[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Juli 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13143
18. Wahlperiode 19.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12771 –
Der Wiederaufbau des Gazastreifens und der Gaza Reconstruction Mechanism
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Gazastreifen leben 1,9 Millionen Menschen. 1,3 Millionen davon waren
Ende 2016 laut dem United Nations Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs (OCHA) auf humanitäre Hilfe angewiesen (
www.ochaopt.org/
content/gaza-strip-humanitarian-impact-blockade-november-2016), von den
etwa 100 000 Menschen, deren Häuser im Krieg von 2014 zerstört oder extrem
beschädigt wurden, sind demnach 65 000 weiterhin obdachlos, der
Wiederaufbau der Infrastruktur geht sehr schleppend voran. Von den sieben Schulen, die
im Jahr 2014 komplett zerstört wurden, sei bislang erst eine wieder errichtet
worden. Ein Drittel der beschädigten Wasser- sowie der sanitären Infrastruktur
könne aufgrund fehlender Gelder bis heute nicht wieder hergestellt werden.
Bislang seien nur 27 Prozent der im „Humanitarian Response Plan 2016“ für Gaza
geforderten Mittel bis Sommer 2016 bereitgestellt worden (
www.ochaopt.org/
content/gaza-two-years-2014-hostilities-august-2016).
Die restriktive Genehmigungspraxis der israelischen Behörden und die seit
nunmehr zehn Jahren währende Blockade des Gazastreifens durch Israel und
Ägypten sind nach Ansicht der Fragesteller für die Verlangsamung des
Wiederaufbaus in Gaza maßgeblich. Gleiches gilt für die massive Einschränkung der
Bewegungsfreiheit, die Behinderung der palästinensischen Wirtschaft sowie die
extreme Einschränkung der Gesundheitsversorgung. Nach dem Krieg von 2014,
der mehr als 2 100 Palästinenserinnen und Palästinenser sowie mehr als 70
Israelis das Leben kostete und während dem ein großer Teil der Infrastruktur im
Gazastreifen zerstört wurde, richteten im September 2014 die Vereinten
Nationen, Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde den Gaza
Reconstruction Mechanism (GRM) ein. Dabei handelt es sich um eine Regelung für die
Einfuhr so genannter Dual-Use-Güter in den Gazastreifen, die für den
Wiederaufbau benötigt wurden und werden.
Im März 2017 hat die internationale Nothilfe- und Entwicklungsorganisation
OXFAM einen Bericht vorgelegt, der sich mit der Wasserkrise im Gazastreifen
und dem GRM auseinandersetzt. OXFAM kommt darin zu dem Schluss,
zweieinhalb Jahre nach Einführung des GRM habe dieser die Aufgabe, dringend
benötigten Wiederaufbau zu erleichtern, nicht erfüllen können, da es nicht
gelungen sei, die Hürden der Blockade des Gazastreifens zu überwinden (www.
oxfam.de/system/files/oxfam-treading-water-gaza-reconstruction-mechanism-220
317-en.pdf).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist äußerst besorgt über die schwierige Lage der Menschen
im Gazastreifen. Sie leistet u. a. über die humanitäre Hilfe und über Instrumente
der Entwicklungszusammenarbeit erhebliche Beiträge, um die
Lebensbedingungen im Gazastreifen zu verbessern und Perspektiven anzubieten. Schwerpunkte
der deutschen Hilfsmaßnahmen im Gazastreifen sind die Bereiche
Basisgesundheit und Nahrungsmittelhilfe sowie der Wiederaufbau von Wohnraum,
Beschäftigungsförderung und die Wiederherstellung der Wasserversorgung.
Die Effizienz der internationalen Hilfsleistungen wird durch die weiter
bestehende Konfliktstellung zwischen Israel und der de facto im Gazastreifen
regierenden Hamas teils erheblich gemindert. Die Abriegelung hat mit dazu
beigetragen, dass die Hilfsbedürftigkeit der Menschen im Gazastreifen zugenommen hat.
2014 wurde der Gaza Reconstruction Mechanism (GRM) von den Vereinten
Nationen mit der Israelischen Regierung und der Palästinensischen
Autonomiebehörde ausgehandelt, der die Einfuhr dringend benötigter Materialien für den
Wiederaufbau in den Gazastreifen ermöglichen und gleichzeitig eine militärische
oder terroristische Zweckentfremdung von „Dual-Use“-Materialien gegen Israel
verhindern soll. Die Vereinten Nationen haben Vorschläge zur Beschleunigung
des Mechanismus insbesondere mit Blick auf größere Wiederaufbauprojekte im
Wasser- und Hygienebereich vorgelegt. Die Bundesregierung hat sich im
Interesse der Bewohner des Gazastreifens in zahlreichen Gesprächen für eine
Überarbeitung in diesem Sinne und eine Lockerung bestehender Restriktionen
eingesetzt und wird dies auch weiter tun.
Insgesamt bleibt die humanitäre und sozioökonomische Lage im Gazastreifen
äußerst schwierig. Sie kann weder durch humanitäre Hilfe noch
entwicklungspolitische Maßnahmen allein dauerhaft und entscheidend verbessert werden. Deshalb
tritt die Bundesregierung für eine grundlegende Änderung der Sicherheitslage
sowie der politischen und wirtschaftlichen Situation im Gazastreifen ein,
einschließlich der Aufhebung der Abriegelung und der uneingeschränkten Öffnung
der Grenzübergänge, wobei gleichzeitig den legitimen Sicherheitsanliegen Israels
Rechnung zu tragen ist. Sie begrüßt die von Israel unternommenen Schritte zur
Lockerung der Beschränkungen im Gazastreifen, deren Teil der Gaza
Reconstruction Mechanism ist. Allerdings sind weitere positive Maßnahmen
erforderlich, damit auf dauerhafter Basis uneingeschränkt humanitäre Hilfe geleistet
und Wiederaufbau und wirtschaftliche Erholung vorangebracht werden können.
Entscheidend dafür sind die Achtung des humanitären Völkerrechts und
internationaler Menschenrechtsnormen durch Staaten und nichtstaatliche Akteure, eine
Verpflichtung aller Akteure zu Gewaltlosigkeit und Frieden, die Aussöhnung
unter den Palästinensern auf der Grundlage von Gewaltlosigkeit sowie eine
Festigung der Verbindung zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen als
integraler Bestandteil eines künftigen palästinensischen Staates und wesentliches
Element einer Zweistaatenlösung. Die Bundesregierung appelliert deshalb an alle
palästinensischen Gruppierungen, die Aussöhnung und die Rückkehr der
Palästinensischen Behörde nach Gaza zur Priorität zu machen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage im
Gazastreifen?
Im dritten Jahr nach dem Gaza-Krieg von 2014 stellt die humanitäre Hilfe
internationaler Organisationen für mehr als 1,1 Millionen Menschen im Gazastreifen
weiterhin die wichtigste Versorgungsmöglichkeit dar. Laut Angaben der
Vereinten Nationen konnten noch immer mehr als 33 000 Menschen nicht in ihre
Wohnorte zurückkehren und gelten somit als binnenvertrieben. Es fehlen lebensrettende
Medikamente und medizinisches Material, um die Basisgesundheitsversorgung
sicherzustellen. Der Zugang zu sauberem Wasser und aktuell auch zu Elektrizität
ist für viele Bewohner des Gazastreifens sehr stark eingeschränkt. Darüber hinaus
beeinträchtigen bestehende Importrestriktionen und Zugangsbeschränkungen
nach und aus dem Gazastreifen heraus das Leben der Menschen und die Arbeit
humanitärer Helfer. Die Vereinten Nationen und ihre humanitären
Partnerorganisationen haben für die dringendsten Hilfsmaßnahmen in den Palästinensischen
Gebieten für 2017 einen Bedarf in Höhe von 547 Mio. US-Dollar identifiziert.
78 Prozent davon (371 Mio. US-Dollar) entfallen auf Projekte in Gaza, da dort
der Bedarf am größten ist.
2. Wie viel Prozent der Bewohner des Gazastreifens sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell auf humanitäre Hilfe angewiesen, und wie viele
Wohnhäuser sind weiterhin nicht bewohnbar?
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 55 Prozent der knapp 2 Millionen
Einwohner des Gazastreifens auf humanitäre Hilfe angewiesen. Von den 11 000
im Gaza-Krieg 2014 zerstörten Wohnhäusern sind weiterhin 6 726 nicht
bewohnbar.
3. Wie viel Prozent der von den Vereinten Nationen empfohlenen
Trinkwassermenge stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bewohner des
Gazastreifens pro Tag pro Person zur Verfügung?
Laut UNICEF, der Organisation, die die Wasser- und Sanitärmaßnahmen in Gaza
koordiniert, stehen den Bewohnern des Gazastreifens pro Tag und Person 70
Prozent der empfohlenen Menge von 100 Litern zur Verfügung, d. h. 70 Liter. Jedoch
entspricht das im Gazastreifen zur Verfügung gestellte Wasser nur zu ca. 5
Prozent den Gesundheits- und Qualitätsstandards der WHO.
4. Wie viel Prozent der empfohlenen Tagesdosis an Kalorien stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung den Bewohnern des Gazastreifens pro Tag
pro Person zur Verfügung?
Nach Angaben des für die Nahrungsmittelnothilfe federführenden
Welternährungsprogramms leiden 47 Prozent der Bewohner des Gazastreifens an einem
Nahrungsmitteldefizit und haben weniger als die empfohlene Tagesdosis von
2 200 Kalorien zu Verfügung. Genauere Angaben zur Verwirklichung des
täglichen Kalorienbedarfs sind der Bundesregierung nicht bekannt.
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die derzeitige Lage im
Gazastreifen und insbesondere die Hilfsbedürftigkeit eines Großteils der dort
lebenden Menschen in erster Linie auf die seit nunmehr zehn Jahren
andauernde Abriegelung des Küstenstreifens zurückzuführen ist?
Die derzeitige Lage im Gazastreifen hat mehr als nur eine Ursache. Eine
einseitige oder primäre Zuschreibung von Verantwortlichkeiten wäre daher aus Sicht
der Bundesregierung nicht angemessen. Die Abriegelung ist ein wesentlicher
auslösender Faktor, der dazu beiträgt, dass die Hilfsbedürftigkeit der dort lebenden
Menschen über die letzten zehn Jahre zugenommen hat. Zu den weiteren
Ursachen, die sich teils gegenseitig bedingen, gehören neben dem Handeln Israels als
Besatzungsmacht ganz wesentlich auch das Verhalten der Hamas, die ungelöste
Frage der innerpalästinensischen Aussöhnung sowie die Rolle Ägyptens als
Nachbar im Süden.
Die Hamas, die de facto den Gazastreifen kontrolliert, ist bislang nicht zu einem
Gewaltverzicht sowie einer Anerkennung Israels und der bestehenden
Abkommen bereit. Weiterhin werden Raketen aus dem Gazastreifen auf Israel
abgeschossen – zuletzt am 26. Juni 2017. Zu dem Raketenbeschuss haben sich bislang
unterschiedliche islamistische Gruppierungen bekannt. Den Tunnelbau hat die
Hamas bis heute nicht eingestellt.
Die bislang nicht gelöste Frage der innerpalästinensischen Aussöhnung zwischen
der Palästinensischen Behörde mit Sitz in Ramallah und der Hamas als De-facto-
Regierung im Gazastreifen erschwert Fortschritte. Jüngste Ereignisse lassen
keine raschen Fortschritte erwarten.
Schließlich spielt Ägypten als Nachbar im Süden eine erhebliche Rolle. Mit Blick
auf seine Sicherheitsinteressen bleibt der Grenzübergang Rafah zum Gazastreifen
in der Regel geschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
6. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den
im Mai 2010 einhellig gefassten Beschluss des Deutschen Bundestages, dass
die Blockade des Gazastreifens schnellstmöglich aufgehoben werden muss
und die Bundesregierung sich zu diesem Zweck einsetzen soll, umzusetzen?
Die Bundesregierung hat sich seit dem Beschluss des Bundestages von 2010
kontinuierlich und mit Nachdruck für eine schrittweise Lockerung der Abriegelung
des Gazastreifens und die Verbesserung der Lebens- und wirtschaftlichen
Bedingungen der Bevölkerung im Gazastreifen eingesetzt und wird dies weiter tun. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bereits ausgezahlte
Anteil der von der internationalen Gemeinschaft für den Wiederaufbau des
Gazastreifens zugesagten finanziellen Mittel (bitte nach Geberländern und der
jeweiligen Summe der bereits zugesagten sowie der ausgezahlten Gelder
aufschlüsseln)?
Der Auszahlungsstand der auf der Konferenz von Kairo am 12. Oktober 2014
zum Wiederaufbau des Gazastreifens zugesagten Mittel beträgt nach Angaben
der Weltbank derzeit rund 51 Prozent. Eine Aufstellung der Zusagen und
Auszahlungsstände nach Geberländern kann dem nachfolgenden Link entnommen
werden:
www.worldbank.org/en/programs/rebuilding-gaza-donor-pledges#4.
8. Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die von der
internationalen Gemeinschaft für den Wiederaufbau des Gazastreifens zugesagten
Gelder komplett ausgezahlt sein?
Die Zusagen der Konferenz von Kairo (siehe Antwort zu Frage 7) sollen bis zum
Jahresende 2017 ausgezahlt werden.
9. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zwar von der
internationalen Gemeinschaft zugesagten, bislang aber nicht ausgezahlten Gelder
für den Wiederaufbau des Gazastreifens dafür verantwortlich, dass die
Wiedererrichtung von Wohnhäusern und Infrastruktur so schleppend vorangeht?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber allen Gebern dafür ein, die
eingegangenen Verpflichtungen zum Wiederaufbau im Gazastreifen schnell und
umfassend umzusetzen. Die deutschen Zusagen sind zu 96 Prozent ausgezahlt worden.
Da die Umsetzungsrate der internationalen Zusagen insgesamt lediglich 51
Prozent beträgt, sind verzögerte Auszahlungen bzw. unzureichende Umsetzung
durch die Geber ein Faktor für die weiterhin bestehenden Herausforderungen für
den Wiederaufbau des Gazastreifens. Weitere Faktoren, die den Wiederaufbau
verzögern, sind u. a. in der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung
genannt.
10. Wie viel Prozent des geplanten Wiederaufbaus des Gazastreifens konnte
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 bewerkstelligt werden, und
wie viel Prozent des benötigten Wiederaufbaus wurden im
a) Bereich der Infrastruktur unter gesonderter Aufführung von Schulen und
Gesundheitseinrichtungen,
Laut Gaza Reconstruction Mechanism ist der Wiederaufbau von 31 von 95
Bildungseinrichtungen abgeschlossen, 20 befinden sich in Umsetzung und weitere
30 Vorhaben werden vorbereitet.
Im Gesundheitssektor ist der Wiederaufbau von sieben von 34
Gesundheitseinrichtungen abgeschlossen, 14 befinden sich derzeit in Umsetzung und weitere elf
Vorhaben werden vorbereitet.
b) der Wohnhäuser,
Laut Gaza Reconstruction Mechanism sind 129 von 630 Wiederaufbauvorhaben
im Wohnsektor abgeschlossen, weitere 189 Wohnblöcke werden derzeit
wiedererrichtet. 79 Vorhaben befinden sich in Vorbereitung.
c) der Wasserversorgung,
Laut Gaza Reconstruction Mechanism sind 67 von 152 Wiederaufbauvorhaben
im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung abgeschlossen, 47
Projekte befinden sich in Umsetzung, weitere 31 Vorhaben befinden sich in
Vorbereitung.
d) der Abwasserentsorgung
beendet?
In den der Bundesregierung zugänglichen Informationsquellen wird nicht nach
Vorhaben zur Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung unterschieden. Es wird auf
die Antwort zu Frage 10c verwiesen.
11. Wie viel Prozent der Wasserversorgungssysteme im Gazastreifen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit funktionstüchtig?
Der Gazastreifen verfügt über eine weitestgehend flächendeckende
Wasserversorgung durch das öffentliche Versorgungsnetz (laut UN OCHA haben im
Gazastreifen 195 000 Personen d. h. ca. 10 Prozent der Bevölkerung keinen
Wasseranschluss). Die Wasserqualität entspricht jedoch fast überall nicht den WHO-
Standards für einen sicheren menschlichen Konsum.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die in einem UN-Bericht aus dem Jahr
2012 aufgestellte These, der Gazastreifen werde im Jahr 2020 unbewohnbar
und diese Entwicklung auch irreparabel sein, ein (
www.unrwa.org/userfiles/
file/publications/gaza/Gaza%20in%202020.pdf)?
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass die Verwirklichung einer
selbstbestimmten und würdevollen Lebensperspektive im Gazastreifen durch die
anhaltende, multikausale Konfliktsituation signifikanten Einschränkungen
unterliegt (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
Aus Anlass der zehnjährigen De-facto-Machtausübung der Hamas im
Gazastreifen hat der UN Nothilfe- und Entwicklungskoordinator für die Palästinensischen
Gebiete am 11. Juli 2017 eine Aktualisierung des o. a. Berichts veröffentlicht:
http://reliefweb.int/report/occupied-palestinian-territory/gaza-ten-years-later.
Demnach hat sich der demographische Druck im Gazastreifen weiter verstärkt,
während Wirtschaftswachstum, Wasser- und Energieversorgung und andere
Bereiche der Daseinsvorsorge mit dem schnellen Wachstum der Bevölkerung nicht
Schritt halten können bzw. teils rückläufig sind. In der Summe bedeutet dies ohne
Zweifel eine anhaltende, besorgniserregende Verschlechterung von Lebens- und
Entwicklungsperspektiven im Gazastreifen. Die These, der Gazastreifen werde
ab 2020 unbewohnbar sein, ist für die Bundesregierung – auch vor dem
Hintergrund einer fortgesetzten internationalen Unterstützung – in dieser Absolutheit
aber nicht nachvollziehbar.
Aus Sicht der Bundesregierung ist von zentraler Bedeutung, dass der Gazastreifen
durch eine politische Moderation der o. a. vielschichtigen Konfliktsituation nicht
weiter von einer positiven sozio-ökonomischen Entwicklungsperspektive und der
Entwicklung im Westjordanland abgekoppelt wird.
13. Wie viel Prozent der für den Wiederaufbau des Gazastreifens bestimmten
Materialien, die durch die internationale Gemeinschaft finanziert wurden,
konnten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich in den Gazastreifen
eingeführt werden?
Nach Angaben des Gaza Reconstruction Mechanism konnten seit September
2014 über 2,3 Millionen Tonnen Material im Rahmen des Mechanismus zum
Wiederaufbau des Gazastreifens importiert werden. Die Bundesregierung kann
allerdings nicht bewerten, welchem prozentualen Anteil des Gesamtbedarfs diese
Materialmenge entspricht.
14. Wie viel Prozent der für den Wiederaufbau des Gazastreifens bestimmten
Materialien, die durch die internationale Gemeinschaft finanziert wurden,
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch israelische Behörden als
Dual-Use-Güter eingestuft?
Eine Übersicht aller Materialien, die für den Wiederaufbau des Gazastreifens
bestimmt sind und von der internationalen Gemeinschaft finanziert wurden, gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Es lässt sich daher kein allgemeiner
prozentualer Anteil von Dual-Use-Gütern ermitteln. Daten liegen für die Einfuhr
von Zement vor, der ein für den Wiederaufbau zentrales Material ist und von
israelischen Behörden als Dual-Use-Gut eingestuft wurde. Nach Aussagen der VN
werden zum Aufbau der durch den Gaza-Krieg 2014 zerstörten 11 000
Wohnhäuser 781 000 Tonnen Zement benötigt. Bislang wurden über den GRM,
finanziert durch die internationale Gemeinschaft und lokale Privatunternehmen,
418 699 Tonnen Zement in den Gazastreifen eingeführt. Dies entspricht 53,6
Prozent des Bedarfs. Dass der von den VN bilanzierte Bedarf nicht stärker gedeckt
werden kann, liegt nach Angaben der VN hauptsächlich an fehlender
Finanzierung u. a. durch die internationale Gemeinschaft.
a) Wie viel Prozent der von den israelischen Behörden als Dual-Use-Güter
eingestuften Materialien konnten in den Gazastreifen eingeführt werden?
Wegen fehlender Datenbasis (siehe Antwort zu Frage 14) kann die Frage nicht
beantwortet werden.
b) Wie wurde mit den als Dual-Use-Güter eingestuften Materialien
verfahren, deren Einfuhr in den Gazastreifen von israelischen Behörden
verweigert wurde?
In welcher Form hat die internationale Gemeinschaft protestiert?
Was war das Resultat des Protestes?
Fälle, in denen die israelischen Behörden die Einfuhr von Dual-Use-Materialen
verweigert haben, werden regelmäßig in sog. Drei-Parteien-Gesprächen
zwischen dem Büro des VN-Sonderkoordinators für den Nahost-Friedensprozess
(UNSCO), den israelischen Behörden und der Palästinensischen
Autonomiebehörde thematisiert. UNSCO wendet sich in Einzelfällen auch schriftlich mit Bitte
um Aufklärung von Fällen an die Leitung der zuständigen israelischen
Militärbehörde CoGAT (Coordination of Government Activities in the Territorries).
Entwicklungspartner nutzen ihre Kontakte mit israelischen Behörden ebenfalls, um
Verweigerungen von Materialeinfuhren aufzuklären. Wegen fehlender
Datenbasis lässt sich eine allgemeine Aussage über den Erfolg der Interventionen der
internationalen Gemeinschaft allerdings nicht treffen.
15. Haben israelische Behörden ihre Genehmigungspraxis für Einfuhren in den
Gazastreifen in den letzten zehn Jahren nach Einschätzung der
Bundesregierung gelockert (bitte detailliert darstellen, wann und aus welchem Anlass die
Restriktionen gelockert bzw. angezogen wurden, und möglichst einen Trend
ausmachen, sofern dieser für die Bundesregierung erkennbar ist)?
Nach der Machtübernahme der Hamas hat Israel den Gazastreifen weitgehend
abgeriegelt und den Warenverkehr eingeschränkt. Am 20. Juni 2010 fasste das
israelische Kabinett auch auf internationalen Druck hin den Beschluss, die
Wareneinfuhr nach Gaza auszuweiten und die Kapazitäten der Warenübergänge zu
erhöhen. Laut Beobachtungen der Vereinten Nationen hat sich der Gütertransport
nach Gaza in den vergangenen sieben Jahren signifikant erhöht: So wurden
beispielsweise laut der beobachtenden israelischen Nichtregierungsorganisation
„gisha“ im Januar 2010 2 219 Lastwagenladungen in den Gazastreifen befördert,
im April 2017 waren es 9 654. Dies betrifft alle Waren außer Kraftstoffen und
Gas (Quellen: PalTrade, OCHA-OPT und UNSCO). Der Umfang der Einfuhren
rangiert gleichwohl heute noch immer deutlich unter dem Volumen aus der Zeit
vor der Abriegelung.
Der nach der kriegerischen Auseinandersetzung im Sommer 2014 etablierte, von
den Vereinten Nationen mit der Regierung von Israel und der Palästinensischen
Autonomiebehörde ausgehandelte „Gaza Reconstruction Mechanism (GRM)“
hat eine Vervielfachung der Einfuhrmengen von dringend benötigten Baustoffen
ermöglicht. Ein kurzzeitiges Importverbot für Zement durch Israel im 1. Halbjahr
2016 wurde nach wenigen Wochen wieder weitgehend aufgehoben. Damals war
es auch nach Einschätzung der Vereinten Nationen zu einer Abzweigung von
Zement an die Hamas gekommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
16. Wie viele Güter stehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf der
Dual-Use-Liste?
Aktuell 117 Materialien, siehe auch Antwort zu Frage 17.
17. Um welche Materialien handelt es sich dabei (bitte in Kategorien einteilen
und möglichst umfassend auflisten)?
Die Dual-Use-Liste der israelischen Behörden ist öffentlich einsehbar unter
www.cogat.mod.gov.il/en/services/Documents/List%20of%20Dual%20Use%20
Items%20Requiring%20a%20Transfer%20License.pdf.
Insgesamt enthält die Liste 117 Materialien, von denen viele für den
Wiederaufbau im Gazastreifen unverzichtbar sind, zum Beispiel Zement, Stahlstreben und
Holz (siehe auch Antwort zu Frage 19). Es befinden sich u. a. auch verschiedene
Chemikalien und Kommunikationsausstattung auf der Liste. Eine Einteilung nach
Kategorien wird nicht vorgenommen.
18. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der
Zusammensetzung der Dual-Use-Liste dar?
Wann wurde die Liste erweitert, wann Güter von der Liste gestrichen (bitte
detailliert auflisten)?
Die letzte Änderung der Dual-Use-Liste wurde laut der israelischen NGO „gisha“
im November 2015 vorgenommen, als u. a. Holzbretter mit bestimmten Maßen
(dicker als ein Zentimeter und breiter als fünf Zentimeter) auf die Liste
aufgenommen wurden. Die Dual-Use-Liste der israelischen Behörden wird von der
internationalen Gemeinschaft als wenig transparent und erschwerend für das
entwicklungspolitische und humanitäre Engagement im Gazastreifen angesehen. Bei
vielen Gütern ist unklar, warum sie als Dual-Use-Gut eingestuft werden. Die
Bundesregierung hat sich in zahlreichen Gesprächen mit der israelischen Regierung
für eine transparente, schlanke und verbindliche Liste von Dual-Use-Gütern
eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
19. Wie viele der für den Wiederaufbau des Gazastreifens dringend benötigten
Materialien finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Dual-
Use-Liste wieder?
Welcher Anteil der benötigten Materialien als Dual-Use-Güter eingestuft ist, lässt
sich nicht genau beantworten, da die deutsche Entwicklungszusammenarbeit nur
in einem Teilbereich der Wiederaufbauarbeiten über Erfahrungswerte verfügt. Da
aber auch einfache Baumaterialien Teil der Dual-Use-Liste sind, kann davon
ausgegangen werden, dass ein Großteil der benötigten Materialien als Dual-Use-
Güter eingestuft sind. Auch für den Wassersektor gilt, dass fast alle benötigten
Materialien als „Dual-Use“ eingestuft sind.
a) Wie viele dieser Materialien sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
den Wiederaufbau der Infrastruktur des Gazastreifens unverzichtbar (bitte
ebenfalls angeben, wie viel Prozent der konkret für die Infrastruktur
benötigten Materialien als Dual-Use-Güter eingestuft sind)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
b) Wie viele dieser Materialien werden für die Wasserversorgung und die
Abwasserentsorgung benötigt (bitte ebenfalls angeben, wie viel Prozent
der konkret für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
benötigten Materialien als Dual-Use-Güter eingestuft sind)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des GRM?
Hat der GRM nach Ansicht der Bundesregierung dazu beigetragen, den
Wiederaufbau des Gazastreifens
a) zu beschleunigen;
Der Gaza Reconstruction Mechanism (GRM) ist das multilaterale Regime zum
Import von Baumaterialen über israelische Grenzübergänge. Einzige Alternative
ist die bilaterale Direktkoordination mit der israelischen Militärverwaltung. Nach
Erfahrungswerten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet
sich die Geschwindigkeit dieser beiden Mechanismen nicht grundsätzlich. Die
Bundesregierung schreibt dem GRM durch eine Bündelung von Geberinteressen
jedoch eine höhere Wirksamkeit hinsichtlich der Einflussnahme auf die
israelische Militärverwaltung (siehe auch Antwort zu Frage 14) und durch die
statistische Aufbereitung der Einfuhren eine höhere Transparenz zu.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht eine weitere wesentliche Veränderung
durch den GRM darin, dass erstmals seit Jahren auch private Haushalte
Baumaterialien in den Gazastreifen einführen können. Ohne den GRM hätte Zement für
privaten Wohnraum gar nicht oder nur über Ägypten importiert werden können.
Somit hat der GRM dazu beigetragen, den Wiederaufbau durch private Haushalte
und von privatem Wohnraum zu beschleunigen.
b) die Anzahl der für den Wiederaufbau benötigten Materialien, die
tatsächlich in den Gazastreifen eingeführt werden konnten, zu erhöhen (bitte
genau angeben, um wieviel Prozent sich der Anteil von Gütern, die aufgrund
des GRM eingeführt werden konnten, erhöht hat)?
Laut UN OCHA hat sich der Materialimport in den Gazastreifen insgesamt stetig
erhöht: 2016 stiegen die Importe gegenüber 2015 um 27 Prozent an. 2015 waren
sie bereits um 83 Prozent gegenüber 2014 angestiegen. In welchem Maße sich die
Materialimporte durch den GRM oder durch andere Faktoren erhöht haben, lässt
sich nicht feststellen.
21. In welchem Maße wird die Umsetzung des GRM von
a) den Vereinten Nationen,
b) Israel,
c) der Palästinensischen Autonomiebehörde
kontrolliert?
Unter Vermittlung von UNSCO wurde im Oktober 2014 der GRM mit CoGAT
und der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgehandelt. CoGAT und
Palästinensische Autonomiebehörde haben die VN, namentlich das VN-Büro für
Projektservice (UNOPS), mit dem Monitoring der Materialeinfuhr über den GRM
beauftragt.
22. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der Palästinensischen
Autonomiebehörde in Bezug auf den GRM ein?
Inwiefern stellt sich diese als konstruktiv bzw. destruktiv dar?
Die Palästinensische Autonomiebehörde engagiert sich über das Ministerium für
zivile Verwaltung (MoCA) im GRM. MoCA nimmt im Auftrag der
Palästinensischen Autonomiebehörde an den Drei-Parteien-Gesprächen mit UNSCO und
CoGAT teil und spielt im Rahmen seiner Möglichkeiten eine konstruktive Rolle.
Die Rolle von MoCA wird durch die nicht gelöste Frage der
innerpalästinensischen Aussöhnung zwischen der Palästinensische Autonomiebehörde und der
Hamas als De-facto-Machthaber im Gazastreifen erschwert.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass allein der israelischen
Regierung die Dual-Use-Liste und deren Inhalte obliegen, und die Einfuhr
von Gütern in den Gazastreifen von israelischen Behörden selbst dann
verhindert werden kann und wird, wenn die betreffenden Güter von den
Vereinten Nationen als unbedenklich eingestuft wurden?
Das durch den GRM eingerichtete Verfahren ist zweistufig angelegt: Zunächst
werden Vorhaben und Projekte grundsätzlich gebilligt, anschließend die Einfuhr
in den Gazastreifen der für ihre Realisierung erforderlichen Baustoffe und
Komponenten. Das Verfahren erlaubt es der israelischen Regierung, ein Veto bei der
Einfuhr bestimmter Waren einzulegen, wenn sie dies für erforderlich hält, um den
möglichen Missbrauch von Importgütern („Dual-Use“) für Aktivitäten
terroristischer Gruppen auszuschließen. Dabei mag es in Einzelfällen auch zu
unterschiedlichen Einschätzungen mit den Vereinten Nationen kommen. Auf die Antwort zu
den Fragen 5, 6 und 18 wird verwiesen.
24. Wie verhält sich nach Auffassung der Bundesregierung die Tatsache, dass
israelische Behörden die Einfuhr von dringend benötigten Gütern in den
Gazastreifen verhindern können, und dies auch tun, vor dem Hintergrund der
im humanitären Völkerrecht verankerten Verpflichtung einer
Besatzungsmacht, für das Wohlergehen der Bevölkerung im besetzten Gebiet Sorge zu
tragen, und was bedeutet dies für die Rolle der Vereinten Nationen als eine
der Parteien des GRM?
Gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Vierten Genfer Konvention (GK IV) hat die
Besatzungsmacht die Pflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens- und
Arzneimitteln im Rahmen aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel sicherzustellen.
Gemäß Artikel 59 Absatz 1 GK IV gestattet die Besatzungsmacht Hilfsaktionen
zugunsten der Bevölkerung eines besetzten Gebiets, wenn diese ungenügend
versorgt ist, und erleichtert sie im vollen Umfange der ihr zur Verfügung stehenden
Mittel. Artikel 64 Absatz 2 GK IV gestattet es der Besatzungsmacht, die
Bevölkerung des besetzten Gebietes Bestimmungen zu unterwerfen, die ihr unerlässlich
erscheinen zur Erfüllung der ihr durch die GK IV auferlegten Verpflichtungen
sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Besatzungsmacht. Auch in diesem
Kontext gilt also, wie generell im humanitären Völkerrecht, dass eine Balance
zwischen humanitären Erwägungen und militärischer Notwendigkeit gefunden
werden muss.
Die Vereinten Nationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des
GRM. Sie leisten damit auch einen Beitrag zur Verbesserung der schwierigen
humanitären Lage der Menschen im Gazastreifen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu den Fragen 5, 6 und 18
verwiesen.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verfasser des oben genannten
OXFAM-Berichts, dass der GRM die bestehende Blockade des
Gazastreifens ungefragt als gegeben hinnimmt oder gar „legitimiert“?
Der GRM ist nach dem Gaza-Krieg 2014 explizit als temporärer Mechanismus
aufgesetzt worden, um eine bessere Versorgung der Menschen im Gazastreifen
zu ermöglichen und den Wiederaufbau zu beschleunigen. Die Bundesregierung
teilt die o. a. Wertungen des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
OXFAM-Berichts zum GRM nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
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