[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
1. August 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13244
18. Wahlperiode 03.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13144 –
Radaranlage auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Radarturm des ehemaligen Flughafens Tempelhof wird von der
Bundeswehr auch nach der Einstellung des Flughafenbetriebes aktiv genutzt. In den
letzten Jahren sind verschiedene mehrgeschossige Neubauten und
Dachausbauten rund um das Gelände des ehemaligen Flughafens und den auf dem Gelände
befindlichen Radarturm entstanden. Es ist unklar, ob die Grenzwerte der
Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) insbesondere in den
oberen Etagen der Wohngebiete in Tempelhof (Fliegerviertel), Neukölln
(Schillerkiez) und Kreuzberg (Neubaugebiet Schwiebusser Straße) eingehalten
werden.
1. Zu welchem Zweck wird die Radaranlage der Bundeswehr auf dem
Tempelhofer Feld genutzt?
Die Radaranlage wird von der Bundeswehr als Teil eines flächendeckenden
Netzwerks von Radaranlagen zur ständigen Überwachung des gesamten deutschen
Luftraumes für die Sicherheit im Luftraum betrieben.
2. Unterliegt die Radaranlage den Grenzwerten der 26. BImSchV?
Ja.
3. Warum wird die Anlage auf dem Tempelhofer Feld trotz der Einstellung des
Flugbetriebes in Tempelhof weiter betrieben?
Die Radaranlage dient der weitreichenden Erfassung von Luftfahrzeugen o. Ä.
Sie steht in keinem Zusammenhang mit der Anflugkontrolle oder
Verkehrslenkung am ehemaligen Flughafen Tempelhof.
4. Mit welcher Sendeleistung wird die Radaranlage betrieben?
Die Radaranlage wird mit einer Sendeleistung von bis zu 24,75 Kilowatt
betrieben.
5. Wurden Immissionsmessungen in bewohnbaren Gebieten und Gebäuden im
Umfeld des ehemaligen Flughafens, insbesondere in oben liegenden
Geschossen, vorgenommen, um eine gesundheitliche Gefährdung der Nutzer
auszuschließen?
Falls ja, wie viele Messungen wurden wann durchgeführt?
Was wurde gemessen?
Wie waren jeweils die Messergebnisse?
Wer führte die Messungen in wessen Auftrag durch?
Von der Bundesnetzagentur wurden in den Jahren 2011, 2014 und 2015 im
Umfeld des ehemaligen Flughafens sechs EMF-Messungen nach der Verordnung
über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
durchgeführt (Tabelle 1). Anlass war jeweils die regelmäßige EMF-Messreihe der
Bundesnetzagentur. Im Rahmen dieser Messreihen werden in Zusammenarbeit mit
den Landesumweltministerien bundesweit an etwa 2 000 Orten die örtlichen
Immissionen von Funkanlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz
messtechnisch erfasst und auf der Grundlage der geltenden Grenzwerte zum
Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ausgewertet.
Tabelle 1: EMF-Messungen der Bundesnetzagentur (Messorte und
Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte)
Ort Adresse Datum Ausschöpfungsgrad
Grenzwerte
9 kHz – 10 MHz
Ausschöpfungsgrad
Grenzwerte
100 kHz – 3 GHz
1 ehem. Flugfeld Tempelhof 01.10.2015 0,03234 % 0,44248 %
2 Tempelhofer Damm 20 14.06.2011 2,70270 % 0,05974 %
3 Züllichauer Straße 5 02.09.2014 0,31447 % 0,05583 %
4 Columbiadamm 18 14.06.2011 1,33333 % 1,72414 %
5 Oberlandstraße 36-41 16.10.2015 0,03647 % 0,28986 %
6 Ringbahnstraße 13 25.07.2011 2,63158 % 0,06398 %
Die Bundeswehr hat im Jahr 2011 auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens
Tempelhof und in angrenzenden Bereichen Immissionsschutzmessungen u. a.
nach der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BIm-
SchV) an 14 Messpunkten (oben liegende Geschosse eingeschlossen)
durchgeführt, die sich in einer Distanz zwischen 25 m und 2 014 m von der Radaranlage
befanden (Tabelle 2). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Mittelpunkt der
Radarantenne auf einer Höhe von ca. 109 m üNN liegt. Für das Areal des
Tempelhofer Feldes ist eine Höhe von ca. 33 m üNN anzunehmen.
Tabelle 2: Messungen der Bundeswehr
Messpunkt Beschreibung Koordinate Höhe des
Messpunkts
üNN
Distanz zum
Feldverursacher
MP 1 auf Gebäude Kopfbau Ost 52°28’58,4’’ N
13°23’56,2’’ O
76 m 25 m
MP 2 auf Gebäude; Besucherdachterrasse 52°28’53,6’’ N
13°23’23,6’’ O
76 m 642 m
MP 3 auf Gebäude Kopfbau West 52°28’38,2’’ N
13°23’16,4’’ O
71 m 973 m
MP 4 Eingang Tempelhofer Damm; Info Point 52°28’14,8’’ N
13°23’18,2’’ O
36 m 1.505 m
MP 5 Aussichtspunkt (südlich; parallel zur
S-Bahn)
52°28’1,8’’ N
13°24’5,8’’ O
39 m 1.770 m
MP 6 nördlich Werner-Seelenbinder
Sportpark; Aus- und Eingang
52°28’17,7’’ N
13°25’00,5’’ O
40 m 1.850 m
MP 7 südliche Landebahn Mitte 52°28’16,8’’ N
13°24’15,6’’ O
41 m 1.345 m
MP 8 Oderstraße 38, 4. OG bei Hr. K. 52°28’26,6’’ N
13°25’10,7’’ O
68 m 1.670 m
MP 9 Oberlandstraße 36-41; VW Automobile
GmbH
52°27’52,8’’ N
13°24’13,5’’ O
50 m 2.014 m
MP 10 nördliche Landebahn 52°28’31,5’’ N
13°24’08,7’’ O
35 m 881 m
MP 11 westlich „Alter Hafen“ 52°28’42,0’’ N
13°23’54,5’’ O
33 m 484 m
MP 12 Aussichtspunkt (nähe Eingang
Columbiadamm)
52°28’51,6’’ N
13°24’23,3’’ O
37 m 552 m
MP 13 südlich Columbiabad 52°28’37,0’’ N
13°24’51,7’’ O
35 m 1.112 m
MP 14 Schwiebusserstraße 41, 10965 Berlin 52°29’08,6’’ N
13°23’29,9’’ O
68 m 556 m
6. Wurden Messungen auf dem Tempelhofer Feld vorgenommen im Zuge einer
möglichen Bebauung des Feldes?
Falls ja, wo genau und durch wen wurden diese Messungen vorgenommen?
Ursächlich für die Immissionsmessungen der Bundeswehr war eine Anfrage zu
einer Bewertung der elektromagnetischen Felder im Umfeld der Radaranlage im
Hinblick auf die Weiterentwicklung des Tempelhofer Feldes. Die in der Antwort
zu Frage 5 genannten Messpunkte wurden auf Basis der vorgelegten
Bebauungsplanung festgelegt.
7. Welche Distanz und Höhe hatten die Messpunkte jeweils zum
Feldverursacher?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
8. Wurden alle vom Feldverursacher ausgehenden Frequenzbereiche und
Sendeleistungen in die Messung mit einbezogen?
Bei den Immissionsmessungen der Bundeswehr wurde der gesamte
Frequenzbereich der von der Radaranlage erzeugten elektromagnetischen Felder
messtechnisch bei maximaler Sendeleistung erfasst.
9. Welches Ergebnis hatten diese Messungen im Hinblick auf Feldstärke und
Leistungsflussdichte (bitte die Messwerte angeben und nicht die Relation
zum Grenzwert)?
Die Immissionsmessungen der Bundeswehr hatten folgende Ergebnisse
(Tabelle 3). Alle genannten Feldstärkewerte sind Spitzenwerte, da die Immissionen
bei Radaranlagen gepulst sind.
Tabelle 3: Ergebnis der Messungen der Bundeswehr
Messpunkt
(Nr.)
Messhöhe über
dem Messpunkt
(in m)
Spitzenwerte der gemessenen elektrischen
Feldstärke E (in V/m)
Sekundärradar
Primärradar
1. Kanal 2. Kanal
1 1,6 0,15 3,49 2,98
2 1,6 0,20 2,83 2,76
3 1,6 0,24 6,54 6,30
4
10,0 0,67 6,12 6,14
1,6 0,54 5,98 5,98
5
10,0 0,58 7,53 7,56
1,6 0,39 7,38 7,48
6
10,0 0,52 7,54 7,44
1,6 0,56 7,52 7,38
7
10,0 0,43 3,43 3,53
1,6 0,50 4,30 4,35
8 1,6 0,49 3,55 3,81
9 1,6 0,07 1,70 1,59
10
10,0 0,14 5,32 5,54
1,6 0,43 1,63 1,49
11
10,0 0,16 11,70 11,83
1,6 0,22 11,04 10,91
12
10,0 0,24 8,51 8,88
1,6 0,18 7,58 7,55
13
10,0 0,45 6,97 8,57
1,6 0,57 3,12 3,04
14 1,6 0,18 5,62 5,50
Damit unterschreiten die gemessenen Feldstärkewerte an jedem Messpunkt die
Grenzwerte der 26. BImSchV (Tabelle 4) deutlich.
Tabelle 4: Grenzwerte für die Spitzenwerte gepulster Felder nach Anhang 1b in
Verbindung mit Anhang 3 der 26. BImSchV
Grenzwert für die elektrische Feldstärke
gemäß 26. BImSchV
Sekundärradar 1.407 V/m
Primärradar 1. Kanal 1.592 V/m
Primärradar 2. Kanal 1.622 V/m
Die Werte für die Leistungsflussdichte wurden nicht gemessen, da sie aus der
elektrischen Feldstärke zu berechnen sind.
10. Falls nicht gemessen wurde, in welcher Weise wurde überprüft, welche
Belastungen in den angrenzenden Räumen durch die Anlage möglich sind?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
11. Plant die Bundeswehr eine Verlegung der Anlage bzw. die Inbetriebnahme
einer anderen Radaranlage in größerer Distanz zu Wohngebieten?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wo ist diese Anlage geplant?
Nein. Aufgrund des Einhaltens der Anforderungen der 26. BImSchV ist der
Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern sichergestellt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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