Pläne der Europäischen Union für eine Vorratsdatenspeicherung der Grenzübertritte von Unionsangehörigen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Martina Renner, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai hat die Europäische Kommission den Abschlussbericht der „hochrangigen Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität“ veröffentlicht (http://gleft.de/1MF). Dem Dokument zufolge könnten europäische Grenzbehörden bald die Reisewege aller Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ausforschen. Die Reisenden würden hiervon nichts bemerken. Neben ihren biografischen Daten soll das noch zu errichtende System die Richtung des Grenzübertrittes protokollieren. Die neue Datensammlung zu Grenzübertritten aller Land-, See- und Luftgrenzen könnte im Schengener Informationssystem (SIS II), der größten Datenbank europäischer Polizei- und Grenzbehörden, angesiedelt werden. Bevorzugt wird jedoch die Einrichtung eines gänzlich neuen Datenspeichers.
Zu Zwecken des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wird bereits jetzt jede Abfrage von Reisedokumenten protokolliert. Die „Expertengruppe“ schlägt nun vor, diese Logs um den Ort und den Zeitpunkt des Grenzübertritts zu erweitern. Auf diese Daten könnten dann Strafverfolgungsbehörden zugreifen und den Reiseweg einer Person nachvollziehen. Die Abfrage soll nicht nur zur Gefahrenabwehr erlaubt sein, sondern auch in Ermittlungen zu Terrorismus oder Formen schwerer Kriminalität.
Grundsätzlich neu ist die Idee, die Reisehistorie von Unionsangehörigen einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen, nicht. Zuerst hatten das Bundesministerium des Innern (BMI) und das französische Innenministerium einen solchen Vorschlag lanciert (http://gleft.de/1MG). Demzufolge könnte das derzeit neu errichtete „Einreise-/Ausreisesystem“ (EES), in dem alle Grenzübertritte von Drittstaatenangehörigen gespeichert werden, EU-Angehörige einbeziehen. Die von der Europäischen Kommission eingesetzte „Expertengruppe“ verwarf die Option jedoch, da dies unter anderem dem Zweck des EES – der aufenthaltsrechtlichen Kontrolle – widerspräche.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wo wurde der Vorschlag des BMI und des französischen Innenministeriums erörtert und geprüft, das derzeit neu errichtete „Einreise-/Ausreisesystem“ (EES), in dem alle Grenzübertritte von Drittstaatenangehörigen gespeichert werden, auf EU-Angehörige auszuweiten?
Wie hätte dies aus Sicht der Bundesregierung technisch umgesetzt werden sollen, und welcher rechtlichen Änderungen hätte es hierzu bedurft?
Aus welchem Grund hat die von der Europäischen Kommission eingesetzte „Expertengruppe“ die Option nach Kenntnis der Bundesregierung verworfen?
Was ist der Bundesregierung über den Hintergrund des Vorschlags der „Expertengruppe“ der Europäischen Kommission bekannt, das Datum und den Ort jedes Grenzübertrittes an Land-, See- und Luftgrenzen von Unionsangehörigen zu speichern?
Wann und von wem hat die Europäische Kommission den Auftrag erhalten, Vorschläge zur Umsetzung einer solchen Kontrolle zu prüfen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit einer solchen Speicherung?
Welche Daten sollten aus Sicht der Bundesregierung erhoben und gespeichert werden, und auf welche Daten könnte verzichtet werden?
Welche Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung nach welcher Maßgabe auf diese Daten zugreifen?
Wo könnte eine solche neue Datensammlung zu Grenzübertritten aller Land-, See- und Luftgrenzen aus Sicht der Bundesregierung angesiedelt werden?
Was spräche aus Sicht der Bundesregierung dafür oder dagegen, für die Verarbeitung einen gänzlich neuen Datenspeicher anzulegen?
Was spräche aus Sicht der Bundesregierung dafür oder dagegen, die Daten im Schengener Informationssystem (SIS II) zu verarbeiten?
Was spräche aus Sicht der Bundesregierung dafür oder dagegen, die Daten im „Einreise-/Ausreisesystem“ (EES), in dem alle Grenzübertritte von Drittstaatenangehörigen gespeichert werden, zu verarbeiten?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern zur Speicherung der Grenzübertritte auch jenes System genutzt werden könnte, das eigentlich zu Zwecken des Datenschutzes und der Informationsfreiheit angelegt wurde und jede Abfrage der Reisedokumente protokolliert, damit die Betroffenen später Auskunftsersuchen zu den Kontrollen stellen können?
Inwiefern könnten diese Logs aus Sicht der Bundesregierung um den Ort und den Zeitpunkt des Grenzübertritts erweitert werden, damit Strafverfolgungsbehörden den Reiseweg einer Person nachvollziehen können?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, nach welcher Maßgabe auf die Informationen in einem „Einreise-/Ausreisesystem“ (EES) auch die Asyl- und Migrationsbehörden zugreifen sollen?
Auf welche Weise könnte die unter anderem vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, geforderte Datensammlung von „asoziale[n] Schwerstkriminelle[n]“ aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt werden bzw. bei welchem bereits vorhandenen Informationssystem könnte diese „europäische Extremistendatei“ angesiedelt werden (n-tv.de vom 10. Juli 2017, „Maas: ‚Das sind asoziale Schwerstkriminelle‘“)?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Beteiligten und zum Zeitrahmen einer Prüfung der „rechtlichen und technischen Machbarkeit“ des Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS) mitteilen, deren „grundsätzlicher polizeifachlicher Bedarf“ bereits durch eine von der Europäischen Kommission beauftragte Machbarkeitsstudie durch Belgien festgestellt wurde, die aber nicht wie angekündigt im Dezember 2015 abschließend bewertet wurde (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/1832 und 18/7698)?
a) Sofern das Ergebnis inzwischen vorliegt, wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten zur technischen und rechtlichen Umsetzung einer solchen Datei?
b) Welche Ergebnisse sind der Bundesregierung zur technischen und rechtlichen Machbarkeit in Kooperation mit Europol bekannt?
c) Inwiefern könnte ein Verfahren zur pseudonymisierten Suche nach einzelnen Verdächtigen in Kriminalaktennachweisen der Partnerstaaten im „Hit/No-Hit-Verfahren“ aus Sicht der Bundesregierung auch bei Grenzkontrollen erfolgen?
d) Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die beim Bundeskriminalamt geführten „Gewalttäterdateien“ in den EU-weiten Austausch von Kriminal- bzw. Ermittlungsakten im Rahmen von EPRIS eingebunden werden?