[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 19. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12793
18. Wahlperiode 21.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Oliver Krischer,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12674–
Entwicklung der Pestizidmengen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Menge in Deutschland produzierter und abgesetzter Pestizide steigt seit
Jahren kontinuierlich an und liegt derzeit bei fast 110 000 Tonnen (Stand: 2015,
Zubereitungen). Die jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegten Berichte ermöglichen eine Auswertung
in Zeitreihen, die eine enorme Mengensteigerung in den letzten 20 bzw. 50
Jahren anzeigt. Die BVL-Daten stellen jedoch nur Wirkstoffgruppen und
Größenklassen an Einzelwirkstoffen dar, über die gefahrstoffrechtliche Einstufung und
Mengen der abgesetzten Pestizide nach Gefahren-Einstufung (beispielsweise
über Angabe der Wirkstoffe, die auf der Liste des Pestizid Aktions-Netzwerk
e. V. (PAN Germany) der Highly Hazardous Pesticides (HHP) oder der
Schwarzen Liste gefährlicher Pestizide von Greenpeace stehen, sowie über die CLP-
Einstufung der Wirkstoffe in den zugelassenen Mitteln) geben sie keine
Auskunft, genauso wenig wie eine kontinuierliche Darstellung der Entwicklung der
Ausfuhren erfolgt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der in der Kleinen Anfrage
verwendete Begriff „Pestizide“ sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide umfasst.
Aus dem Kontext der Vorbemerkungen ist zu entnehmen, dass sich die Fragen
auf Pflanzenschutzmittel beschränken. Die Antworten der Bunderegierung
beziehen sich daher ausschließlich auf Pflanzenschutzmittel und nicht auf Biozide.
Nach § 64 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) ist die Art und Menge der im Inland
abgegebenen oder ausgeführten Pflanzenschutzmittel und der jeweils in ihnen
enthaltenen Wirkstoffe meldepflichtig. Die Ausfuhr und damit auch mögliche
Einschränkungen der Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln regelt § 25 PflSchG.
Die Inlandsabgabe an Pflanzenschutzmitteln insgesamt, ohne inerte Gase1, betrug
1 In der Regel für den Vorratsschutz
im Jahr 2015 109 344 Tonnen2. In der EU werden nur die Angaben zu den
abgesetzten Wirkstoffmengen verglichen. Diese betrug im Inland, ohne inerte Gase,
im Jahr 2015 34 752 Tonnen3. Im Jahr 1995 wurden 30 467 Tonnen
Wirkstoffmenge im Inland, ohne inerte Gase, abgesetzt.
1. Wie hat sich in den Jahren 2006 bis heute der prozentuale Anteil der Ausfuhr
an der Gesamtmenge der hergestellten Pestizide entwickelt (bitte nach
Wirkstoffgruppen aufschlüsseln; Angabe in Tonnen und Prozent für die Jahre
2006 bis heute)?
Die Menge der in Deutschland hergestellten Pflanzenschutzmittel ist nicht
meldepflichtig. Bis zum Jahr 2010 sind die vom Industrieverband Agrar (IVA) bei
seinen Mitgliedsfirmen freiwillig erhobenen Produktionsmengen von
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in den Statistischen Jahrbüchern für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht worden (
www.bmel-statistik.de//fileadmin/
user_upload/010_Jahrbuch/Stat_Jahrbuch_2011.pdf, Tabelle 84). Danach hat der
IVA die freiwillige bundesweite Erhebung der Produktionsmengen aus
kartellrechtlichen Gründen eingestellt.
Die Art und Mengen des Inlandsabsatzes und der Ausfuhr von
Pflanzenschutzmitteln und der enthaltenen Wirkstoffe veröffentlicht das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seinen jährlichen Berichten
unter
www.bvl.bund.de/psmstatistiken.
2. Wie ist die Rangliste der Wirkstoffe mit den höchsten Mengen im
Inlandsabsatz und in der Ausfuhr (bitte Rangliste der ersten zehn Wirkstoffe für
Inlandsabsatz/berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender
und Ausfuhr und jeweils Mengen für die Jahre 2006 bis heute darstellen)?
In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die erfragten Ranglisten dargestellt:
2 Veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
www.bvl.bund.de
3 Vgl. Fußnote 2
Tabelle: Rangliste der Wirkstoffe mit den höchsten Mengen im Inlandsabsatz und in der Ausfuhr; absteigend
nach Mengen sortiert (2006 bis 2011).
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Inlandsabsatz
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Sulfurylfluorid
Isoproturon
Mancozeb
Schwefel
Pendimethalin
Metazachlor
Chlorthalonil
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Mancozeb
Isoproturon
Schwefel
Metamitron
Pendimethalin
Metazachlor
Chlorthalonil
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Schwefel
Mancozeb
Isoproturon
Metamitron
Metazachlor
Pendimethalin
S-Metolachlor
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Schwefel
Isoproturon
Mancozeb
Metamitron
Pendimethalin
S-Metolachlor
Fenpropimorph
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Isoproturon
Schwefel
Mancozeb
Metamitron
S-Metolachlor
Metazachlor
Pendimethalin
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Schwefel
Isoproturon
Mancozeb
Metamitron
Terbuthylazin
S-Metolachlor
Pendimethalin
Ausfuhr Schwefel
Dazomet
Metiram
Endosulfan
Bentazon
Chlormequat
Glufosinat
Propamocarb
Ethofumesat
Tebuconazol
Schwefel
Dazomet
Metiram
Chlormequat
Propamocarb
Propineb
Glufosinat
Kupferhydroxid
Tebuconazol
Bentazon
Schwefel
Metiram
Dazomet
Chlormequat
Propineb
Kupferhydroxid
Metazachlor
Bentazon
Fenpropimorph
Kupferoxychlorid
Schwefel
Metiram
Dazomet
Propineb
Chlormequat
Kupfe-
rhydroxid
Glufosinat
Bentazon
Metazachlor
Fenpropimorph
Schwefel
Dazomet
Metiram
Pyraclostrobin
Chlormequat
Kupferoxychlorid
Metazachlor
Bentazon
Glufosinat
Fenpropimorph
Schwefel
Dazomet
Metiram
Propineb
Chlormequat
Kupferhydroxid
Glufosinat
Bentazon
Fenpropimorph
Boscalid
Hinweis: Die gesetzliche Pflicht (§ 64 PflSchG Absatz 1, Satz 3) zur getrennten Meldung für berufliche und
nichtberufliche Verwender besteht erst seit Februar 2012.
Tabelle: Rangliste der Wirkstoffe mit den höchsten Mengen im Inlandsabsatz und in der Ausfuhr; absteigend
nach Mengen sortiert (2012 bis 2015).
2012 2013 2014 2015
Inlandsabsatz –
berufliche
Verwender
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Schwefel
Isoproturon
Dimethenamid-P
Metamitron
Mancozeb
Terbuthylazin
Pendimethalin
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Schwefel
Metamitron
Mancozeb
Isoproturon
Terbuthylazin
Pendimethalin
Dimethenamid-P
Kohlendioxid
Glyphosat
Schwefel
Chlormequat
Mancozeb
Isoproturon
Metamitron
Chlorthalonil
Tebuconazol
Pendimethalin
Kohlendioxid
Glyphosat
Chlormequat
Schwefel
Mancozeb
Metamitron
Pendimethalin
Tebuconazol
Chlorthalonil
Terbuthylazin
Inlandsabsatz –
nichtberufliche
Verwender
Pelargonsäure
Rapsöl
Eisen-II-sulfat
Glyphosat
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-Seife)
Mineralöle
MCPA
Maleinsäurehydrazid
2,4-D
Eisen-III-phosphat
Eisen-II-sulfat
Glyphosat
Rapsöl
Pelargonsäure
MCPA
2,4-D
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-Seife)
Eisen-III-phosphat
Maleinsäurehydrazid
Paraffinöle
(CAS 8042-47-5)
Glyphosat
Rapsöl
Pelargonsäure
Eisen-II-sulfat
MCPA
2,4-D
Eisen-III-phosphat
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-Seife)
Paraffinöle
(CAS 8042-47-5)
Maleinsäurehydrazid
Eisen-II-sulfat
Glyphosat
Pelargonsäure
Rapsöl
MCPA
Eisen-III-phosphat
2,4-D
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-
Seife)
Metaldehyd
Maleinsäurehydrazid
Ausfuhr –
berufliche
Verwender
Schwefel
Metiram
Dazomet
Chlormequat
Propineb
Glufosinat
Bentazon
Kupferhydroxid
Kupferoxychlorid
Metazachlor
Schwefel
Metiram
Dazomet
Propineb
Chlormequat
Glufosinat
Metazachlor
Tebuconazol
Imidacloprid
Kohlendioxid
Schwefel
Metiram
Dazomet
Propineb
Chlormequat
Bentazon
Tebuconazol
Metazachlor
Kupferhydroxid
Imidacloprid
Schwefel
Dazomet
Metiram
Propineb
Glufosinat
Tebuconazol
Kohlendioxid
Chlormequat
Bentazon
Pyraclostrobin
Ausfuhr –
nichtberufliche
Verwender
Eisen-II-sulfat
Pelargonsäure
Metribuzin
Rapsöl
Glyphosat
Imidacloprid
Eisen-III-phosphat
Pencycuron
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-Seife)
MCPA
Eisen-II-sulfat
Pelargonsäure
Mineralöle
Glyphosat
Rapsöl
Imidacloprid
Pencycuron
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-Seife)
Thiacloprid
MCPA
Eisen-II-sulfat
Pelargonsäure
Eisen-III-phosphat
Rapsöl
Glyphosat
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-Seife)
Imidacloprid
Pencycuron
Mineralöle
Thiacloprid
Eisen-II-sulfat
Pelargonsäure
Mineralöle
Glyphosat
Rapsöl
Eisen-III-phosphat
2,4-D
Fettsäuren,
Kaliumsalze (Kali-
Seife)
Maleinsäurehydrazid
Pencycuron
Hinweis: Die gesetzliche Pflicht (§ 64 PflSchG Absatz 1, Satz 3) zur getrennten Meldung für berufliche und
nichtberufliche Verwender besteht erst seit Februar 2012.
3. Welche Pestizidwirkstoffe, die aktuell im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt
werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung hochgefährliche Pestizide
nach der PAN-Liste der Highly Hazardous Pesticides (PAN-HHP-Liste)
(siehe
www.pan-germany.org/download/PAN_HHP_List_161212_F.pdf)
(bitte namentlich auflisten, getrennt nach Inlandsabsatz und Export)?
4. Wie viele der aktuell zugelassenen, und in Deutschland abgesetzten bzw.
ausgeführten Pestizide enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung
Wirkstoffe, die auf der PAN-HHP-Liste gelistet sind (bitte Anzahl der Mittel,
getrennt nach Inlandsabsatz und Export aufführen)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der als HHP
eingestuften an den in der Europäischen Union (EU) zugelassenen, und in in
Deutschland abgesetzten Pestiziden enthaltenen Wirkstoffen von 2009 bis
heute entwickelt (bitte jeweils Menge in Tonnen und Anzahl an Wirkstoffen
gesamt und prozentualer und absoluter Anteil [Menge und Anzahl] an
Wirkstoffen, die als HHP eingestuft sind, angeben und nach Inlandsabsatz/
berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr
aufschlüsseln)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in
Deutschland zugelassenen und abgesetzten Pestizide von 2009 bis heute verändert,
deren Wirkstoffe auf der PAN-Liste der HHP stehen (bitte jeweils Menge in
Tonnen und Anzahl an Pestiziden gesamt und prozentualer und absoluter
Anteil [Menge und Anzahl] an Pestiziden mit Wirkstoffen, die als HHP
eingestuft sind, angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender,
Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ob ein Wirkstoff auf der in der Frage genannten Liste des Pestizid Aktions-
Netzwerks e. V. (PAN Deutschland) steht, ist für die zuständigen Behörden kein
Entscheidungskriterium. Das einschlägige EU-Recht ist bei der Zulassung
anzuwenden. Außer im Falle der sogenannten „Cut-Off“-Kriterien ist die
Zulassungsfähigkeit auf der Basis der Risikobewertung zu prüfen. Gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1107/2009 werden ausschließlich Pflanzenschutzmittel zugelassen, die
die Kriterien des Artikels 4, Absatz 3 erfüllen.
7. Wie viele der in der EU zugelassenen Wirkstoffe, die auch in Deutschland
als Bestandteil zugelassener Formulierungen angewendet werden, stehen
nach Kenntnis der Bundesregierung auf der aktuellen „Schwarzen Liste
der gefährlichsten Pestizide“ von Greenpeace (
www.greenpeace.de/sites/
www.greenpeace.de/files/publications/20160727_schwarze_liste_pestizide_
greenpeace.docx.pdf)?
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in der EU
zugelassenen, und in in Deutschland abgesetzten Pestiziden enthaltenen
Wirkstoffen von 2009 bis heute entwickelt, die auf der „Schwarzen Liste der
gefährlichsten Pestizide“ von Greenpeace stehen (bitte jeweils Menge in
Tonnen und Anzahl an Wirkstoffen gesamt und prozentualer und absoluter
Anteil [Menge und Anzahl] an Wirkstoffen, die auf der Schwarzen Liste
stehen, angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender,
Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln)?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in
Deutschland zugelassenen und abgesetzten Pestizide von 2009 bis heute verändert,
deren Wirkstoffe auf der „Schwarzen Liste der gefährlichen Pestizide“ von
Greenpeace stehen (bitte jeweils Menge in Tonnen und Anzahl an Pestiziden
gesamt und prozentualer und absoluter Anteil [Menge und Anzahl] an
Pestiziden mit Wirkstoffen, die auf der „Schwarzen Liste“ stehen, angeben und
nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche
Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Für die in der Frage genannte Liste von Greenpeace gelten die gleichen
Ausführungen wie in der Antwort zu den Fragen 3 bis 6. Insoweit wird hierauf verwiesen.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an zugelassenen
Stoffen in der EU, für die wissenschaftliche Hinweise auf endokrin
schädliche Wirkungen (endokrine Disruptoren) bestehen?
Die Europäische Kommission hat für die Entwicklung der wissenschaftlichen
Kriterien zur Feststellung endokrin schädlicher Stoffe im Sinne des EU-
Pflanzenschutzrechtes eine umfassende Analyse in Form einer Folgenabschätzung
durchgeführt und veröffentlicht4. Über die Ergebnisse dieser Analyse hinaus liegen
noch keine weiteren Erkenntnisse vor, da die entsprechende EU-Verordnung zu
den wissenschaftlichen Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren
noch nicht verabschiedet worden ist.
11. Unterstützt die Bundesregierung den am 30. Mai 2017 zur Abstimmung
stehenden Kriterienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einstufung
von Stoffen als endokrine Disruptoren, welche Verbesserungen bei der
Identifizierung von endokrinen Disruptoren sowie der Reduktion der Exposition
von Mensch und Umwelt gegenüber entsprechender Pestizidwirkstoffe
erwartet die Bundesregierung durch die Umsetzung des am 30. Mai 2017 zu
Abstimmung stehenden Kriterienvorschlags zur Einstufung von Stoffen als
endokrine Disruptoren der Europäischen Kommission, und wie begründet
die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Die für den 30. Mai 2017 geplante Abstimmung im zuständigen Ständigen
Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion
Pflanzenschutzmittelgesetzgebung, zu dem in der Frage genannten Kriterienvorschlag wurde durch
4
http://ec.europa.eu/health//sites/health/files/endocrine_disruptors/docs/2016_impact_assessment_en.pdf
die Europäische Kommission am Tag der Abstimmung verschoben. Die
Bundesregierung unterstützt den vorliegenden Verordnungsentwurf, der im Hinblick auf
den Schutz von Mensch und Umwelt eine Verbesserung gegenüber den zurzeit
geltenden Übergangskriterien darstellt und für mehr Rechtssicherheit bei
Antragstellern und Zulassungsbehörden sorgt.
12. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Ausnahme
von Pestizidwirkstoffen mit gezieltem endokrinem Wirkmechanismus auf
Schadorganismen von der Einstufung als endokriner Disruptor auf die
eingesetzte Menge und den Anteil solcher Pestizide am Gesamt-Pestizidabsatz
auswirken, und wie auf das Ziel der Reduktion der Exposition von Mensch
und Umwelt gegenüber Pestizid-Wirkstoffen mit endokrin schädlicher
Wirkung?
Die in der Frage angesprochene Ausnahme für endokrine Wirkstoffe setzt sehr
strenge Grenzen. Wirkstoffe mit gezieltem endokrinen Wirkmechanismus auf
Schadorganismen, wie z. B. Häutungshemmer, weisen keinen endokrinen
Wirkmechanismus auf, der relevant für den Menschen ist. Somit ist grundsätzlich von
diesen Wirkstoffen keine zusätzliche Gefahr für den Menschen zu erwarten. Im
Gegenteil, die selektiv wirkenden Stoffe reduzieren eine Belastung mit weit
unspezifischeren Insektiziden und können einen Vorteil für die Gesundheit des
Menschen und des Naturhaushaltes darstellen. Die von der Ausnahme
begünstigten Wirkstoffe müssen dennoch eine vollständige Risikobewertung durchlaufen
und können nur zugelassen werden, wenn sie die Bedingungen des Artikels 4 der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfüllen. Erkenntnisse zu konkreten
Mengenentwicklungen liegen noch nicht vor.
13. Hält die Bundesregierung die im am 30. Mai 2017 zur Abstimmung
stehenden Kriterienvorschlag der Europäischen Kommission vorgesehenen
Anforderungen hinsichtlich der Einstufung als endokriner Disruptor im Bereiche
Pestizide bzw. Biozide für angemessen und notwendig, und lässt sich nach
Einschätzung der Bundesregierung damit eine Reduktion der Exposition von
Mensch und Umwelt gegenüber entsprechenden Pestizidwirkstoffen
wirksam erreichen (bitte begründen)?
Die einheitlichen Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren in den
Bereichen Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte werden für angemessen und
notwendig erachtet, um eine transparente und harmonisierte Bewertung in den
Rechtsbereichen durchführen zu können.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Grundsätzlich ist der Verordnungsentwurf geeignet, die in der Frage
angesprochene Exposition von Mensch und Umwelt zu reduzieren, da entsprechende
Stoffe in Europa nicht mehr zur Anwendung kommen werden und über diesen
Weg weder in die Umwelt noch in Lebensmittel eingetragen werden können.
14. Wie viele endokrin schädlich wirkende Pestizidwirkstoffe werden nach
Wissen oder Einschätzung der Bundesregierung in Folge der Umsetzung des am
30. Mai 2017 zur Abstimmung stehenden Kriterienvorschlags der
Europäischen Kommission als endokrine Disruptoren eingestuft?
Da bislang noch keine Wirkstoffe nach den zur Abstimmung stehenden EU-weit
gültigen Kriterien zur Identifizierung von endokrin schädlichen Stoffen bewertet
worden sind, liegen über die erwähnte Folgenabschätzung der Europäischen
Kommission hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor.
15. Welche Pestizidwirkstoffe, die im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt werden,
sind nach CLP Gefahrenkategorie eingestuft aufgrund ihrer Karzinogenität,
Mutagenität, Reproduktionstoxizität, anderer gesundheitlicher
Auswirkungen oder gewässergefährdender Wirkung (bitte namentlich auflisten,
getrennt nach Inlandsabsatz und Export)?
Die beiden nachfolgenden Tabellen listen die Wirkstoffe, die eine Einstufung als
karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, 1B oder 2
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; entnommen aus der öffentlich
zugänglichen Wirkstoffdatenbank der EU-Kommission) haben, und die 2015 in
Pflanzenschutzmitteln im Inland abgesetzt oder ausgeführt wurden. Entsprechende
Übersichten für andere Kategorien gesundheitlicher Gefahren oder Gefahren für
Gewässer sind nach Kenntnis der zuständigen Fachbehörden nicht vorhanden. Die
meisten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe haben eine oder mehrere der in der Frage
angesprochenen Einstufungen.
Von den 751 aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind 533 mit mindestens
einem Gefahrenhinweis zur Gesundheit gekennzeichnet und 570 mit einem
Gefahrenhinweis zu Gewässern.
Tabelle: Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die 2015 im Inland abgesetzt wurden, eingestuft nach Karzinogenität,
Mutagenität, Reproduktionstoxizität
Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch*
Abamectin 2
Aclonifen 2
Bromoxynil 2
Captan 2
Chlorpropham 2
Chlorthalonil 2
Chlortoluron 2 2
Cycloxydim 2
Cymoxanil 2
Cyproconazol 2
Dimoxystrobin 2 2
Epoxiconazol 2 1b
Fenoxycarb 2
Fenpropimorph 2
Fluazifop-P 2
Fluazinam 2
Flumioxazin 1b
Folpet 2
Fuberidazol 2
Glufosinat 1b
Imazalil 2
Ioxynil 2
Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch*
Iprodion 2
Isoproturon 2
Kresoxim-methyl 2
Lenacil 2
Mancozeb 2
Maneb 2
Mepanipyrim 2
Metazachlor 2
Metconazol 2
Metosulam 2
Myclobutanil 2
Penconazol 2
Propyzamid 2
Proquinazid 2
Pymetrozin 2
Spirotetramat 2
Sulcotrion 2
Tebuconazol 2
Tembotrione 2
Tepraloxydim 2 2
Thiophanat-methyl 2
* Legaleinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, entnommen aus der öffentlichen Wirkstoffdatenbank
der EU Kommission.
Tabelle: Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die 2015 ausgeführt wurden, eingestuft nach Karzinogenität,
Mutagenität, Reproduktionstoxizität
Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch*
Abamectin 2
Aclonifen 2
Bromoxynil 2
Captan 2
Chlorpropham 2
Chlorthalonil 2
Chlortoluron 2 2
Cycloxydim 2
Cymoxanil 2
Cyproconazol 2
Dimoxystrobin 2 2
Diuron 2
Dodemorph 2
Epoxiconazol 2 1b
Fenpropimorph 2
Fluazifop-P 2
Fluazinam 2
Folpet 2
Fuberidazol 2
Glufosinat 1b
Imazalil 2
Ioxynil 2
Iprodion 2
Isoproturon 2
Isoxaflutole 2
Kresoxim-methyl 2
Lenacil 2
Mancozeb 2
Mepanipyrim 2
Metazachlor 2
Metconazol 2
Metosulam 2
Profoxydim 2 2
Propyzamid 2
Proquinazid 2
Spirotetramat 2
Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch*
Tebuconazol 2
Tembotrione 2
Tepraloxydim 2 2
Thiophanat-methyl 2
* Legaleinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, entnommen aus der öffentlichen Wirkstoffdatenbank
der EU Kommission.
16. Wie viele der in Deutschland abgegebenen oder ausgeführten Pestizide
(Mittel) enthalten Wirkstoffe der Gefahrenklassen 1, 1A oder 1B oder 2 nach
CLP für die Gefahrenkategorien: Karzinogenität, Mutagenität,
Reproduktionstoxizität, andere gesundheitliche Auswirkungen und
gewässergefährdende Wirkung (bitte prozentuale und absolute Zahlen Pestizide in einer
Zeitreihe 2011 bis heute angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche
Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr, sowie
jeweils Anteil in den Gefahrenklassen für die jeweiligen Gefahrenkategorien
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Welche Beistoffe, die in im Inland abgesetzten bzw. ausgeführten
Pestizidformulierungen enthalten sind, sind nach CLP-Verordnung in die
Gefahrenklassen 1, 1A oder 1B oder 2 für die Gefahrenkategorien: Karzinogenität,
Mutagenität, Reproduktionstoxizität, andere gesundheitliche Auswirkungen
oder gewässergefährdende Wirkung eingestuft (bitte die Beistoffe
namentlich auflisten, getrennt nach Inlandsabsatz/Export)?
Nachfolgende Tabelle listet die Beistoffsubstanzen auf, die eine Einstufung als
karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, 1B oder 2
haben, und die derzeit in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln oberhalb der
Einstufungsgrenze enthalten sind.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Tabelle: Beistoffsubstanzen in Pflanzenschutzmitteln, die derzeit in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
oberhalb der Einstufungsgrenze enthalten sind, eingestuft nach Karzinogenität, Mutagenität,
Reproduktionstoxizität
Beistoffsubstanz karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch*
N-Methyl-2-pyrrolidon 1b
Dichlormethan 2
*aktuelle Legaleinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
18. Wie viele der in Deutschland abgegebenen und ausgeführten Pestizide
(Mittel) enthalten Beistoffe, die nach CLP-Verordnung in die Gefahrenklassen 1,
1A oder 1B oder 2 für die Gefahrenkategorien: Karzinogenität, Mutagenität,
Reproduktionstoxizität,. andere gesundheitliche Auswirkungen und
gewässergefährdende Wirkung eingestuft sind (bitte prozentuale und absolute
Zahlen Pestizide in einer Zeitreihe 2011 bis heute angeben und nach
Inlandsabsatz/berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und
Ausfuhr sowie jeweils Anteil in den Gefahrenklassen für die jeweiligen
Gefahrenkategorien aufschlüsseln)?
Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 17 wird verwiesen.
19. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
unternommen, um den Einsatz von umwelt- und gesundheitsgefährdenden
Pestiziden zu verringern?
Im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung sind hierzu verschiedene Maßnahmen aufgeführt
(
www.nap-pflanzenschutz.de), z. B. die verantwortungsvolle Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln, die Förderung des ökologischen Landbaus und
biologischer Pflanzenschutzverfahren, Agrarumweltmaßnahmen und Hot-Spot-
Management oder die Beratung und Bereitstellung von Entscheidungshilfen für
Anwender. Die aufgeführten Maßnahmen sollen bei entsprechender Umsetzung dazu
beitragen, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen
Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und den Naturhaushalt
weiter zu reduzieren.
20. Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung zukünftig
unternehmen, um den Einsatz von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Pestiziden
zu verringern?
Die im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen werden
weitergeführt und bei Bedarf weiterentwickelt.
Mit der durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im
Februar 2017 vorgestellten „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“ (ZöL) soll die
ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft noch intensiver gefördert werden.
Im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ für den Zeitraum von 2017 bis 2020 werden
Pflanzenschutzgeräte gefördert, die die ausgebrachte Pflanzenschutzmittelmenge reduzieren.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Inlandsabgabe besonders bedenklicher Wirkstoffe zu senken, wie im
Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz angekündigt, und für welche Wirkstoffe, die
nach welchen Kriterien ausgewählt wurden, werden bis 2018 welche
Reduktionen der Inlandsabgabe erreicht (bitte Kriterien zur Identifizierung
besonders bedenklicher Wirkstoffe angeben sowie bitte namentlich identifizierte
besonders bedenkliche Wirkstoffe, abgegebene Mengen seit Erfassung als
besonders bedenklicher Wirkstoff (für den Einzelwirkstoff und die
Wirkstofffunktion) und erreichte bzw. festgelegte Zielquoten zur Reduktion der
Inlandsabgabe auflisten)?
Zur Umsetzung der Rahmen-Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige
Verwendung von Pestiziden sieht eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans zur
nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung vor,
dass bestimmte besonders bedenkliche bzw. für die aquatische Umwelt
gefährliche Wirkstoffe – über die Beschränkungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens
für Pflanzenschutzmittel hinaus – in geringerem Umfang angewendet werden
sollen. Die Rahmen-Richtlinie gibt allerdings keine Definition für derartige
besonders bedenkliche Wirkstoffe vor. Die Entscheidung über die Auswahl der von
dieser Maßnahme betroffenen Wirkstoffe ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Als Kriterien bei der Identifizierung sind insbesondere die Einstufung als
Substitutionskandidat, der Anwendungsumfang, Funde im Oberflächengewässer-
Monitoring sowie die Toxizität gegenüber Gewässerorganismen vorgesehen.
Zielquoten für die Reduzierung der Anwendung sowie erreichte Reduktionen der
Inlandsabgabe dieser Wirkstoffe können zurzeit noch nicht angegeben werden.
22. Welche Pestizidwirkstoffe, die im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt werden
(aktuellste Daten), sind auf der Liste der Substitutionskandidaten (
http://ec.
europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/pesticides_ppp_app-proc_cfs_draft-
list.pdf) aufgeführt (bitte namentlich auflisten, getrennt nach Inlandsabsatz
und Export)?
Die nachfolgende Tabelle listet die Wirkstoffe auf, die in der Liste der
Substitutionskandidaten genannt sind, und die im Jahr 2015 in Pflanzenschutzmitteln im
Inland abgesetzt oder ausgeführt wurden:
Tabelle: Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in der Liste der Substitutionskandidaten genannt sind, und die im
Jahr 2015 im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt wurden.
Wirkstoff Inlandsabsatz Ausfuhr
1-Methylcyclopropen X X
Aclonifen X X
Bromuconazol X
Chlortoluron X X
Cyproconazol X X
Cyprodinil X X
Deiquat X X
Diclofop X
Difenoconazol X X
Diflufenican X X
Dimethoat X X
Dimoxystrobin X X
Epoxiconazol X X
Esfenvalerat X
Etofenprox X X
Famoxadone X
Fenamiphos X
Fipronil X X
Fludioxonil X X
Flufenacet X X
Flumioxazin X
Fluopicolide X X
Fluquinconazol X
Glufosinat X X
Haloxyfop-R (Haloxyfop-P) X
Imazamox X X
Isoproturon X X
Isopyrazam X
Kupferhydroxid X X
Wirkstoff Inlandsabsatz Ausfuhr
Kupferoktanoat X
Kupferoxychlorid X
Kupfersulfat,basisch X
lambda-Cyhalothrin X X
Lenacil X X
Metconazol X X
Metribuzin X X
Metsulfuron X
Myclobutanil X
Nicosulfuron X X
Oxadiazon X
Oxyfluorfen X
Paclobutrazol X
Pendimethalin X X
Pirimicarb X X
Prochloraz X X
Profoxydim X
Propiconazol X X
Propoxycarbazone X X
Prosulfuron X X
Quinoxyfen X
Sulcotrion X
Tebuconazol X X
Tebufenpyrad X
Tepraloxydim X X
Thiacloprid X X
Triasulfuron X
Triazoxid X X
23. Wie hat sich der Anteil der in Deutschland zugelassenen und abgesetzten
Pestizide von 2009 bis heute verändert, deren Wirkstoffe als
Substitutionskandidaten (
http://ec.europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/pesticides_ppp_
app-proc_cfs_draft-list.pdf) gelistet sind (bitte jeweils Menge in Tonnen und
Anzahl an Pestiziden gesamt und prozentualer und absoluter Anteil
[Menge und Anzahl] an Pestiziden mit Wirkstoffen, die als
Substitutionskandidat eingestuft sind, angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche
Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr
aufschlüsseln)?
Die beiden nachfolgenden Tabellen listen die Mengen von
Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Summen), die in der Liste der Substitutionskandidaten genannt sind,
und deren Anteil am Gesamt-Inlandsabsatz bzw. der Ausfuhr von 2009 bis 2015:
Tabelle: Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die in der Liste der Substitutionskandidaten („CfS“)
genannt sind, und die von 2009 bis 2015 im Inland abgesetzt wurden.
Inlandsabsatz 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
B* NB* B* NB* B* NB* B* NB*
Gesamtmenge aller
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, ohne
inerte Gase; [t]
30162 31425 33067 33548 266 32210 341 34143 372 34238 514
Nur „CfS“-
Wirkstoffe; [t]
5868 5525 5800 5938 13 5728 8 6530 8 6668 9
Anteil „CfS“-
Wirkstoffe; [%]
19,5
17,6
17,5
17,7
4,9
17,6
2,3
18,9
2,2
19,2
1,8
*B: für berufliche Verwender,
**NB: für nichtberufliche Verwender;
Hinweis: Die gesetzliche Pflicht (§ 64 PflSchG Absatz 1, Satz 3) zur getrennten Meldung für berufliche und
nichtberufliche Verwender besteht erst seit Februar 2012.
Tabelle: Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die in der Liste der Substitutionskandidaten („CfS“)
genannt sind, und die von 2009 bis 2015 ausgeführt wurden.
Ausfuhr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Gesamtmenge aller
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe,
ohne inerte Gase; [t]
71866 65560 64089 65467 66247 65022 61535
Nur „CfS“-Wirkstoffe; [t] 13541 9810 9140 10832 9008 7482 9675
Anteil „CfS“-Wirkstoffe;
[%]
18,8 15,0 14,3 16,5 13,6 11,5 15,7
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]