[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. August 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13269
18. Wahlperiode 07.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktionen CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/13175 –
Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Juni 2017
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – ob rechtsextremistisch,
linksextremistisch, islamistisch oder anderweitig motiviert – muss mit allen
rechtsstaatlichen Mitteln geächtet, verhindert und verfolgt werden. Jede Art der politisch
motivierten Kriminalität ist strikt abzulehnen, ohne dass die jeweils spezifischen
Ursachenzusammenhänge und Erscheinungsformen gleichgesetzt werden
sollen. Ihr muss daher mit aller Kraft auf der Grundlage des geltenden Rechts mit
den jeweils angemessenen präventiven und repressiven Mitteln begegnet
werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die im Folgenden für den Monat Juni 2017 aufgeführten Fallzahlen geben die
bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 28. Juli 2017
eingegangenen Meldungen der Länder wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter.
Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch – teilweise
erheblich – verändern.
Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte
Kriminalität“ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine
Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Nachfolgend sind daher alle
politisch motivierten Straftaten einschließlich derer mit extremistischem
Hintergrund dargestellt.
Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden politisch motivierte Straftaten
zugeordnet, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf
schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer Nationalität,
ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status,
physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen
Orientierung und/oder sexuellen Identität, äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet
sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in
diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten sind Teilmengen der Hasskriminalität.
Dem Unterthema „Polizei“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet, die
sich unmittelbar gegen Polizeikräfte oder gegen polizeiliche Einrichtungen oder
Ausrüstungsgegenstände gerichtet haben.
Seit dem 1. Januar 2017 werden auf Beschluss der Konferenz der Innenminister
und -senatoren der Länder politisch motivierte Straftaten in nunmehr fünf
Phänomenbereichen erfasst. Auf Empfehlung der Bund-Länder Arbeitsgruppe
Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität wird der bisherige
Phänomenbereich PMK-Ausländer in zwei Phänomenbereiche – PMK-
Ausländische Ideologie und PMK-Religiöse Ideologien – ausdifferenziert.
Hintergrund dieser Anpassung ist folgender:
Der Phänomenbereich PMK-Ausländer soll die wesentlichen aus dem Ausland
stammenden ideologischen Hintergründe der Tat abbilden. Da für die
Zuordnung die Herkunft der Ideologie und nicht die Nationalität/Herkunft des Täters
maßgebend ist, war diese begriffliche Anpassung angezeigt.
Neben weltlichen Ideologien sind Straftaten mit religiös motiviertem/
legitimierten Hintergrund in den besonderen Fokus der öffentlichen und
sicherheitsbehördlichen Wahrnehmung gerückt. Da dieses Phänomen sich erheblich von
den anderen Phänomenbereichen der PMK unterscheidet, ist eine gesonderte
Abbildung entsprechender Straftaten in einem eigenständigen
Phänomenbereich erforderlich (Differenzierungen hinsichtlich der Religion bzw.
Religionsgruppe sind weiterhin über die unterschiedlichen Themenfelder ersichtlich).
1. Wie viele politisch motivierte Straftaten insgesamt im Juni 2017 sind der
Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt
geworden?
2. Wie viele dieser politisch motivierten Straftaten sind jeweils den
Themenfeldern bzw. Angriffszielen
a) Hasskriminalität,
b) Fremdenfeindlichkeit,
c) Antisemitismus,
d) Polizei,
e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur
PMK-rechts)
zugeordnet worden?
3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten im Juni 2017 sind der
Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden?
4. Wie viele dieser politisch motivierten Gewalttaten sind jeweils den
Themenfeldern bzw. Angriffszielen
a) Hasskriminalität,
b) Fremdenfeindlichkeit,
c) Antisemitismus,
d) Polizei,
e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur
für PMK-rechts)
zugeordnet worden?
5. Wie viele Propagandadelikte (§§ 86, 86a des Strafgesetzbuches) im Juni
2017 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach
Phänomenbereichen bekannt geworden?
6. Wie viele dieser Propagandadelikte sind jeweils den Themenfeldern
a) Hasskriminalität,
b) Fremdenfeindlichkeit,
c) Antisemitismus
zugeordnet worden?
7. Wie viele Verletzte und gegebenenfalls auch wie viele Todesopfer im Juni
2017 sind der Bundesregierung bislang infolge politisch motivierter
Straftaten differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden?
8. Wie viele dieser Verletzten und gegebenenfalls auch Todesopfer sind Opfer
einer politisch motivierten Straftat, die den Themenfeldern bzw.
Angriffszielen
a) Hasskriminalität,
b) Fremdenfeindlichkeit,
c) Antisemitismus,
d) Polizei,
e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur
für PMK-rechts)
zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Täter bzw. Tatverdächtige sind infolge der in der Antwort zu
Frage 1 genannten Straftaten
a) ermittelt,
b) festgenommen,
c) in Untersuchungshaft genommen
worden (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
10. Wie vielen dieser Täter bzw. Tatverdächtigen wird eine politisch motivierte
Straftat vorgeworfen, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen
a) Hasskriminalität,
b) Fremdenfeindlichkeit,
c) Antisemitismus,
d) Polizei,
e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur
für PMK-rechts)
zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Monat Juni 2017 sind dem BKA bislang (Stand: 28. Juli 2017) insgesamt
1 665 politisch motivierte Straftaten, darunter 166 Gewalttaten und 711
Propagandadelikte, gemeldet worden. 80 Personen wurden infolge dieser Straftaten
verletzt. Bis zum Stichtag konnten 941 Tatverdächtige ermittelt werden, 81 von
ihnen wurden vorläufig festgenommen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen.
Die Aufteilung der vorläufigen Zahlen auf die einzelnen Phänomenbereiche, die
abgefragten Themenfelder und die Angriffsziele der politisch motivierten
Kriminalität stellt sich wie folgt dar:
Vorläufige Zahlen
für Juni 2017
(Stand: 28. Juli 2017)
Straftaten
insgesamt
davon
Gewalttaten
Propagandadelikte
Verletzte
Todesopfer
Tatverdächtige
Festnahmen
Haftbefehle
PMK-rechts 974 56 654 36 0 476 1 0
Hasskriminalität 302 43 57 33 0 171 0 0
fremdenfeindlich 256 42 44 33 0 158 0 0
antisemitisch 54 2 11 2 0 21 0 0
Polizei 52 7 1 0 38 1 0
Konfrontation gegen links 41 5 0 0 20 0 0
PMK-links 401 77 6 25 0 287 77 0
Hasskriminalität 2 1 0 0 0 0 0 0
fremdenfeindlich 0 0 0 0 0 0 0 0
antisemitisch 0 0 0 0 0 0 0 0
Polizei 89 49 13 0 60 23 0
Konfrontation gegen rechts 147 29 10 0 124 54 0
PMK-Ausländische
Ideologie* 33 8 0 5 0 20 1 0
Hasskriminalität 6 3 0 4 0 5 0 0
fremdenfeindlich 5 3 0 4 0 5 0 0
antisemitisch 0 0 0 0 0 0 0 0
Polizei 6 5 2 0 4 1 0
PMK-Religiöse Ideologie* 73 4 0 2 0 22 0 0
Hasskriminalität 14 3 0 1 0 6 0 0
fremdenfeindlich 5 1 0 0 0 2 0 0
antisemitisch 2 0 0 0 0 1 0 0
Polizei 1 0 0 0 1 0 0
PMK-nicht zuzuordnen 184 21 51 12 0 136 2 0
Hasskriminalität 39 10 2 10 0 16 0 0
fremdenfeindlich 15 1 1 2 0 5 0 0
antisemitisch 4 0 1 0 0 2 0 0
Polizei 29 3 1 0 20 2 0
Gesamt 1.665 166 711 80 0 941 81 0
* Erläuterungen zur Ausdifferenzierung des ehemaligen Phänomenbereichs PMK-Ausländer zum 1. Januar 2017 sind der
Vorbemerkung der Bundesregierung zu entnehmen.
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