[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Juli 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13231
18. Wahlperiode 31.07.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13053 –
Die Lage der Menschenrechte in den USA
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sämtliche Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben in
den vergangenen Jahrzehnten ihre militärischen Auslandseinsätze gegen
verschiedene Staaten mit der dortigen Missachtung der Menschenrechte begründet.
Das rückt vice versa die Frage nach der Menschenrechtssituation in den USA in
den Blick.
Die USA haben als einer von wenigen Staaten relevante internationale
Menschenrechtsabkommen wie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) oder das Übereinkommen über die
Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) nicht ratifiziert. Angesichts
von 46,7 Millionen in Armut lebenden Menschen, mehr als einer halben
Millionen Obdachlosen landesweit (
http://hungerreport.org/2017/wp-content/uploads/
2016/12/2017-Hunger-Report-Chapter-3-US-12-2.pdf,
http://hungerreport.org/
2017/wp-content/uploads/2016/12/2017-Hunger-Report-Chapter-3-US-12-2.pdf),
einer ausgeprägten Fehl- und Mangelernährung sowie der weitgehend
privatisierten Gesundheitsversorgung ist die Lage der sozialen Menschenrechte in den
USA milieuweise aus Sicht der Fragesteller äußerst bedenklich. Ebenso ist die
Lage der Kinderrechte in den USA aus Sicht der Fragesteller beunruhigend,
wenn Nichtregierungsorganisationen von weit verbreiteter Kinderarbeit in der
US-amerikanischen Landwirtschaft, vom Einsatz der Prügelstrafe (paddling) an
Schulen oder von der Diskriminierung armer Kinder bei der schulischen
Essensausgabe (lunch shaming) berichten.
Übermäßig betroffen von diesen Problemen ist die afroamerikanische
Bevölkerung. Der in den USA vorhandene institutionelle Rassismus führt zu
Benachteiligungen bei Teilen der afroamerikanischen und hispanischen Bevölkerung
(
www.hrw.org/news/2009/06/19/race-drugs-and-law-enforcement-united-states).
Sie werden weitaus häufiger Opfer von Polizeigewalt bis zu tödlichem
Schusswaffeneinsatz und sind deutlich überproportional in den US-Gefängnissen
vertreten (
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/usa-
polizeigewaltschwarze-statistik-guardian;
www.theguardian.com/us-news/ng-interactive/
2015/jun/01/the-counted-police-killings-us-database), in denen sie teils unter
inhumanen Zuständen arbeiten (
www.theguardian.com/us-news/2016/sep/09/
us-nationwide-prison-strike-alabama-south-carolina-texas;
www.globalresearch.
ca/the-prison-industry-in-the-united-states-big-business-or-a-new-form-of-
slavery/8289). Obwohl die Bevölkerung der USA weniger als 5 Prozent der
Weltbevölkerung ausmacht, befinden sich mehr als 20 Prozent der gesamten
Gefängnisbevölkerung der Welt in den US-Haftanstalten (vgl. Davis, Angela: Eine
Gesellschaft ohne Gefängnisse? Der gefängnisindustrielle Komplex der USA,
2003). Dort wird auch Isolationshaft, die international von
Menschenrechtsorganisationen geächtet und als Foltermethode bezeichnet wird, angewendet und
die Todesstrafe menschenrechtswidrig vollstreckt.
In US-Militärgefängnissen wie Guantánamo werden Insassen ohne Anklage und
Gerichtsprozess (Administrativhaft) seit Jahren in Haft gehalten und wurden
gefoltert.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verweist zunächst auf die Vorbemerkung ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4794 vom 14. Februar 2011,
die weiterhin gilt.
Die Bundesregierung arbeitet mit den Vereinigten Staaten von Amerika im
internationalen Bereich zum Thema Menschenrechte traditionell sehr eng und
vertrauensvoll zusammen. So sind die USA weiterhin ein wichtiger und starker Partner,
wenn es um das Werben und die Durchsetzung gemeinsamer Positionen – etwa
im Rahmen der Vereinten Nationen – geht.
Im Rahmen bilateraler Gespräche und des Austausches in internationalen
Gremien wird auch die Menschenrechtslage in den USA thematisiert. Auch die USA
werden im Rahmen des sogenannten Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal
Periodic Review – UPR) vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einer
regelmäßigen, systematischen Überprüfung unterzogen (zuletzt 2015). Die am
Verfahren teilnehmenden Staaten – somit auch die Bundesregierung – bringen
eigene Positionen und Erkenntnisse in den Prozess mit ein. Darüber hinaus lässt
die Bundesregierung im Rahmen des EU-US-Menschenrechtsdialogs sowie bei
den von der EU regelmäßig erstellten Länderstrategien ihre Positionen mit
einfließen.
Die US-Verfassung sowie die 1789 beschlossene Bill of Rights, einschließlich
ihrer Zusatzartikel sichern allen Einwohnern der USA bestimmte unveräußerliche
Grundrechte, wie etwa das Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück,
die Religions-, Meinungs-, Presse- und Petitionsfreiheit und eine Reihe von
Abwehrrechten im Bereich des Justizwesens zu. Diese Grundrechte sind von jeder
Person vor jedem Gericht des Bundes oder eines Bundesstaates, in letzter Instanz
vor dem Obersten Gerichtshof, einklagbar, auch gegenüber dem Gesetzgeber.
Auch in der US-amerikanischen Gesellschaft bestehen zu vielen politischen und
gesellschaftlichen Fragen unterschiedliche Meinungen. Das öffentliche
Meinungs- und Stimmungsbild wird nicht zuletzt durch Faktoren wie ethnische
Zugehörigkeit, religiöse Ausrichtung oder Wohnort bestimmt. Im Rahmen der
35. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen haben die USA
erneut ein klares Bekenntnis zu den Menschenrechten abgegeben.
1. Wieso wird die Lage der Menschenrechte in den USA im Zwölften
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
(C2 Länder A-Z) nicht dargelegt?
Der Teil C „Menschenrechte weltweit“ des 12. Menschenrechtsberichts der
Bundesregierung stellt die Entwicklung der Menschenrechtslage in 78 ausgewählten
Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt die diesbezügliche
deutsche und europäische Menschenrechtspolitik. Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, deren Menschenrechtspolitik unter anderem durch die Europäische
Grundrechteagentur sowie durch die Gremien des Europarats gründlich
beobachtet wird, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und eine Reihe weiterer
Länder wurden im Länderteil nicht berücksichtigt. Dies auch deswegen, weil in
diesen Staaten eine effektive, unabhängige Justiz und eine aktive
Zivilgesellschaft zu einer wirksamen Durchsetzung der Menschenrechte beitragen.
Gleichwohl werden menschenrechtlich relevante Themen, die diesen Länderkreis
im Berichtszeitraum zum Teil besonders betroffen haben – zum Beispiel die Lage
von Minderheiten oder die Vollstreckung der Todesstrafe – im außenpolitischen
Teil B behandelt.
2. Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus immer
wiederkehrenden Berichten über erhebliche Menschenrechtsverletzungen in
den USA sowie daraus, dass im Jahr 2015 allein der UN-Menschenrechtsrat
343 Empfehlungen zur Veränderung der menschenrechtspolitischen Praxis
in den USA ausgesprochen hat (
www.amnesty.de/jahresbericht/2016/
vereinigte-staaten-von-amerika;
www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/
usa/)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei den Empfehlungen nicht
um Empfehlungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, sondern um
Empfehlungen, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Rahmen des
Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR) an die USA gerichtet haben. Im Rahmen
des UPR-Verfahrens ist es üblich, dass Staaten einander Empfehlungen
aussprechen. Da das Verfahren universell ist, stellt sich jeder Staat dieser Überprüfung
und jeder andere Staat kann in diesem Verfahren Empfehlungen aussprechen. Der
betroffene Staat kann entscheiden, ob er die Empfehlungen annimmt oder
lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die USA im
Rahmen der nächsten UPR-Anhörung darüber berichten werden, wie sie die
akzeptierten Empfehlungen der Überprüfung von 2015 umgesetzt haben.
3. Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung in der
Vergangenheit unternommen, um die US-amerikanische Regierung zur Einhaltung und
Durchsetzung der universellen Menschenrechte zu bewegen?
Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellte Arbeit der
Bundesregierung in internationalen Gremien wird verwiesen. In besonders gelagerten
Einzelfällen (etwa Haft- oder Todesstrafenfälle) hat die Bundesregierung
außerdem bilaterale Gespräche auf verschiedensten Ebenen geführt und gegebenenfalls
im EU-Kreis demarchiert.
4. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der sozialen Menschenrechte in
den USA, insbesondere mit Blick auf das Gesundheitssystem, die
Armutssituation und den Zustand der Obdachlosigkeit ein?
Die wirtschaftliche und sozialpolitische Entwicklung der USA zeigt ein
uneinheitliches Bild. Während der US-Arbeitsmarkt im Zeitraum 31. Mai 2016 bis
30. April 2017 weiter klare Signale der Verbesserung (Abbau der Arbeitslosigkeit
mit Einkommenssteigerungen) zeigt, hat sich die Ungleichheit bezüglich
Vermögen und Einkommen weiter verstärkt. Die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen
(14,7 Prozent) und Afro-Amerikanern (7,9 Prozent) bleibt überdurchschnittlich
hoch. Laut US-Zensus aus dem Jahr 2015 leben in den USA 43,1 Millionen
Menschen in Armut. Die offizielle Armutsrate 2015 ist gegenüber dem
Vorjahreszeitraum (2014) um 1,2 Prozent gesunken. In den USA leben etwa 560 000 Menschen
in Obdachlosigkeit. Die von der neuen US-Regierung angestrebte
Gesundheitsreform befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Nichtratifizierung
des UN-Sozialpaktes durch die USA, insbesondere vor dem Hintergrund der
kritischen Lage des Menschenrechts auf einen angemessenen
Lebensstandard, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung
und notwendige soziale Leistungen (Artikel 25 Absatz 1 AEMR) in den
USA?
Die Bundesregierung setzt sich für die weltweite Ratifikation des Sozialpaktes
der Vereinten Nationen ein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
dort erläuterte Arbeit in internationalen Gremien wird verwiesen.
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Nichtratifizierung
der UN-Kinderrechtskonvention durch die USA als einzigem UN-
Mitgliedstaat?
Die Bundesregierung setzt sich für eine weltweite Ratifikation der
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle ein.
Die Vereinigten Staaten haben die 1995 unterzeichnete Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen noch nicht ratifiziert. Sie haben allerdings die beiden
Zusatzprotokolle zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits
ratifiziert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die dort
erläuterte Arbeit in internationalen Gremien verwiesen.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Kinderehe in 27 US-Bundesstaaten nicht verboten ist und zwischen 2000
und 2010 mindestens 167 000 (geschätzt rund 248 000) Minderjährige
zwangsverheiratet worden sind (
www.unchainedatlast.org/laws-to-end-
childmarriage/)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Frage der Ehemündigkeit in den
50 Bundesstaaten der USA unterschiedlich geregelt. Die Bundesregierung kann
die Richtigkeit der in der Fragestellung genannten Zahlen nicht verifizieren.
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass in 19 Staaten
der USA die Körperstrafe an Schulen erlaubt ist und dass von dieser Kinder
mit afroamerikanischem Hintergrund unverhältnismäßig oft betroffen sind
(
www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/pruegelstrafe-200-000-us-schueler-
werden-geschlagen-a-573301.html)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Möglichkeit der Anwendung von
Körperstrafen in Schulen von 19 US-Bundesstaaten. Alle diese Bundesstaaten liegen
im Süden und Mittleren Westen der USA. Bemühungen von
Nichtregierungsorganisationen und lokalen zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, die Körperstrafe
an Schulen gänzlich abzuschaffen, hatten nur bedingten Erfolg, so etwa in Ohio
und New Mexico (2009 und 2011. Der „Civil Rights Report“ des US-
Erziehungsministeriums berichtet faktisch über die Anwendung der Körperstrafe in Schulen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Hat die Bundesregierung die Praxis der Körperstrafe an Schulen in
19 US-Bundestaaten, namentlich durch „Paddling“, das jährlich an
Hunderttausenden Schülern und Schülerinnen verübt wird, öffentlich kritisiert
(
www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/pruegelstrafe-200-000-us-schueler-
werden-geschlagen-a-573301.html)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der US-weit
gängigen Praxis des sogenannten Lunch shaming, bei dem Schülerinnen und
Schüler, deren Eltern das Essensgeld nicht bezahlen, das Essen verweigert
wird und bzw. oder bei dem Schülerinnen und Schüler öffentlich
diskriminiert werden (
www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/schulen-in-den-usa-
new-mexico-verbietet-lunch-shaming-a-1146556.html)?
Das US-Landwirtschaftsministerium forderte 2016 alle Schulbezirke auf,
Verfahren festzulegen, die den Umgang mit Kindern regeln, deren Eltern nicht für das
Schulessen aufkommen können. Der Bundesstaat New Mexico hat als erster
Bundesstaat Anfang 2017 jede Form des „Lunch Shaming“ verboten. In den USA gibt
es inzwischen mehrere Kampagnen, die sich für eine Beendigung der Praxis
einsetzen. Im Mai 2017 ist im US-Kongress ein überparteilicher Gesetzentwurf
eingebracht worden (House Bill 2401, Senate Bill 1064), der Kinder davor schützen
und diese Form der Diskriminierung verbieten soll. Die Bundesregierung begrüßt
dieses Gesetzesvorhaben.
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass in der
US-Landwirtschaft Kinderarbeit verbreitet ist, wenn in dem Sektor
zwölfbis siebzehnjährige Kinder und Jugendliche beschäftigt sind, die häufig bis
zu zehn Stunden und bis zu sieben Tage die Woche unter dem Mindestlohn
und unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten (
www.hrw.org/de/news/
2010/05/05/usa-das-gefahrliche-leben-von-minderjahrigen-landarbeitern)?
12. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
welche derzeit aus den USA nach Deutschland eingeführten Erzeugnisse der
Landwirtschaft mit Beteiligung von Kinderarbeit erbracht und bzw. oder
hergestellt werden (bitte detailliert auflisten)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
welche deutschen Unternehmen in der US-Landwirtschaft aktiv sind (bitte Liste
der Unternehmen beifügen)?
Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung deutscher Unternehmen vor, die in
der US-Landwirtschaft tätig sind.
14. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Zustand der Kinderarbeit in der US-Landwirtschaft für Import und
Importvoraussetzungen landwirtschaftlicher Güter aus den USA?
Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der bürgerlichen und politischen
Menschenrechte in den USA ein, insbesondere mit Blick auf institutionellen
Rassismus, den Zustand des Gefangenensystems und der verbreiteten
Vollstreckung der Todesstrafe in den USA?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die
Bundesregierung setzt sich weltweit – so auch gegenüber den USA – für die Abschaffung der
Todesstrafe ein.
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass in den USA
jährlich mehrere hundert Menschen Opfer tödlicher Polizeigewalt werden,
darunter ein unverhältnismäßig großer Anteil der afroamerikanischen
Bevölkerung (
www.amnestyusa.org/reports/deadly-force-police-use-of-
lethalforce-in-the-united-states/)?
Die Bundesregierung hat Fälle von Polizeigewalt aufmerksam beobachtet und in
anlassbezogenen, bilateralen Gesprächen thematisiert. Darüber hinaus wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die
rassistisch motivierten Schüsse und massiven Übergriffe auf
afroamerikanische Bürgerinnen und Bürger der USA zu thematisieren?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Gibt es seitens der Bundesregierung konkrete Überlegungen,
Polizeiausstattungen an US-amerikanische Bundesstaaten einzustellen, in denen
strukturell rassistische Übergriffe der Polizei häufig auftreten, und wenn nein,
warum nicht?
Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe finden keine Maßnahmen zugunsten
der USA statt.
19. Welche konkreten Kenntnisse und Schätzungen hat die Bundesregierung
über die Anzahl politischer Gefangener in den USA?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit
politischen Gefangenen in den USA?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu politischen Gefangenen in den
USA vor.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in den USA
zahlreich angewandten Isolationshaft, welche von der UNO als Folter
eingestuft wird und für deren Anwendung die USA in verschiedenen UN-
Menschenrechtsberichten kritisiert worden sind (
www.un.org/apps/news/story.
asp?NewsID=40097#.WRMPu0byg-V)?
Auf die Arbeit der Bundesregierung im Rahmen der Menschenrechtsgremien der
Vereinten Nationen und insbesondere ihre Mitwirkung im UPR-Verfahren wird
verwiesen.
22. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung für die Wahrung der
Menschenrechte langzeitinhaftierter Gefangener ein, deren Verfahren und
Schuldspruch umstritten sind, dabei insbesondere für den Journalisten
Mumia Abu Jamal und den indigenen Menschenrechtsaktivisten Leonard
Peltier?
Sowohl bei Abu Jamal als auch bei Leonard Peltier handelt es sich um wegen
(mehrfachen) Mordes verurteilte Personen. In beiden Fällen wurde der
Rechtsweg von den Angeklagten/Verurteilten ausgeschöpft.
Im Übrigen thematisiert die Bundesregierung problematische Situationen im
Hinblick auf Haftbedingungen in Einzelfällen auf politischer Ebene.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass aktuell
29 US-Bundesstaaten sowie der Bund an der Anwendung der Todesstrafe
festhalten, gleichwohl die UN-Generalversammlung seit dem Jahr 2007 vier
Resolutionen (A/RES/62/149, A/RES/63/168, A/RES/65/206, A/RES/67/176)
verabschiedet hat, in denen sie die Staaten, in denen die Todesstrafe existiert,
zur Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen auffordert (www.
amnesty-todesstrafe.de/files/reader_todesstrafe-in-den-usa.pdf)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 15 wird
verwiesen.
24. Welche Vertreterin bzw. welcher Vertreter der Bundesregierung, die am
10. Oktober 2015 die Abschaffung der Todesstrafe weltweit forderte, hat
wann das Thema Todesstrafe gegenüber welcher Repräsentantin bzw.
welchem Repräsentanten der US-Regierung thematisiert (
www.zeit.de/news/
2015-10/10/deutschland-bundesregierung-fordert-weltweite-abschaffung-
dertodesstrafe-10013007)?
Die Bundesregierung führt keine Liste im Sinne der Fragstellung und verweist
auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Dialogformate
sowie auf die Antwort zu Frage 15.
25. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
US-amerikanischen „Three Strikes Law“, demgemäß ein Straftäter, der
bereits zweimal wegen eines Verbrechens verurteilt worden war, bei einer
dritten Verurteilung automatisch und ohne gesondertes Verfahren eine
lebenslange Haftstrafe erhält?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Strafvorschriften, einschließlich der
Strafzumessung, in den 50 Bundesstaaten der USA unterschiedlich ausgestaltet.
Dies trifft auch auf die in verschiedenen Bundesstaaten geübte Praxis zu, dass
gegen Wiederholungstäter in Abhängigkeit von der Schwere der Straftat härtere
Strafen bis hin zur lebenslänglichen Haftstrafe verhängt werden. Die genannten
Vorschriften werden in Expertenkreisen und Öffentlichkeit kritisch diskutiert.
26. Fördert die Bundesregierung die Privatisierung des Strafvollzuges auch in
der Bundesrepublik Deutschland (z. B. privat finanzierte JVA Burg in
Sachsen-Anhalt), obwohl dieses Konzept in den USA zu Masseninhaftierung und
gewaltigen Menschenrechtsverletzungen geführt hat (Angela Davis: Eine
Gesellschaft ohne Gefängnisse? Der gefängnisindustrielle Komplex der
USA, 2003)?
Eine Privatisierung des Strafvollzugs in der Bundesrepublik wird von der
Bundesregierung nicht gefördert. Die Gesetzgebung zum Strafvollzug wie auch für
die Durchführung des Strafvollzugs liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
27. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Abschaffung der
sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen innerhalb der US-Gefängnisse, für die
zehntausende Gefangene seit September 2016 in den USA streiten (www.
newyorker.com/news/news-desk/a-national-strike-against-prison-slavery)?
Die mit der Thematik befasste Organisation „Incarcerated Workers Organizing
Committee“ hatte erstmalig im September 2016 auf ihrer Webseite über einen
Gefängnisstreik berichtet, siehe
https://incarceratedworkers.org/news/support-
prisoner-resistance. Eine darüber hinausgehende Berichterstattung und eigene
Erkenntnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von Strafgefangenen in den
USA, die eine der Fragestellung zugrundeliegende Einschätzung zuließen, liegen
der Bundesregierung nicht vor.
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Bau und die
Unterhaltung von gefängnisartigen Abschiebezentren, welche das private
Gefängnisunternehmen GEO Group in den USA baut (
www.welt.de/politik/ausland/
article163706186/Hier-entsteht-Trumps-erstes-Abschiebe-Lager.html)?
Laut Pressemeldungen gab die GEO Group am 13. April 2017 bekannt, von der
„U.S. Immigration and Customs Enforcement“ den Auftrag zum Betrieb einer
sogenannten „Detention Facility” mit 1 000 Plätzen in Conroe (Texas) erhalten
zu haben. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung
derzeit nicht vor.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher
Unternehmen an Bau und Renovierung US-amerikanischer Gefängnisse und
Abschiebezentren (bitte Liste der Unternehmen beifügen)?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Beteiligung deutscher
Unternehmen an Bau und Renovierung US-amerikanischer Gefängnisse und
Abschiebezentren.
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gezielten
Tötungen durch Kampfdrohnen ohne Gerichtsurteil, wie sie derzeit von den
USA durchgeführt werden?
31. Wie ist es mit dem deutschen Grundgesetz, welches die Todesstrafe
ausschließt, vereinbar, dass über die US-Basis Ramstein die Tötung von
Personen durch US-amerikanische Kampfdrohnen ermöglicht wird?
32. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die zentrale Bedeutung der US-Basis
in Ramstein für den US-Drohnenkrieg, welche die Bundesregierung im
vergangenen Jahr öffentlich einräumte (
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/
USA-fuehren-Drohnenkrieg-von-Deutschland-aus,ramstein146.html)?
33. Was ist der Stand des Dialogs der Bundesregierung mit betreffenden US-
Vertreterinnen und US-Vertretern um die Rolle des Luftwaffenstützpunkts
Ramstein im US-Drohnenkrieg, von dem Regierungskreise im Jahr 2016
sprachen (
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/USA-fuehren-Drohnenkrieg-
von-Deutschland-aus,ramstein146.html)?
34. Wer führt den Dialog der Bundesregierung mit betreffenden US-
Vertreterinnen und US-Vertretern um die Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein
im US-Drohnenkrieg, von dem Regierungskreise im Jahr 2016 sprachen
(
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/USA-fuehren-Drohnenkrieg-von-
Deutschland-aus,ramstein146.html)?
35. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung über den Dialog
hinaus, um die Tötung von Menschen durch US-Kampfdrohnen zu stoppen,
und wenn keine, warum nicht?
Die Fragen 30 bis 35 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Vereinbarkeit eines Einsatzes von
bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen mit dem Völkerrecht stets im Einzelfall
und bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen zu prüfen.
Der Bundesregierung gegenüber haben die Vereinigten Staaten bestätigt, dass
vom US-Stützpunkt Ramstein bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge
(„Unmanned Aerial Vehicles“ – UAV) weder gestartet noch gesteuert werden. Insofern
teilt die Bundesregierung die in der Frage insinuierte Annahme einer zentralen
Bedeutung des US-Stützpunkts nicht. Über den Dialog der Bundesregierung mit
den USA zur Rolle des US-Stützpunktes Ramstein im Zusammenhang mit dem
Einsatz von UAV hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mehrfach
informiert. Außerdem wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/11023 vom 25.
Januar 2017), die Antworten der Staatministerin im Auswärtigen Amt Dr. Maria
Böhmer zu den Mündlichen Fragen der Abgeordneten Andrej Hunko (11), Niema
Movassat (12 und 13) und Dr. Alexander S. Neu (14; alle Plenarprotokoll 18/208
vom 14. Dezember 2016), sowie auf die Antworten des Staatsministers im
Auswärtigen Amt Michael Roth auf die Mündliche Frage 16 des Abgeordneten
Andrej Hunko (Plenarprotokoll 18/205 vom 30. November 2016) verwiesen.
Außerdem informierte der Politische Direktor des Auswärtigen Amts den 1.
Untersuchungsausschuss („NSA“) am 26. Januar 2017.
Die Bundesregierung führt den Austausch mit den USA zu diesen und anderen
sicherheitspolitischen Fragen auf verschiedenen Ebenen weiter.
36. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich im US-
Gefangenenlager Guantánamo rund 100 Personen in Administrativhaft
befinden, denen die internationalen Menschenrechtsnormen vorenthalten
werden, und hat die Bundesregierung diesen Zustand kritisiert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit noch 41 Insassen im
US-Gefangenenlager Guantánamo, für dessen Schließung sich die
Bundesregierung wie schon in der Vergangenheit weiterhin einsetzen wird.
Pläne der früheren US-Administration zur Schließung Guantánamos sind bislang
stets an innerpolitischen Widerständen im US-Kongress gescheitert. So sieht der
geltende National Defense Authorization Act (NDAA) 2017 vor, dass keine
Gelder für eine Überstellung von Gefangenen auf das US-Festland oder den Bau
neuer Gefängnisse dort verwendet werden dürfen, was eine Schließung
Guantánamos erschwert. Der US-Präsident Donald Trump hat sich für eine
Beibehaltung des Gefangenenlagers und gegen die Überstellung von Häftlingen auf das
US-Festland ausgesprochen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
Militärangehörige und CIA-Agenten im sogenannten Kampf gegen den Terror
Verdächtige in US-Militärgefängnissen wie Guantánamo gefoltert haben, ohne
bis dato dafür gerichtlich zur Verantwortung gezogen worden zu sein, und
hat die Bundesregierung diesen Zustand kritisiert (
www.tagesspiegel.
de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html)?
Die USA haben die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (mit einer
einschränkenden Auslegungserklärung) ratifiziert und sind demnach grundsätzlich
verpflichtet, das Folterverbot auch innerstaatlich durchzusetzen. Die US-
Administration hat entschieden, und das amerikanische Justizministerium hat dies am
9. Dezember 2014 nach erfolgter Prüfung des ausführlichen Senatsberichts über
das ehemalige Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA (sog. Feinstein-
Report) erneut betont, keine Strafverfahren gegen CIA-Mitarbeiter oder ehemalige
Regierungsangehörige einzuleiten. Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen
wie Human Rights Watch, Amnesty International und American Civil Liberties
Union setzen sich weiterhin für eine Strafverfolgung ein. Ein Bezirksgericht in
Spokane/Washington hat am 4. Oktober 2016 im Rahmen einer Klage von drei
ehemaligen Guantánamo-Häftlingen erstmals die Vorladung von vier (auch
ehemaligen) hochrangigen CIA-Beamten angeordnet. Zwei CIA-Beamte haben
bisher bei dem Prozess gegen die beiden früheren Militär-Psychologen James
Mitchell und John „Bruce“ Jessen, ausgesagt.
Die Klage stützt sich überwiegend auf Erkenntnisse aus dem o. a. Senatsbericht,
wonach beide Psychologen im Auftrag der CIA federführend an Entwicklung und
Durchführung der Verhörmethoden beteiligt waren. Die Hauptverhandlung soll
am 5. September 2017 beginnen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von
Foltergefängnissen im Jemen für Verhöre durch US-Beamte (
https://apnews.com/
4925f7f0fa654853bd6f2f57174179fe/US-interrogates-detainees-in-Yemen-)?
Die Bundesregierung hat zu dieser Frage keine eigenen Erkenntnisse.
39. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung diese jüngsten Berichte
über die Nutzung der Foltergefängnisse gegenüber den USA thematisiert und
deren Inhalt kritisiert?
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
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