[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Juli 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13067
18. Wahlperiode 06.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12661 –
Europäische Pläne für Grenzkontrollen im Süden Libyens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Außenbeauftragte der Europäischen Union (EU), Federica Mogherini,
unterstützt die deutsch-italienischen Anstrengungen für europäische
Grenzkontrollen im Süden Libyens (The Independent vom 16. Mai 2017, „EU to conduct
border patrols in Libya to stop migrants reaching Europe“). Einen
entsprechenden Vorschlag hatten die Innenminister Deutschlands und Italiens zuvor an die
Europäische Kommission gerichtet. Demnach solle die Europäische Union
stärker an der Grenze zum Niger präsent sein, um Geflüchtete schon dort an der
Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern.
Möglicherweise würden die Grenzkontrollen im Rahmen einer
Wiederaufnahme der EU-Grenzüberwachungsmission EUBAM erfolgen. EUBAM hatte
kürzlich eine Bestandsaufnahme libyscher Grenzbehörden vorgelegt und
ausgelotet, inwiefern die Mission an deren Strukturen anknüpfen könnte
(Bundestagsdrucksache 18/11954). Auch die Bundespolizei arbeitet in EUBAM mit. Die
EU-Anstrengungen werden in einer „EU Liaison and Planning Cell“
koordiniert, an der auch die Europäische Gendarmerie Force (EUROGENDFOR)
teilnimmt. Zwei weitere „Experten“ der EUROGENDFOR arbeiten bei EUBAM
Libyen mit.
Außer der EU-Mission ist Italien mit einer eigenen Grenzmission in Libyen
präsent. Die Einheitsregierung in Libyen erhält zehn Patrouillenboote aus Italien
(Libya Herald vom 15. Mai 2017, „South Libya needs more help preventing
illegal migration insists Serraj in talks with Italy’s interior minister”). Laut dem
italienischen Innenminister wird die libysche Küstenwache dadurch zu „einer
der wichtigsten in Afrika“. Nicht nur Libyen sondern auch Italien und die
Europäische Union stünden „fest“ hinter der Truppe.
Am 22. Februar 2017 hat die libysche Einheitsregierung eine „Bedarfsliste“ für
die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache bei der Europäischen
Kommission eingereicht (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12322). Für Kontrollen auf See
fordern die Behörden 80 bis 100 Meter lange Hochseepatrouillenboote, 30 bis
60 Meter lange mittelgroße Patrouillenboote, für die Hoheitsgewässer eine
„Großzahl“ an 7 bis 8 bzw. 10 bis 15 Meter langen Festrumpfschlauchbooten.
Außerdem verlangt die Küstenwache Landfahrzeuge, darunter Rettungswagen
und Radarwagen. Die Liste wird derzeit von der Europäischen Kommission,
dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den EU-Mitgliedstaaten und der
Bundesregierung geprüft.
Auch die NATO will sich verstärkt in Libyen engagieren (Libya Herald vom
29. April 2017, „NATO looks to rebuild Libyan defence ministry and
intelligence services“). Laut dem Generalsekretär Jens Stoltenberg entsendet die
Organisation ein Team zum Wiederaufbau des libyschen Sicherheitsapparates. So
sollen ein „modernes“ Verteidigungsministerium, ein Generalstab und
Geheimdienste errichtet werden. Gespräche hierzu würden in den ersten Wochen des
Mai 2017 beginnen und bis zum NATO-Gipfeltreffen am 25. Mai 2017 beendet
sein. Die NATO-Unterstützung wurde von der Einheitsregierung im Februar
2017 offiziell beantragt.
1. Welche Details kann die Bundesregierung zur Infrastruktur für
Hubschrauber nigrischer Sicherheitskräfte mitteilen, deren Aufbau und „Verbesserung
der Infrastruktur auf den Flugplätzen“ von der Bundeswehr finanziell
unterstützt wird (Bundestagsdrucksache 18/12451, Antwort zu Frage 13)?
Derzeitige Planungen sehen die Finanzierung von Hangars für die von Frankreich
im Jahr 2019 bereitzustellenden Hubschrauber vor. Weitere Details sind
Gegenstand künftiger Gespräche und Abstimmungen mit Niger und Frankreich.
a) Welche Abteilungen welcher „Sicherheitskräfte“ erhalten außerdem
welche Fahrzeuge von der Bundeswehr?
Aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden
Lastkraftwagen, geländegängige Pickups und Motorräder beschafft. Mit diesen
Fahrzeugen werden nigrische Sicherheitskräfte (Nationalgarde, Gendarmerie, Polizei und
Streitkräfte) ausgestattet.
b) Wann und wo soll die ebenfalls vorgesehene Ausbildung von Offizieren
der G5-Sahel in neuen Lehrgängen erfolgen?
Derzeit plant die Trainingsmission der EU in Mali, EUTM Mali, zwei neue
Lehrgänge für Offiziere der Streitkräfte aus G5-Sahel Staaten (Burkina Faso, Mali,
Mauretanien, Niger und Tschad) im September und Dezember 2017 in Bamako,
Mali.
2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Staaten welche Typen
von Aufklärungsdrohnen im Niger stationieren, um damit unter anderem die
Grenzen des Landes zu überwachen (defense.gouv.fr vom 24. März 2017,
„Barkhane: arrivée de deux drones Reaper supplémentaires“, Zugriff am
23. Mai 2017)?
Nach öffentlich verfügbaren Informationen verfügt Frankreich über fünf
unbemannte Luftfahrzeuge vom Typ Reaper für den Einsatzraum der Operation
BARKHANE. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zum Einsatz alliierter
Streitkräfte grundsätzlich keine Stellung.
3. Was ist der Bundesregierung über die Verantwortlichen für den Angriff auf
die Luftwaffenbasis Brak El-Shati an der Grenze zum Niger bekannt, bei
dem mindestens 141 Menschen erschossen und teilweise exekutiert wurden,
und wofür Milizen verantwortlich gemacht werden, die der
Einheitsregierung gegenüber loyal sind (Human Rights Watch vom 21. Mai 2017, „Libya:
Mass Executions Alleged at Military Base”)?
Der libysche Präsidialrat hat zur Aufklärung des Angriffs auf die Luftwaffenbasis
Brak El-Shati in Südlibyen am 18. Mai 2017 eine Untersuchungskommission
eingerichtet und einen Kommandeur sowie den amtierenden Verteidigungsminister
vorläufig suspendiert. Bisher wurden noch keine Untersuchungsergebnisse
bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung waren Einheiten der sogenannten
Misrata 3rd Force, sowie Kämpfer der sogenannten Benghazi Defense Brigades
(BDB) an dem Angriff beteiligt.
4. Welchen Inhalt hat das Schreiben der Innenminister Deutschlands und
Italiens an die Europäische Kommission, in dem die Europäische Union zu einer
stärkeren Präsenz an der Grenze zum Niger aufgefordert wird, um
Geflüchtete schon dort an der Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern?
Das nachgefragte gemeinsame Schreiben des Bundesinnenministers mit seinem
italienischen Amtskollegen vom 11. Mai 2017 liegt dem Deutschen Bundestag
vor.
a) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierzu für geeignet, und
welche dieser Maßnahmen werden derzeit auf Ebene der Europäischen
Union erörtert?
Zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität und der Verhinderung irregulärer
Migration über die libysche Südgrenze hält die Bundesregierung die Umsetzung
der bereits in der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Malta vom
3. Februar 2017 auf europäischer Ebene vereinbarten Maßnahmen zur
Unterstützung der Entwicklung lokaler Gemeinschaften in Libyen entlang der
Migrationsrouten für notwendig. Eine Unterstützung sollte auch in technischer und
finanzieller Art sowie insbesondere bei der Unterstützung des Aufbaus eines nach
rechtstaatlichen Prinzipien arbeitenden zivilen Sicherheitssektors in Libyen erfolgen.
Der Abstimmungsprozess zu möglichen Maßnahmen ist auf Ebene der
Europäischen Union noch nicht abgeschlossen.
b) Inwiefern sollen die Grenzkontrollen aus Sicht der Bundesregierung im
Rahmen einer Wiederaufnahme der EU-Grenzüberwachungsmission
EUBAM erfolgen?
c) Welche weiteren Pläne zur Wiederaufnahme von EUBAM Libyen sind
der Bundesregierung bekannt?
Die Fragen 4b und 4c werden zusammengefasst beantwortet.
In den Gremien der Europäischen Union wird derzeit darüber beraten, inwiefern
libysche Partner durch EUBAM Libyen unterstützt werden können, während die
Mission weiterhin schwerpunktmäßig von Tunis aus agiert und auf
Planungsgrundlagen für ein mögliches ziviles GSVP-Engagement fokussiert. Dazu
verfolgt EUBAM Libyen den Aufbau einer „leichten Präsenz“ in Tripolis zur
Ermöglichung regelmäßigerer Dienstreisen.
5. Welche über die Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/11954
hinausgehenden Anstrengungen der „EU Liaison and Planning Cell“ sind der
Bundesregierung hinsichtlich neuer Maßnahmen in Libyen bekannt?
Die „EU Liaison and Planning Cell“ flankiert weiterhin die
Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) im Bereich des
Sicherheitssektors.
6. Mit welchen Aufgaben arbeiten die drei „Experten“ der Europäischen
Gendarmerie Force in der „EU Liaison and Planning Cell“ und bei EUBAM
Libyen mit?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet der Angehörige der Europäischen
Gendarmerie Force in der „EU Liaison and Planning Cell“ zu polizeilichen
Aspekten. Zwei Angehörige des Grenzschutzteams der EUBAM Libyen gehören
auch der Europäischen Gendarmerie Force an. Zu den konkreten Aufgaben liegen
der Bundesregierung keine darüber hinausgehenden Informationen vor.
7. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte beim Aufbau einer
Präsidialgarde für die Einheitsregierung bekannt (bitte Umfang und Ausrüstung
sowie Ausbilder der Truppe mitteilen)?
Die Antwort zu Frage 7 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen.
Eine offene Beantwortung würde Informationen zur Erkenntnislage der
Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb ist eine
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ erforderlich.*
8. Mit welchem Ergebnis wurde das zweite Ausbildungsmodul der EU-
Militärmission EUNAVFOR MED für die libysche Marine zu den Themenfeldern
„Boarding, maritimes Recht und Such- und Rettungsdienst“ abgeschlossen
(Bundestagsdrucksache 18/11329)?
Im zweiten Ausbildungsmodul haben insgesamt 21 Angehörige der libyschen
Küstenwache an zwei Kursen auf Malta teilgenommen.
Im ersten Kurs zum Thema „Boarding und maritimes Recht“ vom 6. bis 17. März
2017 wurden zehn Stabsoffiziere und zwei Rechtsberater der libyschen
Küstenwache in rechtlichen Einzelthemen im Zusammenhang mit Rahmenbedingungen
für Boarding, Völkerrecht und maritimes Recht unterwiesen.
Im zweiten Kurs zum Thema „Such- und Rettungsdienst“, der vom 27. März bis
7. April 2017 stattfand, wurden acht Offiziere und ein Tutor der libyschen
Küstenwache in Planung und Durchführung von Such- und Rettungsdiensten
unterwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der libyschen
Einheitsregierung bekannt, eine zuständige und verantwortliche Rettungsleitstelle
(Rescue Coordination Centre – RCC) zu benennen oder eine Erklärung
abzugeben, für welche konkreten Seenotrettungsgebiete (Maritime Search and
Rescue Regions) sie nach internationalem Recht zuständig sein will, um damit
den Anforderungen des Internationalen Übereinkommens über den Such-
und Rettungsdienst auf See von 1979 (SAR Convention 79), dem Libyen
beitrat, zu entsprechen (Bundestagsdrucksache 18/9262)?
10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Italien die
libysche Einheitsregierung beim Aufbau eines RCC unterstützt, und wann
soll ein solches Zentrum zur Überwachung des Mittelmeers vor Libyen
einsatzbereit sein?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt Italien die libysche
Einheitsregierung bei den rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen zum Aufbau
und der Benennung einer eigenen libyschen Seenotrettungsleitstelle sowie einer
eigenen libyschen Search and Rescue (SAR)-Zone, damit Libyen seinen
internationalen Verpflichtungen nachkommen kann. Eine Inbetriebnahme vor 2018 ist
nicht zu erwarten.
11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die
Einheitsregierung in Libyen verstärkt in der 24-Meilen-Zone, der Wirtschaftszone und auf
Hoher See präsent sein will?
Entsprechende Pläne der libyschen Einheitsregierung sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
12. In welchen Küstenabschnitten werden nach Kenntnis der Bundesregierung
von der libyschen Küstenwache die ersten vier der von Italien geschenkten
zehn Patrouillenboote eingesetzt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen die genannten Patrouillenboote im
Hafen von Tripolis.
13. Wann wollen die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige
Dienst die Prüfung der von der libyschen Einheitsregierung eingereichten
„Bedarfsliste“ für die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache mit
Booten und Schiffen abschließen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 15
des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12322 und
die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12140)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die Prüfung inzwischen abgeschlossen
sein. Italien bereitet derzeit zusammen mit der Europäischen Kommission ein
Projekt zur Unterstützung der libyschen Küstenwache vor. Neben der
Ausstattungshilfe für die libysche Küstenwache wird es auch um den Aufbau einer
eigenen libyschen Seenotrettungsleitstelle gehen, damit Libyen seinen internationalen
Verpflichtungen im Bereich Such- und Rettungsdienst nachkommen kann. Der
Projektbeginn soll voraussichtlich im September erfolgen.
a) Über welche Funktionalitäten sollen die ebenfalls verlangten
„Radarwagen“ und „Kommunikationsmittel“ verfügen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 des
Abgeordneten Andrej Hunko vom 8. Mai 2017 auf Bundestagsdrucksache
18/12322 verwiesen. Die Bedarfsliste enthält keine weiteren Spezifikationen zur
Funktionalität.
b) Welche Angaben enthält die Liste zu Spezifikationen der angeforderten
Hubschrauber?
Der Bundesregierung ist keine Anforderung von Hubschraubern bekannt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen.
c) Mit welchem Ergebnis hat auch die Bundesregierung die „Bedarfsliste“
geprüft, und wo hat sie ihre Schlussfolgerungen dazu eingebracht?
Die Prüfung dieser Liste durch die Bundesregierung hat zu keinen Erkenntnissen
geführt, die nicht bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 8. Mai 2017 auf
Bundestagsdrucksache 18/12322 enthalten sind.
14. Welchen Inhalt haben die sieben Schulungsmaßnahmen, die von Mai bis
Oktober 2017 im Rahmen des EU-Netzwerks „Seepferdchen Mittelmeer“
vorgesehen sind und von italienischen sowie maltesischen Militärs und
Grenzbehörden durchgeführt werden (Bundestagsdrucksache 18/12459), und wer
nahm oder nimmt an diesen Maßnahmen teil?
Nach Kenntnis der Bundesregierung zielen diese Schulungsmaßnahmen unter
anderem auf die Bereiche Funkausbildung, Seenotrettung und die Befähigung,
Seenotrettungen als Vor-Ort-Koordinator anzuleiten. An diesen
Schulungsmaßnahmen sollen sowohl Mannschaftsgrade, technisches Personal als auch Offiziere der
libyschen Küstenwache teilnehmen. Darüber hinausgehende Informationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Welche Sachverhalte sprechen dafür, dass das am 1. Mai 2017 vom
deutschen Tender RHEIN im Rahmen von EUNAVFOR MED vor der libyschen
Küste durchsuchte Motorboot unter libyscher Flagge, bei dem Waffen und
Munition beschlagnahmt wurden, für die libysche Einheitsregierung
unterwegs war (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12502), und welche Mitteilung
hat die Bundeswehr diesbezüglich an den zuständigen Ausschuss gemeldet,
der nach der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen eingerichtet wurde?
Es gab in dem Fall keine Anzeichen, die auf eine Urheberschaft der
Einheitsregierung hätten schließen lassen. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 18/12502 ausgeführt, hat die Europäische Union den Vorfall vom
1. Mai 2017 gemeldet, so dass keine weitere Mitteilung von deutscher Seite
erforderlich war.
16. Inwiefern kann das Bundesministerium der Verteidigung nach Sichtung von
Fotos und Videos herausfinden, ob die Einsätze von Waffengewalt am
10. Mai 2017 (
http://gleft.de/1IY) und am 25. Mai 2017 (
http://gleft.de/1IX)
durch Angehörige der libyschen Küstenwache von Einheiten erfolgte, die
durch die Bundeswehr ausgebildet wurden, und was ergaben diese
Untersuchungen?
Beim Vorkommnis am 10. Mai 2017 war nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Patrouillenboot der libyschen Küstenwache beteiligt. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor, dass es dabei zur Anwendung von Waffengewalt kam
und ob Besatzungsmitglieder dieses Patrouillenboots durch
Bundeswehrangehörige ausgebildet wurden.
Zum Vorfall am 23. Mai 2017 (Berichterstattung „Jugend Rettet“ vom 25. Mai
2017) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die eine belastbare
Bewertung zulassen.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen Häfen die
dokumentierten Schiffe operieren?
Die Antwort zu Frage 16a kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen.
Eine offene Beantwortung würde Informationen zur Erkenntnislage der
Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb ist eine
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ erforderlich.*
b) Sofern die Bundesregierung weder die Einheiten noch die Schiffe
zuordnen kann, welche Anstrengungen unternimmt sie, die Vorfälle, die auch
eine deutsche Rettungsorganisation betrafen, aufzuklären?
Die Bundesregierung drängt – wie generell – auch gegenüber der libyschen
Einheitsregierung auf die Einhaltung seevölkerrechtlicher Verpflichtungen und
internationaler Standards durch die libysche Küstenwache. Zuletzt hat der
Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, dies in seinen Gesprächen mit dem
libyschen Premierminister Sarraj am 8. Juni 2017 in Tripolis deutlich zum
Ausdruck gebracht.
c) Inwiefern war die Bundesregierung mit ihren Bemühungen erfolgreich,
die in der auf Bundestagsdrucksache 18/10617 (Fragen 1 bis 6)
gegenständlichen Schusswaffeneinsätze und andere Repressalien der libyschen
Küstenwache gegenüber Rettungsorganisationen aufzuklären, wozu die
Bundesregierung die EU-Operation EUNAVFOR MED um Hilfe gebeten
hatte und die Küstenwache in einem der Fälle selbst eine Untersuchung
anordnete?
Die Bundesregierung hat diese Vorwürfe wiederholt gegenüber der libyschen
Einheitsregierung und den zuständigen libyschen Behörden angesprochen,
sowohl durch die Botschaft Tripolis als auch bei politischen Begegnungen. Der
Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, hat bei seinem Treffen mit
Premierminister Sarraj am 8. Juni 2017 in Tripolis ausdrücklich auf diese Vorwürfe
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Bezug genommen und ihn eindringlich aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die
libysche Küstenwache ihre seevölkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und
internationale Standards einhält, auch bei Begegnungen mit internationalen
Rettungsschiffen.
17. Wo wird das von FRONTEX seit März 2017 angemietete „Flugzeug zur
Seegrenzüberwachung“ im zentralen Mittelmeer eingesetzt
(Bundestagsdrucksache 18/12140)?
Das im Rahmen des behördenübergreifenden Pilotprojektes „Luftgestützte
Seeüberwachung“ gemeinsam von Frontex und der Europäischen Agentur für
Fischereiaufsicht (EFCA) angemietete Flugzeug wurde im zentralen Mittelmeer in
variierenden Gebieten eingesetzt. Maßgeblich bestimmend für die Auswahl des
jeweiligen Einsatzgebietes waren die Anforderungen von EFCA, Möglichkeiten
zur Aufdeckung von illegaler Fischerei zu testen.
18. Was ist der Bundesregierung über Planungen und Inhalte eines dritten
Ausbildungsmoduls der EU-Militärmission EUNAVFOR MED für die libysche
Marine bekannt?
Das dritte Ausbildungspaket für die libysche Küstenwache durch EUNAVFOR
MED Operation SOPHIA sieht das operative Training von Besatzungen der
libyschen Küstenwache auf deren Booten in See vor. Das Paket würde die Ausbildung
in Seemannschaft, Navigation, Schadensabwehr und medizinischer
Erstmaßnahmen an Bord umfassen. Nach Kenntnis der Bundesregierung steht eine
Umsetzung des dritten Ausbildungspakets nicht an.
19. Was ist der Bundesregierung über den Umfang des Informationsaustauschs
zwischen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED und dem US-
Militärkommando AFRICOM in Stuttgart zu Vorgängen auf dem Mittelmeer
bekannt (Bundestagsdrucksache 18/12459)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12459 vom 18. Mai 2017 wird
verwiesen.
a) Auf welche Weise will das AFRICOM auch die EU-Mission EUBAM
unterstützen (dvidshub.net vom 23. Mai 2017, „AFRICOM Commander
visits Libyan Prime Minister in Tripoli, Libya“)?
Die Bundesregierung hat hierzu keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse.
b) Welche weiteren Maßnahmen oder Angebote des AFRICOM an die
Einheitsregierung sind der Bundesregierung bekannt?
Es sind der Bundesregierung keine weiteren spezifischen Maßnahmen oder
Angebote des US-Militärkommandos AFRICOM an die libysche Einheitsregierung
bekannt.
20. Auf welche Weise will die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die
Errichtung eines „modernen“ libyschen Verteidigungsministeriums, eines
Generalstabes und von Geheimdiensten unterstützen?
a) Mit welchen Ministerien, Behörden oder sonstigen Einrichtungen war die
NATO hierzu mit Libyen im Gespräch?
b) Welche Schlussfolgerungen wurden hierzu auf dem NATO-Gipfel
verabredet, und welche weiteren Maßnahmen sollen nun erfolgen?
Die Fragen 20 bis 20b werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Entsprechend ihrer Beschlüsse bei den NATO-Gipfeln in Wales und Warschau
ist die NATO bereit, Libyen durch Beratung beim Aufbau von Verteidigungs-
und Sicherheitsinstitutionen auf Basis eines entsprechenden Ersuchens des
libyschen Premierministers Sarraj vom 16. Februar 2017 sowie in Komplementarität
und enger Absprache mit weiteren internationalen Akteuren wie den Vereinten
Nationen und der EU zu unterstützen. Dazu hat die NATO Gespräche mit
Vertretern des libyschen Verteidigungs-, Innen-, Außen- und Justizministeriums sowie
mit Vertretern der libyschen Streitkräfte geführt. Über die Fortführung dieser
Gespräche hinaus haben die Staats- und Regierungschefs der NATO-Alliierten
während ihres Treffens am 25. Mai 2017 keine Beschlüsse getroffen.
21. Was ist der Bundesregierung über den Streit einer zentralen libyschen
Ölagentur mit der in Kassel ansässigen Firma Wintershall bekannt, die
Vorwürfen zufolge der libyschen Gesellschaft Gelder vorenthält und mit der
Einheitsregierung dubiose Verträge abgeschlossen haben soll, die von einem
Gericht in Benghazi für nichtig erklärt wurden (The Guardian vom 17. Mai
2017, „German oil firm accused of withholding $900m from Libya“), und
welche Vorschläge zur Lösung dieses Konfliktes hat sie den Beteiligten
gemacht?
Die Bundesregierung weiß um die aktuellen Gespräche zwischen der Firma
Wintershall und der libyschen Nationalen Ölbehörde (NOC) über die Auslegung des
Konzessionsvertrages und ermutigt beide Seiten, zu einer tragfähigen Lösung zu
kommen.
22. Welche „verstärkte Zusammenarbeit mit nordafrikanischen und arabischen
Ländern sowie dort aktiven EU Stellen“ wird bei Europol geprüft, wozu der
Bundesregierung Erwägungen zur Zusammenarbeit unter anderem über den
INTERPOL-Kanal, mit EU-Delegationen und GSVP-Missionen oder
Botschaften der Mitgliedstaaten bekannt sind (Bundestagsdrucksache 18/12459)?
a) Inwiefern wurden hierzu bereits erste konkrete Maßnahmen verabredet
oder erörtert?
Die Fragen 22 und 22a werden zusammengefasst beantwortet.
Europol hat mit Blick auf die ab Mai 2017 geltende Europol-Verordnung (EU)
2016/794 eine strategische Betrachtung zur bestehenden Zusammenarbeit und
den Möglichkeiten für die künftige Zusammenarbeit mit den Staaten der MENA-
Region vorgenommen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden hierzu bislang keine konkreten
Maßnahmen verabredet oder erörtert.
b) Was ist der Bundesregierung über ein Europol-Projekt zur Ausweitung
der Zusammenarbeit gegen „Migrantenschmuggel“ bekannt, das nach
Kenntnis der Fragesteller den Namen PEDRA trägt, und wer nimmt daran
teil?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei PeDRA („Processing
personal data for risk analysis“) um ein Projekt der EU-Agentur Frontex, das den
Austausch auch personenbezogener Daten zwischen Frontex und Europol
umfasst.
23. Inwiefern hat der „noch engere Austausch“ unter anderem der Regierungen
Italiens, Deutschlands, Tunesiens und Libyens bei der „Bekämpfung der
illegalen Migration“ über die zentrale Mittelmeerroute inzwischen zu konkreten
oder verabredeten Maßnahmen geführt (Bundestagsdrucksachen 18/12459
und 18/12140)?
Der im Rahmen der „Central Mediterranean Contact Group“ (CMCG) vereinbarte
engere Austausch dauert an. Konkrete Maßnahmen wurden bislang noch nicht
verabredet.
a) Welche weiteren Maßnahmen zur „Bekämpfung der
Schleusungskriminalität, Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen,
Verbesserung des Grenzschutzes, bei der Rückkehr und bei
Informationskampagnen“ hält die Bundesregierung für wünschenswert, und welche hat sie
selbst vorgeschlagen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der CMCG bisher noch keine weiteren
Maßnahmen vorgeschlagen. Wichtig bleibt in diesem Zusammenhang auch die
Umsetzung der in der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Malta vom
3. Februar 2017 auf europäischer Ebene vereinbarten Maßnahmen.
b) In welchen afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten sollen aus Sicht
der Bundesregierung „Informationskampagnen“ durchgeführt werden?
Informationskampagnen zur Aufklärung vor den Risiken und Gefahren
irregulärer Migration, aber auch über die rechtliche Situation, Rückkehrmöglichkeiten
von Flüchtlingen in Transitstaaten werden in den Hauptherkunfts- und -
transitländern durchgeführt oder sind in Planung. Dabei unterstützt die Bundesregierung
lokale Projekte von internationalen Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen und anderen Projektträgern, die sich an die Menschen vor Ort richten. Aktuell
zählen dazu Äthiopien, Burkina Faso, Côte d‘Ivoire, Guinea, Kamerun, Mali und
Niger.
c) Wann und an welchem Ort in Tunis soll der „noch engere Austausch“ zur
Zusammenarbeit nordafrikanischer und europäischer Innenminister im
Juni 2017 stattfinden?
Das nächste Treffen der CMCG soll im Juli 2017 in Tunis stattfinden. Die
Terminplanung dauert an.
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