Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit in Deutschland und in Europa
der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Leiharbeit ist aus Sicht der Fragesteller eine Form prekärer Beschäftigung. Sie ist gekennzeichnet durch niedrige Löhne, ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko und häufig kurze Beschäftigungszeiten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit. Im Folgenden werden hierzu Fragen für die Bundesrepublik Deutschland, die einzelnen Bundesländer und für die Mitgliedstaaten der EU gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Leiharbeit in Deutschland und in den Bundesländern
Fragen21
Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern aktuell, und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte jährlich die absoluten Zahlen, die Anteile an allen Beschäftigten und die Veränderungsraten sowie auch Daten für Ost- und Westdeutschland ausweisen; bitte auch jeweils nach Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie viele der beendeten Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual nach weniger als drei Monaten beendet, wie viele nach weniger als 6, 9, 12, 15, 18 und 24 Monaten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen, und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2007 bis 2015 darstellen)?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der mittlere monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Alter, Geschlecht sowie Ost/West und Bundesländern differenzieren, und zum Vergleich die Werte für 2003, 2007, 2011 und 2015 angeben differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die entsprechenden Werte bezogen auf alle Beschäftigten?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Verweildaueranalysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die durchgehende Beschäftigungsdauer im gleichen Leiharbeitsunternehmen (bitte jeweils den prozentualen Anteil der Beschäftigten, deren Beschäftigungsverhältnis nach 9, 15, 18 und 24 Monaten noch besteht, benennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einsatzdauer von Leiharbeitskräften in den Entleihbetrieben (wenn möglich bitte nach 3, 9, 15, 18 und 24 Monaten differenzieren; bitte alle verfügbaren Datenquellen berücksichtigen, und zusätzlich der Bundesregierung bekannte Studien oder Auswertungen benennen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der beendeten Leiharbeitsverhältnisse, die
a) eine Arbeitslosmeldung nach sich ziehen;
b) zu einer Übernahme in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Entleihbetrieb führen;
c) in ein anderweitiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung eintreten;
d) in ein Leiharbeitsverhältnis bei einem anderen Verleihbetrieb eintreten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Abgänge aus Arbeitslosigkeit, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eintreten, das kein Leiharbeitsverhältnis ist?
Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldeten Stellen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen, und sowohl absolute als auch relative Werte nennen; bitte zum Vergleich auch die Daten für das Bundesgebiet und für Ost- und Westdeutschland darstellen)?
Wie viele der Vermittlungen von Arbeitslosen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern in ein Leiharbeitsverhältnis (bitte auch die Daten für das Bundesgebiet und für Ost- und Westdeutschland darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle und Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr aufgrund von Erkrankungen für Leiharbeitsbeschäftigte vor, und wie hoch ist diese Zahl im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Berufsgruppe, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Diagnosegruppen bzw. spezifischen Krankheitsarten, die den Arbeitsunfähigkeitsfällen zugrunde liegen, sowohl bezogen auf Leiharbeitsbeschäftigte als auch auf die Gesamtwirtschaft (bitte Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder und Tage je Fall darstellen; bitte die jüngst verfügbaren Daten sowie die vergangenen zehn Jahre angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen eines ggf. erhöhten Arbeitsunfallrisikos von Leiharbeitsbeschäftigten?
II. Leiharbeit in Europa
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Leiharbeitsquote in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Daten von Eurostat der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Leiharbeitskräften in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Daten von Eurostat der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von abhängig Beschäftigten in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil bei den Leiharbeitskräften in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil in der Gesamtwirtschaft in der EU und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU?
In welchen Mitgliedstaaten der EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen zu Equal Pay und Equal Treatment für die Leiharbeit, und wie sind diese Regelungen konkret gestaltet?
In welchen Mitgliedstaaten der EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen zu Höchstüberlassungszeiten für die Leiharbeit, und wie sind diese Regelungen konkret gestaltet?