anträgen und der gewachsenen Zahl an Mitarbeitenden zu entsprechen. Dieses geht jetzt in die Umsetzung.“ Bundestagsdrucksache 18/9269), im Fall Franco A. alias David Benjamin versagt? Sind Änderungen an dem Qualitätssicherungskonzept vorgesehen, und wenn ja, welche, und warum? Falls keine Änderungen vorgesehen sind, warum nicht?
Sind auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher Zielgruppe des neuen BAMF-Konzepts zur Qualitätssicherung, und wenn ja, welche Schulungen in welchem zeitlichen Ausmaß sind vorgesehen, und wenn nein, warum nicht? Welche Schulungen speziell für Dolmetscher wurden in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt, was waren die konkreten Schulungsinhalte und die jeweilige Dauer, und wie viele Dolmetscher haben an den Schulungen teilgenommen? Haben alle Dolmetscher bereits eine Schulung besucht, und – falls nicht – bis wann sollen alle Dolmetscher eine Schulung mit welchem konkreten Inhalt absolviert haben?
Was bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung eine „verkürzte“ Ausbildung bzw. Schulung beim BAMF (bitte jeweils nach Lerninhalten für Anhörerinnen und Anhörer, Entscheiderinnen und Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer auflisten)? Wie viele Bedienstete haben vom 1. Januar 2016 bis 27. April 2017 eine verkürzte Schulung besucht (bitte nach Dienststellen bzw. Gliederungen prozentual auflisten)?
Welche Lerninhalte werden zusätzlich in den regulären Schulungen des BAMF vermittelt (bitte nach Schulungen für Anhörerinnen und Anhörer, Entscheiderinnen und Entscheider, Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer auflisten)?
Wann und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen 250 000 Fälle syrischer Antragsteller, die im sog. Fragebogenverfahren entschieden wurden, vom BAMF sicherheitsüberprüft, und was genau umfasste die Überprüfung?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch Fälle nicht sicherheitsüberprüfter Asylantragsteller aus den Fragebogenverfahren, und wenn ja, wie viele aus welchen Herkunftsländern?