Schusswaffen in Deutschland
der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im letzten Jahr hat sich in Deutschland die Zahl der polizeilich registrierten Fälle, in denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, erhöht. Bei Fällen von gefährlicher und schwerer Körperverletzung betrug die Steigerung 25,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2016, S. 16). Diese Entwicklung ist nicht unerwartet. Eine Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2013 ergab bereits, dass sechs von zehn Europäern von einem Anstieg der schusswaffenbezogenen Kriminalität in den nächsten fünf Jahren ausgingen (Flash Eurobarometer 383, S. 7). Dabei sprachen sich in der Umfrage insgesamt 53 Prozent der Europäer für eine strengere Regulierung des Besitzes, Kaufs und Verkaufs von Schusswaffen aus (a. a. O. S. 12). Auch die Fragesteller warnen bereits seit langem vor den Gefahren durch Schusswaffen und sprechen sich für eine strengere Regulierung des Waffenrechts aus (Bundestagsdrucksachen 18/11417, 18/9674 und 18/8710). Dies umso mehr, als sich offensichtlich gerade auch Menschen bewaffnen, die als sogenannte Reichsbürger, Germaniten oder Selbstverwalter usw. (im Folgenden lediglich als „Reichsbürger“ bezeichnet) die Bundesrepublik Deutschland als Staat als inexistent ansehen. Laut dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, besäßen ca. 700 Reichsbürger waffenrechtliche Erlaubnisse (vgl. n-tv 8. März 2017).
Nicht nur die Fälle von Übergriffen gegenüber Hoheitsträgern aus diesem „Reichsbürger“-Spektrum mehren sich, auch wurden inzwischen zahlreiche Widerrufsverfahren in Bezug auf waffenrechtliche Erlaubnisse eingeleitet. Es gibt daher gute Gründe anzunehmen, dass von dieser Bewegung eine besondere Gefahr für die Innere Sicherheit ausgeht. Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft in diesem Sinne an frühere Anfragen an (Bundestagsdrucksache 18/7505).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Schusswaffen in Privatbesitz, und wie viele Schusswaffenbesitzer waren im Nationalen Waffenregisters (NWR) mit Stand vom 31. Januar 2016 gespeichert, und wie viele sind es aktuell?
Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige wesentliche Teile von Schusswaffen waren im NWR mit Stand vom 31. Januar 2016 insgesamt gespeichert, und wie viele sind es aktuell?
Wie viele Schusswaffen waren im NWR mit Stand vom 31. Januar 2016 – insbesondere mit folgendem Status – gemeldet, und wie viele sind es aktuell
a) als sichergestellt,
b) als verwertet,
c) als gestohlen,
d) als abhandengekommen?
Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse gemäß § 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Waffenregisters waren im NWR mit Stand vom 31. Januar 2016 registriert, und wie viele sind es aktuell (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie viele Personen, denen ein Waffenverbot erteilt wurde, waren mit Stand vom 31. Januar 2016 registriert, und wie viele sind es aktuell?
Wie viele kleine Waffenscheine (Erlaubnis nach § 10 Absatz 4 des Waffengesetzes) waren im NWR mit Stand vom 31. Januar 2016 gespeichert, und wie viele sind es aktuell?
Wie weit ist die Bereinigung des Datenbestands des NWR inzwischen fortgeschritten, und wann wird die Bereinigung der Datensätze voraussichtlich abgeschlossen sein?
Wie viele erlaubnisfreie Waffen wurden im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes mit Stand vom 31. Januar 2016 als sichergestellt gemeldet, und wie viele sind es aktuell?
Bei wie vielen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Waffen der Kategorien „Erlaubnisfreie Waffen“, „Legale Waffen“ und „Illegale Waffen“ verwendet (bitte tabellarisch nach Jahren gesondert angeben; vgl. Bundestagsdrucksache 18/7741, S. 9)?
In wie vielen Fällen der Antwort zu Frage 9 lag zum Zeitpunkt der Tat keine Meldung gemäß § 37 Absatz 2 des Waffengesetzes vor (bitte tabellarisch nach Datum und Ort auflisten)?
Inwiefern findet inzwischen hinsichtlich der Fragen 9 und 10 nach Kenntnis der Bundesregierung eine statistische Erfassung des dem Besitz der Tatwaffe zugrunde liegenden Bedürfnisses statt, beziehungsweise welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über die Häufigkeit der unterschiedlichen Bedürfnisgründe (bitte gegebenenfalls tabellarisch nach Datum und Ort auflisten und soweit möglich den jeweiligen Bedürfnisgrund, insbesondere Sportschützen, Jäger, Waffensammler oder Erbwaffenbesitzer, angeben; vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/7741, S. 10)?
Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Schützenvereine oder einzelne Funktionäre daran beteiligt waren, waffenrechtliche Beschränkungen zu umgehen, und so beispielsweise Personen mit einschlägigen Vorstrafen mit Waffen versorgten, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Vorkommnissen?
Sind der Bundesregierung Fälle oder kriminalpolizeiliche Erkenntnisse über Entwicklungen bekannt, nach der Rechtsextreme über die Mitgliedschaft in Schützenvereinen Zugang zu Waffen erlangen?
Welche und wie viele Straftaten von „Reichsbürgern“ gegen Amts- und Mandatsträger sind im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (PMK) verzeichnet?
Wie viele „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ verfügen nach aktuellen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder über eine waffenrechtliche Erlaubnis?
Inwiefern wirken die Sicherheitsbehörden des Bundes in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden auf den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ konkret durch welche Maßnahmen hin?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, bereits vom 27. November 2016 mit Blick auf Reichsbürger, aufgrund einer Waffengesetznovelle künftig vor Erteilung beantragter Waffenscheine stets beim Verfassungsschutz etwaige Erkenntnisse über die Antragsteller abzufragen (WELT 28. November 2016)?
Warum hat die Bundesregierung diesen Vorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas nicht aufgegriffen?
In welchen Bundesländern behandeln die zuständigen kommunalen Waffenerlaubnisbehörden gemäß Weisung der Kommunalaufsicht (so wie in Sachsen seit 2016; vgl. MDR vom 14. Dezember 2016: http://bit.ly/2tk6Gg7) nach Kenntnis der Bundesregierung Reichsbürger stets als waffenrechtlich unzuverlässig mit der Folge, ihnen Waffenscheine verweigern und entziehen zu können?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Bundesländern dort darauf hingewirkt, diese Handhabung überall einzuführen? Oder warum unterließ die Bundesregierung dies ggf. bisher?